Maskenpflicht ab dem 27. April ist vom Land NRW nun per Verordnung geregelt

Das Land Nordrhein-Westfalen hat am heutigen Tag die geänderte Coronaschutzverordnung, die ab dem 27. April gilt, auf seiner Internetseite veröffentlicht. Im § 12 a sind nun die Regelungen zum Tragen einer Mund-Nase Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) ab dem kommenden Montag angeführt. „Nach der Pressemitteilung des Landes vom vergangenen Mittwoch zur Maskenpflicht haben uns zahlreiche Anfragen erreicht, insbesondere ab welchem Alter die Maskenpflicht gilt sowie für welche Bereiche.“, so Bürgermeister Roland Schäfer.

Hier lautet der Text in der Verordnung im § 12 a Absatz 2:

„Beschäftigte und Kunden sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von Absatz 1 Satz 3 verpflichtet 

  1. in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften im Sinne von § 5, auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen nach § 9 sowie auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“, „Factory Outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen im Sinne von § 10,
  2. in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 m zum Kunden erbracht werden (§ 7 Absatz 3 Satz 2) außer beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr,
  3. in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  4. bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen.

 Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Die Verpflichtung nach Satz 1 kann für Beschäftigte durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas, Plexiglas o.ä.) ersetzt werden.“

Die geänderte Coronaschutzverordnung befindet sich auch auf der Seite der Stadt Bergkamen unter www.bergkamen.de. Der vollständige Text der Verordnung kann auch hier als PDF heruntergeladen werden: stk_verordnung_24.04.2020




Bund will Gesundheitsämter stärken: Personal gesucht – Finanzier auch

Kreisdirektor und Kreiskämmerer Mike-Sebastian Janke. Foto: Max Rolke – Kreis Unna

Er liest sich gut, der Bund-/Länder-Beschluss vom 15. April zur Bekämpfung der Corona-Pandemie: Um eine vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten, „werden in den öffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort erhebliche zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen, mindestens ein Team von 5 Personen pro 20.000 Einwohner“, ist da zu lesen.

Kreisdirektor und Personaldezernent Mike-Sebastian Janke hörte es erfreut, hatte aber doch das ein oder andere Fragezeichen, etwa wer denn die für den Kreis hochgerechnet 100 neuen Mitarbeiter wohl bezahlen solle und wo wenn – angesichts der bundesweit geltenden Aussage – die tausenden von qualifizierten Menschen eigentlich zu finden seien.

In dieser Frage jedenfalls zeichnet sich in einem vom 20. April datierten Schreiben der Landesregierung Klärung ab. „Die vom Robert-Koch-Institut vorgegebene Größe von 5 Personen pro 20.000 Einwohner ist ein guter Anhaltspunkt, zu dem Sie Ihre kommunal ganz individuell notwendige Personalplanung lageangepasst vorbereiten und Ihr benötigtes Personal entsprechend anpassen können.“

Und weiter wird klargestellt: „In besonders betroffenen Gebieten wird das Land die Kommunen unterstützen. Wir haben deshalb eine Frage zur Unterstützung der Gesundheitsämter durch Landesbedienstete gestartet und sind zusätzlich in Gesprächen mit der Bundeswehr“, lässt die Landesregierung wissen.
Wann da was klar ist, ist unklar. Kreisdirektor und Personaldezernent Mike-Sebastian Janke jedenfalls hat bereits Mitte März, als Corona auch den Kreis erreichte, hausintern umorganisiert. Er teilte Personal zur Verstärkung der Kreis-Gesundheitsbehörde ein, das z. B. an Hotline und Infotelefon zigtausende von Fragen beantwortete.

Kreisdirektor Janke dankte im persönlichen Gespräch den sowohl im Kreishaus Unna als auch im Kreishaus Lünen eingesetzten Mitarbeiter*innen ganz herzlich für ihren engagierten Einsatz, ohne den die Krisenbewältigung nicht gelingen könne.

Die Frage nach der personellen Unterstützung konnte Janke dabei nicht beantworten. Nur eins ist für ihn klar: „Wichtig wäre es und richtig auch.“ Sollten die Kommunen dafür allerdings zur Kasse gebeten werden, würde er entschieden abwinken: „Was der Bund als Geschenk ankündigt, darf nicht vom Beschenkten teuer erkauft werden.“
PK | PKU




Bergkamener Eltern zahlen im Mai keine Beiträge für Kinderbetreuung in Kitas, Tagespflege und Grundschulen

Das Betretungsverbot in der Kinderbetreuung und den Grundschulen hat auch in den Mai hinein weiterhin Bestand. Da es aktuell noch keine Entscheidung des Landes gibt, wurde heute von Seiten des Bergkamener Krisenstabes die Entscheidung getroffen, dass auf die Erhebung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Verlässliche Grundschule (VGS) und die Offene Ganztagsgrundschule (OGS) für den Monat Mai verzichtet wird.

Selbstzahler werden gebeten, die Beträge nicht zu überweisen. Die Abbuchungen werden von der Stadt gestoppt.




Maskenpflicht ab dem 27. April auch für Besucherinnen und Besucher der Bergkamener Verwaltungsgebäude

Das Land Nordrhein-Westfalen hat ab dem 27. April 2020 angeordnet, im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen. Aus diesem Grund hat der Krisenstab der Stadt Bergkamen entschieden, dass sämtliche Verwaltungsgebäude der Stadt Bergkamen durch nicht bei der Stadt Bergkamen beschäftigte Personen auch ab diesem Zeitpunkt nur noch mit mindestens der vom Land angeordneten Bedeckung betreten werden dürfen.

„Was für das Einkaufen gilt, muss nach unserer Auffassung auch für die öffentlichen Gebäude gelten. Obwohl wir den freien Zugang seit dem 17. März eingeschränkt haben, wurde in der Zwischenzeit trotzdem weitergearbeitet. Bürgerinnen und Bürger erhielten und erhalten weiterhin nach Terminvereinbarung Zugang.“, so Bürgermeister Roland Schäfer als Leiter des Krisenstabes. „Zeitgleich appelliere ich aber trotz Maskenpflicht für die unterschiedlichen Bereiche, den viel wichtigeren Mindestabstand weiterhin einzuhalten.“




Marco Morten Pufke: „Hilfen für Unternehmen und Selbständige müssen konkretisiert werden!“

Marco Morten Pufke

Die Corona-Krise lässt auch die Kommunen nicht ungeschoren: „Wir gehen davon aus, dass die Gewerbesteuereinnahmen sinken werden. Soziale Einrichtungen hingegen müssen derzeit stärker unterstützt werden. Außerdem ist zu befürchten, dass mehr Menschen Arbeitslosengeld II beziehen und somit die Unterbringungskosten steigen“, bewertet Marco Morten Pufke die finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf die öffentlichen Haushalte.

Der Vorsitzende der Christdemokraten im Kreis Unna und des CDU-Stadtverbands Bergkamen begrüßt, dass Bund und Land die Städte und Gemeinden nicht im Regen stehen lassen: „25 Milliarden EUR stellt alleine die Landesregierung zur Verfügung. Hinzu kommen 10 Mrd. Kreditbürgschaften für die öffentliche und soziale Infrastruktur. Einen Schutzschirm in dieser Höhe hat es meines Wissens in Krisenzeiten noch nie in NRW gegeben.“
Mit den Mitteln sollen unter anderem die kommunalen Strukturen für die Zukunft abgesichert werden. „Auch für die Städte und Gemeinden im Kreis Unna ist das eine wichtige Hilfe“, betont Pufke. Die zuständige Landesministerin Ina Scharrenbach aus Kamen hat die Nöte der Kommunen im Blick und wird nachsteuern, wenn es erforderlich ist. „Auf unsere Ministerin können wir uns verlassen, das wissen wir“, so der CDU-Kreisvorsitzende.

Vordringlich sei nun, dass die Wirtschaft wieder Fahrt aufnimmt und Arbeitsplätze auf Dauer gesichert werden. Darüber hinaus seien in der derzeitigen Lage kleinere Unternehmen und Selbständige in ihrer Existenz bedroht. „Bei den staatlichen Soforthilfen für Freiberufler und Solo-Selbständige muss schnell klargestellt werden, inwieweit die Gelder auch für den Lebensunterhalt eingesetzt werden können“, appelliert Pufke.




Kommunalspitzen appellieren an Land: Klare Regeln statt Maskenball

Landrat Michael Makiolla. Foto: Linda Peloso, Kreis Unna

„Kein Flickenteppich.“ In Sachen Mundschutz sind sich die Bürgermeister*innen im Kreis mit Landrat Michael Makiolla einig. Die Kommunalspitzen wissen, dass die landauf, landab geführte Diskussion die Menschen verunsichert. „Wir erwarten von der Landesregierung bis Ende der Woche eine landesweit einheitliche Regelung“, so Landrat Michael Makiolla.

Der Chef der Kreisverwaltung warnte ausdrücklich vor zu laschen Vorgaben: „Wir erleben die größte Pandemie seit einhundert Jahren. Da dürfen wir den Schutz unserer Bevölkerung nicht zu einem Bürgerentscheid mit Hätte-, Könnte, Sollte- Optionen machen“, findet Landrat Michael Makiolla auch im Namen der Bürgermeister deutliche Worte.

Makiolla rückt auch die besondere Lange des Ruhrgebiets in den Fokus. „Wir sind eine Region der Pendler. Gerade deshalb brauchen wir durchgängig geltende Regelungen und keinen Maskenball.“
PK | PKU




Corona-Krise: Landräte und Oberbürgermeister kritisieren Landesregierung

Die Mitglieder des Kommunalrates des Regionalverbands Ruhr, zu denen auch Landrat Michael Makiolla gehört, beklagen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie in einem Brief an NRW Ministerpräsident Armin Laschet eine aus ihrer Sicht nicht ausreichende Einbindung der Kommunen in die Aktivitäten der Landesregierung.

„Die Corona Krise ist eine Herausforderung, der sich Bund, Länder und Kommunen täglich stellen müssen. Zu den aktuellen Herausforderungen zählt ohne Frage auch ein gemeinsamer Fahrplan zur verantwortungsvollen Lockerung der Kontaktbeschränkungen. Politischen Verantwortungsträger aller Ebenen sind gut beraten, sich in dieser komplexen Frage die Expertise verschiedenster Fachrichtungen der Wissenschaft einzuholen und im Dialog abzuwägen“, zitiert Makiolla die Eingangspassage des Briefes.

Schon jetzt sei klar: Zahlreiche Entscheidungen werden die kommunale Ebene direkt oder indirekt betreffen. „Anders als bisher“, so der Appell der Landräte und Oberbürgermeister, „muss die Landesregierung daher die Fachkenntnisse und Erfahrungen aus den Kreisen und Städten annehmen und die Kommunen mehr einbinden.“

Die Kreishaus- und Rathauschefs gehen noch einen Schritt weiter. Sie fordern vom Land – endlich – , einen Krisenstab einzurichten. Nur so sei sichergestellt, dass ressortübergreifende und mit den Kommunen abgestimmte Entscheidungen in eine eindeutige und unmissverständliche Erlasslage münden.

„Klarer Vorteil“, so die Landräte und Bürgermeister, „anders als bisher könnten diese rechtlichen Vorgaben dann ohne zusätzliche und zeitaufwendige bilaterale Dialoge zwischen einzelnen und der Landesregierung und zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden.“ Um in einen Austausch über die Lage und Herausforderungen vor Ort zu kommen, spricht sich der Kommunalrat zudem dafür aus, kommunale Vertreter in den Krisenstab einzubinden.

Falls Lockerungen der Kontaktbeschränkungen umgesetzt werden sollen, geht dies nach Einschätzung der Mitglieder des Kommunalrates nur mit zeitlichem Vorlauf. „Insbesondere bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs wird ein mindestens einwöchiger Vorlauf erforderlich sein. Nur so ist sukzessive der Übergang in geregelte Abläufe möglich. Dazu gehören unter anderem das sichere Befördern der Schüler, notwendige Vorbereitungen in den Schulen und Vorgaben für und Einüben von Verhaltensweisen“, ergänzt auch Landrat Makiolla.

Stichwort Kommunalrat Regionalverband Ruhr
Dem Gremium gehören die vier Landräte und elf Oberbürgermeister der Metropole Ruhr an. Der Kommunalrat stärkt den Verband als politische Klammer der Metropole Ruhr, ist ein Bindeglied zwischen den Mitgliedskörperschaften und dem RVR und berät die Verbandsversammlung. Der Rat tagt vier bis acht Mal pro Jahr. Sprecher des Rates ist Gelsenkirchener Oberbürgermeister Frank Baranowski. pen | PK | PKU




DIE LINKE Bergkamen tritt an zu den Kommunalwahlen

Zur Kommunalwahl im September plant auch DIE LINKE eine Kandidatur in Bergkamen. Auch unter den erschwerten Bedingungen der aktuellen Krise wird schon fleißig dafür gearbeitet. In digitalen Konferenzen entsteht das Wahlprogramm und auch Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlbezirke sind gefunden.

Wer die Reserveliste anführen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. „Das entscheidet sich auf der Wahlversammlung, genügend Interessierte gibt es“, so die Co-Vorsitzende des Ortsvereins Katja Wohlgemuth. Wie alle Parteien muss auch DIE LINKE noch abwarten, wann und unter welchen Bedingungen eine solche Versammlung stattfinden kann. Bei einer notwendigen Verlängerung der Quarantänemaßnahmen spricht sich DIE LINKE für eine Verschiebung der Wahlen aus.

Inhaltlich will DIE LINKE in Bergkamen Akzente zur Bekämpfung der Folgen der Klimakatastrophe setzen, wobei ihr Fokus darauf liegt, die Folgekosten gerecht zu verteilen. Insgesamt solle Bergkamen grüner werden, Dachbegrünungen, etwa auf Bushäuschen und allen Neubauten entstehen und die Neuanlage von Schottergärten verhindert werden. Zu all diesen Fragen sollte die Stadt eine Bürgerberatung einrichten.

Andere Themen sind ein weiterer Ausbau von Radwegen, ein Ausbau des ÖPNV und das Unterstützen regenerativer Energiegewinnung. DIE LINKE setzt sich ein dafür, dass Bergkamen wieder einen Bahnhof bekommt.
Um dies sozial gerecht finanzieren zu können, soll die Grundsteuer B nicht höher liegen als der Hebesatz für die Gewerbesteuer, der an die Grundsteuer anzupassen ist. Klar ausgenommen von dieser Anhebung sollen die bäuerlichen Betriebe sein.

DIE LINKE in Bergkamen hofft bei vielen dieser Themen auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen bisher im Rat vertretenden Fraktionen, insbesondere mit den Ratsfraktionen der Grünen, BergAuf und der SPD.

„Wenn es der Linken in Bergkamen gelingt, in den Rat einzuziehen und es wider Erwarten zu einem oder mehreren AfD-Vertretern im Rat kommt, wird es zu keinerlei Kooperation mit dieser Partei kommen, die einen (gerichtlich festgestellten) Faschisten wie Björn Höcke und seinen „Flügel“ in ihren Reihen duldet!“ erklärt die Ortsgruppe der LINKEN.




Neue Coronaschutzverordnung des Landes: Auch die Bücherei öffnet wieder

Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 16.04.2020 eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Diese regelt nun die verkündeten Lockerungsmaßnahmen ab dem kommenden Montag, 20.04.2020. Der Krisenstab der Stadt Bergkamen unter Leitung von Bürgermeister Roland Schäfer hat sich heute intensiv mit dieser neuen Verordnung beschäftigt.

Danach darf auch die städtische Bücherei wieder öffnen. Hierzu werden derzeit die organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die Umsetzung der Hygienevorschriften auch sicherstellen zu können. Im Laufe der kommenden Woche wird der Öffnungszeitpunkt dann bekannt gegeben.

Die neue Coronaschutzverordnung sowie die Coronabetreuungsverordnung können auf der Homepage der Stadt Bergkamen, www.bergkamen.de, eingesehen werden.




Stadt und Schulen bereiten sich auf den Unterrichtsstart vor

Auch in Bergkamen soll ab Donnerstag, 23. April, der Schulbetrieb schrittweise aufgenommen werden Das ist zunächst auf die abschlussrelevanten Jahrgänge 10(Q1),12 und 13 begrenzt. Die Teilnahme an den Angeboten für den Abiturjahrgang ist aufgrund der guten Erfahrungen mit dem „Lernen auf Distanz“ aus den letzten Wochen sogar freigestellt, teilt das Ministerium für Schulen und Bildung NRW mit.

In den vier weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Bergkamen ist man hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahmen durch ausgiebige Reinigungen der Schulen und Beschaffung von ausreichender Menge an Desinfektionsmitteln vorbereitet. Über die Gestaltung der Unterrichtszeiten und beschränkte Nutzung der Gebäude zur Minimierung der Infektionsgefahr wird man sich am Montag mit den Schulleitungen in Verbindung setzen müssen. Die Stundenplangestaltung ist Aufgabe des Lehrkörpers.
„Da ab Donnerstag, der reguläre Linienverkehr der VKU auch wieder fahrplangemäß fahren soll, sind keine Probleme hinsichtlich der Schülertransporte auch unter Einhaltung der Abstandsgebote ersichtlich“, teilt die Stadt Bergkamen mit.

Die Grundschulen sollen erst ab dem 4. Mai der Betrieb wieder aufnehmen, zunächst für den 4. Jahrgang. Auch hierfür trifft die Stadt Bergkamen schon jetzt die in ihrer Zuständigkeit liegenden Vorbereitungen.




POCO-Geschäftsführer schreibt der Bundeskanzlerin: „Einschränkungen für den Handel sind eine willkürliche Marktverzerrung“

Als „willkürliche Marktverzerrung“ wertet Thomas Stolletz, Geschäftsführer der POCO-Einrichtungsmärkte GmbH, die ersten Schritte zum Ausstieg aus den Corona-Shutdown. Es ist weder nachzuvollziehen noch zu begründen, warum im Einzelhandel eine Grenze bei 800 Quadratmetern Geschäftsfläche gezogen werden soll.

Der POCO-Geschäftsführer spricht sich in diesem Zusammenhang für eine ganzheitliche Betrachtung aus: Wirtschaft und Gesundheitsschutz dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden; alles müsse dafür getan werden, Menschenleben zu schützen und zugleich unsere Lebensgrundlagen bis weit in die Zukunft hinein abzusichern. Gerade der größerflächige Einzelhandel könne Abstandsregeln hervorragend gewährleisten – besser jedenfalls als jeder kleinflächige Anbieter. Und schon lange sei nicht mehr klar, warum Garten und HeimwerkerMärkte geöffnet bleiben dürfen, Einrichtungsmärkte mit vergleichbaren Sortimenten aber nicht.

Bereits zuvor hatte der POCO-Geschäftsführer in einem Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Bundesregierung gefordert, so schnell wie möglich zur Normalität im Wirtschaftsleben zurückzukehren. Denn er erwartet einschneidende konjunkturelle Folgen durch den Shutdown für das laufende Jahrzehnt und darüber hinaus, sollten im Zuge der Corona-Pandemie die Restriktionen bestehen bleiben. Daran ändern auch die jetzt beabsichtigten Lockerungen wenig. Bereits heute sei abzusehen, dass die deutschen Unternehmen die aktuelle Krise nur überstehen können, wenn sie auf Rücklagen oder in der Regel auf Kreditmarktmittel zurückgreifen. „Jeder Schließungstag bedeutet damit eine Hypothek für eine Zukunft, für die wir leider ohnehin mit konjunkturellen Einbußen rechnen müssen. Wir befürchten deshalb mit jedem Schließungstag auch eine nachhaltige und nachteilige Veränderung der Handelslandschaft“, formuliert Thomas Stolletz. Zunehmend sei zu beobachten, dass auch die Hersteller Schaden nehmen.

POCO bezieht einen gewichtigen Anteil der Ware von deutschen Herstellern, den weit überwiegenden Teil aus europäischer Fertigung. Auch die annähernd 8.500 POCO-Mitarbeiter seien zwar kurzfristig aus Kurzarbeitergeld abgesichert, müssten aber Einschränkungen hinnehmen. „Auch sie sind daran interessiert, ihre existenzielle Situation so schnell wie möglich wieder zu normalisieren“, schreibt Thomas Stolletz. Auch wenn jedes Handelsunternehmen ein bis zwei Monate überbrücken können sollte, befürchtet POCO, dass jeder weitere wirtschaftliche Stillstand zu einer erheblichen Hypothek für die Zukunft werden dürfte: Öffentliche Hilfsprogramme, Rückgriffe auf die privaten bzw. Unternehmensrücklagen sowie die Aufnahme von Krediten dürften auf Jahre hin die konjunkturelle Entwicklung belasten. Jeder weitere Schließungstag werde dazu beitragen, Unternehmensschließungen auszulösen und die Folgewirkungen der Corona-Krise insgesamt zu verschärfen.