Nepp im Netz: Bewährungsstrafe und „betrogener Betrüger“
von Andreas Milk
Betrug per Internet ist und bleibt beliebt – an einem Vormittag dieser Woche saßen gleich zwei Bergkamener wegen dieses Delikts in Kamen vor dem Strafrichter des Amtsgerichts. Beide sollten per Online-Plattform Sachen angeboten, Geld dafür bekommen – aber nichts geliefert haben.
Fall eins endete mit einer Haftstrafe – allerdings ausgesetzt auf Bewährung: Ein Jahr im Gefängnis droht dem Angeklagten, falls nochmal was passiert. Grund für diese Härte: Er hat sieben Vorstrafen. Diesmal hatte er 2022 und 2023 in fünf Fällen elektronische Geräte für insgesamt rund 700 Euro angeboten. Fast genau so viel – 600 Euro – kommt zum Bewährungsurteil als Geldbuße oben drauf. Sein Motiv seien wirtschaftliche Probleme gewesen, sagte er.
Fall zwei drehte sich um Motorradausrüstung: Hier soll der Angeklagte für einen Helm und einen Anzug insgesamt knapp 500 Euro erhalten haben. Und auch hier blieben die Käufer ohne Ware. Zunächst bekam der Mann deshalb einen Strafbefehl über eine Geldstrafe zugestellt. Gegen den legte er Einspruch ein. In der Verhandlung zeigte sich jetzt: Seine Personalien waren für den betrügerischen Deal missbraucht worden. Er hatte leichtfertig bei einer früheren Transaktion eine Kopie seines Ausweises herausgegeben – was zur Folge hatte, dass jemand in seinem Namen ein falsches Paypal-Konto eröffnete. Der Strafbefehl wurde verworfen, der vermeintliche Ausrüstungsanbieter bekam einen Freispruch. Sein Fazit: „Das war mir eine Lehre.“