Regimegegner beleidigt Regimefreund: Geldstrafe für Youtube-Video

von Andreas Milk
Diese Woche gibt es wieder Schlagzeilen über Angriffe der früheren Sowjetrepublik Aserbaidschan in der Region Bergkarabach. Ein Stückchen „große“ Politik beschäftigte jetzt auch das Kamener Amtsgericht. Grund ist der aus Aserbaidschan stammende, in Bergkamen lebende Exilpolitiker Yunis K. (Name geändert). Es gab eine Anklage gegen ihn wegen Verleumdung und Beleidigung. In einem Youtube-Video von gut einer Dreiviertelstunde Dauer hatte K. sich über einen Widersacher ausgelassen – einen regimefreundlichen Künstler, der wohl zur Elite in der Hauptstadt Baku beste Kontakte unterhält. Das Video enthält eine Reihe wüster Beschimpfungen gegen den Mann – der sei „ein Arschloch“, pädophil obendrein, habe keine Skrupel, die eigene Mutter oder Tochter zu besteigen.

Der so Verunglimpfte erstattete Anzeige gegen Yunis K. und ließ sich jetzt auch als Nebenkläger im Kamener Prozess von einem Anwalt vertreten. Das Ziel: eine Verurteilung K.s, dazu Schmerzensgeld.

Der Anwalt von Yunis K. wiederum machte deutlich: Der Fall hat eine Dimension, die über die strafrechtliche Würdigung geschmackloser Beleidigungen hinaus geht. Letztlich gehe es dem Anzeigenerstatter in Aserbaidschan darum, dass die deutschen Behörden Yunis K. überstellen. Der sei ein Verfolgter des Regimes, erklärte der Anwalt, der K. auch schon in einem Verwaltungsgerichtsverfahren vertreten hatte. Eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen – wie von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragt – wäre für K., seine Frau und seine kleine Tochter „eine aufenthaltsrechtliche Katastrophe“.

Das Urteil fiel denn auch milder aus: Eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 20 Euro verhängte der Richter. Außerdem soll Yunis K. 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Ein gewisses Verständnis für K. ließ der Vorsitzende indirekt erkennen: Er fände es ärgerlich, sagte er, wenn nun K.s „Opfer“ mit dem Urteil hausieren gehe. Denn auch dieser aserbaidschanische Regimefreund hatte mit öffentlichen Beschimpfungen an die Adresse K.s nicht gerade gegeizt – nur dass diese Beschimpfungen in Deutschland nicht justiziabel sind.

 




Ende einer Ehe: „Alkohol macht ihn zum Monster“

von Andreas Milk
„Ich war geistig nicht da.“ So beschrieb der Bergkamener Herbert T. (Name geändert) seinen Zustand an einem Abend im März dieses Jahres. Es war der Abend, an dem der 71-Jährige seine Frau angriff: Laut Akten der Staatsanwaltschaft packte er sie am Hals, biss in ihre Hand, als sie ihn abzuwehren versuchte. Klar ist, dass Herbert T. schwer betrunken war. Und dass es sich nicht um die erste Attacke im Suff gegen seine Frau handelte. Vor dem Kamener Amtsrichter war ihm wichtig darauf hinzuweisen, dass er mit ihr seit 52 Jahren verheiratet ist.

Kurioserweise war es Herbert T. selbst, der seinerzeit die Polizei anrief. Er hatte wohl die Wahnvorstellung, seine Frau wolle ihn töten. Die Beamten rückten an. Als sie eintrafen, war schon der Sohn des Paars am Tatort. Er wohnt nicht weit entfernt, in Overberge. Auch mit ihm hatte Herbert T. an dem Abend telefoniert. Der Sohn zog seinen alten Herrn von der Mutter herunter: „Sie hatte panische Angst.“ Er nahm die Mutter mit zu sich. Herbert T. blieb, wo er war – bei sich zuhause, zum Ausnüchtern.

„Alkohol macht ihn zum Monster“, erklärte der Sohn dem Richter. Eine Aussage der Mutter als Zeugin erübrigte sich, die Schilderungen des Sohnes waren deutlich genug. Eine Strafe für den Ehemann und Vater wollten beide nicht: Er wisse ja im Rausch gar nicht, was er tue, und sei im Grunde ja kein schlechter Mensch. Die Frau will sich jetzt ein eigenes Leben aufbauen. Noch ist sie beim Sohn.
Der Richter stellte das Verfahren ein – vorläufig. Herbert T. bekam die Auflage, sich einem Gespräch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs zu stellen. Er soll seine Tat und die Hintergründe aufarbeiten. Seine Frau kann daran mitwirken – sie muss es aber natürlich nicht. Sobald T. seine Pflicht getan hat, ist das Verfahren endgültig erledigt.




Kleinkinder im Marihuana-Dunst: Vater vor Gericht

von Andreas Milk
Einen speziell ausgebildeten Drogenspürhund brauchte die Polizei nicht mehr, als sie am 17. März die Wohnung des Bergkameners Lars F. (Name geändert) in der Nähe der Mergelkuhle filzte: Süßlicher Marihuanageruch waberte den Beamten entgegen. Dieser Geruch war es wohl auch, der besorgte Nachbarn dazu gebracht hatte, die Ordnungshüter anzurufen: F. hat kleine Kinder, das älteste fünf Jahre alt. Die Polizisten fanden exakt 28,9 Gramm Marihuanagemisch in der Schlafzimmerkommode, samt einer Feinwaage mit weiteren Anhaftungen der Droge.

Vor dem Kamener Amtsgericht gab es nicht viel zu beschönigen. „Schuldig im Sinne der Anklage“, räumte F.s Verteidiger im Namen seines Mandanten den Betäubungsmittelbesitz ein. Alles sei für den Eigenbedarf gewesen. Aber: F. sei einsichtig, habe Gegenmaßnahmen eingeleitet. Das heißt: Es gibt einen regelmäßigen Kontakt zur Drogenberatung. Sollte eine ambulante Therapie nicht reichen, ist als Plan B auch schon eine stationäre eingestielt.

Vorstrafen hat F. nicht. Fast hätte man über eine Verfahrenseinstellung nachdenken können – wenn, ja wenn da nicht die doch recht happige Menge von fast 30 Gramm gewesen wäre. Das Urteil war schließlich eine Verwarnung unter Strafvorbehalt – es ließe sich auch „Geldstrafe auf Bewährung“ dazu sagen: 50 Tagessätze à 15 Euro muss der Bürgergeld-Empfänger Lars F. zahlen, falls er ein zweites Mal Mist baut. Außerdem muss er – auch ohne einen Rückfall – 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Und: Er muss mit dem Jugendamt klar kommen. Die Behörde ist zwangsläufig mit am Ball, um möglichen Schaden von F.s Kindern abzuwenden.

 




Kleinkinder im Marihuana-Dunst: Vater vor Gericht

von Andreas Milk
Einen speziell ausgebildeten Drogenspürhund brauchte die Polizei nicht mehr, als sie am 17. März die Wohnung des Bergkameners Lars F. (Name geändert) in der Nähe der Mergelkuhle filzte: Süßlicher Marihuanageruch waberte den Beamten entgegen. Dieser Geruch war es wohl auch, der besorgte Nachbarn dazu gebracht hatte, die Ordnungshüter anzurufen: F. hat kleine Kinder, das älteste fünf Jahre alt. Die Polizisten fanden exakt 28,9 Gramm Marihuanagemisch in der Schlafzimmerkommode, samt einer Feinwaage mit weiteren Anhaftungen der Droge.

Vor dem Kamener Amtsgericht gab es nicht viel zu beschönigen. „Schuldig im Sinne der Anklage“, räumte F.s Verteidiger im Namen seines Mandanten den Betäubungsmittelbesitz ein. Alles sei für den Eigenbedarf gewesen. Aber: F. sei einsichtig, habe Gegenmaßnahmen eingeleitet. Das heißt: Es gibt einen regelmäßigen Kontakt zur Drogenberatung. Sollte eine ambulante Therapie nicht reichen, ist als Plan B auch schon eine stationäre eingestielt.

Vorstrafen hat F. nicht. Fast hätte man über eine Verfahrenseinstellung nachdenken können – wenn, ja wenn da nicht die doch recht happige Menge von fast 30 Gramm gewesen wäre. Das Urteil war schließlich eine Verwarnung unter Strafvorbehalt – es ließe sich auch „Geldstrafe auf Bewährung“ dazu sagen: 50 Tagessätze à 15 Euro muss der Bürgergeld-Empfänger Lars F. zahlen, falls er ein zweites Mal Mist baut. Außerdem muss er – auch ohne einen Rückfall – 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Und: Er muss mit dem Jugendamt klar kommen. Die Behörde ist zwangsläufig mit am Ball, um möglichen Schaden von F.s Kindern abzuwenden.

 




Die Ex und ihr Neuer: Aufwühlende Begegnung im Kaufland

von Andreas Milk
Er habe sich verhöhnt gefühlt von seiner Exfrau und ihrem neuen Lebensgefährten: So erklärte der Bergkamener Sebastian K. (48, Name geändert) der Strafrichterin im Amtsgericht Kamen sein Verhalten am Abend des 13. Juni 2022. In der Anklage gegen K. war von Nötigung und Beleidigung die Rede. K. hatte seine Verflossene und seinen Nachfolger Hand in Hand im Kaufland gesehen. Später folgte er den beiden mit seinem Wagen in Richtung Fritz-Husemann-Straße. Und dort – so die Anklageschrift – habe K. sein Auto so abgestellt, dass die Fahrertür des anderen Wagens blockiert war: Nötigung. Er habe den anderen Mann als „Schwanzlutscher“ und „Pisser“ beschimpft: Beleidigung.

Den „Schwanzlutscher“ gab K. in der Verhandlung zu – den „Pisser“ nicht: Da habe er geeignetere Ausdrücke. Die Nötigung bestritt er. Und tatsächlich: Ein Video, das seine Exfrau damals machte, bestätigt, dass K. reichlich Platz zum Aussteigen für seinen Widersacher ließ. Allerdings machte der von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, nachdem K. mit dem Ellbogen gegen die Autotür geschlagen hatte.

Vorstrafen hat Sebastian K. nicht, und seit einem Jahr gibt es auch keinen Knatsch mehr mit seiner „Ex“ oder deren neuem Mann. Gegen Zahlung einer Buße von 180 Euro an die Deutsche Herzstiftung wird das Verfahren eingestellt – eine Verurteilung bleibt K. erspart. Schon der relativ geringe Betrag ist für ihn eine Belastung: Ein großer Teil seines Einkommens geht für Miete und Kindesunterhalt drauf. K. sagt: Das, was er sich in Jahrzehnten aufgebaut habe, werde ihm genommen.

 




Mengenrabatt vom Gericht: Kein Urteil für Gitarrenklau

von Andreas Milk
Großkunden bekommen Mengenrabatt: Viele Geschäfte halten das so, und manchmal trifft das auch aufs Kamener Amtsgericht zu. Vor dem Strafrichter sollte sich jetzt ein 33-Jähriger wegen zweier Taten an der Bergkamener Lessingstraße im Juli vergangenen Jahres verantworten. Der Mann sitzt längst wegen anderer Delikte für Jahre in Haft. Deshalb kam diesmal keine weitere Verurteilung dazu: Das Verfahren wurde eingestellt.

Und darum hätte es im Prozess gehen sollen: Erst soll der Angeklagte am 8. Juli 2022 einen anderen Mann auf der Lessingstraße zu Boden gestoßen und damit eine Knieverletzung verursacht haben. Knapp eine Woche drauf – am 14. Juli – habe er denselben Mann an dessen Wohnungstür in ein Gespräch verwickelt; ein unbekannter Komplize sei währenddessen in die Wohnung gegangen und habe eine Gitarre für 6.000 Euro, ein Mikrofon für 1.500 Euro sowie eine Videokamera für 200 Euro gestohlen.

Zu beiden Tatvorwürfen schwieg der Angeklagte. Er ist gerade dabei, insgesamt drei Haftstrafen zu verbüßen, verhängt von Gerichten in Münster, Dortmund und Hagen – unterm Strich rund vier Jahre. Es ging in den früheren Prozessen um Vergehen quer durchs Strafgesetzbuch: Diebstahl, Bedrohung, Beleidigung, auch mal ein Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Dabei wirkt der Angeklagte, wie der Kamener Richter feststellte, recht sympathisch. Durch eine Trennung sei er aus der Spur geraten, erklärte der Mann.

Die Verfahrenseinstellung lag nicht allein wegen der Verhältnismäßigkeit nahe: Die Fälle in Bergkamen spielten sich im Drogenmilieu ab; ob es da verlässliche Zeugenaussagen gegeben hätte, ist fraglich. Der Eigentümer der geklauten Gitarre ließ sich gar nicht erst im Gerichtssaal blicken. Auch, ob das Instrument wirklich ein paar Tausender wert war, ist keineswegs sicher.

 




„Aus Versehen“ Angeklagter: Betrugsvorwurf um Dialysefahrten

von Andreas Milk
Manchmal reicht eine Nachlässigkeit oder ein Versehen, um sich als Angeklagter in einem Strafprozess vor Gericht verantworten zu müssen. So war es jetzt im Fall des Bergkamener Kleinunternehmers Murat M. (Name geändert). Er soll sich eines Betrugs schuldig gemacht haben, und zwar in Zusammenhang mit der Abrechnung von Dialysefahrten für eine ältere Patientin.

An ein und demselben Tag Ende August 2021 gingen an die Knappschaft routinemäßig zwei Rechnungen seiner Firma raus, die eine über 1.858 Euro, die andere über 1.467 Euro. Beide wurden auch beglichen – obwohl die zweite, niedrigere Rechnung Fahrten enthielt, die schon in der ersten enthalten waren.

Der Prozesstermin vor der Kamener Strafrichterin war flott erledigt. Nicht nur, dass der Betrag aus der ersten, fehlerhaften Abrechnung sowieso schon längst an die Knappschaft zurückgeflossen war. Es stellte sich auch heraus: An jenem August-Tag vor knapp zwei Jahren wurde bereits eine Stornierung der ersten Rechnung versandt. Aber weil das Abrechnungssystem anscheinend eine Wissenschaft für sich ist, wurden die 1.858 Euro trotzdem angewiesen.

Ende der Geschichte: Das Verfahren gegen Murat M. wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt – ohne irgendwelche Auflagen. Strafe für den voreiligen Rechnungsversand bleibt damit das lästige Verfahren als solches. Dazu kommen Kosten für seinen Anwalt.

 




Junger „Haustyrann“ vor Gericht: Ermahnung – dann Einstellung

von Andreas Milk
Es wäre ziemlich untertrieben, das Verhältnis zwischen dem 20-jährigen Bergkamener Maik T. (Namen geändert) und seinem rund 40 Jahre älteren Nachbarn Siegfried M. als angespannt zu bezeichnen. Kein Wunder, dass sich beide jetzt vor dem Kamener Jugendrichter trafen. Maik T. war angeklagt, Siegfried M. damit gedroht zu haben, ihn „platt zu machen“. Obendrein habe er dabei die Geste des Kehledurchschneidens gezeigt.

Aneinander geraten waren die beiden am 3. Januar. Der Grund: In Maik T.s Wohnung war es laut – Siegfried M. war genervt und wollte sich beschweren. Maik T. erinnert sich: M. habe nicht etwa an seine Tür geklopft, sondern gleich dagegen gehämmert. Da sei er selbst dann eben auch etwas ruppiger geworden. Und es sei auch Siegfried M. gewesen, der zuerst Prügel angedroht habe.

M. wiederum erklärte dem Richter, der junge Nachbar „tyrannisiert das ganze Haus“. Die Polizei müsse immer wieder antanzen – doch wirklich helfen können habe sie nicht.

Die gute Nachricht: Zum 31. August hat Maik T. seine Wohnung gekündigt – wenigstens mit dem Neu-Rentner Siegfried M. dürfte es also künftig keinen Stress mehr geben. Der Richter beließ es bei einer Ermahnung für Maik T. und stellte das Verfahren ein. T. hatte sich in seiner Aussage ansatzweise reumütig gezeigt: Er sei halt damals sauer und erregt gewesen – richtig verhalten habe er sich nicht.

 




Corona-Koller: Vater schlägt Kinder – Geldstrafe

von Andreas Milk
Am Morgen des 28. Juni 2022 war Familienvater Markus K. (32, Name geändert) fertig mit den Nerven: Corona-Isolation in der Bergkamener Mietwohnung war angesagt – und die beiden Kinder, ein dreijähriges Mädchen und ein fünfjähriger Junge, waren in der Situation alles andere als pflegeleicht. Irgendwann hatte Markus K. genug. Er zog beide mit Gewalt an den Armen unter einem Tisch hervor, verpasste ihnen Schläge mit der flachen Hand auf den Kopf oder gegen die Schläfe und schleifte das Geschwisterpaar am Ende noch ein paar Meter über den Boden. Seine Lebensgefährtin – Mutter der beiden – zeigte ihn an.

„Vollumfänglich geständig“ sei sein Mandant, erklärte jetzt Markus K.s Verteidiger in Kamen vor dem Strafrichter. K. selbst ist weder vor noch nach dem Ausraster je als Gewalttäter in Erscheinung getreten. Aus freien Stücken begab er sich nach der Tat in eine Therapie. Von Frau und Kindern lebt er mittlerweile getrennt. Es gibt aber Kontakt: Die Kinder hätten dem Papa längst verziehen, sagte ihre Mutter. Beide hätten kurz nach den Schlägen wissen wollen, ob er denn „wieder lieb“ sei.

Auch wenn Markus K. Ersttäter war: Auf eine Verfahrenseinstellung wollte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht einlassen – es gehe immerhin um Gewalt gegen sehr kleine Kinder. Auch andere Menschen hätten die Isolation ohne Prügel durchgestanden. Das Urteil: eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 10 Euro. Quarantäne hin oder her: „Sowas darf nicht passieren“, fand der Richter.




„Hurensöhne“ bei McDonald’s: „Passiert jedes Wochenende“

von Andreas Milk
Zum zweiten Mal binnen einer Woche beschäftigte ein Vorfall bei McDonald’s im Kamen Karree das Amtsgericht – angeklagt diesmal: ein 27-jähriger Bergkamener. Am sehr frühen Morgen des Tags der Deutschen Einheit 2022 benahm Torben H. (Name geändert) sich daneben. Er beleidigte gegen halb drei in der Frühe zwei Mitarbeiter des Fast-food-Restaurants.

„Hurensöhne“ soll er sie genannt haben. So genau wusste der Mc-Donald’s-Mann, der als Zeuge vor Gericht erschienen war, das nicht mehr. Derartige Beleidigungen seien nichts Besonderes – „das passiert jedes Wochenende“. Erst als die Richterin ihm den Strafantrag zeigte, den er seinerzeit unterschrieben hatte, dämmerte es ein bisschen: Torben H. und ein anderer Mann, gegen den noch getrennt verhandelt werden soll, hätten Stunk gemacht, eigentlich gehen sollen – seien aber geblieben und hätten weiter genervt.

Torben H. sprach von einem „unkontrollierten Moment“. Er sei stark betrunken gewesen, könne sich nicht konkret erinnern – er sei aber bereit, sich für sein Tun zu entschuldigen. „Ich werde dafür geradestehen“, erklärte er.

Etwas problematisch bei ihm: Er hat 13 Eintragungen im Vorstrafenregister, darunter schon welche wegen Beleidigung. H. hat den Teil einer Jugendstrafe verbüßt, der Strafrest wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit läuft noch gut zwei Jahre.

Für die „Hurensöhne“ wurde er nun zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Wie sich das Verfahren auf den Fortgang seiner Bewährung auswirkt, ist derzeit offen.

 




„Traummann“ wird zum „Dämon“: Gewalt gegen die Ex-Freundin

von Andreas Milk
Unter Tränen beschrieb die Bergkamenerin Nathalie T. (Namen geändert) dem Richter am Kamener Amtsgericht, wie sich ihr Lebensgefährte Nick F. in der Nacht zum 29. August 2022 aufführte. Sie hatte sich nach sieben Jahren Beziehung von ihm losgesagt – er kam damit nicht klar: Mit der flachen Hand habe er ihr ins Gesicht geschlagen, sie gestoßen und gebissen, mit einer abgebrochenen Bierflasche hantiert und eine Machete vor ihren Augen in die Tür gerammt.

All das geschah in der damals gemeinsamen Wohnung in Weddinghofen. Die Polizei nahm Nick F. mit. Sie brachte ihn fürs erste in die Psychiatrie. Denn er hatte auch damit gedroht, sich zu erhängen. „Er stand vor mir wie ein Dämon“, sagt Nathalie T. über den Mann, mit dem sie „eigentlich alt werden“ wollte und den sie als ihren „Traummann“ gesehen habe.

Dieser Mann sei eigentlich liebenswert. Alkohol und Drogen hätten ihn kaputt gemacht. Tatsächlich schien Nick F. – nüchtern – in der Verhandlung freundlich und umgänglich zu sein. In jener Nacht hatte er wohl im Suff einen Abschiedsbrief verfasst, den er Nathalie T. vorlesen wollte, als sie nach Hause kam. Dass sie davon wenig angetan war, brachte ihn in Rage. „Gestritten haben wir uns schon immer“, sagt Nick F. – zugeschlagen habe er aber nie. Gleichwohl belegt ein ärztliches Attest Prellungen und Hämatome. Nathalie T. war einige Tage krankgeschrieben.

Fast schon ungewöhnlich für einen Angeklagten von Mitte 40 bei einem Gewaltdelikt: Nick F. hat keinerlei Vorstrafen. Bloß ein Annäherungsverbot hat er sich bisher eingehandelt beim Familiengericht. Der Strafrichter entschied nun: Eine Verwarnung für den Ausraster im August reicht, quasi eine Geldstrafe auf Bewährung für Körperverletzung und Bedrohung. 60 Tagessätze à 15 Euro drohen dem Mann, sollte er nochmal straffällig werden.

Seiner „Ex“ wünschte er alles Gute. Das Gerichtsgebäude verließen die beiden mit Abstand.