Neue Coronaschutzverordnung: Was geht und was geht nicht

Viel ist über die neuen Lockdown-Regeln veröffentlicht worden, die am Mittwoch, 16. Dezember, gelten. In den Sozialen Medien werden aber immer wieder Fragen gestellt: Was bleibt offen und was wird geschlossen, was ist erlaubt und was ist verboten? Deshalb veröffentlichen wir diese recht umfangreiche Liste zu den neuen Regelungen (Die aktuelle Coronaschutzverordnung gibt es hier https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-14_coronaschvo_ab_16.12.2020_lesefassung.pdf:

Kontaktbeschränkungen

  • Grundsätzlich bleibt es dabei: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht dazugezählt.
  • Daneben ist im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (hierzu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige) zulässig. Auch hier werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Religiöse Feiern

  • Es bleibt bei der bewährten Vorgehensweise, dass die Religionsgemeinschaften ihre internen Veranstaltungsregeln an das verschärfte Infektionsgeschehen anpassen. Dabei ist vor Ort auch über die Frage zu entscheiden, ob das lokale Infektionsgeschehen Gottesdienste etc. in Präsenz überhaupt zulässt. Die örtlichen Behörden können im Einzelfall aber auch Anordnungen treffen, wenn besondere Infektionsgeschehen das erfordern.

Handel

  • Grundsätzlich wird der Einzelhandel geschlossen. Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs; das sind
    • der Lebensmitteleinzelhandel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte,
    • Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
    • Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien,
    • Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
    • Kioske und Zeitungsverkaufsstellen,
    • Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte,
    • Verkauf von Weihnachtsbäumen sowie Schnitt- und schnell verderblichen Topfblumen
    • Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und – beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln – auch für Endkunden.
  • Zulässig bleiben auch für die geschlossenen Läden der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist ebenfalls zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
  • In Geschäften, die sowohl Güter des täglichen Bedarfes als auch andere Sortimente anbieten, gilt genau wie im Frühjahr Folgendes: Liegt der Schwerpunkt bei den Gütern des täglichen Bedarfs, dürfen die Geschäfte insgesamt öffnen, ihre sonstigen Sortimente aber auch nicht ausweiten. Liegt der Schwerpunkt in den anderen Sortimenten, dürfen nur die täglichen Bedarfsgüter verkauft werden, die anderen Sortimente aber nicht.
  • Die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die Tafeln) bleibt gestattet.

Dienstleistungen

  • Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, auch Friseure), sind untersagt.
  • Davon ausgenommen sind weiterhin medizinisch notwendige Leistungen von Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischen Fußpflegern, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern, Optikern oder orthopädischen Schuhmachern.
  • Sonstige Handwerker- und Dienstleistungen, die den Mindestabstand einhalten und nicht ausdrücklich verboten sind, bleiben zulässig. Es dürfen dabei aber auch keine anderen Waren verkauft werden als im zulässigen Einzelhandel oder mit der Handwerksleistung/Dienstleistung unmittelbar verbundenes Zubehör.
  • Grundsätzlich verboten sind bestimmte Freizeitdienstleistungen (Spielhallen, Sonnenstudios, Saunen etc.).

Pflegeheime

  • In Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen der Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe werden die Test- und Hygieneregeln nochmal verschärft. Besucher müssen grundsätzlich FFP2-Masken tragen. Ihnen soll soweit möglich vor dem Besuch ein Schnelltest empfohlen und angeboten werden. Beschäftigte müssen alle drei Tage getestet werden und beim direkten Kontakt etwa mit Pflegebedürftigen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner sind regelmäßig zu testen.

Bildungseinrichtungen und Bibliotheken

  • Der Unterricht an Hochschulen, Pflegeschulen und allen anderen Bildungseinrichtungen ist mit Ausnahme wichtiger, nicht verschiebbarer Prüfungen nur noch im Fernunterricht gestattet.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die zur Vorbereitung zwingend zu erfolgender Prüfungen dienen. Hier sind die Hygiene- und Infektionsregeln der Coronaschutzverordnung zu beachten.
  • Bibliotheken dürfen nur noch Ausleihen zur Bearbeitung und Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen ermöglichen.
  • Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt.

Sport, Freizeit, Pyrotechnik und Reisen

  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
  • Auch Angebote des Rehabilitationssports sind in der aktuellen Infektionslage nicht mehr vertretbar.
  • Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.
  • Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
  • Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten.

Versammlungen und Veranstaltungen

  • Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bis zum 10. Januar 2021 untersagt.
  • Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot – auch für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können. Hierzu gehören zum Beispiel Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blut- und Knochenmarkspendetermine.



Freiherr-vom-Stein-Realschule: Weihnachtliche Pixel-Computer-Kunstaktion im Internet

„Für eine besondere Kunstaktion suchen wir DEIN Pixelbild!“ – mit diesem Appell an alle Schülerinnen und Schüler der Freiherr-vom-Stein Realschule rief die Fachschaft Informatik Anfang Dezember zu einer digitalen Kunstaktion auf. Statt des üblichen Slogans „Call for Entries“ (Kunst) bzw. „Call for Papers“ (Wissenschaft) wurde die Aktion unter dem Titel „Call for Pixel“ ins Leben gerufen. Der thematische Rahmen zu den Schlagwörtern „Winter, Weihnachten, Neues Jahr, Hoffnung, Liebe“ konnte frei und kreativ in digitaler Kunstform umgesetzt werden.

Eine Anleitung zum frei verfügbaren Online-Pixel-Bildeditor „piskel“ (www.piskelapp.com) ermöglichte auch unerfahrenen Schüler*innen die Teilnahme. Über die schulweit genutzte Digitalplattform „IServ“ wurde die Aktion beworben und die Teilnehmer*innen konnten ihre Kunstwerke per IServ-E-Mail einsenden. Mehr als 30 Einsendungen sind bis zur Abgabefrist am 11.12. eingereicht worden – ein toller Erfolg für diese zum ersten Mal durchgeführte Aktion!

Neben der künstlerisch-gestalterischen Anwendung von digitalen Medien lernten die Teilnehmer*innen auch nebenbei noch Bildbearbeitung am PC und was so ein „Pixel“ – das kleinste Element eines digitalen Bildes – überhaupt ist.

Die digitalen Kunstwerke sind ab sofort auch im Internet zu bestaunen: unter der Adresse https://t1p.de/CallForPixel2020 findet man eine Galerie und auch einen Link auf eine YouTube-Playlist, in der die Animationen noch durch passende weihnachtliche „Chiptune“-Musik unterlegt wurden.

Eigentlich sollte eine Art „Vernissage“ live an den letzten Schultagen vor den Ferien im frühen Morgengrauen als Überraschung für alle stattfinden. Über einen Beamer würden die Pixelbilder von außen auf das Schulgebäude projiziert werden, und so eine aufheiternde Abwechslung schon vor der ersten Unterrichtstunde bringen.

Doch spätestens seit Freitagnachmittag ist klar: Mindestens die Hälfte der Schüler*innen wird in dieser Woche gar nicht mehr zum Präsenzunterricht erscheinen, da sie sinnvollerweise zur Infektionsprävention vor den Festtagen im Homeschooling sind.

Die wertschätzende Präsentation der Digitalkunst erfolgt nun dementsprechend auch „online und digital“: eine Bilder-Galerie und YouTube-Videos mit passender Musik machen es möglich (https://t1p.de/CallForPixel2020).

Die Sachpreise, welche unter allen Einsendungen verlost werden, können dann erst im neuen Jahr überreicht werden. Es handelt sich dabei um in Bilderrahmen gefasste „analoge“ Exemplare der digitalen Kunstwerke

Die digitalen Kunstwerke sind hier in einer Online-Galerie zu bestaunen und wurden bei YouTube mit passender „Chiptune“-Musik unterlegt.




Förderkreis unterstützt Stadtbibliothek mit Tannenbaum und englischsprachigen Tonies

Der Förderkreis der Stadtbibliothek Bergkamen e.V. unterstützt die Stadtbibliothek regelmäßig z.B. bei der Beschaffung von Medien und bei der Ausgestaltung der Stadtbibliothek.

Dieses Jahr hat der Förderkreis zu Weihnachten den Tannenbaum in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek gesponsert, sowie weitere Tonie-Figuren. Tonie-Figuren hat die Stadtbibliothek seit gut einem Monat im Bestand und erfährt damit eine große Nachfrage. Tonie-Figuren sind kleine Figuren zu Büchern, die mit Hilfe der Toniebox ein zugeordnetes Hörbuch wiedergeben. Durch die einfache Bedienung der Toniebox ist diese gerade auch für kleinere Kinder geeignet.

Der Förderkreis schenkt der Stadtbibliothek nun vor Weihnachten zehn englischsprachige Tonies für den Bestand zur Ausleihe. Darunter sind Titel wie „The Gruffalo“ (dt: Der Grüffelo), „Bedtime songs and lullabies“ (Schlaflieder) oder „Little red riding hood and other fairy tales“ (Märchen).

In den nächsten Wochen plant die Stadtbibliothek zusammen mit dem Förderkreis noch weitere Aktionen.




Sparkasse spendet 25.000 Euro an Förderverein: Gelände an der Holz-Erde-Mauer soll barrierefrei werden

Vorstandsmitglied Jörg Jandzinsky (r.) überreicht den symbolischen Spendenscheck an die Geschäftsführerin des Museumfördervereins Beate Tebbe. Mit dabei Bürgermeister Bernd Schäfer.

Der Römerpark in Bergkamen-Oberaden, das größte römische Militärlager nördlich der Alpen, ist Geschichte zum anfassen. Das etwa 56 Hektar große Lager wurde erstmalig 1905 von Pfarrer Otto Prein bei Probeausgrabungen entdeckt. Hinter dem schützenden Graben erhob sich eine etwa 3 Meter hohe Mauer aus Holz und Erde.

Dieser Teil der in Bergkamen verankerten Geschichte kann über einen archäologischen Lehrpfad entdeckt werden. Dieser soll für alle Interessierten zugänglich sein. Daher benötigt der Zugang und der Bereich um die Holz-Erde-Mauer eine Aufwertung. Bislang gelangt man über einen Trampelpfad in einer Wiese zur Mauer. Barrierefrei ist das nicht unbedingt.

Das soll sich ändern! „Durch die Spende über 25.000,00 EUR der Sparkasse Bergkamen-Bönen hat der Förderverein des Stadtmuseums nun die Möglichkeit den Zugang und den Bereich rund um die Holz-Erde-Mauer barrierefrei zu gestalten, damit jeder an diesem Stück Geschichte teilhaben kann.“, so Vorstandsmitglied Jörg Jandzinsky.




Programm der Musikakademie für 2021: Schwerpunkt liegt auf kleinen und sicheren Intensivangeboten

­Die Corona-Pandemie hat den Kulturbereich schwer getroffen und auch die Organisation der Projekte der Musikakademie Bergkamen für das kommende Jahr 2021 beeinflusst. Die Musikakademie bietet 20 neue Veranstaltungen im Jahr 2021 an und legt den Schwerpunkt auf kleine und sichere Intensivangebote. Anmeldungen sind ab sofort über die Website der Musikschule Bergkamen möglich.

Formate mit großer Teilnehmerzahl weitgehend ausgesetzt

„Zur Sicherheit unser Besucherinnen und Besucher, unserer Musikerinnen und Musiker sowie unseres Teams haben wir für das kommende Jahr 2021 die Formate mit großer Teilnehmerzahl weitgehend ausgesetzt und den Schwerpunkt auf kleine Intensivangebote gelegt“, erklärt Anne Horstmann, Leiterin der Musikschule Bergkamen. So wird das geplante Gesprächskonzert zu Ludwig van Beethovens Klaviersonate „Apassionata“ in dem räumlich sehr großzügigen Studiotheater stattfinden. Der Workshop-Chor beginnt erst nach den Osterferien in etwas kleinerer Besetzung und reduziertem Umfang: Geplant sind zunächst neun Termine. Der passende Probenort wird noch bekannt gegeben.

Attraktive Angebote für Streich- und Zupfinstrumente

Instrumental erwarten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zahlreiche Angebote für Streichinstrumente, vom reinen Violenkurs „Bratschissimo“ bis zum „weihnachtlichen Musizieren für Streicher“. Die Musikakademie bietet Workshops zum Neueinstieg und zur Weiterentwicklung für Geige, Bratsche und Cello an.

„Fit für den Heiligen Abend“ auf der Gitarre

„Unsere beliebten Formate für Zupfinstrumente werden für die E-Gitarre mit einem Grundkurs und den `Blues Basics´  fortgesetzt. Auf die Freunde der Ukulele, des hawaianischen `hüpfenden Flohs´, freut sich unser neuer Dozent David Zeich. Er bietet einen Anfänger- und einen Fortgeschrittenenkurs an. Am Ende des Jahres machen wir alle, die möchten, wieder ‚Fit für den Heiligen Abend‘ auf der Gitarre“, sagt Anne Horstmann.

Instrumente richtig pflegen, warten und reparieren

Zum Thema Wartung und Reparatur von Klarinetten wird ein mehrteiliger Einsteigerkurs und ein fortgeschrittener Aufbaukurs angeboten. Über die richtige Pflege von Streich-Instrumenten informiert ein einteiliger Workshop. Über den „Sinn des Übens“ klärt eine einteilige Veranstaltung mit Tipps vom Profi auf.

Angebote für Anfänger, Wiedereinsteiger und musikalisch Aktive

„Ob Anfängerinnen, Wiedereinsteiger oder musikalisch Aktive – alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind bei uns herzlich willkommen“, betont die Leiterin der Musikakademie. „Übrigens: Alle unsere Veranstaltungen sind auch originelle Geschenkideen für Musikinteressierte zum Geburtstag oder zu Weihnachten.“

Anmeldungen und Infos zu allen Kursen auf neuer Website

Die Musikakademie Bergkamen ist jetzt als eigener Bereich auf der neuen Website der Musikschule vertreten. Hier können Interessierte ab sofort die aktuelle Broschüre lesen, herunterladen und sich zu unseren Veranstaltungen online anmelden.

www.musikschule-bergkamen.de




Heinrich Peuckmann veröffentlicht neuen Erzählband „Unverhoffte Begegnung“

Kurz vor Weihnachten hat der Autor und ehemalige Lehrer am Bergkamener Gymnasium einen neuen Erzählband mit dem Titel „Unverhoffte Begegnung“ veröffentlicht, der in einigen Tagen auch im Buchhandel erhältlich ist

Das schreibt der Verlag über Peuckmanns neues Buch: „Das Besondere im Alltäglichen. Heinrich Peuckmann schaut genau hin und entdeckt im Alltagsleben spannende, melancholische, manch-mal komische Geschichten, die den Leser überraschen und seinen Blick auf das eigene Umfeld schärfen. In klarer, poetischer Sprache nehmen seine Erzählungen den Leser gefangen und wecken Sympathie für die kleinen Helden unseres Lebens, die bei genauem Hinsehen gar nicht so klein sind. Es sind Geschichten, die lange im Leser nachwirken und ihn so bereichern.“

Heinrich Peuckmann: Unverhoffte Begegnung

138 Seiten

ISBN-13: 9783967631494

Verlag: Kulturmaschinen Verlag

Hardcover 19,- Euro, broschiert 14,- Euro




Silvesterkonzert wird verschoben: Justus Franz kommt im Mai 2021 nach Bergkamen

Professor Justus Frantz. Foto: musik:landschaft westfalen

Gleich zwei, dafür kürzere Konzerte mit kleinerem Publikum – so sahen die Pläne des Kulturreferates der Stadt Bergkamen für das diesjährige – Corona angepasste – Silvesterkonzert aus. Aber auch das ist nach den neuesten Regelungen zur Pandemie  nicht mehr möglich.

„Mit schwerem Herzen und großem Bedauern müssen wir das Konzert absagen“ so Marc Alexander Ulrich, Kulturdezernent der Stadt Bergkamen. Lange hatte das Veranstaltungsteam des Kulturreferates gehofft, das Silvesterkonzert allen Widrigkeiten zum Trotz durchführen zu können, aber nun sind die Würfel endgültig gefallen. Kulturreferentin Simone Schmidt-Apel und Dirk Klapsing von der
M:LW Festival Philharmonie haben einen neuen Termin festgelegt.

„Das Silvesterkonzert wird zum Maikonzert, so Schmidt-Apel, der neue Termin ist Sonntag, der 2. Mai 2021.“ Dirk Klapsing ergänzt: „Justus Frantz bedauert es sehr Silvester nicht nach Bergkamen kommen zu können. Er freut sich dafür auf das Nachholkonzert im Mai 2021.“

Ob die zwei Konzerte beibehalten werden oder das bisherige längere Format machen die Organisatoren von den weiteren Entwicklungen in der Coronapandemie abhängig. Die Ticketreservierungen behalten für Mai 2021 Ihre Gültigkeit.

Neuer Termin für das Konzert:

Sonntag, 02.05.2021

Justus Franz und M:LW Festival Philharmonie

Eintrittspreis: 29 € / ermäßigt 25 €

studio theater bergkamen

Albert-Schweitzer-Straße 1

59192 Bergkamen

Kartenvorbestellungen und weitere Infos unter:

02307/ 965 464 oder a.mandok@bergkamen.de




Kunst und Kultur befinden sich in auch in Bergkamen weiterhin im Lockdown.

Das Kulturreferat Bergkamen arbeitet dennoch gemeinsam mit den Künstlern an Ersatzterminen im kommenden Jahr, damit die im Dezember 2020 angekündigten Veranstaltungen und Kunstereignisse im kommenden Jahr 2021 nachgeholt werden können.

Für die folgenden Veranstaltungen gibt es bereits feste Termine:

mittwochsMIX mit Matthias Reuter 22.09.2021
Kabarett mit Long John 01.10.2021
Kabarett mit Jochen Malmsheimer 25.11.2021

Der Kultur – Lockdown betrifft auch das Stadtmuseum, die Galerie „sohle 1“, und die Jugendkunstschule, die seit dem 01. November geschlossen sind.

Die Stadtbibliothek und die Musikschule sind auch weiterhin für Sie geöffnet.




Skulptur „Mutter mit Kind“ – Reinigung soll noch im Dezember starten

Foto: Stadt Bergkamen

Am Kurt-Schuhmacher-Platz in Bergkamen steht seit 1953 die schöne Skulptur von Else Montag „Mutter mit Kind“. Die erhabene Figur aus Marmor und Sandstein, die einst als Brunnenanlage fungierte hat im Laufe der Jahre Moos und Flechten angesetzt und wurde durch Grafittis verunreinigt.

Bereits im letzten Jahr sollte hier schon eine Reinigung stattfinden. Da die Skulptur unter Denkmalschutz steht, muss bei der Reinigung und Konservierung ein Fachbetrieb eingesetzt werden und, im Einvernehmen mit dem LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen mit Sitz in Münster, eine Erlaubnis der örtlichen Behörde für Denkmalschutz eingeholt werden.

Diese Erlaubnis liegt dem Kulturreferat nun vor und noch im Dezember soll mit den ersten Reinigungsarbeiten begonnen werden. Je nach Außentemperatur und Wetter können dann auch zeitnah die Ausbesserungsarbeiten einzelner Risse und Fugen durchgeführt werden, so Restaurator Robert Wennemer aus Münster. Die Arbeiten sollten dann spätestens im kommenden Frühjahr abgeschlossen sein, sodass im Frühling der Kurt-Schumacher-Platz wieder zum Verweilen einlädt.




Museum-Förderverein: Militär-Diplom für ehemaligen Vorsitzenden Dr. Jens Herold

Wachwechsel beim Museum-Förderverein (v. l.) Dr. Jens Herold, Mark Schrade und Roland Schäfer.

An Zusammenkünfte wie den Mitgliederabend der Freunde und Förderer des Stadtmuseums Bergkamen e.V. ist in diesen Corona-Zeiten nicht zu denken. Dabei war an sich geplant gewesen, den 14 Jahre langen Vorsitzenden Dr. Jens Herold in diesem Rahmen zu verabschieden und seinen Nachfolger, Bürgermeister a.D. Roland Schäfer, vorzustellen. So konnte der Stabwechsel an den vierten Vorsitzenden des 1989 gegründeten Vereins nur in ganz kleinem Rahmen vollzogen werden.

Als Legionär in bester Ausgangsuniform verkleidet überreichte Museumsleiter Mark Schrader dem ehemaligen Vorsitzenden des Fördervereins im Drusus-Saal des Museums ein „Militär-Diplom“, das das 14-jährige Engagement noch einmal sinnbildlich honorierte. In seiner Amtszeit von 2006 bis 2020 gab es einige Meilensteine, die Herold mitgetragen und vorangebracht hatte. So wurde 2006 der Römerlager-Lehrpfad eingeweiht. Die Rekonstruktion der Holz-Erde-Mauer konnte ab 2012 bestaunt werden. Auch im Vereinsleben war der Vorsitzende ein gutes Vorbild: Museumsfeste wurden tatkräftig unterstützt und Ausflüge der Mitglieder ausnahmslos begleitet.

Das Militär-Diplom passte vor diesem Hintergrund, denn Herold sei „ein Mitkämpfer gewesen „, lobte Schrader und überreichte das in Latein gehaltene Militär-Diplom an Herold, der dadurch in den Veteranen-Status versetzt worden war. „So schnell kann man altern“, erklärte Herold freudestrahlend. Zur Römerzeit, so erklärte Schrader, erhielt der Geehrte indes nur eine Kopie, das Original wurde an den Seiten des Jupiter-Tempels in Rom angeschlagen. Das ging bei Dr. Jens Herold allerdings nicht: „Der Tempel existiert nicht mehr“, erklärte Schrader, so ging das Original an Herold. Spätestens bei der nächsten Mitgliederversammlung werden auch alle Mitglieder und Weggefährten die Gelegenheit haben, sich noch einmal persönlich bedanken zu können.

Eine Ernennung zum Präsidenten gab es für Roland Schäfer – das hätte er eigentlich schon bei seiner Verabschiedung aus dem Bürgermeisteramt erhalten sollen, die Corona-bedingt ebenfalls ausfallen musste.




Neues Kinderbuch von Heinrich Peuckmann: Viel los in der Kirche

Rechtzeitig vor Weihnachten ist ein neues Kinderbuch vom ehemaligen Lehrer am Bergkamener Gymnasium Heinrich Peuckmann erschienen: „Viel los in der Kirche“.

Zum Inhalt: Sophie geht manchmal an einer Kirche vorbei. Schön sieht die aus, findet Sophie. Allein die bunten Fenster! Als Arne sich traut, mit ihr reinzugehen, und vorn aus Spaß eine Predigt hält, lernen sie den Pfarrer kennen. Ist der nett! Und was sie alles erleben: Einen Tiergottesdienst, ein abenteuerliches Gemeindefest! In seiner Erzählung gelingt es dem preisgekrönten Autor in gewohnt eindrücklicher Sprache, Kindern Kirche zu erklären – und warum es sich lohnt dabei zu sein und mitzumachen!

„Was wissen Kinder eigentlich noch von Kirche und Christentum?“ fragt Heinrich Peuckmann. „Ich habe eine lustige, manchmal melancholische, in jedem Fall unterhaltsame Kindergeschichte geschrieben, in der ganz nebenbei viel über das Christentum erzählt wird. Man kann ja später Religion ablehnen, aber man sollte doch wissen, was sie bedeutet, finde ich. Sie eignet sich für Grundschulkinder, aber zum Vorlesen für jüngere Kinder. Und natürlich auch für ältere.“

 

Die Zeichnungen stammen von Agnes Domke Sie hat evangelische Theologie und Freie Kunst in Dresden, Paris und Helsinki studiert. Sie lebt als freie Autorin mit ihren zwei Kindern in Berlin. Von ihr ist im Autumnus Verlag der Roman “Twist!” erschienen.

 

  • ISBN-13 : 978-3964480446
  • ISBN-10 : 3964480444
  • Herausgeber : Autumnus Verlag; Originalausgabe Edition (8. November 2020)
  • Leseniveau : 5 – 10 Jahre
  • 15,95 Euro