Mit 2,8 Promille über die A1: Portion Glück im Unglück

von Andreas Milk
Er sei jeden Tag dankbar, dass nichts Schlimmeres passiert sei am Vormittag des 21. November 2024, erklärte Willem K. (55, Name geändert) aus Rheda-Wiedenbrück in seinem Prozess vor dem Kamener Strafrichter. An jenem Tag war er über die A1 bei Bergkamen gerauscht, auf dem Heimweg von einem Kongress – mit 2,8 Promille Alkohol im Blut. Erst geriet er in die Leitplanke an einer Baustelle, danach rammte er zwei Autos. Schadenshöhe: im Bereich von 40.000 Euro. Das Wichtigste aber: Die Fahrzeuginsassen wurden gar nicht oder nur leicht verletzt.

Bei Entnahme der Blutprobe ein, zwei Stunden später notierte der Arzt, ihm seien bei K. keine Ausfallerscheinungen aufgefallen. Das legte die Frage nah, ob es sich um einen Gewohnheitstrinker handele. Im Prozess verneinte K. das, allerdings eher halbherzig. „Eigentlich“ könne er derart blau nicht fahren. Der Unfall habe ihm die Augen geöffnet, ergänzte sein Verteidiger; er suche sich Hilfe, unter anderem „im klinischen Bereich“. Auch vom Gerichtsverfahren zeigte sich K. beeindruckt. Er hat keine Vorstrafen und eine einzige Eintragung in Flensburg wegen eines Tempoverstoßes.

Er wolle alles tun, dass sich ein Geschehen wie das am 21. November nicht wiederholt, bekräftigte er. Das Urteil: eine Strafe von 60 Tagessätzen à 110 Euro wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Das ist seinem Einkommen angemessen: K. verdient gut in seinem Job. Er muss außerdem mindestens weitere acht Monate auf seinen Führerschein verzichten. Bevor er wieder einen bekommt, wird ihn sich die Straßenverkehrsbehörde vorknöpfen, Stichwort MPU. Willem K. nahm das Urteil an.

 




Erst Urteil – dann F-Wort: Jobcenter-Mitarbeiterinnen beleidigt

von Andreas Milk
„Fotzen“ oder „Kotzen“? Das war die Frage im Prozess gegen Timo H. (32, Namen geändert) am Kamener Amtsgericht. Es ging um einen Vorfall am Vormittag des 25. März, direkt vor dem Gerichtsgebäude. H. war gerade verurteilt worden. Danach soll er zwei Mitarbeiterinnen des Jobcenters, die gegen ihn ausgesagt hatten, „Fotzen“ genannt haben. Er selbst sagt: Unsinn – er habe bloß gerufen, dass „mittlerweile alles zum Kotzen“ sei.

Die Stimmung beim Wiedersehen diese Woche vor dem Strafrichter war erwartungsgemäß nicht die beste. H. beharrte darauf, nichts Beleidigendes gesagt zu haben – vielmehr seien es die Leute vom Jobcenter gewesen, die nach dem Gerichtstermin im März Despektierliches geäußert hätten, etwa, dass H. in den Knast gehöre und verrecken solle. „Aber da stehe ich drüber“, sagte er. Die beiden Jobcenter-Frauen und ein Kollege, der seinerzeit mitgekommen war, schilderten übereinstimmend, wie H. erst im Gebäude ein bisschen rumgepampt, dann draußen auf der Poststraße „Fotzen!“ gerufen habe. Und eben auch nur dieses eine Wort, nicht einen ganzen Satz mit „Kotzen“. Das Trio ging danach direkt zur Polizei, die nicht weit von ihrem Dienstort entfernt ist.

Eine Zeugin sagte immerhin für Timo H. aus: Martina D., eine Bekannte H.s aus Bergkamen. H. habe sich „zu Recht aufgeregt“ damals – aber nichts von „Fotzen“ gesagt. Wäre es so gewesen, hätte sie selbst ihn zurechtgewiesen. „Ich drehe durch bei solchen Sprüchen.“
Es half ihm nichts: H. wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt, entsprechend der Höhe seines Bürgergeldbezugs. Gegen die Entscheidung des Richters will er vor dem Landgericht Dortmund Berufung einlegen. Der Richter hatte erklärt, in den Aussagen der Frauen – sachlich und ohne Groll vorgetragen – habe er keinerlei Hinweise auf eine falsche Verdächtigung finden können. Ganz abgesehen davon, dass so eine Nummer sie die Stelle kosten könnte.




Nett, aber hartnäckig: Geldstrafe für Wiederholungstäter

von Andreas Milk
Der Bergkamener Markus G. (41, Name geändert) ist ein Muster-Angeklagter: höflich und freundlich, vor allem aber geständig – was er verbockt hat, gibt er zu. Nun stand er wieder mal wegen Diebstahls vor dem Strafrichter in Kamen. Am 26. Oktober 2024 war er bei Aldi an der Bergkamener Geschwister-Scholl-Straße geschnappt worden. Für 18,57 Euro hatte er Getränke geklaut.

„Eine dumme Aktion“, bekannte er jetzt beim Prozess. Erst kurz vorher war er verurteilt worden, weil er bei einem Kamener Getränkehändler übern Zaun geklettert war und Pfandgut hatte mitgehen lassen. Mittlerweile hat er als Ersatz für eine nicht gezahlte Geldstrafe 19 Tage im Gefängnis verbracht. Das sei „viel Zeit zum Nachdenken“ gewesen, sagte er.

Derzeit wohnt G. noch in einer Notunterkunft. Aber es zeichnet sich ab, dass es aufwärts gehen könnte mit ihm. Der gelernte Speditionskaufmann hat eine Stelle bei einer Logistikfirma. Was er aber leider auch hat: rund 5.000 Euro Schulden. Es sei außerdem möglich, dass noch ältere Geldstrafen offen seien. Wie auch immer: „Das, was mit der Post kommt, wird abgearbeitet.“ Die Aussicht, nochmal im Knast landen zu können, belaste ihn sehr. Immer wieder war es in seiner Vergangenheit um eher kleinere Eigentumsdelikte gegangen, dazu kam Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Für den Getränkeklau bei Aldi verhängte der Richter eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Euro. An und für sich wäre bei dem freundlichen Wiederholungstäter eine Freiheitsstrafe auf Bewährung angemessen gewesen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte sie gefordert. Aber solch eine Maßnahme, so der Richter, „sollten wir uns für wichtigere Sachen aufsparen“.

 

 




Vom Nachbarn angeschwärzt – vom Richter freigesprochen

von Andreas Milk
Der Bergkamener Marvin G. (24, Namen geändert) hat keinen Führerschein – aber mutmaßlich Zugriff aufs Auto seiner Freundin und auf jeden Fall einen Nachbarn, Aki R., mit dem er im Clinch liegt. R. will am 28. Januar gesehen haben, wie Marvin G. mit dem Wagen über die Fritz-Husemann-Straße fuhr. Tags darauf saß R. bei der Polizei und gab das zu Protokoll. Nun saßen beide Männer in Kamen vor dem Strafrichter – Marvin G. als Angeklagter, Aki R. als Zeuge.

Marvin G.s Aussage war knapp und eindeutig: Er sei nicht gefahren – „ich bin mir keiner Schuld bewusst“. Stress mit R. gebe es schon lange. Aki R. bestätigte das. Er sagte auch, G. habe ihm gegenüber mal behauptet, eine Fahrerlaubnis zu besitzen.
Tatsächlich aber ist G. wegen Fahrens ohne „Lappen“ sogar schon vorbestraft. Verbunden war das Urteil mit einer Sperre für den Erwerb eines Führerscheins.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft war sicher: G. war auch am 28. Januar wieder „schwarz“ unterwegs – und mutmaßlich schon früher. Er beantragte eine Geldstrafe für den Azubi in Höhe von 90 Tagessätzen à 15 Euro. Rausgegangen ist Marvin G. aber mit einem Freispruch. Der Richter sagte, er sei nicht restlos überzeugt von G.s Schuld. Das müsse er aber sein, um ihn zu verurteilen. Aki R.s Aussage auf dem Zeugenstuhl sei zu blass gewesen; er habe wenig Konkretes gesagt.

Dem (nicht mehr) Angeklagten Marvin G. empfahl der Richter, jetzt nicht durch einen Fehler seine Chance auf einen Führerschein zu gefährden. Und auch seine Freundin drohe sich strafbar zu machen, wenn sie ihm das Fahrzeug überlasse, so lange er gar nicht fahren dürfe.




Keine Scheinwerfer aus Polen: Vermeintlicher Betrüger selbst angeschmiert

von Andreas Milk
17 Eintragungen umfasst das Vorstrafenregister von Sedat T. (Name geändert). Zuletzt hatte es eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gegeben wegen eines Betrugsdeliktes. Der von ihm angerichtete Schaden geht in die Hunderttausende. Dagegen ist die Anklage, um die es jetzt im Kamener Amtsgericht ging, Kleinkram. Per Kleinanzeigen-Plattform im Internet habe T. in Bergkamen einen Schaden von 1.520 Euro verursacht. Denn er sagte einem Kunden die Lieferung von zwei BMW-Laserscheinwerfern zu, ließ sich das Geld von ihm überweisen – schickte aber keine Ware.

In der Verhandlung stellte sich das Ganze als ein typischer Fall von „Dumm gelaufen“ heraus. Seit der Haftentlassung habe bei seinem Mandanten eine „gewisse Geldknappheit“ geherrscht, berichtete T.s Verteidiger. In Polen habe er einen Lieferanten für Autoteile aufgetrieben und beschlossen, dort zu bestellen und die gelieferten Teile an Kunden in Deutschland weiter zu verkaufen. So war es wohl auch im Fall der Scheinwerfer gedacht. Bloß: Die kamen nicht. Und dann, so sagte es der Anwalt, habe T. dieses Problem auch noch seinem Kunden gegenüber „schlecht kommuniziert“. Heißt: Er sandte ihm irgendeinen Paketschein – als Nachweis für den Scheinwerfer-Versand, der gar nicht erfolgt war.

Heute sei T. klüger, so der Anwalt weiter. Mit der Scheinwerfergeschichte habe er sich quasi selbst reingeritten. Das Geld seines Kunden habe er – abzüglich seines Gewinns – nach Polen weitergeleitet. Bereicherung sieht anders aus. 250 Euro hat T. mittlerweile dem Kunden ersetzt; zur Rückgabe des Restbetrages sei er – in Raten – ebenfalls bereit.

Gute Gründe eigentlich, das Verfahren einzustellen. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft noch Bedenken: Sie will erst einen Nachweis, dass T. den von seinem Kunden überwiesenen Betrag für die Scheinwerfer wirklich nach Polen durchgereicht hat. Sobald er diesen Nachweis erbracht hat, könnte – muss aber nicht zwingend – die Akte zugeklappt werden.

 




Sattelzug rammt Frau im Rollstuhl: Prozess um Unfallflucht

von Andreas Milk
Unterschiedlicher hätten die Unfallgegner am Mittag des 14. Oktober 2024 kaum sein können: Sattelzug streift Rollstuhl. Die Frau im Rollstuhl stürzt und verletzt sich am Fuß. Passiert ist das in Bergkamen-Oberaden auf der Straße In der Schlenke. Der Mann am Steuer des Lasters, Berufskraftfahrer Amir K. (48, Name geändert), stand jetzt wegen Unfallflucht in Kamen vor dem Strafrichter. Schnell war klar: Von vorsätzlichem Abhauen kann nicht die Rede sein, eher von einem Missverstehen oder Nicht-Wissen.

Die Rollstuhlfahrerin ist Beschäftigte der in Oberaden ansässigen Werkstatt für Behinderte. Eine Videoaufnahme zeigt, wie der Rollstuhl gemächlich, aber ungebremst in Richtung Fahrbahn rollt – seitlich hinein in Amir K.s Lastwagen. Der Laster stoppt. K. steigt aus. Andere Leute – darunter Betreuer aus der Werkstatt – kommen angelaufen. Sie kümmern sich um die Verletzte, bugsieren sie wieder in den Rollstuhl. Irgendwer soll gesagt haben, K. könne ruhig weiterfahren. Also steigt K. wieder ein, fährt ein Stück auf den Betriebshof seiner Firma, nur wenige Meter entfernt. Er habe vorher den Leuten gesagt, falls jemand ihn noch wegen des Unfalls sprechen wolle, sei er gleich gegenüber zu finden, schilderte er dem Richter. Die Firma rief ihn dann nach Feierabend zuhause an: Die Polizei sei da gewesen, wolle mit ihm reden. Noch am selben Tag fuhr K. auf die Wache.

Seitdem war er seinen Führerschein los – und seinen Job. Den Führerschein erhielt er nun vom Richter zurück. Das Verfahren wurde wegen geringer Schuld vorläufig eingestellt. Als Buße muss K. 600 Euro an die Deutschen Kinderhospizdienste zahlen. Danach ist der Fall für ihn endgültig erledigt.

K. hätte nicht verschwinden dürfen. Aber andererseits war er eben nicht wirklich verschwunden, sondern sehr wohl greifbar. Offen ist noch, ob Mitarbeiter der Behindertenwerkstatt Konsequenzen zu erwarten haben. Es wird ermittelt. Dass der Rollstuhl sich selbstständig machen konnte, wird von Juristen womöglich als fahrlässige Körperverletzung gewertet.




Verkehr(t) vor Gericht: Rollertour mit 1,66 Promille

von Andreas Milk
Mit Alkohol im Blut, ohne Führerschein, ohne Versicherung – Möglichkeiten, nach dem Benutzen eines Fahrzeugs vorm Richter zu landen, gibt es reichlich. Zwei eher ungewöhnliche Fälle aus Bergkamen und Kamen wurden jetzt im Kamener Amtsgericht verhandelt.

In Kamen hatte sich eine 24 Jahre alte Frau mit beachtlichen 1,66 Promille auf einen E-Scooter gestellt und war damit durch die Kämertorstraße gesaust. Das tat sie durchaus beherrscht – dass die Polizei sie anhielt, lag allein am fehlenden Versicherungskennzeichen. Trotz ihres fast noch jugendlichen Alters hat sie eine Vorstrafe: Vor der Sache mit dem E-Scooter hatte sie einen Audi geschrottet, mit „nur“ 1,23 Promille. Zur Verhandlung in Sachen E-Scooter kam sie nicht. Der Richter erließ in ihrer Abwesenheit einen Strafbefehl über 65 Tagessätze à 30 Euro. Obendrein darf sie in den kommenden zwölf Monaten keine neue (Auto-)Fahrerlaubnis erhalten, und für sechs Monate ist ihr das Lenken eines jedweden Kraftfahrzeugs untersagt.

Der Bergkamener Fall betraf einen 46-Jährigen. Den hatten Polizisten Ende November auf der Hubert-Biernat-Straße am Steuer eines Mercedes gestoppt – ohne Führerschein, aber nachweislich unter Einfluss von Marihuana. Der Führerschein war ihm vom Kreis Unna schon im Februar 2024 wegen seiner notorischen Neigung zum Rauschmittelkonsum entzogen worden. Es kann aber sein, dass der aus Bulgarien stammende Mann das gar nicht mitgekriegt hatte – möglich, dass das entsprechende Schreiben ihm nicht zugestellt wurde. Er sagt, er habe von nichts gewusst. Einen bulgarischen „Lappen“ trug er noch bei sich. Klarheit über seine (deutsche) Fahrerlaubnis soll nun ein weiterer Termin bringen. Der Richter will sich bis dahin von der Verkehrsbehörde in Unna die Akte über den Mann besorgen.

 




Wie Schulhofkloppe – 50 Jahre zu spät: Zoff unter Frauen um einen Kerl 

von Andreas Milk
„Verfahren, die die Welt nicht braucht“: Der Verteidiger von Monika K. (58, Namen geändert) fand, der Prozess um seine Mandantin sei wohl in diese Reihe einzuordnen. Die Bergkamenerin war wegen Körperverletzung angeklagt. Sie soll Beate B. einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Es ging bei der Auseinandersetzung um einen Kerl. Auch der falschen Verdächtigung habe sich Monika K. schuldig gemacht, meint die Staatsanwaltschaft. Denn bei der Polizei habe sie später zu Unrecht Beate B. der Körperverletzung bezichtigt.

Monika K., bislang unbescholtene Bürgerin, fand den Auftritt vor dem Kamener Strafrichter sichtlich unangenehm. Ein paar Mal rang sie um Fassung. „Tatort“ war die Wohnung des besagten Kerls in Bergkamen am frühen Abend des 17. November 2024. Monika K. war wohl zu ihm gegangen wegen des Verdachts, Dritte wollten die Beziehung zu ihm – ihrem „besten Freund“ – hintertreiben. Ein Gespräch schien angezeigt. Aber in der Wohnung war schon Beate B.

Und glaubt man Monika K., dann war es Beate B., die als erste gewalttätig wurde, Monika K. vor die Brust stieß und ohrfeigte. Sie selbst, sagt Monika K., habe sich nur gewehrt, mit einem Schlag ins Gesicht der anderen Frau, ausgeführt mit der flachen Hand. „Ich bin mir keines Faustschlags bewusst.“ Letztlich sei sie aus der Wohnung geworfen worden. Einige Zeit später meldete sich die Polizei wegen Beate B.s Anzeige bei ihr.

Atteste über Verletzungen konnten nach jenem Abend beide Frauen vorlegen. Weil die Geschichte anmutet wie eine 50 Jahre verspätete Schulhofprügelei, waren die beteiligten Juristen einig: Eine Verurteilung braucht es nicht. Monika K. erklärte sich bereit, ihrer Kontrahentin 300 Euro zu zahlen. Ist das erledigt, wird das Strafverfahren gegen sie eingestellt. „Schweren Herzens“ stimme sie zu, sagte K. – es fühle sich an wie ein Schuldeingeständnis, dabei fühle sie sich nicht schuldig. Der Richter sprach von einem Ausgleich im Sinne des Rechtsfriedens.




Betrug mit Flaschenpost – Vermeintlicher Gönner zahlte nicht

von Andreas Milk
Drei Mal an einem Tag im April 2024 hat die Bergkamenerin Jacqueline H. (22, Namen geändert) großzügig Lebensmittel bei Flaschenpost bestellt: Ware für insgesamt rund 600 Euro wurde an die junge Frau geliefert. Gezahlt hat jemand anders: Das Geld wurde abgebucht vom Konto des 38-jährigen Malik T. aus Telgte. Vor dem Kamener Strafrichter war jetzt die Frage: Hatte T. sein Einverständnis gegeben? Auf der Anklagebank saß Jacqueline H., und zwar wegen mehrfachen Computerbetrugs.

Fest steht: Sie war psychisch instabil. Kurz nach den Flaschenpost-Bestellungen war sie im Dortmunder Landeskrankenhaus in Behandlung. Es galt, eine Trennung zu verarbeiten. Im Prozess erzählte die Bergkamenerin von einem Suizidversuch. Und genau diese Labilität habe Malik T. auszunutzen versucht. Los gegangen war alles, als er ein gebrauchtes iPhone von der Bergkamenerin kaufte. Beim Abholtermin in Bergkamen bekam er wohl mit, in welcher finanziellen Klemme sie steckte. Jacqueline H. sagt: Er habe ihr angeboten, in seinem Namen bei Flaschenpost zu bestellen, und später ihre Not für eine sexuelle Beziehung  auszunutzen versucht. „Ich war dumm und naiv.“ Sie habe ihn schließlich geblockt und ihre Nummer geändert; auf TikTok folge er ihr aber bis heute. Malik T. – ein verheirateter Mann – sagt: Sie habe ohne Rücksprache mit ihm die Nummer seines Kontos, die sie aus dem iPhone-Verkauf kannte, für die Flaschenpost-Bestellungen missbraucht. Weil er erst mal gar nicht kapiert habe, was los war, habe er bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Und was das (Nicht-)Verhältnis zwischen ihnen angeht: Er habe sie zwei, drei Mal gefragt, ob sie mit ihm ausgehen wolle. Sie wollte nicht – Ende.

Chatverläufe sind weder von ihm noch von ihr abgespeichert worden. Und so bleibt weitgehend offen, was sich im Frühjahr vorigen Jahres im Detail abgespielt hat. Malik T. hat sein Geld längst von seiner Sparkasse zurück erhalten; Jacqueline T. fühlt sich psychisch sehr viel besser, strebt einen nachträglichen Schulabschluss an und möchte im pflegerischen Bereich arbeiten. Dass sie mit Malik T.s Kontonummer Mist gebaut hat, davon war der Richter allerdings doch überzeugt. Das Urteil: eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Euro. Ersatzweise kann die Bergkamenerin gemeinnützige Arbeit leisten.




Nachlässig, nicht kriminell: Als „Betrüger“ vor Gericht

von Andreas Milk
Es braucht keine kriminelle Energie, um Angeklagter vor Gericht zu werden. Ein bisschen Nachlässigkeit tut’s auch. Das zeigen die Fälle eines Bergkameners und eines Kameners, über die jetzt der Strafrichter am Amtsgericht Kamen zu urteilen hatte.

Um genau zu sein: Für den Kamener gab es kein Urteil – sondern eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung von 600 Euro Buße an die Bundesagentur für Arbeit. Markus H. (Namen geändert) hatte zwischen August 2023 und Januar 2024 zu Unrecht insgesamt rund 2.800 Euro Arbeitslosengeld I bezogen. Laut Anklage verschwieg er in diesem Zeitraum die Aufnahme zweier Jobs. Aber: Es war kompliziert. H. hatte seinerzeit sowohl mit der Arbeitsagentur als auch mit dem Jobcenter zu tun; es existieren Aktenvermerke über Mails und Telefonate, in denen es wohl um H.s Tätigkeiten ging – bloß landeten seine Angaben nicht zwingend an der „richtigen“ Stelle. Die Verwirrung war groß. Komplett entwirren ließ sie sich beim Prozesstermin nicht. Die Verfahrenseinstellung gegen Bußgeldzahlung bedeutet: H. hat nicht alles getan, was er hätte tun können. Aber er ist eben kein Betrüger, der verurteilt gehört.

Ganz anders wiederum der Fall des Bergkameners Manfred F.: Der hatte online eine Lichtanlage für 150 Euro geordert. Dieses Geld bekam der Verkäufer aber nie. Denn die Sparkasse führte mangels Kontodeckung F.s Überweisung nicht aus. Für F. war das nicht abzusehen gewesen – denn er stand nicht etwa dauerhaft und notorisch im Minus, sondern bloß eben an dem betreffenden Tag. Eine Betrugsabsicht sei da nicht nachzuweisen, waren sich Staatsanwalt und Richter einig. Das Urteil folgerichtig: Freispruch.




An der Tanke zugelangt: Brieftasche von Zapfsäule geklaubt

von Andreas Milk
Wie viele vergessene Brieftaschen liegen eigentlich immer so auf den Zapfsäulen der Shell-Tankstelle in Bergkamen an der Werner Straße rum? Zugegeben, die Frage klingt seltsam. Aber das war die Beweisaufnahme in einem Prozess um Unterschlagung vor dem Kamener Amtsgericht auch.

Es geht um einen Vorfall am Vormittag des 22. September 2024. Klaus B. (Namen geändert) hatte eben getankt, dabei sein Portemonnaie auf der Zapfsäule abgelegt. Nach dem Tanken ließ er es versehentlich liegen. Er nutzte sein Handy zum Bezahlen, stieg wieder ins Auto und fuhr davon. Als nächster fuhr Marco K. an die Säule. Auch er tankte – und steckte das Portemonnaie seines Vorgängers ein. All das wurde von Kameras aufgezeichnet.

Als Konsequenz erhielt Marco K. einen Strafbefehl über 2.400 Euro. Er legte Einspruch ein. So kam es jetzt zu der Verhandlung. Und darin erklärte K.: Die Brieftasche – schwarz, mit farbigem Rand – sei so gut wie leer gewesen, nur mit ein paar Münzen drin und einem Notizzettel. Sie behalten zu haben, sei allenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Klaus B. dagegen beteuerte als Zeuge: Sein Portemonnaie – ein braunes – habe zwei EC-Karten, eine Kreditkarte, Führerschein und Personalausweis enthalten. Alles nochmal neu zu beschaffen, habe ihn einen Tag Urlaub gekostet und rund 100 Euro. Die verschwundenen Karten und Papiere blieben verschwunden – auch, als es beim mutmaßlichen Mitnehmer Marco K. eine Hausdurchsuchung gab.

Klar immerhin ist: Marco K. hat ein fremdes Portemonnaie eingesackt – das gab er ja selbst zu. Der Richter verurteilte den nicht vorbestraften 48-Jährigen zu einer Geldstrafe auf Bewährung: 1.000 Euro muss K. zahlen, falls in den kommenden zwölf Monaten nochmal Ähnliches passiert. Daneben muss er 200 Euro Buße an die Landeskasse überweisen. Dem Brieftaschenbesitzer Klaus B. händigte er aus freien Stücken 100 Euro als Ersatz für dessen Wiederbeschaffungskosten aus.