Aktionskreis lädt zum Bürgerfest im Schacht III ein: Musikalische Zeitreise durch 150 Jahre Ruhrgbietsgeschichte

Das Zeitgeist-Ensemble Ruhr, Foto: Volker Brockhoff

Bevor im Obergeschoss Muskeln trainiert werden, gibt es am Freitag, 9. November, im Schacht III in Rünthe Kultur. Auf Einladung des Aktionskreises Wohnen und Leben Bergkamen präsentiert die Gruppe „Zeitgeist-Ensemble Ruhr“ unter dem Titel „Kohlenstadt – Kulturhauptpott“ eine musikalische Zeitreise durch 150 Jahre Ruhrgbietsgeschichte. Der Eintritt zu diesem Bürgerfest ist frei.

Das Zeitgeist-Ensemble Ruhr wurde im Jahr 2009 von Ulrich Dieter Kind mit den Sängerinnen Lisa Krischker, Laura Roesner und Deborah Schwittai gegründet. Die Gruppe bringt neben überlieferten Ruhrgebietsliedern vor allem zeitkritische Eigenkompositionen über das Revier auf die Bühne, aktuell mit ihrem Programm „KulturhauptPott“.

Bekanntlich gehört der denkmalgeschützte Schacht III in Rünthe inzwischen einem Tochterunternehmen der FAKT AG. Der Rudimo AG. Neben dem Pertheswerk mit seiner Werkstatt als langjähriger Nutzer des Untergeschosses ist das Obergeschoss an das Fitness-Unternehmen „Limitless“ vermietet worden.

Das Bürgerfest am 9. November soll keine Trauerfeier sein, betont der Aktionskreis.




Musterklage gegen VW startet – Verbraucherinstrument gegen Macht der Konzerne

Oliver Kazcmarek

Wichtige Nachricht für alle getäuschten VW-Diesel-Käufer: Ab 1. November tritt das neue Gesetz für Musterverfahren in Kraft. Die erste Klage wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geführt. „Die SPD hat durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein den Konzernen gegenüber stehen. Es bekommt Recht, wer Recht hat, und das ohne Prozessrisiko“, erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Ab dem 1. November 2018 können Verbraucherschutzverbände in einem Musterverfahren alle tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte feststellen lassen, die für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche relevant sind. „Ich freue mich, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC am 1. November die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen einreichen wird“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Für angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher wird die bei vielen VW-Diesel-Käufern drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel gestoppt. Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es an die Feststellungen im Urteil gebunden. Mit diesem Musterurteil in der Tasche kann der Verbraucher einfach seine Schadenersatzansprüche geltend machen, ggf. einklagen. Für einen solchen zweiten Prozess besteht dann kein Kostenrisiko, weil für diesen Verbraucher im Musterprozess die Voraussetzungen seiner Ansprüche festgestellt wurden.

Weil getäuschte VW-Diesel-Käufer über das Musterverfahren Schadenersatz für Hardware-Nachrüstungen erlangen können, ist das Verfahren auch ein Beitrag, um Fahrverbote zu vermeiden.




Neuer Bauantrag fürs Gesundheitszentrum auf Grimberg 3/4 liegt im Rathaus vor

Computeranimation des künftigen Gesundheitshauses auf Grimberg 3/4 aus dem Jahr 2016.

Seit einer Woche liegt im Rathaus ein neuer Bauantrag für das geplante Gesundheitszentrum nebst Kindergarten auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Grimberg 3/4 in Weddinghofen vor. Das berichtete der Erste Beigeordnete Dr. Hans-Joachim Peters zum Schluss der Ratssitzung am Donnerstagabend.

Dieser Bauantrag des PueD ersetzt eine Vorläuferversion, die zurückgezogen wurde. Er umfasst das gesamte Projekt inklusive Kindergarten und auch die vorgesehenen rund 100 Stellplätze. Eine erste Durchsicht habe ergeben, dass er vollständig sei, erklärte Peters. Deutlich sei aber auch geworden, dass es in einigen Punkten, zum Beispiel beim Brandschutz, einen Beratungsbedarf gebe.

Zusammen mit einem weiteren Ratsbeschluss am Donnerstagabend besteht jetzt die Aussicht, dass sich die Kindergartensituation in Weddinghofen in absehbarer Zeit deutlich entspannen wird. Endgültig beschlossen wurde nämlich der Bebauungsplan WD 118 „Berliner Straße“. Dort soll unter der Regie der FAKT AG nicht nur ein neues Wohnquartier entstehen, sondern auch ein neuer Kindergarten.

Die FAKT AG und die UKBS hätten nun die Möglichkeit, einen entsprechenden Grundstückskaufvertrag abzuschließen. Die UKBS wird das Gebäude berichten und die AWO den Kindergarten betreiben.




Äußerst knappes Votum des Stadtrats für den Bau der L821n

Die Besuchertribüne des Ratssaals war am Donnerstag bis auf den letzten Platz besetzt.

Knapper hätte das Abstimmungsergebnis für oder gegen die L821n am Donnerstagabend im Stadtrat nicht ausgehen können. Mit nur einer Stimme mehr (23:22) votierte der Bergkamener Stadtrat für den Bau der umstrittenen „Ortsumgehung Bergkamen“.

Noch nie habe er so viele Bürgerinnen und Bürger bei einer Sitzung des Bergkamener Stadtrats gesehen, sagte Bürgermeister Roland Schäfer. Beide Bürgerinitiativen für und gegen die neue Straße hatten ihre Anhängerschaft mobilisiert. Die Besuchertribüne mit ihren rund 100 Plätzen reichte längst nicht aus, sie alle aufzunehmen. Auf Vorschlag des Bürgermeisters änderte der Rat dann auch seine Tagesordnung. Die von BergAUF beantragte Diskussion und der von Bündnis 90/Die Grünen nachgeschobene Antrag, der Stadttrat möge den Bau der L821n ablehnen, rutschte von Tagesordnungspunkt 10 auf den Tagesordnungspunkt 1.
Trotzdem dauerte es über zwei Stunden, bis das Abstimmungsergebnis feststand. Das hätte vielleicht deutlich besser zugunsten der L821n ausgefallen können, wenn SPD-Fraktionschef Bernd Schäfer nicht eine geheime Abstimmung beantragt und seine Fraktion nicht aus der üblichen Fraktionsdisziplin entlassen hätte. Deutlich wurde so, dass es in der SPD-Fraktion eine Mehrheit der L821n-Gegner gibt. 16 der 26 SPD-Stadtverordneten haben wahrscheinlich gegen den Straßenbau gestimmt.

Neue Argumente für oder gegen die neue Straße gab es in der überaus sachlich geführten Diskussion kaum. Zumindest in einem Punkt gab es sogar eine Übereinstimmung in beiden Lagern: Dass die Situation der Anlieger an Goekenheide, Kampstraße und Schulstraße sich allein durch den Straßenneubau verbessern wird, ist höchst unwahrscheinlich. Weitere Maßnahmen werden auf der L664 durch Weddinghofen notwendig sein, um insbesondere den Schwerlastverkehr zum ehemaligen Monopol-Gelände und dem Chemiepark zu verdrängen. Voraussetzung wäre die Herabstufung der Landesstraße zu einer Gemeinde- oder Kreisstraße.

Hier hat aber die Nachbarstadt Kamen ein Wörtchen mitzureden, denn möglicherweise würde dies zu einer Teilverlagerung des Verkehrs auf die B233 und L665 (Lünener Straße) in Kamen führen. Hier hat es schon Gespräche mit dem zuständigen Beigeordneten der Stadt Kamen. Er habe sich durchaus aufgeschlossen gezeigt, wolle aber die möglichen Auswirkungen durch ein Gutachten prüfen lassen, erklärte in der Ratssitzung Bergkamens Erster Beigeordneter Dr. Hans-Joachim Peters




Zoff um Schacht III: CDU fordert vor dem Ratsbeschluss eine Info-Veranstaltung für Bürger

Ausschnitt aus der Homepage von „Limitless“ (https://limit-less.de/)

In der Sache waren sich am Dienstagabend im Stadtentwicklungsausschuss einig: Der Schacht III solle veräußert werden, mit der Fakt AG, bzw. eines ihrer Tochterunternehmen der Rudimo AG, sei der richtige Käufer gefunden worden und mit dem Fitness-Unternehmen „Limitless“ sei für die obere Etage auch ein Mieter gefunden, von dem keine größeren Störungen für die Nachbarschaft ausgingen.
Trotzdem gab es Zoff am Dienstagabend, als Thomas Heinzel (CDU) ankündigte, seine Fraktion werde am Donnerstag im Stadtrat beantragen, die Abstimmung über die Schacht III-Verträge in nicht-öffentlicher Sitzung um mindestens einen Monat verschieben.

Der Grund: Vorher sollten die Rünther Bürgerinnen und Bürger über die Pläne der FAKT AG und Limitless informiert werden. Dies werde erst am 19. Oktober geschehen.

Diese Info-Veranstaltung wird übrigens vom Aktionskreis Wohnen und Leben Bergkamen organisiert. Er hat bereits vor Wochen den Vorstandsvorsitzenden der FAKT AG Hubert Schulte-Kemper dazu eingeladen. Ein Gespräch vor der Ratssitzung am Donnerstag sei aus Termingründen nicht möglich, teilte Schulte-Kemper dem Aktionskreis mit.

Der Vorstoß von Thomas Heinzel, die Entscheidung des Stadtrats über den Verkauf des Schachts III zu verschieben, wurde vom Jochen Wehmann (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützt, stieß aber beim Ersten Beigeordneten Dr. Hans-Joachim Wehmann und bei der SPD-Fraktion auf völliges Unverständnis. Informiert werde üblicherweise nach erfolgtem Verkauf. Dass überhaupt im Stadtentwicklungsausschuss Rafael Rösner von der Rudimo AG und Mirko Kinzel von „Limitless“ ihre Pläne erläuterten, sei schon eine Ausnahme.

Dr. Peters wies unter anderem darauf hin, dass Hubert Schulte-Kemper bereits im Februar dieses Jahres im Haupt- und Finanzausschuss im nicht-öffentlichen Teil seine Pläne für Schacht III vorgestellt habe. Die danach formulierten Arbeitsaufträge für die Verkaufsverhandlungen habe er umgesetzt und dabei mehr erreicht, als eigentlich in solchen Verträgen üblich seien. So werde zum Beispiel explizit die Nutzung des Schacht III für Glückspiele ebenso ausgeschlossen wie für Hochzeiten oder Erotikmessen und Peepshows.

Die Diskussion über den Verkauf des Schachts III wird jetzt am Donnerstag im Stadtrat fortgesetzt – dies allerdings wieder im nicht-öffentlichen Teil.




Generationenübergreifend: UKBS will bis zu 50 Wohnungen auf der Freifläche südlich des Baubetriebshofs bauen

So könnte das generationenübergreifende Wohnprojekt der UKBS südlich von Baubetriebshof und Feuerwehr nach den Vorstellungen der Architekten aussehen.

Eine der vielleicht interessantesten Bauprojekte in Bergkamen soll auf der Grünfläche südlich des Baubetriebshofs / Feuerwehr am Kiwitt in Bergkamen-Mitte realisiert werden. Dort sollen nach den Plänen der UKBS in zwei Baukörpern in den nächsten ein bis zwei Jahren 40 bis 50 Wohnungen in einer Größenordnung von 50 bis 97 Quadratmetern.

Wie der Architekt und UKBS-Prokurist Martin Kolanda in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses erklärte, sei in diese Anlage auf ein generationenübergreifendes Wohnen ausgerichtet. So sei im südlichen Baukörper auch ein betreutes Wohnen möglich. Zudem soll ein Teil der Wohnungen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, sodass sie zu günstigen Mieten angeboten werden können. Wie groß dieser Anteil ist, stehe noch nicht fest berichtete Kolanda.

Erste Pläne für dieses neue Wohnprojekt präsentierten in der Ausschusssitzung die Architekten Christian Hassinger und Christian Wlost vom Architektur Büro Post & Welters aus Dortmund. Ein Ziel sei es, das soziale Miteinander der späteren Mieter durch die Art und Weise des Bauens zu fördern. So wird sich zwischen den beiden Baukörpern eine große Grünfläche mit einem Spielplatz, die auch die Erwachsenen dazu einlädt, sich dort zu treffen. Auch soll es wieder eine Ballspielfläche geben.

Bis auf Rettungsfahrzeuge wird der Bereich autofrei sein. Stellplätze gibt es in eine Art Tiefgarage sowie auf einem separaten Parkplatz. Die Zufahrt wird über das Grundstück der RAG Montan Immobilien von der Weddinghofer Straße erfolgen. Wie der Erste Beigeordnete Dr. Hans-Joachim Peters erklärte, wolle RAG MI auf ihrem Grundstück einige Einfamilien- und Doppelhäuser bauen. Die Planungen hierfür seien allerdings noch nicht so weit fortgeschritten wie beim UKBS-Projekt.

Dieses Projekt soll noch im November in einer Bürgerversammlung vorgestellt und mit den Anliegern diskutiert werden.




„BI L821n NEIN“ ruft zur Teilnahme an der Ratssitzung am Donnerstag auf

Ausschnitt aus dem Flyer der „BI L821n NEIN“.

Die „BI L821n NEIN“ ruft alle Gegner diese umstrittenen Straßenbauprojekts auf, an der öffentlichen Ratssitzung am Donnerstag, 11. Oktober, um 17:15 Uhr teilzunehmen. Auf Antrag von BergAUF steht die L 821n auf der Tagesordnung. Dazu haben die Grünen den Antrag gestellt, dass der Stadtrat den Bau ablehnt. Dazu hat die BI L821n Nein folgende Presseerklärung veröffentlicht:

„Vielleicht steht der Bau der L821n ein letztes Mal auf der Agenda der heimischen Ratssitzung. B90/Die Grünen und BergAUF wollen einen neuen Ratsbeschluss gegen den Straßenbau erwirken. Die SPD hat zwar schon ihre Ablehnung bekundet, da sie immer noch auf einen positiven Bescheid, zur Herabstufung bzw. Tonnagebeschränkung an der Schulstraße, hofft. Bereits mehrfach hat das Land nicht oder unzureichend auf die Bitte der SPD reagiert. Die letzte Info von Straßen NRW macht deutlich, dass die Herabstufung der Schulstraße nicht durchgeführt werden kann, da die Nachbarstadt Kamen ihre Zustimmung geben muss. Anscheinend rechnet Straßen NRW dann mit erhöhtem Verkehrsaufkommen in der Nachbarstadt, der Logik folgend, geht man wohl nicht davon aus, dass der Verkehr auf die L821n umgeleitet werden kann. Bisher hat sich Straßen NRW auch noch nicht mit Kamen in Verbindung gesetzt. Wenn das Schreiben bei der Stadtverwaltung eingeht, wird es noch mindestens 5 Monate dauern (ohne das bereits angekündigte Gutachten), bis die Stadt Kamen sich hierzu äußert. Aufgrund mehrerer „Vorfälle“ in der Nachbarschaft: BI zur Durchsetzung Tempo 30 auf der Lünener Straße, BI gegen Logistikpark Bergkamen auf der Lünener Höhe, wird es im Stadtrat Kamen eher schwer, sich für eine Zustimmung zur Herabstufung der Schulstraße im Bergkamener Gebiet, zu entscheiden.
Fast ein halbes Jahr ist es nun her, dass die SPD ihren eigenen Antrag „L821n nur mit Bedingungen – ansonsten lehnt die SPD den Straßenbau kategorisch ab“ in den Stadtrat eingebracht hat. Diese Zeit hat die Bürgerinitiative gegen die L821n der SPD zur Findung der eigenen Position zugestanden. Nun ist es aber an der Zeit, dass daraus die Konsequenzen gezogen werden. Wir wissen, dass es kaum Handlungsspielraum gibt. Da das Verkehrsministerium aber mehrfach bestätigt hat, dass der Wille der Kommune in großem Maße berücksichtigt wird, ist es an der Zeit, dass die Ratsmitglieder einen neuen Ratsbeschluss gegen den Straßenbau auf den Weg bringen. Die SPD sollte nicht so unvernünftig sein, den Antrag von B90/Die Grünen und BergAuf abzulehnen, nur weil diese Parteien den Antrag gestellt haben. Die Angelegenheit sollte auch kein Politikum sein, sondern endlich als Sachfrage behandelt werden. Wenn es einen Beschluss gegen den Straßenbau gibt, und er von unserem Bürgermeister Roland Schäfer übergeben wird, kann Minister Wüst nicht darüber hinweg entscheiden. Es wäre absurd, wenn das Verkehrsministerium gegen den Willen der Kommune diese Straße weiterhin im Projektplan hält. Außerdem hat unser Bürgermeister als 1. Vizepräsident des DStGB und zugleich als Präsident des StGB NRW sehr viel Gewichtung in der Überbringung des Ratsbeschlusses im Landtag NRW. Auch wenn die SPD immer damit argumentiert, dass sie nicht mehr „Herr des Verfahrens sei“, besteht die Möglichkeit einer Umkehr, wenn sie diese nur nutzen will.
Daher wollen wir Gegner bei dieser so wichtigen Ratssitzung unserer Meinung ein Gesicht geben. Dazu benötigt es nicht nur eine BI, sondern jeder einzelne Bürger Bergkamens, der diese Straße nicht möchte, ist aufgefordert, zur öffentlichen Ratssitzung zu kommen. Damit die Ratsmitglieder nicht nur die 3000 Unterschriften gegen den Bau in ihre Entscheidung einfließen lassen, sondern dass sie anhand der vielen Besucher der Ratssitzung eine Entscheidung ihres Herzens und der aktuellen Faktenlage treffen können.“




SPD-Fraktion verknüpft den Verkauf des Schachts III in Rünthe an Bedingungen

In seiner nächsten Sitzung soll der Bergkamener Stadtrat am Donnerstag den Verkauf des Schachts III in Rünthe an die FAKT AG offiziell. Ihre Zustimmung will die SPD-Fraktion aber an die Erfüllung mehrerer Voraussetzungen knüpfen.

Vor allem müsse die künftige Nutzung des Schachts III nachbarschaftsverträglich sein, erklärte Fraktionsvorsitzender Bernd Schäfer. Von der Nutzung dürfe kein übermäßiger Lärm ausgehen. Auch dürften die Anlieger nicht durch ein hohes Fahrzeugaufkommen gestört werden.

Eine weitere wesentliche Bedingung ist, dass der neue Eigentümer die bisherigen Nutzer des Schachts III übernimmt. Dazu gehören laut Schäfer die Werkstatt des Pertheswerks und die Rünther Vereine mit ihren Umkleideräumen. Der Verein für Kinder- und Jugendhilfe Bergkamen, der im Schacht III eine Spielgruppe für Kinder anbietet, soll in zentraler Lager in Rünthe neue Räume erhalten. Überlegt wird, hierfür ungenutzte Räume der ehemaligen Hellwegschule herzurichten..

Diese Nutzung will offensichtlich die SPD auf für den Fall sichern, falls die FAKT AG das denkmalgeschützte Gebäude verkaufen will. In die Verträge mit der Stadt Bergkamen soll ein Passus eingearbeitet werden, nachdem der Stadt ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag will die Verwaltung das künftige Nutzungskonzept für den Schacht III erläutern.




IG BCE Weddinghofen lädt zum „Politischen Frühschoppen“ ein

Die IG BCE-Ortsgruppe Weddinghofen lädt am Samstag, 20. Oktober, um 11 Uhr zum „Politischen Frühschoppen“ ins Vereinsheim des Kleingartenvereins Krähenwinkel ein. Gemeinsam bei einer Brotzeit und kühlen Getränken soll mit Bergkamener Kommunalpolitikern diskutiert werden.

Hierbei geht es unter anderem um Fragen wie:

Wo drückt uns in Weddinghofen der Schuh?
Was gefällt mir, was kann man besser machen?
Wie schätzt man die allgemeine politische Lage ein?
Wie präsentiert sich Weddinghofen in der Zukunft?

Zu diesem „Politischen Frühschoppen“ sind nicht nur Mitglieder, sondern alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen.




SPD-Fraktion bleibt bei ihrer „alten“ Haltung zur L 821n

Schulstraße in Weddinghofen.

Sicher ist, dass in der nächsten Sitzung des Stadtrats wieder heiß über den Bau der L 821n diskutiert werden wird. Sicher ist aber auch, nachdem die SPD-Mehrheitsfraktion sich auch die SPD positioniert hat, dass es keinen Ratsbeschluss geben wird, dass sich die Stadt Bergkamen gegen den Bau der Umgehungsstraße ausspricht. Ein entsprechender Antrag der Grünen liegt vor.

Für seine Fraktion gelte weiterhin der bestehende Ratsbeschluss, betonte am Freitag SPD-Fraktionschef Bernd Schäfer. Der lautet, ja zur L 821n nur dann, wenn es auch auf der Kamp- und Schulstraße zu wesentlichen Entlastungen kommt. Als Mindestanforderungen nannte Schäfer ein Tempo-Limit von 30 km/h und ein Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr.

Beides hatte Straßen.NRW für ihre Landesstraße 664 bisher abgelehnt. Nach einem erneuten Brief an die Landesregierung im Sommer, hieß es aus dem Verkehrsministerium, dass die Frage nach einer Herabstufung der L664 auf Bergkamener Stadtgebiet prüfe. Mitentscheidend sei hier, wie sich die Stadt Kamen zu Herabstufung stelle. Die Stadt Kamen will die Folgen einer Herabstufung nun gutachterlich prüfen lassen.

Auch wenn die Herabstufung nicht kommen sollte, will Erster Beigeordneter Dr. Hans-Joachim Peters nicht lockerlassen. Es müsse zumindest eine Geschwindigkeitsreduzierung möglich sein. Die gebe es schließlich auch auf der Lünener Straße auf Kamener Stadtgebiet. Auch dort ist die Lünener Straße eine Landesstraße. Eine „Lex Kamen“ dürfe es nicht geben, erklärte Peters in der jüngsten Sitzung des Bergkamener Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr.




In der Diskussion: Erneute Zählung aller Hunde in Bergkamen

Die Stadt Bergkamen erhebt wie andere Städte und Gemeinden in NRW eine jährliche Hundesteuer. Hierzu sind die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung anzumelden. Eine Anmeldung von Hunden ist persönlich sowohl im Bürgerbüro als auch im Steueramt möglich. Darüber hinaus sind die Formulare zur Anmeldung von Hunden auf der Internetseite der Stadt hinterlegt, so dass auch eine postalische Anmeldung möglich ist.

Die jährliche Hundesteuer beträgt zurzeit 96,00 € für einen Hund. Für die Haltung von zwei oder mehr Hunden sowie für besondere Hunderassen besteht ein höherer Steuersatz.

Im Jahr 2014 wurde erstmals eine Hundebestandsaufnahme im Stadtgebiet durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma durchgeführt. Diese Aktion war sehr erfolgreich und hat zu einer Erhöhung des steuerlich erfassten Hundebestandes geführt.

Es gehen vermehrt Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern ein, dass nicht alle Hundehalter der Verpflichtung zur Anmeldung ihrer Hunde nachkommen. Aufgrund der Meldungen wird die erneute Durchführung einer Hundebestandsaufnahme in Erwägung gezogen. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit und im Interesse aller Bürger und Bürgerinnen, aber auch der „ehrlichen“ Hundesteuerzahler, wird die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme ange-dacht.

Die Hundehalter erhalten vom Steueramt für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Der Halter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen. Auf Verlangen ist der Hundehalter verpflichtet, den Beauftragten der Stadt die gültige Steuermarke vorzuzeigen. Bis zur Übersendung einer neuen Steuermarke ist die bisherige Steuermarke zu befestigen oder vor-zuzeigen. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.

Bei Rückfragen steht Frau Angelika Schneider aus dem Steueramt unter der Telefonnum-mer: 02307/965-471 zur Verfügung.