Konjunkturprogramm des Bundes: Ein starkes Signal für den Kreis Unna

Landrat Michael Makiolla. Foto: Linda Peloso, Kreis Unna

„Der Bundesregierung in Berlin gelingt mit dem angekündigten Konjunkturprogramm ein großer Wurf“, meint Landrat Michael Makiolla. Denn: „Vor allem mit der angekündigten Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) werden die Kommunen spürbar entlastet“, sieht sich der Landrat auch in seiner langjährigen Forderung nach nachhaltiger finanzieller Entlastung bestätigt.

„Aus unserer Sicht ist diese Entscheidung ein großer Schritt in die richtige Richtung und ein starkes Signal für Kreise, Städte und Gemeinden, die die finanziellen Folgen der Corona-Krise noch gar nicht absehen können“, so Landrat Michael Makiolla weiter. „Für diese stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft haben wir jahrelang gekämpft.“ Wenig überraschend deshalb, dass die Bürgermeister*innen der Städte und Gemeinden die gute Nachricht für ihre Haushalte deshalb bei der heutigen Bürgermeisterkonferenz begrüßten.

Blick auf die Zahlen
Angekündigt hat der Bund eine Erhöhung seiner Beteiligung an den KdU-Kosten um 25 Prozent, unterm Strich jährlich insgesamt rund vier Milliarden Euro. Damit will der Bund einen großen Teil der Sozialkosten übernehmen, die den Kreishaushalt seit Jahren stark prägen. So sind die mit rund 85 Millionen Euro eingeplanten Kosten der Unterkunft im laufenden Haushaltsjahr neben der LWL-Abgabe (108 Millionen Euro) die größte Finanzposition.

In Zahlen ausgedrückt bedeutet die Ankündigung des Bundes eine zusätzliche Entlastung für den Kreishaushalt von rund 22 Millionen Euro. Bisher übernimmt der Bund rund 44 Prozent der Kosten (rund 37 Millionen Euro). Insgesamt kann der Kreis also auf eine Übernahme der Kosten in Höhe von rund 59 Millionen Euro hoffen (rund 70 Prozent).

Entlastung weiterreichen
„Dass die von uns lange geforderten Finanzhilfen vom Bund jetzt ungesetzt werden, ist ein gutes Signal in schwierigen Zeiten“, sagt auch Kreisdirektor und Kämmerer Mike-Sebastian Janke. „Es entlastet nämlich nicht nur den Kreishaushalt, sondern wird sich auch positiv auf die Kreisumlage auswirken, also Städte und Gemeinden entlasten und ihnen in Kombination mit einem Mehr an Gewerbesteuereinnahmen helfen, die Nase über Wasser zu halten.“

Wann und wie viel Geld genau fließen wird, hängt von Tempo und Verfahren ab, über das sich der Bund mit dem Land konkret verständigen muss, denn Mittel aus Berlin fließen nur über den Umweg über die Länder den Kommunen zu. PK | PKU




SPD Rünthe fordert Sanierung der Schultoiletten in der Freiherr-von-Ketteler Schule

SPD-Ortstermin an der Freiherr-von-.Ketteler-Grundschule (.l.): Angelika Chur, Schulleiterin Heike Prochnow, Monika Wernau und Klaus Kuhlmann.

Schon seit längerer Zeit macht sich der SPD Ortsverein Bergkamen-Rünthe für eine Sanierung der Schultoiletten der Freiherr-von-Ketteler Grundschule stark. Die finanziellen Mittel stehen laut Auskunft der Verwaltung bereit. „Bislang war die tatsächliche Umsetzung durch die Verwaltung nach unserem Kenntnisstand aus personellen Gründen nicht möglich“, erklärt Ortsvereinsvorsitzende Monika Wernau..

Gleichwohl sieht der Vorstand des SPD Ortsvereins Rünthe die besondere Dringlichkeit der  Maßnahme und macht immer wieder darauf aufmerksam. Auf der jüngsten Vorstandssitzung des Ortsvereins wurden die Toilettenanlagen der Freiherr-von-Ketteler Grundschule erneut thematisiert. Es bestand Einigkeit darin, dass die Schultoiletten gerade auch während der Corona-Pandemie in einem sauberen und guten Zustand sein sollten.

Aus diesem Grund wendet sich der SPD Ortsverein nun erneut mit dem Anliegen an die Verantwortlichen im Rathaus und ist zuversichtlich, dass man sich dort auch der Dringlichkeit bewusst ist und dass die erforderlichen Aufträge  kurzfristig ausgeschrieben und ein Sanierungstermin in einem der kommenden Ferienzeiträume gefunden wird.




Stadt will Pläne für ein „Hybrid-Center“ an Stelle der Turmarkaden am Montag endgültig stoppen

Die alten Turmarkaden sind fast verschwunden.

Mit dem Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan Nr. WD 124 „Rathausviertel West“ soll der Haupt- und Finanzausschuss bereits am kommenden Montag, 8. Juni, die Weichen für die Neugestaltung der ehemaligen Fläche der Turmarkaden neu stellen. Zwar ist die Stadt noch nicht Eigentümerin des Areals. Doch mit dem Aufstellungsbeschluss ist gleichzeitig eine Veränderungssperre verbunden. Die aktuellen Eigentümer, die Interra Immobilien AG und der Hilee B GmbH, dürften zwar die Abrissarbeiten fortsetzen, nicht aber ihre Neubaupläne umsetzen. Einen gültigen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich bisher nicht. Man muss kein Prophet sein, dass nun Interra und Hilee B alle juristischen Mittel ergreifen werden. Am 25. Mai ist ein Schreiben der Anwälte im Rathaus eingegangen. Über diesen Brief soll am 8. Juni aber nur in nichtöffentlicher Sitzung diskutiert werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans verabschiedet sich die Stadt von dem Gedanken, zwischen Gedächtnisstraße und Töddinghauser Straße ein reines Einkaufszentrum mit einigen sogenannten Ankermietern entstehen zu lassen. Vielmehr soll dort „eine nachhaltige Nutzungsmischung aus Wohnen, Dienstleistung, ergänzend Einzelhandel an diesem Standort der ehemaligen Turmarkaden ermöglicht werden.“

Ziel des Bebauungsplanes ist es laut Begründung für den Aufstellungsbeschluss eine Nutzungsmischung auf der Fläche in folgender Weise zu entwickeln:

  • Das Grundstück der mehrgeschossigen Wohnbebauung Töddinghauser Straße 135- 137 soll seiner jetzigen Nutzung entsprechend als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt werden.
  • Entlang der Gedächtnisstraße soll, unter Einbezug der vorhandenen Wohnbebauung Gedächtnisstraße 19-23 ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Damit kann die vorhandene Wohnbebauung im Umfeld ergänzt werden.
  • Die übrigen Flächen sollen als „Urbanes Gebiet“ (MU) gemäß § 6a BauNVO festgesetzt werden. Diese dienen gemäß § 6a Abs. 1 BauGB dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Im Vordergrund steht dabei eine angestrebte Nutzungsdurchmischung, die nicht gleichwertig sein muss.
  • Im Urbanen Gebiet sollen öffentliche Flächen und Verbindungen für eine verbesserte Durchlässigkeit des Standortes geschaffen werden. Diese ermöglichen auch eine Vernetzung der nahe gelegenen innerstätischen Grünflächen und eine gestalterische Einbindung in das innerstädtische Stadtgefüge.

Zur aktuellen Bauvoranfrage von der Interra Immobilien AG und der Hilee B GmbH für diesen Standort erklärt die Verwaltung:

Seit dem 31. März 2020 liegt eine Bauvoranfrage für ein „Hybrid-Center“ für diesen Standort vor. Das „Hybrid-Center“ ist nach den vorliegenden Unterlagen durch einen Schwerpunkt in der Einzelhandelsnutzung gekennzeichnet sowie ergänzend dazu Praxen und Fitnesscenter. Bei dieser Planung stehen

  • großflächiger Einzelhandel mit vorwiegend nahversorgungsrelevanten Sortimenten,
  • eine Innenorientierung zu einem zentralen Kundenparkplatz mit rund 120 Stellplätzen und
  • eine Ausrichtung auf Auto-Kunden im Vordergrund.

Bergkamen weist bereits einen hohen Marktsättigungsgrad bei nahversorgungsrelevanten Sortimenten auf. Gerade an dieser Stelle besteht – anders als bei anderen Bereichen im Stadtgebiet – auch kein Nahversorgungsdefizit. Die Etablierung eines zusätzlichen Nahversorgungsstandortes ist daher nicht geboten, zumal eine Verdrängung der fußläufigen Nahversorgung an anderen Stellen zu befürchten ist.

Das Hybrid-Center ist städtebaulich nicht in die umliegenden Nutzungen eingebunden. Außerdem konterkariert die Bauvoranfrage die schon eingeleitete Umgestaltung des Stadtmittebereichs von der „autogerechten“ zur fußgängerfreundlichen Stadt mit öffentlichen Plätzen, Wegeverbinden und Grünflächen im Stadtgefüge. Das geplante Vorhaben berücksichtigt zudem in keiner Weise die im Integrierten Handlungskonzept „Bergkamen mittendrin“ verankerte Zielsetzung am Standort, von einer monostrukturierten Einzelhandelsentwicklung Abstand zu nehmen und dort eine aufgelockerte Nutzungsmischung mit Wohnen zu realisieren. Ein monostrukturiertes, rein auto-orientiertes Fachmarktzentrum lässt sich nicht mit der angestrebten Nutzungsmischung und den geplanten Festsetzungen von Urbanen und Allgemeinen Wohngebieten vereinbaren.“




Wahlvorschlag für die Kommunalwahl am 13. September offiziell eingereicht

SPD-Stadtverbandsvorsitzender André Rocholl (l.) übergibt die Wahlvorschläge im gebührenden Abstand an der Leiter der Zentralen Dienst der Stadtverwaltung, Thomas Hartl.

Inzwischen steht fest, dass die Kommunalwahl am 13. September 2020 stattfinden wird. Die SPD-Bergkamen hat vergangene Woche einen gut gefüllten Ordner mit offiziellen Formularen an die Stadt Bergkamen übergeben. Thomas Hartl, Leiter der Zentralen Dienste, nahm die Unterlagen stellvertretend für Bürgermeister Roland Schäfer entgegen.

Die Kandidat*innen der SPD stehen damit fest. Von der SPD vorgeschlagen sind:

▪ Bernd Schäfer als Bürgermeisterkandidat (www.bernd-schäfer.de)

▪ 22 Kandidat*innen für die Direktwahlbezirke im Stadtgebiet

▪ 60 Kandidat*innen auf der Reserveliste.

Vorgeschlagen ist unter anderem Uwe Reichelt (Direktwahlbezirk 115 in Overberge), der Ende April plötzlich und unerwartet für alle verstorben ist. Die SPD Bergkamen plant am 19. Juni um 18.30 Uhr eine weitere Wahlkreisdelegiertenkonferenz in der Schützenheide zwecks Nachnominierung des Direktwahlbezirks. Der offizielle Wahlvorschlag wird dann entsprechend ergänzt. Weiter soll in der Delegiertenkonferenz am 19.06. in der Schützenheide das Kommunalwahlprogramm der SPD Bergkamen verabschiedet werden. Eingeladen sind 78 Delegierte aus den fünf SPD-Ortsvereinen und den auf stadtverbandsebene organisierten Arbeitsgemeinschaften sowie die Direktkandidat*innen der SPD. Voraussichtlich werden wegen den andauernden Abstandsvorgaben keine Gäste teilnehmen dürfen.




Bürgerinitiative bringt Bürgeranregung auf den Weg: Stadt soll künftig auch den „Klimaschutz Planer“ der EnergieAgentur.NRW nutzen

Die Bürgerinitiative „L821n Nein!“ hat jetzt eine Bürgeranregung auf den Weg gebracht mit dem Ziel, dass die Stadt Bergkamen zusätzlich zu ihren Anstrengungen in Sache Klimaschutz auch den „Klimaschutz Planer“ der EnergieAgentur.NRW zu nutzen.

Das Land NRW hat für alle interessierten Kommunen eine Lizenz erworben. Es gibt inzwischen 102 gleichartige Projekte in NRW und somit  eine reichhaltige Erfahrung. „Die BI möchte aber nicht nur den Ratsbeschluss forcieren, sondern steht auch bei der Umsetzung des Projektes mit Rat und Tat zur Verfügung. Wir würden sehr gerne konstruktiv mitarbeiten“, sagt Andreas Worch, der Sprecher der Initiative.

Hier nun der Wortlaut der Begründung zu dieser Bürgeranregung:

„In meinem Vortrag vor der SPD Fraktion und der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ habe ich auf die Problematiken und den dringenden Handlungsbedarf bezüglich des Klimawandels hingewiesen. Das bereits bestehende „Integriertes Klimaschutzkonzept“ (2018) der Stadt Bergkamen liefert dazu eine sehr gute Basis. Ziel soll es sein, die in 2016 bilanzierten CO2 Emissionen von 6,2 t/Jahr/Einwohner auf 1,5 t in 2050 zu reduzieren.

Unter dem Punkt 4.2.2 lässt sich allerdings entnehmen, dass die Bereiche Verkehr, Gewerbe und Industrie, im Vergleichszeitraum 2014-2016, einen Anstieg der THG (Treibhausgase) Emissionen verzeichnen.

Unter dem Punkt 11.1 heißt es : „Das Controlling umfasst die Ergebniskontrolle der durchgeführten Maßnahmen unter Berücksichtigung der festgestellten Potentiale und Klimaschutzziele der Stadt Bergkamen. Neben der Feststellung des Fortschritts in den Projekten und Maßnahmen ist eine stetige Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten innerhalb der Stadt Bergkamen sinnvoll.“

Damit kommen wir zum eigentlichen Punkt unsere Anregung an den Rat der Stadt Bergkamen:
Wie hat sich die CO2 Bilanz im Zeitraum 2016 – 2020 entwickelt?
Muss an einigen Stellen nachreguliert werden?
Braucht es weitere Maßnahmen, um das Ziel bis 2050 zu erreichen?

Um diese Fragen beantworten zu können, braucht es ein Monitoring, ein Controlling, eine aktuelle, möglichst kontinuierliche CO2 Bilanz. Ohne „Ist“ Werte lässt sich nicht erkennen, ob die momentanen Maßnahmen ausreichend sind, um das Ziel der Stadt Bergkamen zu erreichen. Der derzeitige jährliche Klimaschutzbericht geht in die richtige Richtung, zeigt aber nur die CO2 Bilanzen der öffentlichen Gebäude.

Wie könnte die Umsetzung aussehen?
Seit Februar 2020 steht der Klimaschutz-Planer in Nordrhein-Westfalen als kostenfreies Angebot zum Klimaschutz-Monitoring zur Verfügung. Das Land NRW hat bis 2023 eine entsprechende Landeslizenz für die Kommunen erworben. Weiterhin gibt es auch die Unterstützung der EnergieAgentur.NRW, bei der ersten Aufstellung der eigenen CO2-Bilanz. Über den kostenfreien Zugang zu der Bilanzierungssoftware hinaus werden Anwenderschulungen angeboten, sowie die Unterstützung bei der Datenerhebung. Geplant ist auch ein jährlicher Erfahrungsaustausch auf Landesebene.

Was ist die CO2 Bilanz?
Die kommunale CO2-Bilanz gibt an, wie viele Tonnen Kohlendioxid in einer Kommune durchschnittlich pro Einwohner innerhalb eines Jahres durch Energieverbrauch emittiert werden. Hierein fließen konkrete Angaben: z.B. der Energieverbrauch in den kommunalen Liegenschaften, der Strom- und Erdgasverbrauch der Einwohner und des Gewerbes oder die Kfz-Dichte. Aus der Addition
dieser Daten ergibt sich, die in der Kommune emittierte Gesamtmenge CO2 pro Jahr.

Wer erstellt die CO2 Bilanz?
CO2-Bilanzen müssen seitens der Kommunen erstellt werden, wenn sie eine Förderung von „Integrierten Klimaschutzkonzepten“ in Anspruch nehmen oder den europaweiten Konvent der Bürgermeister unterzeichnen möchten. Jede Kommune kann eine Person auf Verwaltungsebene registrieren lassen, die einen geschützten Zugang erhält.“




AnsprechBar: Bürgersprechstunde der SPD Weddinghofen-Heil an der Barbara-Apotheke

Am kommenden Samstag, 6. Juni, in der Zeit von 10:30 bis 11:30 Uhr ist der SPD Ortsverein Weddinghofen-Heil wieder vor Ort in Weddinghofen um seine regelmäßige Bürgersprechstunde in Form der AnsprechBar anzubieten.

Vor der Barbara Apotheke stehen unter anderem das Ratsmitglied Knut Bommer und der Kreistagsabgeordnete aus Weddinghofen, Jens Schmülling, für Fragen, Anregungen und Gespräche zur Verfügung. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich aufgerufen und eingeladen ihre Anliegen im Rahmen der Bürgersprechstunde bei der örtlichen SPD zu platzieren.

Die SPD in Weddinghofen bietet alle vier Wochen interessierten Bürgern die Gelegenheit im Rahmen einer Sprechstunde mit den lokalen Politikern der SPD im Austausch zu bleiben. Die nächste AnsprechBar findet 4. Juli, statt. Selbstverständlich werden alle Hygiene und Kontaktbeschränkungen eingehalten. 




Oliver Schröder und Naya Wohlgemuth Spitzenduo der Linken im Kommunalwahlkampf

Die Spitzenkandidaten der LINKE im Bergkamener Kommunalwahlkampf.

Der Ortsverband Kamen Bergkamen von der Partei DIE LINKE. hat sich am Samstag zur Wahlversammlung im Bergkamener Treffpunkt getroffen.
Zur erstmaligen Kandidatur um den Einzug in den Rat der Stadt Bergkamen haben die Mitglieder die Direktkandidaten für die einzelnen Wahlkreisen gewählt, sondern auch die Reserveliste aufgestellt. Angeführt wird diese von Oliver Schröder, der zusammen mit Naya Wohlgemuth das Spitzenduo des Ortsverbandes bildet.

Auf den weiteren Plätzen folgen:
3. Till Peters
4. Katja Wohlgemuth
5. Timo Putzer
6. Peter Schmidt
7. Nathalie Kieczka
8. Timo Kieczka

Zu den Kernforderungen der Linken im bevorstehenden Kommunalwahlkampf gehörenL

• Bergkamen nicht nur lebens- und liebenswerter gestalten, sondern auch den Natur- und Umweltschutz fördern,
• bezahlbaren Wohnraum und die Verbesserung des ÖPNV-Netzes, wozu auch der erneute Schienanschluss von Bergkamen gehört, sowie
• Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern und das von klein an, unabhängig von Einkommen und Herkunft, und das trotz der Belastungen durch die aktuelle Corona-Pandemie. Die Forderungen nach Schutzschirmen für unsere Kommunen kommen nicht nur von unserer Partei!

„Wir stehen für soziale Gerechtigkeit, echte Chancengleichheit und wollen die Verbesserung der Lebensqualität von allen Bürgerinnen und Bürgern und eben nicht, dass sich wenige die Tasche voll machen und Unternehmen unbegrenzt Profit einstreichen“, ertklärt Spitzenkandidat Oliver Schörder. Gern hätte der Ortsverband bei der Besetzung der Wahlkreise und Reserveliste noch stärker auf Frauen gesetzt. Jedoch eien zum derzeitigen Zeitpunkt nur wenige Frauen im Ortsverband aktiv. Durch den kommenden Wahlkampf und den Einzug in den Rat der Stadt Bergkamen hofft der Ortsverband, insbesondere Frauen für die aktive Mitarbeit gewinnen zu können.

Oliver Schröder: „Abschließend sei den Rattenfängern und geistigen Brandstiftern vom rechten Rand unserer Gesellschaft gesagt, dass uns die Corona-Pandemie seit Wochen und Monaten zeigt: Nicht die weitere Spaltung unserer Gesellschaft oder die Verbreitung von Angst und Hass bringt uns weiter, sondern die gegenseitige Rücksichtnahme, Menschlichkeit und vor allem Solidarität!“!




Kandidatinnen und Kandidaten für den neuen Bergkamener Integrationsrat dringend gesucht

Grafik: Landesintegrationsrat NRW

Am 13. September wird in Bergkamen nicht nur ein neuer Stadtrat gewählt, sondern auch ein neuer Integrationsrat. Während die politischen Parteien zum größten Teil ihre Kandidatinnen und Kandidaten bereits bestimmt haben, steht die Vertretung der in Bergkamen lebenden Migrantinnen und Migranten noch ganz am Anfang, die in der letzten Sitzung des aktuellen Integrationsrat deutlich wurde.

Ein Problem ist, dass jetzt die Zeit drängt. Bis Mitte Juli, also in nur rund sechs Wochen, müssen die Kandidatinnen und Kandidaten gefunden und beim Wahlleiter offiziell benannt werden. Eine noch größere Schwierigkeit scheint zu sein, engagierte Personen für dieses Gremium zu finden. Da steht es beim aktuellen Rat offensichtlich nicht zum Besten. Vorsitzender Aydin Ayyildiz beklagte sich darüber, dass nur sehr wenige der gewählten Mitglieder des aktuellen Integrationsrats zu den Sitzungen des Gremiums erschienen seien und sich aktiv an der Arbeit beteiligt hätten.

Rein theoretisch dürfte es eigentlich nicht so schwierig sein, engagiert Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, denn wählen lassen kann sich praktisch jede Bergkamenerin und Bergkamener, die oder der älter mindestens 18 Jahre alt sind. Wie die Beigeordnete Christine Busch erklärte, benötigen Einzelkandidaten zehn Unterstützungsunterschriften und Kandidatenlisten 20.

Die Stimmen abgeben, dürfen auch mehr Bergkamenerinnen und Bergkamener, als gemeinhin angenommen wird. Wahlberechtigt sind nicht nur Migranten im engeren Sinne, sondern auch Aussiedler. (Weitere Erläuterungen dazu weiter untern.) Dieser Personenkreis mach etwa ein Viertel der Bergkamener Bevölkerung aus, sagte Christine Busch. Ihre familiären Wurzeln lägen in rund 100 Herkunftsländern

Die Wahl zum neuen Integrationsrat am 13. September erfolgt übrigens in den gleichen Wahlbezirken wie bei den parallel stattfindenden Kommunalwahlen. Wer hier unter den Migranten auch Wahlberechtigt ist, etwa Eingebürgerte oder Aussiedler, darf an diesem Tag eine Stimme mehr abgeben.

Hier folgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte für die Wahl zu neuen Integrationsrat. Wer es genau wissen möchten, findet hier die aktuelle Wahlordnung als PDF: Anlage_1_Wahlordnung_Integrationsrat (1)

Wer darf wählen?

  • Wahlberechtigt sind alle Ausländerinnen und Ausländer, die am Wahltag 16 Jahre alt sind;
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
  • Wahlberechtigt sind auch Deutsche, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
    erhalten haben;
  • die neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen;
  • die als Kinder ausländischer Eltern ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben;
  • nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und Bürger;
  • Aussiedlerinnen und Aussiedler.

Wer darf gewählt werden?

  • Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in der jeweiligen Stadt mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
  • Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben.

Für wie lange ist man gewählt?

Integrationsräte werden für fünf Jahre gewählt, das heißt bis September 2025. Eine Ausnahme bilden persönliche Umstände, die es nötig machen, das Mandat niederzulegen.

Wie wird gewählt?

Wahlvorschläge können als Listen- oder Einzelvorschlag eingereicht werden und müssen von einer bestimmten
Anzahl Wahlberechtigter unterstützt werden. Des Weiteren ist es möglich auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit zu wählen. Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Stadtverwaltung.

An wen können sich mögliche Kandidat/innen für Fragen zur Wahl wenden?

  1.  An die Geschäftsstelle des Integrationsrates vor Ort
  2.  An die kommunale Verwaltung vor Ort
  3.  An den Landesintegrationsrat NRW



Streit über die Zukunft der Fläche „Turmarkaden“ geht in die nächste Runde: Die Investoren melden sich zu Wort

Abrissarbeiten auf dem Gelände der Turmarkaden.

Im Juni soll im Bergkamener Stadtrat (ersatzweise im Haupt- und Finanzausschuss) der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für große Teile des sogenannten „Rathausviertels“ gefasst werden. Der wird nach dem bisherigen Stand in jedem Fall die Fläche der ehemaligen Turmarkaden umfassen. Für die Eigentümer der Fläche , die Interra Immobilien AG und die Hilee B GmbH, hätte dies die unangenehme Folge, dass sie nach erfolgtem Abriss des ehemaligen Einkaufszentrum keine Veränderungen vornehmen dürfen.

Auslöser für diesen Schritt war die jüngste Bauvoranfrage der Grundstückseigentümer. Die hatte nach Auffassung der Verwaltung so große Mängel, dass eine Genehmigung nicht infrage kommen würde. Noch schlimmer sei, dass die vorgelegten Pläne erkennen ließen, dass Interra und die Hilee B an Stelle der Turmarkaden lediglich ein Nahversorgungszentrum nach Art des Nordberg-Centers setzen wollen, erklärte Bürgermeister Roland Schäfer nach Bekanntwerden der Pläne. Und: Solch ein weiteres eher schmuckloses Nahversorgungszentrum ohne zusätzlichen Warenangebote wolle weder die Bergkamener Politik noch die Verwaltung in der Stadtmitte haben.

Klar ist den Befürwortern der Aufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich, dass die Eigentümer der Fläche dies nicht widerstandslos hinnehmen werden. „Die Folge eines Bauleitverfahrens wäre ein jahrelanger Stillstand auf der Baustelle mit allen unerwünschten Negativfolgen auf das unmittelbare städtische Umfeld – und ungewissem Ausgang. Hinzu kommen erhebliche finanzielle Herausforderungen für die Stadt Bergkamen – denn zur Umsetzung von Wunschvorstellungen, die mehr kosten, als sie an Einnahmen generieren, auf Flächen, die nicht die eigenen sind, braucht es eben mehr als nur Thesenpapiere“, erklärten am Freitag Alexander Dold,  Vorstand der Interra Immobilien AG, und Peter Dietrich für die Hilee B GmbH in einer gemeinsamen Presseerklärung.

Vor drei Wochen hatte Bürgermeister Roland Schäfer zum wahrscheinlichen Bebauungsplanverfahren erklärt: Im Rahmen dieses Verfahrens könne noch einmal Gründlich darüber nachgedacht werden, was dort neu entstehen soll. „Das könnte ein Einkaufszentrum werden, wie es Interra haben möchte. Der Bereich könnte aber auch völlig anders genutzt werden etwa für eine Wohnbebauung mit kleineren Geschäften, Außengastronomie und einem attraktiven Platz.“

Hier nun die Presseerklärung von Dold und Dietrich im vollen Wortlaut:

Positionspapier der Investoren der Turmarkaden Bergkamen

Düsseldorf, 29. Mai 2020

Mit Blick auf die aktuellen Vorgänge im Rat der Stadt Bergkamen sehen wir von der Interra Immobilien AG und der Hilee B GmbH es als wichtig und geboten, unsere Sicht der Dinge für die Bergkamener Bürgerinnen und Bürger transparent zu machen.

Seit nunmehr zwei Jahren arbeiten wir als Investoren engagiert und mit der gebotenen Weitsicht an einem wichtigen Projekt. Wir wollen dem lokalen Handel und den hiesigen Gewerbetreibenden einen modernen, attraktiven Rahmen geben. Die Menschen hier vor Ort sollen wiederum von gut erreichbaren Einkaufsmöglichkeiten und kurzen Wegen profitieren. In diese Idee haben wir mit Unterstützung und dem Segen der Stadt bereits viel Arbeit und natürlich auch Geld investiert. Wir haben das Grundstück gekauft und nach einer intensiven Vorbereitungsphase inzwischen den Abriss der heruntergekommenen Turmarkaden weitgehend abgeschlossen. Schon in vielen anderen Städten haben wir Immobilien mit dem richtigen Konzept aus einer Schieflage heraus in die richtige Spur gebracht. Wir wissen genau, welche Anforderungen ein Shoppingcenter jetzt und in der nahen Zukunft erfüllen muss, um wirtschaftlich für alle Beteiligten die gewünschten Ergebnisse zu bringen.

Jederzeit waren Vertreter der Stadt über den Fortgang unserer Arbeiten im Bilde und in den Planungsprozess einbezogen. Eine der Grundlagen unserer Aktivitäten war ein städtebaulicher Vertrag, der bereits vier Jahre vor unserem Projektstart mit der Stadt und den vorherigen Eigentümern geschlossen wurde.

Die jüngsten Pläne der Stadt kommen für uns als Investoren überraschend. Wir verstehen zwar die Motive der treibenden Politikerinnen und Politiker; welcher seriöse Volksvertreter hegt keine Vorstellungen und Wünsche für die Zukunft seiner Stadt? Und wir möchten auch nicht die Qualität des zugrundeliegenden Gutachtens in Zweifel ziehen. Jede Meinung hat ihre Berechtigung; auch wir planen und arbeiten in Bergkamen unter Verwendung von fundierten Gutachten (die zum Teil seinerzeit übrigens auch Grundlage für den städtebaulichen Vertrag waren und daher auch von der Stadt für richtig befunden wurden).

Allerdings trifft die Umsetzung des neu vorgelegten Wunschpapiers auf eine rechtliche und wirtschaftliche Realität, die kein Wunsch und keine fixe Idee vom Tisch wischen kann. Wir arbeiten mittendrin in Bergkamen auf eigenem Grund und Boden. Wir haben unsere Vision zu diesem Grund und Boden frühzeitig mit der Stadt geteilt und sind stets auf die Wünsche der Stadt eingegangen. Die Folge eines Bauleitverfahrens wäre ein jahrelanger Stillstand auf der Baustelle mit allen unerwünschten Negativfolgen auf das unmittelbare städtische Umfeld – und ungewissem Ausgang. Hinzu kommen erhebliche finanzielle Herausforderungen für die Stadt Bergkamen – denn zur Umsetzung von Wunschvorstellungen, die mehr kosten, als sie an Einnahmen generieren, auf Flächen, die nicht die eigenen sind, braucht es eben mehr als nur Thesenpapiere.

Vor allem aber braucht ein attraktives Bergkamen gerade in der aktuellen Zeit wirtschaftliche und politische Verlässlichkeit für jeden einzelnen engagierten Unternehmer, der im Vertrauen auf das Wort der Stadt eigene wirtschaftliche Risiken eingeht.

 

Alexander Dold, Interra Immobilien AG

Peter Dietrich, Hilee B GmbH




Kreis Unna sucht Azubis: Viele Berufe im Angebot

Computer hochfahren, klicken, lesen und bewerben. So könnte der Weg von der Schule in die Ausbildung verlaufen – und in der Kreisverwaltung münden. Wer den Schulabschluss in der Tasche hat und sich die Arbeit in einer großen Verwaltung mit unterschiedlichsten Aufgaben vorstellen kann, wird möglicherweise beim Kreis Unna fündig. Am 1. Juni öffnet das Ausbildungsportal und macht den Weg für den Klick in die Ausbildung frei.

Die Kreisverwaltung ist mit mehr als 1.400 Beschäftigten einer der größten Arbeitgeber der Region. Durch den demografischen Wandel verabschieden sich auch hier in den nächsten Jahren viele Mitarbeiter in den Ruhestand. Nachwuchs wird also gesucht und ist herzlich willkommen. Im Angebot für 2021 sind acht verschiedene Ausbildungsberufe und fünf in den Tochtergesellschaften.

Mehr als nur Büro
Bei der Kreisverwaltung sind nicht nur „klassische“ Berufe zu finden wie der Verwaltungsfachangestellte, auch Plätze für Vermessungstechniker, Straßenwärter oder Informatiker sind ausgeschrieben. Auch werden drei duale Studiengänge angeboten, sodass der Traum vom Studium direkt mit einer praktischen Ausbildung kombiniert werden kann.

Die Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft (GWA) sucht Kaufleute für Büromanagement, Fachinformatiker, Kraftfahrer und Experten für Kreislauf- und Abfallwirtschaft. Die Unnaer Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft (UKBS) bietet Ausbildungsplätze zum Immobilienkaufmann an.

Genaue Informationen zu den Berufen, zu den schulischen Voraussetzungen oder der Bezahlung finden sich im Internet unter www.kreis-unna.de/ausbildung. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. September 2020. PK | PKU




Aktualisierung der Coronaschutzverordnung: Gruppen bis zu zehn Personen dürfen sich wieder treffen

Grafik: Land NRW

Die Landesregierung hat am gestrigen Tag in Sachen Corona weitere Erleichterungen beschlossen und die entsprechende Rechtsverordnung in Kraft gesetzt. Sie gilt ab dem kommenden Samstag, 30.5.2020. Angepasst wurde dabei auch die Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur Coronaschutzverordnung. Beide Dokumente können auf der Homepage der Stadt Bergkamen www.bergkamen.de eingesehen werden.

Die neue Coronaschutzveroednung des Landes gibt es hier als PDF: 2020_05_27_coronaschvo_ab_30052020

Die Anlage zum Hygiene- und Infektionsschutz gibt es hier als PDF: 2020_05_27_anlage_hygiene-_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_ab_30052020

Folgende Erleichterungen sieht die neue Corona-Schutzverordnung der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen ab dem 30. Mai 2020 vor:

  1. Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln

Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2020 so weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist.

Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.

  1. Kultureinrichtungen

 Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.

  1. Sport

Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig – auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wiederaufnehmen.

  1. Ferienangebote / Busreisen

Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Fernreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.

  1. Messen, Kongresse, Tagungen

Fachmessen, Fachkongresse und -tagungen sind mit Schutzkonzepten wieder zulässig.”

Weitere Informationen und Fragestellungen auf der Internetseite: www.land.nrw/corona.