Wiedereinzug scheint in vier Wochen an der Töddinghauser Straße möglich zu sein

In rund vier Wochen scheint ein Wiederbezug der beiden Häuser Töddinghauser Straße 135 und 137 möglich zu sein.

In rund vier Wochen können möglicherweise die 95 Bewohner der beiden Hochhäuser Töddinghauser Straße 135 und 137 in ihre Wohnungen wieder einziehen. Bis dahin sollen zumindest die drei gravierendsten Brandschutzmängel, die am 15. Mai zur Räumung der der beiden Gebäude geführt haben, nach Ansicht des Verwalters der Eigentümergemeinschaft Jörg Berchem und des Brandschutzgutachters Dirk Hagebölling beseitigt sein. Dies werde auch nicht Unsummen kosten. Berchem schätzt, dass sie mit etwa insgesamt 10.000 Euro zu Buche schlagen werden.

Gutachter Dirk Hagebölling.

Bei diesen drei gravierendsten Mängeln würde es sich um „Kleinigkeiten“ handeln, betonte Dirk Hagebölling am Mittwochmittag in einer Pressekonferenz im Bergkamener Rathaus. So wurden sie jedenfalls in einer Pressemitteilung im Namen des Krisenstabs der Eigentümergemeinschaft nach der Begehung am Dienstagnachmittag bezeichnet.

Zweck der Arbeiten, die Karl-Jörg Berchem bereits in Auftrag gegeben hat bzw. geben will, ist es, die Flure bei einem Brand in den Gebäuden möglichst rauchfrei zu halten. Bei einem Feuer dienen sie als Fluchtweg. Dazu müssen die Klappen der Müllschlucker, eine Reihe von Türen und auch die Sicherungskästen in den Fluren abgedichtet werden.

Bürgermeister Roland Schäfer und 1. Beigeordneter Dr. Hans-Joachim Peters betonten, dass es ihr oberstes Ziel sei, dass die 95 Bewohner der beiden Gebäude wieder so schnell wie möglich in ihre Wohnungen zurückkehren können. Die beiden von den Eigentümern in Auftrag gegebenen Gutachten von Thomas Albrecht und Klaus-Jürgen Schäfern hätten längst nicht ausgereicht, die Räumungsverfügung wieder aufzuheben. Deshalb hätten sie einen unabhängigen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter gesucht und in Dirk Hagebölling aus Coesfeld gefunden.

Hagebölling bestätigte, dass die Eigentümer bereits eine Reihe von Mängeln beseitigt haben. Dies reiche aber nicht aus. Und auch nach dem Wiederzug müssten weitere Arbeiten zum Brandschutz erledigt werden.

Verwalter Jörg Berchem erklärte, dass die von ihm angestrebte Klage vor dem Verwaltungsgericht jetzt erstmal ruhen solle. Er gehe davon aus, dass der größte Teil der Eigentümer der jetzt gefundenen Lösung zustimmen werde. Sie hätten jetzt die Aussicht, dass die Wohnungen in absehbarer Zeit wieder bezogen werde.

Übrigens: Anfänglich hatte ein anderes von den Eigentümern in Auftrag gegebenes Gutachten von Sanierungskosten von rund 1,5 Millionen Euro gesprochen. Davon ist man jetzt weit entfernt.




Planfeststellungsverfahren: 6-streifiger Ausbau der A 1 vom Autobahnkreuz Kamen bis zur Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne

Die Bezirksregierung Arnsberg führt auf Antrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland vom 29. Juli 2019 das Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz für einen sechsstreifigen Ausbau der A 1 vom Autobahnkreuz Kamen bis zur Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne durch.

Dieser Planfeststellungsabschnitt erstreckt sich über ca. 10,4 km. Der Abschnitt liegt auf dem Gebiet des Kreises Unna (Werne, Bergkamen und Kamen) sowie der kreisfreien Stadt Hamm. Landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen liegen auf dem Gebiet der Städte Hamm und Bergkamen sowie auf dem Gebiet der Gemeinden Ascheberg und Nottuln.

Die Fahrbahn wird auf insgesamt sechs Fahrstreifen plus Standstreifen ausgebaut, sodass sich der Querschnitt von einer Gesamtbreite von ca. 30 Metern auf künftig 36 Metern erhöht. Der Ausbau soll überwiegend in symmetrischer Weise erfolgen und sich daher an dem derzeitigen Achsenverlauf orientieren. Innerhalb dieses Abschnitts liegen 16 Brückenbauwerke, die entsprechend erneuert und angepasst werden. Besonders hervorzuheben sind die beiden Großbauwerke über das Gewässer „Lippe“ und den „Datteln-Hamm-Kanal“. Auf diesem Abschnitt stehen bislang vier unbewirtschaftete Rastanlagen zur Verfügung. Die Rastplätze „Fuchs-Eggen“ und „Haus Reck“ werden für den Schwerverkehr ausgebaut. Der Rastplatz „An der Landwehr“ wird lediglich angepasst und der Rastplatz „Overberger Busch“ wird aufgehoben. Neben mehreren Lärmschutzwänden wird zusätzlich fast die gesamte Fahrbahn mit einem lärmmindernden Fahrbahnbelag ausgeführt.

Die Planunterlagen werden in der Zeit von 16. September 2019 bis 15. Oktober 2019 einschließlich bei den Städten bzw. Gemeinden Ascheberg, Bergkamen, Hamm, Kamen, Nottuln und Werne zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegen. Dies wird durch öffentliche Bekanntmachung in den einzelnen Kommunen bekannt gemacht.

Alle können bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 15. November 2019) bei der Bezirksregierung Arnsberg oder bei den sechs Städten bzw. Gemeinden Einwendungen zu dem Vorhaben erheben.

Eingehende Einwendungen werden an Straßen.NRW, Regionalniederlassung Münsterland zur Gegenäußerung zugeleitet. Sollte im Anschluss daran ein Erörterungstermin anberaumt werden, wird dieser rechtzeitig bekannt gegeben. Sofern keine Planänderungen angestrebt werden, erstellt die Bezirksregierung Arnsberg anschließend unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen den Planfeststellungsbeschluss.




Töddinghauser Straße 135 und 137: Krisenstab der Eigentümer rechnet nach Begehung mit schnellem Wiedereinzug der Bewohner

Der Krisenstab der Eigentümergemeinschaft der beiden Hochhäuser Töddinghauser Straße 135 und 137 erwartet nach der jüngsten Begehung der beiden Gebäude am Dienstag,  dass die Stadt Bergkamen unverzüglich die Ordnungs- und Duldungsverfügung vom 15.05.2019 aufhebt und die Bewohner der Wohnungen wieder einziehen können. Fazit des von der Stadt hinzugezogenen Gutachters Dirk Hagebölling sei es gewesen, dass er einen schnellen Wiedereinzug für realistisch halte, da es sich nur noch um Kleinigkeiten bei der Mängelbeseitigung handeln würde.

Dies geht aus einer Presseerklärung hervor, die der Krisenstab in der Nacht zu Mittwoch per Email verschickt hat. Die Stadt Bergkamen will die Ergebnisse der Begehung und ihre Schlussfolgerung während einer Pressekonferenz heute Mittag präsentieren.

In dieser Presseerklärung erneuert der Krisenstab seine Vorwürfe an die Stadt, sie habe nach der Räumung der Gebäude eine „Blockadehaltung“ eingenommen. Erst nach der Einschaltung eines Rechtsanwalts sei Akteneinsicht gewährt worden. Auch ein früherer Prüftermin Anfang August sei von der Stadt nicht wahrgenommen worden.

Auffallend ist, dass in dieser jüngsten Presseerklärung des Krisenstabs der Vorwurf, die Ordnungs- und Duldungsverfügung vom 15. Mai 2019 wäre unrechtmäßig, nicht wiederholt wird. Wie bereits berichtet, hatte hier der Krisenstab eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angekündigt. Unter anderem führte er Verstöße der Stadt gegen das Grundgesetz an (Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum). In den Sozialen Medien waren deshalb Forderungen nach Schadenersatz laut geworden.

Hier nun die Pressemitteilung des Krisenstabs im Wortlaut, Hervorhebungen durch den Krisenstab:

Für den 03.09.2019 13:45 Uhr hatte die Stadt Bergkamen zu einer Begehung der Wohngebäude Töddinghauser Str. 135 / 137 geladen.

Mit 1 ¼  Stunden Verspätung haben sich folgende Personen der Stadtverwaltung am Objekt eingefunden:

  1. Heusner (Leiter Bauordnung), H. Schnurava (Bauordnung), H. Michallek (Brandschutztechniker / Uniformiert), H. Bongers (BSI Kreis Unna /Uniformiert), H. Kemke (Leiter der Feuerwehr / Uniformiert) und der BS-Gutachter H. Dr.-Ing. Hagebölling

Die Seiten der Eigentümer wurde vertreten von:

  1. Moskaluk (Beirat + Krisenstab), H. Krzonkalla (Beirat + Krisenstab), H. Suttrop (Krisenstab), H. Freund (Krisenstab), H. Keller (Krisenstab),  H. Berchem (Verwalter), H. Marcok(Hausmeister)

In der Zeit von 15:05 bis 15:22 Uhr wurde der Kellerbereich der Wohngebäude begangen
Beide Räume der ehemaligen Müllabwurfschächte begutachtet
Ergebnis:  ohne Beanstandung

Auch der Kellerflur unterhalb der Wohnebenen wurde durchsucht.
Ergebnis:  ohne Beanstandung

Um 15:22 Uhr wurden im Flur 1.OG/137  die Müllabwurfklappe und die Öffnungsklappe des Stromzählerkastens für die vier Wohnungen auf der Ebene begutachtet

Ergebnis:
Hier schlägt der Gutachter vor, dass die Öffnungsklappen der Stromzählerkästen auf allen Etagen mit einer umlaufenden Dichtung nachgerüstet werden sollten.
Des Weiteren schlägt der Gutachter vor, die Müllabwurfklappe zu verkleiden. Hierfür liegt bereits ein Angebot der Fa. Feuerschutz Stefan, Hamm vor, welches vom Krisenstab bereits für die Beauftragung freigegeben wurde.

In der Wohnebene 5.OG /137 wurde der Gutachter von Hr. Michallek darauf aufmerksam machte, dass am 10.05.  Brandrauch aus dem Abstellraum kam.
Da die Abstellräume zum privat Bereich der Bewohner gehören waren diese abgeschlossen und konnten nicht besichtigt werden.

Hinweis/Sachverhalt:
Wie bereits im Bericht vom der BS-Gutachter Albrecht ausgeführt, hat sich ein Mauerloch in der Schachtwand hinter dem Aufzug befunden. Dieses Mauerloch von einen Mauer verschlossen.

Ergebnis:
H. Michalek wird mit H. Albrecht hier eine Nachschau vereinbaren.

Um 15:41 Uhr auf dem Flur der Wohnebene 5 OG /137 wurde von H. Heusner gegenüber dem Gutachter der Einwand zur Länge der Rettungswege ausgesprochen und ob hier nicht ein Zwischenwände mit Brandschutztüren sinnvoll wäre. Dies wurde vom Gutachter verneint, der dazu meinte, dass dies eine Beeinträchtigung des Fluchtwegs darstellen würde.

Um 16:06 Uhr wurde die Dachfläche begangen, hier wurde von H. Heusner der  Einwand ausgesprochen, dass man aufgrund der Ausgangskappen erkennen könne, dass die Bäder keine separaten Entlüftungsanbindungen hätten und somit Rauch übertragen könnten. Dies wurde vom Gutachter verneint, da dies auf Aussage sich auf Vermutungen beruhen würde und man bereits zum jetzigen Zeitpunkt wisse, dass die Entlüftungsleitungen erst im 1. Wohngeschoss der Gebäude anfangen würden und keine Verbindungen zum Keller bestehen.

Um 16:16 Uhr bei der Flurbegehung  8. OG /135 kam von H. Heusner der Einwand, sich den Fahrstuhl genauer anzuschauen, welches vom Gutachter getan wurde.  Ergebnis:  ohne Beanstandung

Um 16:23 Uhr wurde vom Gebäudevorplatz  der Schacht für die Feuerwehrsteigleitung Haus 137 begutachtet.
Die Klappe wurde geöffnet und festgestellt, dass das große Loch zum Keller zugemauert wurde.

Fazit des Gutachter Hagebölling war, dass er einen schnellen Wiedereinzug für realistisch hält, da es sich nur noch um Kleinigkeiten bei der Mängelbeseitigung handeln würde.

Um 16:34 Uhr wurde die Begehung beendet.

Mehr als bestürzt und irritierend sind von der WEG die jüngsten Veröffentlichungen  -insbesondere vom SPD BM Schäfer-  aufgenommen worden, zumal nach einem sehr konstruktiven Gespräch am Mo 15.07.2019 einzig und allein durch die Stadtverwaltung eine Blockadehaltung eingenommen wurde, in welcher erst durch einschalten eines Rechtsanwalts eine Akteneinsicht zum 02.08.2019 gewährt wurde. Auch der erste Prüftermin am 05.08.2019 10:00 Uhr   -welcher am 15.07.2019 vereinbart wurde- wurde von der Stadt nicht wahrgenommen, E-Mail Anfragen von H. Suttrop dazu blieben bis heute ohne Antwort.

Zumal sich am 05.08.2019 die  Wohngebäude bereits in dem von heute  besichtigten Zustand befunden haben.

Die WEG erwartet nunmehr, nach der Begehung 03.09.2019, der Stellungnahme vom LtBD a.D. Schäfer und der Einschätzung von Hr. LtBD Dr.-Ing. Hagebölling, dass die Stadtverwaltung Bergkamen unverzüglich die Ordnungs- und Duldungsverfügung vom 15.05.2019 aufhebt und die Bewohner der Wohnungen wieder einziehen können.

Bergkamen, 03.09.2019

Der WEG – Krisenstab“




Erneuter Sirenenalarm im Stadtgebiet anlässlich des 3. landesweiten Warntags am Donnerstag

Am Donnerstag, 5. September, ertönen um 10 Uhr wiederholt alle 20 Sirenen im Stadtgebiet Bergkamen.

Nacheinander sind dann drei verschiedene Alarmstufen hören:

Dauerton – 1 Minute lang = Entwarnung
Heulton auf- und abschwellend – 1 Minute lang = Warnung
Dauerton – 1Minute lang = Entwarnung

An den Sirenenstandpunkten werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bergkamen positi-oniert, um zu ermitteln, ob die Sirenen einwandfrei funktionieren.

Keiner muss Angst haben! Hinhören gewünscht!
Es besteht kein Grund zur Sorge. Bei der Aktion handelt sich um einen landesweiten PROBE-Alarm. Die Bergkamener Bürgerinnen und Bürger haben somit nichts weiter zu tun. Sie sollen aber gerne hinhören, um sich die Töne zu merken. Da Sirenen laut sind, werden Eltern gebeten, geeig-nete Maßnahmen für ihre Kinder zu treffen. Gleiches gilt für Tierhalter/-innen.

Wer koordiniert den Probealarm = wer ist zuständig?
Der Kreis Unna ist für den Bevölkerungsschutz im Kreis zuständig und koordiniert das Verfahren. Die Bergkamener Ordnungsbehörde unterstützt vor Ort und leistet sogenannte Amtshilfe.

Was ist eine Sirene, wie hört sich der Alarm an und was ist im Alarmfall zu tun?
Fotos von Sirenen sowie die verschiedenen Alarmtöne und Verhaltenshinweise finden Sie hier:
www.warnung.nrw/sirenen

Verlinkung auf Homepage und Facebook der Stadt Bergkamen!
Wer sich über das Internet informieren möchte, kann dies über die Internetseite sowie den Facebook-Auftritt der Stadt Bergkamen tun. Dort wird auf die Seite des Kreises Unna verlinkt Weitere Infos finden Sie unter www.warnung.nrw.

Warn-App „NINA“ versendet landesweite PROBE-Warnmeldung und kann kostenfrei heruntergeladen werden!
Die Warn-App „NINA“ ((Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes) wird am 05.09.2019 um 10 Uhr eine landesweite PROBE-Warnung versenden. Wer wissen möchte, wie diese Warnung aussieht ,kann sich die App kostenfrei herunterladen.

Übungen werden seit 2018 zwei Mal im Jahr (März / September) wiederholt!
Ab 2020 sogar bundesweit!
Die landesweite Warnung wird seit 2018 jedes Jahr 2 Mal geübt. Die Bevölkerung wird immer in-formiert. Ab 2020 soll die Warnung sogar bundesweit erfolgen.

Hintergründe:

Großbrände, Hochwasser, Bombenentschärfungen oder andere akute Gefahren können dazu füh-ren, dass viele Menschen gleichzeitig gewarnt werden müssen. Über Radio, Internet oder das Fern-sehen wird eine Vielzahl von Menschen erreicht, aber lange noch nicht alle.

Aus diesem Grund hat sich die Landesregierung entschieden, weitere Alarmsysteme zu nutzen: Sirenen und Lautsprecherdurchsagen!

Damit jeder weiß, wie Sirenen klingen werden seit 2018 landesweit 2 Mal im Jahr PROBE-Alarme durchgeführt. Der nächste findet am 05.09.2019 um 10 Uhr statt. Dann ertönen erneut alle Sirenen im Stadtgebiet. In Bergkamen werden dann genau 20 Sirenen „losheulen“.

In diesem Jahr steht der „Warntag NRW“ unter dem Motto „Zusammen warnen“. Die Informations-broschüre des Landes Nordrhein-Westfalen erläutert aus diesem Grund das Zusammenspiel sowie die unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen der beteiligten Akteure.




„Bauten für Bürger“: Fotoausstellung über das Bergkamener Rathaus und den Ratstrakt

Bürgermeister Roland Schäfer eröffnet am kommenden Montag, 9. September 2019, um 18 Uhr im Rathausflur die Ausstellung „Bauten für Bürger“.

Passend zum „Jahr der Demokratie“ in 2019 zeigen zwölf Fotografien der Fotografin Julia Steinmeyer den Ratstrakt und das Rathaus – die „Legislative und Exekutive“ der Kommune – aus einer künstlerischen und somit neuen Perspektive. Die Fotos entstanden im Rahmen ihrer Bachelorarbeit „Bauten für Bürger – Rathäuser der Nachkriegsmoderne im Ruhrgebiet“. Sie sollen die auf Offenheit und Transparenz ausgerichtete Architektur in den ersten Jahrzehnten nach dem 2. Weltkrieg verdeutlichen.




Wieder „AnsprechBar“ der SPD Weddinghofen-Heil vor der Barbara-Apotheke

Der SPD-Ortsverein Weddinghofen-Heil am Samstag, 7. September, mit dem Format der „AnsprechBar“ wieder eine Bürgersprechstunde vor der Barbara-Apotheke in Weddinghofen anbieten.

Von 10:30 bis ca. 11:30 Uhr werden u.a. der Ortsvereinsvorsitzende und Kreistagsmitglied Jens Schmülling für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen. Die AnsprechBar ist ein guter Anlass mit den heimischen Politikern ins Gespräche zu kommen und Anregungen oder Anliegen gegenüber der Politik zu platzieren. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.




Zwangsräumung der Gebäude Töddinghauser Straße 135 und 137: Gemeinsame Erklärung von SPD, CDU, Grünen und FDP

Mit einer gemeinsamen Erklärung zur Räumung der Gebäude Töddinghauser Straße 135 und 137 am 10. Mai sind am Montag die Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen sowie die Ratsvertreterin der FDP an die Öffentlichkeit getreten. Darin unterstreichen die Fraktionsvorsitzenden, dass der rasche Wiedereinzug der betroffenen oberstes Ziel sein müsse. Sie erklären, warum sie sich bisher nicht öffentlich geäußert haben. Sie zeigen sich zudem sehr darüber verwundert, dass die Eigentümer jetzt einen Sachverständigen und auch einen Rechtsanwalt beauftragt haben, die der „extrem rechten Szene“ zuzuordnen seien.

Hier die Erklärung im Wortlaut, die von Bernd Schäfer (SPD), Thomas Heinzel (CDU), Jochen Wehmann (Bündnis 90 / Die Grünen) und Angelika Lohmann-Begander (FDP) unterschrieben worden ist.

„Zunehmend erreichen uns Nachfragen der lokalen Medien, warum sich die Fraktionen vor Ort nicht zur Thematik Töddinghauser Straße 135 und 137 äußern.

Hierzu nehmen wir gemeinsam wie folgt Stellung:
Ganz bewusst haben wir uns bislang öffentlich zur Thematik zurückgehalten. Eine Politisierung dieses sensiblen Themas ist nach unseren derzeitigen Beobachtungen nicht im Sinne der Betroffenen.

Selbstverständlich verfolgen wir, das heißt die Ratsfraktionen vor Ort, die Entwicklungen rund um die Räumung der Wohnhäuser an der Töddinghauser Straße in Bergkamen sehr genau und mit großer Sorge. Unmittelbar nach der Räumung haben wir unisono als Ziel im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner den schnellstmöglichen Wiedereinzug der Betroffenen in das Gebäude formuliert. Nach regelmäßigen und intensiven Gesprächen mit der Verwaltung während des gesamten Zeitraums der Räumung sind wir uns sicher, dass auch die Stadtverwaltung Bergkamen mit ihrem Verhalten alles daransetzt, den schnellstmöglichen Wiedereinzug der Bewohnerinnen und Bewohner zu ermöglichen. Bis Mitte Juli hatten wir auch den Eindruck, dass die notwendigen Schritte für einen Wiedereinzug zwischen Verwaltung und Eigentümergemeinschaft bzw. den von der Eigentümergemeinschaft beauftragen Sachverständigen auf konstruktivem Weg erörtert werden und ein Wiedereinzug nach rascher Abarbeitung der erforderlichen baulichen Maßnahmen erfolgen wird.

Für große Irritation hat bei uns der dann erfolgte Austausch der durch die Eigentümer beauftragten Berater geführt – insbesondere die Tatsache, dass der nun beauftragte Brandsachverständige und der inzwischen von den Eigentümern beauftrage Rechtanwalt eindeutig der extrem rechten Szene zuzuordnen sind. Vor allem halten wir populistische YouTube-Videos, welche Tatsachen verdrehen bzw. bewusst verschweigen, für unangebracht. Diese Stimmungsmache hilft den Betroffenen überhaupt nicht. Uns ist bekannt, dass mehrfach Gesprächsangebote der Stadt Bergkamen durch die neuen Vertreter der Wohnungseigentümer kurzfristig abgesagt wurden. Hier erwarten wir von der Verwaltung, dass sie den chronologischen Ablauf der Ereignisse öffentlich macht.

Ob das nun angestrengte Rechtsverfahren zu einem rascheren Wiedereinzug oder zu einer anderen Beurteilung in der Bewertung von Gefahren durch Brandschutzmängel für Bewohnerinnen und Bewohner führt, können wir weder bewerten noch voraussagen.
Für die Bewohnerinnen und Bewohner des Gebäudes wünschen wir sehr, dass es durch die nun angestrengte gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu Verzögerungen in Bezug auf einen raschen Wiedereinzug kommt.“




Bergkamener SPD-Politiker Thomas Semmelmann kandidiert fürs Bürgermeisteramt in Bönen

Dieses Bild von Thomasn Semmelmann ist jetzt während des Fahrradurlaubs im Breisach entstanden und zeigt die Themen „nachhaltige Mobilität und Insektenschutz“. Semmelmann: „Diese Themen sind mir schon lange wichtig sind und nicht erst seit den aktuellen Diskussionen um Klimanotstand, Dieselfahrverbot und „Fridays for Future“. Foto: Privat

Die Bergkamener Parteien suchen immer noch nach Kandidatinnen und Kandidaten, die im Herbst kommenden Jahres die Nachfolge von Bürgermeister Roland Schäfer antreten sollen. Die Bönener SPD ist da schon viel weiter: Der Bergkamener Kommunalpolitiker und NRW-Landesvorsitzende des ADFC Thomas Semmelmann (58) will für sie „in den Ring steigen“. Und er rechnet sich gute Chancen aus, als Bürgermeister der Gemeinde Bönen im September 2020 gewählt zu werden.

Zu den Genossinnen und Genossen in Bönen habe er schon immer einen sehr guten Draht gehabt, berichtet Semmelmann. Sie hätten ihn schon sehr früh gefragt, ob er ihr Spitzenkandidat werden wolle, nachdem klar war, dass niemand von ihnen Kandidieren wolle. Offiziell festzurren will die Bönener SPD die Kandidatur Semmelmanns bereits am kommenden Samstag.

Seit 1993 ist Semmelmann Beamter des nicht-technischen gehobenen Dienstes bei der Stadt Herne. Aktuell liegt der berufliche Schwerpunkt in der kommunalen Umwelt- und Stadtplanung.

Seine Kandidatur hat natürlich auch Konsequenzen für Bergkamen. Der Jugendhilfeausschuss wird dann in jedem Fall einen neuen Vorsitzenden bekommen. Die Rünther SPD verliert bei einem Sieg Semmelmanns einen ihrer stellvertretenden Vorsitzenden und sogar zwei Ortsvereinsmitglieder. Als Bürgermeister werden er und seine Ehefrau Angelika Molzahn nach Bönen umziehen.




Brandschutzbehörden nehmen die Gebäude Töddinghauser Straße 135 und 137 mit einem Sachverständigen noch einmal unter die Lupe

Die Brandschutzbehörden der Stadt Bergkamen und des Kreises Unna wollen offensichtlich in Kürze über den Antrag des Verwalters des beiden Hochhäuser Töddinghauser Straße 135 und 137 auf Aufhebung der Räumungsverfügung vom 15. Mai 2019 entscheiden. Vorab soll es aber am kommenden Dienstag eine Begehung und Kontrolle der beiden Gebäude geben. Zu dieser Begehung werde ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hinzugezogen.

Herzlichen Glückwunsch: Jubilarfeier für fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung

Jubilarfeier im Rathaus: (hinten von links) Andreas Kitzig, Personalrat Matthias Kollmann, Gleichstellungsbeauftragte Martina Bierkämper, Leiter der Zentralen Dienste Thomas Hartl, Martin Fischer; (vorne v. l.): Ute Larmannn, Ilka Höltken, Gabriele Kärger, Bürgermeister Roland Schäfer. Foto: Stadt Bergkamen

Fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bergkamener Stadtverwaltung können nunmehr auf eine 25-jährige und 40-jährige Dienstzeit zurückblicken. In einer kleinen Feierstunde gratulierten Bürgermeister Roland Schäfer, der Leiter der Zentralen Dienste Thomas Hartl, die Gleichstellungsbeauftragte Martina Bierkämper und für den Personalrat Michael Hoffmann und Matthias Kollmann den Jubilaren.

Geehrt wurden:

Martin Fischer

Als Auszubildender der Firma Bülling in Hamm hat Herr Fischer seine Ausbildung zum Gärtner in der Fachrichtung Zierpflanzenbau im Jahr 1975 erfolgreich abgeschlossen.

Nach Beschäftigungen als Gärtner in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau und LKW-Fahrer bei verschiedenen Firmen, war Herr Fischer seit seiner Einstellung bei der Stadt Bergkamen im August 1994 zunächst als Friedhofsgärtner beschäftigt, bevor er mit den Aufgaben der allgemeinen Grünpflege betraut wurde.

Mit Ablauf des 31.07.2019 vollendete Herr Fischer seine 25-jährige Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst.

Ilka Höltken

Im August 1994 begann Frau Höltken als Erzieherin im Anerkennungsjahr bei der Stadt Bergkamen. Anschließend wurde sie im August 1995 in das Angestelltenverhältnis übernommen, welches zum 01.01.1996 entfristet wurde.

Nach dem Einsatz als Fachkraft im Familienzentrum Overberge, wechselte Frau Höltken im Januar 1996 in das Familienzentrum Oberaden, wo sie bis heute als Fachkraft beschäftigt ist. Ihr Einsatz erfolgt derzeit in einer Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren.

Mit Ablauf des 31.07.2019 vollendete Frau Höltken ihre 25-jährige Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst.

Ute Larmann

Frau Larmann begann im August 1979 ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten bei der Stadt Bergkamen. Nachdem sie im Juli 1982 in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen wurde, erfolgte ihr Einsatz als Sachbearbeiterin im Haupt- und Personalamt. Währenddessen absolvierte Frau Larmann den zweijährigen Angestelltenlehrgang II.

Im Februar 1986 wechselte Frau Larmann ins Steueramt und war für die Bearbeitung der Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer und der Grundbesitzabgaben zuständig. Der Wechsel ins Jugendamt erfolgte im April 2000, wo sie bis heute für den Bereich Kindergartenwesen und Verwaltung, Zuschussmaßnahmen/Betriebskostenabrechnung zuständig ist.

Mit Ablauf des 31.07.2019 vollendete Frau Larmann ihre 40-jährige Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst.

Andreas Kitzig

Die Ausbildung zum Straßenwärter begann Herr Kitzig im August 1979 bei der Stadt Bergkamen. Nach seiner Ausbildung war er zunächst 8 Jahre als städtischer Arbeiter beim Baubetriebshof beschäftigt.

Im Juni 1991 wechselte Herr Kitzig in den Verwaltungsbereich und war für die Aufgaben in der Lichtpauserei zuständig. Nach 11 Jahren in der Lichtpauserei, erfolgte im Oktober 2002 der Wechsel in die Poststelle/Verwaltungsbücherei.

Nachdem er bereits 3 Jahre halbtags in der Poststelle/Verwaltungsbücherei und halbtags in der Druckerei eingesetzt war, ist er seit Mai 2014 in Vollzeit für die Druckerei zuständig.

Mit Ablauf des 31.07.2019 vollendete Herr Kitzig seine 40-jährige Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst.

Gabriele Kärger

Frau Kärger begann im August 1977 ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten bei der Stadt Bergkamen. Nachdem sie im Januar 1980 in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen wurde, erfolgte ihr Einsatz als Sachbearbeiterin im Bürgerbüro im Bereich Meldewesen.

Während Frau Kärger den zweijährigen Angestelltenlehrgang II absolvierte, wechselte sie im Juni 1982 als Sachbearbeiterin in das Amt für Finanzen und Steuern.

Seit der Rückkehr aus einem zweijährigen unbezahlten Sonderurlaub im Juli 1993, ist Frau Kärger als Rechnungsprüferin im Rechnungsprüfungsamt tätig. Aufgrund der Teilnahme am Ausbildereignungslehrgang, kann sie seit Februar 2008 ebenfalls als Ausbilderin im Rechnungsprüfungsamt eingesetzt werden.

Mit Ablauf des 31.07.2019 vollendete Frau Kärger ihre 40-jährige Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst.




Steinkohleausstieg: Bund beschließt Gesetzentwurf und berücksichtigt den Kreis Unna

Das Steiunkohlekraftwerk in Heil.

Der Bund will bis spätestens 2038 den Ausstieg aus der Braun- und Steinkohle geschafft haben. Für die vom Kohleausstieg tangierten Länder soll es 40 Milliarden Euro zur Gestaltung des Wirtschaftswandels geben, wie das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Auch der Kreis Unna erhält Unterstützung.

Landrat Michael Makiolla, Wirtschaftsförderer Dr. Michael Dannebom und auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der zehn kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben oft betont, dass Land und Bund den Kreis Unna finanziell unterstützen müssen, um den bevorstehenden Strukturwandel zu meistern.

„Es ist eine große Herausforderung, aber mit der richtigen Unterstützung nicht unmöglich. Es gibt gute Ideen und wir sind entschlossen, Innovation zu gestalten und die Region zukunftsfest zu machen“, sagt Landrat Makiolla. „Deshalb ist die positive Entscheidung des Bundeskabinetts über das Strukturstärkungsgesetz für Kohleregionen grundsätzlich zu begrüßen.“

Bund sagt ja zum Strukturstärkungsgesetz
Darin sieht der Bund Finanzhilfen von insgesamt rund 40 Milliarden Euro vor. 14 Milliarden sollen die Braunkohleregionen erhalten, mit 26 Milliarden möchte der Bund die weiteren Regionen unterstützen. Das Geld wird im Zeitraum von 2020 bis einschließlich 2038 ausgezahlt.

Und dabei steht der Kreis Unna im Gesetzesentwurf als förderfähiger Kandidat für die Unterstützung vom Bund auf Platz zwei. Klar ist also, dass der Kreis, in dem der Steinkohlesektor eine erhebliche wirtschaftliche Relevanz besitzt, berücksichtigt wird, die Frage ist nur, wie viel Geld in den Kreis fließen wird.

Wirtschaftliche Zukunft gestalten
Weitere Einzelheiten werden jetzt zwischen Bund und Land geklärt. Grund genug für den Landrat erneut darauf hinzuweisen, welche Bedeutung der bevorstehende Strukturwandel für den Kreis Unna hat und seine Mitstreiter im Kreis dazu aufzufordern, weiter für eine faire Verteilung der Mittel zu kämpfen.

Neben mehreren hundert Arbeitsplätzen geht es im Kreis Unna um die Wertschöpfung nicht nur der Steinkohlekommunen Bergkamen, Lünen, Werne, sondern um die wirtschaftliche Zukunft des Raumes zwischen Schwerte und Selm insgesamt: „Der nach dem Wegbrechen des Bergbaus in den letzten Jahren neu erstarkte Wirtschaftsstandort darf nicht aufs Spiel gesetzt werden,“ so Makiolla. PK | PKU