Stufenweise Öffnungen: Parteien dürfen jetzt auch ihre Kandidaten für die Kommunalwahlen bestimmen

Nachdem am gestrigen Tag die weiteren Öffnungen im Rahmen der Corona-Pandemie auf Bund-Länder-Ebene besprochen wurden, hat sich der Krisenstab der Stadt Bergkamen unter Leitung von Bürgermeister Roland Schäfer am heutigen Tag mit der neuen Erlasslage beschäftigt.

„Bedauerlicherweise gilt die neue Coronaschutzverordnung, die wir heute erhalten haben, nur bis zum 11. Mai“, so Roland Schäfer. „Zu den nach diesem Zeitpunkt anstehenden Lockerungsmaßnahmen können wir im Moment noch keine konkreten Angaben machen. Hier verweisen wir auf die Pressemitteilung des Landes.“

Der Bürgermeister bezieht sich offensichtlich auf den letzten Paragrafen 17 der Coronaschutzverordnung: „Diese Verordnung tritt am 20. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 10. Mai 2020 außer
Kraft.“ Der Wortlauf ist in der Tat verwirrend. Unter anderem erlaubt diese Verordnung den Parteien ihre Kandidaten für die Kommunalwahl am 13. September zu wählen. Dies ist vermutlich nicht bis zum 10. Mai zu schaffen. Wahrscheinlich wird sich hier die Landesregierung noch korrigieren.

Die neue Coronaschutzverordnung sowie die Pressemitteilung des Landes sind auf der Homepage der Stadt Bergkamen www.bergkamen.de eingestellt. Die Pressemitteilung haben wir bereits veröffentlicht: http://bergkamen-infoblog.de/corona-krise-was-ist-in-nordrhein-westfalen-wieder-moeglich/

Alle Sportvereine werden gebeten, die Aufnahme von Aktivitäten auf den Anlagen dem Sportamt anzuzeigen, damit auf notwendige Regeln zur Einhaltung der Hygiene, auch bei Nutzung von Geräten durch mehrere Nutzer und ähnliches hingewiesen werden kann.

 




Corona-Krise: Was ist in Nordrhein-Westfalen wieder möglich?

Grafik: Land NRW

Folgendes stufenweises Vorgehen sieht der Nordrhein-Westfalen-Plan der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen vor, der in seiner Umsetzung jeweils unter dem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens steht:

Kontaktverbot und Verhaltensregeln

Mit Zieldatum ab dem 11. Mai 2020 sollen die bestehenden Kontaktbeschränkungen so weiterentwickelt werden, dass es möglich ist, dass die Angehörigen zweier Haushalte sich im öffentlichen Raum treffen (in Anpassung an Bund-Länder-Regelung). Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen.

Gastronomie, Hotels, Tourismus

Für die Gastronomie, Hotellerie und den Tourismus wird eine stufenweise Öffnung angestrebt.
Ab dem 11. Mai 2020 sollen wieder möglich sein:

  • Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt.
    Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig.
  • Touristische Nutzung und Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen).
  • Öffnung von Freizeitparks, Ausflugsschiffen (mit Hygienekonzept), Touristinformationen, Fahrrad- und Bootsverleihen.

An Christi Himmelfahrt werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.

Mit Zieldatum ab Pfingsten (30. Mai 2020) sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen.

Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.

Handel und Dienstleistungen 

Geschäfte sollen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (1 Person pro 10 qm Verkaufsfläche) ab 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen.
Für „körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.

Großveranstaltungen und Versammlungen 

Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt. Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen.

Mit Zieldatum ab 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.

Sport und Freizeit 

Für den Sport- und Freizeitbereich gelten folgende Stufen:

Ab Donnerstag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.

Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.

Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.

Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.

Kulturangebote 

Ab 11. Mai sind kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen sind unter freiem Himmel zulässig – oder mit strengen Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung und einem von der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept auch in Gebäuden.
In Musikschulen sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich.
Der Probenbetrieb in Kultureinrichtungen ist unter Schutzauflagen zulässig, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln.

Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern zu ermöglichen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.

Kinderbetreuung 

Auf Basis der heutigen Beschlüsse wird Familienminister Dr. Joachim Stamp den von seinem Ministerium bereits vorbereiteten Fahrplan zur schrittweisen Öffnung von KiTas und Tagespflege mit den Trägern und Kommunen final abstimmen und noch in dieser Woche vorstellen.

Schulen 
Für die Viertklässlerinnen und Viertklässler gibt es ab dem morgigen Donnerstag, 7. Mai, bereits wieder Präsenzunterricht.

Ab Montag, 11. Mai, werden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im tageweisen Wechsel wieder unterrichtet.

Ebenfalls ab Montag, 11. Mai, kehren zunächst die Schülerinnen und Schüler an die Schulen zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen. An den Schulformen der Sekundarstufe I (z.B. Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS- und Gemeinschaftsschulen) kehren zudem die Jahrgänge 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System zurück.

An Gesamtschulen und Gymnasien beginnt der Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 bis hin zu den Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen ab dem 26. Mai ebenfalls in einem tageweise rollierenden System.

Hochschulen 

Für den Lehr- und Prüfungsbetrieb wird ab dem 11. Mai die Einschränkung der Zulässigkeit von Präsenzveranstaltungen „auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen“ aufgehoben.

Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Schulen des Gesundheitswesens und an den der Berufsausbildung im Öffentlichen Dienst dienenden Schulen, Instituten und ähnlichen Einrichtungen ist weiter unter Auflagen zulässig.
Die Hochschulen führen den Vorlesungsbetrieb im Sommersemester prinizipiell digital durch.

Außerschulische Bildungseinrichtungen 

Ab 11. Mai sind Veranstaltungen in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungs-einrichtungen inkl. Prüfungswesen auch in großen Räumen zulässig, wenn es zusätzlich zu Abstands- und Hygieneauflagen unter 100 Teilnehmer gibt.
Ebenfalls wieder möglich sind sportliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.

Ab dem 30. Mai sind auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen zulässig. Ebenso sind ein einschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz möglich.
Ferienmaßnahmen können vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso Gruppenfahrten (z.B. der Jugendverbände).

Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen 

Ab Muttertag (10. Mai 2020) sind Besuche in Seniorenheimen unter strengen Hygienevorgaben wieder möglich. Ab dem 11. Mai gilt dies auch in Krankenhäusern und Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe. Über mögliche weitere Öffnungen zum 30. Mai wird im Lichte der ersten Erfahrungen mit den nun eingeführten Erleichterungen beraten.

Gottesdienste 

Unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzkonzepte der Kirchen und Religionsgemeinschaften finden Gottesdienste seit 1. Mai wieder statt.




Corona zwingt Stadt zur äußersten Sparsamkeit: Allein bis Ende April über 500.000 Euro Verluste

Noch vor einem halben Jahr sah die finanzielle Situation der Stadt Bergkamen rosig aus. Zwar hat Kämmerer Marc Alexander Ulrich in seinem ersten Doppelhaus, der im Dezember verabschiedet wurde, ein Minus von 3,5 Millionen Euro eingeplant. Doch dieses Defizit sollte nach seiner damaligen Finanzplanung in den Folgejahre locker wieder hereingespielt werden. Durch diese Rechnung hat jetzt die Corona-Krise einen kräftige Strich gezogen.

Auf über 500.000 Euro beziffern er und Bürgermeister Roland Schäfer die Verluste der Stadt allein in den Monaten März und April. Mit rund 300.000 Euro machen die Steuerausfälle den größten Teil aus. Hinzu kommen die 162.000 Euro, die den Eltern an Beiträgen für den Besuch von Kita und OGS erlassen wurden.

Bereits Mitte April haben wegen dieser finanziellen Schieflage sämtliche die Ämter der Stadtverwaltung zu äußerster Sparsamkeit verpflichtet. Ausgegeben werden darf nur noch das, wozu die Stadt gesetzlich verpflichtet ist.

Keine Abstriche gibt es zurzeit bei den geplanten Investitionen. Das gilt insbesondere für die Projekte, für die die Stadt Förderprogramme, zum Beispiel „Gute Schule  2020“ in Anspruch nimmt. Ob nun alle Baupläne, die im Dezember 2019 noch diskutiert wurden, in den nächsten Jahren realisiert werden können, steht auf einem völlig anderen Blatt. Als Beispiel sei hier das neue Rathaus genannt.




Auch das zweite Besuchsjahr in Kita oder Tagespflege wird in Bergkamen beitragsfrei

Der Jugendhilfeausschuss hat nach der durch den Coronavirus bedingten Zwangspause am Mittwoch wieder seine Arbeit aufgenommen. Seine erste Entscheidung wird viele Eltern freuen. Durch eine Änderung der Beitragsatzung für Kitas und die Tagespflege, wird ab 1. August auch der Besuch des zweiten Kindergartenjahres beitragsfrei werden.

Diese neue Regelung gilt für alle Kinder, die bis zum 30. September ihren 4. Geburtstag feiern können. Wer später das vierte Lebensjahr vollendet, muss noch ein Jahr warten.

Der Jugendhilfeausschuss hat für diese neue Regelung eine Empfehlung ausgesprochen. Endgültig beschlossen wird sie am 13. Mai durch den Haupt- und Finanzausschuss. Das dürfte aber nur noch eine Formalie sein. Denn durch diese Beitragsbefreiung entstehen für die Stadt Bergkamen keine zusätzlichen Kosten. Die werden vom Land übernommen.

Eine weitere Änderung der Beitragsatzung betrifft Bezieher von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder eines Kinderzuschlags nach dem Bundeskindergeldgesetz. Hier besagt die Satzung, dass auch hier der Besuch einer Kita oder einer Tagespflege beitragsfrei ist. Hier handelt es sich allerdings nur um eine Anpassung an die Praxis. Diese Regelung wird in Bergkamen seit Inkrafttreten dieses Gesetzes am 19. Dezember 2018 umgesetzt.




Jetzt werden auch die nächsten Ratssitzungen Opfer der Corona-Pandemie

Wie Bürgermeister Roland Schäfer soeben bekannt gab, liegt seit heute deutlich mehr als die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Rates der Stadt Bergkamen vor, mit der die Entscheidungsbefugnis des Rates für die Zeit der Corona-Krise auf den Haupt-und Finanzausschuss übertragen wird.

Die nächste Ratssitzung wäre am 13. Mai gewesen. Tatsächlich tagt am Mittwoch kommender Woche ab 17 Uhr nur der Haupt- und Finanzausschuss in öffentlicher Sitzung. Dann wird auch Kämmerer Marc Alexander Ulrich über die erheblichen finanziellen Belastungen für die Stadt Bergkamen durch die Pandemie ausführlich berichten.

„Wir haben interfraktionell besprochen, wie wir auch in Zeiten der Corona-Krise die demokratischen Abläufe und die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien sicherstellen können, unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Gesundheitsvorsorge“, so Bürgermeister Roland Schäfer.

Eine Sitzung des Rates der Stadt kann aufgrund der Größe des Rates nicht im offiziellen Ratssaal stattfinden. Denkbar wäre allenfalls ein Wechsel in einer der Dreifachturnhallen der Stadt. Diesen Aufwand wollte allerdings die Mehrheit des Rates, vertreten durch die Fraktionsvorsitzenden, nicht akzeptieren. Inzwischen liegen die schriftlichen Rückäußerungen aller Mitglieder des Rates vor. Bei einstimmiger Befürwortung durch die Mitglieder der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und drei Gegenstimmen durch die beiden Mitglieder der Fraktion BergAuf Bergkamen und der FDP-Stadtverordneten gibt es ein klares demokratisches Votum für eine Übertragung der Ratsbefugnisse auf den Hauptausschuss.

„Mit dem aktuellen Epidemie-Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Landtag für die Zeit des ebenfalls vom Landtag festzustellenden Zeitraums einer sogenannten epidemischen Lage die Möglichkeit geschaffen, dass der Hauptausschuss tagen kann, damit auch weiterhin öffentliche Sitzungen und öffentliche Diskussionen in den Kommunen möglich sind. Wir haben in Bergkamen davon jetzt mit einem klaren Votum Gebrauch gemacht“, so Roland Schäfer abschließend.




Absage der städtischen Veranstaltungen bis zum 31.08.2020

Was seit einiger Zeit in den Medien kommuniziert wurde, ist nun auch durch die geänderte Coronaschutzverordnung klar gestellt worden: Die städtischen Veranstaltungen wie beispielsweise Weingenuss am Wasser, Kino-Open-Air oder das neu geplante Burgfest an der Bummannsburg müssen leider ausfallen. Das betonte noch einmal der Krisenstab der Stadt Bergkamen nach seiner Sitzung am Montag.




Seniorenheim „Haus Sophia“: Blumengrüße zum Muttertag vom SPD-Ortsverein Wedddinghofen-Heil

Anlässlich des anstehenden Muttertags und der aktuellen Coronabedingungen hat sich der SPD Ortsverein Weddinghofen-Heil entschlossen, den Bewohnerinnnen und Bewohnern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Seniorenheims „Haus Sophia“ (Lüttke Holz 26) jeweils einen Blumengruß zu überreichen.

„Wegen der Situation der älteren Menschen sowie der oft zitierten Leistung der pflegenden Menschen in den entsprechenden Berufen, möchten wir damit ein kleines Zeichen der Solidarität und Anerkennung aussenden“, so Ortsvereinsvorsitzender Jens Schmülling.




Bürgerintiative fordert für Bergkamen Nutzung des „Klimaschutz Planers“ der EnergieAgentur.NRW

Die Bürgerinitiative „L821n Nein!“ sich ab sofort mit einem weiteren Ziel auseinandersetzen: Bis zum Jahr 2030 soll Bergkamen nur noch so viel Treibhausgase erzeugen, wie sie wieder von der Natur ausgeglichen werden können.

„Der erste Schritt ist eine CO2 Bilanz für Bergkamen, eine Bestandaufnahme, um weitere Maßnahmen abzuleiten“, erklärt der Sprecher der Bürgerinitiative Andreas Worch. Die BI wird, anlehnend an den § 24 Gemeindeordnung NRW und den § 6 der Hauptsatzung der Stadt
Bergkamen, eine Anregung an den Rat der Stadt Bergkamen einreichen.

Das Ziel soll die Nutzung des „Klimaschutz Planers“ der EnergieAgentur.NRW sein. Das Land NRW hat für alle interessierten Kommunen eine Lizenz erworben. „Der bisherige „Energiebericht“ der Stadt Bergkamen greift hier leider zu kurz, da dort nur die öffentlichen Gebäude erfasst werden. Es gibt inzwischen 102 gleichartige Projekte in NRW und somit  eine reichhaltige Erfahrung. Die BI möchte aber nicht nur den Ratsbeschluss forcieren, sondern steht auch bei der Umsetzung des Projektes mit Rat und Tat zur Verfügung. Wir würden sehr gerne konstruktiv mitarbeiten“, sagt Andreas Worch.




Kreis bereitet Öffnung vor: Auch Ausländerbehörde fährt hoch

Aktive vom DRK-Kreisverband Unna bauten bereits am Mittwochnachmittag ein Zelt auf, über das ab 4. Mai der Einlass ins Kreishaus Unna organisiert wird. Foto: Fabiana Regino – Kreis Unna

Die Kreishäuser in Unna und in Lünen sowie die Kommunale Ausländerbehörde öffnen ab Montag, 4. Mai wieder ihre Türen. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. So hat der DRK-Kreisverband Unna z.B. ein Zelt vor dem Kreishaus Unna aufgebaut, denn der Kreis möchte die Bürger*innen natürlich „nicht im Regen stehen lassen“.

Das Zelt hilft, die Einlasskontrolle zu organisieren. Wirklich in die Kreishäuser oder in die Kommunale Ausländerbehörde kommen Bürger*innen ohnehin nur mit Mund-/Nasen-Schutz und fest vereinbartem Termin (Ausnahme elektronische Aufenthaltstitel).

Welche Regelungen getroffen wurden und zu beachten sind, ist in einem Infoblatt nachzulesen. Es findet sich im Internet unter https://www.kreis-unna.de/wiedereroeffnung und steht auch zum Download bereit.

Wer mehr rund um die Bekämpfung der Pandemie im Kreis Unna bzw. die aktuelle Lage wissen möchte, kann sich unter www.kreis-unna.de/corona umfassend informieren.
PK | PKU




Neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht: Stadt bereitet jetzt Öffnung von Museum, sohle 1 und Spielplätzen vor

Mit der nun veröffentlichen neuen Coronaschutzverordnung ist ab dem 4. Mai 2020 in Nordrhein-Westfalen der Betrieb bestimmter Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben wieder möglich. Dazu zählen etwa Museen und Galerien oder Zoologische Gärten und Garten- und Landschaftsparks. Die Beschäftigten des  Bergkamener Stadtmuseums und der städtischen Galerie Sohle 1 treffen nun alle Vorbereitungen, damit auch hier wieder zeitnah eine Öffnung erfolgen kann.

Ab Dienstag, 5. Mai, öffnet die städtische Bibliothek wieder für ihre Besucherinnen und Besucher. Der Service ist allerdings noch eingeschränkt, lediglich Ausleihe und Rückgabe sind möglich. Die Öffnungszeiten sind: Dienstag und Donnerstag von 10-12 Uhr und von 14-16 Uhr sowie Mittwoch von 14-16 Uhr.

Spielplätze sollen in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden nach entsprechender Vorbereitung von den Kommunen ab Donnerstag (7. Mai 2020) wieder geöffnet werden können, zeitgleich zur Wiederaufnahme des Unterrichts für die 4. Klassen in den Grundschulen.

Ebenso hat das Land NRW die Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur Coronaschutzverordnung veröffentlicht. In dieser sind beispielsweise die Regelungen für das Friseurhandwerk in Friseursalons getroffen.

Die ab Montag geltende Coronaschutzverordnung des Landes NRW sowie die dazu gehörende Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ können auf der Homepage der Stadt Bergkamen www.bergkamen.de eingesehen werden. Beide können aber auch hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden:

2020_05_01_fassung_coronaschvo_ab_04_05_2020

2020_05_01_anlage_hygiene_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_nrw_ab-04_05_2020




1. Mai 2020 in Oberaden: Klein und kämpferisch

1. Mai in Oberaden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hielten natürlich Abstand.

In den vergangenen Jahren hatten sich BergAUF und MLPD im Umfeld an den Mai-Kundgebungen mit Info-Ständen beteiligt. Das war am 1. Mai wegen der Corona-Pandemie anders. Die große offizielle Kundgebung war abgesagt worden. Stattdessen hatten BergAUF und MLPD mit anderen Organisationen zu einer weitaus kleineren Kundgebung auf den Museumsplatz in Oberaden eingeladen.

„Mit gut 20 Teilnehmer*innen unter kritisch-freundlicher Beobachtung eines Polizeibeamten, eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung und einiger Anwohner am Museumsplatz, war die Veranstaltung klein und fein und kämpferisch. Die Vorschriften zum Gesundheitsschutz aller Teilnehmer wurden konsequent eingehalten“, zogen die Veranstalter ein erstes positives Resümee

Nach dem zum Auftakt das „Steigerlied“ gesungen wurde, gingen die Redner*innen der verschiedenen Organisationen in ihren kurzen Ansprachen darauf ein, was ihnen vor allem wichtig ist.

Claudia Schewior, Fraktionsvorsitzende von BergAUF im Bergkamener Stadtrat, meinte im Hinblick auf die Zeit der Corona-Pandemie: „Wir werden intensiv darum kämpfen müssen, dass nicht weitere Belastungen für die Kommunen auf die Bevölkerung abgewälzt werden. Unser Forderung nach Schuldenschnitt und Zinsmoratorium ist also aktueller denn je. Aber das bekommen wir nicht geschenkt, alle etablierten Parteien im Rat haben dies abgelehnt.“

In Sachen ‚PCB im Grubenwasser‘ griff sie die „Geheimhalte-Taktik der RAG an und forderte die sofortige Veröffentlichung der Mess-Ergebnisse und den Bau von PCB-Reinigungsanlagen an allen Standorten der Grubenwasser-Förderung. Als Arbeiterin bei Caterpillar in Lünen war ihr auch wichtig, gegen die angedrohten Werksschließungen von CAT in Dortmund, Lünen und Wuppertal gemeinsam den Kampf um jeden Arbeitsplatz zu führen.

Tobias Thylmann als Vertreter der MLPD zeigte vor allem auf, wie sich Corona-Krise und die schon 2018 begonnene Weltwirtschaftskrise durchdringen und warnte davor, nur noch die Corona-Pandemie als Ursache aller Probleme zu sehen. Werner Engelhardt als Sprecher der örtlichen Umweltgewerkschaftsgruppe ging auf den Zusammenhang der Corona-Pandemie und der rasant fortschreitenden Zerstörung unsere Lebensgrundlagen ein: „Mit der Verschärfung der Umweltzerstörung steht die nächste Pandemie praktisch schon vor der Tür. Der Übergang von epidemischen Krankheiten vom Tier auf den Menschen hat sich in den vergangenen 40 Jahren verdreifacht. Vor allem, weil die natürlichen Rückzugsräume der Tiere zerstört werden., etwa die Lebensräume der Fledermäuse, die Coronaviren in sich tragen. Es werden Urwälder zerstört, neue Städte gebaut, wo vorher keine waren.“

Am „offenen Mikro“ wurde die sofortige Schaffung von 300.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen im Gesundheits- und Sozialwesen  gefordert sowie die sofortige Auflösung der Massenunterkünfte für Flüchtlinge, die nicht als „Menschen zweiter Klasse“ behandelt werden dürfen.

Den Abschluss bildete das gemeinsame Singen des Liedes „Brüder zur Sonne, zur Freiheit“, eines der ältesten Arbeiterlieder überhaupt, das auch bei den gewerkschaftlichen Mai-Feiern in Bergkamen  seit vielen Jahren  traditioneller Schlusspunkt ist.