Müllabfuhr wird vorgezogen: Montagsbezirke bereits am Samstag  

Da auch in diesem Jahr die Weihnachtsfeiertage auf Werktage fallen, verschieben sich die Abfuhrtage für Biomüll, Papier und Wertstofftonne in allen Bezirken der Stadt.

Die Abfuhr der Montagsbezirke findet bereits am Samstag,  19. Dezember statt. Die restlichen Bezirke werden alle einen Tag früher als üblich gefahren.

 

Im Einzelnen erfolgt die Abfuhr an folgenden Tagen:

Wochentag Bioabfall Papier Wertstoffe
Samstag,     19.12.20 Bezirk A Bezirk 2 Bezirk 1
Montag,       21.12.20 Bezirk B Bezirk 4 Bezirk 2
Dienstag,     22.12.20 Bezirk C Bezirk 6 Bezirk 3 + Container A
Mittwoch,   23.12.20 Bezirk D Bezirk 8 Bezirk 4
Donnerstag, 24.12.20   Bezirk 10 Bezirk 5

Die Betriebsleitung des EBB bittet alle Bürgerinnen und Bürger darum, diese Verschiebung der Abfuhrtage zu beachten.

Der EBB wünscht allen Bergkamener Bürgerinnen und Bürgern eine Frohe Weihnachtszeit und alles Gute für das Jahr 2021!




Bergkamener Wochenmarkt während des Lockdowns

Die ab Mittwoch, 16. Dezember, geltenden Lockdown-Regelungen haben auch Einfluss auf den Bergkamener Donnerstagsmarkt.

Auf diesem sind ab dem kommenden Donnerstag zunächst bis einschließlich der ersten Januarwoche nur noch Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs (bspw. Drogerieartikel) zugelassen.

Nicht zulässig ist dagegen der Verkauf anderer Artikel wie z. B. Kleidung und Textilien.




Oliver Kaczmarek: „Gesundheitsämter sind eine zentrale Säule der Gesundheitsversorgung“

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist unverzichtbar bei der Bekämpfung der Pandemie. Mit den Gesundheitsämtern haben die Menschen einen Ansprechpartner in der Krise und darüber hinaus. Denn das Gesundheitsamt ist auch für Aufklärung und Prophylaxe zuständig. Deshalb will die SPD den ÖGD dauerhaft stärken. „Die Gesundheitsämter müssen nicht nur kurzfristig in der Pandemie, sondern langfristig gestärkt werden. Für uns ist der ÖGD Teil der Daseinsvorsorge und gehört grundgesetzlich geschützt“, sagt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Die Mitarbeiter*Innen in den Gesundheitsämtern arbeiteten am Limit und darüber hinaus und verdienten dafür größte Unterstützung. Kaczmarek: „Als Bund haben wir bisher aber kaum Möglichkeiten, den ÖGD zu fördern. Das wollen wir ändern. Wir stellen uns hier eine Rahmenkompetenz vor, um dem Flickenteppich an Regelungen entgegenzuwirken und auch finanzielle Unterstützung für den ÖGD zu ermöglichen.“

Von den Gesundheitsämtern selbst würden klarere Ansprechpartner gefordert, erklärt der SPD-Politiker weiter. Daher könne sich die SPD auch die Neueinrichtung eines Bundesgesundheitsamtes vorstellen. Wie genau dies aussehen soll, wolle die Partei durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung des Gesundheitswesens prüfen lassen. „Auch wenn die öffentlichen Haushalte sparen müssen, gilt es, den ÖGD zu stärken, denn dieser ist unabdingbar für die öffentliche Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger“, so Kaczmarek.




Betriebsferien ausgeweitet: Kreis Unna fährt runter

Der Kreis Unna reagiert auf den verordneten bundesweiten Lockdown und weitet seine Betriebsferien aus. „Wir wollen unseren Teil dazu beitragen, dass das öffentliche Leben soweit es geht heruntergefahren wird, damit die Corona-Infektionszahlen möglichst schnell wieder sinken“, unterstreicht Landrat Mario Löhr.

Von Montag, 21. Dezember 2020 bis einschließlich Sonntag, 3. Januar 2021 bleiben die Türen der Kreishäuser in Unna und Lünen und alle anderen Nebenstellen geschlossen. Terminbuchungen sind für diese Tage ausgesetzt. Wer bereits Termine für diese Tage vereinbart hatte – beispielsweise bei der Ausländerbehörde – wird darüber informiert, dass diese verschoben werden müssen.

Ursprünglich war geplant, dass die Betriebsferien erst mit dem 24. Dezember beginnen. Auch für die zusätzlichen Tage setzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Überstunden aus den vergangenen Wochen und Monaten ein oder nehmen Urlaub.

Ausnahmen unter anderem im Gesundheitsamt
Von der Regelung ausgenommen sind unter anderem Rettungsleitstelle und Kreispolizei, der Kreisbauhof und Mitarbeiter mit Rufbereitschaft. Notdienst-Erreichbarkeiten von Dienststellen des Kreises sind – wie auch an normalen Wochenenden oder Feiertagen – über die Rettungsleitstelle oder die Polizeidienststellen sichergestellt.

Und natürlich werden auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt an der Bekämpfung der Corona-Pandemie arbeiten. Die habe, so Landrat Mario Löhr, weiter allerhöchste Priorität. „Die Erfassung und Nachverfolgung läuft auch in dieser Zeit unter Hochdruck weiter. Dafür bin ich allen, die in diese Aufgabe eingebunden sind, sehr dankbar“, so der Landrat weiter.

Infos zu Öffnungszeiten
Der letzte Öffnungstag ist Freitag, 18. Dezember. Der erste Öffnungstag im neuen Jahr ist Montag, 4. Januar 2021. Mehr Informationen zu den Öffnungszeiten finden sich unter www.kreis-unna.de. PK | PKU




Neue Coronaschutzverordnung: Was geht und was geht nicht

Viel ist über die neuen Lockdown-Regeln veröffentlicht worden, die am Mittwoch, 16. Dezember, gelten. In den Sozialen Medien werden aber immer wieder Fragen gestellt: Was bleibt offen und was wird geschlossen, was ist erlaubt und was ist verboten? Deshalb veröffentlichen wir diese recht umfangreiche Liste zu den neuen Regelungen (Die aktuelle Coronaschutzverordnung gibt es hier https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-14_coronaschvo_ab_16.12.2020_lesefassung.pdf:

Kontaktbeschränkungen

  • Grundsätzlich bleibt es dabei: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht dazugezählt.
  • Daneben ist im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (hierzu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige) zulässig. Auch hier werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Religiöse Feiern

  • Es bleibt bei der bewährten Vorgehensweise, dass die Religionsgemeinschaften ihre internen Veranstaltungsregeln an das verschärfte Infektionsgeschehen anpassen. Dabei ist vor Ort auch über die Frage zu entscheiden, ob das lokale Infektionsgeschehen Gottesdienste etc. in Präsenz überhaupt zulässt. Die örtlichen Behörden können im Einzelfall aber auch Anordnungen treffen, wenn besondere Infektionsgeschehen das erfordern.

Handel

  • Grundsätzlich wird der Einzelhandel geschlossen. Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs; das sind
    • der Lebensmitteleinzelhandel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte,
    • Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
    • Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien,
    • Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
    • Kioske und Zeitungsverkaufsstellen,
    • Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte,
    • Verkauf von Weihnachtsbäumen sowie Schnitt- und schnell verderblichen Topfblumen
    • Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und – beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln – auch für Endkunden.
  • Zulässig bleiben auch für die geschlossenen Läden der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist ebenfalls zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
  • In Geschäften, die sowohl Güter des täglichen Bedarfes als auch andere Sortimente anbieten, gilt genau wie im Frühjahr Folgendes: Liegt der Schwerpunkt bei den Gütern des täglichen Bedarfs, dürfen die Geschäfte insgesamt öffnen, ihre sonstigen Sortimente aber auch nicht ausweiten. Liegt der Schwerpunkt in den anderen Sortimenten, dürfen nur die täglichen Bedarfsgüter verkauft werden, die anderen Sortimente aber nicht.
  • Die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die Tafeln) bleibt gestattet.

Dienstleistungen

  • Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, auch Friseure), sind untersagt.
  • Davon ausgenommen sind weiterhin medizinisch notwendige Leistungen von Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischen Fußpflegern, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern, Optikern oder orthopädischen Schuhmachern.
  • Sonstige Handwerker- und Dienstleistungen, die den Mindestabstand einhalten und nicht ausdrücklich verboten sind, bleiben zulässig. Es dürfen dabei aber auch keine anderen Waren verkauft werden als im zulässigen Einzelhandel oder mit der Handwerksleistung/Dienstleistung unmittelbar verbundenes Zubehör.
  • Grundsätzlich verboten sind bestimmte Freizeitdienstleistungen (Spielhallen, Sonnenstudios, Saunen etc.).

Pflegeheime

  • In Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen der Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe werden die Test- und Hygieneregeln nochmal verschärft. Besucher müssen grundsätzlich FFP2-Masken tragen. Ihnen soll soweit möglich vor dem Besuch ein Schnelltest empfohlen und angeboten werden. Beschäftigte müssen alle drei Tage getestet werden und beim direkten Kontakt etwa mit Pflegebedürftigen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner sind regelmäßig zu testen.

Bildungseinrichtungen und Bibliotheken

  • Der Unterricht an Hochschulen, Pflegeschulen und allen anderen Bildungseinrichtungen ist mit Ausnahme wichtiger, nicht verschiebbarer Prüfungen nur noch im Fernunterricht gestattet.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die zur Vorbereitung zwingend zu erfolgender Prüfungen dienen. Hier sind die Hygiene- und Infektionsregeln der Coronaschutzverordnung zu beachten.
  • Bibliotheken dürfen nur noch Ausleihen zur Bearbeitung und Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen ermöglichen.
  • Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt.

Sport, Freizeit, Pyrotechnik und Reisen

  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
  • Auch Angebote des Rehabilitationssports sind in der aktuellen Infektionslage nicht mehr vertretbar.
  • Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.
  • Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
  • Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten.

Versammlungen und Veranstaltungen

  • Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bis zum 10. Januar 2021 untersagt.
  • Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot – auch für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können. Hierzu gehören zum Beispiel Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blut- und Knochenmarkspendetermine.



Land kündigt Lockdown an: Ab Montag ab Klasse 8 nur noch Unterricht auf Distanz

Das Land NRW kündigt an, auf das erneut explodierende Infektionsgeschehen und die angespannte Lage auf den Intensivstationen reagieren zu wollen. Das gesellschaftliche Leben soll ab dem 14. Dezember bis zum 10. Januar so weit wie möglich heruntergefahren werden. Entschieden werden soll das auf einer möglichst kurzfristig anberaumten Konferenz der Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin. Mehr dazu beim Land NRW.

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat heute bereits folgende Hinweise für die Kindertagesbetreuung veröffentlicht:

  • Der Betrieb von Kindertagesstätten soll vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 auf ein Minimum reduziert werden.
  • Eine Betreuungsgarantie gilt aber und es wird kein Betreuungsverbot wie im Frühjahr ausgesprochen.
  • Das Ministerium appelliert an Eltern und Familien das Betreuungsangebot nur bei absoluter Notwendigkeit zu nutzen.

 Zur Meldung des Familienministeriums

Auch das NRW-Schulministerium hat Informationen zum Schulbetrieb zur Verfügung gestellt. Ab Montag, 14. Dezember gilt:

  • In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
  • In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
  • Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen.
  • An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Zum NRW-Schulministerium




Zuschuss vom Land: Abwassergebühr wird 2021 nochmals um 30 Euro günstiger

Bereits im November hatte der Bergkamener Stadtrat eine Senkung der Abwassergebühren beschlossen. Jetzt wird es noch günstiger. Denn das Land wird Bergkamen aller Voraussicht nach rund 500.000 Euro als „Ausgleich außergewöhnlicher Härten bei der Erhebung von Abwassergebühren“ überweisen.

Bekanntlich gehören die Bergkamener Abwassergebühren zu den höchsten in NRW. Daran wird auch die Ausgleichszahlung wenig ändern. Immerhin spart ein Musterhaushalt mit vier Personen, einem Frischwasserverbrauch von 180 Kubikmetern im Jahr und einer versiegelten Fläche von 120 Quadratmetern weitere 30 Euro in 2021 zusätzlich zu den bereits im November beschlossenen 15,60 Euro.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Donnerstag seine Gebührensatzung entsprechend angepasst.




Stadtrat ehrt Harald Sparringa, Elke Middendorf und André Rocholl

Bürgermeister Bernd Schäfer ehrte am Donnerstag Elke Middendorf, Harald Sparringa und Andrè Rocholl (v. r. ).

Nicht nur die Ernennung Roland Schäfers zum Ehrenbürgermeister, sondern auch drei weitere Ehrungen standen am Donnerstag auf dem Programm des Bergkamener Stadtrats.

Harald Sparringa (Bündnis 90 / GAL) gehört seit 30 Jahren dem Rat der Stadt Bergkamen und ist auch weiterhin aktives Ratsmitglied. Für seine außergewöhnlichen Leistungen für die Stadt Bergkamen zeichnete ihn Bürgermeister Bernd Schäfer mit dem Ehrenring der Stadt Bergkamen aus.

Elke Middendorf (CDU) wurde 1994 zum ersten Mal in den Rat der Stadt Bergkamen gewählt. Zur Kommunalwahl 2020 trat sie in Bergkamen nicht mehr an. Sie kandidierte allerdings erfolgreich für den Kreistag. Dort ist sie 2. Stellvertretende Landrätin. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Stadtrat ernannte Bürgermeister Bernd Schäfer sie zum Ehrenratsmitglied.

André Rocholl (SPD) gehört seit zehn Jahren dem Stadtrat an. Für seine kommunalpolitischen Leistungen zeichnete ihn Bürgermeister Bernd Schäfer mit der Silbermedaille der Stadt Bergkamen aus.




Bergkamener Stadtrat ernennt Roland Schäfer zum Ehrenbürgermeister

Nach einstimmigen Beschluss des Stadtrats ernannte Bernd Schäfer seinen Vorgänger Roland Schäfer (l.) zum Ehrenbürgermeister.

Roland Schäfer hätte sicherlich einen wesentlich feierlichen Rahmen verdient, als sein Nachfolger im Amt Bernd Schäfer ihn am Donnerstag nach einstimmigem Beschluss des Stadtrats zum Ehrenbürgermeister ernannt hatte. Ein Titel, der ihm übrigens bis auf den großen Weihnachtsstern und der Urkunde, die er aus den Händen seines Nachfolgers erhielt, keinerlei materielle Vorteile bringt.

Und auch die Begründung zu dieser Ehrenbezeichnung klingt sehr bürokratisch: Wer mindestens 15 Jahre lang hauptamtlicher Bürgermeister war, erhält laut Satzung der Stadt Bergkamen die Ehrenbezeichnung „Ehrenbürgermeister“. Roland Schäfer hat es immerhin auf über 22 Jahre gebracht. Davor war er Bergkamener Stadtdirektor. Zum ersten Mal hat der Stadtrat ihn 1989 in dieses Amt gewählt.

Es war eine gute Wahl, wie sich schnell herausstellte. Damals vor über 30 Jahren stand Bergkamen finanziell und politisch dank der Folgen der sogenannten „BBG-Affäre“ am Abgrund. Wegen seiner guten Verbindungen zum Düsseldorfer Innenministerium und der Bezirksregierung hat er wesentlich dazu beigetragen, die Stadt wieder in ruhigeres Fahrwasser zu bringen.

Aussichtslos waren allerdings seine Bemühungen, den Abbau von über 10.000 Bergbauarbeitsplätzen zu verhindern. Das hatte er schon zu einem Zeitpunkt erkannt, als viele glaubten, die Bergkamener Zechen wären noch zu retten. Deshalb setzte er früh auf das, was „Strukturwandel“ genannt wird. Also die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen.

Dieser Prozess dauert an. Die Arbeitslosigkeit ist immer noch hoch, das Einkommen der Bergkamenerinnen und Bergkamener befindet im Landesvergleich ganz unten. Dies sieht man allerdings der Stadt allerdings nicht an.

Auf seiner Homepage beschreibt Roland Schäfer selbst die inhaltlichen Schwerpunkte seiner Arbeit in Bergkamen als Bürgermeister und davor als Stadtdirektor:

  • die Kommunalisierung der Versorgung mit Strom, Erdgas, Fernwärme, Telekommunikation und Trinkwasser durch Gründung interkommunaler Stadtwerke sowie Kommunalisierung der Straßenreinigung und der Abfallentsorgung durch Gründung eines Eigenbetriebes. Aktuell laufen die Anstrengungen zur kommunalen Breitbandversorgung der Stadt, ebenfalls durch einen neu gegründeten Eigenbetrieb
  • die Bewältigung des Strukturwandels insb. durch Wiederbelebung von Industrie- und Zechenbrachen, wie etwa dem Erfolgsbeispiel „Marina Rünthe“ und dem laufenden Großprojekt „Wasserstadt Aden“, sowie Neuansiedlungen von Gewerbebetrieben
  • Abbau des Finanzdefizits durch konsequente Haushaltskonsolidierung und Rückführung der Verschuldung
  • Verbesserung von Bürgerorientierung und Servicequalität der Verwaltung, u.a. durch Einrichtung des Bürgerbüros sowie durch Einsatz von Internetdiensten und sozialen Medien
  • Beginn noch laufender aktueller Großprojekte, wie der Neubau eines GSW-Ganzjahresbades mit Außenbereich, die Vorbereitung der IGA 2027 und der Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes sowie Vorüberlegungen zu einem Neubau des Rathauses

Dies alles hätte bei einer feierlichen Ernennung zum Ehrenbürgermeister erwähnt und auch gefeiert werden können. Corona machte dies aber am Donnerstag nicht möglich.




Pufke: Bund und Land gleichen Ausfälle für Bergkamen bei der Gewerbesteuer mit 9,4 Mio. Euro aus

Marco Morten Pufke. Foto: Mira Hampel

Die Corona-Pandemie hat die Kommunen stark belastet. Grund dafür sind insbesondere weggebrochene Gewerbesteuereinnahmen. Das gilt auch für Bergkamen. Mit 2,72 Milliarden Euro gleichen das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund den Kommunen diese Mindereinnahmen aus. Bergkamen soll laut einer Mitteilung des CDU-Kreisvorsitzenden Marco Morten Pufke aus diesem Topf rund 9,4 Millionen Euro, den zweithöchsten Betrag im Kreis Unna errhalten.

Die Bescheide sind verschickt, das Geld wird den Kommunen kurzfristig ausgezahlt. Dazu erklärt Marco Morten Pufke, Vorsitzender der CDU Kreis Unna: „Die NRW-Koalition steht felsenfest hinter den Kommunen, in diesen harten Zeiten noch mehr als sonst. Daher freue ich mich, dass die Landesregierung diese Finanzhilfe gemeinsam mit dem Bund auf die Beine stellen konnte und sie so schnell ausgezahlt werden kann.“

Die Städte und Gemeinden im Kreis Unna erhalten insgesamt über 37 Millionen Euro. Dazu Pufke: „Die Beträge reichen von knapp 300.000 EUR für Selm bis fast 13 Mio. EUR für Lünen. So können die Leistungen der Städte und Gemeinden aufrechterhalten und wichtige Investitionen getätigt werden. Letzteres ist auch für die Wirtschaft in der Region von großer Bedeutung.“

 

Bergkamen 9.432.918 EUR
Bönen 604.576 EUR
Fröndenberg/Ruhr 970.034 EUR
Holzwickede 3.714.868 EUR
Kamen 458.298 EUR
Lünen 12.991.222 EUR
Schwerte 4.025.774 EUR
Selm 296.034 EUR
Unna 4.236.458 EUR
Werne 611.245 EUR
gesamt 37.341.427 EUR

Pufke weiter: „n diesem Jahre erhalten die Kommunen neben dieser Finanzhilfe noch die Rekordsumme von 12,8 Milliarden Euro aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Darüber hinaus werden die Kommunen dauerhaft durch die Übernahme der Kosten der Unterkunft mit rund einer Milliarde Euro jährlich entlastet. Auch investiert die Landesregierung rund eine Milliarde Euro mehr in die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen, der Bund steuert 630 Millionen Euro dazu. Über die NRW.BANK werden weitere Unterstützungsprogramme bereitgestellt, um die finanzielle Versorgung der Kommunen in der aktuellen Krise zu gewährleisten.“

 

 

 




Kostenlose FFP-2-Masken für Menschen ab 60 und mit Vorerkrankungen

Oliver Kaczmarek

Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus wird die Bundesregierung noch in diesem Monat mehr als 27 Millionen Bundesbürger*innen mit FFP-2-Masken ausstatten. Menschen ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen sollen noch im Dezember jeweils 15 der gut schützenden Mund-Nasen-Masken erhalten. Wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mitteilt, plant das Bundesgesundheitsministerium die Ausgabe der Masken noch vor den Weihnachtsfeiertagen, um das Infektionsrisiko zu verringern. Der Vorteil einer FFP-2-Maske liege auf der Hand, erklärt der Abgeordnete Kaczmarek: „Sie schützt nicht nur andere, sondern auch den Träger selbst.“

In einem ersten Schritt sollen sich über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften drei kostenlose Masken in der Apotheke holen können. Dazu soll die Vorlage des Personalausweises oder die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausreichen. Diese Regelung soll laut Ministerium für die Festwochen gelten und bis 31. Dezember gültig sein.

Für die Zeit ab Neujahr sollen diese Menschen zwölf solcher Masken erhalten. Dafür sollen sie zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen zugeschickt bekommen. Diese sollen sie in zwei dabei genannten Zeiträumen im neuen Jahr in Apotheken einlösen können. Die Betroffenen sollen pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro zahlen. 2,5 Milliarden Euro zahlt der Bund für die Maßnahme. Eine Maske kostet 6 Euro.