Kriminelles Hobby: Phantom-Küchen verkaufen bringt eine Geldstrafe

von Andreas Milk
Im Sommer 2023 bot der Bergkamener Salih K. (Name geändert) übers Internet eine gebrauchte Küche für 150 Euro zum Verkauf an. Eine Frau aus einem anderen Teil Deutschlands schlug zu und zahlte. Die Küche blieb, wo sie war: in der Phantasie von Salih K.. Der saß nun wegen Betrugs in Kamen vor dem Strafrichter.

Das Ungewöhnliche an diesem Fall: Erst im Dezember 2022 hatte das Schöffengericht in Unna den Bergkamener wegen gewerbsmäßigen Betrugs in neun Fällen zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Jedes Mal hatte er nicht existierende Küchen verhökert, jedes Mal für vergleichsweise niedrige Beträge zwischen 150 und 300 Euro.

Solch eine Hartnäckigkeit sollte nun eine Haftstrafe ohne Bewährungschance zur Folge haben, fand der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Er beantragte sechs Monate. Aber Salih K. hatte nochmal Glück. Er konnte einen festen Job vorweisen: Er verdient sein Geld auf dem Bau. Früher habe er psychische Probleme gehabt und unter Spielsucht gelitten, bekannte er – mittlerweile habe er sich ein neues Leben aufgebaut. Und das soll ihm nicht eine Haftstrafe vermasseln: Der Richter verhängte eine Geldstrafe. Die allerdings fiel happig aus: 180 Tagessätze à 20 Euro. Zugunsten des Mannes wertete der Richter auch, dass er ein Geständnis abgelegt hatte. Ohne Geständnis wäre nichts nachzuweisen gewesen, es sei denn, die Küchenkäuferin wäre eigens als Zeugin 500 Kilometer weit angereist.

Salih K.s Verteidiger kassierte bei seinem Mandanten noch im Gerichtssaal 150 Euro ein – nicht als Honorar, sondern zur Weiterleitung an die betrogene Frau.




Polizisten beleidigt: Psychisch Kranker muss zahlen

von Andreas Milk
Sein Mandant sei wegen seiner psychischen Erkrankung „nicht in der Lage, mit Situationen adäquat umzugehen“, sagte der Verteidiger des Bergkamener Familienvaters Marvin K. (Name geändert) vor dem Strafrichter in Kamen. Die Situation am späten Abend des 22. Juli 2024 auf der Lothar-Erdmann-Straße war eine Verkehrskontrolle der Polizei. Sie galt Marvin K.s Bruder. Der hatte damit auch gar kein Problem. Marvin K. war derjenige, der ausrastete: Als „hinterfotzige Drecksbullen“ bezeichnete er die Beamten. Dass er sie außerdem duzte, fiel da fast schon nicht mehr weiter ins Gewicht. Folge war – natürlich – ein Verfahren wegen Beleidigung.

Still und zurückhaltend gab sich K. in der Verhandlung, ließ seinen Anwalt erklären: Jawohl, der Vorwurf treffe zu. Seit langer Zeit ist der 31-Jährige in psychiatrischer Behandlung. Er hat auch schon mal einen Monat stationär in der Dortmunder LWL-Klinik verbracht.
Und es gibt ein paar Vorstrafen in seiner Vergangenheit, darunter eine gravierende – Haft auf Bewährung – wegen Diebstahls, obendrein ein paar kleinere Sachen aus Jugendzeiten. Für den Totalausfall bei der Polizeikontrolle auf der Erdmann-Straße verhängte der Richter eine Geldstrafe: K., der derzeit Bürgergeld bezieht, soll 30 Tagessätze à 15 Euro zahlen. Reicht das Geld nicht und/oder fühlt er sich halbwegs fit, kann er ersatzweise gemeinnützige Arbeit leisten. Noch im Gerichtssaal nahm er das Urteil an.

 




Kinderporno auf dem Handy: Bergkamener muss zahlen

von Andreas Milk
Zu den wohl widerlichsten und auch belastendsten Aufgaben der Polizei dürften Ermittlungen in Zusammenhang mit Kinderpornografie gehören. Eine Wohnungsdurchsuchung bei dem Bergkamener Amir K. (Name geändert) am 5. Oktober 2022 führte zu einer Anklageerhebung und nun auch zu einem Prozess vor dem Kamener Strafrichter. Ergebnis: eine hohe Geldstrafe.

Auf dem Handy des Mannes fanden sich seinerzeit zehn Bilder von Kindern im Kita- und Grundschulalter sowie zwei Bilder von Jugendlichen. Von diesen zwölf Aufnahmen, da waren sich Richter und Staatsanwalt mit K.s Verteidiger einig, seien wohl zehn als pornografisch einzustufen. Amir K. räumte ein, das beschlagnahmte Handy und damit die anstößigen Aufnahmen hätten ihm gehört. Sein Anwalt betonte, der Mandant habe an sich keine pädophile Neigung. Tatsächlich spricht einiges dafür, dass K. in großen Mengen Bilder aus dem Netz bezog und den wenigen pornografischen – die eher Beifang waren – keine allzu große Beachtung schenkte. Die Polizei zählte auf dem Handy im Ganzen nahezu 100.000 Bilddateien.

K.s übrige elektronische Geräte waren „sauber“. Für sein Vorstrafenregister gilt das ebenfalls. Aus Afghanistan nach Deutschland geflohen, lebt er seit gut acht Jahren hier – spricht flüssig Deutsch, hat ein festes Einkommen und legte dem Richter Zeugnisse vor, welche die Zufriedenheit mit seinen Leistungen belegen. Er habe heute regelrecht Angst vor seinem Handy – Angst, wieder auf etwas zu stoßen, das ihm schaden könnte. Sein Anwalt sagte, die Durchsuchung und die sich daraus ergebenden Ermittlungen hätten K. den „Schock seines Lebens“ beschert.

Sechs Monate Haft auf Bewährung beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft – der Richter entschied anders: Amir K. muss zahlen, 90 Tagessätze à 55 Euro, 4.950 Euro also. Die Höhe eines Tagessatzes spiegelt sein Einkommen wider. Die Zahl 90 bedeutet: Die Strafe landet nicht im Führungszeugnis – das wäre erst ab 91 Tagessätzen der Fall gewesen.

 




Laser-Attacke gegen Polizei-Heli auf Vermisstensuche: Bergkamener verurteilt

von Andreas Milk
Es war keine gezielte Störaktion – es war Blödheit, Gedankenlosigkeit. Um seinen eben erworbenen Laserpointer zu testen, suchte sich der Bergkamener Kevin H. (34, Name geändert) ausgerechnet einen Polizeihubschrauber aus. Dessen Besatzung war in der Nacht zum 10. Mai 2024 auf der Suche nach einer vermissten Siebenjährigen aus Werne. Wohl rund zehn Mal nervte H. vom Balkon seiner Wohnung aus die Piloten mit dem Laserpointer, der einen grünen Strahl aussandte.

Diese Penetranz war es, die dazu beitrug, H. zu fassen – der nun in Kamen vor dem Strafrichter stand. Laut Anklageschrift hatte er mit seiner Aktion versucht, die Sicherheit des Luftverkehrs zu gefährden. Es sei „eine der weniger guten Ideen“ seines Mandanten gewesen, fand selbst H.s Verteidiger. H. erklärte, nicht nachgedacht zu haben – er habe bloß mal checken wollen, wie weit der Laserpointer reicht.
Im Prozess sagte der Pilot des Polizeihubschraubers als Zeuge aus. Der 42-Jährige gehört einem in Dortmund stationierten Teil der Fliegerstaffel NRW an. H.s Laser habe in jener Nacht die Suche nach dem vermissten Mädchen erschwert – das aber glücklicherweise doch gefunden wurde -, und wenn auch keine konkrete Absturzgefahr bestanden habe, so sei das Unglückspotenzial bei solch einem Vorfall eben doch erheblich. Eine Spezialbrille macht zwar bei zu hoher Strahlungsintensität „dicht“ – aber da ist erstens immer die Sorge ums Augenlicht und zweitens die Einschränkung der Sicht auf Umfeld und Instrumente. Von dem Einsatz am 10. Mai gibt es eine Videosequenz, gefertigt von einer Kamerafrau als drittem Besatzungsmitglied neben Pilot und Copilot. Drei Laser-Attacken sind darauf zu sehen – und auch verblüffend detaillierte Bilder von Kevin H. auf seinem Balkon. Ja, die Technik an Bord gebe schon allerhand her, erklärte der Pilot. Weil H. so ausdauernd war, schafften es Polizisten am Boden, ihn quasi auf frischer Tat zu schnappen. Der Laserpointer lag noch auf dem Balkon.

Drei, vier Mal im Jahr passiere sowas wie in Bergkamen, berichtete der Pilot. Nicht immer gelingt es, die Verantwortlichen zu ermitteln. Kevin H. muss zahlen: Der Richter verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 50 Euro – 4.500 Euro also, das sind rund drei Monatsgehälter des jungen Mannes. Die Zahl der Tagessätze bedeutet: Die Tat des bislang unbescholtenen Bergkameners kommt nicht ins Führungszeugnis. Das wäre erst ab dem 91. Tagessatz der Fall gewesen. Bei dem Piloten entschuldigte er sich. Der Pilot sagte, das werde er an den Kollegen und die Kollegin weitergeben.

 




Junge Männer vor Gericht: E-Scooter und „blaue Schlümpfe“

von Andreas Milk
Sie sind handlich, wendig, in den falschen Händen leider auch mal nervig – und sie schaffen Anlässe für Strafverfahren: E-Scooter. Gleich zwei junge Männer aus Bergkamen und Kamen standen diese Woche vor dem Kamener Jugendrichter.

Der 20-jährige Kamener stammt aus Syrien, hat einen zweijährigen Heimaufenthalt in der Türkei überstanden, sich in Deutschland eine Existenz samt Job und einer eigenen Familie aufgebaut – und hatte nun Ärger wegen Verstoßes gegen das deutsche Pflichtversicherungsgesetz. Der Roller, auf dem er Anfang September die Kamener Bahnhofstraße befuhr, war nicht haftpflichtversichert. Dass er nichts von der Versicherungspflicht wusste, glaubten ihm Richter und Staatsanwalt – verwiesen aber auch darauf, dass er sich halt zu erkundigen habe. 150 Euro muss er an die Kreisverkehrswacht Unna überweisen, dann ist die Sache erledigt.

Der Bergkamener ist 19 Jahre alt und soll bereits am 19. November 2023 – gerade volljährig geworden – eine Polizeistreife beleidigt haben, die – aus Gründen – den Auftrag hatte, seinen Roller einzukassieren. Die beiden Beamtinnen mussten sich von ihm die Bezeichnung „blaue Schlümpfe“ anhören. Anderswo in der Akte ist verwirrenderweise auch von „blauen Hurensöhnen“ die Rede – aber das ergäbe für zwei Polizistinnen nun so gar keinen Sinn mehr. Jedenfalls: Der Angeklagte entschuldigte sich bei einer Beamtin, die als Zeugin gekommen war. Sie erwiderte schlicht: „Okay.“ Fairerweise ist zu sagen, dass wohl auch die Polizei seinerzeit etwas übers Ziel hinaus schoss. Sie unterzog den (noch) 18-Jährigen wegen angeblichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte einer erkennungsdienstlichen Behandlung. Seine Verteidigerin erklärte im Gerichtssaal: „Das hört sich für mich ein bisschen nach Gängelei an.“ Ihr Mandant sei schockiert gewesen. „Etwas fragwürdig“ fand selbst der Vertreter der Staatsanwaltschaft das Procedere der Polizei. Das Urteil wurde nach Jugendrecht gesprochen: Der Bergkamener muss 300 Euro zahlen an den Verein zur Förderung der Kinderhospizarbeit.

 




Erst Prügelopfer – jetzt Verlobte: Hoffen auf Happy End

von Andreas Milk
Im Juni 2024 bezog Melanie H. (Namen geändert) Prügel von dem Bergkamener Erdal K. – und nun, seit Silvester, ist sie mit ihm verlobt. Das hatte zur Folge, dass sie vor Gericht nicht gegen ihn aussagen musste: Die junge Frau machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Verurteilt wurde K. am Kamener Amtsgericht trotzdem.

Rückblende: Im Mai vorigen Jahres hatte sich das Paar getrennt. Genauer: Melanie H. hatte Schluss gemacht. Anfang Juni sollte es nochmal ein Gespräch geben. Melanie H. saß dazu in K.s Auto. Es gab rasch wieder Streit; K. steuerte den Parkplatz der Kamener Gesamtschule an, um nicht beim Fahren weiter mit seiner „Ex“ aneinander zu geraten. Fest steht, dass er ihr bei der Auseinandersetzung mit dem Ellbogen in die Rippen stieß. Es soll auch einen Tritt gegeben haben. Er selbst brachte Melanie H. später ins Krankenhaus – erstes Anzeichen einer Art Reue. In den Folgetagen soll es noch eine Drohung K.s gegen Melanie H. gegeben haben sowie eine Attacke beim Einkaufen samt Zerstörung ihres iPhones.

Aufklären ließen sich diese beiden Punkte nicht – eben wegen Melanie H.s Aussageverweigerung. Für den Ellbogenstoß dagegen genügte ein (Teil-)Geständnis Erdal K.s seinerzeit gegenüber der Polizei: Ein Beamter vermerkte es damals im Protokoll.

Trotz der Verlobung eine Woche vorm Gerichtstermin also kein Freispruch für Erdal K. – stattdessen eine Geldstrafe auf Bewährung: 45 Tagessätze à 30 Euro drohen, falls K. in den kommenden zwei Jahren nochmal ausrastet. Zwischen ihm und seiner Frischverlobten gebe es kein „böses Blut“ mehr, versicherte er. „Sie hat mir verziehen.“ Ein Hochzeitstermin steht noch nicht fest – wohl aber eine baldige Familiengründung.




Zoff in Notunterkunft: Strafe für Kopfstoß

von Andreas Milk
Menschen verschiedener Nationalität und Wesensart teilen sich lange Zeit eine Wohnung: Dass da Konflikte entstehen, liegt nah. Der handfeste Streit in der Nacht zum 27. April 2023 in einer Notunterkunft an der Erich-Ollenhauer-Straße führte jetzt zu einem Termin vor dem Kamener Strafrichter. Bachodur R. (26, Namen geändert) war angeklagt wegen Körperverletzung und Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung. Geschädigter war damals Dmitri W. – fast doppelt so alt wie R., deutlich stabiler und kräftiger.

Möglich, dass er Bachodur R. eine Weile genervt und schikaniert hatte – zum Beispiel, weil R. in der gemeinsam genutzten Küche mal das Licht an ließ. So soll es auch am späten Abend des 26. April 2023 gewesen sein. Laut Anklage beleidigte R. seinen Widersacher daraufhin mit den Worten, W. sei „kein Mensch“. Dazu verpasste er ihm einen Kopfstoß. Was aber schwerer wiegt: R. soll noch zwei Freunde auf Dmitri W. angesetzt haben. Die tauchten im Laufe jener Nacht auf, klopften sehr bestimmt bei W. an die Tür und verprügelten ihn, nachdem er aufgemacht hatte. Folgen waren unter anderem ein Riss in der Wange und ein lädierter Gesichtsknochen. Er sei auch gewürgt worden, berichtete Dmitri W.: Zeitweise habe er keine Luft mehr gekriegt. Irgendwann verschwanden die Schläger. W. rief die Polizei. Bachodur R. und Dmitri W. wohnten nach dem Zwischenfall noch einige Monate in der Unterkunft. Es passierte aber nichts Gravierendes mehr.

Nicht nachzuweisen war im Prozess der Anklagepunkt der Anstiftung zur Gewalt: Immerhin könnte es sein, dass R. seine beiden Freunde nur gebeten hatte, Druck auf W. auszuüben, damit der ihn künftig in Ruhe ließe. Die Polizei um Hilfe zu bitten, schien für R. keine Option: Er sagt, er habe nicht als Verräter dastehen wollen. Verurteilt wurde er letztlich „nur“ für den Kopfstoß: 40 Tagessätze à 20 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Denn auch wenn Dmitri W. ihn wohl manches Mal gepiesackt habe: In einer Notwehrsituation sei Bachodur R. nicht gewesen, befand der Richter.

 




„Zimtzicke“ zur Polizistin: Geldstrafe nach Trunkenheitsfahrt

von Andreas Milk
„Zimtzicke“, „Miststück“ – das ausgerechnet zu einer Polizistin im Dienst zu sagen, ist keine gute Idee. Nadine B. (41, Name geändert) hatte rund 1,4 Promille Alkohol im Blut, als sie sich am frühen Abend des 19. Juli nahe ihrer Wohnung in Bergkamen-Weddinghofen dazu hinreißen ließ. Sichtlich unangenehm war es ihr jetzt, vor dem Kamener Strafrichter zu sitzen. Sie sei damals gerade „ein bisschen wütend auf mich selbst“ gewesen. Das habe sie an anderen Menschen ausgelassen.

Die Vorgeschichte: Nadine B. hatte einen Unfall gebaut, mit knapp 8.000 Euro Schaden: Beim Zurücksetzen mit ihrem Auto demolierte sie die Vorderseite eines anderen Fahrzeugs. Der Unfallgegnerin zeigte sie den ausgestreckten Mittelfinger, wenig später beschimpfte sie eben die Polizeibeamtin. „Das stimmt so“, bestätigte sie im Gerichtssaal umstandslos die Vorwürfe aus der Anklageschrift.

Anders als viele andere in solch einer Situation, zog Nadine B. Konsequenzen. Sie entschuldigte sich persönlich oder telefonisch bei ihren „Opfern“. Und noch im selben Monat begann sie, eine Selbsthilfegruppe des Blauen Kreuzes zu besuchen. In ihrem Leben habe es Probleme gegeben – „Alkohol war meine Bewältigungsstrategie“, erklärte Nadine B., die einem kräftezehrenden Job im Gesundheitswesen nachgeht. Vorstrafenregister und Flensburger Punktekonto sind leer.

Für fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Beleidigung veurteilte der Richter sie zu einer Geldstrafe: 80 Tagessätze à 50 Euro. Im Führungszeugnis wird das später nicht stehen – dafür bräuchte es mehr als 90 Tagessätze. Daneben wurde eine Führerscheinsperre verhängt: Frühestens in einem halben Jahr darf Nadine B. wieder ans Steuer gelassen werden.

Nochmal gut gegangen, fand der Richter: Es hätte am 19. Juli sehr viel mehr passieren können als ein Sachschaden.

 

 




BMW-Fahrer zu schnell: Verletzte Frau Heiligabend im Krankenhaus

von Andreas Milk
Mateo K. (Namen geändert) in seinem BMW hatte es viel zu eilig am späten Abend des 23. Dezember 2023 auf der Erich-Ollenhauer-Straße. Die Folge: Leyla M. verbrachte Heiligabend im Krankenhaus. Am 25. Dezember wurde sie nach Hause geschickt. Der Fall beschäftigte jetzt den Strafrichter am Kamener Amtsgericht. Am Ende stand ein Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung in Folge missachteter Vorfahrt – und die Erkenntnis: Das hätte weit schlimmer enden können.

Fest steht: Mateo K. war mit mehr als den erlaubten 50 Kilometern pro Stunde in Fahrtrichtung Oberaden auf der „Ollenhauer“ unterwegs. Wie viel mehr genau – das bleibt offen. Im Kreisverkehr kam es zum Zusammenstoß mit dem Auto, das von Leyla M.s Mann gelenkt wurde. Mit an Bord: die drei kleinen Kinder des Paars. Die Familie hatte gerade eine Cousine besucht. K. sah den Wagen der M.s im Kreisel zu spät. Sein BMW krachte in die Seite des anderen Fahrzeugs. Die Aufprallgeschwindigkeit muss laut einem Gutachter bei etwa 45 km/h gelegen haben.

Eine Zeugin – selbst an dem Abend im Auto unterwegs – kümmerte sich um die Unfallgeschädigten. Das sei doch selbstverständlich gewesen, erwiderte die examinierte Krankenschwester jetzt im Prozess auf die lobenden Worte des Richters. Leyla M. hatte es  am Kopf erwischt. Ein Auge war geschwollen, bis heute hat sie Kopfschmerzen. Eins der Kinder musste sich übergeben. Die beiden übrigen und der Vater blieben unversehrt. Das Auto war hinüber – was auch für den BMW von Mateo K. galt.

Der entschuldigte sich bei der Familie und zeigte sich zerknirscht. An jenem Abend sei er gerade von einer Notdienstapotheke gekommen. Er habe Medizin für seinen schwerkranken Vater geholt. Daneben habe er Stress mit der Freundin und im Job gehabt. Keine Spur also von vorweihnachtlicher Freude.

Inzwischen hat K. eine verkehrspsychologische Beratung absolviert. Schon in der Vergangenheit gab es Tempoverstöße. Der Richter verhängte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Euro. Dazu kommt ein dreimonatiges Fahrverbot.

 




Jogger prügelt Frau: Geldstrafe für Angriff auf Zechenbahntrasse

von Andreas Milk
Ein Kamener Amtsrichter hat einen gewalttätigen Jogger aus Bergkamen zu einer Geldstrafe verurteilt. Tatort war am Vormittag des 7. März die Trasse der früheren Klöcknerbahn – eine beliebte Lauf-, Spazier- und Fahrradstrecke. Das Opfer: die 36-jährige Lena H. (Namen geändert). In Höhe der Danziger Straße in Kamen führte sie gerade den Hund ihrer Mutter spazieren. Es kam – buchstäblich – zum Zusammenstoß mit Daniel M. (45). Der war dabei, sein Training zu absolvieren.

Obwohl auf dem Weg reichlich Platz gewesen sei, habe M. sie angerempelt, sei gar „in mich reingesprungen“ – und dann unbeeindruckt weitergerannt, sagte Lena H. dem Richter. Bis zu diesem Punkt hätte das Verhalten des Mannes vielleicht noch als grob rücksichtslos durchgehen können – möglich, dass er die Frau zu spät gesehen hatte. Sie sagt, sie habe ihm „Arschloch!“ hinterher gerufen. Da habe er gestoppt und sei zu ihr zurückgekommen. Mehrfach habe er ihr die Faust in die Seite gestoßen mit dem Ziel, sie in den Graben neben der Trasse zu stoßen. Es gelang ihm nicht ganz. Schließlich trabte er davon. Und Lena H. verfolgte ihn, nahm mit ihrem Handy ein Video auf: „Stehenbleiben! Bleiben Sie sofort stehen!“ ruft sie ihm beim Rennen hinterher; er setzt seinen Weg fort und ist irgendwann verschwunden. Ermitteln konnte ihn die Kamener Polizei später anhand seiner Laufbekleidung. Auf dem Rücken war der Name eines Vereins abgedruckt – das genügte.

Lena H. erlitt Zerrungen und eine Thorax-Prellung. „Die erste Nacht konnte ich kaum liegen.“ Eine Woche hielten die Beschwerden an. Sie sei stolz, dass sie die Gewalttat des  Mannes nicht hingenommen habe, sagt sie heute. Im Alltag komme die Situation immer noch zu ihr zurück – einfach, weil der Vorfall auf der alten Bahntrasse so völlig aus dem Nichts geschehen sei.

Und Daniel M.s Version? Die gibt es nicht. Er bestätigte, dass er auf Lena H.s Video zu sehen sei. Aber er habe ihr nichts getan. Darum wolle er einen Freispruch. Vorstrafen? Nicht vorhanden. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Euro. Der Richter ging noch deutlich darüber hinaus: 90 Tagessätze à 15 Euro lautete das Urteil für den Bergkamener Bürgergeldbezieher. Er kann Berufung einlegen. Der Fall würde dann am Landgericht Dortmund nochmal verhandelt.

 




Falsche Daten für VKU und Vodafone: Haft auf Bewährung für zwei Frauen

von Andreas Milk
Zwei Frauen – eine 42-Jährige aus Kamen, eine 34-Jährige aus Bergkamen – haben im Juli vorigen Jahres die Kontodaten einer EC-Karte für das Erteilen von Einzugsermächtigungen genutzt. Problematisch dabei: Die Karte gehörte ihnen nicht. Wegen Betrugs saßen sie jetzt im Kamener Amtsgericht auf der Anklagebank.

Die rechtmäßige Eigentümerin hatte es seinerzeit versäumt, den Verlust der Karte zu melden. Und die beiden Frauen, die nun angeklagt waren, hatten keine Bedenken, als ihnen ein Bekannter die Karte überließ. Die Kamenerin „bezahlte“ damit Abos bei der VKU – das kommunale Verkehrsunternehmen buchte unter anderem fürs Deutschlandticket rund 700 Euro ab, komischerweise für mehrere Monate alles auf einen Schlag -, die Bergkamenerin setzte die Kartendaten beim Abschluss eines Handyvertrags mit Vodafone ein – gut 200 Euro wurden eingezogen.

Beide Frauen haben Vorstrafen: die Kamenerin wegen versuchten Betrugs und Betäubungsmittelbesitzes, die Bergkamenerin wegen Diebstahls, Betrugs und anderer Delikte. Beide zeigten sich reumütig: Sie wisse nicht, was sie geritten habe, sagte die eine – sie sei bereit, ihr Leben zu ändern, erklärte die andere. Das Urteil: Jeweils eine Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung – sechs Monate für die Kamenerin, acht für die Bergkamenerin. Außerdem müssen beide je 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Sie werden einen Bewährungshelfer bekommen. Der soll sie dabei unterstützen, ihren Alltag straffrei auf die Reihe zu kriegen. Hintergrund bei beiden Frauen: Es gab Probleme mit dem Konsum von Drogen. In der Sache mit den missbrauchten Kartendaten erkannte der Richter durchaus schon eine Gewerbsmäßigkeit – heißt: Die Frauen hatten wohl vor, über einen längeren Zeitraum einen Teil ihres Lebensunterhalts damit zu bestreiten.