Kleinkinder im Marihuana-Dunst: Vater vor Gericht
von Andreas Milk
Einen speziell ausgebildeten Drogenspürhund brauchte die Polizei nicht mehr, als sie am 17. März die Wohnung des Bergkameners Lars F. (Name geändert) in der Nähe der Mergelkuhle filzte: Süßlicher Marihuanageruch waberte den Beamten entgegen. Dieser Geruch war es wohl auch, der besorgte Nachbarn dazu gebracht hatte, die Ordnungshüter anzurufen: F. hat kleine Kinder, das älteste fünf Jahre alt. Die Polizisten fanden exakt 28,9 Gramm Marihuanagemisch in der Schlafzimmerkommode, samt einer Feinwaage mit weiteren Anhaftungen der Droge.
Vor dem Kamener Amtsgericht gab es nicht viel zu beschönigen. „Schuldig im Sinne der Anklage“, räumte F.s Verteidiger im Namen seines Mandanten den Betäubungsmittelbesitz ein. Alles sei für den Eigenbedarf gewesen. Aber: F. sei einsichtig, habe Gegenmaßnahmen eingeleitet. Das heißt: Es gibt einen regelmäßigen Kontakt zur Drogenberatung. Sollte eine ambulante Therapie nicht reichen, ist als Plan B auch schon eine stationäre eingestielt.
Vorstrafen hat F. nicht. Fast hätte man über eine Verfahrenseinstellung nachdenken können – wenn, ja wenn da nicht die doch recht happige Menge von fast 30 Gramm gewesen wäre. Das Urteil war schließlich eine Verwarnung unter Strafvorbehalt – es ließe sich auch „Geldstrafe auf Bewährung“ dazu sagen: 50 Tagessätze à 15 Euro muss der Bürgergeld-Empfänger Lars F. zahlen, falls er ein zweites Mal Mist baut. Außerdem muss er – auch ohne einen Rückfall – 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Und: Er muss mit dem Jugendamt klar kommen. Die Behörde ist zwangsläufig mit am Ball, um möglichen Schaden von F.s Kindern abzuwenden.