Bergkamenerin verspricht vor dem Amtsgericht: „I’ll make the deutsche Führerschein“

von Andreas Milk
Angeklagte vor Gericht dürfen, bevor das Urteil gesprochen wird, im „Letzten Wort“ nochmal alles sagen, was sie sagen wollen. Eine 35-jährige Bergkamenerin tat das heute auf Englisch – jedenfalls teilweise: „I promise you I’ll make the deutsche Führerschein.“ Dass sie den noch nicht besitzt, hatte sie auf die Anklagebank im Kamener Amtsgericht gebracht.

Die Frau stammt aus Jordanien, ist außerdem US-Staatsbürgerin. Im September und Dezember vergangenen Jahres saß sie in Bergkamen und in Werne hinterm Steuer ihres Mercedes. Sie hatte einen jordanischen Führerschein bei sich. Bloß war der in Deutschland nicht mehr gültig. Die Frau hatte sich vorher länger als sechs Monate in Deutschland aufgehalten – um weiter hier Auto fahren zu dürfen, hätte sie sich um eine deutsche Fahrerlaubnis kümmern müssen.

Ob ihr das tatsächlich klar war, ist die Frage. Bei einer Verkehrskontrolle mit dem jordanischen Dokument habe ihr ein Polizist lediglich ein Verwarngeld von 15 Euro abgenommen, berichtete sie. Wichtig war ihr auch festzuhalten, dass sie nicht zum Vergnügen gefahren sei, sondern ihrer Kinder wegen. Das „Tatwerkzeug“ – den Mercedes – hat sie inzwischen verkauft.

Der Richter verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 10 Euro wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. „Sie wussten, dass Sie keinen Führerschein hatten“, war er überzeugt: Es gab bereits 2018 ein ähnliches Verfahren gegen die Bergkamenerin. Eine Sperre für den Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis bekam die Frau vor Gericht beim heutigen Termin zwar nicht. Das bedeutet aber nicht, dass es keine Hürden gäbe: Das Straßenverkehrsamt des Kreises wird sich näher mit ihr beschäftigen, sobald sie einen Führerschein beantragt.




Familiensache „Schwarzfahrt“: Vater und Sohn vor Gericht

von Andreas Milk
Vater (47) und Sohn (24) gemeinsam auf der Anklagebank: Die beiden Bergkamener mussten sich verantworten wegen Fahrens ohne Führerschein (der Sohn) und wegen des Zulassens des Fahrens ohne Führerschein (der Vater). Geldstrafen gab es am Ende für beide.
Auf der Ebertstraße war der Sohn am 3. September in einem Opel Astra, der seinem Vater gehörte, mit zu hohem Tempo erwischt worden. Er besaß keine Fahrerlaubnis und gab das auch sofort zu.

Bei ihm den Überblick zu behalten, ist nicht ganz leicht: Im November – also zwei Monate nach der Fahrt über die Ebertstraße – wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt für eine weitere „Schwarzfahrt“, die er schon im März vorigen Jahres begangen hatte, ebenfalls mit Vaters Auto. Der Richter im neuen Prozess war sich nun sicher: Von dieser ersten Fahrt im März und ihren Folgen muss der Vater etwas mitbekommen haben – und hätte deshalb seinem Sohn im September den Astra gar nicht mehr überlassen dürfen.
Fest steht, dass die Männer eher locker mit Post von Polizei und Justiz umgegangen sind. Der Vater etwa ignorierte mehrere Briefe – und reagierte erst, als er mit einer handfesten Haftandrohung konfrontiert war.

Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro muss nun der Sohn zahlen – 40 Tagessätze à 50 Euro der Vater. Die Zahl der Tagessätze hängt von der individuellen Schuld ab – die Höhe der Tagessätze vom Einkommen. Und: Den Opel Astra sehen Vater und Sohn nicht wieder. Der Wagen wurde eingezogen. Er wird vielleicht versteigert, vielleicht aber auch verschrottet.




Mit Schreckschusswaffe auf den Rathausvorplatz

von Andreas Milk
Es war ein gehöriger Schreck für eine Mutter, die am frühen Abend des 11. September mit ihren Kindern über den Bergkamener Rathausvorplatz in Richtung Kaufland ging: „Lauf, der hat eine Pistole“, rief plötzlich ihre 16-jährige Tochter. Und tatsächlich stand da ein Mann mit einer Waffe in der Hand. Etwas später tauchte er an der Ebertstraße vor einem Kiosk auf und schob sich die Pistole in den Mund. Heute nun saß er, sichtlich zerknirscht, vor dem Kamener Amtsrichter: wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Es handelte sich um eine Schreckschusswaffe. Erkan E. (Name geändert) sagte, er habe sie irgendwann gekauft, um zu Silvester damit rumzuballern. Dass ihm der Auftritt am 11. September mehr als nur ein bisschen peinlich war, ließ sich nicht übersehen. Auf seinem Stuhl machte der schmächtige Mann sich klein. Schon vor Beginn der Verhandlung hatte er sich auf dem Gerichtsflur bei der Mutter vom Rathausplatz entschuldigt. Sie nahm seine Entschuldigung an. Es sei so einiges zusammengekommen an dem Abend, erzählte E.: Ehestress, ein kurz vorher erlittener Unfall – er war bei Hausarbeiten aus dem Fenster gestürzt -, Alkohol. Ein Test ergab seinerzeit rund zwei Promille. Er habe niemandem drohen wollen – eher sei es ihm wohl um Aufmerksamkeit gegangen.

E. hat Vorstrafen, unter anderem wegen Drogendelikten und Trunkenheit im Verkehr. Seine Bewährungshelferin schilderte ihn als antriebslosen, deprimierten Menschen mit wenig Selbstwertgefühl. Die Ursachen für seine Probleme gehe er einfach nicht an.
Das Urteil: eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 10 Euro. E. lebt von Hartz IV. Als Alternative zur Zahlung der Strafe komme auch das Ableisten gemeinnütziger Arbeit in Betracht, erklärte ihm der Richter. Was E. am 11. September getan habe, sei weniger für Andere und mehr für sich selbst zum Schaden gewesen. „Sie müssen zum Arzt gehen und sich helfen lassen.“




Prozess gegen mutmaßlichen Vergewaltiger beginnt am 10. Januar: Opfer – eine 15-jährige Schülerin

Gegen einen 33-jährigen Bergkamener, der am 13. Juli 2019 an den Bahngleisen in der Nähe des ehemaligen Bahnhofs Oberaden eine 15-jährige Schülerin vergewaltigt haben soll, beginnt am 10. Januar 2020 vor dem Landgericht Dortmund. Der mutmaßliche Täter wurde nach sieben Tagen von der Polizei gefasst. Er sitzt seitdem in der JVA Dortmund in Untersuchungshaft.

Wie der Anklage durch die Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist, ist der Mann bei der Tat mit äußerster Brutalität vorgegangen. Dies wird ihm auch bei einer weiteren Tat am 22. Juli 2012 in Kamen vorgeworfen. Das damalige Opfer wehrte sich heftig und rief laut um Hilfe. Dadurch wurden Zeugen aufmerksam. Als sie sich näherten, flüchtete der Täter, bevor es zu einer Vergewaltigung kam.

Sollte der Bergkamener verurteilt werden, droht im nicht nur eine lange Freiheitsstrafe, sondern auch anschließend eine Sicherungsverwahrung.




Ex-Paare vor Gericht: Hier Schläge – da kaputte Spiegel

von Andreas Milk
Zwei Mal hatte es der Kamener Amtsrichter an diesem Mittwoch mit kaputt gegangenen Beziehungen zu tun. Bei einem getrennt lebenden Ehepaar aus Bergkamen ging es um Schläge ins Gesicht, bei einem ehemaligen Liebespaar aus Kamen und Lünen um abgetretene Außenspiegel an einem Ford Fiesta. In beiden Fällen saß der männliche Teil des Paars auf der Anklagebank.

Einer der Männer hat schon Gerichtserfahrung: Der Bergkamener Johannes B. (Namen geändert), 25, stand noch unter Bewährung, als er am 27. Juli seiner Frau mehrfach ins Gesicht schlug. Tatort war der Wartebereich der Kinderklinik in Hamm. Die zweijährige Tochter des Paars sollte wegen hohen Fiebers untersucht werden. Dass ihr Mann in Gegenwart der Kleinen zuschlug, schockte die Frau: „So kannte ich ihn nicht.“ Zoff sei üblich gewesen, Johannes B. habe allerdings Rücksicht auf das Kind genommen. War die Tochter aber nicht in der Nähe, schenkten sich die Eheleute nichts: „Wir haben beide Fehler gemacht“, sagt die Frau; man habe sich „gegenseitig vor die Fratze gekloppt“. Neben der Attacke in der Klinik ging es im Prozess um Drohungen B.s gegen seinen Vater, abgesetzt per WhatsApp. Johannes B. hat nicht nur Vorstrafen, sondern auch ein Alkoholproblem. Laut seiner Bewährungshelferin ist dieses Problem „eklatant“. Das Urteil am Ende: 14 Monate Haft – ohne Bewährung. B. will in Berufung gehen.

Der zweite Mann auf der Anklagebank war Markus P., 35 Jahre. Der Lüner kam nicht mit der Trennung von seiner Kamener Freundin klar. Seinen Frust reagierte er an den Außenspiegeln ihres Wagens ab. Von einer komplizierten Beziehung zu sprechen, scheint noch untertrieben. Markus P. berichtete, die 27-Jährige habe ihn betrogen und in einer langen On/Off-Beziehung zermürbt. Nach einem Suizidversuch wurde er im Dortmunder Landeskrankenhaus behandelt. Seine Ex-Freundin sagte, P. habe sie gestalkt. Es gab gegenseitige Strafanzeigen wegen Freiheitsberaubung. Seit Ende Oktober sind die beiden getrennt – diesmal anscheinend endgültig. Wegen der Beschädigung der Spiegel wurde Markus P. – er lebt derzeit von Hartz IV – zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt.




Haft für hartnäckiges Fahren ohne „Lappen“: Neun Monate ohne Bewährung

von Andreas Milk
Der Bergkamener Adrian L. (Name geändert) war am 10. Mai vom Amtsgericht Lünen wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt worden. Zwei Tage später tat er es wieder, in den Wochen danach mindestens zwei weitere Male – in Kamen, Steinfurt und Bergkamen. „Sie haben das alles nicht ernst genommen“, hielt ihm jetzt der Kamener Amtsrichter vor. Konsequenz der drei jüngsten Fahrten: Neun Monate Haft – diesmal ohne Bewährung.

Das Delikt, das L. so hartnäckig wieder und wieder begangen habe, sei eigentlich keines, wofür er jemanden gern ins Gefängnis schicke, sagte der Richter. Aber: „Wir müssen Ihnen zeigen, dass es so nicht geht. Das heißt: Knast.“

Im ersten Fall war L. auf dem Weg zur Arbeit in einem Kamener Logistikbetrieb, im zweiten Fall wollte er seine kranke Freundin besuchen, im dritten Fall schließlich hatte er den Wagen vor seiner Bergkamener Wohnung ein paar Meter versetzen wollen, als eine Polizeistreife des Weges kam, die Adrian L. schon von früher kannte. Es hatte vor Jahren alles damit begonnen, dass er einen mazedonischen Führerschein besaß, mit dem er sich hinters Steuer setzte, obwohl er die Fahrerlaubnis erst hätte umschreiben lassen müssen.Adrian L. hat die Verstöße gegen das Gesetz stets unumwunden zugegeben. Ehrlich, aber leichtsinnig sei er, hielt ihm der Richter vor. Und auch, dass ein „richtiger“ Führerschein durchs Schwarzfahren in immer weitere Ferne rücke.




Tödlicher Unfall vorm Lidl in Oberaden: Schlimme Folgen – geringe Schuld

von Andreas Milk
Am 14. Februar dieses Jahres, kurz nach 19 Uhr, hatte die Oberadenerin Luise H. (Namen geändert), 86 Jahre, nur noch eben eine Kleinigkeit aus dem Lidl an der Jahnstraße geholt. Auf dem Weg nach Hause überquerte sie die Fahrbahn und wurde mit ihrem Rollator vom Auto des 46-jährigen Thomas P. erfasst. Vier Tage später starb sie im Krankenhaus. Thomas P. stand jetzt wegen fahrlässiger Tötung vor dem Kamener Amtsrichter.

Und der stellte fest: Es war ein Unfall, wie wohl jeder Autofahrer ihn hätte „bauen“ können. Thomas P. war ein bisschen zu schnell unterwegs – wohl etwa mit 35 statt der erlaubten 30 Kilometer pro Stunde -, es war dunkel, Luise H. war dunkel gekleidet, ihr Rollator ohne Reflektoren. Thomas P. hätte laut einem Gutachter gut eine Sekunde Zeit gehabt, die Kollision noch zu verhindern. Das heißt: Ein voll konzentrierter und reaktionsbereiter Autofahrer hätte vor Luise H. stoppen können. Thomas P. ist ein klassischer „unbescholtener Bürger“, keine Vorstrafe, keine Eintragungen in Flensburg. „Ich bin sehr traurig über diesen Vorgang.“ Als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr war es es gewohnt, anderen Menschen zu helfen. Nach dem Unfall tat er auch für Luise H., was er konnte.

Ihre Verletzungen waren so, dass ein jüngerer, gesünderer Mensch sie vermutlich überlebt hätte. Unter anderem gab es Rippenfrakturen. Im Obduktionsbericht ist von plötzlichem Herztod die Rede. Luise H. hatte Vorerkrankungen. Der Unfall soll ihren Tod mit verursacht haben – aber das war es eben nicht allein.

Schreckliche Folgen – geringes Verschulden: Das Verfahren gegen Thomas P. wird gegen Auflagen eingestellt. P. muss den beiden Töchtern von Luise H. je 2.500 Euro Hinterbliebenengeld zahlen, außerdem 3.000 Euro als Bußgeld an die Stiftung Evangelische Jugendhilfe Menden. Sobald er das getan hat, ist der Fall abgehakt – juristisch.




Von Sperrfrist zu Sperrfrist – und mit dem Jaguar in einen Volvo

von Andreas Milk
Der Jaguar gehörte ihm noch nicht so richtig – aber der 51-jährige Bergkamener Jürgen K. (Name geändert) baute mit dem schicken Wagen schon mal einen Unfall. Dabei hatte er rund 0,9 Promille Alkohol im Blut. Vor dem Amtsgericht in Kamen warf ihm die Staatsanwaltschaft jetzt fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vor.

Der Unfall passierte am Nachmittag des 5. Juli in Bergkamen auf der Kampstraße, am Kreisel Schulstraße. K. war mit dem Jaguar unterwegs auf Probefahrt: Er wollte den Wagen kaufen, vorher aber noch damit zum TÜV. Dazu kam es nicht mehr. Am Kreisel krachte Jürgen K. in einen vor ihm wartenden Volvo. Schadenshöhe: knapp 3.000 Euro.

„Ich hab‘ einen Fehler gemacht“, gab K. im Prozess zu. Drei Krombacher habe er vor der Tour auf nüchternen Magen getrunken und sich noch fahrtüchtig gefühlt.

Der Schaden an dem Volvo ist nach Angaben seines Besitzers bis heute nicht reguliert. Dazu hätte der damalige Jaguar-Halter den Unfall an seine Versicherung melden müssen – tat das aber wohl nicht. Mittlerweile gehört der Jaguar tatsächlich Jürgen K. – bloß hat der seit dem Unfall keinen Führerschein mehr. Er will seine Neuerwerbung nun weiter verkaufen.

Auch die nächsten zwölf Monate wird er ohne Führerschein auskommen müssen. Neben dieser Sperrfrist verhängte der Richter eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro. K.s Geständnis wertete der Richter positiv. Negativ dagegen: eine Vorstrafe wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Erst vor gut einem Jahr – im Oktober 2018 – hatte Jürgen K. nach Ablauf der Sperrfrist seinen vorerst letzten Führerschein ausgehändigt bekommen.




Lastschriften des Telefonanbieters gingen ins Leere: DSL-Kunde war nie flüssig – Anklage

von Andreas Milk
Im Sommer vorigen Jahres wollte die Firma Telefonica (O2) rund 50 Euro vom Konto ihres Bergkamener DSL-Neukunden Paul B. (Name geändert) abbuchen. Aber sie hatte keine Chance. Kaum war ein größerer Betrag auf dem Konto gutgeschrieben worden, räumte B. das Guthaben bis auf ein, zwei Euro ab. Die Lastschriften der Telefonfirma platzten. Folge war eine Anzeige wegen Betrugs.

Beim Termin im Kamener Amtsgericht verteidigte sich Paul B. wortreich. Es gab nie eine Betrugsabsicht, versicherte er – wohl aber Probleme mit seiner Exfrau. Die habe von jetzt auf gleich die gemeinsamen Kinder bei ihm gelassen. Für deren Ernährung habe er das Geld gebraucht. Seine Ex habe er aufgefordert, im Gegenzug wenigstens die Telefonrechnung zu übernehmen. Sie habe sich aber nicht drum gekümmert.
Paul B. lebt inzwischen mit einer anderen Frau zusammen. Sie ist schwanger. Er sagt: „Ich möchte ein glückliches, ordentliches Leben mit meiner Familie führen“ – unbelastet von der Verflossenen, die ihm so viel Stress bereitet habe. „Es wäre falsch, mich zu verurteilen.“

Aber der Richter tat es: Hartz-IV-Empfänger B. muss eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 10 Euro zahlen. Dazu kommt: B. ist wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft – er hat den Teil einer Haftstrafe verbüßt, der Rest wurde zur Bewährung ausgesetzt. B. muss damit rechnen, dass die Bewährung widerrufen und die Reststrafe „fällig“ wird.




Verlorener Führerschein plötzlich wieder da – und die Polizei auch

von Andreas Milk
Kemal M. (Name geändert) und der Führerschein – das ist eine komplizierte Geschichte. Der 24-Jährige aus Bergkamen stand wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Kamener Amtsrichter. Weiterer Anklagepunkt: Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Denn im Februar 2018 hätte M. seinen Führerschein wegen eines Verkehrsdelikts für sechs Monate abgeben müssen – tat es aber nicht, sondern erklärte gegenüber dem Kreis Unna, den „Lappen“ verloren zu haben. Dreizehn Monate danach erwischte ihn die Polizei am Steuer eines Wagens. Zu dem Zeitpunkt besaß M. wohl einen Führerschein. Besitzen dürfen hätte er ihn nicht: Er war ja für verloren erklärt worden.

Vor Gericht erklärte M. jetzt, der verlorene Führerschein sei nach einem Umzug wieder aufgetaucht: Seine Mutter habe ihn in einer Jackentasche entdeckt. „Ich hatte aber Stress und hab‘ nicht dran gedacht, dass ich ihn abgeben sollte.“ Von der Polizei sei er dann eines Tages kontrolliert worden, als er gerade einen Kollegen mit gebrochenem Arm chauffierte.

Er wolle sich nicht rausreden und wisse, dass er einen Fehler gemacht habe, sagte der junge Mann. Von einer Führerscheinsperre bat er den Richter abzusehen: Im Job bekomme er sonst Probleme.

Der Richter ließ sich darauf ein: Vier Monate Haft auf Bewährung lautete das Urteil, dazu eine Zahlung von 300 Euro an die Gerichtskasse. Kemal M. zeige „eine gewisse Hartnäckigkeit und Unbelehrbarkeit“ – mit einer bloßen Geldstrafe sei es da nicht mehr getan.
Eine Führerscheinsperre aus einem früheren Verfahren läuft sowieso noch bis Anfang 2020. Danach prüft das Straßenverkehrsamt, wie es um die „Führerscheintauglichkeit“ M.s steht. Das heißt: Automatisch bekommt er seine Fahrerlaubnis so oder so nicht zurück.




„Du Scheißkind“: Prügelnden Grundschüler beschimpft – Anklage bekommen

von Andreas Milk
Was Carlos H. (alle Namen geändert) am Morgen des 21. Februar vor der Pfalzschule erlebte, brachte ihn in Rage – und nun als Angeklagten vor den Kamener Amtsrichter. Es war kurz vor 8 Uhr. H. brachte mit dem Auto seinen Sohn zum Unterricht. Er sah, wie auf der Straße der zehnjährige Marvin dem zwei Jahre jüngeren Julian zwei Mal auf den Kopf schlug. Carlos H. stoppte. Er ließ seinen Sohn aussteigen und sprach mit dem kleinen Julian. Der soll ihm erzählt haben, Marvin schlage ihn jeden Tag. H. schnappte sich Marvin – um, wie er sagt, mit ihm zur Schulleitung zu gehen: Die müsse doch etwas tun. Marvin sträubte sich. Und dann passierte es: Dem 30-jährigen Carlos H. rutschte gegenüber dem zehnjährigen Schüler eine strafbare Beleidigung heraus. „Du Scheißkind!“ – so stand es in der Anklage. Und so gab es H. auch im Gerichtssaal zu.

Angesichts der Umstände hielt der Richter eine Verfahrenseinstellung für angebracht – einen „Freispruch zweiter Klasse“. H.s Verteidiger fand, es hätte gar nicht erst zu einer Anklage kommen dürfen. H. selbst sah ein, dass die Beleidigung wohl daneben war – aber: „Ich wollte nur helfen.“ Die Staatsanwältin allerdings wollte den Fall nicht einfach abhaken – sondern eine Verurteilung. Der Grund: H. hat Vorstrafen wegen Körperverletzung und Beleidigung. Das „Scheißkind“ wollte sie deshalb mit drei Monaten Haft auf Bewährung geahndet sehen.
Es kam anders. Der Richter verwarnte Carlos H. und verhängte eine Geldstrafe von 200 Euro auf Bewährung. Der herzkranke Frührentner braucht also nicht zu zahlen – es sei denn, es passiert wieder etwas.

Die Mutter des geschlagenen Julian hatte seinerzeit den mutmaßlichen Prügler Marvin strafrechtlich belangen wollen. Aber Marvin hat Glück. Zehnjährige sind nicht strafmündig.