Hund in die Seite getreten: Haft für Tierquäler

von Andreas Milk
Sechs Monate Haft für den Tritt in die Flanke eines Bullmastiff-Mischlings: Diese Strafe verhängte ein Kamener Amtsrichter gegen den 32-jährigen Marvin T. (Name geändert). Der hatte an einem heißen Maitag nach Überzeugung des Richters im Bergkamener Haldenweg das Tier in aller Öffentlichkeit misshandelt. T. bestritt das. Aber die detailreiche Schilderung einer Polizeibeamtin schien glaubhaft – zumal T. unter anderem wegen Gewaltdelikten vorbestraft ist.

Die Polizistin war seinerzeit privat, entsprechend in Zivil und gemeinsam mit ihrer kleinen Tochter in Bergkamen unterwegs – alles Umstände, die sie davon abhielten, direkt einzugreifen: Das sei ihr in der Situation zu gefährlich gewesen, sagte sie dem Gericht. Marvin T. habe den Eindruck gemacht, Alkohol oder Drogen intus zu haben. Den etwa kniehohen Hund habe er an einer massiven Kette mit fingerdicken Gliedern geführt. Er habe das Tier angeschrien, getreten, die Kette in seinen Nacken fallen lassen. Unappetitliche Zugabe: Marvin T. soll dem Hund seine Zunge ins Ohr und sogar in die Schnauze gesteckt haben. Nach Angaben der Beamtin wirkte der Hund verstört und unterwürfig.

Mit Marvin T. hatte die Frau schon vorher dienstlich zu tun gehabt – sie kannte also seinen Namen und zeigte ihn wegen Tierquälerei an. Erst wenige Tage vor dem Vorfall im Haldenweg war eine Bewährungsfrist aus einem früheren Hafturteil gegen Marvin T. abgelaufen.




TV-Star Carmen Geiss beleidigt: Geldstrafen für Bergkamener Deutschrapper

von Andreas Milk
Prozess mit Promi-Faktor: Um Beleidigung und Bedrohung ging es vor dem Amtsgericht Kamen – Opfer dieser Vergehen war Carmen Geiss. Der schillernde Fernsehstar ist unfreiwillig Hauptfigur eines Stücks, das drei Deutschrapper aus Bergkamen verfasst und per Youtube-Kanal verbreitet haben. Sie wurden dafür jetzt zu Geldstrafen verurteilt.

Die Vorgeschichte: Carmen Geiss hatte sich bei einer Echo-Verleihung kritisch über die Rapperszene geäußert. Tote-Hosen-Sänger Campino tat das zwar auch. Aber der wird in dem Rap aus Bergkamen sozusagen nur nebenbei mit beleidigt. Im wesentlichen konzentrierte sich das Trio auf Geiss. Sie wird Schlampe und Nutte genannt, und das ist noch so ziemlich das Netteste. Unter anderem werden auch Geiss‘ Fehlgeburten zum Thema gemacht. Sinngemäß heißt es, ihre Kinder hätten sich beim Pressen durch den Geburtskanal aus Ekel vor der Mutter selbst umgebracht. Schließlich gibt es noch eine Zeile, die sich als Morddrohung deuten lässt: Der Sänger, eine Kunstfigur namens „Jack von Crack“, kündigt an, er werde Geiss ihr „verdorbenes Leben“ nehmen.

Auf der Anklagebank machten die jungen Männer – alle um die 30 – einen vernünftigen, freundlichen und zerknirschten Eindruck. Einer von ihnen hatte den Anti-Geiss-Rap im März vorigen Jahres getextet, einer hatte vor der Kamera den „Jack“ gegeben, einer hatte für die Verbreitung des Videos im Netz gesorgt. Vor Gericht sagte einer, ja, es sei ein „völlig absurder, geschmackloser Text“ gewesen. Die Haltung des „Jack“ habe nichts mit seiner eigenen zu tun. Als „nicht sehr schlau“ wertete ein anderer im Nachhinein die Videoproduktion. Rund eine halbe Million Klicks gab es bei Youtube.

Das Video ist längst verschwunden, es gibt eine Unterlassungserklärung, die drei Bergkamener haben Carmen Geiss kontaktiert, zahlen Wiedergutmachung, planen eine öffentliche Entschuldigung. Sollte das Kamener Gerichtsurteil rechtskräftig werden, kommen Zahlungen an die Landeskasse auf sie zu: Der Richter verhängte Geldstrafen über 2700, 4500 und nochmal 4500 Euro. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen der Angeklagten.




Bespuckt am Geldautomaten: Ein Vorfall – zwei Strafprozesse

von Andreas Milk
Ein paar Augenblicke in und vor der Bergkamener Postbank-Filiale am Morgen des 27. August reichten, um zwei Strafverfahren auszulösen. Das eine – wegen Unterschlagung – ist längst mit einer Geldstrafe beendet worden. Das zweite – wegen tätlicher Beleidigung – endete jetzt auch so. Konkret ging es ums Spucken, mitten in der Corona-Pandemie.
Angeklagt war ein 42-Jähriger, Opfer war eine 61-Jährige. Der Mann hatte

n dem Sommermorgen 200 Euro am Automaten gezogen, dabei telefoniert und das Geld im Ausgabeschacht liegen lassen. Nur seine Girokarte nahm er wieder an sich und wandte sich ab. Wenige Sekunden danach wurde ihm sein Fehler klar. Da stand aber schon die Frau am Automaten. Das Geld hatte sie eingesteckt, der Mann sprach sie an, sie wies ihn ab, erst draußen auf der Straße rückte sie das Geld wieder raus – daher das Verfahren wegen Unterschlagung. Nur kam eben der Mann, der inzwischen die Polizei gerufen hatte, auch nicht ohne weiteres aus der Sache raus. Denn er – so die Schilderung der Frau – spuckte ihr ins Gesicht, beschimpfte sie als Schlampe und rief, sie solle gefälligst arbeiten gehen. Mehr als genug für ein Verfahren wegen Beleidigung.

Vor dem Kamener Amtsgericht bestritt der Mann das Spucken ins Gesicht. Er habe bloß ein Spucken in Richtung Boden angedeutet, um Verachtung auszudrücken. Der Richter glaubte ihm diese Version nicht: Völlig plausibel sei die Erzählung der Frau. Sie habe sich auch nicht vor ihrer eigenen Verantwortung gedrückt. Hinzu kommt: Der Mann hat 13 Vorstrafen – unter anderem wegen Beleidigung.
Nun also Urteil Nummer 14: eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro soll er zahlen.




Beim Bad im Kanal ein Stück vom Ohr abgebissen: Geldstrafe für Hundehalter

von Andreas Milk
Beim Baden im Datteln-Hamm-Kanal ist Friedhelm H. (56, Namen geändert) aus Werne am Abend des 25. Juni ein kleines Stück vom rechten Ohr los geworden. Ein (Ex-) Hundehalter aus Bergkamen stand deshalb heute vor dem Kamener Amtsrichter: Philipp M. (38) – sein American-Staffordshire-Terrier war es, der den Werner verletzte.

Es war ein knackig-heißer Abend, annähernd 40 Grad. Philipp M. ließ seinen Hund in Höhe der Bergkamener Ökostation Stöckchen aus dem Wasser holen. Friedhelm H. wollte sich abkühlen. Der Hund „hat mich vielleicht für einen Ball gehalten“, sagte er dem Richter. Sauer auf Philipp M. ist er nicht; er verzichtete auf einen Strafantrag und erklärte zum fehlenden Teil seines Ohrläppchens: „Einen schönen Mann kann man nicht verunstalten.“ M.s Hundehaftpflichtversicherung hat 2.500 Euro Schmerzensgeld überwiesen. Es kommt wohl noch mehr. Zweieinhalb Tage war Friedhelm H. nach dem Vorfall im Krankenhaus.

Hundefreund Philipp M. hatte den American Staffordshire vier Monate vorher aus dem Tierheim geholt, viel Zeit mit ihm verbracht, sachkundig unterstützt von seinem Vater, der Erfahrung als Hundeführer besitzt. Dass der Hund jemandem etwas tun würde, „hätte ich nie vermutet“. Und tatsächlich – das legte auch die Schilderung von Friedhelm H. nahe – war das Tier nicht aggressiv, sondern wollte eben apportieren.

Philipp M.s Pflicht wäre es gewesen, den Hund mit Leine und Maulkorb zu kontrollieren – jederzeit. Sein Versäumnis brachte ihm die Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Urteil: eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 20 Euro, ein glatter Tausender also. Etwas besser hätte es für ihn ausgehen können, wenn er nicht bis vor acht Jahren mehrfach wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden wäre. Aber: Lang‘ ist’s her – allzu großen Einfluss hatten diese Vorstrafen auf das Hundebiss-Urteil nicht. Den Hund hat Philipp M. inzwischen wieder abgegeben.

 




Teure Bohrer: 800 Euro Strafe für Klau im Baumarkt

von Andreas Milk
Sogar der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch für den Bergkamener Wladimir F. (48, Name geändert) beantragt. Und F.s Verteidiger dann sowieso. Aber der Richter in Kamen verurteilte ihn trotzdem: 800 Euro Geldstrafe soll F. zahlen für einen Diebstahl Ende Juni bei Hornbach.

Das meiste, was F. dort mitnehmen wollte, hatte er ordentlich an der Kasse bezahlt: Sachen für rund 100 Euro. In seiner Jackentasche befanden sich beim Passieren der Kasse aber noch ein paar Bohrer, Gesamtwert: etwa 30 Euro. Seine Erklärung vor Gericht war auch erst mal einleuchtend: Er habe die Dinger schlicht vergessen. Eingesteckt hatte er sie angeblich, weil sie sich am Regal aus der Verpackung gelöst hatten und er sich an der Kasse erkundigen wollte, was sie denn kosten sollen. In den Einkaufswagen konnte er sie nicht legen, weil sie durchs Metallgitter gerutscht wären. Diese Version überzeugte zwei der drei Juristen im Saal so sehr, dass die Anträge auf Freispruch kamen.
Jurist Nummer drei – der Richter – war anderer Überzeugung: F. habe die Bohrer gestohlen. Denn: In der Jackentasche fanden sich eben nur die Bohrer, nichts sonst. Die Verpackung fehlte. Und ohne sie hätte kein Kassierer bestimmen können, wie hoch der Preis für die Ware liege. Das sei auch jedem Kunden eines Baumarktes bewusst.

Ob es bei der Geldstrafe bleibt, ist offen: Es gibt die Möglichkeit der Berufung vor dem Landgericht. Die Strafe liegt höher als ein ursprünglich nach Aktenlage ergangener, aber von F. angefochtener Strafbefehl: Dem zufolge hätte F. „nur“ 500 Euro zahlen müssen.

 




Verhängnisvoller Flaschenwurf im Bahnhof: Haft auf Bewährung

von Andreas Milk
Gut ein Jahr nach dem verhängnisvollen Flug einer Whiskyflasche durch den Kamener Bahnhof ist das Urteil über den 32-jährigen Markus M. (alle Namen geändert) aus Moers gesprochen: Zehn Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung, wegen fahrlässiger Körperverletzung. Dazu kommt die Auflage, 3.000 Euro an die Westfälischen Kinderdörfer zu zahlen. Das Wichtigste aber: Der kleinen Pauline N., damals zwei Jahre, geht es – gemessen an den Umständen – gut, sagte ihr Vater heute im Kamener Amtsgericht. Spätfolgen sind allerdings nicht auszuschließen.

Rückblende. Am Vormittag des Feiertags Allerheiligen 2019 läuft Familienvater Robert N. mit Pauline auf dem Arm die Treppe zum Gleis 2 des Kamener Bahnhofs hoch. Vater und Tochter mögen Züge. Außerplanmäßig steht ein ICE im Bahnhof. Ein Partyzug auf dem Weg an die Nordsee rauscht durch, mit 140 Kilometern pro Stunde. Plötzlich hört Robert N. einen Knall. Im nächsten Moment sieht er Blut am Kopf seiner Tochter. Ihre Augen sind verdreht. Einen Augenblick zuvor hatte Markus M. die leere, aber robuste 0,7-Liter-Flasche „Canadian Special Gold“ aus dem Zugfenster geworfen. Sie zerschellte am Treppenaufgang des Bahnsteigs. Teile der Flasche trafen den Kopf von Pauline. Robert N. rannte mit ihr auf den Bahnhofsvorplatz. Ein Passant erfasste die Situation und wählte den Notruf. Pauline wurde operiert, blieb eine Woche im Krankenhaus. Ihre Mutter war die ganze Zeit bei ihr. Am dritten Tag konnte das Mädchen schon wieder ein Kita-Lied singen.

Der Angeklagte Markus M. sprach vor Gericht über den 1. November 2019, den „schwärzesten Tag meines Lebens“. M. ist das, was man einen unbescholtenen Bürger nennt – obendrein engagiert im THW, von Mitreisenden seines Kegelclubs als hilfsbereit und bar jeder Aggressivität beschrieben. Seinerzeit stoppte die Bundespolizei den Partyzug in Greven, nahm Personalien aller Fahrgäste auf, führte Befragungen durch. Zu dem Zeitpunkt, sagt Markus M., hoffte er noch, es sei vielleicht gar nicht seine Flasche gewesen, die das Kind in Kamen verletzte: Andere hätten schließlich auch Müll rausgeworfen, und er habe auch gar keinen Bahnhof wahrgenommen, als er seine Whiskyflasche wegschmiss. Auf der Rückreise von Norddeich, zwei Tage danach, kamen wieder Beamte in den Zug. Sie zeigten ein Bild von einer „Canadian Special Gold“: Ob jemand etwas wisse? Markus M. offenbarte sich. Erst sagte er, die Flasche sei ihm beim Hantieren mit einem Koffer aus dem Fenster gefallen. Später gestand er: Nein, es war ein Wurf.

Glaubhaft sagte er heute, es tue ihm „wahnsinnig leid“, was passiert sei. Seine Entschuldigung an Paulines Eltern kommentierte er so: „Ich weiß nicht, ob ich als Vater jemandem wie mir vergeben würde.“

Paulines Vater Robert N. erklärte, seine Frau und er seien zuversichtlich, dass das Mädchen ein normales Leben haben werde. Der Heilungsverlauf sei sehr gut gewesen; die Betreuung der Familie durch Ärzte, Polizisten und den zuständigen Staatsanwalt mache ihn dankbar. Was bleibt: Die Sorge, die Schädigung von Hirngewebe könnte sich bis in Paulines Erwachsenenleben bemerkbar machen, etwa durch epileptische Anfälle.

Die Haftpflichtversicherung von Markus M. hat 15.000 Euro Schmerzensgeld an Paulines Familie gezahlt. Was noch kommt, ist abzuwarten. M. selbst muss sich wohl auf Forderungen des Reiseveranstalters einstellen.

Strafrechtlich ist der Fall abgeschlossen. M. akzeptierte das Urteil – ebenso der Staatsanwalt, der eine vier Monate höhere Bewährungsstrafe beantragt hatte. Die Entscheidung des Richters ist damit rechtskräftig.

 




Weiter in Freiheit – aber der Scirocco ist futsch

von Andreas Milk
Der VW Scirocco des Bergkameners Karel D. (Name geändert) gehört jetzt dem Staat. Denn der Wagen war – juristisch gesprochen – Tatwerkzeug. D. fuhr damit durch die Gegend, obwohl er keinen Führerschein besaß. Acht Fälle sind dokumentiert: einmal wurde D. geblitzt, die übrigen sieben Male geschah die „Schwarzfahrt“ jeweils unter den Augen von Menschen aus der Nachbarschaft. Sie informierten die Polizei. Und noch wegen eines weiteren Delikts stand D. jetzt vor dem Kamener Amtsrichter: Er soll im April 2019 seine damalige Freundin im Streit an den Haaren gezogen und sie getreten haben – allerdings nur mit Socken an den Füßen, nicht mit Schuhen.

Das mit den Haaren stimme, das mit dem Treten nicht, erklärte er. Und weil die junge Frau selbst es nicht für nötig gehalten hatte, zum Gerichtstermin zu kommen, entschied der Vorsitzende: Das Verfahren wird in dieser Sache eingestellt, fertig. Zurück also zu den illegalen Autofahrten: Auch die gab der Angeklagte zu.

Das Urteil: Neun Monate Haft – ausgesetzt auf Bewährung. Das schien milde angesichts einer Reihe von Vorstrafen; der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährungschance beantragt. Der Richter wertete aber als positiv, dass D. „reinen Tisch“ gemacht habe. Auch ein Drogenproblem scheine der 32-Jährige in den Griff zu kriegen. Seine frühere Alles-egal-Haltung habe er abgelegt. Kurz: Die Chancen stünden gut, dass Karel D. in die Spur kommt.

Neben dem eingezogenen Scirocco – der wohl versteigert werden dürfte – hat das Land in Zusammenhang mit dem Verfahren weitere Einnahmen: Gegen die fehlende (Ex-) Freundin sowie zwei weitere geladene, aber abwesende Zeugen wurden Ordnungsgelder von jeweils 300 Euro verhängt. Ersatzweise droht ein Kurzaufenthalt in der Zelle.




Autotür auf – Radfahrerin rein: Haftstrafe

von Andreas Milk
Eine Autotür wird unachtsam von innen geöffnet – und ein Radfahrer fährt rein: Diesen Unfallklassiker gab es am Abend des 7. Juni auf der Gedächtnisstraße in Weddinghofen. Der Mann im Auto wurde jetzt vor dem Kamener Amtsgericht zu drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Das ist viel für etwas, das laut dem zuständigen Richter „uns allen passieren“ kann. Der 36-Jährige, dem es in Bergkamen passierte, ist allerdings ein Mann, der schon eine Reihe von Vorstrafen in Zusammenhang mit Verkehrsverstößen hat. Wegen eines früheren Vergehens sitzt er bereits in Haft.

Auf der Gedächtnisstraße traf es Anfang Juni eine 20-jährige Radlerin. Sie erlitt unter anderem eine blutende Wunde am Knie, Abschürfungen, hat nach eigenen Angaben bis heute Schmerzen in der Seite. Tagelang war sie arbeitsunfähig. Ihr Fahrrad war nicht mehr zu gebrauchen. Von der Versicherung ihres Unfallgegners hat sie bis heute nichts bekommen. Und auch seine im Gerichtssaal vorgetragene Entschuldigung wollte sie nicht so einfach akzeptieren. Denn als es damals gekracht hatte, habe er Wert darauf gelegt, das Ganze ohne Sanitäter und Polizei zu regeln – naheliegend angesichts der Tatsache, dass er früher schon mit Polizei und Justiz zu tun hatte. Allerdings riefen Passanten einen Rettungswagen.




Für Schulfreund vor Gericht gelogen: Geldstrafe

von Andreas Milk
Bei einem Gerichtstermin im Mai 2019 hatte der 44-jährige Bergkamener Erkan B. (Name geändert) auf dem Zeugenstuhl gesessen. Diesmal musste er als Angeklagter Platz nehmen: Eine falsche uneidliche Aussage habe er bei seinem ersten „Auftritt“ vor anderthalb Jahren abgeliefert, warf ihm der Staatsanwalt im Kamener Amtsgericht vor.

Und diesen Vorwurf gab B. auch zu. Er habe da „eine große Dummheit begangen“, erklärte er. Es ging seinerzeit in dem Prozess um eine Prügelei bei Kaufland. Ein Bekannter von B. – „wir waren zusammen auf der Hauptschule“ – war angeklagt worden und wollte, dass B. ihn entlastet. Das tat B. auch in der Gerichtsverhandlung. Allerdings blieb das ohne Folgen: Der damalige Richter glaubte ihm seine Schilderung nicht, B.s Bekannter wurde verurteilt, B. selbst bekam ein Strafverfahren.

Zeugenaussagen sind vor Gericht wichtige Beweismittel, und wenn sie nicht stimmen, „können wir den Laden hier dicht machen“, sagte der Richter zu Erkan B. Lügen vor Gericht können eine Haftstrafe auslösen. Im Fall von Erkan B. gab es eine Geldstrafe: 90 Tagessätze à 20 Euro muss der Lagerarbeiter zahlen. B. habe Einsicht gezeigt und die „Karten auf den Tisch gelegt“, fand der Richter – das sei „mehr, als die meisten anderen hier bieten“.




Die LEG beklaut – und dafür gezahlt

von Andreas Milk
Er ist 30 Jahre alt, eben zum zweiten Mal Vater geworden, von Beruf Anlagenmechaniker – und er hat Mist gebaut. Von Dezember 2018 bis Mai 2019 war Theo M. (Name geändert) im Auftrag der LEG mit Instandsetzungen in Bergkamen, Kamen und anderen Orten beschäftigt, musste häufig Material und Werkzeug einkaufen. 19 Mal zweigte er dabei etwas für den Eigenbedarf ab: eine Straftat. Im Prozess vor dem Kamener Amtsgericht gab er das auch zu: „Stimmt alles“, „war ein Fehler“, so der junge Mann zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft.

Als das Ganze im Frühjahr 2019 aufflog, war – natürlich – M.s Rauswurf beim Serviceunternehmen der LEG die Folge. Es kam zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Es endete mit einem Vergleich. M. willigte ein, die unterschlagenen Gegenstände im Wert von rund zweieinhalbtausend Euro zu ersetzen. Zu dieser Zeit lief aber außerdem längst ein Strafverfahren, denn die LEG hatte Anzeige erstattet. Dieses Strafverfahren ergab einen Strafbefehl. 3.000 Euro sollte M. an den Staat zahlen. Und: Im Strafbefehl war von der Einziehung des Gegenwertes der verschwundenen Gegenstände die Rede. Bloß hatte M. ja längst vor dem Arbeitsgericht erklärt, den Schaden wieder gut zu machen. Doppelt für die Sachen zahlen wollte er verständlicherweise nicht. Er legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein, sodass es jetzt den Gerichtstermin gab.

Der endete für M. zufriedenstellend: Bei der Geldstrafe von 3.000 Euro bleibt es – aber die Einziehung des Geldes für die Gegenstände fällt weg. M. hat längst dafür gezahlt. Für das, was er getan habe, stehe er selbstverständlich gerade, sagte der Handwerker.

 




Hund beißt zu – Halterin muss zahlen

von Andreas Milk
Der Schäferhund der Bergkamenerin Julia K. (40, Namen geändert) hat schon mehrmals zugeschnappt, wo er nicht hätte zuschnappen sollen. Seine Halterin glaubt, er habe wohl einen ausgeprägten Beschützerinstinkt. Der mittlerweile dritte bekannt gewordene Zwischenfall mit dem Tier brachte Julia K. jetzt vor den Kamener Amtsrichter: Fahrlässige Körperverletzung, so lautete der Vorwurf der Anklage.

Angefangen hatte es am 3. März mit einem sehr lauten, wohl auch gewaltvollen Streit zwischen K. und ihrem Ex-Mann in Julia K.s Wohnung. Nachbarin Viola M. (26) bekam das mit. Nachdem K.s „Ex“ aus dem Haus gestürzt war, wollte Viola M. nachsehen, ob mit Julia K. alles in Ordnung war. Sie ging also über den Flur zu deren Wohnung. Dort erwischte der Hund sie am Unterschenkel.

„Leicht an der Wade gezwackt“ – so hatte es Julia K.s Anwalt erst beschrieben. Laut Arztbericht allerdings war es ein tiefer Biss, der eine vierwöchige Krankschreibung, etliche Verbandswechsel und die Einnahme von Antibiotika zur Folge hatte.

Der Schäferhund hatte vor Viola M. schon einen Nachbarn im Haus sowie einen vorbeilaufenden Jugendlichen auf der Straße gebissen. „Ihr Hund ,zwackt‘ mir deutlich zu häufig“, erklärte der Richter der Angeklagten Julia K.  und: Es sei nicht Aufgabe von Fußgängern, auf Hunde zu achten – sondern Aufgabe der Hundebesitzer. Julia K. entschuldigte sich bei Viola M.; der Hund trage inzwischen stets einen Maulkorb.

Das Urteil für die – nicht vorbestrafte – Julia K.: eine Geldstrafe auf Bewährung. 1.250 Euro muss sie ans Land überweisen, falls sie die Bewährungsauflage nicht erfüllt. Und diese Auflage lautet: 1.000 Euro Schmerzensgeld für Viola M. – die hat bis jetzt aus Julia K.s Hundehaftpflichtversicherung noch keinen Cent gesehen.