Noch kein Urteil, aber scharfe Kritik an Zinsgeschäfte der Stadt Bergkamen

Kämmerer Holger Lachmann wird erst in ein paar Wochen oder Monaten wissen, ob die Stadt Bergkamen die 1,2 Mio. Euro behalten darf, die sie dank des sogenannten Schuldenmanagements durch die damalige WestLB erhalten hatte. Denn das Oberlandesgericht Hamm hat die Berufungsverhandlung zum erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts am Dienstag erst mal vertagt. Die Richter wollen jetzt Zeugen einladen, die helfen sollen, die Fragen zur  Verjährung zu klären.

RathausBeobachter der Verhandlung meinen, dass die Zivilkammer sich nicht dem Urteilen des Landgericht Dortmund voll  anschließen wird, das weitestgehend zugunsten der Städte Bergkamen, Kamen und des Kreises Unna ausgegangen ist.

Gleichwohl schlossen sich Hammer der Einschätzung des Landgerichts Dortmund an, was die Handlungsweise beider Seiten betrifft. Sie kritisierten die Stadt Bergkamen, weil sie Zwap-Zinsverträge mit sehr hohem Risiko eingegangen seien. Der damaligen WestLB warfen sie vor, die Kommunen nicht richtig beraten zu haben und so ihren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen seien. Im Falle Bergkamens geht es um rund 26 Mio. Euro, bei Kamen um 10 Mio. Euro und beim Kreis Unna um 3,6 Mio. Euro.

Während Bergkamen noch auf ein Urteil warten muss, hat in ähnlicher Sache die Stadt Hückeswagen eins schon in der Tasche. Ebenfalls am Dienstag entschied das Oberlandesgericht Köln zu ihren Gunsten. Es bestätigte praktisch das Urteil des Landgerichts Köln und wies die Berufung der EAA,  der „Ersten Abwicklungsanstalt“ ab, die die Risikogeschäft der WestLB als „Bad Bank“ übernommen hat.

Allerdings ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht  Köln hat die Revision zum Bundesgerichtshof wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit zugelassen.

 




Afrikanische Schweinepest ist im Anmarsch

Die Afrikanische Schweinepest ist im Anmarsch. Die Kreisveterinärbehörde erinnert Schweinehalter an die besonderen Vorsichtsmaßnahmen. Doch auch wir alle können etwas tun, bzw unterlassen: keine Speisereste mit Schweinefleisch in die Landschaft zu werfen. Damit können Wildschweine infiziert werden.

Besitzer von Schweinehaltungen müssen ihre Betriebe unabhängig von der Größe bei der Tierseuchenkasse und der für sie zuständigen Veterinärbehörde registrieren lassen. Auf diese Pflicht weist die für den Kreis Unna und die Stadt Hamm zuständige Kreisveterinärbehörde hin.

Anlass ist die Afrikanische Schweinepest (ASP). Sie tritt seit Anfang 2014 auch im osteuropäischen Raum auf und ist sowohl für Hausschweine als auch für Wildschweine lebensbedrohlich. Einen Impfstoff gibt es nicht. Für Menschen ist die Tierseuche ungefährlich.

Nach Angaben des Friedrich-Löffler-Instituts für Tiergesundheit (FLI) wurden seit Anfang 2014 in Lettland, Litauen und in Polen insgesamt 80 ASP-Fälle registriert. „Es muss unbedingt verhindert werden, dass sich das Virus weiter ausbreitet und in unsere Region eingeschleppt wird“, unterstreicht Kreisveterinärdirektor Dr. Tobias Kirschner und rät Tierhaltern und Tierärzten: „Wenn akute Symptome auftreten, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet werden können, und Antibiotika nicht ansprechen, sollten geeignete Proben an die zuständigen Untersuchungseinrichtungen weitergeleitet werden, um eine mögliche Schweinepestinfektion abzuklären.“

Der Kreisveterinärdirektor erinnert außerdem an die in der Schweinehaltungshygieneverordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen. Danach darf es keine Kontakte zwischen Haus- und Wildschweinen geben. Die absolute „Kontaktsperre“ gilt auch bei einer Auslauf- oder einer Freilandhaltung. Als Sicherheitsmaßnahme rät Dr. Kirschner zu einem Doppelzaun oder zum Aufstallen der Hausschweine.

Nicht nur Tierhalter, sondern auch Jäger sollten die ASP im Hinterkopf behalten und vermehrte Funde von toten Wildschweinen sofort beim Veterinäramt melden.

Möglicher Auslöser für die afrikanische Schweinepest ist das Verfüttern von Speiseresten. Hintergrund: Das Virus ist sehr widerstandsfähig. Es hält sich mehrere Wochen in gekühltem Fleisch und überlebt monatelang in gepökelten und geräucherten Waren wie Salami, sogar jahrzehntelang in gefrorenem Fleisch. „Das Verfüttern von Speiseresten ist deshalb verboten und wird von der Kreisveterinärbehörde in den Betrieben verstärkt kontrolliert, und zwar unabhängig von ihrer Größe“, sagt Dr. Tobias Kirschner und warnt: „Auch wer Lebensmittel mit Schweinefleisch achtlos in die Landschaft wirft, kann den Weg der tödlichen Tierseuche zu den heimischen Wildschweinen ebnen.“

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest und weiteren Tierseuchen gibt es auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-Instituts: www.fli.bund.de




Glücksspielähnliche Finanzgeschäfte: Für Bergkamen geht es im 1,2 Mio. € oder mehr

Am Mittwoch wird dich zeigen, ob Bergkamens Kämmerer Holger Lachmann lachen kann. Das Oberlandesgericht Hamm will am 13. August in zweiter Instanz darüber entscheiden, ob die in den Jahren 2006 bis 2011 getätigten Finanzgeschäfte der Stadt mit der damaligen WestLB sittenwidrig und damit nichtig sind.

Immerhin hatte zunächst die Stadt einen Gewinn aus diesen Geschäften erzielt. Nach Auskunft von Lachmanns Vorgänger Horst Mecklenbrauck bedeutete der Dortmunder Richterspruch, dass Bergkamen die erzielten Beträge von rund 1,2 Mio. Euro behalten darf. Ein auch für Bürgermeister Roland Schäfer zufriedenstellendes Ergebnis. Insgesamt hatte die WestLB im Rahmen eines sogenannten „Schuldenmanagements“ für Bergkamen Zinsswap-Geschäfte mit einem Volumen von rund 26 Millionen Euro abgeschlossen.

Gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund hatte die erste Abwicklungsanstalt, die als sog. Bad Bank risikoreiche Finanzgeschäfte der früheren WestLB AG übernommen hat, Berufung eingelegt.

Ebenfalls am Mittwoch wird des in Hamm noch zwei weitere Verhandlungen geben, bei denen es um die Zinsswap-Geschäfte der Stadt Kamen  (10 Mio. Euro) und des Kreises Unna (3,6 Mio. Euro geht).




Patricia Höchst neue Chefin im Bürgerbüro

Zum 1. August hat Patricia Höchst die Nachfolge von Christine Busch als Leiterin des städtischen Bürgerbüros angetreten.

Nachdem Christine Busch bereits zum 1. Mai ihren Dienst als Dezernentin für das Dezernat II begonnen hat, war die die Stelle der Amtsleitung bisher unbesetzt. Die Wiederbesetzung der Amtsleitungsstelle erfolgte nun mit Patricia Höchst drei Monate später, da aufgrund der Vorgaben des Haushaltsicherungskonzeptes der Stadt Bergkamen eine dreimonatige Wiederbesetzungssperre eingehalten werden musste.

Patricia Höchst hat sich Rahmen eines internen Bewerberauswahlverfahrens durchgesetzt.

Als sich Patricia Höchst vor 14 Jahren bei der Stadt Bergkamen beworben hat, konnte sie ein abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaftslehre, sowie eine insgesamt neunjährige Berufserfahrung als Personalassistentin und Referentin für Auslandsentsendungen, sowie als Koordinatorin für Personal und Personalentwicklung in der freien Wirtschaft vorweisen.

Zum 1. Oktober 2000 hat Patricia Höchst dann ihre Tätigkeit bei der Stadt Bergkamen aufgenommen. Im Bereich der Wirtschaftsförderung hat sich Patricia Höchst zu Beginn insbesondere mit der Thematik „Frau und Beruf“ beschäftigt. Hauptthemen waren hier die Beratung und Förderung von Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen in Bergkamen, der berufliche Wiedereinstieg, Qualifizierung und Karriereplanung, sowie die Beratung von ortsansässigen Betrieben und Existenzgründern in Fragen der kommunalen Wirtschaftsförderung.

Hinzu kamen allgemeine Aufgaben der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings. Zudem baute Patricia Höchst sukzessive den Bereich Tourismusförderung in Bergkamen auf.

Im Jahr 2010 hat Patricia Höchst erfolgreich den Angestellten-Lehrgang II abgeschlossen, welchen sie seit 2007 parallel zu ihren dienstlichen Tätigkeiten besucht hatte.

Ab dem 1. Januar 2013 wechselte Patricia Höchst intern in den Bereich der Volkshochschule. Dort war sie im Wesentlichen für die Beschaffung und Einsatzplanung der Dozenten, das interne Controlling, sowie für die Koordination der Programmbereiche berufliche Bildung, Spezielles, Fremdsprachen und EDV verantwortlich.

Zu den neuen Aufgabenbereichen der 45-jährigen seit dem 1. August gehören neben den Sachgebieten Allgemeine Sicherheit und Ordnung, Meldewesen und Standesamt auch die Rentenberatung, die Angelegenheiten der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, sowie der Bereich Soziales, Senioren und Gesundheit.




Stadt warnt vor Anrufen von Firmen im angeblichen Auftrag des Seniorenbüro

Aktuell erreichen das Seniorenbüro Mitteilungen Bergkamener Bürger über Anrufe einer ihnen zuvor unbekannten Firma bzw. von Personen, deren Auftreten den Anschein erweckt, im Auftrag des Seniorenbüros tätig zu sein.

„Ein solcher Auftrag oder gar eine Bevollmächtigung wurde aber zu keinem Zeitpunkt durch die Stadtverwaltung / das Seniorenbüro erteilt. Hier wird anscheinend versucht, vom guten Ruf des Seniorenbüros zu profitieren und dem eigenen Anliegen einen seriösen Anstrich zu geben. Vordergründig soll zu Verbesserungen im häuslichen Umfeld von Senioren beraten werden. Praktisch geht es allerdings oft nur darum, in einem persönlichen Termin Verträge für Hausnotrufsysteme u.ä. zu vermitteln“, betont das Seniorenbüro der Stadt Bergkamen..

Beigeordnete Christine Busch rät daher, gegenüber unbekannten Anrufern grundsätzlich mit einer gesunden Skepsis gegenüber zu treten: „Sie haben zunächst keine Verpflichtung gegenüber den Anrufern. Hinterfragen Sie den Grund des Anrufs. Lassen Sie sich zu nichts überreden, was Sie nicht verstanden haben. Geben Sie im Gespräch keinesfalls persönliche Daten wie Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum oder gar Ihre Bankdaten preis. Im Zweifelsfall sollten Sie den Anruf auch ohne Angabe von Gründen beenden.“

Besondere Vorsicht ist auch bei Terminen im privaten Wohnbereich geboten. Gerade Seniorinnen und Senioren sind regelmäßig unsicher bei Verhandlungen mit Vertretern, die viel Erfahrung in solchen Gesprächen haben und entsprechend geschult sind. „Diese Leute kommen oft nur zu Ihnen, um etwas zu verkaufen. Auch wenn der Eindruck erweckt wird, dass Sie etwas kostenlos bekommen, hat niemand etwas zu verschenken. Lassen Sie sich von Freunden und Verwandten unterstützen, wenn Sie sich allein unwohl fühlen. Fragen Sie bei Unsicherheiten lieber bei den öffentlichen Beratungsstellen nach“, rät Christine Busch

Bereits im August 2009 trat das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft. Rechtlich ist damit der Flut dieser zweifelhaften Geschäftspraktiken auf dem Telefonweg zwar entgegengetreten worden, praktisch suchen dubiose Firmen jedoch immer neue Möglichkeiten, Versicherungen, Abonnements usw. zu verkaufen.

Bürgerinnen und Bürgern, die tatsächlich Interesse an einer Beratung zur häuslichen Situation im Alter oder speziell zu Hausnotrufsystemen haben, stehen die öffentlichen Beratungsangebote z.B. im Seniorenbüro im Rathaus, bei der Wohn- und Pflegeberatung im Kreis Unna oder auch bei den Kranken-/Pflegekassen zur Verfügung. Der Kontakt kann über die Mitarbeiterinnen des Seniorenbüros, Frau Freitag und Frau Scherney unter Tel. 02307/965-410 erfolgen.




Minister Michael Groschek informierte sich über Bergkamens Zukunftsprojekte

Besuch aus Düsseldorf hatte sich mit Landesbauminister Michael Groschek (Mitte, rote Krawatte) am Dienstagnachmittag in der Marina Rünthe angesagt.

Groschek 1Bürgermeister Roland Schäfer und der 1. Beigeordnete Dr. Hans-Joachim Peters empfingen ihn dort mit den Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen Hans-Joachim Wehmann und BergAUF Werner Engelhardt sowie den Stadtverbandsvorsitzenden von SPD Bernd Schäfer und CDU Marco Morten Pufke sowie den Landtagsabgeordneten Rüdiger Weiß.

Thema waren natürlich die großen Bauprojekte. Dazu gehört natürlich an erster Stelle die Wasserstadt Aden. Hier stellt das Land Fördermittel in Höhe von 10 Millionen Euro zur Verfügung. Groschek ließ sich genau erklären, wie das Geld aus Düsseldorf in Bergkamen verwandt wird.

Eintrag ins Goldene Buch der Stadt Bergkamen
Eintrag ins Goldene Buch der Stadt Bergkamen

Großes Interesse zeigte der Minister für die Bergkamener Innenstadtentwicklung. Hier lässt gerade Charterbau den Wohnturm Stück für Stück abreißen. Außerdem laufen die Vorbereitungen für den Umbau der ehemaligen „Turmarkaden“ zur neuen „BergGalerie“ auf Hochtouren.

Schließlich erklang im Trauzimmer der Marina Rünthe, in dem sich Groschek in das Goldene Buch der Stadt Bergkamen eintrug, auch etwas Zukunftsmusik. Schäfer und Peters stellten dem Minister die Überlegungen für die sogenannte Marina-Nord-Erweiterung vor. Geplant ist, das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Storbeck und die westlich davon gelegene Fläche bis zum Wald für eine Freizeitnutzung umzugestalten. Unter anderem könnte dort eine Campinganlage entstehen. Überlegungen dazu werden schon seit rund 15 Jahren angestellt.

Vor seinem Besuch in Bergkamen war Groschek: Infos dazu gibt er hier.

 

 




Neuer Versuch: Spenderboxen für Hundekottüten werden aufgestellt

Nun gibt es sie doch wieder: die Spenderboxen für Hundekottüten. Nachdem verschiedene Angebote eingeholt wurden, hat die Stadt mittlerweile geeignete Spenderboxen zu vertretbaren Anschaffungskosten eingekauft.

In der Vergangenheit hatte es bereits Versuche gegeben, mit Hilfe solcher Hundekottüten die Verunreinigung von öffentlichen Anlagen zu verringern. Diese blieben wegen missbräuchlicher Nutzung der Tüten leider erfolglos.

Entlang der Radwegetrasse in Overberge und Rünthe werden nun in einem erneuten Versuch die angeschafften Spenderboxen aufgestellt. Vorgesehene Standorte für die Spenderboxen sind die Zugänge zur Radwegetrasse im Bereich des Hof Lethaus, des Wacholderweges, der Oberen Erlentiefenstraße und der Rünther Straße. Zwei weitere Spenderboxen werden an den beiden Zugängen des Verbindungsweges zwischen der Overberger Dreifachturnhalle und dem Gladiolenweg installiert.

Neben den Tütenspendern sowie im weiteren Verlauf der Radwegetrasse befinden sich zahlreiche Straßenpapierkörbe, um die benutzten Tüten entsprechend zu entsorgen.

 

Spenderboxen und erforderliche Straßenpapierkörbe werden durch den städtischen Baubetriebshof in den nächsten Tagen aufgestellt. Die Gesamtkosten für die Stadt belaufen sich dabei auf rd. 2.500,- Euro.

 




Kreis verlängert Online-Befragung zum Fahrradbus

Der FahrradBus transportiert Radler zum Startpunkt ihrer Radtour und retour. Ob das auch für die Zeit nach 2014 gilt, wird mit Hilfe eines Gutachtens geklärt. Ein Baustein dabei ist die nun bis zum 21. Juli verlängerte Online-Befragung.

Dabei möchte die für den Tourismus zuständige Stabstelle Planung und Mobilität beim Kreis nicht nur wissen, wie die Akzeptanz des FahrradBusses als Zubringer zur Radtour ist. Die Verwaltung will auch feststellen, wie und wie oft er genutzt wird und ob der an Sonn- und Feiertagen verkehrende Bus überhaupt bekannt ist.

Ebenfalls willkommen sind Anregungen und Meinungen. Deshalb sind nicht nur FahrradBus-Nutzer, sondern alle Bürger zur Teilnahme an der Online-Befragung eingeladen. Die Daten werden vor der Weitergabe an den Gutachter anonymisiert, der Datenschutz ist also gewährleistet.

Die Umfrage findet sich im Internet unter www.kreis-unna.de/fahrradbus. Meinungen, Anregungen und ähnliches können auch per E-Mail erfolgen an PM@kreis-unna.de.




Oliver Kaczmarek: Kein Fracking in NRW

In Deutschland und speziell in NRW wird es in absehbarer Zeit kein Fracking im Schiefer- und Kohleflözgas geben. Dies stellen das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium in einem gemeinsamen Eckpunktepapier klar. Trinkwasser und Gesundheit müssen absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben.

Oliver Kaczmarek, SPD-Bundestagsabgeordneter
Oliver Kaczmarek

„Die Bundesregierung entspricht damit den Vorstellungen vieler Gegner des Frackings und unterstützt die Position von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Denn die Risiken des Frackings bei der unkonventionellen Förderung von Erdgas sind nicht abschätzbar. Ein solches Fracking-Verbot soll mindestens bis 2021 gelten. Dann gibt es eine Überprüfung. Eng umgrenzte Forschungsprojekte darf es nur unter strengen Regeln,  umfassender staatlicher Kontrolle und intensiver Öffentlichkeitsbeteiligung geben“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

„Ich bin froh, dass sich der Widerstand gelohnt hat. Die SPD setzt endlich eine klare Regelung durch, die verlässlich ist und den Menschen Sicherheit gibt“, so Kaczmarek.

Das Eckpunktepapier enthält zudem Regelungen für die seit Jahrzehnten in Niedersachsen angewandte konventionelle Erdgasförderung im Sandgestein. Hier werden die Auflagen für den Schutz von Umwelt, Gesundheit und Trinkwasser deutlich verschärft. Zonen, in denen es kein Fracking geben darf, werden ausgeweitet und eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird für alle Vorhaben bei der Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen sowie zur Verpressung von Lagerstättenwässern verpflichtend festgeschrieben. Für den Umgang mit Lagerstättenwasser soll es neue, deutlich strengere Regeln geben. Im Bereich des Bergschadensrecht wird die Beweislastpflicht zulasten der Unternehmen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger verändert.

 




Rund 40.000 Geringverdiener im Kreis Unna profitieren vom Mindestlohn

Der Bundestag hat am Donnerstag das Tarifautonomiestärkungsgesetz verabschiedet – und damit auch den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Von dem Mindestlohn profitieren ab 2015 rund vier Millionen Menschen. Auch für die Einwohner im Kreis Unna rechnen Experten mit Kaufkraftzuwächsen durch die neue Regelung.

Oliver Kaczmarek
Oliver Kaczmarek

Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für vier Millionen Beschäftigte ab 2015. Damit setzt die SPD einen historischen Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik. „Das bedeutet auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kreis Unna mehr Einkommensgerechtigkeit. Mit dem Mindestlohn beenden wir die Dumpinglohnwirtschaft und geben der Arbeit ein Stück Würde zurück“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Im Kreis Unna arbeiten aktuell rund 40.000 Menschen für einen Niedriglohn. Würde jede und jeder in Nordrhein-Westfalen mindestens 8,50 Euro pro Stunde verdienen, bedeutete dies nach Berechnungen des Pestel-Instituts Hannover einen Kaufkraftzuwachs von über 76 Mio. Euro. „Umgerechnet bedeutet das für jeden Geringverdiener etwa 1.800 Euro pro Jahr mehr im Portemonnaie“, so Kaczmarek.

Spätestens ab Januar 2017 gilt der Mindestlohn für alle Branchen einheitlich. „Wer Vollzeit arbeitet, soll von seiner Arbeit leben können – das hat die SPD versprochen und das setzt sie jetzt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um“, sagt Oliver Kaczmarek.




Urteil des Landesverfassungsgerichts zeigt in Bergkamen nur wenig Wirkung

Einige Großstädte im Ruhrgebiet sehen nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zu den Beamtengehältern und der erfolgten Haushaltssperre beim Land große Probleme auf sich zukommen. Bürgermeister Roland Schäfer geht hingegen davon aus, dass die Auswirkungen die Stadt Bergkamen nur wenig treffen werden.

Betroffen ist von der Haushaltssperre zum Beispiel die Städtebauförderung. Doch hier hat die Stadt längst den Bewilligungsbescheid für die Wasserstadt Aden erhalten. Rund 10 Millionen Euro sind insgesamt eingeplant. Die werden natürlich nicht in einer Summe gezahlt. Doch der Bescheid stellt sicher, dass die Teilbeträge zum zugesagten Zeitpunkt fließen werden.

Schwierig sei es aber, so Schäfer, wenn die Stadt jetzt Fördergelder für andere Projekte haben wollen – etwa für den weiteren Ausbau des Römerparks oder für die Kultur.

Nur geringe Auswirkungen hat nach Schäfers Rechnung der Kern des Entscheids des Landesverfassungsgerichts, das die verordneten Nullrunden bei den Gehältern für unzulässig hält. Im Bergkamener Rathaus arbeiten 38 Beamtinnen und Beamte des betroffenen höheren und gehobenen Dienstes. Würden sie die gleichen Erhöhungen erhalten wie die Angestellten müsste die Stadtkasse für die Nachzahlung 38.000 Euro bereitstellen. Schäfer hält die Summe angesichts der 20 Millionen Euro, die die Stadt insgesamt an Personalkosten zu stemmen hat, für verkraftbar.