25-Jährige vor Gericht: Lebensunterhalt? – „Ich klaue alles!“

von Andreas Milk
Offen, freundlich, dem Anschein nach guter Dinge saß die Bergkamenerin vor dem Kamener Strafrichter. „Ich klaue alles“, antwortete Sarah H. (25, Name geändert) auf die Frage, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreite. Und genau darum ging es in der Verhandlung auch: um Diebstahl.

Im September stahl Sarah H. bei Rossmann Waren für knapp 90 Euro, unter anderem Rasierer, die sie später weiterverkaufen wollte. Einige Tage später griff sie nochmal im Erotikmarkt Novum zu, diesmal Waren für rund 150 Euro: „Das war für mich selbst.“

Sarah H. ist ohne festen Wohnsitz, sie lebt bei einer Freundin. Sie ist drogenabhängig, „auch wenn man es mir nicht ansieht“ – seit einem Vierteljahr rauche sie „Shore“, Heroin. Einen Job hatte sie zuletzt im August. Danach bezog sie erst Arbeitslosengeld I, später ging sie zum Jobcenter. Seit Dezember sei sie nicht mehr „im System“, sagt sie: Die Drogensucht mache sie für den Arbeitsmarkt ja unbrauchbar.

Neben den Klauaktionen bei Rossmann und Novum war noch mehr: Es laufen weitere Ermittlungen, bloß haben die noch nicht zu Anklagen geführt. Das Urteil diesmal: eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 10 Euro. Eine solche Geldstrafe lässt sich in gemeinnützige Arbeit umwandeln. Weit härtere Alternative wäre das Absitzen: 40 Tage Gefängnis also. Der Richter riet der jungen Frau, sich ans Sozialamt zu wenden. Von Diebstahl zu leben – das könne es nicht sein.




Baby im Auto, Alkohol im Blut: 3.000 Euro Strafe

von Andreas Milk
Mit ihm im Auto waren seine Freundin und das gemeinsame Kind, wenige Monate alt; am Steuer saß – betrunken – der 34-jährige Bergkamener Marek S. (Name geändert). Führerschein: nicht vorhanden. Und dann passierte auf der A2 auch noch ein Unfall mit anschließender Verfolgungsjagd durch Kamen. Der Amtsrichter verurteilte S. heute zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 25 Euro.

Es ging um den frühen Abend des 22. August 2019. Marek S. hatte am Nachmittag in Beckum getrunken. Nun war er zusammen mit seiner kleinen Familie auf dem Heimweg. Eine spätere Blutprobe ergab 1,59 Promille. Das heißt: Als es auf der A2 krachte, muss S. wohl rund 1,8 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. S. stieß auf der Autobahn mit dem Wagen eines Mannes aus Hamm zusammen. Der erzählte jetzt dem Richter: „Ich hab‘ mich dahintergeklemmt und die Polizei angerufen.“ S. habe abrupt Spuren gewechselt, nach dem Verlassen der A2 vor einer grünen Ampel an der Lünener Straße gebremst, vor einer roten dagegen Gas gegeben. Aber der Hammer – von Beruf Rettungssanitäter – ließ sich nicht abhängen, hielt per Freisprecheinrichtung die Polizei auf dem aktuellen Stand. In Kamen-Mitte zogen die Beamten Marek S. aus dem Verkehr.

Seinen Führerschein hatten ihm die Behörden schon in seiner Heimat Polen entzogen. Warum er überhaupt ein Auto besaß, konnte er nicht erklären. Dass er gefahren war an diesem Augusttag, gab er zu. Die Geldstrafe samt zweijähriger Führerscheinsperre akzeptierte er. „Es war ganz knapp vor einer Freiheitsstrafe“, erklärte ihm der Richter.




Zwei Vergewaltigungen: Prozess vor dem Landgericht Dortmund startet am Dienstag

von Andreas Milk
Er soll eine Jugendliche und eine junge Frau vergewaltigt haben: die Jugendliche in Kamen am Koppelteich, die junge Frau zwei Tage später in Bergkamen an der Werner Straße. Am Dienstag kommender Woche beginnt der Prozess gegen den 25-Jährigen vor dem Landgericht Dortmund.

Das Opfer in Kamen war zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt. In der Nacht zum 9. August 2019 war sie mit Freunden im Postpark. Auch der Angeklagte war wohl dabei. Das Mädchen sah ihn später auf dem Heimweg wieder. Die beiden aßen in einem Imbiss zusammen. Schließlich soll der Mann sie gebeten haben, ihn zum Koppelteich zu begleiten. Dort begann er laut Anklage, sie unsittlich zu berühren. Das Mädchen habe sich gewehrt. Was dann passiert sein soll, schildert ein Sprecher des Landgerichts so: Der Mann schulterte sie kopfüber, trug sie zu einem Gebüsch, hielt ihr den Mund zu, als ein Passant vorbei kam, und drohte dem Mädchen, ihr die Kehle aufzuschlitzen, falls sie nicht mitmache.

Das zweite Opfer – am frühen Morgen des 11. August in Bergkamen – soll der Angeklagte schon seit Jahren gekannt haben. Die Frau (21) habe ihn gebeten, sie nach Hause zu bringen. Unterwegs hielten beide laut Angaben der Frau für einen Joint – als sie dann weitergehen wollte, habe er sie geschubst, auf den Rücken gedreht und gedroht, etwas Schlimmes werde passieren, wenn sie nicht tue, was er wolle.
Nach den beiden Vergewaltigungen war der Tatverdächtige tagelang auf der Flucht. Gefasst wurde er am 15. August am Busbahnhof in Senden. Er war schon wegen Vergewaltigung in Jugendhaft und hatte an einem Anti-Rückfall-Programm des Landes teilgenommen. Seit der Festnahme im August ist er in Untersuchungshaft.




Bergkamenerin verspricht vor dem Amtsgericht: „I’ll make the deutsche Führerschein“

von Andreas Milk
Angeklagte vor Gericht dürfen, bevor das Urteil gesprochen wird, im „Letzten Wort“ nochmal alles sagen, was sie sagen wollen. Eine 35-jährige Bergkamenerin tat das heute auf Englisch – jedenfalls teilweise: „I promise you I’ll make the deutsche Führerschein.“ Dass sie den noch nicht besitzt, hatte sie auf die Anklagebank im Kamener Amtsgericht gebracht.

Die Frau stammt aus Jordanien, ist außerdem US-Staatsbürgerin. Im September und Dezember vergangenen Jahres saß sie in Bergkamen und in Werne hinterm Steuer ihres Mercedes. Sie hatte einen jordanischen Führerschein bei sich. Bloß war der in Deutschland nicht mehr gültig. Die Frau hatte sich vorher länger als sechs Monate in Deutschland aufgehalten – um weiter hier Auto fahren zu dürfen, hätte sie sich um eine deutsche Fahrerlaubnis kümmern müssen.

Ob ihr das tatsächlich klar war, ist die Frage. Bei einer Verkehrskontrolle mit dem jordanischen Dokument habe ihr ein Polizist lediglich ein Verwarngeld von 15 Euro abgenommen, berichtete sie. Wichtig war ihr auch festzuhalten, dass sie nicht zum Vergnügen gefahren sei, sondern ihrer Kinder wegen. Das „Tatwerkzeug“ – den Mercedes – hat sie inzwischen verkauft.

Der Richter verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 10 Euro wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. „Sie wussten, dass Sie keinen Führerschein hatten“, war er überzeugt: Es gab bereits 2018 ein ähnliches Verfahren gegen die Bergkamenerin. Eine Sperre für den Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis bekam die Frau vor Gericht beim heutigen Termin zwar nicht. Das bedeutet aber nicht, dass es keine Hürden gäbe: Das Straßenverkehrsamt des Kreises wird sich näher mit ihr beschäftigen, sobald sie einen Führerschein beantragt.




Familiensache „Schwarzfahrt“: Vater und Sohn vor Gericht

von Andreas Milk
Vater (47) und Sohn (24) gemeinsam auf der Anklagebank: Die beiden Bergkamener mussten sich verantworten wegen Fahrens ohne Führerschein (der Sohn) und wegen des Zulassens des Fahrens ohne Führerschein (der Vater). Geldstrafen gab es am Ende für beide.
Auf der Ebertstraße war der Sohn am 3. September in einem Opel Astra, der seinem Vater gehörte, mit zu hohem Tempo erwischt worden. Er besaß keine Fahrerlaubnis und gab das auch sofort zu.

Bei ihm den Überblick zu behalten, ist nicht ganz leicht: Im November – also zwei Monate nach der Fahrt über die Ebertstraße – wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt für eine weitere „Schwarzfahrt“, die er schon im März vorigen Jahres begangen hatte, ebenfalls mit Vaters Auto. Der Richter im neuen Prozess war sich nun sicher: Von dieser ersten Fahrt im März und ihren Folgen muss der Vater etwas mitbekommen haben – und hätte deshalb seinem Sohn im September den Astra gar nicht mehr überlassen dürfen.
Fest steht, dass die Männer eher locker mit Post von Polizei und Justiz umgegangen sind. Der Vater etwa ignorierte mehrere Briefe – und reagierte erst, als er mit einer handfesten Haftandrohung konfrontiert war.

Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro muss nun der Sohn zahlen – 40 Tagessätze à 50 Euro der Vater. Die Zahl der Tagessätze hängt von der individuellen Schuld ab – die Höhe der Tagessätze vom Einkommen. Und: Den Opel Astra sehen Vater und Sohn nicht wieder. Der Wagen wurde eingezogen. Er wird vielleicht versteigert, vielleicht aber auch verschrottet.




Mit Schreckschusswaffe auf den Rathausvorplatz

von Andreas Milk
Es war ein gehöriger Schreck für eine Mutter, die am frühen Abend des 11. September mit ihren Kindern über den Bergkamener Rathausvorplatz in Richtung Kaufland ging: „Lauf, der hat eine Pistole“, rief plötzlich ihre 16-jährige Tochter. Und tatsächlich stand da ein Mann mit einer Waffe in der Hand. Etwas später tauchte er an der Ebertstraße vor einem Kiosk auf und schob sich die Pistole in den Mund. Heute nun saß er, sichtlich zerknirscht, vor dem Kamener Amtsrichter: wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Es handelte sich um eine Schreckschusswaffe. Erkan E. (Name geändert) sagte, er habe sie irgendwann gekauft, um zu Silvester damit rumzuballern. Dass ihm der Auftritt am 11. September mehr als nur ein bisschen peinlich war, ließ sich nicht übersehen. Auf seinem Stuhl machte der schmächtige Mann sich klein. Schon vor Beginn der Verhandlung hatte er sich auf dem Gerichtsflur bei der Mutter vom Rathausplatz entschuldigt. Sie nahm seine Entschuldigung an. Es sei so einiges zusammengekommen an dem Abend, erzählte E.: Ehestress, ein kurz vorher erlittener Unfall – er war bei Hausarbeiten aus dem Fenster gestürzt -, Alkohol. Ein Test ergab seinerzeit rund zwei Promille. Er habe niemandem drohen wollen – eher sei es ihm wohl um Aufmerksamkeit gegangen.

E. hat Vorstrafen, unter anderem wegen Drogendelikten und Trunkenheit im Verkehr. Seine Bewährungshelferin schilderte ihn als antriebslosen, deprimierten Menschen mit wenig Selbstwertgefühl. Die Ursachen für seine Probleme gehe er einfach nicht an.
Das Urteil: eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 10 Euro. E. lebt von Hartz IV. Als Alternative zur Zahlung der Strafe komme auch das Ableisten gemeinnütziger Arbeit in Betracht, erklärte ihm der Richter. Was E. am 11. September getan habe, sei weniger für Andere und mehr für sich selbst zum Schaden gewesen. „Sie müssen zum Arzt gehen und sich helfen lassen.“




Prozess gegen mutmaßlichen Vergewaltiger beginnt am 10. Januar: Opfer – eine 15-jährige Schülerin

Gegen einen 33-jährigen Bergkamener, der am 13. Juli 2019 an den Bahngleisen in der Nähe des ehemaligen Bahnhofs Oberaden eine 15-jährige Schülerin vergewaltigt haben soll, beginnt am 10. Januar 2020 vor dem Landgericht Dortmund. Der mutmaßliche Täter wurde nach sieben Tagen von der Polizei gefasst. Er sitzt seitdem in der JVA Dortmund in Untersuchungshaft.

Wie der Anklage durch die Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist, ist der Mann bei der Tat mit äußerster Brutalität vorgegangen. Dies wird ihm auch bei einer weiteren Tat am 22. Juli 2012 in Kamen vorgeworfen. Das damalige Opfer wehrte sich heftig und rief laut um Hilfe. Dadurch wurden Zeugen aufmerksam. Als sie sich näherten, flüchtete der Täter, bevor es zu einer Vergewaltigung kam.

Sollte der Bergkamener verurteilt werden, droht im nicht nur eine lange Freiheitsstrafe, sondern auch anschließend eine Sicherungsverwahrung.




Ex-Paare vor Gericht: Hier Schläge – da kaputte Spiegel

von Andreas Milk
Zwei Mal hatte es der Kamener Amtsrichter an diesem Mittwoch mit kaputt gegangenen Beziehungen zu tun. Bei einem getrennt lebenden Ehepaar aus Bergkamen ging es um Schläge ins Gesicht, bei einem ehemaligen Liebespaar aus Kamen und Lünen um abgetretene Außenspiegel an einem Ford Fiesta. In beiden Fällen saß der männliche Teil des Paars auf der Anklagebank.

Einer der Männer hat schon Gerichtserfahrung: Der Bergkamener Johannes B. (Namen geändert), 25, stand noch unter Bewährung, als er am 27. Juli seiner Frau mehrfach ins Gesicht schlug. Tatort war der Wartebereich der Kinderklinik in Hamm. Die zweijährige Tochter des Paars sollte wegen hohen Fiebers untersucht werden. Dass ihr Mann in Gegenwart der Kleinen zuschlug, schockte die Frau: „So kannte ich ihn nicht.“ Zoff sei üblich gewesen, Johannes B. habe allerdings Rücksicht auf das Kind genommen. War die Tochter aber nicht in der Nähe, schenkten sich die Eheleute nichts: „Wir haben beide Fehler gemacht“, sagt die Frau; man habe sich „gegenseitig vor die Fratze gekloppt“. Neben der Attacke in der Klinik ging es im Prozess um Drohungen B.s gegen seinen Vater, abgesetzt per WhatsApp. Johannes B. hat nicht nur Vorstrafen, sondern auch ein Alkoholproblem. Laut seiner Bewährungshelferin ist dieses Problem „eklatant“. Das Urteil am Ende: 14 Monate Haft – ohne Bewährung. B. will in Berufung gehen.

Der zweite Mann auf der Anklagebank war Markus P., 35 Jahre. Der Lüner kam nicht mit der Trennung von seiner Kamener Freundin klar. Seinen Frust reagierte er an den Außenspiegeln ihres Wagens ab. Von einer komplizierten Beziehung zu sprechen, scheint noch untertrieben. Markus P. berichtete, die 27-Jährige habe ihn betrogen und in einer langen On/Off-Beziehung zermürbt. Nach einem Suizidversuch wurde er im Dortmunder Landeskrankenhaus behandelt. Seine Ex-Freundin sagte, P. habe sie gestalkt. Es gab gegenseitige Strafanzeigen wegen Freiheitsberaubung. Seit Ende Oktober sind die beiden getrennt – diesmal anscheinend endgültig. Wegen der Beschädigung der Spiegel wurde Markus P. – er lebt derzeit von Hartz IV – zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt.




Haft für hartnäckiges Fahren ohne „Lappen“: Neun Monate ohne Bewährung

von Andreas Milk
Der Bergkamener Adrian L. (Name geändert) war am 10. Mai vom Amtsgericht Lünen wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt worden. Zwei Tage später tat er es wieder, in den Wochen danach mindestens zwei weitere Male – in Kamen, Steinfurt und Bergkamen. „Sie haben das alles nicht ernst genommen“, hielt ihm jetzt der Kamener Amtsrichter vor. Konsequenz der drei jüngsten Fahrten: Neun Monate Haft – diesmal ohne Bewährung.

Das Delikt, das L. so hartnäckig wieder und wieder begangen habe, sei eigentlich keines, wofür er jemanden gern ins Gefängnis schicke, sagte der Richter. Aber: „Wir müssen Ihnen zeigen, dass es so nicht geht. Das heißt: Knast.“

Im ersten Fall war L. auf dem Weg zur Arbeit in einem Kamener Logistikbetrieb, im zweiten Fall wollte er seine kranke Freundin besuchen, im dritten Fall schließlich hatte er den Wagen vor seiner Bergkamener Wohnung ein paar Meter versetzen wollen, als eine Polizeistreife des Weges kam, die Adrian L. schon von früher kannte. Es hatte vor Jahren alles damit begonnen, dass er einen mazedonischen Führerschein besaß, mit dem er sich hinters Steuer setzte, obwohl er die Fahrerlaubnis erst hätte umschreiben lassen müssen.Adrian L. hat die Verstöße gegen das Gesetz stets unumwunden zugegeben. Ehrlich, aber leichtsinnig sei er, hielt ihm der Richter vor. Und auch, dass ein „richtiger“ Führerschein durchs Schwarzfahren in immer weitere Ferne rücke.




Tödlicher Unfall vorm Lidl in Oberaden: Schlimme Folgen – geringe Schuld

von Andreas Milk
Am 14. Februar dieses Jahres, kurz nach 19 Uhr, hatte die Oberadenerin Luise H. (Namen geändert), 86 Jahre, nur noch eben eine Kleinigkeit aus dem Lidl an der Jahnstraße geholt. Auf dem Weg nach Hause überquerte sie die Fahrbahn und wurde mit ihrem Rollator vom Auto des 46-jährigen Thomas P. erfasst. Vier Tage später starb sie im Krankenhaus. Thomas P. stand jetzt wegen fahrlässiger Tötung vor dem Kamener Amtsrichter.

Und der stellte fest: Es war ein Unfall, wie wohl jeder Autofahrer ihn hätte „bauen“ können. Thomas P. war ein bisschen zu schnell unterwegs – wohl etwa mit 35 statt der erlaubten 30 Kilometer pro Stunde -, es war dunkel, Luise H. war dunkel gekleidet, ihr Rollator ohne Reflektoren. Thomas P. hätte laut einem Gutachter gut eine Sekunde Zeit gehabt, die Kollision noch zu verhindern. Das heißt: Ein voll konzentrierter und reaktionsbereiter Autofahrer hätte vor Luise H. stoppen können. Thomas P. ist ein klassischer „unbescholtener Bürger“, keine Vorstrafe, keine Eintragungen in Flensburg. „Ich bin sehr traurig über diesen Vorgang.“ Als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr war es es gewohnt, anderen Menschen zu helfen. Nach dem Unfall tat er auch für Luise H., was er konnte.

Ihre Verletzungen waren so, dass ein jüngerer, gesünderer Mensch sie vermutlich überlebt hätte. Unter anderem gab es Rippenfrakturen. Im Obduktionsbericht ist von plötzlichem Herztod die Rede. Luise H. hatte Vorerkrankungen. Der Unfall soll ihren Tod mit verursacht haben – aber das war es eben nicht allein.

Schreckliche Folgen – geringes Verschulden: Das Verfahren gegen Thomas P. wird gegen Auflagen eingestellt. P. muss den beiden Töchtern von Luise H. je 2.500 Euro Hinterbliebenengeld zahlen, außerdem 3.000 Euro als Bußgeld an die Stiftung Evangelische Jugendhilfe Menden. Sobald er das getan hat, ist der Fall abgehakt – juristisch.




Von Sperrfrist zu Sperrfrist – und mit dem Jaguar in einen Volvo

von Andreas Milk
Der Jaguar gehörte ihm noch nicht so richtig – aber der 51-jährige Bergkamener Jürgen K. (Name geändert) baute mit dem schicken Wagen schon mal einen Unfall. Dabei hatte er rund 0,9 Promille Alkohol im Blut. Vor dem Amtsgericht in Kamen warf ihm die Staatsanwaltschaft jetzt fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vor.

Der Unfall passierte am Nachmittag des 5. Juli in Bergkamen auf der Kampstraße, am Kreisel Schulstraße. K. war mit dem Jaguar unterwegs auf Probefahrt: Er wollte den Wagen kaufen, vorher aber noch damit zum TÜV. Dazu kam es nicht mehr. Am Kreisel krachte Jürgen K. in einen vor ihm wartenden Volvo. Schadenshöhe: knapp 3.000 Euro.

„Ich hab‘ einen Fehler gemacht“, gab K. im Prozess zu. Drei Krombacher habe er vor der Tour auf nüchternen Magen getrunken und sich noch fahrtüchtig gefühlt.

Der Schaden an dem Volvo ist nach Angaben seines Besitzers bis heute nicht reguliert. Dazu hätte der damalige Jaguar-Halter den Unfall an seine Versicherung melden müssen – tat das aber wohl nicht. Mittlerweile gehört der Jaguar tatsächlich Jürgen K. – bloß hat der seit dem Unfall keinen Führerschein mehr. Er will seine Neuerwerbung nun weiter verkaufen.

Auch die nächsten zwölf Monate wird er ohne Führerschein auskommen müssen. Neben dieser Sperrfrist verhängte der Richter eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro. K.s Geständnis wertete der Richter positiv. Negativ dagegen: eine Vorstrafe wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Erst vor gut einem Jahr – im Oktober 2018 – hatte Jürgen K. nach Ablauf der Sperrfrist seinen vorerst letzten Führerschein ausgehändigt bekommen.