Aktuell 146 Coronavirus-Fälle im Kreis Unna – In Bergkamen liegt die Fallzahl konstant bei 12

Es gibt (Stand: 25.03.2020 – 15:00 Uhr) inzwischen im Kreis Unna 146 Coronavirus-Fälle im Kreis Unna. Das sind 22 mehr als am Dienstag. In Bergkamen sind zu den 12 bekannten fälle seit Dienstag keine neuen hinzugekommen.

Hier ein Überblick über die Fallzahlen in den Kommunen des Kreises Unna:

24.03.2020 25.03.2020 Differenz (+/-)
Bergkamen 12 12 +0
Bönen 2 6 +4
Fröndenberg 6 9 +3
Holzwickede 4 4 +0
Kamen 4 5 +1
Lünen 18 20 +2
Schwerte 24 31 +7
Selm 26 30 +4
Unna 18 19 +1
Werne 10 10 +0
Gesamt 124 146 +22



Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten steigt weiter

Die Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten steigt weiter. Am Dienstag sind dem Gesundheitsamt 16 neue Fälle gemeldet worden. In Bergkamen ist eine infizierte Person hinzugekommen. Insgesamt sind es jetzt 12.

Weiter mehr als ausgelastet ist das Infotelefon. Hier werden inzwischen nicht nur Fragen rund um das Virus gestellt und beantwortet. Die Mitarbeiter erhalten zunehmend auch Fragen zu Finanzen, Familie, Arbeitsplatz oder Wohnen und verweisen hier auf die anderen, jeweils zuständigen Stellen. Die Liste mit häufig gestellten Fragen unter www.kreis-unna.de/corona wird im Übrigen weiter ergänzt. PK | PKU

Die Fallzahlen im Kreis Unna im Überblick:

23.03.2020 24.03.2020 Differenz (+/-)
Bergkamen 11 12 +1
Bönen 2 2 +0
Fröndenberg 5 6 +1
Holzwickede 4 4 +0
Kamen 2 4 +2
Lünen 17 18 +1
Schwerte 21 24 +3
Selm 21 26 +5
Unna 16 18 +2
Werne 9 10 +1
Gesamt 108 124 +16

 




Licht aus! für den Klimaschutz: Weltweite Earth Hour 2020 am Samstag auch in Bergkamen

Wenn am Samstag, 28.03.2020 um genau 20.30 Uhr in der Bergkamener Stadtmitte einige Lichtkunstwerke ausgehen, ist das Absicht: Im Rahmen der Earth Hour 2020 werden Menschen und tausende von Städten auf der ganzen Welt für eine Stunde das Licht ausschalten und so ein gemeinsames Zeichen für den lebendigen Planeten Erde setzen. Menschen schalten das Licht in ihren vier Wänden aus, Städte hüllen ihre bekanntesten Bauwerke in Dunkelheit.

In Bergkamen werden für eine Stunde die Lichtkunstwerke im Stadtkern ausgeschaltet. Das betrifft die Medienskulptur „no agreement today, no agreement tomorrow“ am ZOB von Andreas Kaufmann und die vier Stelen des Kunstwerks „Bergkamen setzt Maßstäbe“ der Gebrüder Maik und Dirk Löbbert. Normalerweise leuchten sie die Nacht hindurch, am Samstag gibt es eine einstündige Unterbrechung.

WWF steht für World Wide Fund For Nature, bis 1986 World Wildlife Fund. Die WWF Earth Hour ist eine einfache Idee, die schnell zu einem weltweiten Ereignis wurde. Ziel der Aktion ist es, durch das Symbol des Lichtausschaltens gemeinsam ein Zeichen für den dringend notwendigen Umwelt- und Klimaschutz zu setzen; das Stromsparen ist ein willkommener Nebeneffekt. Die Earth Hour wurde bereits 2007 vom WWF Australia in Sidney ins Leben gerufen. Mehr als 2,2 Millionen australische Haushalte nahmen am 31. März 2007 an der ersten Earth Hour teil und schalteten zuhause für eine Stunde das Licht aus, um ein Zeichen für mehr Klimaschutz zu setzen. Sie schrieben Geschichte und führten zur größten globalen Klima- und Umweltschutzaktion weltweit, so die Veranstalter.

Aufgrund der Corona-Pandemie wird in diesem Jahr auf Veranstaltungen rund um die Earth Hour verzichtet, stattdessen ruft der WWF zur Beteiligung von zu Hause aus auf. Wer mitmachen möchte, schaltet für eine Stunde ab 20.30 Uhr das Licht in der Wohnung aus und wird damit Teil der weltweiten Umweltschutzaktion. Es gibt einen Hashtag #EarthHour in den sozialen Netzwerken und man kann sich bei dem bundesweiten Facebook-Event des WWF Deutschland vernetzen.
Weitere Infos: www.wwf.de




Neubürgerabend ist abgesagt

Für Donnerstag, 30. April, 18.30 Uhr, war ein erster Neubürgerabend anberaumt. Hierzu sind im März alle Zugezogenen und neu Eingebürgerte in den Treffpunkt eingeladen worden.

Aufgrund der Situation im Zusammenhang mit dem „Corona-Virus“ wurde nunmehr entschieden, die Veranstaltung mit Bürgermeister Roland Schäfer zum Neubürgerabend nicht stattfinden zu lassen.

Ein weiterer Neubürgerabend ist für Mittwoch, 30.09.2020, 18.30 Uhr, geplant. Es besteht die Möglichkeit, dass alle Eingeladenen alternativ an diesem Termin teilnehmen.




Land NRW ergänzt Corona-Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen mit einem Zuschuss bis 25.000 Euro

Das Land Nordrhein-Westfalen will diese Corona-Soforthilfen schnellstmöglich an die Unternehmen weiterreichen. Darüber hinaus plant die Landesregierung das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken und zusätzlich Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro zahlen. Eine entprechende Vorlage werden Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper dem Kabinett am Dienstag vorstellen.

Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart: „Die kleinen und mittleren Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle in der nordrhein-westfälischen Wirtschaft. Nahezu die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in diesen Betrieben beschäftigt. Deshalb begrüßen wir die umfassenden Hilfen, die der Bund für KMU und Solo-Selbstständige nun bereitstellt. Wir wollen darüber hinaus die Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten durch direkte Zuschüsse vor Finanzierungsengpässen bewahren und die Voraussetzungen schaffen, dass sie ihr bewährtes Personal behalten können. Nur so können sie nach der Krise am Aufschwung teilhaben.“

Das Land stellt darüber hinaus den Unternehmen umfangreiche Angebote zur Liquiditätssicherung zur Verfügung. Dazu zählen:

  • Bürgschaften: In Nordrhein-Westfalen stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
  • Steuerstundungen: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus. Für Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.
  • Entschädigungen für Quarantäne: Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen.
  • Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit).

Eine Übersicht der Finanzierungs-Instrumente alle Unternehmen und die Ansprechpartner finden Sie auf unserem laufend aktualisierten Informationsportal: https://www.wirtschaft.nrw/corona




FDP fordert Stundung von Steuern und Abgaben für Bürger und Unternehmen

FDP-Ratsmitglied Angelika Lohmann-Begander möchte in einem interfraktionellen Gespräch die Möglichkeit zinsloser Stundungen von Steuern und Abgaben des Jahres 2020 beraten und beschließen lassen. „Hiermit sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eine wesentliche Entlastung erhalten, wenn sie durch die Corona-Krise Einkommenseinbußen zu verzeichnen haben“, teilte sie Bürgermeister Roland Schäfer in einem Schreiben mit.

Angelika Lohmann-Begander: „Bund und Land gehen mit gutem Beispiel voraus und stellen aus den reichlichen Steuereinnahmen der letzten Jahre Millionen und Milliardenbeträge zur Verfügung, um die Wirtschaft zu stützen und den Bürgern z. B. durch Kurzarbeit die Arbeitsplätze zu erhalten.

Viele Kleinstgewerbetreibende stehen fassungslos vor der Frage, wie sie die laufenden Kosten bezahlen sollen, wenn keine Einnahmen mehr in ihre Kassen kommen. Viele Arbeitnehmer können ihren Verpflichtungen durch die geringeren Einkommen bei Kurzarbeit oder unvorhergesehener Arbeitslosigkeit nicht nachkommen.

Da ist jede Hilfe wichtig. Eine bürokratiearme Stundung ohne Zinsen von Grundbesitzabgaben sowie die Reduzierung von Gewerbesteuervorauszahlungen wären die Forderungen der Bergkamener FDP, die möglichst schnell in die Tat umgesetzt werden sollte.“




Coronakrise: 108 Infizierte im Kreis Unna – In Bergkamen sind tatsächlich nur 11 Personen erkrankt

Die Zahl der Infizierten (aufsummiert) hat sich weiter nach oben entwickelt. Als infiziert eingestuft und erfasst sind am heutigen 23. März 108 Personen. Die Veränderungen in zwei Städten (Bergkamen und Kamen) haben mit einer Bereinigung der Statistik zu tun. So wurden in der Richtung Kreis abgesetzten Infektionsschutzmeldung dem Kreis Unna Personen zugeordnet, die hier z.B. noch gemeldet sind, ihren Wohnsitz, aber in eine andere Kommune (außerhalb des Kreises) verlegt haben.

Hier der aktuelle Überblick:

22.03.2020 23.03.2020 Differenz (+/-)
Bergkamen 13 11 -2
Bönen 1 2 +1
Fröndenberg 4 5 +1
Holzwickede 4 4 0
Kamen 3 2 -1
Lünen 13 17 +4
Schwerte 21 21 0
Selm 19 21 +2
Unna 13 16 +3
Werne 7 9 +2
Gesamt 98 108 +10

Wichtige Rufnummern:

  • Coronavirus-Hotline NRW-Gesundheitsministerium: 0211 / 9119 1001 (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr)
  • Coronavirus-Hotline des Bundesgesundheitsministeriums: 030 / 34 64 65 100 und 0800 / 011 77 22 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr )
  • Infotelefon des Kreises Unna: 0800 / 10 20 205 (Montag bis Donnertag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 15 Uhr zu erreichen)
  • Rufnummer zur Vereinbarung von Testterminen:  0 23 03 / 27 – 52 53  (Montag bis Freitag 8.30 bis 13.30 Uhr)
  • Infotelefon (für Unternehmen und Azubis) der IHK zu Dortmund:  0231 / 5417- 444 (zu den Geschäftszeiten)
  • Infotelefon (für Unternehmen) der WFG Kreis Unna: 02303 / 27-1690

PK | PKU




Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek: Umfangreiche Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Epidemie

Oliver Kaczmarek

Die Bundesregierung hat weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren und die Auswirkungen der Corona-Epidemie auf Arbeitsplätze und Wirtschaft zu begrenzen. Die notwendigen Gesetze sollen binnen weniger Tage vom Parlament verabschiedet werden.

Dazu erklärt der heimische  SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek:

„Das Coronavirus stellt uns alle vor die größte Herausforderung seit vielen Jahrzehnten. Wir sorgen dafür, dass der Staat den Menschen in dieser Krise als starker Partner zur Seite steht. Jeder Arbeitsplatz, der verloren geht, und jeder Betrieb, der in bankrottgeht, ist einer zu viel. Deshalb handeln wir und ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um das Land sicher durch die Krise zu führen. Mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket unterstützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Soloselbständige und Kleinstbetriebe, mittelständische und große Unternehmen sowie Krankenhäuser.

Schutzschirm für Arbeitsplätze
Wir spannen einen Schutzschirm für Arbeitsplätze. Wenn Unternehmen Arbeitsausfälle haben, können sie jetzt leichter Kurzarbeitergeld beantragen, statt die Beschäftigten zu entlassen. Das hat der Bundestag bereits in der vorletzten Woche beschlossen.
Kurzarbeitergeld kann demnach bereits gezahlt, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind. Normalerweise muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein. Anders als bisher wird in Betrieben teilweise oder vollständig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Erstmals kann Kurzarbeitergeld auch für Beschäftigte in Leiharbeit gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge.
Zusätzlich ermöglichen wir es nun, dass Beschäftigte in Kurzarbeit in Bereichen aushelfen können, die notwendig sind, um die Infrastruktur und Versorgung aufrechtzuerhalten. Zuverdienste werden bis zur Höhe des vorherigen Einkommens gestattet.
Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend zum 01. März 2020 ausgezahlt werden. Das sichert Arbeitsplätze, auch in der mittelständischen Wirtschaft.

Hilfen für Eltern und Familien
Wer wegen Schul- oder Kitaschließung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, wird gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert. Das soll im Infektionsschutzgesetz geregelt werden. Das Infektionsschutzgesetz soll befristet zum Ende der Schulschließung aber längstens für sechs Wochen nicht mehr nur direkt von der Krankheit betroffene absichern, sondern auch erwerbstätige Eltern, die mittelbar betroffen sind, da sie mit den Folgen der ausfallenden Betreuung klarkommen müssen und Lohnausfälle aufgrund der Kinderbetreuung im Pandemie-Fall haben.
Wenn erwerbstätige Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, und Gleitzeit-/Überstundenguthaben sowie Urlaub ausgeschöpft sind, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das ihm in Höhe des Kurzarbeitergeldes (in der Regel 67 Prozent des Bruttoeinkommens) von den zuständigen Behörden ersetzt wird. So sind Familien gegen übermäßige Einkommenseinbußen gesichert.
Außerdem wird der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien schnell zu helfen, die wegen der Krise Einkommenseinbußen haben. Mit dem Kinderzuschlag werden Familien unterstützt, wenn das Einkommen nur für sich selbst, aber nicht für die gesamte Familie reicht. Bei Neuanträgen wird nun vorübergehend nur das letzte Monatseinkommen geprüft – statt wie sonst das Einkommen der vergangenen sechs Monate. Damit sollen die Folgen von Lohneinbußen oder Arbeitslosigkeit gemindert und sowohl Beschäftigte als auch selbständige Eltern erreicht werden.

Stabilisierung von Unternehmen
Um die Volkswirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern, wird ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds errichtet. Die Maßnahmen ergänzen die bereits geplanten Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Der Fonds umfasst mehrere Instrumente. So soll ein Garantierahmen von 400 Mrd. Euro Unternehmen dabei helfen, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren. 100 Mrd. Euro sind für Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Kapitalstärkung vorgesehen, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen. Die Rekapitalisierung kann an konkrete Bedingungen geknüpft werden. Mit Krediten von bis zu 100 Mrd. Euro sollen die KfW-Sonderprogramme refinanziert werden. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen.
Um gerade auch kleinere und mittelständische Unternehmen dabei zu unterstützen, liquide zu bleiben und Arbeitsplätze zu erhalten, hatte die Bundesregierung bereits in der vorletzten Woche mehrere Maßnahmen beschlossen. So wird es Unternehmen ermöglicht, ihre Steuerschulden erst später zu bezahlen und Steuervorauszahlungen zu senken. Um die Versorgung von Unternehmen mit Liquidität zu verbessern, werden außerdem bestehende Programme für Liquiditätshilfen deutlich ausgeweitet und zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt.
Außerdem soll die Fortführung von Unternehmen ermöglicht und erleichtert werden, die infolge der Corona-Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten haben oder insolvent geworden sind. Hierzu wird für diese Fälle die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Flankierend soll das Recht der Gläubiger, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen, für einen dreimonatigen Übergangszeitraum eingeschränkt werden.

Soforthilfen für Soloselbständige und Kleinstunternehmen
Soloselbständige, Freiberufler und Keinstunternehmen werden durch Soforthilfen unterstützt. Die Kreditprogramme zur Sicherstellung der Liquidität greifen bei ihnen oft nicht. Häufig verfügen sie über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen, müssen aber trotz möglicher Umsatzeinbußen weiterhin ihre laufenden Betriebskosten wie Mieten oder Leasingraten finanzieren. Um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern, erhalten Soloselbständige, Freiberufler und Keinstunternehmen eine finanzielle Soforthilfe, wenn sie infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Soforthilfe beträgt 9000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten, bei bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Die Abwicklung soll elektronisch über die Länder beziehungsweise Kommunen erfolgen. Das Programm hat ein Volumen von 50 Mrd. Euro.

Schutz von Mieterinnen und Mietern
Niemand soll wegen der Corona-Krise seine Wohnung verlieren, niemandem soll wegen krisenbedingter Zahlungsschwierigkeiten der Strom oder das Gas abgestellt werden.
Wer wegen der Corona-Krise Schwierigkeiten bekommt, die Miete oder Leistungen der Grundversorgung wie Strom oder Gas zu bezahlen, bekommt einen Aufschub gewährt. Das gilt für private Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für Kleinstunternehmen.
So wird für Mietverhältnisse das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt im Gegenzug im Grundsatz bestehen.
Außerdem wird geregelt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinstunternehmen nicht von der Grundversorgung abgeschnitten werden, wenn sie wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Menschen, denen durch die jetzige Krise allmählich das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, sollen mit ihren Familien nicht fürchten, mittellos dazustehen. Deswegen wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht:
Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten 12 Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für 6 Monate weiterbewilligt.
In den ersten 12 Monaten des Grundsicherungsbezugs werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, soll deswegen umziehen müssen.

Stärkung von Krankenhäusern
Krankenhäuser werden mit Milliardenhilfen dabei unterstützt, die erforderlichen Intensiv- und Beatmungskapazitäten bereitzustellen. Wenn Krankenhäuser Einnahmeausfälle haben, weil sie planbare Operationen oder Behandlungen verschieben, um Kapazitäten freizuhalten, bekommen sie dafür einen finanziellen Ausgleich. Daneben erhalten die Krankenhäuser einen Bonus für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen, zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Die Länder finanzieren kurzfristig jeweils nach eigenen Konzepten weitere erforderliche Investitionskosten.
Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, erhalten Krankenhäuser vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 einen Zuschlag je Patientin und Patient in Höhe von 50 Euro, der bei Bedarf verlängert und erhöht werden kann. Zum anderen sind weitere Maßnahmen zur Stärkung der Finanzierung der Krankenhäuser vorgesehen, um diese bei der aktuellen Krisenbewältigung zu entlasten. Diese Maßnahmen sehen eine Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts vor, wodurch nicht nur die Liquidität der Krankenhäuser verbessert wird, sondern auch erheblichen Zusatzeinnahmen entstehen.
Wenn die Bundesregierung künftig die Feststellung trifft, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, ist das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten und etwa die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sicherzustellen.

Nachtragshaushalt
Dank der soliden Finanzpolitik der letzten Jahre ist der Bund finanzpolitisch handlungsfähig. Um die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu finanzieren, soll ein Nachtragshaushalt beschlossen werden.

Die enormen Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Pandemie zu bewältigen sind, machen es erforderlich, Kredite zur Finanzierung der Belastungen in Höhe von rund 156 Mrd. Euro aufzunehmen. Damit würde die nach der Schuldenregel zulässige Obergrenze der Verschuldung deutlich um knapp 100 Mrd. Euro überschritten. Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich aber um eine außergewöhnliche Notsituation, die eine Überschreitung der Obergrenze gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 erforderlich macht. Die Entscheidung darüber liegt beim Deutschen Bundestag, der darüber am Mittwoch abstimmt.“




Sonderreglung Zulassungsstelle: Abmelden von Fahrzeugen via Postweg

Die Kreisverwaltung hat seit 18. März für Publikumsverkehr geschlossen. Das betrifft auch die Zulassungsstelle. Wer sein Fahrzeug allerdings lediglich abmelden möchte, kann das ab heute auch ohne Besuch im Kreishaus erledigen. Dafür notwendig sind ein Zugang zur Internetseite kreis-unna.de, ein funktionierender Drucker sowie stabiles Verpackungsmaterial zum Versenden der Kennzeichen.

Das Formular zur Stilllegung des Fahrzeugs ist als PDF-Datei zum Downloaden auf kreis-unna.de (Suchbegriff: Anträge und Formulare, Kategorie „Straßenverkehr“, „Zulassungsvollmacht“) hinterlegt. Dieses muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Für die Stilllegung des Fahrzeugs benötigt werden außerdem:

Zulassungsbescheinigung (Teil 1) im Original
Kennzeichenschild(er)
Angabe einer Rücksendeanschrift.

Es können ausschließlich vollständige Anträge bearbeitet werden. Der Personalausweis wird hierfür nicht benötigt.

An die Rücksendeanschrift wird die entwertete Zulassungsbescheinigung versendet. Die Kennzeichen werden nicht zurück geschickt. Die entstandenen Gebühren werden in Form eines Gebührenbescheides der Rücksendung beigefügt.

Falls das identische Kennzeichen bei einer späteren Wiederzulassung erneut verwendet werden soll, ist eine Neuprägung bei einem Schildermacher nötig.

Ausnahmereglung zur Eindämmung des Infektionsrisikos
Die Möglichkeit der Beantragung auf dem Postweg gilt ausschließlich für die Zeiten der Schließung der Kreisverwaltung Unna zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit dem neuartigen Coronavirus. Damit sollen betroffene Bürger nicht durch die Zahlung von Kfz-Steuern und Haftpflichtversicherungsbeiträgen, bei nicht genutzten Fahrzeugen zusätzlich belastet werden. Eine Ausweitung auf weitere Zulassungsvorgänge ist nicht möglich und daher auch nicht vorgesehen. PK | PKU




Absage der 1. Mai-Kundgebungen 2020


Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus zwingt auch die Gewerkschaften in der Region zu einer historisch einmaligen Entscheidung: „Schweren Herzens müssen wir die Veranstaltungen, Demonstrationen und Kundgebungen zum 1. Mai dieses Jahres leider absagen“, heißt es in einer Erklärung des DGB NRW.

„Die Corona-Pandemie bedeutet ein Leben im Ausnahmezustand: Viele Menschen können nicht zum Arbeitsplatz, Kinder nicht in die Schulen und Kitas, wir sehen unsere Verwandten nicht mehr, unsere Freundinnen und Freunde, unsere Kolleginnen und Kollegen. Viele sorgen sich um ihre Existenz. Aber wir können auch beobachten: Überall erblühen neue Formen der Solidarität, wie Nachbarschaftshilfen, Einkaufsgemeinschaften oder Jugendorganisationen, die alte Menschen und andere Hochrisiko-Gefährdete unterstützen. Künstlerinnen und Künstler zeigen ihre Kunst im Netz, Museen öffnen virtuell, Schulen entwickeln innovative Lehrmethoden.

Hier zeigt sich, dass das diesjährige Motto des DGB – „Solidarisch ist man nicht alleine“ – lebt. Solidarität heißt aber in diesem Jahr vor allem: Abstand halten! Im nächsten Jahr werden wir dann wieder mit vielen Menschen gemeinsam die Straßen und Plätze füllen und den 1. Mai feiern: Das – weltweit – größte Fest der Solidarität.“




Bündnis 90 / Die Grünen: Fraktionsbüro geschlossen

Das Fraktionsbüro von Bündnis 90 / Die Grünen ist ab Montag, den 23. März aufgrund des Corona-Virus bis auf weiteres nicht besetzt.

Die Bürgersprechstunden fallen daher aus, jedoch besteht weiterhin die Möglichkeit per e-mail an fraktion-gruene@bergkamen.de Kontakt mit uns aufzunehmen. In dringenden Fällen ist die Fraktion außerdem unter der Telefonnummer 02306/9966921 zu erreichen.