Großer Andrang in der Zulassungsstelle des Kreises Unna: Änderung bei der Terminvereinbarung

Plexiglas-Abtrennungen und Desinfektionsspray sind neben Abstands- und Terminregeln Vorsichtsmaßnahmen in der Zulassungsstelle. Foto: Constanze Rauert – Kreis Unna

Die Kreisverwaltung und damit auch die Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle haben seit Anfang des Monats für Besucher*innen mit Termin wieder geöffnet. Der Andrang ist groß und nicht jeder bekommt einen Termin. Das gilt vor allem für die Zulassungs- und Führerscheinstelle. Jetzt gibt es eine Änderung bei der Terminvergabe.

In der Zulassungsstelle ist während der Schließung eine Vielzahl von Anträgen aufgelaufen. Diese müssen jetzt abgearbeitet werden. Das bindet Mitarbeiter. Nebenbei muss jetzt auch wieder das Tagesgeschäft bewältigen werden – und das mit eingeschränkten Möglichkeiten.

Änderung bei Terminbuchung
Der Unmut bei den Kunden ist groß – auch, weil die Terminbuchung technisch bedingt ab 00.00 Uhr freigeschaltet wurde. Das konnte der Software-Anbieter aber jetzt umprogrammieren. Ab Samstag, 23. Mai wird die Terminbuchung für Termine am Montag, 25. Mai um 8 Uhr freigeschaltet. PK | PKU




Neue Möglichkeit zur Terminvereinbarung mit dem Bürgerbüro der Stadt Bergkamen

Wer das Bürgerbüro der Stadt Bergkamen aufsuchen möchte, benötigt einen Termin, da der Zutritt zum Rathaus derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Über 300 Anrufer/innen versuchen täglich einen Termin zu erhalten.

„Dieses Anrufaufkommen können wir personell nicht bewältigen und eine Vielzahl von Anrufer/innen hört nur ein Besetzt-Zeichen und ist frustriert. Daher haben wir nun auf unserer Internetseite (www.bergkamen.de) unter „Bürgerservice, Bürgerportal“ ein Kontaktformular für die Terminvereinbarung im Bürgerbüro (Melde- und Passangelegenheiten) eingerichtet und ich kann an die Einwohnerinnen und Einwohner nur appellieren: Nutzen Sie dieses Kontaktformular“, so die zuständige Beigeordnete Christine Busch. Der direkte Link zu diesem Kontaktformular ist hier: https://www.bergkamen.de/buergerservice-buergerportal/buergerbuero-terminvergabe/

Für Personen, die über keinen Internetzugang verfügen, besteht weiterhin die Möglichkeit der telefonischen Terminvereinbarung. Jedoch ist eine telefonische Terminvereinbarung ab sofort nur noch unter der neuen Ruf-Nr. 02307 / 965-278 zu folgenden Zeiten möglich:

montags bis freitags:                08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

dienstags und donnerstags:      14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

„Wir hoffen durch diese Maßnahme, den Anliegen der Einwohnerinnen und Einwohner auf dem schnellstmöglichen Weg, gerecht zu werden“




Vorreiter gesucht: Gutes Wohnen für Familien

Was macht gutes Wohnen für Familien im Kreis Unna aus? Das möchte das Handlungsfeld Wohnen und Leben im Bündnis für Familie Kreis Unna erneut wissen und sammelt bis Mitte September wieder Best-Practice-Beispiele für nachahmenswerte Familienwohnprojekte.

Angesprochen sind auch diesmal wieder Wohnungsunternehmen, kommunale Projektträger, Kirchen, Verbände und Privatleute. In dieser Bewerbungsrunde wird der Fokus insbesondere auf Umbauten von Bestandsimmobilien gerichtet.

„Gerade die haben oft aus eigener Betroffenheit heraus tolle Lösungen für familiengerechtes Wohnen entwickelt, ahnen aber meist gar nicht, dass sie beispielgebend sein könnten“, ermutigt Landrat und Schirmherr Michael Makiolla Privatpersonen, bei dem Wettbewerb mitzumachen.

Familienfreundlichkeit im Blick
In den Blick genommen werden unterschiedliche Wohn- und Wohnungsformen und familienfreundliche Ansätze wie etwa familienorientierte Maßnahmen im Wohnquartier oder haushaltsnahe Dienstleistungsangebote.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 18. September. Ein Fachbeirat bewertet anschließend die eingereichten Projekte. Ausgewählte Beiträge präsentiert das Bündnis für Familie dann am 20. Januar 2021 im Kreishaus Unna. Alle Beiträge aus der „Wohnmodell-Sammlung“ werden mit einer Plakette ausgezeichnet.

Informationen zum Projekt und der Bewerbungsbogen zum Download stehen im Internet unter www.kreis-unna.de/buendnisfamilie im Handlungsfeld „Leben und Wohnen“ zur Verfügung. PK | PKU




Fahrradfreundlicher Kreis Unna: Für mehr Mobilität auf zwei Rädern

Landrat Michael Makiolla (r.) und Landesvorsitzender des ADFC, Thomas Semmelmann (l.) mit Vertretern der Radstation in Unna. Foto: Günther Klumpp

Das Radverkehrskonzept, Radstationen, Leihräder, Aktionstage – so will der Kreis Unna für mehr Mobilität auf zwei Rädern sorgen. Auch der Aufruf von Landrat Michael Makiolla im Jahr 2018, die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs NRW (ADFC) zu unterstützen, zeigt das Engagement.

„Weil diese Initiative so erfolgreich gewesen ist und insgesamt mehr als 200.000 Unterstützer*innen gefunden hat, hat die Landesregierung versprochen, für NRW ein Fahrradgesetz zur Förderung des Radverkehrs zu erarbeiten“, so Makiolla. „Für das erfolgreiche Engagement wurde die Volksinitiative ‚Aufbruch Fahrrad‘ sogar mit dem Deutschen Fahrradpreis ausgezeichnet.“

Landrat sagt Danke
Zusammen mit dem Landesvorsitzenden des ADFC, Thomas Semmelmann, hat Landrat Makiolla sich bei in der AWO-Radstation am Bahnhof Unna bei den Bürger*innen für diese Unterstützung bedankt. „Ein Landesfahrradgesetz kann insbesondere dafür sorgen, dass die notwendige Infrastruktur für die Radmobilität weiter verbessert wird“, so Makiolla.
Der Kreis Unna ist indes sehr rege, wenn es darum geht, sich für die Belange der Radfahrer einzusetzen:

Er ist Mitglied in der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte),
hat ein Radverkehrskonzept als Grundlage u.a. für den Radwegebau an Kreisstraßen für mehr Alltags-Radverkehr entwickelt,
arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Infrastruktur,
hat die kreisweite, flächendeckende rot-weiße Beschilderung der Radwanderwege entwickelt,
veranstaltet oder beteiligt sich an Fahrrad-Aktionstagen wie radKult(o)ur und Stadtradeln,
brachte die fahrtwind-App mit Einbindung der Radstationen, Routenplanung, ÖPNV+Rad, Buchung, Reservierung und Bezahlung von Leihfahrrädern über die App mit auf den Weg,
Fördert Radstationen und -parkhäuser und hat bundesweit das dichteste Netz an Radstationen
berät fachlich die Kommunen z.B. bei Förderverfahren
und engagiert sich an den regionalen RVR-Radprojekten wie RadRevierRuhr sowie Regionales Radwegenetz und Radschnellweg RS 1.

PK | PKU




Land NRW aktualisiert Coronaschutzverordnung: Picknick im öffentlichen Raum ist erlaubt – Grillen bleibt verboten

Mit Wirkung ab dem 20.05.2020 ist die Coronaschutzverordnung durch das Land Nordrhein-Westfalen aktualisiert worden. Hier wurde vor allem die Gültigkeit vom 25.05.2020 auf den 05.06.2020 verlängert. „Damit räumt sich das Land NRW jetzt ein Zeitfenster ein, um die weiteren Öffnungsschritte sorgfältig vorzubereiten“, erklärt Bürgermeister Roland Schäfer.

Zu den aktuellen Änderungen werden hier aus den Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Hinweise zitiert:

1.) Coronaschutzverordnung

In der Coronaschutzverordnung wurden vor allem redaktionelle Klarstellungen zu schon bisher geregelten Sachverhalten eingepflegt. So wurde im Hinblick auf die Bewirtung von Gästen in Gastronomie und analog auch in Beherbergungsbetrieben (§§ 14 und 15) klargestellt, dass diese sich im Moment wirklich nur auf die privilegierten Personengruppen (Familien oder Mitglieder aus max. 2 Hausgemeinschaften) bezieht. Ausgenommen sind lediglich die Veranstaltungen nach § 13 Absatz 3. Andere Veranstaltungen – Firmenveranstaltungen, Privatfeiern – sind bis auf Weiteres nicht zulässig, auch wenn sie im privaten Kontext oder in der Firma zulässig wären. Klargestellt wurde auch, dass sich die Beschränkungen für Gastronomie natürlich auch auf die Fälle beziehen, in denen die Raumgestellung und das Catering von verschiedenen Anbietern erfolgen (§ 14 Absatz 4).

Bei den Bildungs- und Kulturangeboten (§§ 7 und 8) wurde jetzt eine Regelung für atmungsintensive Proben aufgenommen. Hier ist nach wie vor große Zurückhaltung geboten. Wichtig ist die Klarstellung in § 7 Absatz 4, dass – in Übereinstimmung mit den insoweit auch geänderten Regelungen der Coronabetreuungsverordnung – Bildungsveranstaltungen (und auch Sportangebote) auch in Schulräumlichkeiten stattfinden können, wenn der Schulträger das zulässt und schulische Belange (inkl. Infektionsschutz) dem nicht entgegenstehen.

Beim Sport wurde klargestellt, dass kontaktgeneigte Sportarten zwischen den privilegierten Personengruppen zulässig sind. Mit der Zulässigkeit von 2 Hausgemeinschaften kann daher auch ein „festes Doppel“ im Tennis o.ä. stattfinden, so wie bisher schon Tanzschulen mit festen Partnern zulässig waren.

Zudem ist auf die Änderung in der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zu verweisen, nach der jetzt wie in Freibädern auch in Fitnessstudios Duschen und Umkleiden unter strenger Einhaltung des Mindestabstands genutzt werden dürfen. Eine ähnliche Möglichkeit will das Land NRW mit einer entsprechenden Vorbereitungszeit auch für sonstige Sportanlagen vorsehen.

In § 10 wurde das Verbot des Picknickens im öffentlichen Raum aufgehoben, weil nach den bisherigen Erfahrungen mit der Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und angesichts der Freigabe der gastronomischen Angebote für die privilegierten Gruppen (Familien, 2 Hausgemeinschaften) keine Bedenken dagegen bestehen, dass diese Gruppen auch im öffentlichen Raum gemeinsam etwas essen. Der öffentliche Raum ist aber nach wie vor kein angemessener „Veranstaltungsraum“, so dass das Grillen ausdrücklich weiterhin dort untersagt bleibt. Dies erfolgt ausdrücklich auch im Hinblick auf die beim „Grillen“ oft größeren Gruppengrößen und die damit verbundene größere Gefahr eines Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkungen.

In § 12 wurde das Verbot für Tattoo- und Piercing-Studios aufgehoben. Damit sind jetzt auch alle körpernahen Dienstleistungen unter den Infektionsstandards des § 12 Abs. 2 bzw. der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zulässig, sofern sie nicht in den nach § 10 Absatz 1 nach wie vor unzulässigen Einrichtungen stattfinden.

In § 13 Abs. 4 wurde sprachlich nochmal klargestellt, dass die von der Versammlungsfreiheit geschützten Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz vom Versammlungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 nicht umfasst sind. Zudem wurde aber klargestellt, dass die nach § 28 Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden in Abstimmung mit der Versammlungsbehörde (und unter Beachtung der Grundrechtsrelevanz) soweit aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich weitere Schutzmaßnahmen neben dem Abstandsgebot anordnen können. Dies folgt ohnehin aus der Ermächtigungsnorm des § 28 Infektionsschutzgesetzes, sollte aber hier gerade im Hinblick auf die Abstimmung zwischen den Behörden nochmals klargestellt werden.

In § 13 Absatz 6 wird ausdrücklich geklärt, dass standesamtliche Trauungen (schon bisher eine Veranstaltung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) zugelassen werden. Dies umfasst auch das Zusammentreffen vor dem Raum der Trauung, wobei sich eine Personenbeschränkung automatisch aus dem Mindestabstand im Trauzimmer und der Größe des Zimmers ergibt. Zulässig ist das dem Anlass angemessene Zusammentreffen der Gäste der Trauung vor dem Ort der Trauung, keine „Party“ vor dem Standesamt.

In § 16 wurde nochmals klargestellt, dass Ausnahmen von den Ge- und Verboten der Verordnung nur in den Fällen erfolgen dürfen, in denen die Verordnung dies ausdrücklich vorsieht. Eine einheitliche Anwendung der Vorschriften hat nach wie vor eine hohe Bedeutung.

2.) Coronabetreuungsverordnung

Hier wurde neben der erweiterten Geltungsdauer und den Nutzungsmöglichkeiten für außerschulische Angebote eine ab dem 28.05.2020 geltende Regelung zur Erweiterung der Kindertagesbetreuung umgesetzt.

Die neuen Dokumente sind auf der Homepage der Stadt Bergkamen, www.bergkamen.de, eingestellt oder können hier heruntergeladen werden:

2020_05_20_coronaschvo

2020_05_20_coronabetrvo




GSW erarbeiten Konzept zur Eröffnung der Freibadsaison frühestens Anfang Juni – Aufwendige Corona-Planungen erschweren Saisonstart

Der Start der Freibadsaison in Kamen und Bergkamen verzögert sich. Aufgrund der Coronakrise und der noch mit dem Gesundheitsamt abzustimmenden Konzepte gemäß dem sogenannten „Maßnahmenplan Bäder“ wird ein Start für die Freibäder in Kamen und Bergkamen frühestens Anfang Juni erfolgen.

Die Politik hatte am 6. Mai 2020 überraschenderweise zwar die Perspektive für Badbetreiber präsentiert, die Bäder am 20. Mai öffnen zu können, die damit verbundenen Auflagen trotz Drängen der Kommunen allerdings erst am 16. Mai präsentiert. Badbetreiber wie die GSW konnten somit erst spät in die Planungen einsteigen und müssen nun teilweise sehr strenge Auflagen berücksichtigen. Das erschwert die Vorbereitungen auf die Saison.

Umfangreiche Hygienemaßnahmen, Auflagen zur Gewährleistung der Einhaltung von Abstandsregeln von Menschen zueinander, die Vorgaben zur Vermeidung von Warteschlangen – all das ist im „Maßnahmenplan Bäder“ für Duschen, Umkleiden sowie Schwimmbecken in einem individuellen Konzept pro Bad zu regeln und danach mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen. Die späte Bekanntgabe der Auflagen und die zu treffenden Maßnahmen, die einen hohen Planungs- und Abstimmungsaufwand erfordern, machen den Saisonstart schwer abschätzbar. Zudem ist Gründlichkeit vor Schnelligkeit im Sinne der Sicherheit der Badegäste die Devise der GSW.

Parallel zur Fertigstellung der jeweiligen Konzepte für die Freibäder in Kamen und Bergkamen sowie der Freigabe durch das Gesundheitsamt werden die GSW die üblichen Hygieneproben entnehmen. Da die Beprobung in der Regel 10 Tage dauert, kann erst einige Tage nach der Probeentnahme ein vorsichtiger Termin für den Saisonstart des jeweiligen Bades verkündet werden.




Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027 in Bergkamen und Lünen: Ideen und Beteiligung ab sofort erwünscht

Ausschnitt der interaktiven Karte zur IGA 2027 in Bergkamen und Lünen.

Die Planungen für die Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027, die unter anderem gemeinsam in Bergkamen und Lünen stattfinden wird, gehen voran. Bergkamen und Lünen bilden gemeinsam einen Zukunftsgarten. Dieser Zukunftsgarten wird keine Gartenschau sein, sondern hat die Entwicklung eines zukunftsfähigen Freizeit- und Tourismusstandorts zum Ziel. Er wird während und nach der IGA kostenfrei zu betreten sein.

Manche Vorbereitungen werden derzeit von der Corona-Krise beeinflusst: So sollte es beispielsweise Ende April öffentliche Spaziergänge und Veranstaltungen zur Information und Beteiligung für Bürger*innen geben. Diese konnten nicht stattfinden, daher werden sie ab sofort durch eine digitale Öffentlichkeitsbeteiligung ersetzt.

Über die städtische Homepage (www.bergkamen.de/wirtschaft-bauen-verkehr-umwelt/iga2027/) ist ab sofort eine interaktive Karte zur IGA 2027 zu finden. Hier können sich Interessierte über die Flächen und Standorte der IGA informieren. Diese Seite wird langfristig, d.h. bis zum Ausstellungsjahr 2027 online sein. Besuchern dieser Seite ist es so möglich den Stand der Planungen virtuell zu erkunden, die Entwicklungen zu begleiten und vor allem ihre eigenen Anregungen zu den Ideen, Planungen und Flächen einzubringen. Dies ist zu einzelnen Orten, Themen oder zur IGA 2027 allgemein möglich. „Ich freue mich auf einen regen Austausch mit Bürgerinnen und Bürger der beiden Städte und weiteren Interessierten!“, sagt der Beigeordnete und Kämmerer Marc Alexander Ulrich.

Darüber hinaus geht es auch an anderen Stellen in Sachen IGA 2027 weiter: Die Städte Bergkamen und Lünen erörtern derzeit Zugangsmöglichkeiten zu Fördermitteln. Dazu hat es bereits erfolgreich Gespräche mit der Bezirksregierung in Arnsberg gegeben.

Eine erste positive Nachricht in Sachen Förderung von Seiten des Bundes gab es bereits: Seit September 2019 arbeiten die beiden Städte an einem zweistufigen Förderantrag zu einem „IGA-Radweg Bergkamen – Lünen“ im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaschutz durch Radverkehr“ des Bundesumweltministeriums. Dieser Antrag hat Ende März die erste Hürde genommen und ist zur zweiten Stufe zugelassen worden. Der geplante Radweg im gemeinsamen „Zukunftsgarten“ der beiden Städte wird Bergkamen und Lünen miteinander verbinden sowie die Anbindung in die Lüner Innenstadt und in die anliegenden Ortsteile beider Städte ermöglichen. Er ist damit wesentlicher Bestandteil der IGA-Konzeption.

Ein weiterer Schritt wird in diesem Sommer getan: Dann beginnt ein vom Regionalverband Ruhr (RVR) initiierter Realisierungswettbewerb für Teilbereiche des hiesigen Zukunftsgartens in Bergkamen und Lünen. Der Bergkamener Schwerpunkt wird auf der „Haldenlandschaft am Kanal“ liegen. Die Fläche liegt nördlich der Halde Großes Holz und wird derzeit noch vom Bergbau geschüttet. Der EU-weite Wettbewerb wird derzeit vorbereitet, bis Ende Juni sollen die Auslobungsunterlagen vorliegen. Ein ähnlicher Wettbewerb läuft derzeit für den Zukunftsgarten Dortmund. Die Wettbewerbe für die Zukunftsgärten in Duisburg und Gelsenkirchen beginnen ebenfalls im Sommer und Herbst.

IGA Metropole Ruhr 2027

Die IGA Metropole Ruhr 2027 ist ein regionales Dekadenprojekt und Laborraum für die nachhaltige Städte-Landschaft der Zukunft mit überregionaler Ausstrahlung. Durch die Beteiligung vieler Kommunen, Vereine und Initiativen wird sie das größte Gartenfestival der Welt. Fünf Zukunftsgärten bilden die internationalen Schauräume der IGA 2027: Dortmund, Gelsenkirchen und Duisburg zeigen umfangreiche Blumenschauen. Bergkamen/Lünen und das Emscherland sind Sonderausstellungsorte. Erlebnisrouten durch die gesamte Region präsentieren neben den Gartenschätzen der Metropole Ruhr auch die abwechslungsreichen Themen der IGA von Kamp-Lintfort bis Hamm und von Haltern bis Hagen. Die IGA Metropole Ruhr 2027 bringt Investitions- und Innovationsimpulse und wird den Image- und Strukturwandel positiv in der Tradition von IBA Emscherpark und Kulturhauptstadt Europas RUHR.2010 fortschreiben.

www.iga2027.ruhr

Die IGA Metropole Ruhr 2027 ist die erste dezentrale internationale Gartenschau. Sie wird organisiert durch die IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH als Durchführungsgesellschaft, den Regionalverband Ruhr als regionale Klammer der Metropole Ruhr, die Kommunen und Kreise als Projektträger und in Kooperation mit dem Land Nordrhein-Westfalen, Emschergenossenschaft/Lippeverband und vielen weiteren Partner*innen. Labelgeber ist die Deutsche Bundesgartenschaugesellschaft mbH.

Die Stadt Bergkamen möchte dieser Durchführungsgesellschaft beitreten und damit deutlich machen, dass sie hinter die IGA 2027 steht.




Aktualisierung der Coronaschutzverordnung: Rahmenvorgaben für Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Freibäder

Mit Wirkung ab dem 16.05.2020 ist die Coronaschutzverordnung durch das Land Nordrhein-Westfalen aktualisiert worden. Das teilt jetzt der Stadtverwaltung Bergkamen mit.

Es wurden kleinere Änderungen an der Verordnung vorgenommen und vor allem die Anlage „Hygiene- und Infektionsstandards“ um die Rahmenvorgaben für Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Freibäder erweitert.

Die neuen Dokumente sind auf der Homepage der Stadt Bergkamen, www.bergkamen.de, eingestellt oder können hier heruntergeladen werden;

2020-05-15_fassung_coronaschvo_ab_16.05.2020

200515_anlage_hygiene-_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_ab_16.05.2020




SPD Weddinghofen-Heil begrüßt Deckensanierung des westlichen Lindenwegs

Das die Deckensanierungsarbeiten im Bereich des Lindenwegs/Ecke Schulstraße nächste Woche beginnen, darüber freut sich die SPD in Weddinghofen-Heil. „Der Pflasterbelag ist schon seit Jahren eher krumm und schief und in keinem guten Zustand mehr, deshalb haben wir uns schon seit 2014 immer wieder für eine grundlegende Sanierung in dem Bereich eingesetzt“, erklärte der hiesige Vorsitzende der SPD in Weddinghofen, Jens Schmülling.
Insbesondere Radfahrer haben sich mehrfach bei Ratsvertretern des Ortsvereins gemeldet und auf herausragenden Pflastersteine und die großen Lücken zwischen den Steinen hingewiesen. Hier hat der städtische Bauhof hat in der Vergangenheit immer wieder die gröbsten Schäden beseitigt, um die Situation einigermaßen im Rahmen zu halten.
Dass die Stadt auch in schwierigen Zeiten nun die Baumaßnahme durchführen lässt, ist eine gute Nachricht für die Anwohner des Lindenwegs“, freut sich Schmülling. Auch nach der Sanierung (Baubeginn ist der 18. Mai) bleibt der Lindenweg in diesem Abschnitt eine „Verkehrsberuhigte Zone. Hier dürfen maximal 7 km/h gefahren werden. Ein leicht erhöhtes „Aufmerksamkeitsfeld“ in Kreuzungsbereich Lindenweg-Emsenweg/Wiesenstraße soll Autofahrer daran erinnern. „Wir werden zusammen mit der Verwaltung darauf achten, dass der neue Asphaltbelag die Autofahrer nicht dazu verleitet schneller zu fahren, andernfalls müsse im Sinne der Anwohner an dieser Stelle noch einmal regulatorisch eingegriffen werden“, verspricht der Kreistagsabgeordnete aus Weddinghofen.



Richtfest am Stadtmuseum Bergkamen für den Anbau mit Café und Veranstaltungsraum

Auch beim provisorischen Richtfest galten die Abstandsregeln.

Der Rohbau des neuen Museumsanbaus mit zukünftigem Café und Veranstaltungsraum ist fertiggestellt. Dieser Veranstaltungsraum kann dann auch von Vereinen und Verbänden genutzt werden.

Die freudige Nachricht nahmen Politik und Verwaltung zum Anlass, ein kleines symbolisches Richtfest zu gestalten und den Vertretern der Baufirmen zu danken.

Am Donnerstag nahmen unter den geltenden Abstandsregeln Bürgermeister Roland Schäfer, Landtagsabgeordneter Rüdiger Weiß, Kulturdezernent Marc Alexander Ulrich, Architekt Markus Meier, Ortsvorsteher Michael Jürgens, Polier Reiner Boine, Bauleiter Gunnar Ufermann daran teil.




SPD-Team bringt ein Blumengrüße zu Seniorenheimen in Bergkamen-Mitte

Es ist eine Geste, die Freunde bringt. Die SPD Bergkamen-Mitte überbrachte zum Muttertag Rosen auch an die Bewohner und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Seniorenheime. Unterstützt wurde sie dabei durch ihren sozialdemokratischen Bürgermeisterkandidaten Bernd Schäfer (r.).

Ortsvereinsvorsitzender Kay Schulte stellte nach seinem Besuch fest: „Die Situation vor Ort in den Senioren- und Pflegeheimen ist nicht einfach. Vor allen Dingen die emotionale Situation der Bewohner und des Pflegepersonals ist eine Herausforderung für alle Beteiligten!“

Der Umgang und Ideenreichtum der Einrichtungen beeindruckte das Team des Ortsvereins; „Alles möglich wird getan, um die Situation für die  Mitbewohner und die Angehörigen so erträglich wie möglich zu machen!“ So können extra aufgestellte Zelte –unter Wahrung der Hygienebestimmungen- ein Treffen ermöglichen.  Gerne hätte der gesamte Ortsverein die Abordnung der SPD begleitet, aber auch für diesen Besuch gelten selbstverständlich die Hygienebestimmungen.

„Kay Schulte und der Ortsverein Bergkamen-Mitte werden auch weiterhin immer ein offenes Ohr für die Belange der Einrichtungen und der Mitbewohner haben, dann vielleicht auch wieder mit dem ganzen Team vor Ort sein“ lautete das Versprechen. So bleibt erst einmal die rote Rose – eine kleine Geste, die Freunde bringt.