Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“

Der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek ruft auf zur Teilnahme am Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“, der zum 16. Mal vom Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) ausgeschrieben wird:

Den Gewinner/-innen winken Geldpreise in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro und eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit. Damit unterstützt das von der Bundesregierung gegründete Bündnis für Demokratie und Toleranz zivilgesellschaftliche Aktivitäten im Bereich der praktischen Demokratie- und Toleranzförderung.

„Demokratie bedeutet, sich in die Angelegenheiten vor Ort einzumischen und beginnt z.B. in der Familie, in der Schule sowie in der Freizeit. Einzelpersonen und Gruppen, die das Grundgesetz im Alltag auf kreative Weise mit Leben füllen, für ihr Engagement gewürdigt werden“, so Oliver Kaczmarek.

In diesem Jahr werden vor allem Projekte gesucht, die sich einsetzen:

– für die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts

– für praktische Demokratie-, Toleranz- und Integrationsförderung

– für Radikalisierungsprävention (z.B. gegen Islamismus und Salafismus)

– gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (z.B. gegen Antiziganismus, Antisemitismus, Rassismus, Muslimenfeindlichkeit, Homosexuellenfeindlichkeit)

Die Aktivitäten sollen hauptsächlich von Ehrenamtlichen getragen werden und sich in der Praxis bewährt haben. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Beiträge, welche im Rahmen anderer Bundesprogramme gefördert werden. Der Einsendeschluss für die kompletten Unterlagen ist der 25.09.2016 (Datum des Poststempels!). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Weitere Informationen sind auf der Seite des Bündnisses für Demokratie und Toleranz abrufbar: http://www.buendnis-toleranz.de/aktiv/aktiv-wettbewerb

 




Regenbogenschule geht in Rünthe an den Start

Mit Beginn des neuen Schuljahrs am Mittwoch, 24. August, gehen auch die neuen Förderschulen des Kreises Unna an den Start – darunter auch die Regenbogenschule im Gebäude der ehemaligen Hellweg-Hauptschule in Rünthe.

Die ehemalige Hellwegschule in Rünthe. Foto: Dietmar Wäsche
Die ehemalige Hellwegschule in Rünthe. Foto: Dietmar Wäsche

Auf Grundlage eines Gutachtens, nach monatelanger Vorarbeit in den politischen Gremien, in den Verwaltungen und nicht zuletzt nach etlichen Umbauarbeiten in den Gebäuden vollzieht sich damit die Umgestaltung der Förderschullandschaft im Kreis.

Geschaffen wurden zwei Schulstandorte für die jüngeren Schüler im Primarbereich – und zwar in Fröndenberg/Ruhr und Bergkamen. Für die älteren Schüler in der Sekundarstufe I nehmen zwei Förderschul-Zentren den Betrieb auf: eines in Unna und eines im Norden des Kreises mit zwei Standorten in Lünen und Selm. Die Trägerschaft übernimmt jeweils der Kreis.

„Danach sollen Eltern von Kindern mit Förderbedarf trotz sinkender Schülerzahlen ihr Wahlrecht behalten und durch weiter relativ kurze Wege zu den Förderschulen auch künftig eine Alternative zur Regelschule haben“, heißt es vom Kreis Unna.




Regionaler Wirtschaftsförderer zu Gast: Zukunft gemeinsam gestalten

Landrat Makiolla und WFG-Geschäftsführer Dannebom (l.) verabredeten mit Rasmus C. Beck (r.) eine auch künftig miteinander verzahnte Wirtschaftsförderung. Foto: B. Kalle – Kreis Unna
Landrat Makiolla und WFG-Geschäftsführer Dannebom (l.) verabredeten mit Rasmus C. Beck (r.) eine auch künftig miteinander verzahnte Wirtschaftsförderung. Foto: B. Kalle – Kreis Unna

Das Ziel ist klar: Die Region soll als Wirtschaftsstandort weiter gestärkt werden und damit konkurrenzfähig bleiben. Welche Möglichkeiten sich dabei durch Zusammenarbeit eröffnen, war Thema eines Spitzengesprächs im Kreishaus Unna.

Dazu trafen sich Rasmus C. Beck, der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung der Metropole Ruhr (WMR), Landrat Michael Makiolla und Dr. Michael Dannebom, Chef der Wirtschaftsförderung Kreis Unna (WFG).

Die WMR koordiniert die Wirtschaftsförderung im gesamten Ruhrgebiet. „Gerade, wenn es um das Einwerben von Fördergeldern geht, ist die WMR für uns ein starker und guter Partner“, unterstrich Landrat und WFG-Aufsichtsratsvorsitzender Makiolla.

Auch beim Knüpfen internationaler Wirtschaftskontakte könne die WFG des Kreises jederzeit auf das Know-how der überregional agierenden Wirtschaftsförderung der Metropole Ruhr zurückgreifen, ergänzte WFG-Geschäftsführer Dannebom.

Rasmus C. Beck lobte seinerseits ausdrücklich die erfolgreiche Arbeit der WFG Kreis Unna. Aus gutem Grund, denn die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt aktuell bei knapp 123.000. Das sind gut 23.000 mehr als im Jahr 2005.

„So viele neue Arbeitsplätze in so kurzer Zeit zu schaffen, gelingt nur mit Engagement, Ausdauer und guten Konzepten.“ Darin waren sich Rasmus C. Beck und Landrat Michael Makiolla einig. Die beiden würdigten damit ausdrücklich die Leistung von Dr. Michael Dannebom.

Der WFG-Geschäftsführer ist seit vielen Jahren Antriebsfeder für das Gelingen des Strukturwandels und machte aus der Region nicht nur einen erstklassigen Logistikstandort für international agierende Unternehmen, sondern sichert sie auch als Heimat für produzierendes Gewerbe.




Hüppe: Besserer Schutz für Kinder mit Behinderung vor freiheitsbeschränkenden Maßnahmen

Nach Angaben des Bundesjustizministeriums wird ein Reformbedarf der Regelungen zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe geprüft. Das geht aus einer Anfrage des hiesigeb Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Behindertenbeauftragten Hubert Hüppe (CDU) an die Bundesregierung hervor.

Anlass für seine Anfrage, waren unter anderem ein Fernsehbericht des Bayerischen Rundfunks über systematisches Fixieren und Einsperren von Kindern mit geistiger Behinderung in Wohnheimen in Bayern wie auch ein konkreter Fall, der an ihn herangetragen wurde. Die Bundesregierung wies daraufhin, dass die Entscheidung über eine vorübergehende Fixierung zum Selbstschutz des Kindes zurzeit den Eltern im Rahmen der Personensorge zustehe. Eine gerichtliche Genehmigung, ähnlich der bei Erwachsen, sei nicht erforderlich.

„Angesichts der bekannt gewordenen Fälle müssen die Regelungen und Anwendung überprüft werden. Eltern geraten offenbar unter Druck, Einrichtungen pauschale Genehmigungen zu erteilen, “ so Hüppe. „Isolation und auch Fixierungen können bei Kindern und Jugendlichen zu Traumatisierungen und schweren seelischen Schäden führen. In meinen Augen müssen gerade Kinder und Jugendliche mit Behinderung besonderen Schutz genießen.“

In der Antwort räumte das Justizministerium ein, dass solche Maßnahmen in besonderem Maße in die Grundrechte des betroffenen Minderjährigen auf Freiheit, allgemeine Handlungsfreiheit und Ausübung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eingreife. Zudem seien die Eltern bei einer solchen Entscheidung oft selbst in einer besonderen Belastungssituation. Das Bundesjustizministerium prüfe bereits seit letztem Jahr einen Reformbedarf im Zusammenhang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, um das Kindeswohl weiter zu schützen.

„Freiheitsbeschränkende Maßnahmen dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. Es wäre sinnvoll, wenn sich neben der Bundesregierung auch der Bundestag diesem Thema widmen würde, um gegebenenfalls einen ähnlichen Schutz wie bei Erwachsenen herzustellen, “ so Hüppe abschließend.




Dämmerschoppen der Rünther SPD

Hellweghauptschule zu seinem traditionellen Dämmerschoppen ein.

des Ortsvereins und seinen Vertretern aus Rat und Kreis austauschen möchten oder

.

Preisen gesorgt.




Notunterkünfte werden freigezogen: Landrat dankt Helfern und Kommunen

Die Tage der Flüchtlingsunterkunft am Wellenbad in Weddinghofen sind gezählt. Schon jetzt werden die beiden Flüchtlingsunterkünfte des Kreises Unna in Werne und Bönen vorzeitig geschlossen.

Die letzten Flüchtlinge verließen die Notunterkunft in Bönen, während sich dort die Verantwortlichen zu einem Abschlusstreffen versammelten. Foto: C. Rauert – Kreis Unna
Die letzten Flüchtlinge verließen die Notunterkunft in Bönen, während sich dort die Verantwortlichen zu einem Abschlusstreffen versammelten. Foto: C. Rauert – Kreis Unna

Sie helfen, wenn Hilfe gebraucht wird und packen an, wo und wann es notwendig ist. Das bewiesen Rotkreuzler und andere, zumeist freiwillige Helfer in den letzten Monaten in den beiden Notunterkünften für Flüchtlinge in Bönen und in Werne. Nun packen die Helfer zusammen.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Schließung der vom Kreis bereitgestellten Einrichtungen vor den ursprünglich gesetzten Terminen veranlasst. Der Rückbau der ehemaligen Ermeling-Grundschule und der wenige Meter entfernt liegenden Turnhalle in Bönen-Lenningsen ist in vollem Gange. Das gleiche gilt für die Kardinal-von-Galen-Turnhalle in Werne-Stockum sowie die daneben hochgezogenen Leichtbauhallen.

Anerkennung für den DRK-Kreisverband

Ein positives Fazit zogen die Verantwortlichen beim Kreis, in der Gemeinde Bönen und beim DRK-Kreisverband bei einem letzten Treffen in der Notunterkunft Bönen. Foto C. Rauert – Kreis Unna
Ein positives Fazit zogen die Verantwortlichen beim Kreis, in der Gemeinde Bönen und beim DRK-Kreisverband bei einem letzten Treffen in der Notunterkunft Bönen. Foto C. Rauert – Kreis Unna

Landrat Michael Makiolla nutzte die Abbauarbeiten, um sich in beiden Einrichtungen bei den unzähligen Helfern für ihre große und anhaltende Hilfsbereitschaft zu bedanken. Seine ganz besondere Anerkennung galt dabei dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Unna, das beide Einrichtungen mit viel Know-how und Umsicht „aus dem Stand heraus“ erst betriebsbereit gemacht und dann für den Kreis betrieben hatte.

„Nach der Aufforderung der Bezirksregierung mussten wir innerhalb weniger Tage Platz für bis zu 400 Flüchtlinge schaffen“, erinnerte Landrat Makiolla an die Ausgangssituation im letzten Herbst. „Ohne Sie hätten wir diese auch wegen des engen Zeitfensters enorme Herausforderung nicht gemeistert“, fand Landrat Makiolla deutliche Worte des Dankes an die Adresse des DRK-Kreisverbandes.

Dessen Geschäftsführer Michael Lihl nahm den Dank stellvertretend für die in Bönen und in Werne eingesetzten Helfer entgegen. „Das DRK hat sich wieder als leistungsstarke Hilfsorganisation erwiesen. Vor allem haben wir gerne geholfen, als Not am Mann war“, unterstrich Lihl.

Dass die Aufforderung der Bezirksregierung so schnell umgesetzt werden konnte, ist auch der unkomplizierten Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und der Gemeinde Bönen bzw. der Stadt Werne zu danken. „Die beiden Verwaltungsspitzen haben uns spontan ihre Hilfe angeboten und von Anfang an Hand in Hand mit allen anderen Beteiligten zusammengearbeitet“, betonte Landrat Michael Makiolla.

Ein weiterer, ausdrücklicher Dank galt der Kardinal-von-Galen-Schule in Werne-Stockum sowie den Vereinen in Bönen und Stockum, die „von einem Tag auf den anderen“ auf die Nutzung „ihrer“ Sportstätten verzichten mussten. Nach dem Rückbau der Anlagen werden eventuelle Schäden beseitigt, ehe die Vereine bzw. die Stockumer Schule die Einrichtungen wieder für den Sport nutzen können.

Zur Erinnerung

Am 30. September 2015 forderte die Bezirksregierung Arnsberg den Kreis mit einem Amtshilfeersuchen auf, kurzfristig Unterbringungsmöglichkeiten für insgesamt 400 Flüchtlinge bereitzustellen.

Die Gemeinde Bönen stellte auf Bitten des Kreises kurzfristig die ehemalige Ermeling-Grundschule in Bönen-Lenningsen mitsamt der (noch genutzten) Turnhalle zur Verfügung. Die ersten Flüchtlinge kamen Anfang Oktober. Insgesamt wurden 621 Asylbewerber aus 23 Nationen untergebracht und versorgt.

Die Stadt Werne bot ebenfalls schnell die Turnhalle der Kardinal-von-Galen-Schule in Werne-Stockum an. Die ersten Flüchtlinge wurden hier am 26. November aufgenommen. Beherbergt wurden insgesamt 319 Personen aus neun Nationen.

Die letzten in Bönen und Werne untergebrachten Flüchtlinge wechseln nach Angaben der Bezirksregierung in Unterkünfte in Meschede und Möhnesee.

Eingerichtet und betrieben wurden die beiden jeweils für bis zu 200 Flüchtlinge ausgelegten Notunterkünfte vom Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Unna.




„Sicher Radfahren“: Besser ohne Alkohol

Radfahren ist in, Radfahren hält fit. Und nicht erst seit es E-Bike, Pedelec & Co. gibt, steigt die Zahl derer, die sportlich auf dem Drahtesel unterwegs sind. Wo sich Wege kreuzen, gibt es aber auch Risiken.

Wer betrunken mit dem Rad fährt, riskiert nicht nur einen Sturz, sondern auch seinen Führerschein. Foto: B. Kalle – Kreis Unna
Wer betrunken mit dem Rad fährt, riskiert nicht nur einen Sturz, sondern auch seinen Führerschein. Foto: B. Kalle – Kreis Unna

Die Radfahrprüfung ist nämlich bei den meisten Fahrradfahrern so lange her, dass viele Regeln rund um den Drahtesel schlicht in Vergessenheit geraten sind. Und das hat Folgen: Im Jahr 2015 registrierte die Kreispolizeibehörde insgesamt 302 Unfälle mit Radfahrern, davon wurden 285 verletzt – das sind 85 Prozent. Mehr noch: Die Hälfte der verunglückten Radfahrer hat den Unfall verschuldet oder trägt eine Mitschuld.

Damit es so weit erst gar nicht kommt, frischen die Straßenverkehrsbehörden und die Unfallkommission im Kreis zusammen mit der Kreispolizeibehörde Unna in der Serie „Sicher Radfahren“ verloren gegangenes Wissen auf.

Heute: Alkohol

Feuchtfröhlich feiern – und dann mit dem Rad nach Hause. Das ist keine gute Idee, denn: Wer im wahrsten Sinne des Wortes sturzbetrunken ist, muss nicht nur mit schweren Verletzungen rechnen, sondern sogar mit einem Strafverfahren.

„Mit Alkohol im Blut sollte man nicht nur das Auto stehen lassen, sondern auch aufs Fahrradfahren verzichten“, rät Erster Polizeihauptkommissar Thomas Stoltefuß. Der Chef des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde unterstreicht: „Neben der körperlichen Unversehrtheit setzen Betrunkene auf dem Drahtesel mindestens ihren Führerschein aufs Spiel.“ Und der ist schneller weg als der Kater am nächsten Morgen.

Bereits ab 0,3 Promille kann sich ein Radfahrer nämlich wegen relativer Fahrunsicherheit strafbar machen, wenn er beispielsweise alkoholbedingte Fahrauffälligkeiten zeigt. „Nicht nur durch das Fahren von Schlangenlinien kann man auffallen, sondern auch durch das Fahren ohne Licht in der Dunkelheit“, erläutert Stoltefuß. Hier drohen Punkte in Flensburg und hohe Geldstrafen.

Noch größer ist das Risiko, sich heftig auf die Nase zu legen: Die Kreispolizeibehörde verzeichnet im vergangenen Jahr zwar nur zehn Verkehrsunfälle mit alkoholisierten Radfahrern. Hierbei gab es neun Verletzte. „Die tatsächlichen Zahlen werden wohl um ein Vielfaches höher liegen“, unterstreicht Stoltefuß. Gerade Alleinunfälle mit dem Fahrrad werden selten gemeldet.

Ob Radfahrer mit 1,6 Promille im Blut oder mehr überhaupt noch unfallfrei aufsteigen können, sei dahingestellt. Fakt ist: Wer das tut, begeht eine Straftat – und zwar unabhängig davon, ob er auffällig wird, einen Unfall verursacht oder nicht.

Und das kann empfindliche Folgen haben: Der Strafanzeige folgen zwei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Außerdem wird die Straßenverkehrsbehörde im Regelfall eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Wer kein Gutachten vorlegt oder von den Gutachtern negativ bewertet wird, muss den Entzug der Fahrerlaubnis befürchten.




Mehr Schutz für Frauen mit Behinderung – Hüppe begrüßt Neuregelung des § 177 im Sexualstrafrecht

Anlässlich der heutigen Abstimmung im Bundestag über die Änderungen des Strafgesetzbuchs zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung und die damit einhergehende Neuregelung des § 177 Strafgesetzbuch (StGB), in dem künftig die gleichen Regelungen für Menschen mit wie auch ohne Behinderung gelten, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe:

Hubert Hüppe (Foto: Deutscher Bundestag/Foto- und Bildstelle)
Hubert Hüppe (Foto: Deutscher Bundestag/Foto- und Bildstelle)

In der heute beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird nicht nur der bisherige § 177 StGB „Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“ verschärft, sondern darüber hinaus der § 179 StGB „Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen“ endlich abgeschafft. Damit ist das „2-Klassen-Sexualstrafrecht“ beendet, denn in einem neuen § 177 „Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“ werden alle Tathandlungen des sexuellen Übergriffs in einer Vorschrift erfasst, die sowohl für Menschen mit als auch ohne Behinderung gleichermaßen zur Anwendungen kommt.

Nach langer Diskussion wird damit die von Hüppe schon mehrfach geforderte Diskriminierung behinderter Menschen abgeschafft und der Schutz von Frauen mit Behinderung vor sexueller Gewalt erhöht. Bereits als behindertenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte Hüppe während des Reformverfahrens 2003 mit einem Änderungsantrag seiner Fraktion unter der damaligen rot-grünen Regierung eine Neuregelung des § 177 StGB gefordert. Und auch 2014, nach Ankündigung des Bundesjustizministers Heiko Maas den § 177 StGB zu überarbeiten, um Vergewaltigungen leichter ahnden zu können, wies Hüppe erneut auf die bestehende Ungerechtigkeit hin: nach der damaligen Rechtslage galt ein vermindertes Strafmaß für sexuelle Straftaten an Frauen, die keinen Widerstandswillen entwickeln können. Diese Zeiten sind nun vorbei.




Nächster Schritt zur Wasserstadt: Bebauungsplan liegt ab Donnerstag öffentlich aus

Der Bebauungsplanes Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ liegt ab Donnerstag, 7. Juli, bis zum 12. August im Bergkamener Rathaus öffentlich aus. Jeder kann sich die Pläne ansehen und zu ihnen auch Stellungnahmen und Anregungen abgeben. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Nachbargemeinden an diesem Großprojekt gestartet.

Wasserstadt AdenAußerdem können folgende Unterlagen eingesehen werden:

  • Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVP-VP)
  • Artenschutzprüfung (ASP)
  • Sanierungsplan und Verbindlichkeitserklärung
  • Lärmgutachten
  • Seeplanung und Plangenehmigung.

Die Offenlegung erfolgt beim Amt für Planung, Tiefbau, Umwelt, Liegenschaften,  Zimmer 519, Rathausplatz 1 in 59192 Bergkamen, während der Dienststunden montags, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 bis 14.30 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr.  Die o.g. Planunterlagen sowie weitere umweltrelevanten Unterlagen können in dem o.g. Zeitraum auch im Internet unter www.bergkamen.de eingesehen werden

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Amt für Planung, Tiefbau, Umwelt, Liegenschaften abgegeben werden. Desweiteren liegt das städtebauliche Entwicklungskonzept „Stadtumbaugebiet Wasserstadt Aden“ in dem o.g. Zeitraum aus. Damit folgt die Verwaltung dem Beschluss des Rates vom 05.07.2012, Eigentümer sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.




Als junge Botschafter für ein Jahr in die USA

Als Junior-Botschafter für Deutschland ein Jahr in den USA leben, studieren, arbeiten und neue Freunde gewinnen – diese spannende und einzigartige Kombination bietet das Parlamentarische Patenschaftsprogramm. In diesem Jugendaustauschprojekt des Deutschen Bundestages und des Amerikanischen Kongresses werden seit 1983 junge Leute – Schüler und Berufstätige – gefördert.

Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek beteiligt sich wieder an dem Programm und wirbt für das nächste Austauschjahr 2017/18: „Dieses Angebot eröffnet jungen Menschen die Chance, amerikanisches Familien-, Highschool- und Arbeitsleben kennenzulernen.”

Für das Programm 2017/18 läuft derzeit der Bewerbungsprozess. Die Bewerbungsfrist endet am 16. September 2016.

Ausführliche Informationen zum Programm können entweder im Bürgerbüro in 59425 Unna, Untere Husemannstr. 38, Fon 02303 25314-50, Fax 02303 237218, angefordert werden oder sind im Internet unter www.bundestag.de/ppp einschließlich Bewerbungskarte herunterzuladen.

 




SPD Kreis Unna spricht sich klar für sozialen Arbeitsmarkt aus

Der Vorstand der SPD im Kreis Unna hat sich in seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien intensiv mit dem Konzept eines „sozialen Arbeitsmarkt“ beschäftigt und stellt einen entsprechenden Antrag an den Landesparteitag der nordrhein-westfälischen SPD, der 24. September 2016 in Bochum stattfindet.

Der SPD-Unterbezirksvorstand mit Ralf Kapschack (7. von links), Wilfried Bartmann (1. von rechts) und Rainer Gopefert (2. von rechts)
Der SPD-Unterbezirksvorstand mit Ralf Kapschack (7. von links), Wilfried Bartmann (1. von rechts) und Rainer Gopefert (2. von rechts)

Zur Vorstellung und Diskussion haben die Genossinnen und Genossen Experten aus dem Bundestag und aus dem Kreis Unna eingeladen. Der Bundestagsabgeordnete Ralf Kapschack – Mitglied im zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales – erläuterte die Grundzüge der Idee des sozialen Arbeitsmarktes.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist insgesamt rückläufig. Diese positive Entwicklung überträgt sich aber nicht auf alle Gruppen von Arbeitslosen. An Langzeitarbeitslosen geht der anhaltende konjunkturelle Aufschwung fast vollständig vorbei.

Durch den sozialen Arbeitsmarkt sollen zusätzliche Arbeitsplätze in öffentlicher Trägerschaft oder in zusätzlichen Arbeitsplätzen in Privatbetrieben geschaffen; diese liegen im öffentlichen Interesse und bieten einen echten Mehrwert für die Gesellschaft. Potentielle Einsatzfelder sind beispielsweise Bus- und Bahnbegleitdienste, Behindertenfahrdienste, Sauberkeit im öffentlichen Bereich, Graffiti-Beseitigung, Seniorenunterstützung oder Hausmeisterassistenzen.

Der Vorsitzende der AWO Wilfried Bartmann und der Geschäftsführer der AWO im Kreis Unna Rainer Goepfert unterstützen mit dem Unnaer Appell die Forderung nach einem sozialen Arbeitsmarkt für das Ruhrgebiet und den Kreis Unna. Für den Erfolg eines sozialen Arbeitsmarktes ist für die Experten der AWO, die bereits über umfängliche Erfahrungen verfügen, die sozial-pädagogische Begleitung der Maßnahmen.

Der Vorsitzende der SPD im Kreis Unna Oliver Kaczmarek MdB erklärte abschließend:

„Die SPD steht für die Überzeugung, dass jeder Mensch über Stärken und Potenziale verfügt, die er zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen kann. Wir wollen Langzeitarbeitslosen eine echte Perspektive bieten. Deswegen werden wir SozialdemokratInnen – auch gegen den Widerstand von CDU/CSU – für die Einrichtung eines sozialen Arbeitsmarktes kämpfen. Unser Antrag an den Landesparteitag ist ein erster Schritt.