Für eine bessere Grünpflege im Stadtgebiet: SOFORT-Eingreifteam 1-2-3-Bergkamen geht an den Start

Blühende Frühlingsboten auf dem Ernst-Flüß-Platz in Weddinghofen. Das ist bereits ein Ergebnis der Bemühungen des Baubetriebshof für eine verbesserte Grünpflege im Stadtgebiet.

Am Dienstag, 2. Juni 2020, startet das SOFORT-Eingreifteam 1-2-3-Bergkamen des Baubetriebshofes für die Grünpflege im Stadtgebiet. Mit der Einstellung und Dienst­beginn für die zwei weiteren Mitarbeiter nimmt das Team um Vorarbeiterin Heike Schneider den Kampf gegen unerwünschtes Beikraut und Überwuchs sowie Sicher­stellung der Verkehrssicherheit auf. Die „Chefin“ der Kolonne war bisher als stell­vertretende Vorarbeiterin im östlichen Stadtgebiet in der Grünpflege tätig und ist die zweite weibliche Leitungskraft im gewerblichen Bereich des Betriebshofes.

Mit der Aufnahme des Einsatzes wird der Ratsbeschluss aus Dezember 2019 umgesetzt. Das Konzept wurde im Mai 2020 in den Ausschüssen für Stadtent­wicklung und Umwelt, Bauen und Verkehr vorgestellt und beschlossen.

Baubetriebshofleiter Stephan Polplatz (56): „Wir werden alles daran setzen, berechtigte Hinweise aus der Bevölkerung auf Pflegeoptimierung im grünen Bereich innerhalb von 24 Stunden umzusetzen!“ Für diesen Zweck verfügt das Team über einen Doppelkabinen-Kipper-Lkw mit Anhänger und entsprechendem Pflege­equipment; das auffällige Design wurde bereits bei ersten Sichtungen als die allseits bekannten „Pril-Blumen“ aus den 70er/80er-Jahren „identifiziert“.




Gesamtschule bei den Anmeldungen weit vorn – Gymnasium auf dem „2. Platz“

Die Willy-Brandt-Gesamtschule ist bei den Schülerinnen und Schülern der 4. Klassen der Bergkamener Grundschulen die beliebteste Schule. 131 Kinder wurden dort im Frühjahr für die neuen 5. Klassen angemeldet. Dahinter folgt mit Abstand das Städt. Gymnasium mit 76 Anmeldungen plus zwei Anmeldungen aus einer Nachbarstadt. Die Realschule Oberaden kommt auf 52 Anmeldungen und die Freiherr-vom-Stein-Realschule. Hinzu kommen noch 25 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Elf besuchen nach den Sommerferien eine Realschule und 13 die Willy-Brandt-Gesamtschule.

Mit dem Ergebnis der Anmeldeverfahrens wird sich am 10. Juni der Bergkamener Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung befassen. 60 Schülerinnen und Schüler wechseln zu einer weiterführenden Schule in den Nachbarstädten. Im Gegensatz zu früheren spielt Kamen nur noch eine untergeordnete Rolle. Acht Kinder werden dort zum Gymnasium gehen und zwei zur Gesamtschule. An eine Schule in Lünen wechseln acht Kinder. Ein Kind wird die Waldorf-Schule in Hamm besuchen.

Den größten Teil der Pendler zieht es nach Werne. 16 wurden an der Sekundarschule angemeldet, acht am Anne-Frank-Gymnasium und 18 am Christophorus-Gymnasium.




Erst vor drei Wochen mit bruchsicherem Kunststoffglas ausgestattet: Buswartehalle beschmiert

Die verunzierte Buswartehalle bei Nielinger in Oberaden. Foto: Stadt Bergkamen

Nicht lange erfreuen konnten sich die Bewohner an der erneuerten Bushaltestelle „Nielinger“ am Römerberg in Bergkamen-Oberaden. Nachdem die Stadt Bergkamen vor rund drei Wochen an 22 Standorten über 260 Stück Multiplex-Holzplatten gegen bruchsicheres Kunststoffglas ausgetauscht hatte, wurde nunmehr von einem unbekannten Schmierer die erneuerte Wartehalle „verziert“.

Betriebshofleiter Stephan Polplatz: „Wir haben rd. 70.000 EUR in die Hand genommen, um den funktionellen Wetterschutz für Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs zu verbessern und dabei auch noch das Stadtgebiet optisch aufzuwerten, und nun das!“

Es wurde Strafanzeige gestellt, dem Verursacher – sofern er denn ermittelt wird – blüht ein Bußgeld und die Kosten der Wiederherstellung. Noch einmal Polplatz: „Wir hoffen, dass auch in Oberaden eine gewisse soziale Kontrolle des Gemeineigentums erfolgt. Zeugen – auf Wunsch auch vertraulich – werden gebeten, sich beim Baubetriebshof Bergkamen zu melden“.




„D R I V E   m a r I N a“ Das neue Genusserlebnis an vier Wochenenden in der Marina Rünthe

„Lieblingsessen hier abholen – zu Hause genießen!“ – lautet das Motto ab kommenden Freitag auf dem städtischen Hafenplatz in der Marina Rünthe.

Wie wäre es mit Flammkuchen, Pulled Pork, Süßkartoffel-Fritten oder etwas Vegetarischem zum Abendessen? Dazu noch ein frisch gezapftes Bier oder einen leckeren Cocktail? Und als Nachtisch Crepês, Frozen Yogurt oder ein paar Schoko-Früchte? Diese und noch weitere Angebote können an den nächsten vier Wochenenden jeweils freitags bis sonntags im Zeitraum 17 – 22 Uhr bequem mit dem Auto abgeholt werden.

Das Projekt „DRIVE marINa“ ist ein Zusammenschluss verschiedener Standbetreiber, die ihre Speisen und Getränke auf eine ganz besondere Art und Weise anbieten wollen – nämlich als „Drive-In“ zur Abholung.

Schon von weitem wird man die angebotenen Speisen und Getränke auf einer großen LED-Videowand erkennen können. Sobald die Bestellung getätigt wurde geht es mit dem Auto auf den Hafenplatz. Ein kurzer Boxenstopp mit Blick auf das Hafenbecken lässt die kurze Wartezeit im Nu vergehen…

Während der Öffnungszeiten bleibt der Hafenplatz für den normalen Besucherfluss gesperrt, schließlich müssen alle Abstandregelungen eingehalten werden. Nichtsdestotrotz befindet sich an der Promenade eine weitere Servicestelle mit der Möglichkeit, Speisen und Getränke unter Beachtung aller Hygieneschutzbestimmungen zu bestellen. So kommen auch die fußläufigen und Rad fahrenden Besucher*innen auf ihre Kosten.

Die Hauptorganisation liegt in den Händen von Mario Kube, Inhaber von Rolling Cocktails GmbH, und Betreiber der Cocktailbar Liquid Liberty im Bergkamener Sportboothafen. Er und sein Team hoffen in den aktuell schwierigen Zeiten für gastronomische Betriebe auf zahlreiche Besteller!

Unterstützung findet das Vorhaben sowohl bei der Sparkasse Bergkamen-Bönen als auch bei den Gemeinschaftsstadtwerken GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen. Auch die Brauerei Veltins wird ein entsprechendes Paket schnüren.

 




Jetzt ist es offziell: Thomas Grziwotz kandidiert für Bündnis 90 / Die Grünen fürs Bürgermeisteramt

Pressekonferenz unter Corona-Bedingungen: rechts der grüne Bürgermeisterkandidat Thomas Grziwotz und links der aktuelle Amtsinhaber Roland Schäfer, dazwischen ein Abstand von mindestens zwei Metern.

Einstimmig hatte die Mitglieder des Ortsverbands Bergkamen von Bündnis 90 / Die Grünen am Mittwochabend Thomas Grziwotz zu ihrem Bürgermeisterkandidaten gewählt. Bei seinem inzwischen vierten Anlauf an die Spitze der Bergkamener Stadtverwaltung schätzt er seine Chancen auf einen Wahlsieg bei den Kommunalwahlen am 13. September ungleich höher ein als bei den vorausgegangenen Urnengängen. Einerseits muss er nicht gegen Roland Schäfer kandidieren, der sich im Oktober dieses Jahres aus dem Bürgermeisterbüro im Rathaus zurückziehen wird. Und was seine belkannten Konkurrenten, Bernd Schäfer (SPD) und Thomas Heinzel (CDU) könne, das könne er schon längst, betonte Grziwotz am Freitag, als die Grünen die Öffentlichkeit über die Ergebnisse ihrer Mitgliederversammlung unterrichteten.

Immerhin gehört Thomas Grziwotz seit 32 Jahren dem Bergkamener Stadtrat an und zählt des zu den „kommunalpolitischen Urgesteinen“ der Nordbergstadt. Aktuell ist er Vorsitzender des Kulturausschusse und gehörte auch einigen anderen Ratsgremien wie dem Bauausschuss an. Deshalb zeigte er sich überzeugt, dass er an der Verwaltungsspitze eine gewichtige Rolle spielen kann, auch wenn Grün nicht die vorherrschende Parteifarbe ist. In den vielen Jahren seiner kommunalpolitischen Tätigkeit habe er festgestellt, dass die Arbeit in den Dezernaten und Ämtern sehr sachbezogen sei, erklärte.

Er ließ allerdings keine Zweifel aufkommen, dass er, falls er gewählt wird, eigene Akzente setzen will. Ein weiterer Flächenverbrauch durch zusätzliche Gewerbegebiete, wie mit ihm nicht zumachen. Auch werde er sich eine Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus und für eine soziale Stadtplanung stark machen. Hier sieht er beim Stadtmittebildungsprojekt „Bergkamen mittendrin“ ebenso große Chancen wie bei der Teilnahme Bergkamens an der Internationalen Gartenbauausstellung IGA 2027. Stärken will er auch den Radverkehr und den Öffentlichen Personen Nahverkehr mit Anschluss an die Bahn.

Gast bei der Pressekonferenz am Freitag war übrigens Bürgermeister Roland Schäfer. Er wird am 13. September die Wahlen in Bergkamen leiten. Er versprach, dass er dies neutral tun werde.

Am Mittwochabend haben die Grünen unter Corona-Bedingungen im großen Ratssaal auch ihre Kandidatinnen und Kandidaten für die Liste und für die Direktmandate in den Wahlkreis. Hier erwartet Grünen-Sprecher Harald Sparringa dass am 13. September die Zahl der Ratsmandate von bisher vier auf acht verdoppelt wird. Spitzenkandidat ist Thomas Grziwotz. Auf den Listenplätzen dahinter folgen: 2. Barbara Kestermann, 3. Lucie Kleinstäuber, 4. Harald Sparringa, 5. Elke Grziwotz, 6. Harald Brückner, 7. Silvana Weber, 8. Bernard Salfer, 9. Kirsten Reschke, 10. Patryk Tarnowski, 11. Peter Hensel, 12. Andreas Worch, 13. Kai Porth, 14. Hünker Aydin, 15. Ingo Massmann, 16. Irina Ehlermann




Missstände melden mit dem Smartphone: WebApp „Dein Bergkamen“ ist im Einsatz

Abh sofort im Einsatz: die WebApp „Dein Bergkamen“. Foto: Stadt Bergkamen

Ab sofort können Bergkamenerinnen und Bergkamener Gefahrenstellen, wilden Müll und anderes mehr mit ihrem Smartphone bei der Stadtverwaltung melden. Möglich ist es ein Foto beizufügen. Und wer will, kann die Standorterkennung per GPS aktivieren.

Eine richtige App, wie ursprünglich einmal angekündigt, die man einfach aus dem Play Store oder App Store auf Handy laden kann, ist es allerdings nicht geworden, wie  Bürgermeister Roland Schäfer und die Leiterin des Bürgermeisterbüros Corinna Feldkamp bei der Vorstellung dieser Meldemöglichkeit mit dem Namen „Dein Bergkamen“ berichteten. Das wäre viel zu teuer geworden. Außerdem seien die Bürgerinnen und Bürger mit der jetzt gewählten Technik sicher, dass keine ihrer Daten irgendwo auf einem ausländischen Server gesammelt werden kann. Diese Daten gingen allein an die Stadt Bergkamen und würden nicht weitergegeben.

Zunächst ist „Dein Bergkamen“ eine Seite des umfangreichen Angebot der städtischen Homepage www.bergkamen.de. Denn auch mit einem PC oder Laptop kann man Meldungen über wilden Müll etc. abgeben. Davor ist es aber notwendig ein Formular mit Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse auszufüllen.

Bequemer haben es hier die 1784 Nutzerinnen und Nutzer des Angebots „Mein Bergkamen“. Diese Nutzerdaten (Nutzername und Passwort“ gibt man ins Login ein und das Formular wird selbstständig ausgefüllt. Das Angebot „Mein Bergkamen“ beinhaltet ein eigenes Mail-Postfach. Angezeigt werden auch die Müllabfuhrtermine. Außerdem verschickt es Erinnerung-Mails etwa zwei Monate bevor ein Personalausweis oder ein Pass ausläuft. Es lohnt sich also, sie bei „Mein Bergkamen“ anzumelden.

Um die Funktionen von „Dein Bergkamen“ auch fürs Smartphone nutzbar zu machen, ist ein bisschen „Bastelarbeit“ notwendig, die etwas weiter unten genau beschrieben wird. Das schöne ist: Mit diesen Schritten lässt sich nicht nur „Dein Bergkamen“ als quasi Fast-App auf den Startbildschirm holen, sondern jede andere beliebige Internetseite. Also auch beispielsweise das  lokale Inline-Nachrichtenmagazin „Bergkamen-Infoblog.de.




Großer Andrang in der Zulassungsstelle des Kreises Unna: Änderung bei der Terminvereinbarung

Plexiglas-Abtrennungen und Desinfektionsspray sind neben Abstands- und Terminregeln Vorsichtsmaßnahmen in der Zulassungsstelle. Foto: Constanze Rauert – Kreis Unna

Die Kreisverwaltung und damit auch die Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle haben seit Anfang des Monats für Besucher*innen mit Termin wieder geöffnet. Der Andrang ist groß und nicht jeder bekommt einen Termin. Das gilt vor allem für die Zulassungs- und Führerscheinstelle. Jetzt gibt es eine Änderung bei der Terminvergabe.

In der Zulassungsstelle ist während der Schließung eine Vielzahl von Anträgen aufgelaufen. Diese müssen jetzt abgearbeitet werden. Das bindet Mitarbeiter. Nebenbei muss jetzt auch wieder das Tagesgeschäft bewältigen werden – und das mit eingeschränkten Möglichkeiten.

Änderung bei Terminbuchung
Der Unmut bei den Kunden ist groß – auch, weil die Terminbuchung technisch bedingt ab 00.00 Uhr freigeschaltet wurde. Das konnte der Software-Anbieter aber jetzt umprogrammieren. Ab Samstag, 23. Mai wird die Terminbuchung für Termine am Montag, 25. Mai um 8 Uhr freigeschaltet. PK | PKU




Neue Möglichkeit zur Terminvereinbarung mit dem Bürgerbüro der Stadt Bergkamen

Wer das Bürgerbüro der Stadt Bergkamen aufsuchen möchte, benötigt einen Termin, da der Zutritt zum Rathaus derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Über 300 Anrufer/innen versuchen täglich einen Termin zu erhalten.

„Dieses Anrufaufkommen können wir personell nicht bewältigen und eine Vielzahl von Anrufer/innen hört nur ein Besetzt-Zeichen und ist frustriert. Daher haben wir nun auf unserer Internetseite (www.bergkamen.de) unter „Bürgerservice, Bürgerportal“ ein Kontaktformular für die Terminvereinbarung im Bürgerbüro (Melde- und Passangelegenheiten) eingerichtet und ich kann an die Einwohnerinnen und Einwohner nur appellieren: Nutzen Sie dieses Kontaktformular“, so die zuständige Beigeordnete Christine Busch. Der direkte Link zu diesem Kontaktformular ist hier: https://www.bergkamen.de/buergerservice-buergerportal/buergerbuero-terminvergabe/

Für Personen, die über keinen Internetzugang verfügen, besteht weiterhin die Möglichkeit der telefonischen Terminvereinbarung. Jedoch ist eine telefonische Terminvereinbarung ab sofort nur noch unter der neuen Ruf-Nr. 02307 / 965-278 zu folgenden Zeiten möglich:

montags bis freitags:                08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

dienstags und donnerstags:      14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

„Wir hoffen durch diese Maßnahme, den Anliegen der Einwohnerinnen und Einwohner auf dem schnellstmöglichen Weg, gerecht zu werden“




Vorreiter gesucht: Gutes Wohnen für Familien

Was macht gutes Wohnen für Familien im Kreis Unna aus? Das möchte das Handlungsfeld Wohnen und Leben im Bündnis für Familie Kreis Unna erneut wissen und sammelt bis Mitte September wieder Best-Practice-Beispiele für nachahmenswerte Familienwohnprojekte.

Angesprochen sind auch diesmal wieder Wohnungsunternehmen, kommunale Projektträger, Kirchen, Verbände und Privatleute. In dieser Bewerbungsrunde wird der Fokus insbesondere auf Umbauten von Bestandsimmobilien gerichtet.

„Gerade die haben oft aus eigener Betroffenheit heraus tolle Lösungen für familiengerechtes Wohnen entwickelt, ahnen aber meist gar nicht, dass sie beispielgebend sein könnten“, ermutigt Landrat und Schirmherr Michael Makiolla Privatpersonen, bei dem Wettbewerb mitzumachen.

Familienfreundlichkeit im Blick
In den Blick genommen werden unterschiedliche Wohn- und Wohnungsformen und familienfreundliche Ansätze wie etwa familienorientierte Maßnahmen im Wohnquartier oder haushaltsnahe Dienstleistungsangebote.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 18. September. Ein Fachbeirat bewertet anschließend die eingereichten Projekte. Ausgewählte Beiträge präsentiert das Bündnis für Familie dann am 20. Januar 2021 im Kreishaus Unna. Alle Beiträge aus der „Wohnmodell-Sammlung“ werden mit einer Plakette ausgezeichnet.

Informationen zum Projekt und der Bewerbungsbogen zum Download stehen im Internet unter www.kreis-unna.de/buendnisfamilie im Handlungsfeld „Leben und Wohnen“ zur Verfügung. PK | PKU




Fahrradfreundlicher Kreis Unna: Für mehr Mobilität auf zwei Rädern

Landrat Michael Makiolla (r.) und Landesvorsitzender des ADFC, Thomas Semmelmann (l.) mit Vertretern der Radstation in Unna. Foto: Günther Klumpp

Das Radverkehrskonzept, Radstationen, Leihräder, Aktionstage – so will der Kreis Unna für mehr Mobilität auf zwei Rädern sorgen. Auch der Aufruf von Landrat Michael Makiolla im Jahr 2018, die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs NRW (ADFC) zu unterstützen, zeigt das Engagement.

„Weil diese Initiative so erfolgreich gewesen ist und insgesamt mehr als 200.000 Unterstützer*innen gefunden hat, hat die Landesregierung versprochen, für NRW ein Fahrradgesetz zur Förderung des Radverkehrs zu erarbeiten“, so Makiolla. „Für das erfolgreiche Engagement wurde die Volksinitiative ‚Aufbruch Fahrrad‘ sogar mit dem Deutschen Fahrradpreis ausgezeichnet.“

Landrat sagt Danke
Zusammen mit dem Landesvorsitzenden des ADFC, Thomas Semmelmann, hat Landrat Makiolla sich bei in der AWO-Radstation am Bahnhof Unna bei den Bürger*innen für diese Unterstützung bedankt. „Ein Landesfahrradgesetz kann insbesondere dafür sorgen, dass die notwendige Infrastruktur für die Radmobilität weiter verbessert wird“, so Makiolla.
Der Kreis Unna ist indes sehr rege, wenn es darum geht, sich für die Belange der Radfahrer einzusetzen:

Er ist Mitglied in der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte),
hat ein Radverkehrskonzept als Grundlage u.a. für den Radwegebau an Kreisstraßen für mehr Alltags-Radverkehr entwickelt,
arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Infrastruktur,
hat die kreisweite, flächendeckende rot-weiße Beschilderung der Radwanderwege entwickelt,
veranstaltet oder beteiligt sich an Fahrrad-Aktionstagen wie radKult(o)ur und Stadtradeln,
brachte die fahrtwind-App mit Einbindung der Radstationen, Routenplanung, ÖPNV+Rad, Buchung, Reservierung und Bezahlung von Leihfahrrädern über die App mit auf den Weg,
Fördert Radstationen und -parkhäuser und hat bundesweit das dichteste Netz an Radstationen
berät fachlich die Kommunen z.B. bei Förderverfahren
und engagiert sich an den regionalen RVR-Radprojekten wie RadRevierRuhr sowie Regionales Radwegenetz und Radschnellweg RS 1.

PK | PKU




Land NRW aktualisiert Coronaschutzverordnung: Picknick im öffentlichen Raum ist erlaubt – Grillen bleibt verboten

Mit Wirkung ab dem 20.05.2020 ist die Coronaschutzverordnung durch das Land Nordrhein-Westfalen aktualisiert worden. Hier wurde vor allem die Gültigkeit vom 25.05.2020 auf den 05.06.2020 verlängert. „Damit räumt sich das Land NRW jetzt ein Zeitfenster ein, um die weiteren Öffnungsschritte sorgfältig vorzubereiten“, erklärt Bürgermeister Roland Schäfer.

Zu den aktuellen Änderungen werden hier aus den Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Hinweise zitiert:

1.) Coronaschutzverordnung

In der Coronaschutzverordnung wurden vor allem redaktionelle Klarstellungen zu schon bisher geregelten Sachverhalten eingepflegt. So wurde im Hinblick auf die Bewirtung von Gästen in Gastronomie und analog auch in Beherbergungsbetrieben (§§ 14 und 15) klargestellt, dass diese sich im Moment wirklich nur auf die privilegierten Personengruppen (Familien oder Mitglieder aus max. 2 Hausgemeinschaften) bezieht. Ausgenommen sind lediglich die Veranstaltungen nach § 13 Absatz 3. Andere Veranstaltungen – Firmenveranstaltungen, Privatfeiern – sind bis auf Weiteres nicht zulässig, auch wenn sie im privaten Kontext oder in der Firma zulässig wären. Klargestellt wurde auch, dass sich die Beschränkungen für Gastronomie natürlich auch auf die Fälle beziehen, in denen die Raumgestellung und das Catering von verschiedenen Anbietern erfolgen (§ 14 Absatz 4).

Bei den Bildungs- und Kulturangeboten (§§ 7 und 8) wurde jetzt eine Regelung für atmungsintensive Proben aufgenommen. Hier ist nach wie vor große Zurückhaltung geboten. Wichtig ist die Klarstellung in § 7 Absatz 4, dass – in Übereinstimmung mit den insoweit auch geänderten Regelungen der Coronabetreuungsverordnung – Bildungsveranstaltungen (und auch Sportangebote) auch in Schulräumlichkeiten stattfinden können, wenn der Schulträger das zulässt und schulische Belange (inkl. Infektionsschutz) dem nicht entgegenstehen.

Beim Sport wurde klargestellt, dass kontaktgeneigte Sportarten zwischen den privilegierten Personengruppen zulässig sind. Mit der Zulässigkeit von 2 Hausgemeinschaften kann daher auch ein „festes Doppel“ im Tennis o.ä. stattfinden, so wie bisher schon Tanzschulen mit festen Partnern zulässig waren.

Zudem ist auf die Änderung in der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zu verweisen, nach der jetzt wie in Freibädern auch in Fitnessstudios Duschen und Umkleiden unter strenger Einhaltung des Mindestabstands genutzt werden dürfen. Eine ähnliche Möglichkeit will das Land NRW mit einer entsprechenden Vorbereitungszeit auch für sonstige Sportanlagen vorsehen.

In § 10 wurde das Verbot des Picknickens im öffentlichen Raum aufgehoben, weil nach den bisherigen Erfahrungen mit der Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und angesichts der Freigabe der gastronomischen Angebote für die privilegierten Gruppen (Familien, 2 Hausgemeinschaften) keine Bedenken dagegen bestehen, dass diese Gruppen auch im öffentlichen Raum gemeinsam etwas essen. Der öffentliche Raum ist aber nach wie vor kein angemessener „Veranstaltungsraum“, so dass das Grillen ausdrücklich weiterhin dort untersagt bleibt. Dies erfolgt ausdrücklich auch im Hinblick auf die beim „Grillen“ oft größeren Gruppengrößen und die damit verbundene größere Gefahr eines Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkungen.

In § 12 wurde das Verbot für Tattoo- und Piercing-Studios aufgehoben. Damit sind jetzt auch alle körpernahen Dienstleistungen unter den Infektionsstandards des § 12 Abs. 2 bzw. der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zulässig, sofern sie nicht in den nach § 10 Absatz 1 nach wie vor unzulässigen Einrichtungen stattfinden.

In § 13 Abs. 4 wurde sprachlich nochmal klargestellt, dass die von der Versammlungsfreiheit geschützten Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz vom Versammlungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 nicht umfasst sind. Zudem wurde aber klargestellt, dass die nach § 28 Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden in Abstimmung mit der Versammlungsbehörde (und unter Beachtung der Grundrechtsrelevanz) soweit aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich weitere Schutzmaßnahmen neben dem Abstandsgebot anordnen können. Dies folgt ohnehin aus der Ermächtigungsnorm des § 28 Infektionsschutzgesetzes, sollte aber hier gerade im Hinblick auf die Abstimmung zwischen den Behörden nochmals klargestellt werden.

In § 13 Absatz 6 wird ausdrücklich geklärt, dass standesamtliche Trauungen (schon bisher eine Veranstaltung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) zugelassen werden. Dies umfasst auch das Zusammentreffen vor dem Raum der Trauung, wobei sich eine Personenbeschränkung automatisch aus dem Mindestabstand im Trauzimmer und der Größe des Zimmers ergibt. Zulässig ist das dem Anlass angemessene Zusammentreffen der Gäste der Trauung vor dem Ort der Trauung, keine „Party“ vor dem Standesamt.

In § 16 wurde nochmals klargestellt, dass Ausnahmen von den Ge- und Verboten der Verordnung nur in den Fällen erfolgen dürfen, in denen die Verordnung dies ausdrücklich vorsieht. Eine einheitliche Anwendung der Vorschriften hat nach wie vor eine hohe Bedeutung.

2.) Coronabetreuungsverordnung

Hier wurde neben der erweiterten Geltungsdauer und den Nutzungsmöglichkeiten für außerschulische Angebote eine ab dem 28.05.2020 geltende Regelung zur Erweiterung der Kindertagesbetreuung umgesetzt.

Die neuen Dokumente sind auf der Homepage der Stadt Bergkamen, www.bergkamen.de, eingestellt oder können hier heruntergeladen werden:

2020_05_20_coronaschvo

2020_05_20_coronabetrvo