Nach Säurenangriff in Bochum: 43-jähriger Bergkamener in Untersuchungshaft gestorben

Der 43-jährige Bergkamener, der am 30. Juni in Bochum einem Gast eines Cafés mit Säure überschüttet haben soll, ist am Freitagmorgen in Untersuchungshaft gestorben. „Am frühen Morgen des 11. Oktober wurde festgestellt, dass der 43-Jährige sich in seiner Zelle eigenständig das Leben genommen hat. Hinweise auf Fremdverschulden liegen nicht vor“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Polizei und der Staatsanwaltschaft Bochum.

Das Opfer wurde durch dieses Säureattentat schwer verletzt. Eine Frau, die mit ihm am Tisch saß, sowie eine Kellnerin wurden ebenfalls verletzt.

Der Täter konnte zunächst fliehen, wurde aber kurz darauf im Nahbereich festgenommen. Im Rahmen des Einsatzes zogen sich vier Kräfte der Polizei sowie zwei Kräfte der Feuerwehr, die mit der Flüssigkeit in Berührung gekommen sind, ebenfalls Verletzungen zu.

Einen Monat nach der Tat wurde in Lünen einen 36-jährigen Mann festgenommen. Der 36-jährige Deutsche steht im Verdacht, den Haupttatverdächtigen Bergkamener am 30. Juni zum Tatort des Säureangriffs an der Oskar-Hoffmann-Straße in Bochum gefahren zu haben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft war gegen ihn ein Haftbefehl wegen Beihilfe zu einem versuchten Tötungsdelikt erlassen worden.




Blick aufs Navi: In Schlangenlinien über die A1

von Andreas Milk
Von der absoluten Fahruntüchtigkeit – 1,1 Promille – war Alida N. (30, Name geändert) weit entfernt. Ärger bekam sie trotzdem. Als die Bremerin am 27. Oktober 2023 über die A1 bei Bergkamen und Kamen fuhr, hatte sie mindestens 0,53 Promille Alkohol im Blut. Und sie fuhr Schlangenlinien: Die Staatsanwaltschaft spricht in ihrer Anklage von mehreren Beinaheunfällen, die allein durch die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer verhindert worden seien.

Dieser Vorwurf basiert auf der Aussage eines Mannes, der jetzt auch als Zeuge im Kamener Amtsgericht auftrat. Demnach war Alida N. quer über sämtliche Fahrspuren gekurvt; ihr Tempo habe „extrem geschwankt“. Der Mann rief die Polizei. Nachdem die sich an die Verfolgung gemacht hatte, muss N. deutlich geruhsamer gefahren sein. Sie sei stets innerhalb ihrer eigenen Spur geblieben, erinnerte sich vor Gericht ein Beamter. Beim Arzt machte die Bremerin später ebenfalls einen recht aufgeräumten Eindruck. Ihren Führerschein wurde sie an jenem Abend zwar erst mal los. Aber nach zweieinhalb Monaten bekam sie ihn zurück. Das Amtsgericht Hamm sah keine Gründe für einen Entzug.

Im Kamener Amtsgericht erklärte sie nun, bei der Fahrt wohl durch ihr Navi abgelenkt gewesen zu sein. Das sei die Erklärung für die Rumkurverei. Ein gegen sie ergangener Strafbefehl über 1.500 Euro war ihr zu hoch vorgekommen: Sie legte Einspruch ein. Der Richter machte die Hälfte draus: 750 Euro muss Alida N. zahlen, nicht als Strafe an den Staat, sondern als Buße ans Deutsche Kinderhilfswerk. Hat sie das getan, wird das Verfahren gegen sie eingestellt, ohne Urteil, ohne Vorstrafe. Quasi im Gegenzug war sie einverstanden, auf eine Entschädigung für die zweieinhalb Monate ohne Führerschein zu verzichten.

 




Wiedersehen am Busbahnhof – und vor dem Richter

von Andreas Milk
Am 18. Mai, früher Nachmittag, sahen sich am Bergkamener Busbahnhof der Kamener Abdallah K. (37, Namen geändert) und seine Ex-Freundin Samira. Dieses Wiedersehen beschäftigte nun den Strafrichter in Kamen. Denn Samira W. erstattete Anzeige wegen Beleidigung. „Hure“ habe ihr Verflossener gerufen und „Komm her, ich fick dich!“.

Alles Blödsinn, sagte nun im Prozess der angeklagte Mann. Seine frühere Freundin – die Beziehung liegt schon einige Jahre zurück – bezeichnete er nur noch als „diese Person“. Und vor „dieser Person“ wolle er bloß seine Ruhe haben. Das lasse sie aber nicht zu. Auch andere Männer habe sie schon behelligt. „Das Mädchen ist nicht ohne.“

Samira W. wiederholte die Vorwürfe aus der Strafanzeige. Was außerdem gegen Abdallah K. sprach: sein Vorstrafenregister. Es umfasst unter anderem Körperverletzung, Drogendelikte, Bedrohung, Beleidigung. Derzeit steht er unter Bewährung. Mit den Terminen bei seiner Bewährungshelferin nimmt er es nicht allzu genau. Sie sieht bei ihm eine „Aggressionsproblematik“.

Und doch waren sich am Ende der Richter und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft einig: Es muss einen Freispruch für Abdallah K. geben. Es stand klassisch Aussage gegen Aussage. Die bestens präparierte Exfreundin – sie wusste sogar die Uhrzeit der angeblichen Beleidigung, 15.40 Uhr – schien eine Belastungstendenz aufzuweisen. Und: So recht mochte keiner glauben, dass K. wegen einer Frau, mit der er seit 2016 nicht mehr liiert ist, seine Bewährung riskiert haben sollte.




Plötzlich reich – und angeklagt wegen Geldwäsche

von Andreas Milk
Im Juli 2023 hatte die Bergkamenerin Maria H. (28, Name geändert) plötzlich 10.744 Euro auf dem Konto. Feine Sache, sollte man meinen. Aber der Geldsegen hatte mutmaßlich einen kriminellen Hintergrund. Und Maria H. saß jetzt als Angeklagte im Kamener Amtsgericht. Denn sie hätte die „deliktische Herkunft“ des Geldes erkennen und entsprechend handeln müssen, fand die Staatsanwaltschaft Dortmund.

Leichtfertige Geldwäsche – so lautete der Tatvorwurf. Dahinter steht letztlich der Verdacht, Maria H. könnte aus Gedankenlosigkeit ihre Kontonummer zur Verfügung gestellt haben, um aus schmutzigem Geld sauberes zu machen.

Sie habe damals den Geldeingang bemerkt, nichts damit anfangen können und erst einmal abgewartet, sagte sie. Es einfach zurückzuschicken, sei nicht möglich gewesen: Die Kontonummer des Absenders sei in ihrem Online-Banking nicht angezeigt worden. Auch ihr Mann sei erstaunt gewesen – habe aber gleichwohl ein paar Tausender abgehoben. Auf die Idee, die Bank telefonisch zu kontaktieren, kam das Paar anscheinend nicht.

Mittlerweile wurde das Konto von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Maria H. hat drei Vorstrafen, und zwar wegen Leistungserschleichung, Prostitution und eben auch Geldwäsche. Allein aufgrund dieser Vorgeschichte hätte sie höchste Vorsicht walten lassen müssen, fand der Richter. Er verurteilte sie zu drei Monaten Haft, ausgesetzt auf Bewährung, plus 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Obendrein wird die Staatsanwaltschaft versuchen, die 10.744 Euro bei ihr einzutreiben.




Faustschläge gegen Mutters Freund: Bewährung

von Andreas Milk
Ganz vorsichtig ausgedrückt: Der Bergkamener Lukas T. (38, Namen geändert) ist nicht gerade ein Fan von Josef M., dem Lebensgefährten seiner Mutter. In deren Kamener Wohnung verpasste er ihm am Abend des 8. Juni ein paar Faustschläge ins Gesicht. Josef M. erlitt eine leichte Gehirnerschütterung. Ins Krankenhaus musste er nicht.

Im Kamener Amtsgericht saß T. nun wegen Körperverletzung auf der Anklagebank. Seine Mutter und Josef M. waren als Zeugen geladen worden – und auch erschienen. Blöd nur: Lukas T. kam zum Prozess rund 20 Minuten zu spät, und der Richter hatte die beiden Zeugen eben wieder weggeschickt in der Überzeugung, der Termin werde platzen.

Zum Glück ging es aber dann auch ohne sie. Lukas T. legte ein Geständnis ab. Zwar seien die Prügel an dem Abend gegenseitig gewesen, doch er habe angefangen, Josef M. sich nur gewehrt.

Er habe ein Alkoholproblem, bekannte T. außerdem – er wolle sich deshalb Hilfe suchen. Dass er nicht lesen und schreiben kann, macht seine Lage zusätzlich problematisch. Auch Vorstrafen wegen Körperverletzung gibt es schon – die jüngste allerdings liegt lange zurück, sie ist von 2016.

Neun Monate Haft auf Bewährung gab es schließlich für die Attacke gegen Josef M., verbunden mit 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit gemäß Anweisung des (künftigen) Bewährungshelfers. Nach der Sitzung begleitete ihn der Richter zur Betreuungsabteilung des Amtsgerichts. Dort wollte Lukas T. darum bitten, dass ihm jemand zur Seite gestellt wird, der ihm hilft, seine Angelegenheiten zu regeln.




„Schäme mich sehr“: Bewährungsstrafe für Besitz von Kinderpornos

von Andreas Milk
Seine Scham war ihm anzumerken. Es gab Reue und ein Geständnis. Der Bergkamener Martin G. (51, Name geändert) war wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Bildern angeklagt. Im Mai 2023 hatte die Polizei auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses seine Wohnung durchsucht. Ein Notebook und zwei Festplatten wurden sicher gestellt. Darauf hinterlegt: Hunderte Fotos, zum Teil mit Jungen im Alter zwischen 10 und 12. Sie sind nackt. Einige nehmen auf den Bildern sexuelle Handlungen aneinander vor.

Die Details beschreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, über die jetzt in Kamen der Strafrichter zu entscheiden hatte. Was nicht Gegenstand der Anklage, wohl aber der Verhandlung war: Die Persönlichkeit und Vorgeschichte des Angeklagten Martin G.
Der Tod eines nahen Angehörigen, sagt er, habe ihm damals den Boden unter den Füßen weg gezogen. Freunde – für die er stets da gewesen sei – hätten ihn allein gelassen. Es kam zu einer unheilvollen Kombination aus tiefem Frust, Alkohol und zu viel Zeit im Internet. „Abgeglitten“ sei er, sagt G. „Ich schäme mich sehr“ – zumal ihm klar sei, dass hinter den Pornobildern eine ganze Industrie stecke, die er mit dem Download gefördert habe.

Die Suche nach einem Therapieplatz blieb für G. erfolglos. Es gibt viel zu viele, die eine solche Therapie brauchen, oder viel zu wenige, die eine solche Therapie anbieten – wie man’s nimmt. Inzwischen halte er sich für stabil, sagt Martin G.  Die „beschissene Phase“ sei vorüber. Sexuelle Neigungen zu Kindern habe er ohnehin nie gespürt vor seinem Abdriften.

G. hat keine Vorstrafen; er hat einen festen, gut bezahlten Job. Zukunftsaussichten: rundum positiv – jedenfalls, was das Äußere und Materielle angeht. Das Urteil: Sechs Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung. Der Richter stellte fest, dass es nur wenig kriminelle Energie brauche für das, was G. tat: Das Internet mache es „unglaublich leicht“. Als Bewährungsauflage muss G. 2.000 Euro an den Verein „Die Brücke Dortmund“ zahlen. Der hilft unter anderem straffällig Gewordenen, nicht mehr straffällig zu werden.




Söhne geschlagen: Vater verurteilt

von Andreas Milk
Auf der Anklagebank im Amtsgericht Kamen saß der Vater – auf dem Zeugenstuhl der Sohn. Im damaligen Oberadener Wohnhaus der Familie soll Thomas T. (54, Namen geändert) im April 2023 den heute 14 Jahre alten Lars geschlagen haben. Weiterer Anklagevorwurf: T. habe auch seinem dreijährigen Sohn Markus einen Schlag versetzt – nur dass der kleine Junge natürlich nicht für einen Prozessauftritt in Frage kam. Der Richter war am Ende überzeugt, dass Lars und seine ebenfalls als Zeugin geladene Mutter die Wahrheit gesagt hatten. Er verurteilte Thomas T. wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Euro. T.s Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt und das mit Zweifeln begründet.

Thomas T. selbst hatte zu Beginn der Verhandlung versichert, seine Kinder nicht angerührt zu haben. Seine Frau allerdings – inzwischen ist das Paar getrennt – fahre ein „richtiges Programm“ gegen ihn, sei „schon sehr eiskalt“ in ihrem Vorgehen, nutze die Söhne als Druckmittel; die Rede war vom Leerräumen des Kontos und von unbegründetem Einschalten der Polizei wegen angeblicher Übergriffe. Doch die folgenden Aussagen brachten ein anderes Bild. Lars T. erzählte, wie ihm sein Vater am 16. April 2023 einen Schlag mit einer Rolle Frischhaltefolie auf den Rücken verpasst habe, nur weil Lars gerade keine Lust hatte, die Spülmaschine auszuräumen. Und der dreijährige Markus erhielt wohl einen Schlag mit voller Wucht aufs Gesäß, weil er vor dem Haus Kieselsteinchen gegen das Familienauto geworfen hatte. Dies, so die Mutter, sei Thomas T.s erster Angriff auf den Jüngsten gewesen: Der habe zuvor eine Art Welpenschutz genossen. Der ältere Bruder Lars dagegen sei für den Vater schon lange Sündenbock für jede Gelegenheit gewesen und habe es ihm nie recht machen können.

Thomas T.s Anwalt begründete seinen Antrag auf Freispruch unter anderem damit, dass Lars T. nach der Attacke mit der Folienrolle zwar bei der Polizei gewesen sei, die Beamten aber keinerlei Verletzungen oder Rötungen der betroffenen Hautpartie dokumentiert hätten – mutmaßlich, weil es nichts zu dokumentieren gab. Und was die Sache mit dem kleinen Markus betrifft: Da seien die Schilderungen der Mutter und des älteren Bruders voneinander abgewichen.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärte in seinem Plädoyer, nach seiner „vollsten Überzeugung“ habe T. beide Male zugeschlagen. Gut möglich, dass es eine Berufung vor dem Dortmunder Landgericht gibt.

 




Heraus zum 1. Mai: Fahrgast auf der Motorhaube

von Andreas Milk
Betrunken sei er ein anderer Mensch, bekannte Tim P. (24, Name geändert) in seinem Prozess am Amtsgericht. Da wirkte der Kamener sehr vernünftig. Am 1. Mai vorigen Jahres hatte er etwas getan, das sein Verteidiger als „große Eselei“ bezeichnete: P., arg alkoholisiert, ließ sich von seiner Schwester im Auto nach Hause kutschieren und kletterte  aus Jux auf die Motorhaube des Wagens. Folge war ein größerer Polizeieinsatz im Bereich Jahnstraße/Lünener Straße in Bergkamen.

Lustigerweise ging es vor Gericht nun aber gar nicht um die waghalsige Mitfahrt auf der Motorhaube – das ist mutmaßlich nur eine Ordnungswidrigkeit -, sondern um P.s Verhalten gegenüber der Polizei. Widerstand und Beleidigung wurden P. vorgeworfen. An jenem Maifeiertag war er beim Anblick der Beamten durchs Beifahrerfenster wieder in den Wagen zurück geklettert. Dort verschanzte er sich. Die Schwester zeigte den Polizisten brav die Papiere. Aber der Bruder/Beifahrer sah partout nicht ein, dass er ebenfalls seine Personalien angeben sollte. Ein Polizist schlug schließlich die Scheibe ein. P. wurde aus dem Wagen gezogen. Er wehrte sich, nannte die Beamten „Hurensöhne“, „Bastarde“ und interessanterweise auch „Minderbezahlte“. Letzteres wollte ein – inzwischen pensionierter – Beteiligter gar nicht mal als Beleidigung auffassen, sondern als Tatsachenfeststellung: „Er hat ja recht.“

Kurz: Es war recht turbulent – und hinter all dem steckte wohl P.s Furcht, in Gewahrsam genommen zu werden, denn damit hatte er schon früher schlechte Erfahrungen gemacht. Es half aber nichts. Das Verfahren ging seinen Gang.

In puncto Alkoholkonsum habe er aus der Sache Konsequenzen gezogen, versicherte Tim P. dem Richter. Der kreidete ihm vor allem an, dass er seine Schwester in eine hochnotpeinliche Situation gebracht habe. P., gut verdienender Handwerker, muss nun eine Geldstrafe zahlen: 80 Tagessätze à 70 Euro. Bei den Polizisten hatte er sich noch vor der Verhandlung entschuldigt. Neben der Geldstrafe hat er einen weiteren wirtschaftlichen Schaden: Das Auto, ein altes amerikanisches Modell, gehörte ihm und einem Freund. Das „Entglasen“ des Beifahrerfensters, wie es ein Polizist ausdrückte, hat den Wert erheblich gemindert.




Die „Ex“ beleidigt, die Freunde beklaut: Haft auf Bewährung

von Andreas Milk
Mitten in der Nacht stand Lukas M. (26, Name geändert) vor der Wohnung seiner Ex-Freundin auf der Kamener Weststraße, beleidigte sie und ihren „Neuen“ und legte sich später mit der Polizei an, die einen Platzverweis ausgesprochen hatte. Einige Tage danach, Anfang März 2023, beklaute er in Bergkamen an der Landwehrstraße ein Pärchen, das ihm nach gemeinsamem Feiern eine Übernachtungsmöglickeit geboten hatte: M. nahm sich aus ihren Brieftaschen 50 und 80 Euro, dann verschwand er. Jetzt sahen sich die Beteiligten in M.s Strafprozess vor dem Amtsgericht in Kamen wieder.

Da legte der Dortmunder ein Geständnis ab: Den Ausraster auf der Weststraße gab er zu – samt Entschuldigung an einen Polizisten, auf den er losgegangen war -, den doppelten Diebstahl in der Wohnung seiner damaligen Freunde stritt er ausdrücklich nicht ab: Ja, das könne so gewesen sein. Für alle Tatvorwürfe galt: Es war Alkohol im Spiel, reichlich.

Lukas M. hat eine umfassende Vorgeschichte. Sie besteht aus Verurteilungen wegen Diebstählen, Raubes, Drogendelikten und Einbruchs. M. saß auch schon im Knast. Aber immerhin: Die letzten Jahre war es ruhig geblieben.

Drum räumte ihm der Richter nun für die Taten Anfang 2023 eine Bewährungschance ein: Acht Monate Haft lautet das Urteil – aber diese acht Monate muss M. eben nur verbüßen, wenn er sich in den kommenden drei Jahren wieder etwas zuschulden kommen lässt. Das werde nicht passieren, versicherte er. Eine Bewährungsauflage gibt es noch: M. muss 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Er akzeptierte den Richterspruch. Ist auch die Staatsanwaltschaft einverstanden, wird das Urteil rechtskräftig.




Prügel nach Altstadtparty zweifelhaft: Freispruch für Bergkamener

von Andreas Milk
Im Zweifel für den Angeklagten – deshalb verließ der Bergkamener Bojan T. (Namen geändert) das Amtsgericht Kamen mit einem Freispruch. Er soll nach der Kamener Altstadtparty 2023 Daniel F. verprügelt haben. Tatort: Sesekepark, Nähe Hochstraßenbrücke. F. hatte den mutmaßlichen Schläger bei der Polizei anhand von Fotos identifiziert. Er wiederholte das im Juli bei einem ersten Termin am Amtsgericht. Bojan T. beteuerte, er habe nichts getan; Daniel F. wiederum benannte einen Zeugen, der T.s Täterschaft bestätigen werde. Tat er aber nicht. Bei Termin Nummer zwei diese Woche erklärte er bloß, mitbekommen zu haben, dass es Zoff gab. Er habe sich aber nicht weiter drum gekümmert und könne also auch nichts Näheres zu Bojan T. sagen.

In jener Nacht auf den 12. August hatte sich eine Gruppe von Altstadtpartygängern nach Ende des Programms bei einem Regenguss unter die Brücke geflüchtet. Bojan T. und Daniel F. hatten auch früher schon mal Stress gehabt. Diesmal nun sollte T. dem älteren, eher schmächtigen F. erst eine Backpfeife verpasst, ihn dann die Böschung runter geschubst haben. Als F. sich wieder aufgerappelt hatte, sei T. ihm mit unbekannten Mittätern gefolgt und habe zum Schluss auf ihn eingetreten. So hatte Daniel F. es in Erinnerung – und so schrieb es die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage.

Zwei Zeugen bestätigten beim Prozessauftakt im Juli die Version des Angeklagten: Der habe Daniel F. nichts getan. Fest steht: Für F. endete die Party mit einem Aufenthalt im Krankenhaus. Dort wurden Prellungen und kleine Schnittwunden festgestellt sowie Stacheln aus seiner Kopfhaut gezogen. Er muss sie sich wohl in einem Gebüsch am Seseke-Ufer eingefangen haben.

 




Ärger beim Gassigehen: Hundehalterin bedroht?

von Andreas Milk
Den Hund kaputt treten – ja. Aber ihn und seine Besitzerin abstechen? Nein, davon war nicht die Rede, da war sich der Bergkamener Amir D. (48, Name geändert) sicher. Wegen Bedrohung saß er in Kamen vor dem Strafrichter im Amtsgericht. Es ging um eine unschöne Begegnung am späten Abend des 14. März auf der  Landwehrstraße.

Laut Anklage hatte D. eben vom „Abstechen“ eines Hundes und seiner Halterin gesprochen. Damit wäre der Tatbestand der Bedrohung erfüllt gewesen. D. selbst stellte die Sache etwas anders dar. Er habe Angst vor Hunden und sich deshalb unwohl gefühlt, als der „mittelgroße“ Hund gebellt und die Frau das Tier durch Reißen an der Leine wohl noch angestachelt habe. Auch habe sie gedroht, den Hund loszulassen. Darauf nun habe er – D. – mit dem Spruch vom „Kaputt treten“ reagiert.

Amir D. ist dem Gericht seit Jahren bekannt: Wegen Körperverletzung und wegen Bedrohung saß er schon jeweils ein paar Monate in Haft; davor hatte er wegen anderer Delikte Geldstrafen bekommen. Und: Er hat ein Alkoholproblem. Auf die Frage des Richters, ob er auch jetzt gerade, also in der Verhandlung, unter Alkoholeinfluss stehe, antwortete D.: „Mehr oder weniger, von gestern.“

Die betroffene Hundehalterin hatte im März zwar unmittelbar nach der abendlichen Begegnung die Polizei gerufen. Aber weder füllte sie in der Folgezeit einen Vernehmungsbogen aus, noch folgte sie jetzt der Vorladung als Zeugin vor Gericht. Und das war Glück für Amir D.. Denn wenn der Frau das Ganze derart egal sei, soll es mit einer Einstellung des Verfahrens getan sein, fanden der Richter und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Dazu kommt noch: D. soll zwar vom „Abstechen“ geredet, aber nicht mal ein Messer bei sich gehabt haben.