Die Grünen möchten es überprüfen lassen: Wie wirksam ist das Bergkamener Klimaschutzkonzept?
Der Stadtrat hat vor zwei Jahren ein Klimaschutzkonzept für Bergkamen beschlossen. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen möchten nun die Wirksamkeit dieses Konzepts überprüfen lassen. Konkret geht es um die Frage, ob die Menge der Treibhausgase, die im Stadtgebiet ausgestoßen werden, tatsächlich geringer werden. Deshalb soll nach dem Wunsch der Fraktion das mit Daten des Kommunalverbands Ruhrgebiet oder eines Instituts jährlich überprüft werden.
Die Grünen werden in der nächsten Sitzung des Stadtrats einen entsprechenden Antrag stellen. Zur Begründung erklärt die Fraktion:
„Die Stadt Bergkamen hat mit der Verabschiedung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes ergänzt durch den Klimaschutzfahrplan auf die Herausforderungen des Klimawandels reagiert und für den kommunalen Aufgabenbereich Verantwortung zur Begrenzung des Klimawandels übernommen.
Für Politik und Verwaltung ist es entscheidend, die Wirkung, der im Integrierten Klimaschutzkonzept vorgesehenen und umgesetzten Maßnahmen, beurteilen zu können. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Effizienz der durchgeführten Maßnahmen nachvollzogen werden kann. Erst auf der Grundlage einer THG-Bilanzierung ist es möglich zu erkennen, ob die im Integrierten Klimaschutzkonzept und im Klimaschutzfahrplan verankerten Maßnahmen ausreichend sind oder Konzept und/oder Fahrplan angepasst werden müssen.
Sollte der Stadt Bergkamen durch dem Regionalverbund Ruhr (RVR) zeitnah ein auf aktuellen Daten basierendes, umfassendes und aussagekräftiges Instrument zur Verfügung gestellt werden, soll dieses genutzt werden. Sofern bis Juni diesen Jahres erkennbar ist, dass dies durch den RVR nicht möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt, umgehend ein anderes adäquates Instrument zu beschaffen, ggf. unter Vergabe eines entsprechenden Auftrags an ein Büro oder Institut, z. B. die Energielenker Beratungs GmbH, Greven.“
Land verlängert Corona-Regelungen um zunächst eine Woche
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung, die Coronabetreuungsverordnung und die Coronafleischwirtschaftsverordnung) zunächst ohne wesentliche Änderungen um eine Woche bis zum 21. Februar 2021 verlängert.
Wichtig ist für alle Bürgerinnen und Bürger, dass beim Einkaufen mindestens bis 10 Meter vor dem Eingang des Geschäfts eine Make zu tragen ist.
Grundsätzlich haben Lehrerinnen und Lehrer in Schulen sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen jetzt eine medizinische Maske (z.B. OP-Maske) zu tragen.
Hier die wichtigsten Regelungen in einer Zusammenfassung des Landes:
Grundregeln
Persönliche Treffen bitte auf das absolute Mindestmaß und das Erlaubte reduzieren.
Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt.
Im öffentlichen Raum mindestens anderthalb Meter Abstand zu anderen Menschen halten.
Die Maske korrekt – also auch über der Nase – und überall dort tragen, wo es vorgeschrieben ist oder eng wird.
Treffen ohne Mindestabstand sind nur in Ausnahmefällen gestattet. Dazu gehören beispielsweise:
Treffen innerhalb des eigenen Hausstandes;
Treffen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person. Zu betreuende Kinder dürfen mitgebracht werden;
Schulische Betreuungsangebote (unter Beachtung der Corona-Betreuungsverordnung);
Betreuung in Kitas im Rahmen des eingeschränkten Pandemiebetriebs (unter Beachtung der Corona-Betreuungsverordnung);
Besuch von Spielplätzen im Freien durch Kinder;
Fahrten im öffentlichen Personenverkehr;
zwingende Zusammenkünfte zur Berufsausübung;
dringend erforderliche Jagden mit maximal fünf Personen;
Treffen naher Angehöriger bei Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen.
Bitte immer auf die Hygieneregeln achten, also beispielsweise regelmäßig die Hände waschen und grundsätzlich in die Armbeuge niesen.
Empfehlenswert ist zudem, die Corona-Warn-App auf dem Handy zu installieren und zu nutzen.
Alltagsmaske tragen
Eine Alltagsmaske ist unter anderem zu tragen
in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum, wenn dort Besucherverkehr herrscht sowie auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich.
im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften: auf den Zuwegungen zu dem Geschäft innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen. Wer ins Geschäft möchte, trägt gerne direkt die dort vorgeschriebene medizinische Maske.
am Arbeitsplatz, sofern ein Abstand von anderthalb Metern zu weiteren Personen nicht sicher eingehalten werden kann,
in Schulgebäuden und auf dem Gelände von Schulen – ab Klassenstufe 5 auch im Unterrichtsraum,
auf Spielplätzen – gilt für Kinder ab dem Grundschulalter und ihre Eltern sowie eventuelle weitere Begleitpersonen.
Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder im Vorschulalter, im Einsatz befindliche Sicherheitskräfte, Feuerwehrleute und Personal der Rettungsdienste sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Alltagsmaske tragen können (Attest notwendig).
Medizinische Maske tragen
Eine medizinische Maske, die sogenannte OP-Maske, ist zu tragen
in allen Geschäften des Einzel- und Großhandels,
in Arztpraxen und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen (auch in Krankenhäusern),
in Bussen, Zügen des Nah- und Fernverkehrs und Taxen sowie in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und in Haltestellen,
während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung auch am Sitzplatz.
Eine gute medizinische Maske (= OP-Maske) besteht aus dreilagigem Vlies, sie sollte die Europäische Norm EN 14683 erfüllen und die CE-Kennzeichnung tragen (steht auf der Packung des Herstellers).
Natürlich kann alternativ auch eine FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) getragen werden, die einen noch etwas besseren Eigenschutz bietet. Auch hier auf die CE-Kennzeichnung (EN 149) achten.
FFP2-Maske tragen
Für einen besseren Schutz der besonders gefährdeten Menschen sind Beschäftigte und Besucher der Pflegeheime und der Wohnheime für Menschen mit Behinderungen sowie Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten verpflichtet, beim unmittelbaren Kontakt zu ihnen eine so genannte FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) zu tragen.
Die Religionsausübung ist ein hohes Gut, sie ist durch das Grundgesetz geschützt.
Dennoch sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften aufgefordert, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob Gottesdienste und andere Versammlungen angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens als Präsenzveranstaltungen stattfinden können.
Über Versammlungen mit Anwesenheit der Beteiligten müssen die örtlich zuständigen Behörden informiert werden.
Falls die Beteiligten zu der Einschätzung kommen, dass Versammlungen mit Anwesenheit möglich sind, müssen die Kirchen und Religionsgemeinschaften für die Einhaltung folgender Voraussetzungen sorgen:
Einhaltung des Mindestabstands von anderthalb Metern, Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz, Einführung eines Anmeldeverfahrens, Begrenzung der Teilnehmerzahl, Erfassung der Kontaktdaten und Verzicht auf gemeinsamen Gesang.
Hochschulen, Schulen und Kitas
Schulen und Einrichtungen der Kinderbetreuung sollen unter Auflagen weiter geöffnet bleiben.
Präsenzveranstaltungen in Hochschulen und Schulen des Gesundheitswesens sind nur ausnahmsweise zulässig.
Aus- und Weiterbildungsangebote in Präsenzform sind grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme gilt für berufsbezogene Prüfungen, die nicht auf einen Termin nach Ende des Lockdowns verschoben werden können.
Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Der Betrieb von Krankenhäusern, Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen soll auf Basis eines einrichtungsbezogenen Konzepts geregelt werden.
Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe gilt: Mindestens jeden dritten Tag sind das Pflegepersonal und alles weitere Personal, das – auch indirekt – Kontakt zu Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besuchern hat, auf das Coronavirus zu testen. Dafür reicht der Antigen-Schnelltest.
Das gilt auch für das Personal ambulanter Pflegedienste, wenn sie Kontakt zu Pflegebedürftigen haben.
Allen Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe wird empfohlen, sich unmittelbar vor dem Besuch mit Hilfe eines Schnelltests auf das Coronavirus testen zu lassen.
Sport, Kultur und Freizeit
Angebote und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, müssen eingestellt bzw. geschlossen werden. Dazu gehören unter anderem:
Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos (außer: Autokinos), Museen
Im Rahmen der Berufsausübung sind Theater- und Konzertproben sowie Aufführungen ohne Publikum (etwa zur Übertragung im TV oder Internet) möglich.
Zoos, Tierparks, Schwimmbäder, Thermen
Spielhallen und Spielbanken
Clubs und Diskotheken
Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen
Skilifte (in NRW)
Sonnenstudios
Bordellbetriebe
Gemeinsamer Sport, Sportfeste und andere Sportveranstaltungen sind im Amateur- und Freizeitbereich untersagt. Fitnessstudios sowie öffentliche und private Sportanlagen (auch: Tennis- und Golfplätze) müssen geschlossen bleiben, auch Reha-Sport ist nicht möglich.
Ausnahmen:
Erlaubt ist Individualsport außerhalb von Sportanlagen, der im Regelfall alleine oder zu zweit mit Mindestabstand ausgeübt werden kann (zum Beispiel Joggen, Walken, Rad fahren). Nicht zulässig ist die gezielte Vermittlung von Fähigkeiten oder Fertigkeiten durch Trainerinnen und Trainer in diesen Sportarten.
Profisport ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Zuschauer sind allerdings nicht zugelassen.
Das Bewegen von Pferden ist aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang zulässig, sport- und trainingsbezogene Übungen sind untersagt.
Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie
Zulässig bleibt der Betrieb von
Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten,
Wochenmärkten für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
Apotheken, Reformhäusern, Sanitätshäusern, Babyfachmärkten und Drogerien,
Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
Kiosken und Zeitungsverkaufsstellen,
Verkaufsstellen für Schnittblumen und Topfpflanzen von geringer Haltbarkeit,
Futtermittelmärkten und Tierbedarfsmärkten,
Bau- und Gartenbaumärkten, Baustoffhandelsgeschäfte (nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden sowie Land- und Forstwirten)
Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden. Privatkunden ist nur der Kauf von Lebensmitteln erlaubt.
sowie die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die „Tafeln“).
Alle anderen Einzelhandelsbetriebe müssen schließen, können jedoch einen Bestell- und Abholservice einrichten, der den Coronaschutz-Regeln entspricht. Auch Reisebüros müssen schließen.
Restaurants, Cafès, Imbisse, Kneipen und andere gastronomische Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Ein Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, allerdings muss beim Verzehr ein Abstand von mindestens 50 Metern zur Verkaufsstelle eingehalten werden.
Betriebskantinen und Mensen in Bildungseinrichtungen dürfen nur noch dann ausnahmsweise öffnen, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich ist.
Der Verkauf von Alkoholika zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist untersagt.
Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt, wenn sie nicht aus medizinischen, pflegerischen oder sozial-ethischen Gründen dringend erforderlich sind.
Busreisen zu touristischen Zwecken sind verboten.
Reisen und private Besuche, die nicht zwingend notwendig sind, sollten verschoben oder abgesagt werden.
Handwerk, Wirtschaft und Veranstaltungen
Arbeitgeber haben sicherzustellen, dass Kontakte im Betrieb reduziert werden, sollen Möglichkeiten zur Arbeit im Homeoffice eröffnen und den Beschäftigten kostenlose Maske zur Verfügung stellen.
Handwerksbetriebe und für den Alltag wichtige Dienstleister (zum Beispiel Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten) können weiterhin ihren Tätigkeiten nachgehen.
Dienst- und Handwerksleistungen, die nicht auf Distanz von mindestens anderthalb Metern angeboten werden können, sind bis auf wenige Ausnahmen untersagt.
Nicht erlaubt sind unter anderem: Massage, Tätowierung, Kosmetik, Maniküre, Friseurleistungen
Erlaubt bleiben: Dienst- und Handwerksleistungen im Gesundheitswesen, medizinische Fußpflege, Taxifahrten
Auch Ärzteschaft, Heilpraktiker und ambulante Pflegedienste können ihrer Arbeit weiterhin nachgehen.
Der Betrieb von Fahrschulen für berufsbezogene Ausbildungen ist erlaubt. Darüber hinaus darf die praktische Ausbildung fortgesetzt werden, wenn bereits die Hälfte der Pflichtstunden absolviert wurde.
Unternehmen aller Größen, Solo-Selbstständige und Selbstständige in freien Berufen können bei deutlichen Umsatzrückgängen durch die Corona-Pandemie Überbrückungshilfe beantragen.
Veranstaltungen und Versammlungen sind ganz überwiegend nicht möglich.
Mit 3 Mio. Euro Kosten zu teuer: SPD gegen den Erhalt des Schachtgerüstes Haus Aden 2
Das Schachtgerüst Haus Aden 2 .
3. Millionen Euro soll laut eines Gutachtens der Erhalt des Schachtgerüstes Haus Aden 2 kosten. Darin eingerechnet sind noch nicht die Unterhaltungskosten. Das ist der SPD-Fraktion zu viel. Warum hat sie am Freitag in einer Pressemitteilung erläutert.
„Am Montag den 01.02.2021 wurde allen Fraktionen die Machbarkeitsstudie zur Umsetzung, Sanierung und Instandhaltung des Schachtgerüstes Haus Aden 2 durch die Verwaltung der Stadt Bergkamen zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden der SPD-Fraktion durch die Verwaltung in zwei Fraktionssitzungen umfassend erläutert. Darüber hinaus wurden Gespräche mit dem Geschichtskreis Haus Aden/ Grimberg 3/4 geführt, der sich bekanntlich für den Erhalt des Schachtgerüstes ausgesprochen hat. Nach Austausch und Bewertung aller Informationen sowohl der Machbarkeitsstudie, als auch der Position des Geschichtskreises sind wir am Ende eines mehrstündigen Diskussions- und Beratungsprozess zu der Entscheidung gelangt, dass die SPD-Fraktion einem Erhalt des Schachtgerüsts Haus Aden 2 nicht zustimmen kann.
„Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass sich die SPD-Fraktion der Bedeutung des Bergbaus für Bergkamen sehr deutlich bewusst ist. Es gibt in unserer Fraktion kein Mitglied, welches nicht direkt durch Beschäftigung/ ehemalige Beschäftigung im Bergbau oder indirekt durch Großvater, Vater, Bruder, Onkel, Schwager usw. bei dieser Entscheidung persönlich betroffen ist. Auch in unseren mehrstündigen Diskussionen hat diese Verbundenheit großen Raum eingenommen. Am Ende ist jedoch die Weiterentwicklung der gesamten Stadt in den Blick zu nehmen. Aus diesem Grund haben wir uns letztlich gegen einen Erhalt des Schachtgerüstes Haus Aden 2 entscheiden müssen“, bergründet Rüdiger Weiß die Entscheidung der SPD-Fraktion.
Ausschlaggebend für unsere Entscheidung waren die aus der Machbarkeitsstudie hervorgehenden, durch einen Kredit zu finanzierenden Gesamtkosten von 3 Mio. Euro, die den städtischen Haushalt über Jahre mit jährlich 142 T. Euro belasten würden und in denen noch keine weiteren Unterhaltungskosten berücksichtigt sind.
Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung anstehender wichtiger Investitionen im Stadtgebiet wie z.B. dem Neubau der Jahnschule oder des Feuerwehrgerätehauses in Oberaden und weiterer erforderlicher Investitionen für Kinder- und Bildungseinrichtungen ist für die SPD-Fraktion ein solches finanzielles Engagement in Höhe von 3 Mio. Euro eine nicht zu vertretende Inanspruchnahme der Leistungsfähigkeit des städtischen Haushaltes. In diesen Erwägungen haben wir die unsichere finanzielle Situation der Stadt Bergkamen berücksichtigt, da die Haushaltsplanung allgemeinen haushaltswirtschaftlichen Risiken aus der konjunkturellen und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung unterliegt, die Einflüsse, durch die Corona-Pandemie ausgelöst, werden den städtischen Haushalt in den nächsten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit negativ beeinflussen.
Desweitern ist die SPD-Fraktion überzeugt, dass dem Bergbau in Bergkamen eine vielfältige Würdigung zuteil wird, beispielsweise durch den unter Denkmalschutz stehenden Förderturm der Zeche Monopol/ Grimberg 1/2, der Halde Großes Holz oder den im Stadtgebiet zu findenden Bergbaurelikten. Das Thema „Erinnerungskultur“ hat die SPD-Fraktion im Zusammenhang mit der Entwicklung unserer Stadt vom Damals zum Heute im Blick.
An dieser Stelle würdigen wir das große Engagement des Geschichtskreises Haus Aden/ Grimberg 3/4: der nicht nur im Stadtmuseum, sondern auch am Stadtmuseum eine dauerhafte Heimat hat. Das geschieht durch vielfältige gelungene Aktionen und Präsentation wie etwa einem Unter-Tage-Streckennachbau, einem Schildausbau mit einem Strebpanzerteilstück inklusive Kettenstück oder einer Unter-Tage-Diesellok mit Personenwagen.
Die SPD-Fraktion wird sich trotz der in diesem Sachverhalt getroffenen Entscheidung weiterhin für die Bewahrung der Bergbautradition einsetzen.“
CDU-Kreisvorstand nominiert Hubert Hüppe als Bundestagskandidaten
Hubert Hüppe. Foto: Stella von Saldern
Der Vorstand des CDU Kreisverbandes hat am Dienstagabend einstimmig den langjährigen Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe als Kandidaten für den Bundestagswahlkreis Unna I nominiert. „Wir haben uns für Hubert Hüppe ausgesprochen, weil wir ihn als fleißig, profiliert und bürgernah kennen“, erläutert Marco Morten Pufke, CDU-Kreisvorsitzender, das Votum seines Vorstandsteams. Hüppe bringe viel politische Erfahrung mit und sei bei der Bevölkerung sehr angesehen.
Pufke weiter: „Die Chancen stehen gut, dass der Wahlkreis Unna I am 26. September von der CDU direkt geholt werden kann. Dennoch erhoffen wir uns für Hubert Hüppe, der innerhalb der Partei hervorragend vernetzt ist, einen Platz weit oben auf der Landesliste. Wir wollen unbedingt wieder einen CDU-Bundestagsabgeordneten für den Mittel- und Südkreis.“
Mit Dr. Jan Hoffmann aus Kamen gibt es einen zweiten Bewerber. Mitte April wird eine Wahlkreisvertreterversammlung endgültig über die Kandidatur entscheiden.
Die Nordkreis-Städte Lünen, Selm und Werne bilden mit Hamm den Wahlkreis Hamm – Unna II. Die dortigen CDU-Verbände sind derzeit in intensiven Gesprächen mit dem Ziel, einen gemeinsamen Kandidaten vorzustellen.
Witterungsbedingter Ausfall des Wochenmarktes am Donnerstag in Bergkamen
Aufgrund der aktuellen Wetterlage und der Verkehrssituation hat die Stadt Bergkamen Kontakt zu den derzeit aktiven Markthändlern aufgenommen, die übereinstimmend erklärt haben, dass sie von einer Anreise und einem Aufbau am kommenden Donnerstag absehen werden.
Daher hat sich die Stadt Bergkamen zu einer Absage des Wochenmarktes am 11. Februar entschieden.
EBB: Müllabfuhr fährt in Bergkamen
Aufgrund diverser Rückfragen und Irritationen teilt der EntsorgungsBetrieb Bergkamen (EBB) mit, dass die Müllabfuhr in Bergkamen weiterhin versucht, alle Touren abzufahren. Aus diesem Grunde wird auch darum gebeten, dass die Gefäße weiter stehen bleiben, so dass diese am selben Tag oder unter Umständen am Folgetag mit einem Kleinfahrzeug geleert werden können, falls dies mit den üblichen Großfahrzeugen nicht möglich war.
Auch die zugesagten Sperrmülltermine versucht das Team des EBB abzufahren.
Lediglich in Straßen, in denen kein Winterdienst stattgefunden hat und ein befahren weder mit den 26 Tonnen Standardfahrzeugen als auch mit dem Kleinfahrzeug (13 Tonnen) nicht möglich ist werden Zurzeit nicht angefahren.
Der EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die derzeitige Lage aufgrund der Witterung.
Ende des Kraftwerks Heil ist absehbar: Danach Standort für die Kreislaufwirtschaft?
Das Steinkohlekraftwerk in Heil.
Das Ende de Kraftwerks in Heil ist absehbar. Das Gelände könnte danach zu einem Standort der Abfallwirtschaft werden. Diese Möglichkeit zeichnet sich nach einem Treffen von Landrat Mario Löhr mit dem abfallpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Thews und Ludger Rethmann, Vorstandsvorsitzender von REMONDIS. Mit beim Gespräch über die wirtschaftliche Zukunft des östlichen Ruhrgebiets auch Mike-Sebastian Janke, Kreisdirektor und Kämmerer des Kreises.
Der Ausstieg aus der Kohleverstromung trifft den Kreis Unna mit seinen Kraftwerksstandorten in Lünen, Werne und Bergkamen sowie das östliche Ruhrgebiet mit der Stadt Hamm stärker als andere Regionen. Das Gersteinwerk in Werne und das Steag-Kraftwerk in Lünen sind bereits abgeschaltet. Bis spätestens 2038 sollen die verbliebenen Kraftwerke folgen. Nachdem bereits seit 2010 die Kohleförderung im Kreis Unna eingestellt wurde, beschleunigt sich durch den Ausstieg der Strukturwandel mit allen potenziell negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt in der Region.
Landrat Mario Löhr (2.v.r.), Kreisdirektor Mike-Sebastian Janke (r.) mit Michael Thews, Bundestagsabgeordneter (2.v.l.) und Ludger Rethmann, Vorstandsvorsitzender von REMONDIS (l.). Foto: Anita Lehrke – Kreis Unna
Mario Löhr, Michael Thews und Ludger Rethmann sehen in der Entwicklung jedoch auch große Zukunftschancen für die Region. Ludger Rethmann verweist auf den Hauptstandort seines Unternehmens Remondis, nach bescheidenen Anfängen in Selm heute eines der führenden Unternehmen für Recycling, industrielle und kommunale Dienstleistungen sowie Wasserwirtschaft auf drei Kontinenten: „Wir haben bereits mehr als einmal bewiesen, dass die Umwandlung eines alten Industriestandorts zu einem Vorzeigemodell für nachhaltiges Wirtschaften funktionieren kann. Das Lippewerk in Lünen war mal ein veraltetes Aluminiumwerk ohne Zukunft, heute ist es Europas größtes Zentrum für industrielle Kreislaufwirtschaft. Mit unseren Recyclingaktivitäten versorgen wir die Industrie mit wertvollen Rohstoffen und sparen dabei obendrein eine knappe halbe Million Tonnen CO2 ein, alleine am Standort Lippewerk in Lünen! So konnte die Kreislaufwirtschaft in der Region bereits heute tausende nachhaltige Arbeitsplätze im Dienste der Umwelt und des Klimas schaffen. Da steckt noch viel mehr Potenzial drin.“
Michael Thews sieht in der modernen Kreislaufwirtschaft große Chancen für die zukünftige Nutzung alter Kraftwerksstandorte: „Es gibt mit Aurubis, Remondis und vielen mittelständischen Betrieben im Kreis bereits hervorragende Beispiele für gelungenen Strukturwandel deshalb war es mir wichtig, dass Projekte zur Kreislaufwirtschaft bei den aktuellen Strukturhilfen förderfähig sind. Deutschland ist in vielen Bereichen ein Vorreiter für die Kreislaufwirtschaft und sollte es auch bleiben. Der Green Deal der EU, aber auch die Stimmung in der Bevölkerung zeigen, dass Kreislaufwirtschaft im Sinne des Schutzes natürlicher Ressourcen und des Klimaschutzes eine enorme Bedeutung hat.
Wir haben die vielleicht einmalige Chance, aus einer ehemaligen Kohleregion mit vielen Kraftwerken, deren Zeit unweigerlich abläuft, eine Musterregion für nachhaltiges Wirtschaften und Klimaschutz zu machen. Die Expertise ist hier bei uns vorhanden und die Menschen können anpacken. Jetzt kommen auch noch die geeigneten Standorte dazu, mehr Chance geht nicht.“
Mario Löhr, Landrat des Kreises Unna, betont die politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen des Umbaus: „Unsere Aufgabe ist es, durch gezielte Wirtschaftsförderung den Menschen in der Region tragfähige Zukunfts- und vor allem Arbeitsmarktperspektiven zu eröffnen. Der Kreis Unna und das östliche Ruhgebiet sind zwar vom Strukturwandel besonders hart getroffen, gleichzeitig bieten sich hier aber auch sehr vielversprechende Chancen. Die ersten Schritte auf dem Weg zur Musterregion für Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft sind erfolgreich getan, daran gilt es aus unserer Sicht nun anzuknüpfen.“ REMONDIS / PK
Banner aufgestellt: Aktionskreis fordert die Marktplatzsanierung in Rünthe jetzt
Mit diesem Schild fordert der Aktionskreis nochmals die Sanierung des Marktplatzes in Rünthe.
Der Aktionskreis Wohnen und Leben Bergkamen hat jetzt ein Banner am Rand des ehemaligen Marktplatzes in Rünthe aufgestellt. Mit dieser Aktion will der Aktionskreis noch einmal auf seine Forderung aufmerksam machen, das Gelände nach der Altlastensanierung im Dialog mit den Rünther Bürgerinnen und Bürgern für eine Wohnbebauung zu nutzen.
„Wir setzen in der Sache auf einen positiven Förder-Bescheid des Flächenreyclingverbandes und erwarten, dass die Stadt Bergkamen mit Beteiligung der Rünther BürgerInnen ein zukunftsweisendes Konzept für diese Fläche „Neue Mitte Rünthe“ unter Einbeziehung des Landwehrparks entwickelt“, erklärt der Sprecher des Aktionskreises Karlheinz Röcher.
DIE LINKE übergibt FFP2-Masken an Hort der Friedenskirche und OGS der Pfalzschule
Übergabe der FFP2.Masken an den Hort der Friedenskirche.
Übergabe der Masken an die Leiterin der OGS Pfalzschule Corinna Helm-Beyer.
Der Ortverband Kamen/Bergkamen der Partei DIE LINKE hat seinen Worten Taten folgen lassen. Nachdem bereits am Dienstag die Verteilung von FFP2-Masken für Bedürftige im Kamener Parteibüro begann, hat der Ortsverband nun auch weitere Masken zur Verfügung gestellt. Sowohl der Kinderhort der Friedenskirche als auch die Betreuung der Pfalzschule in Weddinghofen bekamen Masken überreicht. OGS-Leiterin Corinna Helm-Beyer und die Hort-Mitarbeiter*innen Sandra Walkenhaus und Ingo Rademacher nahmen die Masken gerne an und werden sie nun an die Kinder und deren Familien weiterverteilen.
Am nächsten Dienstag wird DIE LINKE außerdem einige Masken an die Tafel des Kreises Unna spenden, damit diese von dort aus auch an Bedürftige weitergegeben werden können. Da es sich bei den Schutzmasken um Verbrauchartikel handelt, freut sich der Ortsverband wenn auch solidarische Mitmenschen entsprechende Masken spenden oder zur Verfügung stellen, damit auch bedürftige Menschen und Menschen in prekärer Situation gut durch die Pandemie kommen.
Tag der Kinderhospizarbeit: Kreis setzt Zeichen der Verbundenheit
Landrat Mario Löhr mit dem grünen Band als Symbol für den Tag der Kinderhospizarbeit. Foto: Birgit Kalle – Kreis Unna
Mit leuchtend grünen Bändern sind in den nächsten Tagen einige Dienstfahrzeuge der Kreisverwaltung unterwegs. Anlass dafür ist der bundesweite Tag der Kinderhospizarbeit am 10. Februar. Damit will die Kreisverwaltung ein Zeichen der Verbundenheit setzen.
Noch immer ist das Thema Tod und Sterben von Kindern und Jugendlichen ein Tabu-Thema.
Mit der Aktion soll auf die Arbeit der Kinderhospizdienste und des Deutschen Kinderhospizvereins aufmerksam gemacht werden.
„Das grüne Band soll betroffene Familien mit Freunden und Unterstützern symbolisch verbinden und die Hoffnung ausdrücken, dass sich immer mehr Menschen für die erkrankten Kinder und deren Familien einsetzen“, unterstreicht Landrat Mario Löhr.
Auf Kinderhospizarbeit aufmerksam machen
Im Rahmen der Kinderhospizarbeit werden Kinder mit verkürzter Lebenserwartung und deren Familien begleitet und unterstützt. Die Begleitung erfolgt ab der Diagnose, im Leben und Sterben sowie über den Tod der Kinder hinaus.
Mit dem Tag der Kinderhospizarbeit am 10. Februar sollen die Inhalte dieser Arbeit bekannter gemacht und Menschen motiviert werden, sich mit erkrankten Kindern, ihren Eltern und Geschwistern zu solidarisieren. Außerdem dient dieser besondere Tag dazu, ehrenamtliche Begleiter sowie finanzielle Unterstützer zu gewinnen.
Wer sich mit dem Engagement solidarisch zeigen möchte, kann ebenfalls grüne Bänder anbringen. Zu haben sind diese beim Deutscher Kinderhospizverein e.V., www.deutscher-kinderhospizverein.de. PK | PKU
SPD und Grüne wollen neue Wege für den Radverkehr im Kreis Unna
Der Radverkehr übernimmt wichtige Funktionen im Rahmen klimafreundlicher, stadtverträglicher, kostengünstiger und gesunder Mobilität. Investitionen in den Radverkehr sind gleichzeitig Investitionen in mehr Lebensqualität, leisten einen wesentlichen Beitrag zur Luftreinhaltung und helfen Staus zu reduzieren.
Der deutliche Anstieg des Radverkehrs bei Alltags- und Freizeitfahrten stellt höhere Anforderungen an die Qualität der überörtlichen und regionalen Radwegeverbindungen – insbesondere wegen der Zunahme von E-Bikes und Pedelecs. Im letzten Jahr beschloss der Kreistag, eigene Radwege möglichst in einer Breite von 3 Metern zu errichten und den in der Regel notwendigen Grunderwerb dafür zu tätigen. Da bisher nur 45 Prozent der Kreisstraßen über einen Radweg verfügen, besteht hier erheblicher Handlungsbedarf.
Die Fraktionen der SPD und GRÜNE im Kreistag haben daher einen Haushaltsantrag gestellt, um zum einen die notwendigen personellen Ressourcen zu schaffen und zum anderen jährlich 300.000 Euro für den Erwerb von Grundstücken in den Haushalt einzustellen. „Die Summe hört sich zunächst hoch an, aber aktuell fördert das Land die Errichtung von Radwegen mit 95%. Das sollte ein weiterer Anreiz sein, das Thema mit deutlich mehr Eigenantrieb zu verfolgen und neue Wege für den Radverkehr zu schaffen“, erläutert Jens Schmülling (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für Mobilität, Bauen und Geoinformation.
„Der Ausbau der Alltagsradwege ist ein weiterer Beitrag für eine attraktive und umweltfreundliche Mobilität im Kreis Unna. In den nächsten Monaten werden wir uns intensiv mit der Weiterentwicklung des Radwegekonzeptes beschäftigen und weitere Maßnahmen mit den Kommunen diskutieren“, so Anke Schneider, stellvertretende Ausschuss- und Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kreistag.