AWO Ruhr-Lippe-Ems bedankte sich bei Landrat Michael Makiolla für langjährige Zusammenarbeit

AWO-Vorsitzender Hartmut Ganzke überreicht gemeinsam mit Geschäftsführer Rainer Goepfert ein Bild der AWO-Gründerin Marie Juchacz an Landrat Michael Makiolla.

1990 kam Michael Makiolla zum Kreis Unna und wurde Dezernent für Soziales, Jugend und Kultur. 2000 wurde er dann Kreisdirektor, bevor die Bürgerinnen und Bürger ihn 2004 zum Landrat wählten. Ende des Monats wird Landrat Michael Makiolla in den Ruhestand verabschiedet.

Hartmut Ganzke, Vorsitzender der AWO Ruhr-Lippe-Ems und Geschäftsführer Rainer Goepfert bedankten sich am Freitag bei einem Gespräch für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahrzehnten. Hartmut Ganzke hob dessen besonderes Engagement für soziale Themen hervor. „Du hattest sowohl als Dezernent, als auch als Landrat immer das sprichwörtliche offene Ohr für die Wohlfahrtsverbände. Gemeinsam haben wir in den letzten drei Jahrzehnten Strukturen entwickelt, die auch in Zukunft Unterstützung und Perspektiven für Rat- und Hilfesuchende bieten.“ Dabei habe Michael Makiolla mit einer guten Wirtschaftsförderung und einer sehr aktiven Arbeitsmarktpolitik entscheidend dazu beigetragen, dass der Strukturwandel aktiv, erfolgreich und mit den Menschen angegangen worden ist.

Auf ein besonderes Thema der Zusammenarbeit ging Landrat Makiolla ein. Mit sieben Radstationen und fünf Radparkhäusern hat die AWO-Tochtergesellschaft DasDies Service GmbH durch die Förderung des Kreises Unna in den vergangenen Jahren bundesweit das dichteste Netz von Radstationen aufgebaut. Dadurch haben auch über 20 ehemalige Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderung eine dauerhafte Beschäftigung gefunden. „Das ist ein wichtiger Beitrag für die Nahmobilität im und für den sozialen Arbeitsmarkt Kreis Unna“, freut sich Michael Makiolla.

„Für dein Engagement und die tolle Zusammenarbeit sagen wir dir ganz einfach Danke! Wir wünschen dir für die Zukunft gute Gesundheit und dass du die jetzt freiwerdende Zeit für die Dinge nutzen kannst, die bisher haben warten müssen“, wünschen Hartmut Ganzke und Rainer Goepfert dem scheidenden Landrat alles Gute.

Als Abschiedsgeschenk überreichten die AWO-Vertreter eine Reproduktion des Bildes von Julien Deiss, dass die AWO-Gründerin Marie Juchacz zeigt. Das Bild entstand anlässlich des hundertjährigen Bestehens der AWO im vergangenen Jahr. Neben den eigentlichen Farben verwendete der Künstler auch Rost und Kohle. So flossen Charakteristika des Ruhrgebiets, eine Reminiszenz an die Arbeiterkultur der Region, in die Darstellung der AWO-Gründerin mit ein.




Faires Frühstück: Steuerungsgruppe für den Kreis Unna tauscht Ideen aus

Jutta Eickelpasch und Matthias Tresp aus der Steuerungsgruppe beim Fairen Frühstück. Foto: Fairtrade-Steuerungsgruppe – Kreis Unna

Persönliche Treffen mussten wegen der Corona-Pandemie lange Zeit ausfallen. Jetzt hat die Fairtrade-Steuerungsgruppe für den Kreis Unna auf der Ökologiestation Bergkamen ein Faires Frühstück auf die Beine gestellt – natürlich sorgfältig geplant und unter Einhaltung aller geltenden Hygieneregeln.

Auf der Ökostation ging es um den Austausch, wie die Ziele des Fairen Handels gefördert werden können. „Und zwar trotz der Beschränkungen durch die Pandemie, die weiterhin bestehen“, sagt Matthias Tresp aus dem Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises. Er koordiniert die Fairtrade-Aktivitäten des Kreises Unna.

Fairtrade-Produkte vorgestellt
Erste Ideen für das kommende Jahr wurden bereits zusammengetragen. Zudem wurden im Rahmen des Frühstücks natürlich auch verschiedene Fairtrade-Produkte, wie z.B. Brotaufstriche und Marmelade, vorgestellt. Bei der Bewirtung mit Getränken gab es übrigens einen Kaffee aus fairem Handel, der auf der Ökologiestation des Kreises in Bergkamen bereits seit längerer Zeit eingesetzt wird. PK | PKU

Hintergrund: Der Kreis Unna macht sich für den fairen Handel stark. So hat der Kreistag im Sommer 2019 beschlossen, bei der Kampagne Fairtrade-Towns mitzumachen. Ziel war es, als Fairtrade-Kreis zertifiziert zu werden. Zunächst arbeitete der Kreis daran, die entscheidenden Kriterien zu erfüllen, die das Engagement für den fairen Handel in allen Ebenen einer Kommune widerspiegeln.

Nach Gründung der Steuerungsgruppe am 5. Dezember 2019 wurde die Bewerbung abgeschickt. Transfair e.V. hat in der Folge die Bewerbungsunterlagen gründlich geprüft und im Juli 2020 den Kreis Unna als „Fairtrade Landkreis“ zertifiziert.




Jetzt ist es auch amtlich: Corona-Allgemeinverfügung des Kreises Unna veröffentlicht

Der Kreis Unna hat nach eigenen Berechnungen die 7-Tages-Inzidenzzahl von 50 Fällen auf 100.000 Einwohner überschritten. Nach Coronaschutzverordnung NRW müssen weitere konkrete Schutzmaßnahmen getroffen werden – und genau das tut der Kreis.

Er hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt von Samstag- auf Sonntagnacht um 0 Uhr in Kraft und gilt bis einschließlich 25. Oktober.

Die zentralen neuen Regelungen:

  • Alle Feiern im öffentlichen Raum (z.B. in Gaststätten und Hotels) mit mehr als 25 Teilnehmern sollen nicht mehr gestattet werden. Dies betrifft nicht die Veranstaltungen an diesem Wochenende, die bereits auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes gem. § 2 b CoronaSchVO genehmigt worden sind.
  • In Kontaktsportarten sind sämtliche Veranstaltungen sowie der komplette Spiel- und Trainingsbetrieb untersagt.

Alle Details sind in der Allgemeinverfügung zu finden:

Allgemeinverfügung des Kreises Unna
zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
vom 10.10.2020

Auf Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) in der z.Z. geltenden Fassung i. V m. § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz- und Befugnisgesetz – IfSBGNRW) vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b) sowie den §§ 35 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602) in der z.Z. geltenden Fassung erlässt der Kreis Unna als untere Gesundheitsbehörde zur Verhütung der Weiterverbreitung
und Bekämpfung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen folgende

Allgemeinverfügung:
1. An Festen (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter) aus einem herausragenden Anlass
im Sinne des § 13 Abs. 5 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARSCoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 30. September 2020 (GV. NRW. S. 923) dürfen
höchstens 25 Personen teilnehmen, es sei denn die Veranstaltung findet in einer Wohnung statt oder die
zuständige örtliche Ordnungsbehörde lässt auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes nach § 2b Abs. 1 CoronaSchVO eine Ausnahme zu.
Sofern vom Veranstalter/von der Veranstalterin ein Fest nach § 13 Abs. 5 CoronaSchVO mit zeitgleich
mehr als 25 bis maximal 150 erwarteten Personen beabsichtigt ist, ist dieses vom Veranstalter/von der
Veranstalterin bei der jeweils zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde mindestens drei Tage vorher anzumelden.
Dem Antrag auf Ausnahme nach § 2b Abs. 1 CoronaSchVO ist ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept beizufügen, welches mindestens folgende Angaben enthalten muss:
– Maßnahmen zur ausreichenden Belüftung geschlossener Räume,
– Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Metern,
– besondere Infektionshygiene durch angepasste Reinigungsintervalle,
– Angaben über ausreichende Handdesinfektionsgelegenheiten,
– Informationstafeln zum infektionsschutzgerechten Verhalten,
– organisatorische Maßnahmen,
– Verantwortlichkeiten.
Mit der Anmeldung ist gleichzeitig eine Liste der erwarteten Teilnehmerinnen und Teilnehmer einzureichen, die mindestens folgende Angaben enthält:
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– Name, Vorname der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
– Anschrift,
– Telefon-Nummer.
Die örtliche Ordnungsbehörde prüft die Angaben und erteilt bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine
Genehmigung.
Für den Fall, dass der Genehmigungsantrag nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig in der unter Nr. 1 genannten Frist vorgelegt und die Veranstaltung trotzdem durchgeführt wird, droht der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter eine Geldbuße von 2.500,00 Euro.

2. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.

3. Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften an weiterführenden Schulen wird dringlich empfohlen,
auch im Unterrichtsraum grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Der Schulunterricht soll
möglichst im Klassenverband bzw. in homogenen Lerngruppen erteilt werden. Sofern dies nicht möglich
ist, ist Distanzunterricht zu bevorzugen. Über den Schulunterricht hinausgehende Arbeitsgemeinschaften
und andere Veranstaltungen sind einzustellen, sofern diese über den Klassenverband bzw. homogene
Lerngruppen hinausgehen. Die vorstehende Regelung gilt auch für Betreuungsangebote in den Herbstferien.

4. In Kindertageseinrichtungen wird dringend empfohlen, die Kinder möglichst in festen Bezugsgruppen
über die gesamte Zeit – auch während des freien Spiels im Außenbereich und während der Mittagsverpflegung – zu betreuen. Die vorstehende Regelung gilt auch für Betreuungsangebote in den Herbstferien.

5. In Kontaktsportarten sind sämtliche Veranstaltungen sowie der komplette Spiel- und Trainingsbetrieb
untersagt.

6. Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekanntgegeben.

7. Die Regelungen nach den Nr. 1 bis 5 dieser Allgemeinverfügung sind sofort vollziehbar und gelten befristet ab Bekanntgabe bis zum Ablauf des 25.10.2020.

8. Die Allgemeinverfügung des Kreises Unna zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des
Coronavirus SARS-CoV-2 vom 07.10.2020 (Abl. Nr. 46 vom 07.10.2020) wird mit Bekanntgabe dieser
Allgemeinverfügung mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.

Begründung
Ermächtigungsgrundlage für diese Allgemeinverfügung ist § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSG.
Zuständige Behörde im Sinne des § 28 Abs. 1 IfSG ist gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 IfSBG-NRW der Kreis
Unna als untere Gesundheitsbehörde.
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Der Kreis Unna hat nach eigenen Berechnungen den maßgeblichen Wert für regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen von 50 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen mit aktuell steigender Tendenz
überschritten. Da absehbar ist, dass die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums
Gesundheit Nordrhein-Westfalen bezogen auf den Kreis Unna in Kürze ebenfalls über dem Wert von 50 liegen wird, hat
der Kreis Unna als untere Gesundheitsbehörde die Maßnahmen der Nummern 1 bis 5 als notwendige präventive
Schutzmaßnahmen zum Schutze der Allgemeinheit vor einer weiteren unkontrollierbaren Weiterverbreitung der Infektionen mit dem Virus in der Bevölkerung getroffen.
Das Infektionsgeschehen beschränkt sich auch nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen. Zudem betrifft es mehrere kreisangehörige Kommunen.
Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein
Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die zuständige
Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer
Krankheiten erforderlich ist. Unter diesen Voraussetzungen kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige
Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten (§ 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG).
Im gesamten Kreisgebiet sind an dem SARS-CoV-2 Erreger Erkrankte und Ansteckungsverdächtige im Sinne des § 2
Nr. 4 und 7 IfSG durch entsprechende Testungen und nachgewiesene relevante Kontakte mit Infizierten festgestellt
worden, denen gegenüber ausnahmslos eine Quarantäne angeordnet worden ist. Trotz dieser individuellen Schutzmaßnahme in Verbindung mit den Corona-Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalens sind die Fallzahlen weiter angestiegen. Aufgrund dieser Sachlage sind nunmehr weitere Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Verbreitung des Erregers
SARS-CoV-2 zu verlangsamen und eine nicht mehr kontrollierbare Verbreitung zu verhindern.

Da das Infektionsgeschehen im Kreis Unna nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen o. ä. zurückzuführen und
einzugrenzen ist, dürfen an Festen im Sine von § 13 Abs. 5 CoronaSchVO höchstens 25 Personen teilnehmen. In Einzelfällen ist eine Ausnahme nach § 2b Abs. 1 CoronaSchVO möglich.
Da das Infektionsgeschehen Schwankungen unterliegt und in den kommenden Tagen der Wert der 7-Tage-Inzidenz von
50 zeitweise auch wieder unterschritten werden kann, wird mit dieser Allgemeinverfügung die Anwendung der vorstehenden Regelung befristet angeordnet. Damit wird sichergestellt, dass die Schutzmaßnahme für die Dauer der Allgemeinverfügung nicht durch eine beispielsweise größere Feierlichkeit in öffentlichen oder angemieteten Räumen, in Schulen und Kindertageseinrichtungen zeitweise gefährdet werden kann.
Das sich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung als eine wirksame Schutzmaßnahme bewährt hat, wird es den Schülerinnen und Schülern auch während der Unterrichtszeit dringlich empfohlen. So sind nach den Sommerferien in den
Schulen im Kreis Unna in dem Zeitraum der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch während des Unterrichts keine konzentrierten Ausbrüche aufgetreten.

Zudem haben die in Sportvereinen durchgeführten positiven Testungen gezeigt, dass Kontaktsportarten, wie z. B. Fußball oder Handball, ein hohes Risikopotenzial aufweisen. Um die Ausbreitung des Coronavirus auch bei Kontaktsportarten im Kreis Unna einzudämmen, mussten die in Nr. 5 aufgeführten Schutzmaßnahmen angeordnet werden.
Diese Schutzmaßnahmen sind geeignet, der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Sie sind auch erforderlich,
da ansonsten eine nicht mehr beherrschbare Verbreitung des Erregers droht. Die Schutzmaßnahmen stehen zudem
durch ihre geringe Intensität in einem angemessenen Verhältnis zu dem Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen, der
grundsätzlich gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 IfSG gerechtfertigt ist. Die Verhältnismäßigkeit wird schließlich durch die Befristung der Allgemeinverfügung bis zum Ablauf des 25.10.2020 gewahrt.
Die Allgemeinverfügung ist aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs gem. § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort
vollziehbar. Bis zum 25.10.2020 wird das Gesundheitsamt des Kreises Unna die Entwicklung des Infektionsgeschehens
und die Auswirkungen der angeordneten Maßnahme im gesamten Kreisgebiet weiterhin intensiv verfolgen und bei Bedarf die Schutzmaßnahmen anpassen.

Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW gilt bei öffentlicher Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes dieser zwei Wochen
nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. In der Allgemeinverfügung kann gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4
VwVfG NRW ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag, bestimmt
werden. Von dieser Möglichkeit wurde vor dem Hintergrund der hier gebotenen Eilbedürftigkeit unter Nr. 6 ermessensgerecht Gebrauch gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Sollte die Frist durch ein Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen
Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden.
Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) in der z.Z. geltenden Fassung
eingereicht werden.
Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) vom 24.11.2017 (BGBl. I S. 3803) in der z.Z. geltenden Fassung.
Hinweise
Die Klage hat gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung, d.h. dass die getroffenen Maßnahmen auch
im Falle einer Klage zu befolgen sind. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kann auf Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen.
Diese Allgemeinverfügung kann ab sofort mit ihrer Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung bei der Kreisverwaltung Unna, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Dienstgebäude Platanenallee 16, 59425 Unna, Raum 134, montags bis donnerstags in der
Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr sowie freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr nach vorheriger telefonischer
Anmeldung (Fon 0 23 03 / 27- 1353) eingesehen werden.
Unna, 10.10.2020
gez. Makiolla
Landrat




Coronavirus: RKI hat den Kreis Unna immer noch nicht auf „Rot“ geschaltet

Die technischen Probleme bei der Datenübertragung vom Kreis Unna zum Robert-Koch-Institut sind offensichtlich immer noch nicht behoben. Anders als es Landrat Michael Makiolla und Kreis-Gesundheitsdezernent Uwe Hasche am Freitag angenommen haben, hat sich die im Kreishaus selbst errechnete Inzidenzzahl und die des RKI auch am Samstag nicht angenähert.

Im Gegenteil: Nach den offiziellen Angaben des RKI ist die Inzidenzzahl sogar kleiner geworden und liegt am Samstag bei 40,6 https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/. Der Kreis Unna ging am Freitag von 53 aus. Wer heute aus dem Kreis Unna zu einem Urlaubsort innerhalb Deutschlands startet, wird keine Probleme haben, von Hotel, Pensionen oder Campingplätzen aufgenommen zu werden. Dafür ist die Inzidenzzahl des Robert-Koch-Institut maßgeblich. Auch wenn in den Tagen danach das RKI für den Kreis Unna „rote Zahlen“ meldet, werden die Urlauber beispielsweise in Niedersachsen nicht wieder nach Hause geschickt.

Dies alles kann sich bereits morgen ändern. So meldet das ZDF aktuell die realistischer Inzidenzzahl von 54. Auf dessen Deutschlandkarte ist der Kreis Unna aber nicht rot, sondern dunkelblau eingefärbt https://www.zdf.de/nachrichten/politik/landkreise-lockdown-zahlen-karte-100.html 




Bürgermeister ehrt noch einmal engagierte Bürgerinnen und Bürger

Nachehrung von engagierten Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgermeister (v. l.): Simon Günther, Kurt Meyer, Magdalena Pasbrich und Bürgermeister Roland Schäfer. Foto: Stadt Bergkamen

Am Donnerstagnachmittag hat Bürgermeister Roland Schäfer alle diejenigen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bergkamen ausgezeichnet, die bei der großen Ehrungsveranstaltung am 02.10.2020 verhindert waren.

Im gemütlichem Beisammensein betonte Bürgermeister Schäfer noch einmal die Bedeutung des Ehrenamtes und der Anerkennung, die alle ehrenamtlich tätigen Menschen verdienen.

„Ohne Sie würde unsere Gesellschaft nicht so funktionieren, wie sie es tut“, bekräftigte Roland Schäfer gegenüber den Anwesenden. „Dabei hat keine Form der Ehrung Vorrang vor einer anderen. Alle Ehrungsformen ergänzen sich und bauen aufeinander auf. Wichtig sind alle Ehrenamtlichen und vor allem die Vielfältigkeit des Tätigseins, da nur so auch die Gesellschaft vielfältig profitiert.“ so Roland Schäfer weiter.

Folgende Personen wurden am gestrigen Nachmittag nachträglich für ihren Einsatz für die Gemeinschaft geehrt:

Verleihung der Ehrennadel an:

Name Verein / Institution
Kurt Meyer TuRa Bergkamen e. V., Abtlg. Handball

Verleihung der Ehrenamtskarte an:

Simon Günther Evang. Martin-Luther-Kirchengemeinde
Magdalena Pasbrich FC TuRa Bergkamen e. V.



Coronavirus: Allgemeinverordnung des Kreises Unna tritt um Mitternacht in Kraft

Der Kreis Unna hat nach eigenen Berechnungen die 7-Tages-Inzidenzzahl von 35 Fällen auf 100.000 Einwohner überschritten.* Nach Coronaschutzverordnung NRW müssen weitere konkrete Schutzmaßnahmen getroffen werden – und genau das tut der Kreis. Er  erlässt eine Allgemeinverfügung. Sie tritt ab heute Nacht 0 Uhr in Kraft und gilt bis aus Weiteres bis einschließlich 25. Oktober.

Die zentralen Regelungen:

  • Private Feiern im öffentlichen Raum mit mehr als 50 Teilnehmern sind  nicht mehr gestattet.
  • Turnierverbot für Kontaktsportarten (z.B. Fußball). Der laufende Liga- bzw. Spielbetrieb ist davon nicht betroffen. Ziel ist es, die Anzahl der Kontakte von Sportler*innen zu minimieren.
  • Außerdem gibt es die dringende Empfehlung, in Schulen eine Maske zu tragen, Unterricht nur im Klassenverband zu erteilen und auf Arbeitsgemeinschaften und andere Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts zu verzichten.
  • In Kindertageseinrichtungen wird dringend empfohlen, die Kinder ausschließlich in festen Bezugsgruppen über die gesamte Zeit zu betreuen. Das schließt auch die Zeiten des freien Spiels im Außenbereich und während der Mittagsverpflegung ein.
  • Die dringenden Empfehlungen für Schulen und Kitas gelten auch für Betreuungsangebote in den Herbstferien.

Landrat Michael Makiolla appelliert an alle Bürger*innen: „Halten Sie Abstand, tragen Sie die Maske. Ich appelliere an Sie, den Kampf gegen das Virus als einen gemeinsamen Kampf von uns allen zu verstehen, den wir nur mit vereinten Kräften gewinnen werden.“

*Hinweis: Aufgrund technischer Probleme bei der Übermittlung der Daten gab es eine Differenz zu den Zahlen, die bei vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht werden. Die Probleme sind behoben, die Nacherfassung der Daten läuft. Laut ZDF liegt die Inzidenzzahl für den Kreis Unna bei 41.

– Max Rolke –




Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt bleibt bestehen

Durch die Neufassung der CoronaSchVO mit Wirkung ab dem 01.10.2020 wurden teilweise auch die Vorschriften zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens angepasst. Von den Änderungen betroffen sind auch die Regelungen für Märkte.

Durch die bis zum 30.09.2020 gültige Fassung der CoronaSchVO wurde bestimmt, dass für Verkäufer, Kunden und sonstigen Passanten auf Wochenmärkten durchgängig die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht. In der seit 01.10.2020 gültigen Fassung besteht diese Pflicht nur noch an Marktständen.

Da auf dem Bergkamener Wochenmarkt der durch die CoronaSchVO gebotene Mindestabstand von 1,5 m auch beim üblichen Schlendern zwischen den Marktständen an vielen Stellen nicht eingehalten werden kann, macht die Stadtverwaltung Bergkamen als Veranstalter des Wochenmarktes insbesondere auch angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens im Kreis Unna von ihrem Hausrecht Gebrauch und bestimmt für die gesamte Marktfläche für alle anwesenden Personen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

 

Die Einhaltung dieser Regelung wird durch den Marktmeister und die städtischen Mitarbeiter vor Ort überprüft.




Oliver Kaczmarek ruft junge Menschen zur Teilnahme am Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten auf

„Bewegte Zeiten. Sport macht Gesellschaft“ – so lautet das Thema der 27. Ausschreibung des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten und der Körber-Stiftung, für den sich Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren bis zum 28. Februar 2021 bewerben können. Die Ausschreibung fordert junge Menschen dazu auf, die Bedeutung des Sports für den Alltag und die Gesellschaft in den Blick zu nehmen. Anhand historischer Beispiele können aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Problemstellungen, etwa Fragen nach Teilhabe, Ausgrenzung und gesellschaftlichem Engagement, analysiert und reflektiert werden. „Das Thema bietet jungen Menschen viele Möglichkeiten der Spurensuche: in der Schule, im Verein oder der eigenen Familie“, ist der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek überzeugt und freut sich, wenn sich viele Kinder und Jugendliche aus dem Kreis Unna an dem Wettbewerb beteiligen.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine persönliche Urkunde. Darüber hinaus lobt die Körber-Stiftung insgesamt 550 Geldpreise auf Bundes- und Landesebene aus. Die Auszeichnung der besten Arbeiten in den Bundesländern erfolgt auf den Landespreisverleihungen. Die 250 Landessieger im Wettbewerb haben anschließend die Chance, auch einen von 50 Bundespreisen zu erringen. Die Erstpreisträger und ihre Tutoren werden vom Bundespräsidenten persönlich in Schloss Bellevue ausgezeichnet.

Weitere Informationen zu der Ausschreibung des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten finden Interessierte auf der Internetseite www.geschichtswettbewerb.de.




Coronavirus: Kreis Unna will Schutzmaßnahmen verschärfen

Der 7-Tages-Inzidenzzahl von 35 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tage ist nach den Berechnungen des Kreisgesundheitsdezernenten Uwe Hasche im Kreis Unna am Sonntag und am Montag überschritten worden. Die Verkündung weiterer Schutzmaßnahmen durch Landrat Michael Makiolla verhindert bisher die noch nicht erfolgte Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg und dem Landeszentrum Gesundheit.

Eine Ursache ist, dass die vom Robert-Koch-Institut herausgegeben Inzidenzzahl für den Kreis Unna weit hinterherhinkt. Uwe Hasche erklärte, dass es seit drei Tagen technische Probleme gebe, die Zahlen des Kreisgesundheitsamts zum RKI richtig zu übermitteln.

Die ursprünglich für heute Nachmittag angekündigte Verordnung des Kreises mit weiteren Corona-Schutzmaßnahmen steht zwar auf dem Papier, ist aber noch nicht von Landrat Michael Makiolla wegen der fehlenden Abstimmung mit den überörtlichen Behörden unterschrieben worden.

Diese Abstimmung ist wahrscheinlich nur eine Formsache. Rechnen müssen die Einwohner der Kreises Unna damit, dass die

  • Personenobergrenze bei Feiern auf 50 beschränkt wird, wenn nicht den Ordnungsbehörden ein schlüssiges Hygienekonzept vorgelegt wird;
  • Turniere in Mannschaftsportarten wie Fußball oder Handball werden untersagt, nicht aber der reguläre Meisterschaftsbetrieb;
  • den weiterführenden Schulen wird dringend empfohlen, dass Schüler und Lehrer auch im Unterricht Nasen-Mund-Bedeckungen tragen;
  • Schüler und Kita-Kinder sollten nur noch in festen Gruppen unterrichtet bzw. betreut werden.

Hintergrund dieser Maßnahmen ist, dass beim Anstieg der Infektionszahlen im Kreis Unna große Festgesellschaft, Schulen und Kitas sowie Sportteams eine große Rolle gespielt haben.

Sobald der Landrat die Verordnung unterschrieben hat, werden wir berichten.

 




Bürgermeister würdigt das Ehrenamt: Silbermedaillen, Ehrennadeln und Ehrenamtskarten verliehen

Ehrung engagierter Bürgerinnen und Bürger 1. Teil.

Bürgermeister Roland Schäfer hat am Freitag wieder engagierte Bürgerinnen und Bürger geehrt, die sich durch ihren besonderen ehrenamtlichen Einsatz um die Stadt Bergkamen verdient gemacht haben. Wieder sind alle Bergkamener Vereine und Organisationen sowie die Ortsvorstehenden angeschrieben worden, Vorschläge zu unterbreiten.

Insgesamt zwei Silbermedaillen, 22 Ehrennadeln sowie 11 Ehrenamtskarten verliehen worden. Diesmal fand diese Ehrung nicht im Veranstaltungsraum der Bayer AG statt, sondern wegen der Corona-Pandemie in zwei Teilen im Ratssaal. Für en musikalischen Rahmen sorgten Freya Deiting (Violine) und Buck Wolters (Gitarre).

 

 

 

Mit der Silbermedaille der Stadt Bergkamen wurden ausgezeichnet

Dieter Heuer

Engagement im sozialen Bereich

1.Vorsitzender des Schützenvereins Oberaden 1817 e. V.

Gabriele Welzel

Engagement im sozialen Bereich

Organisatorin des Frauenfrühstücks

Ehrung engagierter Bürgerinnen und Bürger 2. Teil.

Verleihung der Ehrennadel der Stadt Bergkamen

 

Name Verein/Institution
Hermann Antoniewicz KAB St. Elisabeth Bergkamen
Monika Bluhm TuRa Abt. Turnen u. Leichtathletik
Ulrike Czeranka TuRa Abt. Turnen u. Leichtathletik
Inge Einacker KAB St. Elisabeth Bergkamen
Markus Franck SuS Rünthe 08 e. V.
Marion Heil-Klute Schützenverein Oberaden 1817 e. V.
Sylke Jütte Wasserfreunde TuRa Bergkamen
Reiner Knickmeier SuS Rünthe 08 e. V.
Rüdiger Kroll TC Bergkamen-Weddinghofen
Magdalene Labbé Caritas-Konferenz St. Elisabeth
Wolfgang Maurischat Schützenverein Oberaden 1817 e. V.
Kurt Meyer HC TuRa Bergkamen e. V.
Christa Möhring Caritas-Konferenz St. Elisabeth
Helmut Nadolski FC TuRa Bergkamen
Gerhard Prenneis KAB St. Elisabeth Bergkamen
Alexandra Pütz TuRa Abt. Turnen u. Leichtathletik
Ludwig Quabeck KAB St. Elisabeth Bergkamen
Maria Quabeck KAB St. Elisabeth Bergkamen
Gerhard Schnock Schützenverein Oberaden 1817 e. V.
Maria Steinhof KAB St. Elisabeth Bergkamen
Susanne Vestweber TuS Weddinghofen 1959 e. V.
Imke Vogt TuRa Abt. Turnen u. Leichtathletik

Freya Deiting und Buck Wolters sorgten für den musikalischen Rahmen.

Verleihung der Ehrenamtskarte NRW der Stadt Bergkamen

 

Name Verein/Institution
Simon Günther Martin-Luther-Kirchengemeinde
Sonja Fuchs VfK Rünthe 55 Boxsport e. V.
Sandra Greilich Föderation Europäischer Narren FEN-Deutschland e.V.
Stefanie Steube Wasserfreunde TuRa Bergkamen
Dirk Urbanczyk TC Bergkamen-Weddinghofen
Renate Hebgen SuS Oberaden
Barbara Littwin SuS Oberaden
Helmut Nadolski FC TuRa Bergkamen
Magdalena Pasbrich FC TuRa Bergkamen
Karin Schweiger Sozialverband VdK OV Bergkamen
Christel Klein Martin-Luther-Kirchengemeinde

 




Bernd Schäfer hat die Wahl angenommen: Neuer Bürgermeister ab 1. November 2020

Foto: Stadt Bergkamen

Der Wahlausschuss der Stadt Bergkamen hat am Mittwoch das Ergebnis der Stichwahl vom 27.09.2020 einstimmig ohne Korrekturen bestätigt. Dieses Stichwahl hat der Kandidat der SPD Bernd Schäfer gewonnen

Daher konnte der Bernd Schäfer am heutigen Donnerstag im Dienstzimmer von Bürgermeister Roland Schäfer die Annahme seiner Wahl unterzeichnen.

Somit ist Bernd Schäfer ab dem 1. November neuer Bürgermeister der Stadt Bergkamen.

 

 

Foto: Stadt Bergkamen