Angeklagter sagt: „Ich bin der Falsche“

von Andreas Milk
Kann das sein: Die Polizei nimmt einen Schläger in Gewahrsam – und lässt ihn wieder laufen, ohne seine Identität zweifelsfrei geklärt zu haben? Der Bergkamener Wladimir P. (30, Name geändert) machte vor dem Kamener Amtsrichter Martin Klopsch Angaben, die nur diesen Schluss zulassen. P. saß auf der Anklagebank – und behauptete, nie am Tatort gewesen zu sein.

Dieser Tatort – das war in der Nacht zum 30. Juli 2017 der Platz vor dem Musiklokal „Piano“ in Lütgendortmund. Dort wurde der Diplom-Ingenieur im Ruhestand Richard W. (67) grundlos von einem Mann attackiert; unter anderem erlitt er eine Verletzung im Gesicht. Ein Security-Mann nahm den Täter in den Schwitzkasten, die Polizei rückte an, nahm ihn mit, ließ ihn im Laufe des folgenden Morgens wieder gehen. Seitdem steht in den Akten: Der Schläger sei eben Wladimir P. aus Bergkamen. Aber, wie gesagt: P. bestreitet, das „Piano“ auch nur zu kennen.

Gewaltopfer Richard W. erklärte im Zeugenstand: Der Täter in Lütgendortmund sei eher kräftiger gewesen als der Angeklagte. Außerdem habe der Mann damals nur Russisch gesprochen – während der Angeklagte fließend Deutsch spricht, denn er ist hier aufgewachsen und deutscher Staatsbürger. Ein weiterer Zeuge – Freund von Richard W. – war sich zwar ziemlich sicher, dass es sich beim Mann auf der Anklagebank um den Mann am „Piano“ handelte – aber eben nur ziemlich, nicht zu hundert Prozent.

Und nun? Richter Klopsch will sich an die Dortmunder Polizei wenden: Die soll erst einmal mitteilen, ob und wie sie damals die Identität des Beschuldigten feststellte. „Keine alltägliche Geschichte“ sei das, gab Klopsch nach Jahrzehnten am Richtertisch zu. Irgendwann im Frühjahr dürfte es dann einen neuen Termin vor dem Amtsgericht geben, vermutlich mit Polizisten des Dortmunder Präsidiums als Zeugen.

Eine Verurteilung immerhin konnte Wladimir P. sich auch diesmal schon mitnehmen: Neben der Körperverletzung war der unberechtigte Bezug von Arbeitslosenunterstützung angeklagt. 1.666 Euro hatte P. Mitte 2017 von der Arbeitsagentur erhalten, obwohl er schon wieder einen Job hatte. Das Geld muss er zurückzahlen – und dazu nochmal 1.500 Euro Strafe.




Das Geld lag auf der Tanke: Strafe für Gelegenheitsklauerin

von Andreas Milk
Herrenlose 105 Euro lagen auf dem Kassentresen der HEM-Tankstelle an der Erich-Ollenhauer-Straße herum. Und Beate F. (49, Name geändert) griff am 5. Oktober 2017 zu. Heute saß sie wegen Diebstahls auf der Anklagebank im Kamener Amtsgericht. Sie habe es nicht mit Absicht getan, sagte sie.

Vielmehr habe sie gedacht, sie selbst habe wohl das Geld – vergessen vom Kunden, der vor ihr dran gewesen war – in Gedanken aus ihrem Portemonnaie genommen. Also habe sie es danach eben (wieder) eingesteckt.

Eigentlich sollte der Fall ohne öffentliche Verhandlung abgehakt werden: Beate F. hatte einen Strafbefehl über 600 Euro bekommen. Das fand sie angesichts ihrer Einkommensverhältnisse zu viel und legte Einspruch ein.

Mit Erfolg. Denn die Staatsanwaltschaft hatte wohl beim Beantragen der Strafe nicht berücksichtigt, dass F. für drei Kinder aufkommen muss. Allein Nummer vier ist schon selbstständig. So wurde die Strafe jetzt im Gerichtssaal auf 400 Euro gesenkt. Die eingesteckten 105 Euro aus der Tanktstelle hat Beate F. schon zurückgegeben.

Dass solche Fälle von „Gelegenheitsdiebstahl“ nicht ganz selten sind, machte der Richter nach Verhandlungsende einer Gruppe Jugendlicher im Zuschauerraum klar – und zwar am Beispiel Geldautomat. Wenn da jemand das frisch gezogene Geld liegen lässt, sei die Versuchung für den Nächsten in der Schlange groß. Trotzdem mache er sich strafbar, wenn er einfach zugreift. Und was den Fall von der Tankstelle in Bergkamen betrifft: Es gebe eine Videoaufnahme, die zeige, dass die Frau vermutlich nicht ganz so sehr in Gedanken war, wie sie im Prozess behauptete.




1,91 Promille Rest-Alkohol: Unfall auf A 2 gebaut

von Andreas Milk
„Ich bin echt erschüttert“: Vor dem Kamener Amtsrichter Christoph Hommel saß heute eine junge Frau, die im vergangenen Oktober auf der A 2 nach Oberhausen einen Unfall verursacht hatte. Das war nachmittags gegen Fünf. Die Frau hatte laut Labor zu dem Zeitpunkt 1,91 Promille Alkohol im Blut. Es war der „Rest“ aus der Nacht davor. Das bedeutet: Ursprünglich dürfte sich die Frau einen Wert von gut drei Promille „ertrunken“ haben. „Das spricht für ein Alkoholproblem“, so Hommel.

Die Vorgeschichte: Die Frau, tätig als Servicekraft in der Gastronomie, hätte an dem besagten Tag eigentlich frei haben sollen. Drum gönnte sie sich in der Nacht davor mal was: Bier, Wein, Gin Tonic. Am Nachmittag dann der Anruf: „Du musst kommen!“ Als sie sich ans Steuer setzte, „hab‘ ich mich nicht besoffen gefühlt“, sagte sie. Auf der Autobahn habe sie dann ein aufdringlicher Hintermann abgelenkt. Sie passte nicht auf, rauschte in den Wagen vor ihr. Die Insassen erlitten Verletzungen, zum Glück eher leichte. Der Sachschaden: knapp 6.000 Euro.

Die Verteidigerin der jungen Frau erklärte, ihre Mandantin habe glaubhaft versichert, keine Alkoholikerin zu sein: „Das könnte sie sich in dem Beruf auch gar nicht leisten“. Aus eigenem Antrieb sei sie nach dem Unfall in psychologische Behandlung gegangen.

Gegen sie spricht allerdings, dass sie schon drei Eintragungen in Flensburg hat – wegen Tempoverstößen. Und die seien mitunter „knackig“ gewesen, so Richter Hommel: „Straßenverkehr ist für Sie eine Problemzone.“

Das Urteil, auch recht knackig: 2.000 Euro Geldstrafe, ein Jahr Führerscheinsperre. Sollte die Frau Anfang 2019 wieder eine Fahrerlaubnis beantragen, muss sie damit rechnen, dass es unbequem wird: Der Kreis dürfte eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangen – im Volksmund: Idiotentest.




Jungs angegrapscht: Haft auf Bewährung für 37-jährigen Bergkamener

von Andreas Milk
Bergkamen. Es ist nicht zwingend nötig, vor Gericht zu erscheinen, um verurteilt zu werden. Ein 37-Jähriger aus Bergkamen dürfte denn auch noch gar nichts wissen von seinem „Glück“. Einer Vorladung war er nicht gefolgt. Wegen sexueller Belästigung von zwei Jungs erließ der Kamener Amtsrichter heute Mittag einen Strafbefehl über fünf Monate Haft auf Bewährung. Außerdem soll der Bergkamener 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Die beiden Fälle, um die es ging – oder: gehen sollte -, liegen eine Weile zurück: Im Herbst 2016 soll sich der Bergkamener an den beiden Opfern zu schaffen gemacht haben. Die gingen aber erst viel später zur Polizei. „Zu schaffen gemacht“ heißt konkret: Laut Anklage hatte er ihnen in den Schritt gefasst.
Der Mann kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Es gäbe dann einen neuen Verhandlungstermin.

Der Richter hat angekündigt, ihn in diesem Fall von der Polizei holen zu lassen. Die beiden mutmaßlichen Opfer waren heute schon als Zeugen ins Gericht gekommen, und sie machten den Eindruck, bei Bedarf auch gern ein zweites Mal zur Verfügung zu stehen. Dass sie nicht leicht einzuschüchtern sind, ergab sich schon aus den Akten. Laut Ermittlungen hatte seinerzeit einer der beiden Jugendlichen dem Täter direkt mal einen Faustschlag verpasst.




Ohne Führerschein, aber mit Kokain – Vier Monate Haft für jungen Bergkamener

von Andreas Milk

Trotz seiner noch recht jugendlichen 22 Jahre ist der Bergkamener Robin T. (Name geändert) gerichtserprobt. Wegen Fahrens ohne Führerschein und unter Kokaineinfluss schickte ihn der Kamener Amtsrichter jetzt aufs neue für vier Monate ins Gefängnis. Etwas überraschend also, dass T. den Sitzungssaal mit den Worten „Okay, super!“ verließ. Möglich, dass er damit auch einfach nur die Möglichkeit meinte, in Berufung zu gehen.

Fest stand nach der Beweisaufnahme: In der Nacht zum 1. November 2017 hatte T. seinen Opel durch die Nachbarstadt Lünen gesteuert. Inzwischen habe er einen Platz für eine Drogentherapie bekommen, erklärte er. Eine günstige Zukunftsprognose wollte ihm der Richter aber nicht stellen: Es gab fünf Vorstrafen in vier Jahren; erst Anfang 2017 war T. aus einer Haft entlassen worden, und schon wenige Wochen später soll er auf Ebay einem Mann in Ravensburg für rund 300 Euro eine Apple Watch verkauft haben, die er gar nicht besaß, zumindest aber nicht an den Kunden auslieferte – ein Fall, der das Gericht später noch beschäftigen wird.




Missglückte Weiberfastnacht im „opera“: Geldstrafe für kaputtes Bein

von Andreas Milk

„Wir hatten viel Spaß an dem Abend“, erinnert sich die 25-jährige Bergkamenerin Julia H. (alle Namen geändert) an Weiberfastnacht 2017 im Kamener Szenelokal „opera“. Die Stimmung war gewohnt großartig – bis gegen 1.30 Uhr ein folgenschwerer Unfall passierte. Julia H. erlitt Brüche des Schienbeins und des Wadenbeins. Der Kamener Patrick M. (27) bekam eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. Verhandelt wurde darüber heute vor dem Amtsgericht.

Mit ein paar Freundinnen war Julia H. zum Feiern in die Kneipe an der Kamener Nordstraße gegangen. Später in der Nacht nahm sie mit einem Bekannten in dem Sitzrondell neben der Theke Platz. Dieses Rondell lässt sich karussellartig in Schwung versetzen – genau das tat Patrick M. Die unbeabsichtigte Folge: Julia H.s Bein verkeilte sich zwischen dem rotierenden Rondell und einem Kantholz an der Theke. Sanitäter rückten an, Julia H. verbrachte eine Woche im Krankenhaus, unterzog sich einer ersten Operation, musste an Krücken gehen. Zwei weitere Operationen folgten; es werden noch nicht die letzten gewesen sein. Die ehemals aktive Handballerin kann nicht einmal mehr joggen. „Es gibt keine Woche ohne Schmerzen“, erzählte sie im Gericht. Mehrmals kamen ihr in der Verhandlung gegen Patrick M. die Tränen. Besonders unglücklich war der Zeitpunkt des Unfalls: Für die junge Bergkamenerin standen gerade Prüfungen zur Betriebswirtin an. Mit Hilfe von Freunden, Kollegen und Familie habe sie die Lage meistern können.

Patrick M. sagte heute im Gerichtssaal erst einmal nichts – sein gutes Recht als Angeklagter. Aussagen, die ihn entlastet hätten, gab es nicht. Julia H. ist sicher: Er war es, der das Rondell in Bewegung versetzte – und auch nicht aufhörte, als sie darum bat. Eine Kollegin von Julia H. hatte nach dem Abend übers Internet Kontakt zu Patrick M.; in dem Chat räumte er seine Schuld ein und sprach davon, sich entschuldigen zu wollen. Vor Gericht stellte nun sein Verteidiger den Antrag, ein physikalisches Gutachten einzuholen: Es werde zeigen, dass die Rondell-Bewegung nicht reiche, das Bein eines sitzenden Gastes nach außen zu drücken. Richter Martin Klopsch wies den Antrag ab: Selbst wenn erst eine Fluchtbewegung von Julia H. den Unfall unmittelbar ausgelöst hätte, bliebe immer noch Patrick M. der Verursacher.

Das Urteil: Zeitsoldat Patrick M. soll, seinem Einkommen angemessen, eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 70 Euro zahlen – 8.400 Euro also. Er hat eine Woche Zeit, Berufung einzulegen. Erst in seinem Schlusswort vor der Urteilsverkündung hatte er eine Entschuldigung an Julia H. herausgebracht. Sie versucht, Schadensersatz und Schmerzensgeld per Zivilverfahren einzuklagen.




Unser Vorschlag: Ein Ikea-Dezernat bei der Staatsanwaltschaft

von Andreas Milk
Ob die Staatsanwaltschaft Dortmund wohl bald über ein eigenes Ikea-Dezernat nachdenkt? Möglich wär’s. Wieder mal geht es in einem Prozess vor dem Kamener Amtsgericht um den „Tatort Selbstscanner-Kasse“ im Möbelhaus am Kamen Karree. Zwei Frauen aus Bielefeld und Bönen sind angeklagt. Der Vorwurf: Im Februar 2017 sollen sie vier Teppiche im Gesamtwert von 456 Euro zum Schnäppchenpreis von 7,96 Euro erstanden haben – einfach, indem sie die Barcodes austauschten. Die Kasse zeigte beim Einscannen jeweils 1,99 Euro an.

Kleine Rückblende: Im April 2017 wurde ein junges Paar in Kamen wegen frisierter Ikea-Barcodes verurteilt; im September 2016 stand ein junger Mann vor Gericht, der seine Ware nur teilweise eingescannt hatte. Und dazwischen – Anfang 2017 – sollte die damalige Möbelhaus-Chefin Dinah Rudack als Zeugin gegen einen (Ex-) Mitarbeiter aussagen. Auch der, so die Anklage damals, habe zum eigenen Vorteil an Preisschildern rumgefummelt. Rudack konnte ohne Aussage wieder gehen – der Angeklagte hatte sich ins Ausland abgesetzt.

Nun also die beiden Frauen mit den vier Teppichen. Beim Termin am Freitag bestritten sie jede Diebstahlsabsicht. Vielmehr habe die Kasse Kapriolen gemacht und die Geldkarte wieder ausgespuckt. Irgendwas sei da wohl schief gegangen – sie selbst hätten sich aber nichts vorzuwerfen.

Amtsrichter Martin Klopsch hatte keine Ikea-Mitarbeiter als Zeugen geladen. Denn er habe mit Geständnissen gerechnet, erklärte er. Weil es die nicht gab, wird der Fall Ende April noch einmal verhandelt. Ein Video aus der Überwachungskamera soll dann gezeigt werden. Außerdem will Klopsch – wie schon in dem Prozess vor einem Jahr – Dinah Rudack vorladen. Inzwischen ist sie nicht mehr Chefin von Ikea in Kamen; sie wechselte vor kurzem nach Rotterdam.




Rasierer, Pflegeset, Dose Bier – fünf Monate Haft für einen Ladendieb

von Andreas Milk
Ein Rasierer, ein Gesichtspflegeset, ein Dosenbier – macht zusammen: 76 Euro. Oder fünf Monate Haft. Lidl hat sich so gar nicht gelohnt für den 37-jährigen Thomas H. (Name geändert). Für den Diebstahl am 26. August 2017 in der Oberadener Filiale an der Jahnstraße schickte ihn das Kamener Amtsgericht heute ins Gefängnis. Da ist er sowieso schon: Wegen früherer Taten muss H. in Hamm bereits zwölf Monate verbüßen.

Ein notorischer, seit 1996 gerichtsbekannter Dieb – und ein recht sympathischer, gab Richter Martin Klopsch zu. Denn Thomas H. ist keiner von denen, die Taten abstreiten. Im Gegenteil: Er hat sogar bei einem Prozess Dinge zugegeben, von denen die Staatsanwaltschaft noch gar nichts wusste. Auch da ging es eigentlich bloß um Diebstahl. In der Verhandlung erzählte H. dann freimütig, er sei mit einem Fahrzeug unterwegs gewesen, für das er erstens keinen Führerschein hatte, zweitens keine Zulassung. Vor Gericht gilt zwar, dass niemand sich selbst zu belasten braucht, schon gar nicht als Angeklagter. Aber es wird eben auch niemand daran gehindert.

Zurück zum Lidl-Fall: H. hatte seine Beute im Rucksack; an der Kasse legte er nur eine Packung Nudeln und ein zweites Dosenbier aufs Band. Die Kassiererin wurde stutzig, sprach ihn an. Prompt gab er – wie gewohnt – alles zu.

Und obwohl dieser „Kunde“ so pflegeleicht ist, meinte Richter Klopsch dann doch: „Ich würd‘ mich freuen, wenn ich Sie jetzt mal ein paar Jahre nicht wiedersehe.“




Drogen an einen V-Mann verkauft: Bewährungsstrafe für einen Bergkamener

von Andreas Milk

Mit markigen Worten berichtete der 33-jährige Bergkamener Martin H. (Name geändert) von seiner Drogensucht. Er und ein Freund hätten sich „gegenseitig die Ohren vollgeheult“, dass alles so mies sei – aber sie seien „nicht aus dem Arsch gekommen“, etwas zu ändern. Ein V-Mann-Einsatz der Kripo brachte H. schließlich eine Anklage wegen des Besitzes und Handelns mit Betäubungsmitteln ein.

Die Vorgeschichte: Im März 2016 ging H. in die Wohnung des Freundes und überließ ihm Amphetamin, das dieser Freund für 100 Euro an einen Dritten verkaufen wollte. Dieser Dritte – das war der V-Mann. Ein halbes Jahr später durchsuchten Beamte H.s Wohnung und stellten Marihuana, LSD-Plättchen, Amphetamin, zerstoßene Ecstasy-Pillen und einiges mehr sicher. Martin H. sei eher nebensächlich gewesen, sagte heute ein Drogenfahnder im Kamener Amtsgericht. Die Ermittlungen hätten sich vor allem gegen andere Mitglieder des Milieus gerichtet.

Martin H. bestritt, Handel mit dem Stoff getrieben zu haben: „Ich hab‘ viel zu viel Spaß dran gehabt, mir das selber reinzuhauen.“ Hätte er das Zeug verkauft, „hätte ich weniger finanzielle Sorgen gehabt“. Eine Aussage, die ihm Staatsanwältin und Richter allerdings so nicht abnahmen. Denn als H. seinerzeit in die Wohnung des Freundes ging, habe er gewusst, dass der den Stoff für einen Anderen – eben einen Kunden – haben wollte. Handel habe also sehr wohl eine Rolle gespielt, selbst wenn H. damals nicht sofort eine Zahlung oder sonstige Gegenleistung von seinem Freund erhielt.

Elf Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung – so lautete das Urteil. Dazu kommt eine Geldauflage von 1200 Euro. Der schon vorbestrafte H. will ein neues Leben anfangen: Laut seiner Verteidigerin, die ihn engagiert und „pro bono“ vertrat, war es 2016 für ihren Mandanten „eine andere Zeit“. Seitdem habe er U-Haft und eine Langzeittherapie hinter sich gebracht. Ab kommender Woche hat er einen Job.




Erste Straftat mit 78: Fahrerflucht vorm Rewe

von Andreas Milk

Hausfrau, verwitwet, 78 Jahre alt – einmal kurz nicht aufgepasst, falsche Entscheidung getroffen, heute vor Gericht: Die Kamenerin Elfriede S. (Name geändert) streifte auf dem Parkplatz vorm Rewe-Markt „Am Roggenkamp“ in Bergkamen mit ihrem silbernen Mercedes einen abgestellten Audi. Schaden: rund 2.000 Euro. Elfriede S. fuhr weg. Weil ein Zeuge das Kennzeichen aufschrieb und die Polizei informierte, kam es zur Anklage gegen die Frau.

Sie habe den Zusammenstoß mit dem Audi nicht mitbekommen, erklärte sie im Gerichtssaal. Angesichts des Schadens – zu sehen waren nur einige Kratzer – wäre diese Aussage sogar glaubhaft. Wenn da bloß nicht der Zeuge gewesen wäre. Der war an jenem 29. April 2017, nachmittags gegen 15.30 Uhr, bei Rewe als Promoter im Einsatz und beobachtete, dass zwei Frauen aus dem Mercedes stiegen: Elfriede S. und eine deutlich jüngere, wohl ihre Enkelin. Die Jüngere habe die Ältere beschimpft: Ob sie denn keine Augen im Kopf habe? Schließlich seien sie wieder eingestiegen und verschwunden.
Wortreich versuchte Elfriede S.‘ Verteidigerin zu erklären, ihre Mandantin wolle ihr Fehlverhalten vielleicht selbst nicht wahrhaben, räume aber ein, dass da etwas gewesen sein könnte. Bisher sei sie ein unbeschriebenes Blatt – und ihr eigener Wagen bei dem Vorfall so gut wie unbeschädigt geblieben. Amtsrichter Martin Klopsch verließ sich letztlich auf den Zeugen: Der müsste gelogen haben, falls denn die „Nichts mitgekriegt“-Version von Elfriede S. stimmen sollte – aber dafür gebe es keinerlei Anhaltspunkt.

Das Urteil: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Euro. Sie hätte niedriger liegen können, wenn Elfriede S. die Fahrerflucht schlicht zugegeben hätte, sagte Klopsch: Die Aussage des Zeugen sei zu erwarten gewesen, denn er hatte bei der Polizei schon exakt das Gleiche ausgesagt, und so stand es seitdem in den Akten. Dass der Mann das Geschehen auf dem Parkplatz nicht einfach ignoriert habe, sei ihm hoch anzurechnen: Viele kümmerten sich nicht um so was.




Schlichten statt Richten! Stadt sucht eine neue Schiedsperson für Bergkamen-Mitte

Die Schiedsperson für den Bezirk Bergkamen-Mitte Otto Popeck ist nach über 15 Jahren Tätigkeit aus Altersgründen ausgeschieden.

Aus diesem Grund sucht die Stadt Bergkamen einen Nachfolger/eine Nachfolgerin für die Aufgabe der Schiedsperson für den Bezirk Bergkamen-Mitte. Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht Kamen bestellt.

Die gesuchte Person muss zwingend in der östlichen Hälfte des Stadtteils Mitte wohnen, mindestens 30 Jahre alt sein und sollte das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Der Bezirk grenzt im Norden an den Stadtteil Rünthe, im Osten an die Werner Straße, im Süden an die Stadtgrenze zu Kamen und wird im Westen begrenzt durch den Verlauf Justus-Liebig-Straße, Hegelstraße, Fichtestraße, Wilhelmstraße, Heinrichstraße und Augustweg. Schiedspersonen sind bewusst so ausgewählt, dass sie aus der Nachbarschaft kommen und sich schon deshalb meist gut mit den Streitpunkten auskennen.

Die außergerichtliche Streitschlichtung stellt die wesentliche Aufgabe der Schiedspersonen dar. Spezielle Vorkenntnisse sind allerdings nicht erforderlich. Die künftige Schiedsperson wird durch ein Seminar auf das Amt vorbereitet und kann sich bei Rechtsfragen Unterstützung bei dem Rechtsamt der Stadt holen. Schiedspersonen sollten über Lebenserfahrung und viel gesundem Menschenverstand verfügen. Sie sollten die Fähigkeit zum Zuhören und zur Unparteilichkeit mitbringen, ebenso wie das Bestreben, nachbarschaftliche Problemfälle sowie Privatklagedelikte, wie z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, einvernehmlich beizulegen. Ziel der Streitschlichtung ist es, gemeinsam mit den zerstrittenen Parteien eine tragfähige und für beide Parteien akzeptable Lösung zu finden.

Wenn Sie sich vorstellen können, dieses Ehrenamt auszuüben, dann bewerben Sie sich mit einem kurzen Anschreiben sowie Ihrem Lebenslauf beim Rechtsamt der Stadt Bergkamen, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, steht Ihnen das Rechtsamt der Stadt Bergkamen unter der Telefonnummer 0 23 07/9 65–2 42 gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Falls Sie den Wunsch haben, im Vorfeld mit einer bereits tätigen Schiedsperson über ihre Erfahrungen zu sprechen, ist das Rechtsamt auch gerne bereit, den Kontakt herzustellen.

Weitere Informationen zu diesem verantwortungsvollen und interessanten Ehrenamt finden Sie auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter www.schiedsamt.de oder auf der Internetseite der Stadt Bergkamen, unter „Rat, Verwaltung, Stadtinformationen“ – Stichwort „Schiedspersonen“.