Anklage: Nachbarin beschimpft und bespuckt

von Andreas Milk
Tja, wer hat denn nun Quatsch erzählt vor dem Kamener Strafrichter – der angeklagte Markus K. (24, Namen geändert) oder die Zeugin Martina P. (59)? Vor einem Mehrfamilienhaus in Bergkamen-Rünthe soll K. die Frau am Morgen des 7. Oktober 2024 eine Schlampe genannt und sie angespuckt haben. Er selbst sagt: Stimmt nicht.

In besagtem Haus wohnt außer Martina P. auch Markus K.s Freundin. Er selbst wiederum lebt bei seiner Großmutter. Zwischen Martina P. und K.s Freundin gab und gibt es – vorsichtig gesagt – Spannungen. Die jüngere Frau sieht sich durch Martina P. haltlosen Anschuldigungen ausgesetzt, die sogar zu einer Kündigung ihrer Wohnung durch die UKBS führten. Diese Kündigung wurde später zurückgenommen; die Kreis-Baugesellschaft klappte die Akte zu. Von einer Befriedung der Situation kann aber keine Rede sein.

Zurück zum 7. Oktober 2024: Martina P. sagt, Markus K. habe an jenem Morgen sein Fahrrad aus dem Keller geholt, sie bei der Gelegenheit an der Haustür beschimpft und bespuckt, und zwar ausdrücklich mit dem Hinweis, sie habe ja nun niemanden als Zeugen dafür. K. bestreitet nicht nur die Tat an sich – er sagt sogar: Er habe gar nicht bei seiner Freundin übernachtet, sondern – wie immer – bei der Großmutter. Und von dort aus sei er an dem Tag auch – wie immer – mit dem Rad zur Arbeit gefahren. Sein Arbeitgeber bestätigt schriftlich: Markus K. habe seinen Dienst am 7. Oktober pünktlich um 6.50 Uhr begonnen. Die Spuck-Attacke soll gegen 6.40 Uhr gewesen sein, die Polizei protokollierte einen Anruf gegen 6.45 Uhr.

Es passt also alles nicht zusammen. Andererseits: Warum sollte Martina P. den Vorfall erfunden haben, wissend, dass falsche Beschuldigungen strafbar sind? „Sie tyrannisieren mich immer noch“, sagte sie mit Blick auf K. und seine Freundin.

Im Zweifel für den Angeklagten: Markus K. wurde freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse – die „Allgemeinheit“. Im besten Fall findet nun eine der beiden Frauen rasch eine neue Wohnung.

 




Flatterhafter Führerschein: Ehemann verurteilt

von Andreas Milk
Vor wenigen Wochen hatte die Bergkamenerin Simone T. (36, Namen geändert) auf der Anklagebank vor dem Kamener Strafrichter gesessen: Sie soll zugelassen haben, dass ihr Mann ihren Audi fuhr, obwohl er keine Fahrerlaubnis besaß. Das Verfahren wurde eingestellt, weil sie vom Führerscheinentzug des Mannes tatsächlich nichts gewusst hatte. Jetzt musste sich Jan T. (33) selbst verantworten, weil er ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren war und auch noch Unfallflucht begangen haben soll.

Die Probleme begannen mit einem Unfall, in den Jan T. am Morgen des 2. Mai 2025 auf der Töddinghauser Straße verwickelt war. Ein Linienbus der VKU erwischte den Audi. Der Busfahrer fuhr einige Meter weiter, weil er sonst den Verkehr lahmgelegt hätte, hielt an und verständigte die Polizei. Jan T., in eine andere Richtung unterwegs als der Bus, stoppte zwar und sprach am Busbahnhof andere VKU-Fahrer an. Er setzte sich dann aber wieder ins Auto, parkte nach einigen Metern und ging zu Fuß nach Hause. Da traf ihn später die Polizei an. T. sagte den Beamten, seinen Führerschein habe er vor einer Weile im Urlaub verklüngelt.

Tatsächlich hätte er laut Aktenlage nicht fahren dürfen. Strittig ist, ob ihn die Behördenpost, in der genau das drin stand, auch erreicht hatte. Amtliche Schreiben gingen unter anderem an eine Adresse in Ostfriesland. Dort wohnt T.s Mutter – aber nicht T. selbst.

Der Führerschein sei in Händen von Jan T. „ein flatterhafter Geselle“, formulierte der Richter. T. machte vor Gericht keine Angaben – sein gutes Recht als Angeklagter. Es gibt Vorstrafen wegen Betrugs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Sein Verteidiger forderte Freispruch: Weder vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis sei diesmal seinem Mandanten nachzuweisen noch eine Unfallflucht. T. sei vielmehr davon ausgegangen, dass der Busfahrer getürmt sei.

Der Richter verhängte eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 40 Euro. Ganz sicher habe T. gewusst, dass er hinterm Steuer des Audis nicht sitzen durfte. Und auch die Unfallflucht sei erfüllt – schlicht, weil T. nicht am Unfallort geblieben sei.




Zwei Männer, Alkohol, zwei Unfälle – zwei Anklagen

von Andreas Milk
Ein Mann, Alkohol, ein Auto: Diese Kombination hat schon zu unzähligen Verfahren vor dem Amtsgericht geführt. Diesen Dienstag gab es gleich zwei solche Fälle. In Kamen auf der Hochstraße war ein Mann (1,52 Promille) in ein wartendes Auto gekracht; in Bergkamen rammte ein Mann (1,39 Promille) ein Müllfahrzeug und beging dann auch noch Unfallflucht, indem er seine Fahrt in Richtung Arbeitsplatz fortsetzte.

Die Sache auf der Kamener Hochstraße passierte am 3. August 2025, gegen zwei Uhr in der Frühe. Schadenshöhe: mehr als 5.000 Euro. Im gegnerischen Fahrzeug saßen zwei Frauen. Beide blieben unverletzt. Seinen Führerschein – und deshalb auch seinen Job – ist der Mann seit dem Unfall natürlich los. Mindestens acht Monate bleibt das auch noch so, entschied der Richter. Er verurteilte den Bürgergeldbezieher außerdem zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro. Kostspielig dürfte auch noch die Medizinisch-Psychologische Untersuchung werden, welche die Straßenverkehrsbehörde sehr wahrscheinlich einfordert, bevor sie wieder eine Fahrerlaubnis erteilt.

Bei dem Bergkamener Unfallfahrer handelt es sich um einen Mann, der mit Alkohol leidvolle Erfahrungen gemacht hat: Er ist Alkoholiker, war 20 Jahre trocken. Am Morgen des 7. Juli, gegen sieben Uhr, passierte ihm die „Begegnung“ mit dem Müllwagen. Und er zog schon vor dem Gerichtstermin Konsequenzen: Im November begann er eine stationäre Therapie, die in einigen Tagen endet. „Klasse, dass Sie was tun“, fand der Richter – selbstverständlich sei das bei der Gerichtskundschaft nicht. Neben einer ebenfalls achtmonatigen Sperre gab es eine Geldstrafe: 60 Tagessätze à 90 Euro. Die Höhe der einzelnen Tagessätze hängt am Einkommen: Der Mann hat einen gut bezahlten Job – was die Strafe hoch treibt, die Chance auf ein straffreies weiteres Leben aber erfahrungsgemäß deutlich vergrößert.

 




Ungleiche Betrugsopfer: Jobcenter und Heizölfirma geprellt

von Andreas Milk
Der eine hatte das Jobcenter betrogen, indem er eine Mitteilung an die Behörde unterließ. Der andere hatte für sein Mietshaus 2.000 Liter Heizöl bezogen, obwohl er dafür längst kein Geld mehr besaß. Beide Bergkamener haben gemeinsam, dass ihnen ihr Leben über den Kopf gewachsen war – und dass sie jetzt als Angeklagte vor dem Kamener Strafrichter saßen.

Von Februar bis April 2025 bekam der damalige Bürgergeldbezieher Jochen T. (Namen geändert) vom Jobcenter insgesamt gut 3.600 Euro. Zu Unrecht, sagt die Staatsanwaltschaft – sie warf T. vor, eine Arbeitsaufnahme verschwiegen zu haben. Das Ganze kam raus durch eine Kontrollmitteilung des Sozialversicherungsträgers Mitte März. Eine Mitarbeiterin des Jobcenters erklärte dem Richter, Jochen T. habe zwar mal telefonisch eine Arbeitsunfähigkeit mitgeteilt. Von einer neuen Arbeit dagegen sei sicherlich nicht die Rede gewesen. T. sagt: Er sei sich keines Fehlers bewusst. Und er sei davon ausgegangen, dass sein neuer Chef das Jobcenter informiert. Schlüssig wirkte das alles nicht. T. scheint psychische Probleme zu haben, sprach auch selbst von einer Art Burn-out. Er muss jetzt eine Geldstrafe zahlen: 70 Tagessätze à 60 Euro.

Ganz andere Sorgen als der – inzwischen wieder recht gut verdienende – Jochen T. hat der Bergkamener Murat H.: Seit der Corona-Zeit gibt es finanzielle Probleme. Die sind massiv. H. scheiterte mit Geschäften über Masken und Medizinprodukte. Und er hatte Verpflichtungen. Im Frühherbst 2024 musste er für ein Haus, das auf dem Papier seiner Frau gehört, Heizöl ordern: Die Mieter sollten im nahenden Winter schließlich nicht frieren müssen. Eine Firma lieferte den Brennstoff für rund 2.000 Euro, H. zahlte mit Girokarte im Lastschriftverfahren. Nach einigen Tagen jedoch verschwand das Geld wieder vom Konto der Heizölfirma: H.s Bank hatte es zurückgeholt. Das Finanzamt hatte vorher bereits eine fünstellige Schuld abgebucht. Es sei einfach alles zusammengebrochen, erklärte H.s Anwalt. Sein Mandant habe die Lage nicht mehr überblickt. Es läuft ein Verfahren zur Privatinsolvenz.

Dass H. in einer miesen Lage war, erkannte der Richter an. Aber es half nichts – Betrug war es eben juristisch gesehen doch. Das Urteil auch hier: eine Geldstrafe. 90 Tagessätze à 20 Euro muss Murat H. zahlen.

 




Reingeritten von Mann und Sohn: Frauen vor Gericht

von Andreas Milk
Zwei Männer bauen Mist – und zwei Frauen landen dafür auf der Anklagebank. So war es jetzt im Kamener Amtsgericht: Eine Bergkamenerin wurde beschuldigt, eine Autofahrt ihres Mannes zugelassen zu haben, obwohl er keinen Führerschein besaß; die zweite Frau war selbst in einem Wagen unterwegs gewesen – ohne Haftpflichtversicherung.

Im Fall des fehlenden Führerscheins erklärte Simone T. (36, Namen geändert): Dass ihr Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, habe sie nicht gewusst. Und das stimmte anscheinend auch. Ihr Mann jedenfalls, als Zeuge geladen, bestätigte die Angaben von Simone T. mit Nachdruck. Er wird später selbst noch einen Prozess bekommmen. Am 2. Mai 2025 war er im Audi seiner Frau – die auch keinen Führerschein hat und den Wagen als Geschenk von der Oma bekam – auf der Töddinghauser Straße mit einem Linienbus zusammengestoßen. Danach soll er getürmt sein. Er behauptet allerdings: Der Busfahrer sei abgehauen. Fest steht: Fahren durfte Simone T.s Mann seit Juli 2017 nicht mehr. Kennen gelernt hat sich das Paar 2018. Der Besitz oder Nicht-Besitz eines gültigen „Lappens“ war in der Ehe anscheinend nie ein Thema. Nach dem Unfall mit dem Bus sei sie über die Ermittlungen der Polizei einigermaßen baff gewesen, sagte Simone T. Das Verfahren gegen sie wurde eingestellt. Das Paar nutzt inzwischen E-Bikes statt Omas Geschenk. Im Februar hat der Mann seinen Gerichtstermin.

Und was die Sache mit der fehlenden Haftpflichtversicherung betrifft: Dabei ging es um die 40-jährige Altenpflegerin Jessica F. und eine Autofahrt am Morgen des 28. März vorigen Jahres. Sie endete mit einem Unfall. Schaden am gegnerischen Fahrzeug: mehr als 8.700 Euro. Jessica F. berichtete, um die Versicherung hätte sich ihr Sohn kümmern sollen. Doch der leitete Mutters Geld nicht wie verabredet an das Versicherungsunternehmen weiter. Konsequenz: Der Versicherungsschutz erlosch. F. wurde zu einer geringen Geldstrafe verurteilt: 20 Tagessätze à 25 Euro wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Sie hätte sich halt kümmern müssen, fand der Richter. Von einem einmonatigen Fahrverbot – gefordert vom Vertreter der Staatsanwaltschaft – sah er aber ab. Denn das hätte F. vor ein Riesenproblem im Job gestellt. Neben der Geldstrafe muss sie obendrein für den Unfallschaden zahlen.

 




Avancen vom Vermieter: Altenpflegerin bedrängt und beschuldigt

von Andreas Milk
Yasemin H. (45, Name geändert) ist Altenpflegerin. Unter Hinweis auf diesen Beruf hatte sie per Inserat nach einer Wohnung gesucht. In Bergkamen wurde sie fündig. Ihr Vermieter allerdings, ein Mann um die 80, knüpfte an die Wohnungsvergabe Erwartungen, die ganz und gar nicht angemessen waren – die aber letztlich Yasemin H. eine Anklage wegen Betrugs einbrachten. Verhandelt wurde darüber jetzt im Kamener Amtsgericht. Der Vorwurf in der Anklageschrift: Yasemin H. soll im März vorigen Jahres mit dem alten Mann und dessen Frau einen Vertrag über ein Darlehen von 3.000 Euro geschlossen haben, dann jedoch die Rückzahlung der vereinbarten Monatsraten schuldig geblieben sein.

Was tatsächlich los war, machte jetzt im Prozess ihr Verteidiger deutlich. Der Vermieter habe Yasemin H. nach ihrem Einzug ins gemeinsam genutzte Haus „Avancen gemacht“ – Avancen unangenehmer Art: Er drängte sich der Frau auf. Er habe außerdem verlangt, dass sie ihre Wohnung nicht abschloss, um jederzeit bei ihr auftauchen zu können. Die 3.000 Euro habe er ihr regelrecht aufgenötigt – vermutlich, um in ihr das Gefühl auszulösen, sie schulde ihm etwas. Verbunden war das mit der Bemerkung, Yasemin H. könne das Geld sicher gut gebrauchen, und ihm selbst tue es nicht weh, darauf zu verzichten. Rechtlich gesehen: eine Schenkung. Aber als Yasemin H. ihn trotzdem weiter auf Distanz hielt, änderte sich die Tonart. Der Mann legte ihr den Darlehensvertrag vor – den sie auch bereitwillig unterschrieb.

Mit Hilfe ihrer Schwester hat sie die 3.000 Euro längst zurückgezahlt. Und dass sie es sicher nicht von dem alten Mann ergaunert hatte, davon war der Richter am Ende überzeugt, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ebenso und H.s Verteidiger erst recht. Konsequenz: Freispruch.

Auch in anderer Hinsicht hat der Fall ein Happy End: Yasemin H. hat sich verliebt und ist dieser Liebe wegen inzwischen von Bergkamen nach Kassel gezogen.

 




Nackter Hintern auf dem Rewe-Parkplatz: Geldstrafe

von Andreas Milk
Am Nachmittag des 17. Juli 2025 bekam eine Autofahrerin vor dem Rewe an der Bergkamener Präsidentenstraße etwas zu sehen, das sie nicht hatte sehen wollen: einen nackten Hintern. Der gehörte (und gehört natürlich immer noch!) dem 39-jährigen Maik E. (Name geändert). Der stand jetzt wegen Beleidigung in Kamen vor dem Amtsrichter.

Es war wohl so, dass die Autofahrerin seinerzeit etwas zu nassforsch rückwärts ausparkte. Maik E., unterwegs mit Lebensgefährtin, Kinderwagen und Kind, wähnte sich und seine Angehörigen gefährdet und suchte Streit – so schilderte es jedenfalls die Frau. Plötzlich habe er die Hose runtergezogen. „Ich kam darauf wirklich nicht klar“, erinnerte sie sich. Sie habe ihren Mann angerufen. Er habe empfohlen, die Polizei zu informieren. Die wiederum wurde wenig später im Rewe-Markt vor der Kühltheke bei Maik E. vorstellig.

Seine Freundin sagte vor Gericht, sie habe von einem blanken Hinterteil auf dem Parkplatz nichts mitbekommen, vielmehr sei sie mit ihrer kleinen Tochter beschäftigt gewesen. Maik E. selbst, im Gerichtssaal ausgesprochen freundlich und umgänglich auftretend, beteuerte, seine Hose an jenem Tag anbehalten zu haben. Gleichwohl: Es sei vielleicht etwas hitzig zugegangen, und wenn er die Frau beleidigt haben sollte, dann tue ihm das leid.

E. hat schon so allerhand im Vorstrafenregister stehen. Der nackte Hintern war nach Überzeugung des Richters nicht bloß von der Zeugin ausgedacht, sondern eine – eben nackte – Tatsache. Das Urteil: eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 10 Euro für den Bergkamener. Ein Wiedersehen ist garantiert. Es laufen schon wieder neue Verfahren gegen ihn.




„In die Köpfe schießen“: Bedrohliches per WhatsApp

von Andreas Milk
Wüst, was der 36-jährige Bergkamener Erdal R. (Name geändert) seiner Ex-Frau per WhatsApp geschrieben haben soll: zum Beispiel, dass er ihren Eltern „in die Köpfe schießen“ werde. Telefonisch habe er zudem die Frau und den gemeinsamen Sohn (12) mit dem Tod bedroht. Jetzt saß R. als Angeklagter im Kamener Amtsgericht. Und die Juristen sahen sich mit einer vollends kaputten Familie konfrontiert.

Erdal R. beteuerte, an den Vorwürfen sei nichts dran. Von den WhatsApp-Nachrichten gibt es zwar Screenshots. Aber diese Nachrichten habe seine Frau selbst fabriziert – einfach, indem sie auf seinen Laptop zugegriffen habe. Im Browser sei sein WhatsApp-Zugang hinterlegt gewesen; die Mitteilungen seien mitnichten von seinem Handy gekommen. Hintergrund des Ganzen sei der Scheidungsprozess gewesen, verbunden mit einem Sorgerechtsstreit. R.s Verteidiger sagte, die Strafanzeige wegen Bedrohung sollte seinem Mandanten zusätzlich schaden. Fotos von gemeinsamen Unternehmungen dagegen bewiesen, dass R. und sein Sohn sich gut verstehen.

Umso erstaunlicher die Aussage von R.s Ex-Frau im Prozess: Sowohl sie selbst als auch der Sohn hätten wegen R.s Ausrastern Zusammenbrüche erlitten. Darum sei der Kleine auch bereit, in dem Strafverfahren gegen den Vater auszusagen.

So weit wollten es die übrigen Prozessbeteiligten nicht kommen lassen: Das Verfahren gegen Erdal R. wurde eingestellt, mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Es herrschte Einigkeit: Die Sache weiter zu treiben, würde noch mehr Schaden anrichten. Und von einem Jungen dieses Alters einen Auftritt im Prozess gegen seinen Vater zu verlangen, wäre wohl das Letzte.

 




Erst Zeuge, dann angeklagt: Bewährungsstrafe für Meineid

von Andreas Milk
Diesen „Seitenwechsel“ hatte der Bergkamener Tobias K. (34, Name geändert) nicht gewollt: Vom Zeugen wurde er zum Angeklagten. In einem Prozess vor dem Kamener Amtsgericht hatte er im vergangenen Mai gelogen. Auf diese Lüge schwor er auch noch einen Eid. Wegen Meineides saß er darum nun in Unna auf der Anklagebank des Schöffengerichts: Meineid – darauf steht wenigstens ein Jahr Haft, das heißt, es handelt sich um einen Verbrechenstatbestand. Denn Falschaussagen machen Fehlurteile wahrscheinlicher.

Das Verfahren seinerzeit in Kamen drehte sich um einen Vorfall auf der Jahnstraße in Bergkamen-Oberaden im Sommer 2024. Dem Angeklagten wurden darin Trunkenheit im Verkehr und Verkehrsgefährdung vorgeworfen. Tobias K. – das steht inzwischen fest – war damals über die Brüstung einer Restaurantterrasse gesprungen und hatte sich mitten auf die Straße gestellt, um den deutlich zu schnell fahrenden Mann zu stoppen. „Ich habe das schon in dem Moment bereut, als ich auf der Straße stand“ – das sagt Tobias K. heute. Dem Kamener Richter erzählte er im Mai, er sei an jenem Abend bloß ganz normal über die Jahnstraße nach Hause gegangen.

Dass er in Unna von Anfang an bei der Wahrheit blieb, rechnete ihm der Vorsitzende Richter hoch an. Und er zeigte durchaus Verständnis: So eine Gerichtsverhandlung ist eine Ausnahmesituation. Tobias K. sagt, er habe eine Überforderung empfunden. Sein Verteidiger ergänzt später im Plädoyer: Sein Mandant habe sich selbst schützen wollen. Als er dann auch noch einen Eid ablegen sollte, war es wohl endgültig vorbei, und er ließ die letzte Gelegenheit verstreichen, sich zu korrigieren.

Vorstrafen? Keine. Das Urteil: ein Jahr Haft – die Mindeststrafe also -, ausgesetzt zur Bewährung. Zu „sitzen“ braucht K. also nicht. Eine zusätzliche Auflage – etwa die Zahlung eines Geldbetrags – bekam K. nicht erteilt: eine Erleichterung, zumal er gerade gebaut hat.




Prügel für Nachbar und Autofahrer: Haft auf Bewährung

von Andreas Milk
Einmal hat er in Bergkamen zugeschlagen, einmal in Kamen – beide Male ohne triftigen Grund. Zu seinem Gerichtstermin diese Woche erschien der 35-jährige Marvin V. (Name geändert) nicht. Verurteilt wurde er trotzdem: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der Richter einen Strafbefehl. Der lautet auf elf Monate Haft auf Bewährung, dazu 2.000 Euro Geldauflage zu Gunsten der Staatskasse.

Die Taten, um die es im Prozess ging – oder gehen sollte -, liegen lange zurück: Juni und August 2022. In Bergkamen war V. gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin auf einen Nachbarn losgegangen. Das Verfahren gegen die Frau wurde eingestellt, weil gegen sie noch andere, gewichtigere  Vorwürfe bestanden. Und in Kamen erwischte es auf der Burgstraße einen Autofahrer: Ihm verpasste V. durchs offene Fahrerfenster Faustschläge ins Gesicht. Als der Mann ausstieg, folgten weitere Schläge und Tritte.

So steht es in der Akte – V. selbst mag das alles anders sehen. Mutmaßlich stand er bei beiden Angriffen unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen. Sollte der mehrfach vorbestrafte Mann seinen Strafbefehl akzeptieren, wird ihm für drei Jahre ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Sollte er Einspruch einlegen, folgt erst einmal ein neuer Gerichtstermin.

 




AOK betrogen – Mann verkloppt: Kurze Prozesse im Doppelpack

von Andreas Milk
Der eine hat in Bergkamen die AOK angeschmiert – der andere hat in Kamen den Ehemann seiner Freundin vermöbelt. Beide Männer bekamen einen Strafbefehl und legten Einspruch ein. Darüber hätte jetzt vor dem Kamener Strafrichter verhandelt werden sollen. Wie gesagt: hätte. Es kam etwas anders.

Im Fall des AOK-Betrugs war es so: Der Bergkamener erledigte Krankentransporte, hatte seine Konzession aber Ende 2020 zurückgegeben. Der AOK stellte er nach diesem Zeitpunkt dennoch Fahrten für rund dreieinhalbtausend Euro in Rechnung – Fahrten, die er gar nicht mehr hätte erledigen dürfen. Zum Gerichtstermin wegen seines Einspruchs ließ er sich nicht blicken – mit der Konsequenz, dass sein Einspruch verworfen wurde. Es bleibt bei einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Euro. Parallel verfolgt die AOK ihre Ansprüche gegen den Mann in einem Sozialgerichtsverfahren.

Sein Verteidiger war praktischerweise auch für den Kamener zuständig, der die Attacke auf den Mann seiner Freundin verübt hatte. Aber auch darüber wurde „kurzer Prozess“ gemacht. Denn Verteidiger und Richter waren sich einig: Dank eines Handyvideos, das ein Bekannter des Angeklagten gefertigt hatte, war die Beweislage eindeutig. Drum rief der Verteidiger seinen Mandanten – schon unterwegs zum Gericht – an und kam mit ihm überein, den Strafbefehl zu akzeptieren: vier Monate Haft auf Bewährung.
Nach nicht mal einer Dreiviertelstunde war damit der Prozesstag am Kamener Amtsgericht abgehakt. Schöner Nebeneffekt: Der Gatten-Verprügler hat die Bewährungsauflage, 3.000 Euro an den Dortmunder Verein „Wohnen ohne Handicap“ zu überweisen. Diese Gruppe engagierter Eltern hat in Sölde aus einem früheren Gemeindehaus eine moderne WG für behinderte junge Menschen geschaffen.