Schüchterne Betrügerin: Geldstrafe für 20-Jährige

von Andreas Milk
Die Bergkamenerin Marie H. (Name geändert) ist 20 Jahre alt, Auszubildende im Pflegebereich und hat mehrmals mit dem Gericht zu tun gehabt. Wegen Betrugs waren schon zwei Strafbefehle gegen sie ergangen – in Abwesenheit, weil sie die Ladung zum Prozess am Kamener Amtsgericht jeweils ignoriert hatte. Diesmal nun war sie erschienen: Für 100 Euro soll sie übers Internet einen Reitsattel verkauft, aber nicht an die Käuferin übersandt haben. Wieder mal Betrug also. Es sehe fast nach Gewerbsmäßigkeit aus, fand der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Marie H. wirkte leise, ein bisschen schüchtern. Ja, sie habe sich schuldig gemacht, gab sie zu. „Es war halt schwierig.“ Was konkret denn da schwierig war oder noch immer schwierig ist, hätte den Richter durchaus interessiert. Doch er kam bei Marie H. nicht weiter: Die junge Frau hatte dicht gemacht.

Am Ende gab es eine Geldstrafe, 75 Tagessätze à 20 Euro. Marie H. akzeptierte sofort. Beim nächsten Mal, mahnte der Richter, werde es bei einer Geldstrafe nicht bleiben können. Daneben muss Marie H. die 100 Euro für den nicht gelieferten – und wohl auch nie vorhandenen – Sattel ersetzen. Der Schaden für die enttäuschte Käuferin sei einerseits nicht allzu hoch gewesen, erklärte der Richter. Andererseits sei sie aber womöglich nicht gerade reich. Sonst hätte sie sich schließlich einen neuen Sattel im Handel zulegen können.




Rassismus am Bahnhof: Bergkamenerin (20) verurteilt

von Andreas Milk
Einen ganzen Schwall rassistischer und sexistischer Beleidigungen hatte die Bergkamenerin Aline K. (20, Name geändert) am Nachmittag des 17. März 2024 hören lassen – in der Öffentlichkeit, am Bahnhof in Kamen. Gerichtet waren die Äußerungen aus der untersten Schublade an ein schwarzes Mädchen (14) und dessen Mutter. Alle drei sahen sich jetzt vor dem Kamener Jugendrichter wieder. Bevor es zum Urteil kam, nutzte Aline K. die Gelegenheit, sich per Handschlag bei den beiden Geschädigten zu entschuldigen. Und genau diese Entschuldigung, erklärte später der Richter, habe Aline K. vor einem Arrest bewahrt.

Begonnen hatte alles mit einer Busfahrt. Mit dem R81 waren die Beteiligten am Kamener Bahnhof angekommen. Aline K. wollte mit dem Zug weiter nach Dortmund, ihren Großvater besuchen. Er habe im Sterben gelegen, sagt sie. Es war also ein mieser Tag. Und in dieser Situation gab es obendrein Stress im oder vor dem Bus. Draußen stand eine Frau mit Kinderwagen. Sie wollte einsteigen. Aline K., die aussteigen wollte, kam der Frau irgendwie in die Quere, womöglich unabsichtlich: Sie sei gegen den Kinderwagen geschubst worden, behauptet sie. Das Mutter-Tochter-Gespann nahm etwas anderes wahr: einen absichtsvollen Anrempler. Jedenfalls: Es wurde laut und unschön auf dem Weg vom Bussteig zum Bahnsteig. Laut Anklage versetzte Aline K. der Mutter gar einen Kniestoß in den Bauch und der Tochter einen Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht.

Gravierende Verletzungen hatte das nicht zur Folge. Drum konzentrierte sich das Verfahren auf die Beleidigungen. Die gab Aline K. auch unumwunden zu. „Das war nicht korrekt, dass ich so hochgefahren bin.“ Die Aufforderung an die schwarzen Frauen, dorthin zurück zu gehen, wo sie her gekommen sind, war wohl noch das mit Abstand Freundlichste. Ein Mann aus Aachen, am 17. März zufällig am Bahnhof, bekundete in seiner Zeugenaussage, er sei „schockiert gewesen“ über das Ausmaß und den unerfreulichen Einfallsreichtum von Aline K.s rassistischen Äußerungen. Die Freundin des Aacheners lief damals zur benachbarten Polizeiwache. Beamte kamen rüber und holten Aline K. aus dem abfahrbereiten RE3.

Die Bergkamenerin ist vorbelastet: Beleidigung, Körperverletzung und Bedrohung tauchen im Bundeszentralregister auf. Für den Vorfall am Bahnhof lautete nun das Urteil: 40 Stunden Freizeitarbeit, dazu die Teilnahme an einem Präventionskurs gegen Gewalt. „Wenn Sie einen schlechten Tag haben, kriegt’s Ihre Umgebung ab“, so der Eindruck des Richters – das müsse sich ändern. Aline K. nahm das Urteil an.

 




Kloppe bei McDonald’s: Bergkamener verurteilt

von Andreas Milk
Alkohol und Karim H. (Name geändert) – keine gute Kombination. Der 20-jährige Azubi aus Bergkamen hatte schon mehrmals mit dem Jugendrichter in Kamen zu tun, unter anderem wegen Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Und jetzt war es wieder so weit: Es ging um einen Vorfall Mitte Februar bei McDonald’s in Hagen-Haspe. „Wie in einem Drogenrausch“, so beschrieb seinerzeit ein Zeuge H.s Verhalten in dem Schnellrestaurant. Karim H. selbst hat so gut wie keine Erinnerung. Er sei „etwas sehr betrunken“ gewesen.

An jenem Februartag hatte er zuerst eine Hochzeitsfeier besucht und eben Alkohol konsumiert. Die Sache bei McDonald’s geschah dann morgens gegen zwei Uhr. Es kam dort wohl zu einer Attacke anderer Gäste auf H. selbst. H. wiederum hatte im Getümmel und im Rausch arge Probleme, Freund und Feind auseinanderzuhalten, und griff einen Mann an, der ihm hatte helfen wollen. Schließlich rückte die Polizei an. Die Beamten hatten Mühe, H. zu bändigen. Laut Protokoll trat und spuckte er und haute allerhand Drohungen und Beleidigungen raus. Zitat: „Ich esse eure kleinen Eier!“ Inzwischen hat sich Karim H. brieflich entschuldigt. Persönlich beim Prozesstermin konnte er das nicht: Der Richter hatte niemanden aus Hagen vorgeladen, denn die Beweislage war so weit klar, und Karim H. und sein Verteidiger hatten vorab mitgeteilt, die Tatvorwürfe würden eingeräumt.

H. habe aus seiner Vorgeschichte „nichts gelernt“, fand der Vertreter der Staatsanwaltschaft. H.s Verteidiger erwiderte: Doch – sein Mandant sei seit Februar „absolut abstinent“. H. selbst versicherte: „Das wird nie wieder passieren.“ Seine Zukunftsaussichten sind gut: Nach Ausbildungsabschluss hat er eine Übernahmegarantie. Verurteilt wurde er vom Richter nach Erwachsenenstrafrecht. Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro muss er zahlen. Wegen des Alkoholkonsums vor der Tat wurde ihm eine verminderte Schuldfähigkeit zugestanden.




„Niederträchtige Geschichte“: Haft für Ex-Ehemann

von Andreas Milk
Ein Medikament zur Behandlung von Epilepsie – heimlich der Ehefrau ins Essen geschüttet: Das sei schon „eine niederträchtige Geschichte“, fand der Kamener Strafrichter. Er verurteilte den 57-jährigen Thomas E. (Name geändert) zu 14 Monaten Haft. Die Tat geschah vor drei Jahren, als das Paar noch zusammen in Bergkamen wohnte. Mit der Urteilsverkündung endete ein Prozess, der vergangene Woche begonnen hatte – und überraschend unterbrochen werden musste, weil eine Zeugin aus dem Gerichtsgebäude verschwunden war, die kurz vorher noch vor dem Saal auf ihre Aussage gewartet hatte.

Zum zweiten Termin an diesem Freitag nun war sie wieder da. Sie war mit Thomas E. befreundet, als es in dessen Ehe schon ziemlich schlecht lief. E., erinnert sie sich, habe ihr gegenüber erwähnt, dass er seine Frau „schlafen gelegt“ habe, um sich mit ihr zu treffen. Dieses „schlafen legen“ scheint mit Verabreichung betäubender Substanzen verbunden gewesen zu sein. E. soll der Freundin auch ein Handyvideo von seiner herumtorkelnden Frau gezeigt haben.

Er hatte beim Verhandlungsauftakt bestritten, seiner (Ex-)Frau geschadet zu haben. Was er zugab, war der Besitz von sieben Gramm Schwarzpulver und einer chemischen Lösung, die er zum Reinigen von Pfandautomaten benutzt haben will. Die Sachen wurden bei einer Durchsuchung seiner Wohnung sicher gestellt.

Zwar hat Thomas E. nur Bagatellvorstrafen wegen Diebstahls und Betrugs. Besondere Umstände, die eine Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung begründen könnten, sah der Richter gleichwohl nicht. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte sogar 16 Monate Haft beantragt. E.s Verteidiger wollte einen Teilfreispruch, was die heimliche Verabreichung des Medikaments an die Frau angeht – sie sei nicht klar erwiesen -, und eine milde Strafe in Sachen Schwarzpulver und Chemielösung.

Der Richter war überzeugt: Sämtliche Vorwürfe stimmen; E. habe hinterlistig und lebensgefährdend gehandelt und sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Das Urteil kann per Berufung vor dem Landgericht Dortmund angefochten werden.

https://bergkamen-infoblog.de/ploetzlich-weggetreten-anklage-k-o-tropfen-fuer-die-ehefrau/




Ehrenamtliche Richter gesucht: Verantwortungsvolle Aufgabe

Schuldig oder nicht – darüber urteilen auch ehrenamtliche Richter. Für den Zeitraum 1. April 2025 bis 31. März 2030 sucht die Kreisverwaltung ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Die Laienrichter unterstützen die Arbeit der Richterinnen und Richter in den voraussichtlich zwölf ordentlichen Sitzungstagen. Ihre Stimme in der Verhandlung hat so viel Gewicht wie die des vorsitzenden Richters. Ihre Arbeit ist ehrenamtlich und sehr verantwortungsvoll.

Voraussetzungen
Um berufen werden zu können, müssen die Interessenten unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie sollten mindestens 25 Jahre alt sein. Außerdem ist Voraussetzung, dass sie innerhalb des Gerichtsbezirks wohnen (der gesamte Kreis Unna gehört zum Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen). Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst können nicht berufen werden.

Mehr Infos sind unter www.justiz.nrw.de (Suchwort „ehrenamtliche Richter“) zu finden. Interessenten können sich bis zum 4. Dezember 2024 beim Büro Landrat, Kreistag, Gleichstellung per E-Mail unter Angabe von Namen und Adresse an lk@kreis-unna.de. Rückfragen beantwortet Sabrina Albert aus dem Landratsbüro. Sie ist erreichbar unter 0 23 03 27 11 17. PK | PKU




Plötzlich weggetreten – Anklage: K.O.-Tropfen für die Ehefrau

von Andreas Milk

Plötzlich weggetreten: Immer mal wieder überkam die Bergkamenerin Maria G. (Namen geändert) eine Müdigkeit aus dem Nichts – zum Beispiel beim Essen, mit der Gabel im Mund. Erst Stunden später wurde sie wieder wach, mitunter im Schlafanzug. Wegen gefährlicher Körperverletzung steht jetzt ihr Mann – inzwischen: Ex-Mann – Thomas E. (57) vor dem Kamener Strafrichter. Er soll seiner damaligen Frau im September 2021 K.O.-Tropfen untergejubelt haben. „Nebenbei“ wird ihm der Besitz von Schwarzpulver vorgeworfen.

Die Sache mit dem Schwarzpulver war schnell geklärt: Ja, er habe das Zeug gehabt, sieben Gramm – zum Experimentieren mit seinem Neffen. Die Sache mit den K.O.-Tropfen ist schwieriger. Thomas E. bestreitet den Anklagevorwurf. Seine Frau habe vielmehr gesundheitliche Probleme gehabt.

Das bestreitet Maria G. auch gar nicht. Sie leidet an Altersdiabetes – aber den habe sie gut und ohne Ausfallerscheinungen im Griff. Dass hinter den Schlafattacken ihr Mann stecken könnte, sei ihr durch Googeln klar geworden. Kurz vorher hatte sie ihn überrascht, als er über ihre Kaffeetasse gebeugt da stand. „Ich hatte Vertrauen zu ihm“ – noch. Sie sprach ihren Mann auf den Verdacht an. Er habe ihr daraufhin Paranoia unterstellt. Aber: Die plötzliche Müdigkeit mitten am Tag hatte ein Ende. Maria G. informierte die Polizei. Thomas E. zog aus. Monate danach durchsuchte die Polizei seine Wohnung. Ergebnis war – unter anderem – der Schwarzpulverfund. Aber es wurden noch mehr suspekte Chemikalien entdeckt.

Problem beim Prozess: Eine weitere Zeugin war am Anfang zwar da – eine gute Stunde später, als sie eine Aussage machen sollte, aber verschwunden: Leere auf dem Gerichtsflur. Für Ende kommender Woche ist nun ein weiterer Termin geplant. Lässt sich die Frau nicht blicken, droht polizeiliche Vorführung.




Den Blitzer-Mann vom Kreis beleidigt: Geldstrafe 

von Andreas Milk
Erst hat er den Blitzer-Mann vom Kreis Unna nur genervt. Dann hat er ihn auch noch beleidigt. Drum saß Marco H. (24, Namen geändert) jetzt als Angeklagter im Kamener Amtsgericht. Tatort: Bergkamen, Goekenheide. Tatzeit: 12. April, früher Nachmittag. Ratloses Fazit des Richters beim Verkünden des Urteils: „Keine Ahnung, was Sie geritten hat.“ H.s Verhalten sei schlicht verwunderlich.

An jenem Apriltag hatte Thomas E. (36), Verwaltungsfachangestellter des Kreises, in seinem Dienstfahrzeug schon eine gute Stunde ohne besondere Vorkommnisse die Tempomessung an der Goekenheide beaufsichtigt. Gegen 16 Uhr hielt Marco H. hinter ihm an. Er stieg aus, warf im Vorbeigehen durchs Fenster einen Blick auf Thomas E. und bezog Position vor der Messanlage. Und zwar so, dass die nicht mehr messen konnte. „Er stand da, rauchte und daddelte am Handy“, erinnert sich Thomas E.

E. rief die Polizei an, um einen Platzverweis gegen Marco H. zu erwirken. H. ging noch vor dem Eintreffen der Beamten zurück zu seinem Auto. Als Thomas E. ihm mit einer Anzeige drohte, soll H. erwidert haben, auf diese Anzeige könne E. „sich einen wichsen“. Auf E.s Frage, ob er da eben von H. als „Wichser“ beleidigt worden sei, bestätigte Marco H. seinen Ausspruch. Dann fuhr er weg.

So stand es in der Anzeige, so wiederholte es Kreismitarbeiter Thomas E. vor dem Richter – und der beschuldigte Marco H. schwieg, verfolgte das Geschehen im Gerichtssaal zeitweise mit breitem Lächeln. Zu einer Geldstrafe von 600 Euro (20 Tagessätze à 30 Euro) verurteilte der Richter ihn schließlich. Dazu kommt ein Fahrverbot von einem Monat.

Marco H. – bisher ohne Vorstrafe, ohne Eintrag in Flensburg und am 12. April nicht einmal selbst in die Radarkontrolle gerauscht – hat eine Woche Zeit, Berufung einzulegen. Sein Führerschein, so erklärte er zum Schluss, sei ihm kürzlich gestohlen worden.




Anklagevorwurf: Tierabwehrspray durchs gekippte Fenster

von Andreas Milk
Vorsichtig ausgedrückt: Die beiden Nachbarn in einem Weddinghofer Mehrfamilienhaus haben kein allzu gutes Verhältnis. Einer von ihnen saß jetzt als Angeklagter im Kamener Amtsgericht: Walter P. (61, Namen geändert) soll am späten Abend des 16. Mai seinem Widersacher Horst F. durch dessen gekipptes Fenster im Hochparterre eine Ladung Tierabwehrspray verpasst haben. Horst F.: „Plötzlich brannten meine Augen.“ Bei der folgenden Auseinandersetzung vor dem Haus habe der unter Alkoholeinfluss stehende Walter P. noch ein Klappmesser gezogen. Zudem habe er eine Bewohnerin bedroht.

Walter P. sagt: Er habe nicht gesprüht, kein Messer gezückt, die Frau nicht bedroht – denn die habe ihm nichts getan. P. hat eine kaputte Lunge, kaputte Bandscheiben – als Angreifer kann man ihn sich kaum vorstellen. Und was ist mit Horst F.? Gegen ihn wirkt P. fast schon wieder gesund: Seit einem Schädel-Hirn-Trauma leidet er an einer organischen Persönlichkeitsstörung. Es treten Aggressionsschübe und depressive Phasen auf, epileptische Anfälle, Borderline-Syndrom. Darüber gibt es eine ausführliche Bescheinigung eines renommierten Mediziners.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft glaubte trotz allem Horst F.s Schilderung der angeblichen Attacke von Walter P.: Wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung sei eine Geldstrafe fällig. Vorstrafen hat Walter P. nicht.

Geht es nach dem Kamener Richter, bleibt das auch so: Er sprach P. frei. Ja, es gebe eine Wahrscheinlichkeit, dass die Vorwürfe stimmen – aber längst keine Gewissheit. Der mutmaßlich angegriffene Horst F. sei ein „problematischer Zeuge“. Und er war selbst schon mal – anders als P. – Angeklagter in einem Strafprozess.

Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit zu entscheiden, ob sie den Freispruch akzeptiert.




87-Jährigen beklaut? – Haushaltshilfe angeklagt

von Andreas Milk
Nachdem Haushaltshilfe Maria T. die Wohnung des 87-jährigen Bergkameners Karl M. (Namen geändert) verlassen hatte, fehlten 1.200 Euro. Maria T. habe es weggenommen, und zwar aus den beiden Brieftaschen des Rentners, glaubt die Staatsanwaltschaft. Sie klagte die junge Frau wegen Diebstahls an. Vor Gericht sah sie nun den früheren Arbeitgeber, seine Tochter und seine Enkelin wieder. Maria T. beteuerte: Sie habe das Geld von M. nicht angerührt.

Und dazu gab es auch keinen erkennbaren Grund. Das Verhältnis zum „Chef“ Karl M. war gut. Die beiden haben gern zusammengesessen und einen Schwatz gehalten. Die Chefin der Agentur, die Maria T. zu Karl M.  geschickt hatte, erklärte: Frau T. sei bei den Kunden sehr beliebt, zuverlässig, bringe ihnen auch mal selbstgebackenen Kuchen mit und arbeite überdies immer noch für die Firma, ohne Probleme. Karl M.s Familie kam ebenfalls gut mit Maria T. klar. Als der Diebstahlsvorwurf gegen sie bekannt wurde, reagierte Maria T. aufgewühlt und mit Tränen, erinnerte sich die Agenturchefin.

Warum sollte Maria T. ihren Kunden Karl M. bestohlen haben? Aber: Wo sind die 1.200 Euro abgeblieben, wenn sie’s nicht getan hat? M. ist trotz seines Alters alles andere als tüddelig – einerseits. Andererseits: Beim wiederholten Schildern des angeblichen Tattages – 19. Januar, es war ein Freitag – ergaben sich sehr wohl Abweichungen. M. musste obendrein zugeben, auch schon einmal den Geburtstag der Tochter verschwitzt zu haben.

Pech ist, dass die Polizei am 20. Januar beim Besuch in Karl M.s Wohnung nicht daran dachte, die leeren Portemonnaies auf Fingerabdrücke untersuchen zu lassen.

Während die Vertreterin der Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf als erwiesen ansah – niemand sonst sei an jenem Januar-Wochenende in M.s Wohnung gewesen außer ihm selbst, seinen Angehörigen und eben Maria T. -, vermisste T.s Verteidiger einen objektiven Beweis für die Täterschaft seiner Mandantin. Dem Richter ging es genauso. Er sprach Maria T. frei. Für eine Verurteilung hätte er 100-prozentig von ihrer Schuld überzeugt sein müssen, erläuterte er seine Entscheidung. Diese 100 Prozent habe die Beweisaufnahme nicht hergegeben.

 




Zugedröhnt übern Lidl-Parkplatz: Anklage „ganzer Roman“

von Andreas Milk
Gemessen an seiner Vorgeschichte, hätte es für den Bergkamener Paul G. (Name geändert) jetzt eigentlich nur noch eins geben dürfen: Knast. 2019 war er wegen Drogenhandels zu zwei Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt worden; einen Teil saß er ab – die Bewährungsfrist für den Rest endet erst 2025. Und nun saß er schon wieder auf der Anklagebank. Statt einer gab es beim Termin vor dem Kamener Strafrichter gleich drei Anklagen gegen ihn. „Ein ganzer Roman“, sagte der Richter.

Im vorigen Jahr war G. demnach erstens ohne Führerschein über die A2 bei Bönen gerauscht – rein in eine Radarkontrolle. Zweitens gurkte er mit seinem Auto betrunken und unter Einfluss von Amphetamin über einen Parkplatz der Firma Lidl in Dortmund. Mit im Wagen: seine Tochter, wenige Monate alt – eine Zeugin sorgte sich um die Kleine und rief die Polizei an. Drittens „rasierte“ er eine Verkehrsinsel an der Jahnstraße in Oberaden – es entstand geringer Sachschaden an Schild und Bordstein – und beging Unfallflucht. Betrunken und ohne Fahrerlaubnis war er auch da.

Scheinbar also ein hoffnungsloser Fall. Doch es gibt ein paar „Abers“. Paul G. hat einen Vollzeitjob – hart, aber eher mäßig bezahlt. Er nahm eine Therapie auf sich, um sein Drogenproblem in den Griff zu kriegen sowie seine Ehe und Familie zu retten. Und: Was den Anklagevorwurf des Fahrens ohne Führerschein angeht, war Paul G. selbst ein Opfer. Er wähnte sich im Besitz einer Fahrerlaubnis, nachdem er in Belgien eine Fahrprüfung absolviert hatte – mutmaßlich bei einer betrügerischen Firma. G. nahm dafür gar einen Scheinwohnsitz im Nachbarland an. Und immerhin war das belgische Papier so gut, dass es nach der Nummer auf dem Lidl-Parkplatz durch die Hände von Polizisten ging, ohne dass sie Verdacht schöpften. Sieht man genauer hin, merkt man: Es fehlt jedes Sicherheitsmerkmal.

„Sie haben sich eine Menge erarbeitet“, gestand der Richter dem Angeklagten zu. Das Urteil: neun Monate Haft – ausgesetzt zur Bewährung. Dazu kommt eine Buße von 600 Euro an das Land. Und: Frühestens in einem Jahr darf Paul G. einen – echten – Führerschein erhalten.

 




Vorwurf der Beleidigung: „Kann aber gar kein Türkisch…“

von Andreas Milk
Die Anklage gegen den Bergkamener Heinz S. (Name geändert) basierte nicht zuletzt auf unterstellten Sprachkenntnissen. Auf Türkisch soll er am Mittag des 30. April an der Shell-Tankstelle Werner Straße eine Frau mit türkischen Wurzeln beleidigt haben. Die angeblichen Beschimpfungen waren übel.

Aber Heinz S. versichert durchaus glaubhaft: Der türkischen Sprache sei er gar nicht mächtig. Schon Englisch wäre heikel. An besagtem Apriltag hatte die Frau in ihrem Auto den Bergkamener – Heinz S. war zu Fuß unterwegs – wohl geschnitten. S. konnte nach eigenen Angaben eine Kollision vermeiden, indem er beherzt zur Seite sprang. Ein paar Meter weiter: Wiedersehen auf dem Tankstellengelände. Es kam zu einem Streit. Gegenseitige Beleidigungen sollen gefallen sein. Die Polizei wurde hinzugezogen; die Frau erstattete Anzeige gegen Heinz S. – und er selbst hatte womöglich das Gleiche vor, aber das ging irgendwie unter.

Einige Zeit später bekam S. einen Strafbefehl – eine Geldstrafe. Er legte Einspruch ein. Drum war das Ganze nun Gegenstand eines öffentlichen Termins im Kamener Amtsgericht.

S. war da, einen Verteidiger hatte er auch mitgebracht. Doch es fehlte die mutmaßlich beleidigte Frau. Ihr Interesse an einer Strafverfolgung sei nicht allzu ausgeprägt, folgerte der Richter. Er stellte mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Heinz S. ohne irgendwelche Auflagen ein. Die Frau muss wegen ihres unentschuldigten Fehlens als Zeugin 300 Euro Ordnungsgeld zahlen – ersatzweise drei Tage in Ordnungshaft sitzen.