Bergkamener FDP startet mit Angelika Lohmann-Begander an der Spitze in den Kommunalwahlkampf

Die Spitzenkandidatinnen und Kandidaten der Bergkamener FDP.

Auf dem Wahlparteitag der Bergkamener Liberalen am vergangenen Freitag wurde die Stadtverordnete und Vorsitzende des FDP-Stadtverbandes, Angelika Lohmann-Begander einstimmig zur Spitzenkandidatin der Liberalen für die Kommunalwahl im September gewählt. Mit dem Einzug in Fraktionsstärke benannte Angelika Lohmann-Begander das wesentlichste Wahlziel für die anstehende Kommunalwahl im September dieses Jahres.

„Wir möchten in den Rat der Stadt Bergkamen mit deutlich mehr Stadtverordneten vertreten sein und möglichst viele sachkundige und politisch interessierte Bürgerinnen und Bürgern in unsere Fraktionsarbeit einbinden“, so Angelika Lohmann-Begander. So könne die FDP die Arbeit auf deutlich mehr Schultern verteilen und letztlich auch mehr Input für die politische Diskussion bekommen.

Ein weiteres Wahlziel gaben die Liberalen ebenfalls bekannt: Die absolute Mehrheit der SPD im Stadtrat solle gebrochen werden. So könne man sich auf die besten Lösungen für Bergkamen in der politischen Diskussion verständigen und den bisher von den Genossen gelebten Politikstil „nach Gutsherrenart“ ablösen, so die FDP in einer Presseinformation. „Wenn man bei politischen Entscheidungen um Mehrheiten kämpfen muss, wirkt sich das zwangsläufig positiv auf die Qualität der Beschlüsse aus“, ergänzte Angelika Lohmann-Begander hierzu.

Über die Frage, mit welchem Bürgermeister die Freidemokraten ihre Politik in der nächsten Wahlperiode umsetzen wollen, gab es auf dem Parteitag am Freitag ein klares Votum. Die FDP werde einen Bürgermeister unterstützen, der auch die Interessen der anderen demokratischen Parteien berücksichtigt. Eine direkte Wahlempfehlung für einen der bisher bekannten Bewerber werde es hingegen nicht geben. Auch werde kein eigener Kandidat für das Bürgermeisteramt aufgestellt.

Die Bürgermeisterwahl sei eine reine Persönlichkeitswahl. „Wir sind davon überzeugt, dass jede Wählerin und jeder Wähler der FDP die Kommunal- und die Bürgermeisterwahl voneinander trennt und sich selbst einen geeigneten Bürgermeister aussucht“, so die Spitzenkandidatin weiter.

Auf Platz zwei der Liste wurde der stellvertretende Vorsitzende des FDP-Stadtverbandes Sebastian Knuhr gewählt. Danach folgen auf den aussichtsreichen Plätzen drei bis fünf Rainer Seepe, Michael Klostermann und  Marion Kuehn-Seepe. Welche Sachthemen in der nächsten Zeit in den Fokus rücken, werde die FDP in den nächsten Wochen in einem Wahlprogramm festlegen und insbesondere auch mit Hilfe der sozialen Medien kommunizieren.




Bürgerbüro im Kreishaus wird umorganisiert mit dem Ziel: Mehr Kunden bedienen

Bürgerbüro im Kreishaus. Foto: Kreis Unna

Das Bürgerbüro im Kreishaus Unna und die Zulassungsstelle in Lünen öffneten Anfang Mai wieder – allerdings nur mit Termin und strengen Hygieneauflagen. Insbesondere im Bürgerbüro führten diese Schutzmaßnahmen zu einer für Bürger*innen und Behörde gleichermaßen unbefriedigenden Situation. Jetzt wird umorganisiert, damit mehr Privatkunden bedient werden können.
Ab Montag, 15. Juni sollen verschiedene organisatorische und verwaltungsinterne Maßnahmen greifen, um mehr Anliegen rund ums Fahrzeug erledigen bzw. abarbeiten zu können.

Der Zugang ins Kreishaus wird weiter gesteuert, allerdings entfällt der Zeit kostende „Hol- und Bringdienst“.

Die Wege zum Schalter werden kürzer, denn die Wartezone außerhalb des Kreishauses wird teilweise wieder in den eigentlichen Wartebereich im Gebäude verlegt. Gleichzeitig wird ein Nachrücksystem von draußen ins Haus für jeweils maximal zehn Personen organisiert.

Eingang und Ausgang werden voneinander getrennt.

Innerhalb des Bürgerbüros wird eine Einbahnstraßenregelung eingeführt.

Zwischen den Arbeitsplätzen auf der einen und den Kundenplätzen auf der anderen Seite werden mehr Spukschutzscheiben angebracht.

Durch die so entstehenden Boxen und bei optimaler personeller Ausstattung kann die Zahl der wieder nutzbaren Kundenschalter sowohl für die Zulassung als auch für das Führerscheingeschäft deutlich erhöht werden.

Für die Abwicklung des Händlergeschäfts wird zusätzlicher Raum vorgehalten.

Das bei der Wiedereröffnung des Kreishauses aus Schutzgründen eingeführte zwei-Schicht-System wird beendet.

Keine Abstriche wird es beim Gesundheitsschutz geben. Bedingungen für den Einlass ins Bürgerbüro / Kreishaus bleiben:

Bestätigter Termin
Mund-Nasenschutz
Handdesinfektion
Angabe der Kontaktdaten
Einhaltung der Abstandsregeln
Terminvereinbarung rund um Fahrzeug

Termine können via Internet vereinbart werden: kreis-unna.de/kfz-termine.
Kunden*innen können maximal zwei Anliegen erledigen.
Termine können nur maximal 48 Stunden vorher vereinbart werden.

Regelungen für die Zulassungsstelle in Lünen
Auch für die Zulassungsstelle im Kreishaus Lünen gelten die Schutzvorkehrungen und die Regelungen zur Terminvereinbarung weiter.
PK | PKU




Land NRW macht weiter locker: Auch Grillen auf öffentlichen Plätzen ist dann wieder möglich

Ab Montag, 15. Juni 2020, treten in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Diese betreffen neben Erleichterungen für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel unter anderem Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Zuschauern, die unter Auflagen insbesondere zur Rückverfolgung der Teilnehmer wieder möglich sind. Auch private Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern können mit maximal 50 Teilnehmern unter Auflagen zur Rückverfolgung und Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder stattfinden. Des Weiteren können Bars sowie Wellnesseinrichtungen und Erlebnisbäder ihren Betrieb unter Auflagen aufnehmen.
Erleichterungen gelten auch für den Kontaktsport. Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen wieder zulässig. Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden.

Die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr bleiben bestehen. Auch Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.

Die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen macht die weiteren Anpassungen der Coronaschutzmaßnahmen möglich. So ist die Zahl der Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen seit den ersten Öffnungen am 20. April um mehr als 75 Prozent zurückgegangen. Diese Entwicklung bestärkt die Landesregierung in ihrem Kurs in der Corona-Pandemie. Das verantwortliche und rücksichtsvolle Verhalten der deutlichen Mehrheit der Menschen erlaubt es, diese weiteren Schritte auf dem Weg in eine verantwortungsvolle Normalität zu gehen. Die maßvollen Öffnungen und Anpassungen der Schutzmaßnahmen finden unter stetiger Evaluierung des Infektionsgeschehens statt.

Die neue Fassung der Coronaschutz-Verordnung tritt am Montag, 15. Juni 2020, in Kraft und gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020. Sie ist auf www.land.nrw abrufbar.

Die neuen Regelungen im Einzelnen

Folgende Neuerungen sieht die angepasste Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ab dem 15. Juni 2020 vor:

1. Veranstaltungen und Festveranstaltungen

Veranstaltungen
Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern gelten erweitere Anforderungen. Diese sind nur in Abstimmung mit der entsprechenden Gesundheitsbehörde zulässig. Zudem bedürfen sie eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes.
Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen kann bei Erstellung von Sitzplänen und Sicherstellung der Rückverfolgung der Teilnehmer die Abstandsregelung von 1,5 Meter entfallen. Das gilt auch für außerschulische Bildungsangebote oder kulturelle Veranstaltungen, wenn feste Sitzplätze gegeben sind. Die Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit sehen die Erfassung der Daten der Teilnehmer sowie die Erstellung eines Sitzplans vor, der erfasst, wo welche anwesende Person gegessen hat.

Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste.

Private Festveranstaltungen

Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten für Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, die unter Auflagen wieder stattfinden können. Diese Festveranstaltungen sind mit höchstens 50 Teilnehmern möglich, wenn Hygieneregeln beachtet werden und die Teilnehmer im Sinne einer Rückverfolgung erfasst sind. Unter diesen Voraussetzungen kann etwa bei standesamtlichen Trauungen oder dem Zusammenkommen nach einer Beerdigung auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Diese Feiern können in abgetrennten Räumlichkeiten auch in gastronomischen Einrichtungen und Hotels wieder stattfinden.

2. Handel, Museen und Gastronomie

Erleichterungen gelten ab 15. Juni auch für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel. Diese wird von einer Person pro zehn Quadratmeter auf eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufsfläche des Ladengeschäfts erweitert. Dies gilt auch für die Besucherbegrenzungen in Museen und Ausstellungen sowie in Zoos und Tierparks.

Bars können nach den für die übrige Gastronomie geltenden Maßgaben für Hygiene- und Infektionsschutzstandards ihren Betrieb wieder aufnehmen. Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Auch Prostitutionstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bleibt der Betrieb weiterhin untersagt.

3. Erholungs- und Freizeiteinrichtungen

Das Grillen ist auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ab 15. Juni wieder möglich.

Floh- und Trödelmärkte können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts stattfinden. Auch vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zugelassen werden.

Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können ihren Betrieb unter Auflagen der Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder aufnehmen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder. Die Nutzungsbegrenzung auf Bahnenschwimmbecken entfällt.

4. Sport

Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden.
Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig.

Hier die neuen Verordnungen ab 15. Juni im Wortlaut:

Coronaschutzverordnung: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-06-10_fassung_coronaschvo_ab_15.06.2020.pdf

Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-06-10_anlage_zur_coronaschvo_ab_15.06.2020.pdf

Coronabetreuungsverordnung: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-06-10_fassung_coronabetrvo_ab_15.06.2020.pdf

 




Roland Schäfer zum Ehrenpräsidenten der Deutschen Städte- und Gemeindebunds ernannt

Spätestens jetzt hat der lange Abschied von Roland Schäfer aus der Politik begonnen. Bekanntlich ist er nur noch bis Oktober Bergkamener Bürgermeister. Bereits zum 1. Juli scheidet er aus der Spitze des Deutschen Städte- und Gemeindebunds aus. Der langjährige Präsident und Vizepräsident des DStGB wurde jetzt zum Ehrenpräsidenten des kommunalen Spitzenverbandes ernannt. Schäfer stand über 20 Jahre als Präsident und 1. Vizepräsidentan der Spitze des Verbandes.

„Roland Schäfer hat die Arbeit des DStGB über zwei Jahrzehnte entscheidend mitgeprägt. Dafür sind wir ihm zu großem Dank verpflichtet. Die Wahl zum Ehrenpräsidenten ist Zeichen der besonderen Anerkennung für seinen unermüdlichen Einsatz für die deutschen Städte und Gemeinden. Wir freuen uns, dass Roland Schäfer in dieser Funktion unsere Arbeit auch weiterhin begleiten wird“, betont Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB, abschließend.

 




SPD in Bergkamen-Mitte : „Fairtrade – ein verantwortungsvoller Auftrag“

SPD Bürgermeisterkandidat Bernd Schäfer, Steuerungsgruppenvorsitzende Angelika Molzahn und Vorstandsmitglieder SPD Bergkamen-Mitte präsentieren fair gehandelte Produkte.

Angelika Molzahn, Vorsitzende der Steuerungsgruppe Fairtrade in Bergkamen hatte fair gehandelte Produkte mitgebracht, um die Vorstandsmitglieder des SPD Ortsvereins Bergkamen Mitte über das Thema „Fairtrade“ anschaulich zu informieren.  „Dieses Thema begleitet uns in Bergkamen schon länger,“ so Ortsvereinsvorsitzender Kay Schulte, „schließlich ist Bergkamen seit dem 08.05.2015 Fairtrade Town“!“

Beeindruckt zeigten sich die Sozialdemokraten aus Bergkamen-Mitte von der Komplexität des Themas, das schon mit der Produktion von Rohstoffen in den Herkunftsländern beginnt. Ganz wichtig dabei: Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung sind verboten.

An Hand des fair gehandelten „Pottkaffees“ macht Angelika Molzahn deutlich: „Bei Produkten, die das Fairtrade-Siegel tragen, besteht die Gewissheit, dass sich bei den Bauern und Beschäftigten auch aus den Herkunftsländern die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Fairtrade-Prämie deutlich verbessern. Durch den Einsatz der Prämie in den Ländern vor Ort kann es zum Beispiel zu einer Verbesserung der Bildungsstruktur kommen – das schafft gute Voraussetzungen für eine besseres morgen.!“

Fair gehandelte Produkte lassen sich an dem Fairtrade-Siegel deutlich erkennen, sie sind in Bergkamen bei vielen Supermärkten und Discountern erhältlich. Fair gehandelter Kaffee, Tee, Kakao, Schokolade und viele weitere Produkte sind aber auch in Restaurants und Cafés in Bergkamen im Einsatz.

SPD-Bürgermeisterkandidat Bernd Schäfer betonte die Wichtigkeit des Themas für Bergkamen. „Zugang zu Bildung, faire Entlohnung und Verbesserungen der Lebenssituation – das sind gerade für uns Sozialdemokraten wichtige Werte – auch das Thema Nachhaltigkeit beschäftigt uns sehr!“

So werden dann auch Fairtrade-Produkte das Repertoire des SPD Ortsvereins Bergkamen-Mitte ergänzen.




Bauarbeiten auf der Industriestraße in Rünthe und ab Anfang Juli auf der Fritz-Husemann-Straße

In Bergkamen werden Straßen erneuert: Die Industriestraße (K16) benötigt neuen Asphalt und muss dafür vorübergehend zum Teil gesperrt werden. Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 15. Juni und werden je nach Witterungsverhältnissen bis voraussichtlich Ende August andauern.

Die Strecke, auf der gleich zwei Asphaltschichten erneuert werden, beginnt ab der Einmündung Industriestraße/Ostenhellweg und führt bis hinter die Kreuzung Rünther Straße/Sandbochumer Weg/Industriestraße. Der Verkehr wird als Einbahnstraße am Baufeld vorbeigeführt. Intakt bleibt die Fahrtrichtung stadtauswärts, so dass der Verkehrsfluss zur Autobahn gewährleistet bleibt. Umleitungsstrecken sind jeweils ausgeschildert.

Neuer Asphalt, breiterer Gehweg und Grünstreifen
Im Anschluss, etwa Anfang Juli, beginnt der zweite Bauabschnitt: Erneuert wird die Strecke von der Einmündung Fritz-Husemann-Straße/Werner Straße bis hin zur Kreuzung Fritz-Husemann-Straße/Gartensiedlung/Albert-Schweizer-Straße. Außerdem werden der Geh- und Radweg sowie der Grünstreifen in diesem Bereich breiter angelegt. Auch hier wird der Verkehr einseitig (Richtung Werner Straße) an dem Baufeld vorbeigeführt. Umleitungsstecken sind zudem ausgeschildert.

Die Fertigstellung der Baumaßnahmen ist für Ende August geplant. Die Kosten belaufen sich auf 550.000 Euro. Die Stadt Bergkamen ist mit 80.000 Euro für den Gehweg an den Arbeiten beteiligt. PK | PKU




Was kommt nach den Turmarkaden? – SPD und Grünen bringen den Bebauungsplan „Rathausviertel West“ auf den Weg

Es werden jetzt wohl einige Jahre ins Land gehen, bis auf dem Gelände der ehemaligen Turmarkaden etwas Neues entstehen kann: Mit den Stimmen von SPD und Grünen hat der Haupt- und Finanzausschuss am Montag die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. WD 124 „Rathausviertel West“ beschlossen.

SPD-Fraktionsvorsitzender Bernd Schäfer erklärte, dass die Pläne der im März eingereichten Bauvoranfrage der Investoren Interra Immobilien AG und der Hilee B GmbH nur noch sehr wenig mit dem zu tun hätten, was ihnen 2018 als künftige „Bergkamen-Galerie“ präsentiert worden sei. Was jetzt realisiert werden solle, sei nicht mehr als ein Fachmarktzentrum, das Bergkamen nicht benötige. Zudem warf er den Investoren „Kannibalisierung“ vor, weil die Investoren versucht hätten, andere in Bergkamen ansässige Handelsunternehmen in ihr „Hybrid-Center“ (so der neue Arbeitstitel) zu locken. Das hätte  nur zu großen Leerständen an anderen Stellen im Stadtgebiet geführt.

Vor allem CDU-Fraktionschef Thomas Heinzel hielt argumentativ dagegen. Er kritisierte die Geschwindigkeit, mit der jetzt der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst wurde. Der Beschluss hätte auch gut in der Ratssitzung am 26. Juni fallen können. Er fühlte sich von der Verwaltung nicht ausreichend informiert und hätte gern auch Vertreter der Investoren vor einer Entscheidung gehört. Außerdem  hält er das finanzielle Risiko für zu hoch.

Jochen Wehmann, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen erklärte, dass da Umschwenken von Interra und Hilee B. zu einer Billiglösung bereits im November vergangenen Jahres erkennbar gewesen. Auch er habe in der vergangenen Woche von Interra eine Mail mit einem Link zu einem Image-Film zum geplanten „Hybrid-Center“ in Bergkamen erhalten. Der zeige etwas anderes als die Pläne der aktuellen Bauvoranfrage.

Auf die Risiken wies auch die Fraktionsvorsitzende von BergAUF Claudia Schewior und sprach sich gegen den  Aufstellungsbeschluss aus. Angelika Lohmann-Begander (FDP) kritisierte, dass die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss nicht im Rat fallen würde. Sie hat im Rat Stimmrecht, im Haupt- und Finanzausschuss hat sie nur Rederecht. Sie betonte, dass man so mit Investoren nicht umgehen dürfe, wie es die Verwaltung getan hatte. Sie hätte im Rat gegen den Aufstellungsbeschluss gestimmt.

Vor der Abstimmung hatte Bürgermeister Roland Schäfer den öffentlichen Teil der Sitzung unterbrochen. Hinter verschlossenen Türen erfuhren die Ausschussmitglieder weitere Details zur Bauvoranfrage und aus den Gesprächen zwischen Verwaltung und Investoren. Auf das Abstimmungsergebnis hatte das keinen Einfluss: SPD und Grüne dafür, CDU und BergAUF dagegen.

Zu Beginn der Beratungen hatte Bürgermeister Roland Schäfer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das jetzt eingeleitete Bebauungsplanverfahren ergebnisoffen sei. Am Ende könne auch stehen, dass an Stelle der ehemaligen Turmarkaden ein „Hybrid-Center“ nach den Plänen von Interra und Hilee B. errichtet werden.




SPD-AnsprechBar am Samstag am Spielplatz in der Wilhelm-Busch-Straße

Am kommenden Samstag, 13. Juni, in der Zeit von 10:30 bis 12:30 Uhr laden die SPD-Ratsfrau und Kandidatin zur Kommunalwahl Brigitte Matiak sowie der SPD-Kandidat für das Amt des Ortsvorstehers in Weddinghofen Rüdiger Hoffmann interessierte Nachbarinnen und Nachbarn zu einem vor Ort Termin am Spielplatz in der Wilhelm-Busch-Straße ein.
Mit dem Format der AnsprechBar bieten sie eine Bürgersprechstunde vor Ort an, um mit den Bürgerinnen und Bürgern in der ECA Siedlung ins Gespräch zu kommen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich aufgerufen und eingeladen, ihre Anliegen im Rahmen der Aktion bei den örtlichen SPD-Politikern zu platzieren.  Die nächste AnsprechBar findet 27.06.2020 in Heil statt. Selbstverständlich werden alle Hygiene und Kontaktbeschränkungen eingehalten. 



Coronakrise: Landrat und Behördenleiter Michael Makiolla dankt der Bevölkerung im Kreis Unna

Landrat Michael Makiolla, Leiter der Kreispolizeibehörde Unna, wendet sich mit persönlichen Worten an die Bevölkerung im Kreis Unna:

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ich möchte mich im Namen der gesamten Kreispolizeibehörde Unna bei Ihnen bedanken – für Ihr vorbildliches Verhalten in den vergangenen zwei Monaten.

Landrat Michael Makiolla. Foto: Linda Peloso, Kreis Unna

Die Coronakrise hat Sie, hat uns vor eine nie dagewesene Herausforderung gestellt. Das Leben im Kreis Unna hat wochenlang stillgestanden. Sie sind zu Hause geblieben, Sie haben soziale Kontakte zu engsten Familienmitgliedern und Freunden heruntergefahren, um die Infektionskette zu unterbrechen und so das Leben Ihrer Mitmenschen zu retten. Diese Solidarität ist mit Worten nicht zu beschreiben. Ich bin sehr, sehr stolz auf die Menschen im Kreis Unna, auf Sie.

Und ich bin sehr, sehr stolz auf unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die in dieser schweren Zeit für Recht und Ordnung gesorgt haben. Auch für uns als Polizei war das eine neue Situation. In den zurückliegenden Wochen haben uns besonders hier bei Facebook nahezu täglich zahlreiche Beiträge der Wertschätzung erreicht. Diese Anerkennung gilt den vielen Kolleginnen und Kollegen, die rund um die Uhr für Sie im Einsatz sind und die leider immer wieder mit Respektlosigkeit konfrontiert werden.

Auch wenn die Coronakrise noch nicht überstanden ist: Stück für Stück kehrt unsere Gesellschaft in die Normalität zurück – und das ist Ihnen und Ihrer geänderten Lebensweise zu verdanken. Obwohl wir Abstand halten, sind wir näher zusammengerückt.

Bleiben Sie gesund.

Ihr Michael Makiolla




Eigentümer wehren sich gegen einen Bebauungsplan für das Gelände der ehemaligen Turmarkaden

Ausschnitt aus eine Image-Film der INTERRA Immobilien und der Hilee B GmbH zu ihrem geplanten „Hybrid-Center Bergkamen“

Am kommenden Montag wird aller Voraussicht nach der Bergkamener Haupt- und Finanzausschuss die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Stadtmitte beschließen, der auch das Gelände der ehemaligen Turmarkaden einschließt. Das von der Verwaltung vorgelegte grobe Planungskonzept macht deutlich, dass die Pläne der Hilee B GmbH und der INTERRA Immobilien GmbH für ein neues Einkaufszentrum dort sich nicht realisieren lassen. Unter anderem soll nach der Verwaltungskonzept auf einem breiten Streifen östlich der Gedächtnisstraße eine Wohnbebauung entstehen.

Das sich die Eigentümer der ehemaligen Turmarkaden gegen solche Pläne wehren würden, wurde spätestens klar, als vor einigen Tagen ein Schreiben ihrer Rechtsanwälte im Rathaus eintraf. Am Freitag haben INTERRA-Vorstand Alexander Dold und Peter Dietrich von der Hilee B GmbH eine weitere Pressemitteilung nachgeschoben, die etwas weiter unten im vollen Wortlauf wiedergegeben wird:

„Zur Zukunft des Turmarkaden-Areals
Stellungnahme der Hilee B GmbH und der INTERRA Immobilien GmbH

Nachdem wir in der vergangenen Woche bereits ausführlich die Sachlage unseres bedeutenden Bauprojektes auf dem Gelände der ehemaligen Turmarkaden in Bergkamen geschildert haben, wollen wir heute auf eine weitere Negativkampagne eingehen. Die Behauptung aus dem Verwaltungsumfeld lautet sinngemäß, wir würden unseren eigenen Ansprüchen aus dem ursprünglichen Konzept nicht mehr gerecht.

Zu diesem Vorwurf nehmen wir nachstehend Stellung. Zuvor haben wir fair, sachlich und persönlich mit verschiedenen Vertretern der Ratsfraktionen gesprochen und erneut über unsere Arbeit und das Projekt aufgeklärt.

Planung nach bestem Wissen und Gewissen

Die Zukunft des Turmarkaden-Areals haben wir von Anfang an nach bestem Wissen und Gewissen geplant. Aus diesem Grund gab es seit dem Jahr 2018 nur eine wesentliche Neuerung. Statt im Keller werden die Kundinnen und Kunden jetzt bequem und entspannt im hellen Obergeschoss parken. Viele andere Projekte bundesweit zeigen, wie wichtig gute Parkmöglichkeiten und kurze Wege für den Erfolg innerstädtischer Einkaufsmöglichkeiten sind. Unsere Architekten haben diese Verbesserung schonend und mit viel Fingerspitzengefühl vorgenommen. Der Gesamteindruck des ersten Entwurfs ist bis heute nahezu unberührt.

Jeder kann sich selbst ein Bild machen
Jederzeit haben wir unseren Planungsstand gegenüber der Stadt kommuniziert. Doch Transparenz ist an dieser Stelle auch gegenüber der Bergkamener Bevölkerung wichtig, davon sind wir als Verantwortliche von INTERRA Immobilien und Hilee B überzeugt. Darum laden wir alle Bürgerinnen und Bürger ein, unsere Ursprungsplanung und unseren aktuellen Entwurf selbst zu vergleichen. Es ist offensichtlich, warum wir die neuen Vorbehalte der Stadtverwaltung gegen unser ausgewogenes Gesamtkonzept als unbegründet und schwer nachvollziehbar zurückweisen.

Die Zukunft der Stadt erfolgreich managen

Wer ein Zukunftsprojekt erfolgreich managen will, muss Planung und Realität in Einklang bringen – diese Erfahrung aus unserer unternehmerischen Praxis wird uns in Bergkamen und anderswo jeder Häuslebauer bestätigen. Dieser Realität müssen jetzt auch die Vertreter der Stadt ins Auge blicken. Wir haben früh erkannt, dass am Standort ein Neubau, dessen Lieferwege, Parkflächen und Kundenansprache aktuellsten Standards entspricht, die realistischste Option ist. Entsprechend haben wir geplant und einen zukunftsfähigen Entwurf vorgelegt, der neben Einkaufsmöglichkeiten auch Arbeitsplätze schafft und der Stadt Steuereinnahmen bringt.

Im renommierten Shopping-Center Report des EHI Retail Institutes haben wir zu diesem zukunftsweisenden Projekt jüngst sogar einen eigenen Expertenbeitrag beigesteuert. Als genau diese Experten haben uns die Stadtoberen vor zwei Jahren willkommen geheißen. Und auch weiterhin wollen wir als solide Unternehmer und erfahrene Spezialisten für bürgernahe, wirtschaftlich nachhaltige, zentrale Shoppinglösungen unseren Teil zur Zukunft der Stadt Bergkamen beitragen.“

Alexander Dold, INTERRA Immobilien AG

Peter Dietrich, Hilee B GmbH




Unterrichtsbetrieb wird ab 15. Juni an den Grundschulen wieder regulär aufgenommen

Der Unterrichtsbetrieb an den Grundschulen und an den anderen Schulen mit Primarstufe wird in Nordrhein-Westfalen noch vor den Sommerferien wieder regulär aufgenommen: Ab Montag, dem 15. Juni 2020, werden wieder alle Kinder im Grundschulalter bis zu den Sommerferien an allen Wochentagen die Schule besuchen.

Der notwendige Infektionsschutz an Schulen der Primarstufe wird insbesondere durch das Prinzip konstanter Lerngruppen erfüllt. Das bedeutet: Die Schülerinnen und Schüler werden bei Einhaltung der geltenden Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz ohne Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer unterrichtet.

Um eine Durchmischung von Lerngruppen auf dem Schulgelände oder in den Gebäuden zu vermeiden, bedarf es an den Schulen gestaffelter Anfangs- und Pausenzeiten für alle Klassen. Zudem müssen weiterhin die Anwesenheit und jeweilige Gruppenzusammensetzung dokumentiert werden, um im Infektionsfall eine sofortige effektive Rückverfolgung durch die Gesundheitsbehörden zu unterstützen.

Unter den genannten Voraussetzungen wird auch der Betrieb im Offenen Ganztag und in der Übermittagsbetreuung wiederaufgenommen. Zugleich endet mit der Rückkehr zu einem regulären Schulbetrieb in den Schulen der Primarstufe das Angebot der schulischen Notbetreuung, da die Kinder wieder ein tägliches Unterrichtsangebot erhalten.

„Die Rückkehr zum täglichen Unterrichtsbetrieb im vertrauten Klassenverband ist für unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler ein wichtiger Schritt. Aus Überzeugung und vor allem wegen der besonderen pädagogischen Bedeutung des Präsenzunterrichts gerade für Grundschulkinder gehen wir diesen Schritt in Übereinstimmung mit deutlichen Empfehlungen und Appellen von Kinderärzten und entsprechenden medizinischen Fachgesellschaften, die sich für eine zügige und möglichst vollständige Öffnung von Kitas und Grundschulen aussprechen.

„Durch eine solche Öffnung der Grundschulen bekommen die Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit, sich noch vor den Sommerferien einen umfassenden Überblick insbesondere über den Lernstand der Kinder zu verschaffen. Das wiederum schafft eine weitaus bessere Grundlage für die Vorbereitung eines erfolgreichen Starts in das kommende Schuljahr 2020/21.

Zudem entlasten und unterstützen wir die Eltern, die in den vergangenen Wochen mit enormen Herausforderungen konfrontiert waren und diese meistern mussten. Und nicht zuletzt ermöglichen wir den Grundschulkindern, ihre Mitschülerinnen und Mitschüler zusammen mit ihren Lehrkräften wieder in der Schule zu erleben. So können alle gemeinsam das laufende Schuljahr mit einem positiven Schulerlebnis abschließen und sich vor Beginn der Sommerferien persönlich voneinander verabschieden,“ so Ministerin Gebauer.

Weitere Einzelheiten werden in der aktuellen Schulmail des Ministerium vom 5. Juni erklärte. Dazu gehört zum Beispiel, das dritte Personen, hierzu zählen auch die Eltern, möglichst nicht das Schulgelände betreten sollen. Für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ändert sich vorerst nichts