Mit Marihuana am Wasserpark geschnappt: Knapp an Haft vorbei

Mit 18 Tütchen Marihuana in der Tasche war Murat O. (Name geändert) Mitte November am Bergkamener Wasserpark geschnappt worden. Heute kam der 24-Jährige vor dem Amtsgericht in Kamen knapp um eine Haftstrafe herum: Richter Martin Klopsch beließ es bei einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. „Ich habe schwer mit mir gekämpft“, so der Richter.

Murat O. hat eine Vorstrafe im Register: Wegen einer Silvesterprügelei bei Schmülling war er zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Die Bewährungsfrist lief, als er bei der Kontrolle der Polizei am Wasserpark auffiel.

Jedes Tütchen soll rund ein Gramm enthalten haben. Zur Herkunft des Stoffs sagte O., er habe kurz vorher in Dortmund an einem Spielautomaten Geld gewonnen und das dann in Marihuana umgsetzt – 100 Euro seien drauf gegangen. „Beim Zugreifen hab‘ ich Herzrasen bekommen.“ Es habe sich um Stoff für den Eigenbedarf gehandelt: Ein paar Partys hätten damals angestanden.
Ob das stimmt, bleibt offen. Richter Klopsch erinnerte daran, der Wasserpark sei „ein bekannter Umschlagplatz für Drogen“.

Mehrfach versicherte Murat O., er bereue, dass er sich auf das Marihuana eingelassen habe. Was die Zukunft angehe: Jetzt habe er gerade eine Stelle bei einem großen Telefonnetzbetreiber in Aussicht.




Zwei Brüder, eine Aussage: „Filmriss“ – und Freispruch

von Andreas Milk

Die Bergkamener Brüder Tobias und Simon K. (Namen geändert) wohnen zusammen, verbringen viel Zeit zusammen – und fuhren heute zusammen nach Kamen zum Amtsgericht: der eine als Angeklagter, der andere als Belastungszeuge. Tobias, der jüngere der beiden, soll Simon, dem älteren, am Nachmittag des 5. April 2018 mit Faust und Schlagring ins Gesicht geschlagen haben.

War das so? Man weiß es nicht. Und man wird es nie wissen. Tobias K. erklärte, er habe an dem Tag eine Menge getrunken und deshalb einen „Filmriss“. Simon K. ging es genauso: „Ich erinnere mich an nichts.“ Fest steht deshalb nur, dass es seinerzeit im Haus einen Polizeieinsatz gab. Den Beamten soll Simon K. von einem Angriff seines Bruders erzählt haben. Aber vor Gericht hat das keine Bedeutung mehr: Wenn da nichts kommt, kommt eben nichts.

Die Konsequenz: Tobias K. wurde freigesprochen. Gut gelaunt verließ er mit dem mutmaßlichen Opfer den Saal. Zwischen ihnen sei „alles in bester Ordnung“, hatte einer im Laufe der Verhandlung erklärt. Nur wenn Alkohol dazu komme – dann sei der Familienfrieden akut gefährdet. Im Fall einer Verurteilung hätten sie sich womöglich erst mal voneinander verabschieden müssen: Tobias K. hat ein ordentliches Vorstrafenregister – es hätte wohl eine Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung gedroht.




Schüler der Gesamtschule erlebten praktischen Rechtskundeunterricht bi vier Verhandlungen am Amtsgericht

Die Schüler/innen des Ergänzungskurses Rechtskunde der Willy-Brandt-Gesamtschule erhielten jetzt eine praktische Unterweisung in Sachen Strafrecht beim Amtsgericht Kamen. Die Exkursion wurde von Rechtsanwalt Meinefeld, im Rahmen seines Rechtskundeunterrichts von 10 Doppelstunden, organisiert. Die Schüler/innen erhielten Einblicke in vier Verhandlungen und waren als Zuschauer hautnah bei der Zeugenvernehmung und Urteilsfindung mit von der Partie.

In den öffentlichen Verhandlungen des Strafgerichtes ging es um recht unterschiedliche Strafanzeigen, angefangen vom Diebstahl, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis bis hin zum Betrug. Die Schüler/innen hatten dabei Gelegenheit, sowohl das Verfahren einer Gerichtsverhandlung und die daran beteiligten Personen (Richter, Staatsanwältin, Angeklagte/r), als auch die relevanten juristischen Fragestellungen genau unter die Lupe zu nehmen.

Interessant waren dabei vor allem die spätere Analyse des Urteils des Richters und deren Begründung des jeweils verhängten Strafmaßes. Dabei wurde den Schüler/innen schnell klar, wie schwierig es mitunter sein kann, die Glaubwürdigkeit der Angeklagten und der Zeugenaussagen möglichst objektiv zu bewerten und eine angemessene Strafe zu finden. Es war ein informativer, spannender und lehrreicher Vormittag.




Nachbarn vor Gericht: „Schlampe“ bringt Haftstrafe

von Andreas Milk

Ob sie nur „Schlampe“ oder sogar „dreckige Schlampe“ zu ihrer Nachbarin gesagt hatte, blieb beim Gerichtstermin offen. Die Bergkamenerin Heike P. (Name geändert) wurde trotzdem zu einer Haftstrafe wegen Beleidigung verurteilt: Drei Monate soll sie verbüßen, entschied der Kamener Amtsrichter.

Seit neun Jahren gebe es in dem Mietshaus Stress mit Heike P., hatte die Nachbarin erzählt. „Sie hat was gegen uns“ – das gehe so weit, dass sie schon mal morgens aus Bosheit die Haustür abschließe, wenn das Nachbarskind den Schulweg antreten wolle. „Ich versuche, ihr aus dem Weg zu gehen.“ Und am Nachmittag des 18. Juli habe es ihr gereicht. Heike P. habe sie vom Balkon aus wüst beschimpft. Ihr Sohn habe neben ihr auf dem Balkon gestanden.
Und gerade dieser Punkt machte die Aussage der Zeugin für den Richter so glaubwürdig: Wollte sie Heike P. grundlos reinreißen, hätte sie schlicht einen Vorfall ohne Mithörer erfinden können.

Heike P. ist vor Gericht Stammkundin. Zum Beispiel war sie 2017 wegen Beleidigung und Bedrohung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sie hatte eine Frau „Türkenschlampe“ genannt und ihr angekündigt, dass sie „bald brennen“ werde. Auch wegen Körperverletzung ist sie schon schuldig gesprochen worden.




Illegales Autorennen: 5400 Euro Strafe

von Andreas Milk

Zwei Männer haben sich am 2. Mai 2018 auf der Bergkamener Nordfeldstraße ein illegales Autorennen geliefert: Zu dieser Überzeugung kam Strafrichter Martin Klopsch am Amtsgericht in Kamen. Einen der beiden – einen 23-Jährigen aus Werne – verurteilte er zu einer Geldstrafe von 5400 Euro. Wer der andere war, ist unbekannt. Sicher ist: Nur mit viel Glück blieb es an jenem Abend bei einem Blechschaden.

Als Zeuge trat in dem Prozess ein Autofahrer auf, der seinerzeit ebenfalls auf der Nordfeldstraße unterwegs war, und zwar in der Gegenrichtung. Bei sich im Wagen hatte er seine Frau und zwei Kinder, Tochter (1) und Sohn (4). Erlaubt ist Tempo 30. „Ein bisschen erschrocken“ habe er sich, als er zwei Autos auf sich zu rasen sah, berichtete der Familienvater. Der erste habe es noch geschafft, auszuweichen und weiterzufahren. Der zweite nicht – der 23-jährige Werner. Sein Ausweichmanöver endete, indem er in einen geparkten Kleintransporter krachte. Darin saß glücklicherweise niemand.

Der Werner selbst erlitt eine Gehirnerschütterung. Er rief die Polizei an – was für ihn spricht. Aber dann – daran konnte sich der Zeuge noch gut erinnern – habe der junge Mann ihm von einem Kumpel erzählt, der ihn mit seinem angeblich schnelleren Auto „gepiesackt“ habe. Gemeint gewesen sei offenbar der vorausgefahrene und inzwischen verschwundene zweite Autofahrer. Im Gerichtssaal wies der Werner das zurück: Es sei kein Rennen gewesen; mit dem zweiten Fahrer habe er nichts zu tun. Eine Behauptung, die der Richter wegen der Zeugenaussage als widerlegt ansah.
Nach Berechnung eines Gutachters muss der Werner mindestens 60, unter Umständen auch rund 70 „Sachen“ auf dem Tacho gehabt haben – also wenigstens doppelt so viel, wie auf der Straße erlaubt ist. Kurz nach Erwerb seines Führerscheins war er schon einmal mit einem Geschwindigkeitsverstoß aufgefallen und musste ein Aufbauseminar absolvieren.

Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung gefordert. Den Paragrafen über illegale Autorennen gibt es erst seit Sommer 2017. Neben der Geldstrafe legte der Richter fest, dass der Werner sich noch mindestens ein Jahr gedulden muss, ehe ihm ein neuer Führerschein ausgestellt werden kann.




Klassiker „Hund und Postbote“: Schmerzensgeld für Briefträger

von Andreas Milk

Hund und Briefträger – traditionell ein schwieriges „Paar“. Die Bergkamener Hundebesitzerin Gisela F. (Name geändert) saß heute als Angeklagte im Amtsgericht Kamen, weil ihr Vierbeiner Henry (Name ebenfalls geändert) Ende Oktober auf den Postboten losgegangen war. Der Zusteller erlitt laut Attest des Kamener Krankenhauses eine oberflächliche Schürfwunde. Blut war nicht geflossen. Und auch die Hose des Mannes sei heil geblieben, sagte Gisela F. in der Verhandlung.

Sie lebt von Rente und Grundsicherung. Wegen des Vorfalls im Oktober hatte sie erst einen Strafbefehl über einen dreistelligen Betrag bekommen. Zu viel, fand nun Richter Christoph Hommel.

Was den eigentlichen „Täter“ Henry betrifft: Der hat eine Rückenhöhe von rund einem halben Meter, ist nach Angaben von Gisela F. freundlich – hat allerdings eine Abneigung gegen die Fahrräder der Post. Und so „zwickte“ er halt zu, als damals der Briefträger plötzlich in der Einfahrt auftauchte, während Gisela F. mit Gartenarbeit beschäftigt war. Der Hund passe auf sie auf, erzählte sie. Vor ein paar Jahren habe er sie nach einem Schlaganfall gefunden und Alarm geschlagen. Seitdem lasse er sie nicht aus den Augen.

Der Strafbefehl ist nach dem Gerichtstermin vom Tisch. Gisela F. muss dem Postboten ein Schmerzensgeld von 50 Euro zahlen – dann ist die Sache ohne Vorstrafe erledigt. Das Geld soll sich der Postbote in den kommenden Tagen bei ihr abholen. Henry wird’s wohl dulden.




Ehefrau im Schlaf gewürgt: Geldstrafe

von Andreas Milk

In einer Nacht im Frühjahr 2018 wurde eine Frau in Bergkamen wach, weil ihr Mann sie würgte. Beide Hände habe er der Mutter um den Hals gelegt, erzählte die 13 Jahre alte Tochter des Paars im Kamener Amtsgericht. Sie selbst hatte neben der Mutter geschlafen. Sie stieß den betrunkenen Vater von der Mutter herunter. Die Mutter versteckte sich danach im Schrank. Der Vater ging in die Küche. Am nächsten Tag verließ ihn seine Frau: Sie ging zu einer Freundin. Seitdem sind die Eheleute getrennt.

Die Tochter war nach der nächtlichen Attacke zuerst beim Vater geblieben. Warum die Mutter sie nicht gleich mitnahm, blieb in der Verhandlung offen. Immerhin: Der Mann hatte dem Mädchen nichts getan. Aber er drohte ihr Tage später, sie zu töten, weil sie zur Mutter halte. Mittlerweile hat auch die Tochter mit dem Vater nichts mehr zu tun.

Während die Mutter vor Gericht nicht mehr gegen den Mann aussagen wollte, lieferte die 13-Jährige detallierte Schilderungen. „Er trinkt viel Alkohol“, erzählte sie über den Vater. Hätte auch sie geschwiegen – ihr Vater wäre wohl freigesprochen worden. Denn frühere Aussagen bei der Polizei zählen im Gerichtssaal nicht.

Der Angeklagte selbst gab an, weder habe er seine Frau gewürgt, noch habe er ihr oder der Tochter mit Mord gedroht. Er sei nur verärgert gewesen, weil seine Frau ohne sein Wissen teure Tickets für Flüge in die vietnamesische Heimat der Eheleute gekauft habe.

Die Frau hatte durch das Würgen keine Verletzung erlitten, auch Sprechen und Schlucken klappten noch. Fazit des Gerichts: Der Angriff war nicht lebensbedrohlich. Wegen Körperverletzung und Bedrohung verurteilte es den beschäftigungslosen Bergkamener zu einer Geldstrafe von 700 Euro. Wovon er die denn bezahlen solle, fragte er.




„Ich bin ja schuldig“ – sagt die Frau mit dem Pflegejob

von Andreas Milk

Es braucht wenig „kriminelle Energie“, um als Angeklagter vor Gericht zu stehen – oder sogar in U-Haft zu kommen. Das hat sich heute einmal mehr am Kamener Amtsgericht gezeigt. Ein Kraftfahrer aus Kamen und eine Pflegeassistentin aus Bergkamen hatten zu Unrecht Geld erhalten – er vom Jobcenter, sie von der Arbeitsagentur. Beide hatten es versäumt, den Behörden zu sagen, dass sie Arbeit hatten. Juristisch gesehen: Betrug.

Der Mann aus Kamen, Ende 50, war seit Mitte Mai 2017 bei einer Zeitarbeitsfirma. Für die Monate Juni bis August überwies ihm das Jobcenter trotzdem insgesamt 1348 Euro. Dass etwas nicht stimmte, merkte das Jobcenter schließlich bei einem Datenabgleich. Fast zeitgleich meldete sich auch der Kamener beim Jobcenter – und zwar, weil er seine Arbeitsstelle da schon wieder verloren hatte. Bereits den Beginn dieser Arbeit mitzuteilen, sei ihm nicht in den Sinn gekommen, erzählte der Mann dem Richter. Der Fehler sei „nicht mit voller Absicht“ passiert. Zur Vorgeschichte gehören ein Alkoholproblem, Depressionen und Suizidgefahr. „Ich habe mich abgeschottet.“ Für rechtliche Belange hat er auf eigenen Wunsch eine Betreuerin. Die 1348 Euro hat er längst zurückgezahlt. Vor allem aber war er wegen der ganzen Sache mehr als drei Wochen in der JVA. Denn weil er bei einem ersten Termin gefehlt hatte, erging ein Haftbefehl. Das Urteil nun: eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 15 Euro. Immerhin ist ein Drittel der Summe durch die abgesessene Haft erledigt.

Um einen Schaden von 759 Euro ging es im Prozess gegen die Bergkamener Pflegeassistentin. Der Arbeitsagentur hatte sie im August 2018 mitgeteilt, dass sie ab September eine Stelle haben werde. Tatsächlich arbeitete sie zu dem Zeitpunkt schon. Das sei „keine Absicht“ gewesen, erklärte die Frau peinlich berührt dem Richter, entschuldigte sich mehrfach und sprach von einem Todesfall in der Familie – sie sei durcheinander gewesen. Für ihren 30-Stunden-Job bekommt sie knapp 1100 Euro netto monatlich. Die 759 Euro von der Arbeitsagentur will sie nach und nach zurückzahlen. Das Gerichtsurteil – eine Geldstrafe von weiteren 900 Euro – akzeptierte sie sofort. „Ich bin ja schuldig.“




Ex-Nachbarn vor Gericht: „Sie wollte mich vernichten“

von Andreas Milk

Nachdem die ehemaligen Nachbarn aus Oberaden gesagt hatten, was es zu sagen gab, hatte der Kamener Amtsrichter noch einen dringenden Wunsch: „Dass Sie sich alle aus dem Wege gehen.“ Die 35-jährige Hausfrau und Mutter Bianca M. (Namen geändert) war angeklagt, weil sie am 22. Mai 2018 mit Bildaufnahmen den höchstpersönlichen Lebensbereich von Klaus S. (46) verletzt haben soll. Beide lebten im selben Mietshaus. Sie sagt heute: „Ich bin seinetwegen weggezogen.“ Er sagt: „Seit sie raus ist, ist es bedeutend ruhiger.“

Klaus S. hatte Bianca M. angezeigt, weil sie mit dem Handy in seine Wohnung hinein fotografiert habe. Außerdem habe sie ihre Tochter dazu gebracht, das Gleiche zu tun. Viel Klarheit brachte der Prozess nicht – höchstens darüber, wie glücklich sich ein/e jede/r schätzen darf, wenn er/sie nette Nachbarn hat. Laut Bianca M. war es Klaus S. selbst, der wieder und wieder die Handykamera zückte. Und laut Klaus S. wiederum wollte Bianca M. ihn regelrecht „vernichten“ und habe Andere gegen ihn aufgehetzt. Auf Anraten eines Polizisten habe er sie schließlich „zurückgefilmt“. Einen USB-Stick mit den so entstandenen Aufnahmen habe er auf der Wache abgeliefert. Bloß: In den Akten findet sich davon nichts.

Der Richter stellte das Verfahren gegen Bianca M. ein – unter anderem, weil nicht bewiesen sei, dass am 22. Mai irgendwelche Filme oder Fotos vom damaligen Nachbarn Klaus S. entstanden seien. S. hat die Möglichkeit, Privatklage zu erheben – falls er nicht doch zu dem Schluss gelangt, dass es langsam mal genug ist.




Kopfhörer-Klau bei Berlet: Elektronik schafft Klarheit

von Andreas Milk
Der Berlet-Markt „An der Bummansburg“ in Rünthe verkauft nicht nur Elektronik – er nutzt sie auch. Aufnahmen aus den Überwachungskameras überführten einen Ladendieb, der auf den ersten Blick gar keiner zu sein schien: Silvio B. (Name geändert) musste sich jetzt vor dem Strafrichter am Amtsgericht in Kamen verantworten.

Der 29-jährige Dortmunder hatte im vergangenen Mai bei Berlet mitgeholfen, zwei Kopfhörer der Marke Bose im Gesamtwert von 756 Euro zu klauen. Es gab zwei Mittäter – einen Mann und eine Frau. Der Mann nahm als Erster die Kopfhörer an sich, deponierte sie an einem verabredeten Platz. Die Frau steckte sie dort ein und schmuggelte sie durch die Kassenzone. Der Job von Silvio B. war es, Deckung zu liefern und den Kassierer beim Ertönen des Diebstahl-Alarms abzulenken. All das ist festgehalten auf Kamerabildern aus verschiedensten Perspektiven.

Leugnen wäre zwecklos gewesen – Silvio B. gab beim Gerichtstermin seinen Tatbeitrag zu. Wer die Komplizen waren, ist bis heute ungeklärt. „Solo“ war B. dann fünf Monate später auf dem Dortmunder Westenhellweg aktiv: Bei einem Herrenausstatter zog er sich ein Paar schicke Schuhe an – Wert: 150 Euro – und spazierte aus dem Laden. Das fiel auf. Wieder setzte es eine Anzeige wegen Diebstahls.

Schon vor einigen Jahren hatte B. sich strafbar gemacht, vor allem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auch ein Betrug war mal dabei. Es gab jeweils eine Geldstrafe. Sein Geständnis rettete ihn diesmal vor einer (Bewährungs-) Haftstrafe: 120 Tagessätze à 10 Euro muss er zahlen. Außerdem muss er Berlet die Kopfhörer ersetzen. Die sind – im Gegensatz zu den Schuhen vom Westenhellweg – weiter verschwunden.




Unfallflucht: Eine Geldstrafe – und: Gute Wünsche

von Andreas Milk
Es war sozusagen eine Sache unter Kollegen. Die junge Frau, die im Kamener Amtsgericht als Angeklagte saß, ist Jurastudentin. In Bergkamen hatte sie nach Auffassung der Staatsanwaltschaft eine Unfallflucht begangen: Im Juli vorigen Jahres, an einem Vormittag, habe sie mit ihrem Auto auf der Parkstraße einen anderen Wagen gerammt und sei weiter gefahren. Jemand gab der Polizei ihr Kennzeichen. Die Reparatur des anderen Fahrzeugs kostete später mehr als 7.000 Euro.

„Ich habe den Unfall nicht bemerkt“, sagte nun die Studentin. Dafür hatte sie auch eine Erklärung. Ihrer kleinen Tochter, die auf der Rückbank saß, sei es schlecht gegangen; sie habe Schmerzen gehabt und geschrien. Ein Arztbesuch stand an. Kurz: Es war stressig.

Von dem Schaden am anderen Wagen gibt es Fotos. Denen nach zu urteilen, hätte die junge Frau den Zusammenstoß wohl mitkriegen müssen, fand der Richter. Und er wies die angehende Juristin darauf hin, dass ein Gutachten zur Klärung dieser Frage ein paar Tausender kosten könnte. Kosten, die sie im Falle einer Verurteilung zusätzlich zu tragen hätte.

Aber so weit kommt es nicht. Die Studentin verzichtete auf eine aufwendige Beweiserhebung und akzeptierte am Ende auch das Urteil: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 10 Euro, dazu eine fünfmonatige Führerscheinsperre. Ihr Führungszeugnis bleibt bei einer solch geringen Strafe „sauber“. Und gute Wünsche für ihre Ausbildung gab es auch noch.