Projektkurs des Gymnasiums veröffentlicht im Internet einen digitalen Stadtführer zum Thema Faschismus in Bergkamen

Ausschnitt der Startseites des digitalen Stadtführers zum Thema Faschismus in Bergkamen.

Im vergangenen Schuljahr hat es am SGB im Jahrgang Q1 unter der Leitung des Lehrers Jan Groesdonk einen Projektkurs gegeben, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, einen digitalen Stadtführer zu entwickeln, der sich dem Thema des deutschen Faschismus´ widmet, indem die Entstehungsgeschichte, die NS-Zeit selbst aber auch die (Nach-)Wirkungen faschistischer Ideologie bis heute auf lokaler Ebene aufgearbeitet werden sollten.

Die Arbeitsergebnisse wurden in der ersten Hälfte des aktuellen Schuljahres in eine Homepage übertragen, sodass der Stadtführer nun, als Teil des städtischen Programms zur Erinnerung an die Verbrechen des NS am 27. Januar, dem Gedenktag für die Opfer das Nationalsozialismus, unter der Webadresse: www.nie-wieder-faschismus-bergkamen.de online gegangen ist.




Richter ohne Roben: Stadt Bergkamen sucht Schöffen

Die Stadt Bergkamen sucht Bürgerinnen und Bürger, die ab dem 01.01.2024 für einen Zeitraum von fünf Jahren an einer Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe bei den Schöffengerichten und den Strafkammern des Landgerichts interessiert sind. Darunter versteht sich ein richterliches Ehrenamt in Strafsachen am Amtsgericht Unna oder Landgericht Dortmund.

Ebenfalls werden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht, die neben den allgemeinen Voraussetzungen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollen.

Schöffinnen und Schöffen haben als Laienrichterinnen und Laienrichter, ohne juristische Vorbildung, allerdings ausgestattet mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter die Aufgabe, gemeinsam mit diesen die Tat einer Angeklagten oder eines Angeklagten zu beurteilen und ein Strafmaß festzulegen.

Da sie als Schöffin bzw. Schöffe gleichberechtigt an der Hauptverhandlung in Strafsachen mitwirken, sollten sich Bewerberinnen und Bewerber ihrer Rolle und Verantwortung in gleicher Weise gegenüber Angeklagten, Öffentlichkeit und Geschädigten bewusst sein.

Schöffin bzw. Schöffe kann nur werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, der Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit neben der deutschen steht einer Bewerbung jedoch nicht entgegen.

Der Wohnsitz muss in Bergkamen sein und die sich bewerbende Person muss bei Amtsantritt am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt und darf nicht älter als 69 Jahre sein.

Das verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt von den Schöffinnen und Schöffen, die auch gesundheitlich nicht eingeschränkt sein sollten, ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Unvoreingenommenheit.

Über die Aufnahme von Personen in die Schöffenvorschlagsliste entscheidet im Bereich des Schöffenamtes der Rat der Stadt Bergkamen, für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen der Jugendhilfeausschuss.

Diese Liste wird sodann öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegt und jede Person hat das Recht, Einspruch zu erheben, falls Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen wurden, die nicht für das Schöffenamt geeignet scheinen. Mit den eventuell im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Einsprüchen wird die Liste anschließend an das Amtsgericht Kamen übersandt.

Dort tritt ein Schöffenwahlausschuss zusammen und wählt aus der Vorschlagsliste die erforderliche Zahl der Schöffinnen und Schöffen, die anschließend durch das Amtsgericht entsprechend benachrichtigt werden.




Corona: Ab 1. Februar gibt es keine Sonderreglungen für Schulen

Das Ministerium für Schule und Bildung hat am Mittwoch die Schulen in Nordrhein-Westfalen über den weiteren Umgang mit Corona informiert. Hintergrund ist, dass die auch für den Schulbereich wichtigen Corona-Verordnungen des Gesundheitsministeriums zum 31. Januar 2023 auslaufen.

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller hob den engen Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung hervor und erklärte: „Mit unserem Handlungskonzept Corona sind die Schulen gut durch den Herbst und den Winter gekommen. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass die Menschen in unserem Land und vor allem auch in unseren Schulen sehr verantwortungsvoll handeln. Das abnehmende Infektionsgeschehen und der hohe Immunisierungsgrad der Bevölkerung und damit auch bei Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler machen es nun möglich, dass wir an unseren Schulen einen großen Schritt hin zu einer gelebten Normalität gehen.“

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung wird mit dem 31. Januar 2023 ersatzlos entfallen. Die Corona-Schutzverordnung wird mit nur noch wenigen Vorschriften fortgeführt. Für den Schulbereich wird es keine Sonderregelungen mehr geben. Bis zum 31. Januar 2023 gilt das Handlungskonzept Corona unverändert fort. Ab dem 1. Februar 2023 sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:

Testungen

Mit dem Wegfall der Corona-Test- und-Quarantäne-Verordnung entfällt ab dem 1. Februar 2023 die bisherige fünftägige Isolationspflicht. Ferner entfällt zu diesem Zeitpunkt die rechtliche Grundlage für anlassbezogene Testungen in der Schule. In der Folge endet auch die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat. Übergangsweise besteht für die Schulen die Möglichkeit, Selbsttests in reduziertem Umfang über das bekannte Bestellportal zu bestellen. An den Schulen vorhandene Restbestände können auch danach noch auf Nachfrage und anlassbezogen an Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und das weitere schulische Personal ausgegeben werden.

Masken

In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern entscheiden eigenverantwortlich.

Nach dem Wegfall der Isolationspflicht wird jedoch positiv getesteten Personen dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen (Paragraph 3 Absatz 3 Corona-Schutzverordnung in der ab dem 1. Februar 2023 geltenden Fassung). Die allgemeine Empfehlung zum Tagen einer Maske wird aufgehoben.

Im Krankheitsfall

Es gilt selbstverständlich weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.

Atteste

Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz). Dies hat das Ministerium für Schule und Bildung erst kürzlich noch einmal klargestellt.

Hygiene

An den Schulen gelten die allgemeingültigen Hygieneregeln (Infektionsschutz | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw). Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie regelmäßiges Lüften entsprechend der jeweils aktuellen Hinweise gehören zu einem normalen Schulalltag (Lüftung, Raumluftfiltergeräte und CO2-Messgeräte | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw).

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Feller: „Mein Dank richtet sich an alle, die am Schulleben beteiligt sind. Die Pandemie hat Ihnen und uns allen in den vergangenen Monaten und Jahren außerordentlich viel abverlangt. Die Landesregierung wird ihren Teil dazu beitragen, dass dieser lang ersehnte Schritt zur Normalität gelingt und so gut wie möglich abgesichert wird. Natürlich werden wir das Infektionsgeschehen weiter aufmerksam beobachten und bei Bedarf unseren Schulen entsprechende Unterstützung und Handlungsempfehlungen geben.“

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/schulbetrieb-und-corona




Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte laufen zum 1. Februar aus

Die Landesregierung wird zum 1. Februar 2023 die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte auslaufen lassen. Schutzmaßnahmen werden sich ab dann auf Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen konzentrieren. Die meisten anderen Bundesländer verfahren ähnlich. Hierdurch wird eine sehr weitgehende Rückkehr zur Normalität ermöglicht.

„Das Infektionsgeschehen hat sich glücklicherweise abgeschwächt, und der Immunisierungsgrad in der Bevölkerung ist aufgrund von Impfungen, aber auch durch die Infektionen in diesem Herbst und Winter sehr hoch. Die Schutzmaßnahmen konzentrieren sich nun nur auf einige wenige Maßnahmen, die überwiegend aus Bundesrecht resultieren und dem Schutz besonders vulnerabler Einrichtungen dienen“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Neben der Maskenpflicht im ÖPNV werden auch die Testregelungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nicht verlängert. Gleiches gilt für Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten.

Die Test- und Quarantäneverordnung läuft zum 31. Januar 2023 gänzlich aus. Somit endet die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Alle Isolierungen aufgrund der auslaufenden Verordnung enden automatisch mit Ablauf des 31. Januar 2023. Ab dem 1. Februar 2023 gilt damit umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen. Minister Karl-Josef Laumann: „Es kommt nun noch stärker auf die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen an. Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das ist jetzt besonders wichtig, und ich bitte alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dies auch so in ihren Betrieben zum Schutz der Belegschaft zu kommunizieren.“

Bestehen bleiben hingegen die vorwiegend aus Bundesrecht resultierenden Schutzmaßnahmen für Einrichtungen für vulnerable Personen. Demnach gilt:

  • Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet.
  • Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses; diese Vorgabe wird jetzt in der Coronaschutzverordnung geregelt (anstatt wie bisher in der Test- und Quarantäneverordnung).
  • Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet.



Aktionskünstler Gunter Demnig setzt in Bergkamen weitere sieben Stolpersteine gegen das Vergessen

Aktionskünstler Guntwr Demnig mit den beiden 10er Religionskursen des Freiherr-vom-Stein-Realschule.

Das Schicksal von drei Kindern stand am Mittwoch bei der zweiten Verlege-Aktion von „Stolpersteinen gegen das Vergessen“ des Künstlers Gunter Demnig in Bergkamen. Christa Vertcheval, Willi Domick und Hilda Malcherek wurden von den Nationalsozialisten im Rahmen ihres Euthanasieprogramms ermordet. Ein viertes Euthanasie-Opfer war der 57-jährige Wilhelm Mork aus Weddinghofen. Weitere Stolpersteine erinnern an Heinrich Dionysius und Adolf Rumpf, die aus politischen Gründen verfolgt wurden, sowie an Elisabeth Rumpf, die zwangssterilisiert wurde.

Stolperstein für Christa Vertcheval an der Schlägelstraße in Rünthe.

„Diese Stolpersteine seien ein Bestandteil der Bergkamener Erinnerungskultur“, erklärte Bürgermeister Bernd Schäfer. Er bedankte sich bei Gunter Demnig für sein Engagement und gratulierte ihm nachträglich zu seinen 75. Geburtstag und dafür, dass er seit 1996 bisher rund 100.00 Stolpersteine verlegt hat.

Gunter Demnig legt Wert darauf, dass die Verlege-Aktionen von Schülergruppen begleitet werden. So hatten sich vorher die beiden 10er Religionskurse der Freiherr-vom-Stein-Realschule mit dem Schicksal der beiden Kinder aus Rünthe, Christa Vertcheval und Willi Domick, intensiv auseinandergesetzt. Darüber berichteten sie am Mittwoch, nachdem Demnik die beiden Stolpersteine vor deren letzten Wohnadressen in den Fußweg gesetzt hatte.

Dorthin waren nicht nur die Schülerinnen und Schüler sowie der Bürgermeister gekommen, sondern auch interessierte Bürgerinnen und Bürger. Dazu gehörten auch Mitglieder des Aktionskreises Wohnen und Leben Bergkamen, der im Dezember 2020 die Beteiligung an dem Erinnerungsprojekt von Gunter Demnig beantragt hatte. An den anderen Verlegungen beteiligten sich am Mittwoch Schülerinnen und Schüler der Realschule Oberaden, der Willy-Brandt-Gesamtschule und des Gymnasiums.

Wesentliche neue Erkenntnisse hat der inzwischen gebildete „Arbeitskreis Stolpersteine Bergkamen“ geliefert, zu dem unter anderem Museums-Leiter Mark Schrader und Manuel Izdebski gehören. Izdebski sagte, dass es auf dem heutigen Stadtgebiet Bergkamen noch viel mehr Opfer des Nationalsozialismus gegeben habe. Deshalb ist damit zu rechnen, dass es in Bergkamen bei den jetzt vorhandenen 14 Stolpersteinen nicht bleiben wird.

Die Standorte der neuen Stolpersteine

Schlägelstr.36, Rünthe, für Christa Vertcheval, sechs Monate alt, Opfer der Kinder-Euthanasie, ermordet in der Kinderfachabteilung der Heilanstalt Aplerbeck

Taubenstr.4, Rünthe, für Willi Domick, zwölf Jahre alt, Opfer der Kinder-Euthanasie, ermordet in der Kinderfachabteilung der Heilanstalt Marsberg

Stresemannstr.2, Mitte, für Hilda Malcherek, 13 Jahre alt, Opfer der Kinder-Euthanasie, ermordet in der Kinderfachabteilung der Heilanstalt Marsberg

Stresemannstr.6, Mitte, für Heinrich Dionysius, 34 Jahre alt, pol. Häftling/KPD, zwei Jahre KZ-Haft, überlebt

Pfalzstr.77, Weddinghofen, für Wilhelm Mork, 57 Jahre alt, Opfer der Euthanasie, ermordet in der Tötungsanstalt Hadamar

Jahnstr.5, Oberaden, für Adolf Rumpf, 29 Jahre alt, pol. Häftling/KPD, mehrmonatige Schutzhaft KZ Schönhausen und Gefängnis Freiendiez, überlebt

für Elisabeth Rumpf, geb. Wille, 28 Jahre alt, Ehefrau von Adolf Rumpf, Opfer der Euthanasie, zwangssterilisiert im Städt. Krankenhaus Hamm.

Mehr Infos zu den bisher verlegten Stolpersteinen in Bergkamen gibt es auf der Internetseite https://www.stolpersteine-bergkamen.de/

Manuel Izdebski betreibt außerdem eine Internetseite mit dem Schwerpunkt Geschichte des Stadtteils Rünthe https://www.ruenthe-geschichte.de/.




Entsorgungsbetrieb Bergkamen bietet die Sperrmüllabholung wieder im Voll-Service an

Nachdem im Jahr 2020 pandemiebedingt der Voll-Service bei der Sperrmüllabholung ausgesetzt wurde, bietet der EntsorgungsBetrieb Bergkamen (EBB) diesen Service ab sofort wieder an.

Voll-Service bedeutet, dass die Mitarbeiter des EBB die zur Sperrmüllabfuhr vorgesehenen Teile direkt aus der Wohnung oder dem Keller abholen und verladen. Es gilt zu beachten, dass die abzuholenden Teile direkt transportierbar sind, also nicht mehr durch die EBB-Mitarbeiter auseinandergebaut oder von der Wand geschraubt werden müssen.

Die Gebühr beträgt bei bis zu drei Kubikmeter Sperrmüll 40,- € zusätzlich zur Grundgebühr, bei größeren Mengen wird eine Zusatzgebühr nach Aufwand fällig. In jedem Fall erfolgt vor der Abholung ein Besichtigungstermin, bei dem unter anderem die Kosten durch den EBB-Mitarbeiter ermittelt werden.

Für die Absprache eines Besichtigungstermins erreichen Sie den EBB unter der Rufnummer 02307/28 503 290.




Kreis Unna hat einen neuen Internetauftritt: Schneller am Ziel

Kreisdirektor Mike-Sebastian Janke und Landrat Mario Löhr haben den neuen Internetauftritt offiziell freigeschaltet. Foto: Alexander Heine – Kreis Unna

Der neue Internetauftritt der Kreisverwaltung Unna ist am Montagvormittag, 23. Januar 2023 freigeschaltet worden. Er ist Teil des Digitalen Masterplans des Kreises Unna, spiegelt das neue Aussehen der Kreisverwaltung wider und führt die Verwaltung weiter auf dem Weg der Digitalisierung.

„Mit der neuen Internetseite bekommt die Kreisverwaltung ein neues Corporate Design und damit insgesamt einen neuen, modernen Look“, so Landrat Mario Löhr. „Der Kreis Unna hat ein neues Logo. Es ist leicht erkennbar am ‚UN‘ und dem gewohnten Blauton. Vieles sieht jetzt anders aus und immer mehr Dienstleistungen sind jetzt auch online über das neue Serviceportal abzuwickeln. Ich möchte aber auch ganz deutlich machen, dass wir damit gewohnt guten Service beibehalten wollen und Dinge, die es zu verbessern gibt, verbessern möchten. Unsere Türen für die Besucherinnen und Besucher sind weiterhin geöffnet und wir haben wie gewohnt auch persönlich ein offenes Ohr für die Anliegen.“

Internetauftritt schnell erklärt
Was auf dem alten Internetauftritt lange gesucht werden musste, ist jetzt leichter zu finden. Zentrales Element der neuen Seite ist die umfassende Suchfunktion. Künftig muss niemand mehr lange nach der richtigen Dienstleistung suchen – sie kann schnell und einfach über die Suche gefunden werden. In den Dienstleistungen sind dann entsprechende Kontaktmöglichkeiten, Öffnungszeiten und Anträge zu finden.

„Der Internetauftritt ist die Informationsplattform für Bürgerinnen und Bürger sowie andere Behörden und alle, die etwas bei der Kreisverwaltung suchen und trägt auch künftig zur Imagebildung bei“, so Kreisdirektor Mike-Sebastian Janke. „Er wird in den nächsten Jahren weiter ausgebaut. Dort werden alle Inhalte der Kreisverwaltung aktuell gehalten, Informationen sinnvoll bündelt und möglichst kurz und verständlich präsentiert. Wichtig war uns dabei, die Inhalte auf die Nutzung mit dem Smartphone und anderen mobile Geräten auszurichten – denn die meisten Nutzer besuchen www.kreis-unna.de mit dem Smartphone.“

Serviceportal im Blick
Mit Blick auf das Thema „E-Government“, also die digitale Verwaltung, ist es von entscheidender Bedeutung, eine gute Online-Erreichbarkeit für die bereitgestellten Verwaltungsdienstleistungen zu schaffen. Das gelingt mit dem Serviceportal. „Ziel ist es, künftig alle internetfähigen Verwaltungsdienstleistungen auch online anbieten zu können“, so Guido Ponto, Leiter der Stabsstelle Digitalisierung. „Über 70 Dienstleistungen sind bereits komplett online abzuwickeln.“

Imagebildung
Mit dem neuen Corporate Design entsteht auch optisch eine neue Identität. Das „UN“ steht nicht nur beim Logo dabei im Mittelpunkt. Die Idee: Der Kreis Unna ist Zentrum des Strukturwandels. Aus einer Region ohne Zukunft, einer Region der Unmöglichkeit ist eine Region der Chancen und Perspektiven geworden. „Statt des Unmöglichen stehen Begriffe wie unkonventionell, unerwartet oder unabhängig im Mittelpunkt“, sagt Volker Meier, Leiter der Stabsstelle Presse und Kommunikation. „Die Verwendung der Vorsilbe ‚UN‘ gibt uns spielerische Möglichkeiten im Regionalmarketing.“

Neben den vielen optischen Veränderungen gibt es jetzt auch eine akustische: Der Kreis Unna wird erstmals „hörbar“ – mit einem Soundlogo. Es wird bei Radiospots, Audiodateien und Videos eingesetzt und soll die Kreisverwaltung auch akustisch wiedererkennbar machen.

Kreisgesellschaften ziehen mit
Ein neues Design und einen neuen Internetauftritt haben auch die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU), Wirtschaftsförderung Kreis Unna (WFG) sowie die Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna (GWA). Damit rückt auch optisch näher zusammen, was zusammengehört. PK | PKU




VKU präsentiert sich im neuen Gewand

Die VKU hat ab sofort ein neues Erscheinungsbild. Der Kreis Unna hat für sich und für alle kreiseigenen Unternehmen ein neues Corporate Design (CD) entwickeln lassen. So rückt die VKU mit dem Kreis Unna jetzt auch optisch näher zusammen.

Mit dem neuen Logo geht noch eine weitere Neuerung einher – der Kundenservice „fahrtwind“ wird ab sofort zum VKU Service. Der Grund dafür ist naheliegend, denn fahrtwind war eigentlich immer schon VKU. Und das soll nun auch den Kunden gegenüber deutlich werden. Für die Fahrgäste ändert sich nichts, außer „die Verpackung“: Die fahrtwind-Hotline wird zur Servicehotline der VKU, die fahrtwind App wird zur VKU App, die fahrtwind-Kundencenter zu VKU Service.

Auch die Submarken JederBus und NimmBus werden namentlich aufgelöst und laufen künftig unter der Flagge der VKU.

“Als Partner für alle Belange der Mobilität steht die Marke VKU künftig im Vordergrund und hat einen noch höheren Wiedererkennungswert. Mit dem neuen einheitlichen Erscheinungsbild machen wir das nun für jeden sichtbar“, so Christiane Doll, Abteilungsleiterin des VKU-Verkehrsmanagements.

Auskünfte zum Thema Mobilität finden Sie in der VKU App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store) und auf unserer Webseite unter www.vku-online.de.

Telefonische Auskünfte erhalten Sie beim kreisweiten VKU Service unter der Rufnummer 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 800 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, kostenlos aus allen deutschen Netzen).




„Wichtiger denn je“ lautet das Motto des 38. internationalen Frauentags in Bergkamen

„Wichtiger denn je“ Unter diesem Motto machte sich das Bergkamener Frauentags Team am vergangenen Donnerstag auf, den 38. internationalen Frauentag für das Jahr 2023 in Bergkamen zu planen. Am 12. März 2023 soll es ab 10.30 Uhr mit einem Sektempfang im Treffpunkt in Bergkamen an der Lessingstr. losgehen.

Am 08. März erinnern die Frauen daran, dass die vollständige soziale und politische Gleichberechtigung von Frauen und Männern noch längst nicht selbstverständlich ist. Gerade in den Zeiten der Zeiten zunehmender Krisen ist der Blick auf die Gleichstellung wichtiger denn je, denn Krieg, Flucht oder Pandemien vertiefen die bestehenden Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern zusätzlich.

Im künstlerischen Teil der Matinee wird das dynamische Damendoppel „Piplies und LaMinga“ eine improvisierte Comedy-Show mit Einfallsreichtum und Wortwitz darbieten.  as Frauentagsteam ist sich sicher, dass sich alle Gäste mit Spaß und guten Ideen auf eine sehr lustige und improvisierte Reise durch den Vormittag machen werden.

Der Eintritt zur Veranstaltung beträgt 10 Euro (incl. Frauengedeck). Anmeldung ist in der Gleichstellungsstelle und den Geschäftsstellen der Fraktionen möglich.

Zu weiteren Planungen treffen sich die Teilnehmerinnen des Frauentagsteams am 14.02.23 um 18.00 Uhr in den Räumen des Stadtmuseums.

Weltweit wird der internationale Frauentag am 8. März gefeiert. Er ist ein Tag für die Rechte der Frauen, für den Frieden und eine humane Gesellschaft. Dieser Tag wird dazu benutzt, um auf Themen aufmerksam zu machen, die für Frauen von besonderer Bedeutung sind.

Der Bergkamener Internationale Frauentag wird unter Federführung der Gleichstellungsstelle der Stadt Bergkamen in Kooperation mit vielen Frauenverbänden und –Gruppen begangen.




Kranzniederlegung zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar am ehemaligen KZ Schönhausen

Historisches Foto vom Wohlfahrtsgebäude in der Siedlung Schönhausen.

Im Rahmen eines öffentlichen Gedenkens mit Kranzniederlegung wird – wie im gesamten Bundesgebiet – am kommenden Freitag, 27. Januar, auch in Bergkamen wieder wie in jedem Jahr der Opfer des Nationalsozialismus gedacht.

Die Gedenkstunde beginnt an diesem Tage um 16.00 Uhr vor dem Gemeindezentrum der evangelisch-freikirchlichen Gemeinde Kamen/Bergkamen an der Lentstraße 22 in der Siedlung Schönhausen in Bergkamen-Mitte. Diese Gedenkstunde wird vom Bürgermeister Bernd Schäfer geleitet. In diesem Jahr organisiert der Arbeitskreis Demokratie zudem ein Rahmenprogramm. In diesem Zusammenhang wird Alexandra Khariakova von der Jüdischen Gemeinde im Kreis Unna e.V. eine Rede halten und die Gitarrengruppe der Evangelischen Martin-Luther-Kirchengemeinde wird die Veranstaltung musikalisch begleiten.  Zur Teilnahme an dieser Gedenkstunde sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.

Der Ort des Gedenkens hat einen konkreten historischen Bezug zum Anlass des Gedenkens. Am Eingang des ehemaligen Wohlfahrtsgebäudes der früheren Zeche Grimberg I/II an der Lentstraße erinnert schon seit vielen Jahren eine Inschriftentafel  daran, dass die Nationalsozialisten in diesem Gebäudekomplex von März bis Oktober 1933 vorübergehend  ein provisorisches Sammellager für die Verfolgung und Inhaftierung politischer Gegner eingerichtet hatten, um die Häftlinge dort mit Folterungen, Misshandlungen und Drohungen einzuschüchtern oder sie von dort aus in größere KZ-Lager im Emsland (Papenburg) oder nach Oranienburg nahe Berlin oder auch nach Dachau bei München zu verlegen.

Auf Initiative des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog wurde der 27. Januar – der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz 1945 – in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1996 offiziell zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt und wird seither als solcher begangen.

Mehr Informationen zum ehemaligen Konzentrationslager Schönhausen gibt es hier: https://bergkamen-infoblog.de/vor-80-jahren-begann-der-nazi-terror-im-kz-schonhausen/




Silvia Gosewinkel setzt sich weiterhin für politische Gefangene im Iran ein – neue Patenschaft übernommen

Silvia Gosewinkel mit einem Bild von Niloufar Shakeri

Landtagsabgeordnete Silvia Gosewinkel hat eine zweite politische Patenschaft für die im Iran inhaftierte Niloufar Shakeri übernommen. Bisher sind keine Anklagepunkte bekannt.

Mit einer zweiten politischen Patenschaft für Niloufar Shakeri unterstützt Silvia Gosewinkel weiterhin politische Gefangene im Iran.

Niloufar Shakeri ist 22 Jahre alt und wurde bereits im Oktober inhaftiert. Berichten zufolge wurde sie im Dezember schwer gefoltert und mit inneren Blutungen ins Krankenhaus eingeliefert.

Silvia Gosewinkel forderte bereits in mehreren Schreiben an den Botschafter der Islamischen Republik Iran Mahmoud Farazandeh, die medizinische Versorgung für Niloufar Shakeri sicherzustellen. Sie befindet sich aktuell im Hungerstreik. Über Niloufar Shakeri sind ihr außerdem bisher weder die Anklagepunkte noch das Gerichtsverfahren bekannt. „Daher fordere ich den Botschafter der Islamischen Republik Iran auch dazu auf, sich für Transparenz im Anklageverfahren einzusetzen. Die Anklagepunkte müssen bekanntgegeben werden“, so Gosewinkel.

„Das Verfahren gegen Niloufar Shakeri widerspricht der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Seit Monaten protestieren viele Menschen im Iran für Freiheit, Gleichberechtigung und Menschenrechte. Das iranische Regime geht dabei brutal gegen die Proteste vor. Hinrichtungen, Massenhaft und Willkür der Regierung stehen auf der Tagesordnung“, erklärt die Landtagsabgeordnete für Bergkamen, Kamen und Bönen.

Die SPD-Landtagsfraktion empfing dazu im Dezember die Freiheitsaktivistin Daniela Sepheri im Landtag. Dabei berichtete Sepheri von den politischen Patenschaften für politische Gefangene im Iran. Diesem Anliegen haben sich viele Abgeordnete der SPD-Landtagsfraktion angeschlossen. Über 200 politische Patenschaften konnten bereits vermittelt werden.

„Ich appelliere mit der Patenschaft vor allem dafür, jedem Inhaftierten den Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl und zur medizinische Versorgung sicherzustellen“, so Gosewinkel.