Streit im Mietshaus ein Fall für die Justiz: Domina blieb der Gerichtsverhandlung fern

von Andreas Milk
In nüchternem Bürokratendeutsch ist die Anklage – wie üblich – abgefasst. Sie richtet sich gegen die 26-jährige Bergkamenerin Ivona K. (Name geändert). Die habe eine Nachbarin als – Zitat – „Stück Scheiße“ bezeichnet. Heute hätten sich die beiden Frauen vor dem Kamener Amtsgericht sehen sollen.

Die mutmaßliche Beleidigerin Ivona K. war zum Termin gekommen. Die mutmaßlich Beleidigte allerdings nicht. K. bestritt, die üblen Worte benutzt zu haben. Aber sie erzählte auch freimütig, dass es um die Nachbarschaft im Bergkamener Mietshaus nicht zum besten steht. Und das ist sehr, sehr zurückhaltend formuliert. Auch die Kinder werden wohl in den Streit der Großen mit hinein gezogen. K. jedenfalls schilderte, wie ihre Tochter vom Sohn der Nachbarin geschubst worden sei – woraufhin die Nachbarin das Mädchen der Lüge bezichtigt habe.

Zoff gab es außerdem um Wasser, das Ivona K. von ihrem Balkon im sechsten Stock kippte. Ein paar Tropfen seien wohl unten bei der Nachbarin gelandet. Die habe daraus ein Riesentheater gemacht – obwohl nichts Schlimmes passiert sei und das Wasser bei sommerlicher Hitze im August 2016 doch niemanden hätte stören dürfen.

Sonst noch was? Nur, dass die Nachbarin ihrer Ladung als Zeugin vor Gericht womöglich deshalb nicht gefolgt sei, weil sie in Hamburg als Domina arbeite – was sie übrigens selbst jedem erzähle. Die Frau – ob dominant oder nicht – muss nun 100 Euro Ordnungsgeld zahlen. Obendrein wird es einen neuen Termin geben, um zu klären, was dran ist an der Sache mit dem „Stück Scheiße“.

Weit einfacher hatte es die Justiz übrigens in einer anderen Strafsache gegen Ivona K.: ebenfalls eine Beleidigung, nur hatte K. sie praktischerweise für jedermann nachlesbar auf Facebook gepostet. Konsequenz war ein Strafbefehl nach Aktenlage – ohne aufwändigen Gerichtsprozess.




Dieses Tütchen Marihuana wurde teuer

So ein Tütchen, das kann ganz schön teuer werden. Der 35-jährige Christoph Müller (Name geändert) aus Bergkamen kann davon ein Lied singen. Der „Genuss“ von Marihuana brachte ihm jetzt eine Geldstrafe von 800 Euro ein.

Im Namen des Volkes... Foto: freepik
Im Namen des Volkes… Foto: freepik

Etwa zehnmal habe er ein Tütchen geraucht und vorher den Stoff auch gekauft, gab Christoph Müller in dieser Woche verschämt vor dem Kamener Amtsgericht zu. Etwa 20 Euro habe er jedes Mal bezahlt. Doch Christoph flog auf. Wie, das wurde vor dem Gericht nicht verraten. Aber offenbar gab es eine Hausdurchsuchung. Und Christoph saß plötzlich bei der Polizei. Und später vor Gericht.

Der Richter war entsetzt. „Viele glauben, das Marihuana harmlos ist. Aber das stimmt nicht. “

Die köperliche Beeinträchtigung sei wohl nicht so dramatisch. Aber viele Konsumenten würden ganz schlimm psychisch erkranken. „Irgendwann drehen Sie am Rad und kommen psychisch nicht mehr auf die Beine. Dann landen Sie in der Psychiatrie. Wollen Sie das?“, wetterte der Richter. Und der Angeklagte – immerhin auch Vater eines  Kindes im Grundschulalter – verneinte kleinlaut. „Ich habe Mist gebaut“, sagte er. Sein sofortiges Eingeständnis sprach ebenso für ihn wie die Tatsache, dass er regelmäßig arbeiten geht. Christoph Müller hat einen Job in der Gastronomiebrache.

Staatsanwaltschaft und Richter zeigten sich milde, auch wenn beide daraufhin wiesen, dass beim Erwerb und dem Konsum von Drogen eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden kann. Doch der Angeklagte kam mit einer Geldstrafe von 800 Euro (40 Tagessätze a 20 Euro) davon. Zudem hat er das Glück, dass diese Strafe nicht in seinem Führungszeugnis auftauchen wird.




Internetbetrug brachte Ehepaar eine Bewährungsstrafe

Zu jeweils eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilte das Schöffengericht Unna ein Bergkamen Ehepaar. Es hatte Waren im Wert von mehreren 1000 Euro im Internet bestellt und über einen Zwischenhändler weiterverkauft. Die Rechnung ihrer „Lieferanten“ bezahlten sie nie. Lesen Sie mehr auf „Report vor Ort Kreis Unna„.