FDP fordert Stundung von Steuern und Abgaben für Bürger und Unternehmen

FDP-Ratsmitglied Angelika Lohmann-Begander möchte in einem interfraktionellen Gespräch die Möglichkeit zinsloser Stundungen von Steuern und Abgaben des Jahres 2020 beraten und beschließen lassen. „Hiermit sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eine wesentliche Entlastung erhalten, wenn sie durch die Corona-Krise Einkommenseinbußen zu verzeichnen haben“, teilte sie Bürgermeister Roland Schäfer in einem Schreiben mit.

Angelika Lohmann-Begander: „Bund und Land gehen mit gutem Beispiel voraus und stellen aus den reichlichen Steuereinnahmen der letzten Jahre Millionen und Milliardenbeträge zur Verfügung, um die Wirtschaft zu stützen und den Bürgern z. B. durch Kurzarbeit die Arbeitsplätze zu erhalten.

Viele Kleinstgewerbetreibende stehen fassungslos vor der Frage, wie sie die laufenden Kosten bezahlen sollen, wenn keine Einnahmen mehr in ihre Kassen kommen. Viele Arbeitnehmer können ihren Verpflichtungen durch die geringeren Einkommen bei Kurzarbeit oder unvorhergesehener Arbeitslosigkeit nicht nachkommen.

Da ist jede Hilfe wichtig. Eine bürokratiearme Stundung ohne Zinsen von Grundbesitzabgaben sowie die Reduzierung von Gewerbesteuervorauszahlungen wären die Forderungen der Bergkamener FDP, die möglichst schnell in die Tat umgesetzt werden sollte.“




Coronakrise: 108 Infizierte im Kreis Unna – In Bergkamen sind tatsächlich nur 11 Personen erkrankt

Die Zahl der Infizierten (aufsummiert) hat sich weiter nach oben entwickelt. Als infiziert eingestuft und erfasst sind am heutigen 23. März 108 Personen. Die Veränderungen in zwei Städten (Bergkamen und Kamen) haben mit einer Bereinigung der Statistik zu tun. So wurden in der Richtung Kreis abgesetzten Infektionsschutzmeldung dem Kreis Unna Personen zugeordnet, die hier z.B. noch gemeldet sind, ihren Wohnsitz, aber in eine andere Kommune (außerhalb des Kreises) verlegt haben.

Hier der aktuelle Überblick:

22.03.2020 23.03.2020 Differenz (+/-)
Bergkamen 13 11 -2
Bönen 1 2 +1
Fröndenberg 4 5 +1
Holzwickede 4 4 0
Kamen 3 2 -1
Lünen 13 17 +4
Schwerte 21 21 0
Selm 19 21 +2
Unna 13 16 +3
Werne 7 9 +2
Gesamt 98 108 +10

Wichtige Rufnummern:

  • Coronavirus-Hotline NRW-Gesundheitsministerium: 0211 / 9119 1001 (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr)
  • Coronavirus-Hotline des Bundesgesundheitsministeriums: 030 / 34 64 65 100 und 0800 / 011 77 22 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr )
  • Infotelefon des Kreises Unna: 0800 / 10 20 205 (Montag bis Donnertag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 15 Uhr zu erreichen)
  • Rufnummer zur Vereinbarung von Testterminen:  0 23 03 / 27 – 52 53  (Montag bis Freitag 8.30 bis 13.30 Uhr)
  • Infotelefon (für Unternehmen und Azubis) der IHK zu Dortmund:  0231 / 5417- 444 (zu den Geschäftszeiten)
  • Infotelefon (für Unternehmen) der WFG Kreis Unna: 02303 / 27-1690

PK | PKU




Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek: Umfangreiche Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Epidemie

Oliver Kaczmarek

Die Bundesregierung hat weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren und die Auswirkungen der Corona-Epidemie auf Arbeitsplätze und Wirtschaft zu begrenzen. Die notwendigen Gesetze sollen binnen weniger Tage vom Parlament verabschiedet werden.

Dazu erklärt der heimische  SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek:

„Das Coronavirus stellt uns alle vor die größte Herausforderung seit vielen Jahrzehnten. Wir sorgen dafür, dass der Staat den Menschen in dieser Krise als starker Partner zur Seite steht. Jeder Arbeitsplatz, der verloren geht, und jeder Betrieb, der in bankrottgeht, ist einer zu viel. Deshalb handeln wir und ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um das Land sicher durch die Krise zu führen. Mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket unterstützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Soloselbständige und Kleinstbetriebe, mittelständische und große Unternehmen sowie Krankenhäuser.

Schutzschirm für Arbeitsplätze
Wir spannen einen Schutzschirm für Arbeitsplätze. Wenn Unternehmen Arbeitsausfälle haben, können sie jetzt leichter Kurzarbeitergeld beantragen, statt die Beschäftigten zu entlassen. Das hat der Bundestag bereits in der vorletzten Woche beschlossen.
Kurzarbeitergeld kann demnach bereits gezahlt, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind. Normalerweise muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein. Anders als bisher wird in Betrieben teilweise oder vollständig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Erstmals kann Kurzarbeitergeld auch für Beschäftigte in Leiharbeit gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge.
Zusätzlich ermöglichen wir es nun, dass Beschäftigte in Kurzarbeit in Bereichen aushelfen können, die notwendig sind, um die Infrastruktur und Versorgung aufrechtzuerhalten. Zuverdienste werden bis zur Höhe des vorherigen Einkommens gestattet.
Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend zum 01. März 2020 ausgezahlt werden. Das sichert Arbeitsplätze, auch in der mittelständischen Wirtschaft.

Hilfen für Eltern und Familien
Wer wegen Schul- oder Kitaschließung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, wird gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert. Das soll im Infektionsschutzgesetz geregelt werden. Das Infektionsschutzgesetz soll befristet zum Ende der Schulschließung aber längstens für sechs Wochen nicht mehr nur direkt von der Krankheit betroffene absichern, sondern auch erwerbstätige Eltern, die mittelbar betroffen sind, da sie mit den Folgen der ausfallenden Betreuung klarkommen müssen und Lohnausfälle aufgrund der Kinderbetreuung im Pandemie-Fall haben.
Wenn erwerbstätige Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, und Gleitzeit-/Überstundenguthaben sowie Urlaub ausgeschöpft sind, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das ihm in Höhe des Kurzarbeitergeldes (in der Regel 67 Prozent des Bruttoeinkommens) von den zuständigen Behörden ersetzt wird. So sind Familien gegen übermäßige Einkommenseinbußen gesichert.
Außerdem wird der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien schnell zu helfen, die wegen der Krise Einkommenseinbußen haben. Mit dem Kinderzuschlag werden Familien unterstützt, wenn das Einkommen nur für sich selbst, aber nicht für die gesamte Familie reicht. Bei Neuanträgen wird nun vorübergehend nur das letzte Monatseinkommen geprüft – statt wie sonst das Einkommen der vergangenen sechs Monate. Damit sollen die Folgen von Lohneinbußen oder Arbeitslosigkeit gemindert und sowohl Beschäftigte als auch selbständige Eltern erreicht werden.

Stabilisierung von Unternehmen
Um die Volkswirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern, wird ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds errichtet. Die Maßnahmen ergänzen die bereits geplanten Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Der Fonds umfasst mehrere Instrumente. So soll ein Garantierahmen von 400 Mrd. Euro Unternehmen dabei helfen, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren. 100 Mrd. Euro sind für Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Kapitalstärkung vorgesehen, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen. Die Rekapitalisierung kann an konkrete Bedingungen geknüpft werden. Mit Krediten von bis zu 100 Mrd. Euro sollen die KfW-Sonderprogramme refinanziert werden. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen.
Um gerade auch kleinere und mittelständische Unternehmen dabei zu unterstützen, liquide zu bleiben und Arbeitsplätze zu erhalten, hatte die Bundesregierung bereits in der vorletzten Woche mehrere Maßnahmen beschlossen. So wird es Unternehmen ermöglicht, ihre Steuerschulden erst später zu bezahlen und Steuervorauszahlungen zu senken. Um die Versorgung von Unternehmen mit Liquidität zu verbessern, werden außerdem bestehende Programme für Liquiditätshilfen deutlich ausgeweitet und zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt.
Außerdem soll die Fortführung von Unternehmen ermöglicht und erleichtert werden, die infolge der Corona-Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten haben oder insolvent geworden sind. Hierzu wird für diese Fälle die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Flankierend soll das Recht der Gläubiger, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen, für einen dreimonatigen Übergangszeitraum eingeschränkt werden.

Soforthilfen für Soloselbständige und Kleinstunternehmen
Soloselbständige, Freiberufler und Keinstunternehmen werden durch Soforthilfen unterstützt. Die Kreditprogramme zur Sicherstellung der Liquidität greifen bei ihnen oft nicht. Häufig verfügen sie über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen, müssen aber trotz möglicher Umsatzeinbußen weiterhin ihre laufenden Betriebskosten wie Mieten oder Leasingraten finanzieren. Um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern, erhalten Soloselbständige, Freiberufler und Keinstunternehmen eine finanzielle Soforthilfe, wenn sie infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Soforthilfe beträgt 9000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten, bei bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Die Abwicklung soll elektronisch über die Länder beziehungsweise Kommunen erfolgen. Das Programm hat ein Volumen von 50 Mrd. Euro.

Schutz von Mieterinnen und Mietern
Niemand soll wegen der Corona-Krise seine Wohnung verlieren, niemandem soll wegen krisenbedingter Zahlungsschwierigkeiten der Strom oder das Gas abgestellt werden.
Wer wegen der Corona-Krise Schwierigkeiten bekommt, die Miete oder Leistungen der Grundversorgung wie Strom oder Gas zu bezahlen, bekommt einen Aufschub gewährt. Das gilt für private Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für Kleinstunternehmen.
So wird für Mietverhältnisse das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt im Gegenzug im Grundsatz bestehen.
Außerdem wird geregelt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinstunternehmen nicht von der Grundversorgung abgeschnitten werden, wenn sie wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Menschen, denen durch die jetzige Krise allmählich das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, sollen mit ihren Familien nicht fürchten, mittellos dazustehen. Deswegen wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht:
Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten 12 Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für 6 Monate weiterbewilligt.
In den ersten 12 Monaten des Grundsicherungsbezugs werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, soll deswegen umziehen müssen.

Stärkung von Krankenhäusern
Krankenhäuser werden mit Milliardenhilfen dabei unterstützt, die erforderlichen Intensiv- und Beatmungskapazitäten bereitzustellen. Wenn Krankenhäuser Einnahmeausfälle haben, weil sie planbare Operationen oder Behandlungen verschieben, um Kapazitäten freizuhalten, bekommen sie dafür einen finanziellen Ausgleich. Daneben erhalten die Krankenhäuser einen Bonus für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen, zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Die Länder finanzieren kurzfristig jeweils nach eigenen Konzepten weitere erforderliche Investitionskosten.
Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, erhalten Krankenhäuser vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 einen Zuschlag je Patientin und Patient in Höhe von 50 Euro, der bei Bedarf verlängert und erhöht werden kann. Zum anderen sind weitere Maßnahmen zur Stärkung der Finanzierung der Krankenhäuser vorgesehen, um diese bei der aktuellen Krisenbewältigung zu entlasten. Diese Maßnahmen sehen eine Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts vor, wodurch nicht nur die Liquidität der Krankenhäuser verbessert wird, sondern auch erheblichen Zusatzeinnahmen entstehen.
Wenn die Bundesregierung künftig die Feststellung trifft, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, ist das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten und etwa die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sicherzustellen.

Nachtragshaushalt
Dank der soliden Finanzpolitik der letzten Jahre ist der Bund finanzpolitisch handlungsfähig. Um die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu finanzieren, soll ein Nachtragshaushalt beschlossen werden.

Die enormen Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Pandemie zu bewältigen sind, machen es erforderlich, Kredite zur Finanzierung der Belastungen in Höhe von rund 156 Mrd. Euro aufzunehmen. Damit würde die nach der Schuldenregel zulässige Obergrenze der Verschuldung deutlich um knapp 100 Mrd. Euro überschritten. Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich aber um eine außergewöhnliche Notsituation, die eine Überschreitung der Obergrenze gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 erforderlich macht. Die Entscheidung darüber liegt beim Deutschen Bundestag, der darüber am Mittwoch abstimmt.“




Sonderreglung Zulassungsstelle: Abmelden von Fahrzeugen via Postweg

Die Kreisverwaltung hat seit 18. März für Publikumsverkehr geschlossen. Das betrifft auch die Zulassungsstelle. Wer sein Fahrzeug allerdings lediglich abmelden möchte, kann das ab heute auch ohne Besuch im Kreishaus erledigen. Dafür notwendig sind ein Zugang zur Internetseite kreis-unna.de, ein funktionierender Drucker sowie stabiles Verpackungsmaterial zum Versenden der Kennzeichen.

Das Formular zur Stilllegung des Fahrzeugs ist als PDF-Datei zum Downloaden auf kreis-unna.de (Suchbegriff: Anträge und Formulare, Kategorie „Straßenverkehr“, „Zulassungsvollmacht“) hinterlegt. Dieses muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Für die Stilllegung des Fahrzeugs benötigt werden außerdem:

Zulassungsbescheinigung (Teil 1) im Original
Kennzeichenschild(er)
Angabe einer Rücksendeanschrift.

Es können ausschließlich vollständige Anträge bearbeitet werden. Der Personalausweis wird hierfür nicht benötigt.

An die Rücksendeanschrift wird die entwertete Zulassungsbescheinigung versendet. Die Kennzeichen werden nicht zurück geschickt. Die entstandenen Gebühren werden in Form eines Gebührenbescheides der Rücksendung beigefügt.

Falls das identische Kennzeichen bei einer späteren Wiederzulassung erneut verwendet werden soll, ist eine Neuprägung bei einem Schildermacher nötig.

Ausnahmereglung zur Eindämmung des Infektionsrisikos
Die Möglichkeit der Beantragung auf dem Postweg gilt ausschließlich für die Zeiten der Schließung der Kreisverwaltung Unna zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit dem neuartigen Coronavirus. Damit sollen betroffene Bürger nicht durch die Zahlung von Kfz-Steuern und Haftpflichtversicherungsbeiträgen, bei nicht genutzten Fahrzeugen zusätzlich belastet werden. Eine Ausweitung auf weitere Zulassungsvorgänge ist nicht möglich und daher auch nicht vorgesehen. PK | PKU




Absage der 1. Mai-Kundgebungen 2020


Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus zwingt auch die Gewerkschaften in der Region zu einer historisch einmaligen Entscheidung: „Schweren Herzens müssen wir die Veranstaltungen, Demonstrationen und Kundgebungen zum 1. Mai dieses Jahres leider absagen“, heißt es in einer Erklärung des DGB NRW.

„Die Corona-Pandemie bedeutet ein Leben im Ausnahmezustand: Viele Menschen können nicht zum Arbeitsplatz, Kinder nicht in die Schulen und Kitas, wir sehen unsere Verwandten nicht mehr, unsere Freundinnen und Freunde, unsere Kolleginnen und Kollegen. Viele sorgen sich um ihre Existenz. Aber wir können auch beobachten: Überall erblühen neue Formen der Solidarität, wie Nachbarschaftshilfen, Einkaufsgemeinschaften oder Jugendorganisationen, die alte Menschen und andere Hochrisiko-Gefährdete unterstützen. Künstlerinnen und Künstler zeigen ihre Kunst im Netz, Museen öffnen virtuell, Schulen entwickeln innovative Lehrmethoden.

Hier zeigt sich, dass das diesjährige Motto des DGB – „Solidarisch ist man nicht alleine“ – lebt. Solidarität heißt aber in diesem Jahr vor allem: Abstand halten! Im nächsten Jahr werden wir dann wieder mit vielen Menschen gemeinsam die Straßen und Plätze füllen und den 1. Mai feiern: Das – weltweit – größte Fest der Solidarität.“




Bündnis 90 / Die Grünen: Fraktionsbüro geschlossen

Das Fraktionsbüro von Bündnis 90 / Die Grünen ist ab Montag, den 23. März aufgrund des Corona-Virus bis auf weiteres nicht besetzt.

Die Bürgersprechstunden fallen daher aus, jedoch besteht weiterhin die Möglichkeit per e-mail an fraktion-gruene@bergkamen.de Kontakt mit uns aufzunehmen. In dringenden Fällen ist die Fraktion außerdem unter der Telefonnummer 02306/9966921 zu erreichen.




Corona-Krise: Jetzt kommt das generelle Kontaktverbot – Gastronomiebetriebe und auch Friseursalons müssen schließen

Bund und Länder haben die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verschärft. Die jetzt verkündeten Maßnahmen gelten ab Mitternacht.

Demnach herrscht ein generelles Kontaktverbot. Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind verboten. Dies gilt nicht für Familien und Menschen, die in einem Haushalt leben. Ausgenommen sind auch Zusammenkünfte aus geschäftlichen, dienstlichen und beruflichen Gründen, Prüfungen und Betreuungen . In der Öffentlichkeit muss eines Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

In den nächsten zwei Wochen sind außerdem alle Gastronomiebetriebe, Friseurbetrieb und Kosmetikbetriebe geschlossen. Medizinische Behandlungen sind aber weiterhin möglich.

Die Einhaltung dieser zusätzlichen Bestimmungen werden von der Polizei und den Ordnungsbehörden überwacht.




Corona-Krise: Ab Montag deutliche Verbesserung im Betreuungsangebot für Schulkinder in Bergkamen

Das Schulministerium NRW hat mit Wirkung vom 23. März die bestehenden Regelungen zur Notbetreuung von Schulkindern für Eltern erweitert. Betreut werden seit dem 18. März Kinder in den Klassen 1-6, deren Eltern im Bereich sogenannter kritischer Infrastrukturen arbeiten.

Ab Montag wird der zeitliche Umfang der Betreuung ausgedehnt. Bis einschließlich 19. April findet die Betreuung an den Schulen, an denen ein Ganztagsangebot besteht, bis in den Nachmittag und auch samstags und sonntags statt. Ausgenommen ist nur die Zeit von Karfreitag bis Ostermontag. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz an der Schule hat.

Inhaltlich ist die Regelung dahingehend erweitert worden, dass nunmehr nicht zwingend beide Elternteile in kritischen Infrastrukturen arbeiten müssen, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Elternteile selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch auf Notbetreuung haben ab Montag alle Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin. Voraussetzung bleibt, dass sie in dem Betrieb unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Bürgermeister Roland Schäfer begrüßt die Erweiterung ausdrücklich: „Mit dieser Erweiterung wird es Eltern, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten, deutlich erleichtert, ihrer für das Gemeinwohl wichtigen Arbeit nachzugehen“.




Corona-Krise: Jetzt 83 Fälle im Kreis Unna – In Bergkamen bleibt es bei 13

Im Kreis Unna sind heute 22 neue Corona-Fälle hinzugekommen. Insgesamt gibt es damit summiert 83 Fälle im Kreis Unna. Die neuen Fällen sind wohnen in:
Bönen (1)
Holzwickede (1)
Lünen (2)
Schwerte (6)
Selm (8)
Unna (4).

Es gilt weiterhin: Das Infotelefon des Kreises Unna ist überlastet. Das macht sich heute vor allem in Lünen bemerkbar. Wer dort nicht durchkommt, kann auch die Nummer in Unna (0 23 03 / 27 – 52 53) anrufen.

Fälle in der Übersicht:

Bergkamen 13
Bönen 1
Fröndenberg 2
Holzwickede 4
Kamen 2
Lünen 9
Schwerte 19
Selm 16
Unna 10
Werne 7
Gesamt 83

Weitere Teststelle –  Zeiten ausgeweitet
In Schwerte wird ab Montag, 23. März eine weitere Teststelle in Betrieb genommen. Die Terminvereinbarung läuft über die neue zentrale Rufnummer 0 23 03 / 27 – 52 53. Die Teststelle befindet sich im
Marienkrankenhaus Schwerte
Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung
Goethestraße 19
58239 Schwerte

Wichtig: Tests werden nur nach Terminvereinbarung und voriger Absprache durchgeführt. Nähere Informationen, wann Tests durchgeführt werden, finden sich unten stehend in den häufig gestellten Fragen.
Zusätzlich werden die Zeiten, in denen Tests durchgeführt und vereinbart werden können, ausgeweitet.

Ab Montag gilt:
Erreichbarkeit der Hotline zur Coronatest-Terminvereinbarung für Unna, Lünen und Schwerte: Montag bis Freitag 8.30 bis 13.30 Uhr
Testzeiten für Lünen und Unna: Montag bis Freitag von 8.30 bis 15 Uhr
Testzeiten für Schwerte: Montag bis Freitag von 12 bis 14 Uhr

Rufnummer zur Terminvereinbarung ändert sich
Die Telefonnummern zur Vereinbarung von Coronatest-Terminen in Unna, Schwerte und Lünen werden vereinheitlicht. Ab Montag, 23. März gilt eine zentrale Nummer, über die das ärztlich besetze Telefon erreichbar ist. Die Rufnummer in Lünen entfällt – ein Bandansage weist auf die neue Regelung hin.
0 23 03 / 27 – 52 53

– Max Rolke –




Aktuelle Informationen der Stadt zur Corona-Krise: Das 21. Hafenfest 2020 ist abgesagt!

Eine klare Ansage: Die Bergkamener Spielplätze sind bis auf Weiteres gesperrt.

Das 21. Hafenfest in der Marina Rünthe wird auf Grund der derzeitigen unklaren Situation abgesagt. „Die Investition von mehreren zehntausend Euro in ein Fest, dass möglicherweise nicht stattfinden kann, ist nicht zu vertreten“, beton Bürgermeister Roland Schäfer. Jetzt schon notwendige Vergaben für Bühnen und Technik sowie Sicherheitsdienste können noch gestoppt werden.

Bürgermeister Roland Schäfer hat sich schwer getan mit dieser Entscheidung: „Für die Besucherinnen und Besucher und insbesondere für die Familien, die am ersten Juni-Wochenende sehr wahrscheinlich wieder zu Tausenden in die Marina Rünthe geströmt wären, tut mir die Absage sehr leid, ebenso für die zahlreichen Schausteller und Künstler, ohne die ein solches Fest nicht möglich wäre.“
Einen Nachholtermin wird es in 2020 nicht geben.

Bürgerreise ebenfalls abgesagt

Die im Zeitraum vom 29. Mai bis 1. Juni 2020 geplante Bürgerreise in die französische Partnerstadt wird ebenfalls abgesagt. Diese Reise war trotz des heutigen Anmeldeschlusses bereits komplett ausgebucht. Die angemeldeten Teilnehmer sind bereits in Kenntnis gesetzt worden.

Sicherstellung der Erreichbarkeit der Einrichtungen der Stadtverwaltung

Auch die Beschäftigten der Stadtverwaltung verändern ihren Dienstplan um den Kontakt untereinander und so auch die gegenseitige Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Ab kommenden Montag wird im wechselseitigen Schichtbetrieb gearbeitet. „Wir wollen sicherstellen, dass wichtige Zahlungsläufe wie im Bereich Unterhalt, Wohngeld oder der Sozialhilfe auch weiterhin nicht gefährdet sind, ebenso dringende Angelegenheiten wie zum Beispiel des Bürgerbüros, Standesamtes, der Jugendhilfe, von Müllabfuhr und Entwässerung“, so Bürgermeister Roland Schäfer am heutigen Tag.




Digital Kontakt aufnehmen: Kreis Unna macht Angebote

Die Kreisverwaltung ist – wie derzeit fast alles und ohne Ausnahmen – für den Publikumsverkehr geschlossen. Um die Ausbreitung des Coronavirus‘ einzudämmen, ist es das beste Mittel, wann immer möglich zu Hause zu bleiben. Von dort aus lässt sich der Kreis Unna mit zahlreichen Digital-Angeboten erreichen.

Ob Wunschkennzeichenreservierung, die Bestellung einer Feinstaubplakette per E-Mail oder die Kfz-Zulassung – rund ums Auto lässt sich jede Menge online erledigen. Wer sein Auto online anmelden, ummelden, wiederzulassen oder außer Betrieb setzen möchte, muss aber einige Voraussetzungen erfüllen.

Online-Ausweisfunktion
Mit dem neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion samt Kartenlesegerät oder einem Smartphone mit der „AusweisApp2“ kann man sein neues Auto beispielsweise über das Internet anmelden. Welche weiteren Spielregeln gelten, steht unter www.kreis-unna.de im Bereich „Zulassung“.

Sonstige Angebote
Ein digitaler Ausflug durchs Kreisgebiet lässt sich vom heimischen Schreibtisch aus unternehmen. Möglich macht es der „GeoService.kreis-unna.de“: Verfügbar sind beispielsweise Luftbilder, Höhenmodelle, Landschaftspläne, Liegenschaftskarte oder Bodenrichtwertkarten. Wer einen konkreten Ort finden möchte, kommt mit der Adress- und Flurstücksuche weiter. Sein eigenes Haus kann man übrigens über den 3D- und Schrägluftbildviewer Kreis Unna finden (www.kreis-unna.de – Suchbegriff: 3D).

Anträge auf dem Postweg
Weitere Angebote reichen von einem Anmelde- und Infoportal für Schülerinnen und Schüler über Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und deren Angehörige, das Portal „Bauen online“ für bereits laufende Bauakten bis hin zum Mietspiegelrechner. Und nicht zuletzt lassen sich Dutzende Anträge ausdrucken und auf dem Postweg stellen (www.kreis-unna.de – Service – Anträge und Formulare). PK|PKU