Nachts Knall gehört: Eigenes Auto war demoliert

von Andreas Milk

Es war nachts um halb zwei, und an der Lassallestraße lag die Studentin Marie M. (alle Namen geändert) mit einem fiesen Hustenanfall im Bett, als draußen vor dem Haus gerade ihr Auto demoliert wurde. Der Verursacher stand jetzt vor dem Kamener Strafrichter: Christoph E. soll sich der Unfallflucht schuldig gemacht haben. Doch daran gab es am Ende starke Zweifel.

Der Reihe nach: In jener Nacht im vergangenen September wollte E. sein Auto in der Lassallestraße abstellen, aber da war nichts frei – drum wollte er rückwärts wieder herausfahren. Dabei muss er wohl gegen den Wagen von Marie M. gestoßen sein. Die hörte einen Knall durchs gekippte Fenster, zog den Rolladen hoch, gestikulierte in Richtung Christoph E. – doch der, sagt sie, habe bloß erschrocken geguckt und sei weggefahren. Die Polizei klingelte ihn später aus dem Bett.

Der 22-Jährige sagt: Von dem Zusammenstoß mit dem fremden Fahrzeug habe er nichts mitbekommen. Und das sei auch glaubhaft, sagte ein Sachverständiger der Dekra. Er lieferte folgende Erklärung: Christoph E. habe rangieren müssen, um aus der engen Straße zu kommen; dabei habe er auch kräftig gebremst. Die Erschütterung beim Zusammenprall mit Marie M.s Auto könne von dem abrupten Bremsmanöver quasi verschluckt worden sein.

Auch der erschrockene Gesichtsausdruck E.s, den Marie M. schilderte, scheint damit erklärbar: E. könnte verstört und verunsichert darüber gewesen sein, durch das Abbremsen vermeintlich gerade noch eine Kollision vermieden zu haben – auch wenn es tatsächlich eine solche Kollision gab.

Als Schadenshöhe wurden knapp 1.300 Euro ermittelt. Strafrechtlich wird’s billiger: Für den Unfall als solchen – als Verstoß gegen die StVO – wurde Christoph E. zu einer Buße von 35 Euro verurteilt. Was den Vorwurf der Unfallflucht angeht, sprach der Richter ihn frei.




Bei Kaufland Schnaps, bei KIK eine Jeans und anderes mehr: Bergkamener geht vier Monate ins Gefängnis

von Andreas Milk

Wer als Angeklagter vor dem Strafrichter sitzt und den dann in einer Tour mit „Chef“ oder „Meister“ anredet, der tut sich damit nicht unbedingt einen Gefallen. Vorsichtig ausgedrückt. Aber Kamens Strafrichter Martin Klopsch ist nach 30 Jahren im Job einiges gewohnt. Die laxen Umgangsformen des Bergkameners Lars F. (Name geändert) brachten ihn nicht aus der Ruhe.

Es ging – unter anderem – um eine kuriose Form des Diebstahls: F. stand vor ein paar Monaten in einer Dortmunder Bahnhofsbuchhandlung und trank dort seelenruhig mehrere Getränkedosen aus, die er natürlich nicht bezahlt hatte. An einem anderen Tag wurde er von einem Hausmeister an der Bergkamener Zentrumstraße in einer leerstehenden Wohnung aufgegabelt, in der er eigentlich nichts zu suchen hatte. Und bei Kaufland an der Töddinghauser Straße klaute er Schnaps und Zigaretten, bei Kik schnappte er sich eine Jeans.

Lars F. hat ein Drogenproblem. Er schäme sich, sagte er – wobei er aber auch hin und wieder selbst über den Mist lache, den er da so fabriziere: Die Sache mit der leeren Wohnung etwa – da müsse er wohl „zugedröhnt“ gewesen sein.

Ein halbes Dutzend Vorstrafen hat F., die letzte Verurteilung war erst im vergangenen November. Diesmal nun setzte es vier Monate Haft. Abschließender Tipp vom „Chef“: Er könne Berufung beim Landgericht einlegen und zusehen, dass er vor dem Termin der neuen Verhandlung einen Therapieplatz bekommt. Das könne die Kollegen am Landgericht dazu bringen, die Strafe zu mildern – sprich: zur Bewährung auszusetzen.




Mann vom Ordnungsamt vor Imbiss attackiert: 1800 Euro Geldstrafe für Fahrer eines Lieferfahrzeugs

von Andreas Milk

Seit 2017 gilt im Strafrecht eine neue Vorschrift: Sie soll speziell Vollstreckungsbeamte, Feuerwehrleute, Sanitäter vor tätlichen Angriffen schützen. Im Prozess um einen Vorfall in Bergkamen hat der Kamener Amtsrichter Martin Klopsch diese Vorschrift heute angewandt – Ergebnis: eine hohe Geldstrafe für einen Rempler auf offener Straße.

Am 19. Juni 2017 – wenige Wochen nach Inkrafttreten des neuen Paragraphen – war Klaus G. (alle Namen geändert), Mitarbeiter des Ordnungsamtes Bergkamen, auf der Rünther Straße im Einsatz: Vor einem türkischen Imbiss stand ein Lieferwagen quer auf dem Bürgersteig; Fahrer Sedat P. lud gerade Kisten mit Brot aus. Klaus G. wollte das mit seiner Kamera dokumentieren. Sedat P., so die Anklage, stieß ihn deshalb gegen die Brust.

Beim Gerichtstermin bestritt Sedat P. erst, dass es überhaupt eine Berührung gegeben habe: Streit um die Ahndung des ordnungswidrigen Parkens ja – Körperkontakt nein. Klaus G. schilderte das ganz anders: P. sei plötzlich auf ihn zu gelaufen und habe ihn mit der Brust angestoßen. Da sei für ihn das Maß des Erträglichen überschritten gewesen – „wir müssen uns ja sowieso schon einiges anhören“. Zwar erlitt Klaus G. keine Verletzung und keine Schmerzen, dennoch zeigte er den ruppigen Brotlieferanten an.

Der ist 45 Jahre alt, hat keinerlei Vorstrafen und bekannte sich letztlich doch dazu, an jenem Tag auf der Rünther Straße wohl etwas aufbrausend gewesen zu sein. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, eine Haftstrafe sei hier zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht nötig – eine Geldstrafe tue es auch.

Dem folgte Richter Klopsch in seinem Urteil: 90 Tagessätze à 20 Euro – eine hohe Summe, erst recht für den Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitsrente von rund 400 Euro monatlich. Grundsätzlich wären wenigstens drei Monate Haft fällig gewesen (die in diesem Fall wohl zur Bewährung ausgesetzt worden wären). Sollte das Urteil rechtskräftig werden und Sedat P. das Geld nicht zahlen können, drohen eben diese drei Monate Haft immer noch – dann eben in Form einer so genannten Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen.

Der Gesetzgeber will, sagte Richter Klopsch, dass das Strafrecht auch abschreckt. Spricht sich die neue Vorschrift rum, werden die Attacken – hoffentlich – weniger.




Haft auf Bewährung für etwas Bürokram

von Andreas Milk

Vier Monate Haft auf Bewährung, 80 Stunden gemeinnützige Arbeit: ein ganz schön hoher Preis für ein bisschen Büromaterial. Aber so lautete nun mal das Urteil im Prozess gegen den Bergkamener Markus F. (Name geändert) vor dem Amtsgericht in Kamen.

Im April und Mai vorigen Jahres hatte F. Ware für rund 80 Euro bei einem Versand für Bürobedarf im thüringischen Jena bestellt, und zwar unter falschem Namen. Immerhin: Straße und Hausnummer schienen zu stimmen, sonst wären die beiden Pakete nicht bei ihm angekommen. Geld bekam der Jenaer Lieferant nicht. Und deshalb schickte er auch nichts mehr raus, als Bestellung Nummer drei, vier und fünf aus dem westfälischen Bergkamen eintrudelten.

Stattdessen kümmerten sich ein Inkassobüro und die Justiz um die Belange des Bergkamener „Kunden“.
Der hatte vor Aufgabe der Bestellungen längst einen Offenbarungseid leisten müssen. Den Bürokram zu ordern, sei „der größte Fehler gewesen, den ich machen konnte“. Er sei inzwischen dabei, alles zu bezahlen. Gläubiger und Behörden verlangen insgesamt rund 260 Euro – keine Riesensumme eigentlich. Es sei denn, einer ist eh schon blank.

Markus F. hat Probleme mit seiner Psyche, Erfahrung mit Psychopharmaka – und mit deren vorschneller Absetzung -, obendrein ein Vorstrafenregister: Betrug steht drin, aber auch sexueller Missbrauch. „Sie bewegen sich in Richtung Gefängnis“, fand jetzt der Richter. Wenn F. die Arbeitsauflage erfüllt und „sauber“ bleibt, bewegt er sich einen großen Schritt davon weg.

 




Angeklagter zerknirscht, Chef enttäuscht – und wohl 70.000 € Schaden

von Andreas Milk

Ein zerknirschter Angeklagter hat heute im Kamener Amtsgericht seinen enttäuschten Ex-Chef wiedergesehen. André H. (Name geändert) war bis September vorigen Jahres in einem Bergkamener Großhandel beschäftigt. Dann flog er auf – mit einem Diebstahl im großen Stil. Digitalkameras und anderes Material für 6.200 Euro hatte er aus der Firma herausgemogelt. Das war allerdings bloß die berühmte „Spitze des Eisbergs“. H. soll seit 2016 einen Schaden von insgesamt rund 70.000 Euro angerichtet haben. Er konnte das, weil er Vertrauen genoss.

Aber irgendwann schöpfte die Geschäftsleitung eben doch Verdacht. Der „Schwund“ im Warenlager war einfach zu groß. Eine Videoüberwachung lieferte die nötigen Anhaltspunkte für eine Falle. Als H. schließlich ein weiteres Paket mit geklauter Ware auf den Weg brachte – Adressat: ein Freund von ihm -, kam alles raus: Die Kripo griff zu.

Besonders bitter: In der Bergkamener Firma gehörte H. quasi zum Inventar. 1994 hatte er hier seine Ausbildung begonnen, seitdem war er dabei. Privat lief allerhand schief. Eine Scheidung brachte finanzielles und psychisches Desaster. Als es H. so richtig mies ging, kam ihn der Chef im Krankenhaus besuchen. Man ist per Du – und war es auch im Gerichtssaal. Dort betonte H., wie leid ihm alles tue. Er allein sei schuld; der Freund, an den er Kameras & Co. weitergab, habe keine Ahnung gehabt, dass was faul war. Sein Job sei es gewesen, die Sachen online zu verkaufen.

H. hat keinerlei Vorstrafen. Das Urteil jetzt: sechs Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung. Schadenshöhe und das besondere Vertrauensverhältnis, das H. ausgenutzt habe, spielten eine Rolle, so der Richter. Der appellierte an H., sich nicht mehr vor Gericht sehen zu lassen. Außerhalb der Justiz wollte H. bisher nicht zu seinem Tun stehen. Er habe eine Freundin und mit ihr ein Kind, erklärte er. Aber noch wisse sie nichts vom Prozess und von der Sache mit den Kameras.




„Falscher“ Steuerberater soll in den Knast

von Andreas Milk

Ein „falscher“ Steuerberater aus Bergkamen ist vor dem Amtsgericht in Kamen zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt worden – ohne Bewährung. Jahrelang hatte er einem Forstunternehmen vorgemacht, die Steuerangelegenheiten abzuwickeln. Was er tatsächlich tat, ließ sich im Nachhinein schwer rekonstruieren. Fest steht: Das Unternehmen hatte und hat Stress mit dem Finanzamt.

Markus F. (38, Name geändert) ist – immerhin – Steuerfachangestellter. Derzeit kümmert er sich um die Buchhaltung eines Transportbetriebs in einer Großstadt. Das Forstunternehmen geriet vor einigen Jahren an Markus F., als der noch im Büro eines (echten) Steuerberaters saß. Als er sich dann selbstständig machte, behielt das Unternehmen ihn als Betreuer in Sachen Steuer. Motto: Wir geben dem jungen Mann eine Chance.

Dass er selbst ein Steuerberater sei, habe er nie behauptet, sagte Markus F. vor Gericht. Aber, zugegeben: Er habe Leistungen versprochen, zu denen er gar nicht befugt sei. „Ich habe denen gesagt, ich habe alles beim Finanzamt eingereicht. Aber das stimmte nicht.“

Die Bürochefin und De-facto-Geschäftsführerin des kleinen Unternehmens machte in ihrer Zeugenaussage das Ausmaß der Trickserei deutlich. Allein für die Jahre 2014 und 2015 habe das Finanzamt rund 26.000 Euro nachgefordert. Hätte sich ein Profi um die Steuerangelegenheiten gekümmert, wären dagegen wohl 10.000 Euro zurückerstattet worden. Denn: Markus F. hat anscheinend Firmenausgaben über Privatkonten der Inhaber verrechnet – geradezu so, als würden die sich zum Vergnügen beispielsweise Trecker anschaffen.

Für seine Arbeit gegen das Wohl der Kunden stellte er 452 Euro monatlich in Rechnung. Allein das summierte sich zu einer Schadenshöhe von mehr als 19.000 Euro.

Verbunden mit dem Haft-Urteil ordnete der Richter den Einzug eben dieser Summe bei dem Angeklagten an. Der hat die Möglichkeit, vor dem Landgericht Dortmund Berufung einzulegen. An einer Haftstrafe ist dabei wohl nicht zu rütteln. Es könnte aber eine Bewährungschance dabei herauskommen.




Nepp bei Ebay: Erst Knast – nun Geldstrafe

von Andreas Milk
Private Verkäufe übers Internet bringen Strafrichtern immer mal wieder Arbeit – heute saß der Bergkamener Michael F. (Name geändert) wegen Betrugs auf der Anklagebank. Das Vergehen des 43-Jährigen: Mehrfach hatte er bei Ebay elektronische Geräte angeboten, dafür Geld überwiesen bekommen – die Sachen aber nicht abgeschickt.

Konkret waren drei solcher Delikte von Oktober und November 2016 angeklagt. Unterm Strich ging es dabei um gut 80 Euro. Insgesamt soll F. noch häufiger getrickst haben, bloß wurde nicht in allen Fällen von der Staatsanwaltschaft ermittelt.

Michael F.s Erklärung für sein strafbares Tun beziehungsweise Nicht-Tun: „Ich stand die ganze Zeit unter Alkohol.“ Eigentlich habe er die Ware ja verschicken wollen. Bloß habe er sein Leben nicht unter Kontrolle gehabt; immer wieder sei das Geld knapp geworden.

Der Richter am Amtsgericht in Kamen hielt ihm vor, dass er immerhin sein Konto gut im Griff gehabt habe: Kaum war Geld drauf, hob F. es bis auf wenige Cent auch gleich ab. Die vergangenen Monate allerdings waren hart für ihn. Erst saß er eine nicht gezahlte Geldstrafe aus einer früheren Verurteilung ab; es folgte eine weitere Haft, weil er der ersten Gerichtsvorladung in Sachen Ebay-Nepp nicht gefolgt war. Zum Termin heute wurde er in Handfesseln vorgeführt. Neben dem Gefängnis habe ihn seine Entgiftung belastet, erzählte er: „Das war extrem.“

Wenigstens musste er nach der Verhandlung heute nicht zurück in die JVA: Der Richter hob den Haftbefehl auf, verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 15 Euro. Das wirkt eher milde bei einem Vorstrafenregister mit knapp 20 Eintragungen. Andererseits: Der Schaden durch den Ebay-Betrug war gering – dafür überhaupt hinter Gitter gegangen zu sein, dürfte F. nach Überzeugung des Richters schon beeindruckt haben. Nur: Sollte F. die Geldstrafe wieder nicht zahlen können, droht aufs neue Knast.




Angeklagter sagt: „Ich bin der Falsche“

von Andreas Milk
Kann das sein: Die Polizei nimmt einen Schläger in Gewahrsam – und lässt ihn wieder laufen, ohne seine Identität zweifelsfrei geklärt zu haben? Der Bergkamener Wladimir P. (30, Name geändert) machte vor dem Kamener Amtsrichter Martin Klopsch Angaben, die nur diesen Schluss zulassen. P. saß auf der Anklagebank – und behauptete, nie am Tatort gewesen zu sein.

Dieser Tatort – das war in der Nacht zum 30. Juli 2017 der Platz vor dem Musiklokal „Piano“ in Lütgendortmund. Dort wurde der Diplom-Ingenieur im Ruhestand Richard W. (67) grundlos von einem Mann attackiert; unter anderem erlitt er eine Verletzung im Gesicht. Ein Security-Mann nahm den Täter in den Schwitzkasten, die Polizei rückte an, nahm ihn mit, ließ ihn im Laufe des folgenden Morgens wieder gehen. Seitdem steht in den Akten: Der Schläger sei eben Wladimir P. aus Bergkamen. Aber, wie gesagt: P. bestreitet, das „Piano“ auch nur zu kennen.

Gewaltopfer Richard W. erklärte im Zeugenstand: Der Täter in Lütgendortmund sei eher kräftiger gewesen als der Angeklagte. Außerdem habe der Mann damals nur Russisch gesprochen – während der Angeklagte fließend Deutsch spricht, denn er ist hier aufgewachsen und deutscher Staatsbürger. Ein weiterer Zeuge – Freund von Richard W. – war sich zwar ziemlich sicher, dass es sich beim Mann auf der Anklagebank um den Mann am „Piano“ handelte – aber eben nur ziemlich, nicht zu hundert Prozent.

Und nun? Richter Klopsch will sich an die Dortmunder Polizei wenden: Die soll erst einmal mitteilen, ob und wie sie damals die Identität des Beschuldigten feststellte. „Keine alltägliche Geschichte“ sei das, gab Klopsch nach Jahrzehnten am Richtertisch zu. Irgendwann im Frühjahr dürfte es dann einen neuen Termin vor dem Amtsgericht geben, vermutlich mit Polizisten des Dortmunder Präsidiums als Zeugen.

Eine Verurteilung immerhin konnte Wladimir P. sich auch diesmal schon mitnehmen: Neben der Körperverletzung war der unberechtigte Bezug von Arbeitslosenunterstützung angeklagt. 1.666 Euro hatte P. Mitte 2017 von der Arbeitsagentur erhalten, obwohl er schon wieder einen Job hatte. Das Geld muss er zurückzahlen – und dazu nochmal 1.500 Euro Strafe.




Das Geld lag auf der Tanke: Strafe für Gelegenheitsklauerin

von Andreas Milk
Herrenlose 105 Euro lagen auf dem Kassentresen der HEM-Tankstelle an der Erich-Ollenhauer-Straße herum. Und Beate F. (49, Name geändert) griff am 5. Oktober 2017 zu. Heute saß sie wegen Diebstahls auf der Anklagebank im Kamener Amtsgericht. Sie habe es nicht mit Absicht getan, sagte sie.

Vielmehr habe sie gedacht, sie selbst habe wohl das Geld – vergessen vom Kunden, der vor ihr dran gewesen war – in Gedanken aus ihrem Portemonnaie genommen. Also habe sie es danach eben (wieder) eingesteckt.

Eigentlich sollte der Fall ohne öffentliche Verhandlung abgehakt werden: Beate F. hatte einen Strafbefehl über 600 Euro bekommen. Das fand sie angesichts ihrer Einkommensverhältnisse zu viel und legte Einspruch ein.

Mit Erfolg. Denn die Staatsanwaltschaft hatte wohl beim Beantragen der Strafe nicht berücksichtigt, dass F. für drei Kinder aufkommen muss. Allein Nummer vier ist schon selbstständig. So wurde die Strafe jetzt im Gerichtssaal auf 400 Euro gesenkt. Die eingesteckten 105 Euro aus der Tanktstelle hat Beate F. schon zurückgegeben.

Dass solche Fälle von „Gelegenheitsdiebstahl“ nicht ganz selten sind, machte der Richter nach Verhandlungsende einer Gruppe Jugendlicher im Zuschauerraum klar – und zwar am Beispiel Geldautomat. Wenn da jemand das frisch gezogene Geld liegen lässt, sei die Versuchung für den Nächsten in der Schlange groß. Trotzdem mache er sich strafbar, wenn er einfach zugreift. Und was den Fall von der Tankstelle in Bergkamen betrifft: Es gebe eine Videoaufnahme, die zeige, dass die Frau vermutlich nicht ganz so sehr in Gedanken war, wie sie im Prozess behauptete.




1,91 Promille Rest-Alkohol: Unfall auf A 2 gebaut

von Andreas Milk
„Ich bin echt erschüttert“: Vor dem Kamener Amtsrichter Christoph Hommel saß heute eine junge Frau, die im vergangenen Oktober auf der A 2 nach Oberhausen einen Unfall verursacht hatte. Das war nachmittags gegen Fünf. Die Frau hatte laut Labor zu dem Zeitpunkt 1,91 Promille Alkohol im Blut. Es war der „Rest“ aus der Nacht davor. Das bedeutet: Ursprünglich dürfte sich die Frau einen Wert von gut drei Promille „ertrunken“ haben. „Das spricht für ein Alkoholproblem“, so Hommel.

Die Vorgeschichte: Die Frau, tätig als Servicekraft in der Gastronomie, hätte an dem besagten Tag eigentlich frei haben sollen. Drum gönnte sie sich in der Nacht davor mal was: Bier, Wein, Gin Tonic. Am Nachmittag dann der Anruf: „Du musst kommen!“ Als sie sich ans Steuer setzte, „hab‘ ich mich nicht besoffen gefühlt“, sagte sie. Auf der Autobahn habe sie dann ein aufdringlicher Hintermann abgelenkt. Sie passte nicht auf, rauschte in den Wagen vor ihr. Die Insassen erlitten Verletzungen, zum Glück eher leichte. Der Sachschaden: knapp 6.000 Euro.

Die Verteidigerin der jungen Frau erklärte, ihre Mandantin habe glaubhaft versichert, keine Alkoholikerin zu sein: „Das könnte sie sich in dem Beruf auch gar nicht leisten“. Aus eigenem Antrieb sei sie nach dem Unfall in psychologische Behandlung gegangen.

Gegen sie spricht allerdings, dass sie schon drei Eintragungen in Flensburg hat – wegen Tempoverstößen. Und die seien mitunter „knackig“ gewesen, so Richter Hommel: „Straßenverkehr ist für Sie eine Problemzone.“

Das Urteil, auch recht knackig: 2.000 Euro Geldstrafe, ein Jahr Führerscheinsperre. Sollte die Frau Anfang 2019 wieder eine Fahrerlaubnis beantragen, muss sie damit rechnen, dass es unbequem wird: Der Kreis dürfte eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangen – im Volksmund: Idiotentest.




Jungs angegrapscht: Haft auf Bewährung für 37-jährigen Bergkamener

von Andreas Milk
Bergkamen. Es ist nicht zwingend nötig, vor Gericht zu erscheinen, um verurteilt zu werden. Ein 37-Jähriger aus Bergkamen dürfte denn auch noch gar nichts wissen von seinem „Glück“. Einer Vorladung war er nicht gefolgt. Wegen sexueller Belästigung von zwei Jungs erließ der Kamener Amtsrichter heute Mittag einen Strafbefehl über fünf Monate Haft auf Bewährung. Außerdem soll der Bergkamener 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Die beiden Fälle, um die es ging – oder: gehen sollte -, liegen eine Weile zurück: Im Herbst 2016 soll sich der Bergkamener an den beiden Opfern zu schaffen gemacht haben. Die gingen aber erst viel später zur Polizei. „Zu schaffen gemacht“ heißt konkret: Laut Anklage hatte er ihnen in den Schritt gefasst.
Der Mann kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Es gäbe dann einen neuen Verhandlungstermin.

Der Richter hat angekündigt, ihn in diesem Fall von der Polizei holen zu lassen. Die beiden mutmaßlichen Opfer waren heute schon als Zeugen ins Gericht gekommen, und sie machten den Eindruck, bei Bedarf auch gern ein zweites Mal zur Verfügung zu stehen. Dass sie nicht leicht einzuschüchtern sind, ergab sich schon aus den Akten. Laut Ermittlungen hatte seinerzeit einer der beiden Jugendlichen dem Täter direkt mal einen Faustschlag verpasst.