Generationswechsel bei den Bergkamener Liberalen: Sebastian Knuhr neuer FDP-Vorsitzender

Die Bergkamener FDP wählte einen neuen Vorstand: Rainer Seepe, Marion Kühn-Seepe, Sebastian Knuhr, Angelika Lohmann-Begander, Stefan Heßler, Sascha Schleupner und Susanne Schneider.

Beim Ortsparteitag der Bergkamener FDP am vergangenen Freitag wurde Sebastian Knuhr einstimmig zum neuen Vorsitzenden gewählt. Der 26-jährige angehende Jurist übernimmt den Parteivorsitz von Angelika Lohmann-Begander, die dieses Amt seit Jahren ausgeübt hatte und in dieser Zeit zum liberalen Gesicht Bergkamens geworden ist. Angelika Lohmann-Begander freut sich über den gelungenen Generationswechsel und darüber, dass sie in Zukunft etwas kürzer treten kann.

„Ich kann die Verantwortung der Parteiarbeit jetzt ein Stück weit in jüngere Hände geben und die Partei so für die nächsten Jahre zukunftsfit machen“, begründete die scheidende Vorsitzende die personelle Neuaufstellung. Angelika Lohmann-Begander bleibt dem Vorstand aber weiter erhalten und wurde ebenfalls einstimmig zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Sebastian Knuhr gehört seit der jüngsten Kommunalwahl dem Bergkamener Stadtrat als Stadtverordneter an und ist auch heimischer Direktkandidat der FDP für die Landtagswahl im kommenden Mai. Der geschäftsführende Vorstand wird komplettiert durch Marion Kuehn-Seepe als Schatzmeisterin und Michael Klostermann als Schriftführer, die beide in ihren Ämtern bestätigt wurden. Als Beisitzer wurden Rainer Seepe und Sascha Schleupner wiedergewählt, neu dabei ist Stefan Heßler.

Auch die heimische Landtagsabgeordnete und FDP-Kreisvorsitzende Susanne Schneider war nach Bergkamen gekommen und sichtlich erfreut über die zahlreichen Neumitglieder. Diese hatten nach zwei Jahren der Pandemie endlich die Gelegenheit, in Präsenz am Parteitag teilzunehmen und sich somit auch persönlich kennenzulernen und auszutauschen. Angelika Lohmann-Begander ging in ihrem letzten politischen Rechenschaftsbericht noch einmal auf
die vergangenen Aktivitäten ein, die trotz Pandemielage durchgeführt werden konnten und für die FDP zu einem guten Ergebnis bei den letzten Wahlen geführt haben. Sie dankte abschließend allen  Unterstützern und wünschte dem neuen Vorsitzenden alles Gute.




11. Februar ist 112-Tag: Europaweiter Draht zur schnellen Hilfe

Die 112 ist europaweit der direkte Draht zu schneller Hilfe. Um die Notrufnummer noch bekannter zu machen, hat die Europäische Kommission den 11. Februar, passend zum Format des Datums (11.2.), zum „Europäischen Tag des Notrufs 112“ erklärt.

Die Bedeutung der 112 als europaweit einheitliche „richtige“ Nummer für Notfälle unterstreicht Thomas Heckmann, Leiter der Leitstelle für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz des Kreises Unna: „Schnelle Hilfe in Unglücks- und Notfällen rettet Leben. Dabei kann es im Ernstfall entscheidend sein, dass wertvolle Zeit nicht mit der Suche nach der Notrufnummer vergeudet wird.“

Richtiges Verhalten im Notfall
Wer über die 112 einen Notfall meldet, sollte vor allem Ruhe bewahren und dem Leitstellendisponenten die wichtigsten Informationen nennen. Eine Orientierung bieten dabei die so genannten „W-Fragen“, das heißt: Wo ist es passiert? Was genau ist passiert? Wie viele Verletzte und welche Arten von Verletzungen gibt es? Wichtig: Auf Rückfragen warten und auch antworten!

Außerdem gilt: „Legen Sie nicht auf, bevor die Leitstelle alle für den Einsatz wichtigen Fragen geklärt hat“, betont Thomas Heckmann. Die 112 kann aus dem Festnetz, vom öffentlichen Telefon oder Handy erreicht werden. Anrufer aus dem Handynetz werden automatisch mit der örtlich zuständigen Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst verbunden. PK | PKU




Zensus 2022: Kreis Unna sucht weitere Interviewer

Die Erhebungsstelle Zensus des Kreises Unna sucht aktuell für den Zensus 2022 insgesamt 300 Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine Aufwandsentschädigung als Interviewer engagieren. Zur Durchführung der Befragungen haben sich bereits 130 Interviewer gemeldet – ein guter Start. Gleichzeitig weist die Erhebungsstelle auf mögliche Betrugsversuche hin.

„Es ist schön, zu sehen, wie viele Bürger Interesse an der Mitwirkung bei der Arbeit der Erhebungsstelle haben und sich engagieren wollen. Wir suchen zur Bewältigung der Befragungen in der Haushaltsstichprobe und in den Wohnheimen jedoch noch weitere interessierte Interviewer“, so Dagmar Böhm, Leiterin der Erhebungsstelle.

Aufgaben der Interviewer
Zu den Aufgaben der Interviewer gehören Vor-Ort-Begehungen der Anschriften in einem zugeteilten Berichtskreis, Durchführung von Befragungen unter datenschutzrechtlichen Vorgaben und die Dokumentation der Befragungen. Die Einteilung der Bezirke erfolgt möglichst wohnortnah und die Arbeitszeit ist im Zeitraum von Mitte Mai bis August von dem jeweiligen Interviewer selbstständig und frei einteilbar.

Zur Honorierung des Ehrenamtes steht nun die Aufwandspauschale fest: Insgesamt können Interviewer mit ihrer Tätigkeit, abhängig von Anzahl der interviewten Personen und anderen Faktoren, bis zu 1.000 Euro verdienen.

Warnung vor Betrugsversuchen
Die Mitarbeiter der Erhebungsstelle führen bereits Vorbegehungen der Anschriften durch, um sich einen Überblick über die Gegebenheiten in Bezug auf den Zensus 2022 im Kreisgebiet zu verschaffen. Vor Mai werden jedoch keine Privathaushalte von der Erhebungsstelle Zensus des Kreises Unna interviewt, darauf weist die Erhebungsstelle hin. Sollten Bürgerinnen und Bürger von einem vermeintlichen Mitarbeiter der Erhebungsstelle angesprochen werden, sollten sie sich den Dienstausweis zeigen lassen, um sich vor möglichen Betrügern zu schützen.

Bewerbungsphase läuft noch
Wer sich als Interviewer engagieren möchte, kann sich über das Online-Bewerberportal, unter der E-Mail-Adresse zensus2022@kreis-unna.de oder telefonisch unter Tel. 0 23 03 / 27 – 26 27 bewerben. Nötige Angaben zur Bewerbung sind Namen, Adresse, Geburtstag, Kontaktdaten, Sprachkenntnisse und Angaben zur derzeitigen Tätigkeit – ein Lebenslauf, Zeugnisse und ein Bewerbungsanschreiben muss nicht vorgelegt werden.

Weitere Informationen und das Bewerberportal sind unter www.kreis-unna.de/zensus2022 zu finden. PK | PKU




Coronaschutzverordnung angepasst: 2G im Einzelhandel bleibt mit stichprobenartigen Kontrollen bestehen

Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Insbesondere wurden für die anstehenden Karnevalstage Regelungen für räumlich abgegrenzte Bereiche getroffen: In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen mit dem Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen zu rechnen ist, können Städte und Gemeinden durch strenge Auflagen und klare Regelungen das Schutzniveau erhöhen. So können etwa Karnevalsumzüge und Veranstaltungen im Freien ohne Zugangskontrolle und Personenbegrenzung untersagt werden. Auf zusätzliche Schutzmaßnahmen hatte sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Montag, 7. Februar 2022, mit den Oberbürgermeisterinnen und dem Oberbürgermeister der Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen verständigt. Angepasst wurde in der Verordnung weiterhin die Kontrolle der 2G-Regel beim Zugang zu Ladengeschäften und Märkten sowie zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern, die künftig stichprobenartig erfolgen kann.

Die Änderungen gelten ab Mittwoch, 9. Februar 2022, und einstweilen bis zum 9. März 2022. Im Kontext der Bund-Länder-Abstimmung am 16. Februar wird eine Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

2G im Einzelhandel bleibt mit stichprobenartigen Kontrollen bestehen

Für Ladengeschäfte und Märkte bleibt die 2G-Regel und damit das bisherige Schutzniveau bestehen: Zugang haben ausschließlich immunisierte – also vollständig geimpfte oder genesene – Personen. Künftig ist bei der Zugangsbeschränkung jedoch eine stichprobenartige Kontrolle ausreichend. Gleiches gilt auch für den Zugang zu Geschäftslokalen von Dienstleistern und Handwerkern.

Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind Immunisierten gleichgestellt

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind im Rahmen der Coronaschutzverordnung den immunisierten Personen gleichgestellt. Bislang galt dies für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.

Erhöhung des Schutzniveaus für die Karnevalstage

Für die Karnevalstage im Zeitraum vom 24. Februar bis 1. März 2022 können Städte und Gemeinden durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum ausweisen, in denen dann automatisch bestimmte zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten. In diesen „gesicherten Brauchtumszonen“, in denen aufgrund des Zusammentreffens vieler Menschen das Infektionsrisiko erhöht ist, gilt:

  • Für das Verweilen in den Bereichen zum geselligen Beisammensein, zur Brauchtumspflege und zum Verzehr von Speisen und Getränken gilt die 2G+-Regel: Zutritt besteht nur für immunisierte Personen mit einem zusätzlichen negativen Testnachweis. Die Behörde entscheidet, ob sie das Einhalten dieser Voraussetzungen durch stichprobenartige Kontrollen oder durch Absperrungen und Zugangskontrollen sicherstellt. Letztere müssen angemessene Ausnahmen für Anwohnerinnen und Anwohner erlauben.
  • Untersagt sind Veranstaltungen im Freien ohne Personenbegrenzung und Zugangskontrolle durch den Veranstalter, insbesondere Umzüge mit straßenrechtlicher Genehmigung.
  • Für private Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen im öffentlichen Raum bleibt es bei 2G+, aber es entfällt die Ausnahme von der Testpflicht für Personen mit einer Auffrischungsimpfung (und vergleichbare Fälle). Alle Teilnehmenden benötigen während der Karnevalstage dort einen zusätzlichen negativen Testnachweis, um mögliche Infektionsereignisse bestmöglich auszuschließen. Gleiches gilt für den Besuch von gastronomischen Einrichtungen in den gesicherten Brauchtumszonen, soweit es sich bei diesen nicht um reine Speiselokale handelt, die auch als solche genutzt werden.

Die zuständigen kommunalen Behörden können für die ausgewiesenen gesicherten Brauchtumszonen weitere erforderliche Regelungen festlegen, etwa eine örtlich und zeitlich begrenzte Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske im Freien, Kapazitätsbegrenzungen für gastronomische Einrichtungen und zusätzliche Maskenpflichten in Innenräumen. Zudem können sie auch für Bereiche außerhalb der Brauchtumszonen die Geltung von einzelnen für die Brauchtumszonen geltenden Regelungen anordnen, so zum Beispiel das Umzugsverbot. Sämtliche genannten Regelungen bedürfen keiner ausdrücklichen Zustimmung des Gesundheitsministeriums mehr.

Anpassung an Bundesregelungen zu Quarantäneausnahmen

Die Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Test- und Quarantäneverordnungen werden an die veränderten Bundesregelungen zu den Quarantäneausnahmen angepasst.

  • Die Personenkreise, die von Quarantänemaßnahmen ausgenommen sind, werden an die vom RKI zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen angepasst. So entfällt bei genesenen Personen nach der zweiten Impfung die Karenzzeit von 14 Tagen nach der zweiten Impfung. Sie sind also unmittelbar nach der zweiten Impfung von Quarantänemaßnahmen ausgenommen und von der Testpflicht bei 2G+ befreit.
  • Bei den Regelungen zu Isolierung und Quarantäne wird deutlich gemacht, dass für die „Freitestung“ immer ein Coronaschnelltest in einem Testzentrum ausreicht und kein PCR-Test notwendig ist.



Karen Falkenberg und Patryk Tarnowski neues Sprecherteam der Bergkamener Grünen

Karen Falkenberg

In der ersten Online-Mitgliederversammlung der Bergkamener Grünen am 27. Januar 2022 gab es viele Tagesordnungspunkte, die satzungsgemäß abgearbeitet werden mussten. So der Rechenschaftsbericht des amtierenden Vorstands, der Rechenschaftsbericht des Kassierers, aber auch Neuwahlen des Vorstands. Nach dem Rücktritt von Rolf Humbach im Sommer 2019 hatte Harald Sparringa vorübergehend den Vorsitz übernommen, um die Kommunalwahl im September 2019 zu organisieren und zu begleiten. Aus dem vorübergehenden Vorsitz wurde Corona bedingt eine zweijährige Amtszeit, die jetzt mit Wahl eines neuen Vorstands endete.

Patryk Tarnowki

Gewählt wurden als Vorsitzende, als Sprecher* in im Team Karen Falkenberg und Patryk Tarnowski. Als Kassierer wurde Harald Brückner in seinem Amt bestätigt, wiedergewählt. Der örtliche Vorstand der Grünen umfasst satzungsgemäß  vier gleichberechtigte Mitglieder als Beisitzer. Diesmal sind Jung und Alt vertreten. Es wurden gewählt Harald Sparringa als Senior mit 31jähriger Zugehörigkeit im Stadtrat, Bernd Salfer als neugewähltes Mitglied im Stadtrat, Elena Volkova, eine engagierte Frau mit Migrationshintergrund und Lena Bachgardt als jungendliches Mitglied in der grünen Partei.

Die Kommunalwahl war für die Grünen in Bergkamen sehr erfolgreich: die Zahl der Mandate konnte verdoppelt werden, von vier auf acht. Auch dass die SPD-Fraktion nun das Gespräch mit den anderen Parteien, Fraktionen im Rat suchen muss und nicht mehr allein entscheiden kann, sei ein Gewinn für demokratische Strukturen. In dieser Konstellation wäre es vielleicht sogar möglich gewesen, den unsinnigen Bau der L821n, den die SPD viele Jahre lang vorangetrieben hat, zu verhindern.
„Die Partei Bündnis 90/die Grünen wird weiterhin alles versuchen, die wichtigen Fragen der Zeit, so die notwendigen Maßnahmen gegen den Klimawandel, aufzugreifen und Lösungen zu präsentieren, die die sozialen Aspekte nicht außer Acht lassen. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, dass unserer kleine Welt vor Ort friedlich und lebenswert bleibt und dort,  wo Verbesserungen erforderlich sind, sie aufzuzeigen und voranzubringen. Aktuell geht es darum, den Landtagswahlkampf zu organisieren und  die Erfolge der letzten Europa- und Kommunalwahl zu wiederholen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bergkamener Grünen.



Neuer Rewe Lebensmittelmarkt „Am Roggenkamp“: Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Plan der Architektin Regina Bieber für den Neubau des REWE- und Getränkemarkts am Roggenkamp.

Der Rewe Markt an der Straße Am Roggenkamp ist in die Jahre gekommen und weist erhebliche Bauschäden auf. Daher wird beabsichtigt diesen abzureißen und einen neuen Lebensmittelmarkt mit angeschlossener Getränkehandlung auf dem Grundstück zu realisieren.

Der neue Markt soll den heutigen Kaufbedürfnissen der Kundschaft entsprechen und eine Verkaufsfläche von insgesamt 2500 m² haben. Zur Realisierung des Vorhabens wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB können im Zeitraum von Dienstag 08.02.2022 bis einschließlich Freitag 04.03.2022 die Planunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. BK 126 „Nahversorgungsstandort Am Roggenkamp“ über die Internetseite http://www.stadtplanung-bergkamen.de unter „Aktuelle Beteiligung“ eingesehen und Stellungnahmen in digitaler Form abgegeben werden.

Ergänzend wird im oben genannten Zeitraum eine Einsicht in die Planunterlagen vor Ort beim Amt für Stadtplanung, Klimaschutz, Straßen und Grünflächen, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen, Zimmer 518 während der Dienststunden montags, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr bis 14.30 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr angeboten.

Die Einsichtnahme erfolgt nach vorheriger Terminabsprache unter der Rufnummer 02307 965-138 sowie der Emailadresse s.maier@bergkamen.de. Es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können vor Ort zu Protokoll gegeben werden.

 




Vorstellung des Wahlprogramms der LINKEN mit Kneipenquiz

Was ist DIE LINKE und was wollen die überhaupt? Diese Fragen will DIE LINKE. OV Kamen/Bergkamen am Freitag, 11. Februar, ab 18.30 Uhr in der Gaststätte „Kuhbachstuben“ an der Pfalzstraße in Weddinghofen beantworten. Nach der Vorstellung der wichtigsten Punkte des Landtagswahlprogramms durch die Direktkandidatin für Kamen, Bergkamen, Bönen und Hamm-Herringen, Katja Wohlgemuth, wird es ein Kneipenquiz geben.

Dabei werden Fragen zum Wahlprogramm, aber auch zur LINKEN. und zur Politik im Allgemeinen gestellt, dabei sind Fragen für jeden dabei: vom Anfänger bis zum Politik-Profi! Den Gewinnern des Kneipenquiz winkt ein Parfümerie-Gutschein in Höhe von 40€. Mitmachen darf jeder,  gespielt wird in Teams mit 2-3 Leuten.




Provisorische Rettungswache in Rünthe auf dem Feuerwehr-Gelände

Am Donnerstag wurde die neue provisorische Rettungswache in Rünthe vorgestellt.

Die für den Stadtteil Rünthe notwendige neue Rettungswache ist jetzt provisorisch auf dem Gelände der Feuerwehr an der Martin-Luther-Straße in Dienst gegangen. Die für das Rettungswesen zuständige Beigeordnete Christine Busch bei den Rünther Feuerwehrleuten für ihr entgegenkommen. Denn sie, bzw. deren Fahrzeuge mussten vorher etwas zusammenrücken.

Der Rettungswagen, der zunächst von der Bambergstraße in Mitte nach Rünthe beordert wurde, steht in der Fahrzeughalle der Feuerwehr. Dafür werden der Einsatzleitwagen und der Rüstwagen der Einheit Rünthe hintereinander stehend in einer Halle untergebracht.

Der „Containerstandort“ besteht aus einem Aufenthaltscontainer mit Küchenbereich und 2 Schlafcontainern für die jeweils 2-Personen-Besatzung des RTW. Die Umkleide- und Sanitäranlagen des Feuerwehrgerätehauses stehen diesen zur Verfügung und werden entsprechend mitbenutzt.

Die Container wurden zunächst für einen Zeitraum von 15 Monaten angemietet, in der Zeit soll der Bau eines endgültigen Standortes erfolgen. Der Mietvertrag kann jederzeit verlängert werden. Eine Dauerlösung soll das Feuerwehrgelände aber nicht sein. Künftig sollen am Standort der Rettungswache Sanitäterinnen und Sanitäter ausgebildet werden. Dafür reicht der Platz an der Martin-Luther-Straße nicht.

Die geplante neue Rettungswache an der Einmündung Rünther Straße / Gewerbestraße steht auf der Tageordnung der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung am 10. Februar. Laut Vorlage der Verwaltung gibt es zu diesem Standort kaum Alternativen. Viele in der politischen Diskussion um das „Bürgermeistergrundstück“ genannten Flächen stehen offensichtlich für solch eine Zweck nicht zur Verfügung. So auch die Jockenhöfer-Fläche, auf der ein neues Hotel geplant ist, oder eine Fläche am Sandbochumer, auf die sich ein Betrieb ansiedeln will.

Wesentlich geräuschloser vollzog sich die Standortsuche für die geplante Rettungswache in Oberaden. Hier hat ein privater Eigentümer eine Gewerbehalle angeboten. Die anschließend Prüfung verlief positiv.




Arbeitskreis für Demokratie ruft zur Teilnahme an der Kundgebung „Demokratie stärken“ auf

Der Arbeitskreis für Demokratie lädt alle Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an der Kundgebung „Demokratie stärken“ ein! Die Kundgebung findet am Sonntag, 23. Januar, um 15:00 Uhr auf dem Vorplatz der Hauptstelle der Sparkasse Bergkamen-Bönen statt.

Anlass für die Kundgebung ist eine zeitgleich stattfindende Versammlung, vor dem Bergkamener Rathaus, zum Thema „Corona Maßnahmen beenden“.

Der Arbeitskreis für Demokratie, der sich aus allen Teilen der Bergkamener Zivilgesellschaft zusammensetzt, möchte mit der Kundgebung ein Zeichen setzten, dass wie bereits am vergangenen Sonntag zu sehen war, die breite Masse der Bevölkerung anderer Meinung ist, als sogenannte „Impfgegner, Querdenker oder Corona-Leugner“. Für die gesamte Kundgebung herrscht die Maskenpflicht, ein 3G Nachweis ist ab einer Teilnehmer*innenanzahl von 750 Personen zu erbringen.




Behinderung des Durchgangsverkehrs: Südlicher Teil der Töddinghauser Straße wird saniert

Die Stadt Bergkamen beginnt in Kürze mit einer umfassenden Sanierung des südlichen Teils der Töddinghauser Straße. Betroffen ist der Bereich zwischen der Kreuzung mit der Weddinghofer Straße / Häupenweg und der Einmündung Hoeterstraße.

Die Arbeiten umfassen den kompletten Neuaufbau der Straße von der Trag- bis zur Deckschicht einschließlich der Sanierung der Straßeneinläufe. Zudem werden die vier Bushaltestellen barrierefrei umgebaut. Die Radfahrer werden zukünftig genauso wie im nördlichen Teil der Töddinghauser Straße auf der Fahrbahn geführt. Im Bereich der Kuhbachtrasse wird die Situation für Radfahrer und Fußgänger verbessert; die Fahrbahn wird angehoben, um die Nutzer des Rad/Fußweges entlang des Kuhbaches sicherer über die Straße zu führen.

Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich in der kommenden Woche und werden rund 6-7 Monate dauern, vorausgesetzt dass es nicht zu einem starken Wintereinbruch kommt. Während der Bauzeit können die Anlieger ihre Grundstücke in der Regel jederzeit erreichen, auch für Fußgänger bleibt die Baustelle passierbar. Der Durchgangsverkehr wird über die Schulstraße und Landwehrstraße umgeleitet.

Zeitgleich saniert der Kreis Unna die Fahrbahn der benachbarten Kreisstraßen Häupenweg und Weddinghofer Straße. Auch dies wird zu mehrmonatigen Einschränkungen für den Durchgangsverkehr führen. Der Ablauf und die Umleitungen der Baumaßnahmen sind im Vorfeld miteinander abgestimmt worden. Diese Koordinierung wird auch während der Bauzeit ständig fortgesetzt.

Die Stadt Bergkamen und die beauftragte Baufirma versuchen, die Beeinträchtigungen für Anlieger und Nutzer der Straßen auf das notwendige Maß zu beschränken. Anwohner werden zudem vorab per Briefeinwurf über die Baumaßnahmen informiert. Die Stadt bedankt sich schon jetzt bei den betroffenen Anliegern für ihr Verständnis.




Deutsch-Französischer Tag: Stadt Bergkamen vermittelt private Brieffreundschaften

In Bergkamen gibt es den Platz von Gennevilliers und in der französischen Partnerstadt die „Rue de Bergkamen“.

Gegner in Freunde, Vorurteile in Verständnis und Ablehnung in Zuneigung verwandeln – diese Aufgaben zählen zweifellos zu den schwierigsten überhaupt. Die Aussöhnung zwi-schen Deutschland und Frankreich zeigt, dass sie dennoch gelingen können. Einen großen Beitrag dazu haben der Élisée-Vertrag und der Deutsch-Französische Tag geleistet. Aus diesem Anlass erinnert Bürgermeister Bernd Schäfer an dessen zentrale Botschaft und ver-bindet damit einen eindringlichen Appell: „Freundschaft setzt gegenseitiges Interesse voraus – diese Aussage ist so aktuell wie selten zuvor und lässt sich auf viele Lebens-bereiche übertragen. Wir alle sind aufgerufen, sie zu beherzigen und danach zu handeln.“

Was sich zunächst wenig konkret anhört, hat durchaus praktische Bedeutung. Ein gutes Beispiel dafür ist die Städtepartnerschaft zwischen Bergkamen und Gennevilliers. Diese Verbindung existiert bereits seit 1995 und hat seitdem viele Menschen zusammengeführt. Das verdeutlicht: Freundschaft kennt keine Grenzen. Was auf kommunaler Ebene funktioniert, ist auch im privaten Bereich möglich. Ob beim Urlaub im Nachbarland, bei persönlichen Kontakten oder beim Austausch zwischen Vereinen und Schulen – so bemüht sich die Willy-Brandt-Gesamtschule aktuell intensiv um eine Partnerschule in Gennevilliers.

Für Angelika Joormann-Luft, Städtepartnerschaftsbeauftragte der Stadt Bergkamen, ist der Deutsch-Französische Tag ein willkommener Anlass, um die gute alte Brieffreundschaft wieder aufleben zu lassen. „Wenn jemand auf diesem Wege einen Kontakt nach Gennevilliers knüpfen möchte, vermittele ich gerne“, hofft sie auf großes Interesse am Kennenlernen von Menschen in der Bergkamener Partnerstadt. Und wenn per Brief erst einmal die Basis gelegt ist, entwickelt sich womöglich mehr daraus – schließlich eröffnen das Online-Zeitalter und die sozialen Medien viele Möglichkeiten, Freundschaften mit Texten, Fotos und Videos zu vertiefen. Kontakt: Angelika Joormann-Luft; Telefon 02307/965-202, Mail: a.joormann-luft@bergkamen.de

Verständigung fällt leichter, wenn die Partner eine gemeinsame Sprache sprechen. Auch das ist eine Lehre der Vergangenheit, die allgemeingültigen Charakter hat. Der Deutsch-Französische Tag zielte daher ursprünglich darauf ab, für die Partnersprache zu werben und Austauschprogramme zu organisieren. Dieser eng begrenzte Ansatz ist im Laufe der Jahre einem breiteren Verständnis gewichen. Mittlerweile geht es beim Deutsch-Französischen Tag grundsätzlich darum, Neugier für die Sprache und die Kultur des Nachbarn zu wecken – wobei Bildung und Jugend unverändert im Mittelpunkt stehen.

Lust auf Frankreich? Interesse an französischer Kultur und Lebensart? Die Volkshochschule Bergkamen bietet die Chance, bereits vorhandene, aber etwas verblasste Vorkenntnisse aufzufrischen, um bislang unbekannte Seiten unseres Nachbarlandes kennenzulernen. Los geht’s am kommenden Mittwoch, 26.1.2022. Interessierte Personen wenden sich bitte an Manuela Sieland-Bortz, Telefon 02307/284-953, Mail: m.sieland-bortz@bergkamen.de