Ausraster gegen Polizistin: Schmerzensgeld und Buße

von Andreas Milk
Der 65-jährige Hartmut G. (Name geändert) aus Bergkamen-Oberaden hatte noch nie vor Gericht gestanden. Sein Strafregister ist leer. Das bleibt es auch – trotz eines Ausrasters, den sich der Rentner gut ein halbes Jahr danach selbst nicht so recht erklären kann und für den er sich nun im Verhandlungssaal des Amtsgerichts Kamen bei einer 28-jährigen Polizistin entschuldigte. In einer Nacht im vergangenen November hatte G. die junge Frau beleidigt und leicht verletzt.

Die Vorgeschichte: G. hatte mit einigen Schützenbrüdern ordentlich gezecht und sich auf dem Heimweg bei einem Sturz eine Schürfwunde eingehandelt. Eine wohlwollende Nachbarin sah das und rief vorsorglich einen Krankenwagen. Als der eintraf, wollte G. nicht medizinisch behandelt werden, sondern einfach bloß ins Bett und seine Ruhe. Es gab Streit; die Sanitäter riefen zur Unterstützung die Polizei. Als Zeugin vor Gericht sagte die Beamtin, G. sei offensichtlich „stark alkoholisiert“ gewesen und habe in einer Tour gebrüllt. Als eigentlich schon alles geritzt schien und ein Notarzt in Sachen Schürfwunde Entwarnung gegeben hatte, versetzte G. der Polizistin einen Tritt gegen das Schienbein. Folge: ein blauer Fleck. Bei Schichtende sei alles schon wieder gut gewesen, erzählte die Beamtin.

G.s Entschuldigung nahm sie gern an – auch in diesem Punkt: „Alles gut!“ Einfach so ziehen lassen wollte der Richter den Angeklagten aber nicht. Wer Einsatzkräfte beschimpfe und verletze, bekomme im Kamener Amtsgericht Konsequenzen zu spüren. Die sehen nun so aus: Hartmut G. muss der Polizistin 300 Euro Schmerzensgeld zahlen und als Geldbuße weitere 700 Euro an die ADAC-Luftrettung. Insgesamt ein glatter Tausender also – danach wird das Verfahren eingestellt, G. bleibt ohne Vorstrafe. Er versicherte, sich nicht mehr vor Gericht blicken zu lassen – jedenfalls nicht als Angeklagter.




„Eigentlich gute Freunde“: Haftstrafe für Prügel-Attacke

von Andreas Milk
In der Nacht zum 10. November 2019 bekam Nico T. (Namen geändert) in seiner Wohnung in Bergkamen Prügel von Thorsten F. – und das, obwohl die beiden laut F. „eigentlich sehr gute Freunde“ waren. Inzwischen haben sich die jungen Männer wieder vertragen. Aber das Strafverfahren gegen Thorsten F. wegen Körperverletzung ließ sich nicht mehr stoppen. Der Kamener Amtsrichter verurteilte den vielfach vorbestraften F. jetzt zu acht Monaten Haft. Eine Aussetzung zur Bewährung sei nicht drin. F. habe sich einen „ziemlich brutalen Übergriff“ geleistet.

Opfer Nico T. war einen Tag vorher Vater geworden. Seine Lebensgefährtin war noch im Krankenhaus. Thorsten F. war abends zu ihm gekommen – er wohnte gleich nebenan. Die Männer spielten mit F.s Xbox, tranken was. Irgendwann gab es Streit, „er wurde patzig“, sagt Thorsten F. über seinen Gastgeber. Folge sei ein „kleines Gerangel“ gewesen. Bei Nico T. klang es weniger harmlos: Thorsten F. habe ihm in den Rücken getreten und einige Faustschläge – wohl rund zehn – ins Gesicht verpasst. Nico T.s Freundin erzählte vor Gericht, sie habe am nächsten Tag von ihm die Nachricht bekommen, er traue sich nicht, zu ihr ins Krankenhaus zu kommen, weil er ein blaues Auge habe.

Wie gesagt: T. und F. gehen längst wieder entspannt miteinander um. Bloß hat Thorsten F. ein Dutzend Vorstrafen, unter anderem wegen Sachbeschädigung und Betrug, aber auch schon wegen Körperverletzung. Noch Anfang 2018 saß er in Haft. Mit einer Geldstrafe – wie von der Staatsanwältin beantragt – wollte es der Richter nicht gut sein lassen. Dass Thorsten F. sich bei Nico T. entschuldigt und eine gut bezahlte Stelle in Aussicht hat, änderte nichts an der Entscheidung: F. soll wieder ins Gefängnis. F. kündigte an, Berufung einzulegen.




Paketbote rammt Steinmauer – Richter kassiert Führerschein

von Andreas Milk
Für die Firma Hermes lieferte der 35-jährige Piotr M. (Name geändert) am Nachmittag des 8. April 2019 in Bergkamen Pakete aus. Beim Rangieren mit dem Transporter beschädigte er die gemauerte Beet-Einfassung eines Hofes am Ostenhellweg. Einige Steine fielen durcheinander. M. stieg aus, ging zum Haus – keiner da. Davon gibt es eine Videoaufzeichnung. Sie zeigt aber nicht, ob M. – wie er behauptet – ein Kärtchen da ließ. Besser, er hätte die Polizei informiert. Die Anklage wegen Unfallflucht wäre ihm erspart geblieben.

Verhandelt wurde darüber vor dem Kamener Amtsgericht. Das Ergebnis: eine Geldstrafe von 480 Euro. Vor allem aber: Der Richter entzog M. mit sofortiger Wirkung den Führerschein. Weil M. ihn nicht dabei hatte, muss er ihn nachträglich einschicken. Das Urteil kann er vor dem Landgericht Dortmund anfechten.

Dass der eher unbedeutende Schaden an einer Mauer den Paketboten Piotr M. seinen Führerschein und damit auch den Job kostet, hängt mit seiner Vorgeschichte zusammen. Es gibt erstens schon eine Reihe von Vorstrafen – seit einigen Jahren ist allerdings Ruhe. Zweitens hatte M. erst im Dezember 2017 seinen Führerschein zurück bekommen – und seitdem vier Tempoverstöße begangen, die ihm jeweils einen Punkt in Flensburg einbrachten, teilweise samt Fahrverbot.

Schlussfolgerung des Richters: Für die Allgemeinheit sei es wohl besser, wenn M. eine Weile nicht motorisiert am Verkehr teilnehme. Er setzte die Sperre auf sieben Monate fest. M. und sein Anwalt reagierten entsetzt. Die Sache wird also wohl tatsächlich beim Landgericht landen.

 




A 1: Unfall nach Sekundenschlaf – mildes Urteil

von Andreas Milk
Unfallursache: Sekundenschlaf. Am 21. Oktober 2019, kurz nach sechs Uhr morgens, war der Zeitsoldat Sven K. (27, Name geändert) in seinem BMW X3 auf dem Weg zur Kaserne in Unna-Königsborn. Als er am Zollpost in Kamen von der A 1 herunter fuhr, muss er kurz eingenickt sein. Statt der Kurve zu folgen, fuhr sein Wagen geradeaus – hinein in den Gegenverkehr. Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs stand K. jetzt vor dem Amtsrichter.

Sein eigener und der Wagen seines Unfallgegners waren damals nur noch Schrott – das Wichtigste aber: Niemand wurde schwer verletzt. Sven K. passierte so gut wie nichts; der Mann im anderen Wagen erlitt Prellungen vom Sicherheitsgurt und war zwei Wochen krankgeschrieben.

Es sei ein ganz normaler Morgen und ein ganz normaler Weg zur Arbeit gewesen, sagte K. dem Richter. Weder habe er eine schlaflose Nacht gehabt noch gesundheitliche Probleme. Sein Verteidiger mutmaßte, die täglich gleiche Fahrt habe vielleicht zu einem vorübergehenden Wegtreten geführt – frei nach dem Motto: Die Strecke kenn‘ ich doch im Schlaf.

Weder ist Sven K. vorbestraft noch hat er einen Punkt in Flensburg. Das Urteil: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 60 Euro. Seinen Führerschein bekam er nach rund acht Monaten jetzt vom Richter zurück. Gründe für eine Sperre sah der Jurist nicht: Es lasse sich nicht sagen, dass K. zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet wäre.




„Versucht, richtig zu handeln“ – und angeklagt

von Andreas Milk
„Ich habe versucht, richtig zu handeln“, sagt der 43-jährige Lukas B. (Name geändert). Er sitzt als Angeklagter im Kamener Amtsgericht. Zwölf Monate lang hat er für einen Mitarbeiter keine Beiträge an die Krankenkasse abgeführt. Es geht um insgesamt rund 5.800 Euro. Dieses Geld hatte B. nicht für sich selbst behalten. Er brauchte es, um seine Leute zu bezahlen.

B. hatte einen kleinen Betrieb für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten. Sein großes Problem im Sommer 2018: Für Dachdeckerarbeiten an einem Haus in Bergkamen hatte er etwa 11.000 Euro an einen Vertragspartner gezahlt, ohne dass der danach irgendeine Leistung erbrachte. Das Geld war weg. Und Lukas B.s Mitarbeiter wollten weiter ihren Lohn.

„Eine Fehlentscheidung“ sei es gewesen, die Sozialbeiträge einzubehalten, sagte B. jetzt in seinem Prozess. Inzwischen läuft längst ein Insolvenzverfahren. Die Krankenkasse verfügt zivilrechtlich über einen vollstreckbaren Titel – heißt: Sie kann die 5.800 Euro eintreiben, sofern es bei B. etwas einzutreiben gibt. Derzeit versucht B., die Coronakrise mit einem 450-Euro-Job zu überstehen.

Strafrechtlich kam er vor Gericht mit einer Geldstrafe auf Bewährung davon. Offiziell heißt das: Verwarnung mit Strafvorbehalt. B. muss 500 Euro zahlen, falls er sich in den kommenden zwei Jahren nochmal strafbar macht. „Das ist nicht der Plan“, versicherte er. Der Richter hatte Verständnis für sein Handeln gezeigt, aber auch klar gemacht, der Gesetzgeber sei „rigoros“, wenn es um die Sozialkassen gehe.

 




Erst „Hurensohn“ und Messerstiche – jetzt Haftstrafe

von Andreas Milk
„Hurensohn“: Diese Bezeichnung wollte Mark T. (38, Namen geändert) nicht einfach hinnehmen. Deshalb stach er zu beim Tuner-Treffen auf dem Gut Keinemann in Rünthe im Juli vorigen Jahres. Der Strafrichter in Kamen verurteilte ihn jetzt zu 18 Monaten Haft. Eine Bewährungschance wollte er dem dutzendfach Vorbestraften nicht mehr geben.

T.s Opfer war der 27-jährige Sven D. Der hatte an jenem Sommertag mit ein paar Bekannten auf dem Gut zusammengesessen und die Ansicht geäußert, Mark T. habe sich bei ähnlichen Zusammenkünften der jüngsten Zeit eben wie ein „Hurensohn“ benommen. Eine Freundin des so Gescholtenen bekam das mit – und ging ein paar Meter weiter, um es ihm zu erzählen. Daraufhin verpasste Mark T. seinem Widersacher Sven D. erst mal eine Backpfeife. Als D. wegzurennen versuchte, setzte es Stiche mit einem Taschenmesser in den Rücken. Nicht lebensgefährlich zwar – aber auch nur knapp an der Wirbelsäule vorbei. Bleibende körperliche Schäden habe er nicht, sagte Sven D., aber er leide immer noch psychisch unter einem Gefühl von Bedrohtsein.

Mark T. gab vor Gericht zu, ausgerastet zu sein. „Es tut mir auch wahnsinnig leid.“ In einem Zivilverfahren wurden 3.500 Euro Schmerzensgeld für Sven D. vereinbart. D. nahm die Entschuldigung von Mark T. an: „Das rechne ich dir hoch an“ – und ihm selbst tue auch der „Hurensohn“ leid. Mark T. hatte erklärt, die Beschimpfung habe ihn deshalb so tief getroffen, weil seine Mutter einen qualvollen Krebstod erlitten habe.

Der Richter allerdings – seit mehr als 30 Jahren auf dem Posten – sah die Bedeutung des Schimpfwortes etwas anders. Längst werde der „Hurensohn“ ähnlich gern gebraucht wie etwa der Klassiker „Arschloch“. An die Mutter des Beschimpften denke dabei wohl ernsthaft keiner. Und: Mark T. habe seiner Überzeugung nach nicht im Affekt gehandelt, sondern durchaus planvoll das Messer aus der Tasche geholt, statt D. nach der Backpfeife laufen zu lassen.

Schon drei Mal ist Mark T. bisher zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden; tatsächlich „gesessen“ hat er noch nie. Dass es jetzt so weit sein soll, hielt der Richter auch zur Verteidigung der Rechtsordnung für nötig. T. kann Berufung einlegen. Dann wird vor dem Landgericht Dortmund neu verhandelt.

 




Dem Vermieter eine geknallt: Geldstrafe

von Andreas Milk
Aussage gegen Aussage: „Ich habe ihn nicht angerührt“, sagt sie – „ich wusste nicht, wie mir geschieht“, sagt er. Der Richter war am Ende überzeugt: Die 34-jährige Bergkamenerin Larissa M. (Namen geändert) hat ihren Vermieter Murat H. ins Gesicht geschlagen.

Im Prozess ging es um Ereignisse am 26. November. Larissa M. berichtete, morgens habe die Polizei bei ihr geklingelt: Hausdurchsuchung. Murat H. habe sie wegen angeblichen Anbaus von Marihuana angeschwärzt. Da habe sie sich aufs Rad gesetzt, sei zu ihm gefahren und habe ihn zur Rede gestellt. „Ich war total sauer und aufgebracht“ – aber zugeschlagen habe sie nicht. H. habe so getan, als hätte er mit der Polizeiaktion nichts zu tun.

Murat H. erzählte, dass er seiner Mieterin lange vor diesem Vorfall gekündigt habe – und zwar wegen Mietrückständen. Die Sache mit dem Anschwärzen sei Unsinn: Von Marihuana habe er nie etwas gesagt. Larissa M. habe zugeschlagen. Eine Ärztin attestierte später eine Prellung. Eine Gesichtsrötung wurde im Bild festgehalten.

Ein Blick in die Datenbestände des Kamener Amtsgerichts ergab, dass voriges Jahr gegen Larissa M. ein so genanntes Versäumnisurteil ergangen war, und zwar in Zusammenhang mit einer Räumungsklage, die Murat H. eingereicht hatte. Das widersprach einer Angabe, die Larissa M. jetzt als Angeklagte im Strafprozess machte.

Das Urteil: eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 12 Euro. Die Tagessatzhöhe wurde am Einkommen der Frau festgemacht. Die Wohnung in Bergkamen – 165 Quadratmeter, Doppelgarage – hat Larissa M. mit ihren Kindern inzwischen verlassen. Laut Murat H. kostete die Instandsetzung danach Tausende Euro.

 




Tod auf der A 2: Haft auf Bewährung für LKW-Fahrer

von Andreas Milk
Elf Monate nach einem tödlichen Unfall auf der A 2 am Kamener Kreuz ist ein Lastwagenfahrer aus Litauen heute verurteilt worden: Ein Jahr Haft wegen fahrlässiger Tötung, ausgesetzt zur Bewährung. Das geschah in Abwesenheit des Angeklagten: Eine Anreise zum Termin vor dem Amtsgericht wäre kaum zu bewerkstelligen gewesen.

Passiert war der Unfall am 25. Juni 2019. Das Opfer: eine 70-Jährige aus den Niederlanden. Der LKW-Fahrer (47) war am Vormittag in Richtung Oberhausen unterwegs. Aufnahmen seiner Dashcam zeigen, dass er auf ein Stauende zu fuhr. Mit mehr als 60 Kilometern pro Stunde raste sein Sattelzug in den Wagen eines niederländischen Paars. Die Frau starb am Unfallort. Ihr Mann wurde verletzt ins Krankenhaus gebracht, ebenso der LKW-Fahrer.

Zum Gerichtstermin hätte unter anderem der Witwer als Nebenkläger kommen sollen. Aber Corona kam dazwischen: Der 73-Jährige erklärte, als Angehöriger einer Risikogruppe wolle er lieber zuhause bleiben. Auch für den angeklagten LKW-Fahrer schien es schwierig zu werden: Als der Termin vor rund einem Monat festgelegt wurde, galten strengere Quarantänevorschriften als heute. Sie hätten den Mann wohl sowohl bei der Einreise nach Deutschland als auch bei der Rückreise nach Litauen getroffen. Über seinen Pflichtverteidiger in Kamen sandte er einen Brief, in dem er direkt den Mann der getöteten Frau anspricht. Er drückt sein Bedauern aus, spricht von Alpträumen, die ihn seit dem Geschehen auf der A 2 quälten.

Die einjährige Haft auf Bewährung ist die härteste Strafe, die per Strafbefehl – ohne den Angeklagten vor sich zu haben – verhängt werden konnte. Auf eine Geldauflage verzichtete der Richter: Zu holen gebe es nichts – der Litauer ist längst von seinem Arbeitgeber gekündigt worden. Zwei Jahre beträgt die Bewährungsfrist. Dazu kommen nochmal drei Monate Fahrverbot.

 




Joint hinterm Bett: Geldstrafen für Cannabis-Besitz

von Andreas Milk
Am frühen Morgen des 21. November 2019 stand unangemeldet Besuch vor der Tür der Bergkamenerin Jessica H. (Namen geändert): Es war die Polizei. Die Beamten durchsuchten die Wohnung der jungen Frau. Das Resultat brachte ihr und ihrem Freund Markus K. eine Anklage ein: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln. Verhandelt wurde darüber jetzt vor dem Kamener Strafrichter.

In Jessica H.s Wohnung standen drei Blumentöpfe mit Cannabispflanzen, außerdem nahmen die Polizisten Beutel mit Amphetaminen mit. Hinterm Bett fand sich ein angerauchter Joint. Ein Teil der Sachen gehörte Markus K. Und nun saßen die beiden im Gericht, freundlich und geständig. Die als Zeugen geladenen Kripoleute brauchten gar nicht auszusagen: Jessica H. und Markus K. gaben alles zu, versuchten auch nicht, sich gegenseitig Schuld zuzuschieben. Allerdings versicherte Jessica H., die Cannabispflanzen seien nicht zum Abpflücken bestimmt gewesen. Vielmehr habe sie den Geruch gemocht.

Sowohl der Staatsanwalt als auch der Richter erklärten den beiden eindringlich: Marihuanapflanzen sind verboten – und das habe gute Gründe. Der Konsum könne zum Beispiel Psychosen auslösen. Legal sei Cannabis nur da, wo die Suchtgefahr keine Rolle (mehr) spiele – im medizinischen Einsatz, etwa zur Linderung der Schmerzen von Krebs- oder MS-Patienten.

Das Paar aus Bergkamen wurde zu Geldstrafen verurteilt, festgemacht an den Einkommensverhältnissen: 1.500 Euro für sie, 2.000 Euro für ihn. Beide nahmen den Urteilsspruch sofort an: Die Strafen sind rechtskräftig.




Regelrecht verzockt: Geldstrafe für „Selbstbedienung“ am EC-Automat

von Andreas Milk
Drei Mal hat Barir M. (34, Namen geändert) am 4. und 5. Dezember 2019 an einem Automaten der Volksbank in Bergkamen Geld vom Konto seines Bekannten Georg P. abgehoben: insgesamt 3.500 Euro. Gedurft hat er das nach Überzeugung des Kamener Strafrichters nicht: Wegen Computerbetrugs verurteilte er M. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 20 Euro.

Viel war im Prozess von der Vorgeschichte die Rede. Barir M. und der deutlich ältere Georg P. hatten sich in Hamm während einer Reha kennengelernt. Beide sind schwer krank. Barir M. bekommt Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Offenbar wollte Georg P. dem jungen Mann helfen. Nach und nach floss ein fünfstelliger Betrag an Barir M.

Der behauptete nun: Es habe sich um geschenktes Geld gehandelt, und auch die drei Abhebungen Anfang Dezember seien mit Georg P. abgesprochen gewesen. Georg P.s Frau dagegen erklärte als Zeugin: „Nie und nimmer“ hätte ihr Mann das Geld einfach so her gegeben. Und tatsächlich: Es existiert ein Darlehensvertrag über eine Summe von rund 12.000 Euro, unterschrieben von Barir M. – bloß will der gar nicht gewusst haben, was da genau auf dem Papier stand.

Dass er die PIN von Georg P.s Girokarte kannte, lässt sich damit erklären, dass P. ihm vertraute und ihn wohl früher einmal um einen Gang zum Automaten gebeten hatte. Dass Barir M. am 4. Dezember die Girokarte hatte, lag daran, dass P. kurz zuvor bei einem Besuch seine Brieftasche bei Barir M. verloren hatte.

Inzwischen geht es Georg P. nach Angaben seiner Frau zu schlecht, um vor Gericht aussagen zu können. Er habe eine Gehirnentzündung gehabt, sechs Wochen im Koma gelegen.

So oder so war Barir M. nach Ansicht des Richters „reif“ für ein Urteil: Entweder, er hat die Karte ohne Wissen Georg P.s benutzt – oder, er hat P. über den Zweck der Abhebung belogen. Der Hintergrund: Barir M. hatte ausgesagt, Georg P. habe ihm die 3.500 Euro überlassen wollen, um Schulden oder andere dringende Sachen zu bezahlen. Tatsächlich aber habe er, M., das Geld schlicht verzockt: Er sei spielsüchtig.

 




Hundebesitzer lässt Tierschützer aufs Geld warten: Strafbefehl

von Andreas Milk
Beim Tierschutzverein hatte sich der Bergkamener Ralf K. (Name geändert) einen Hund geholt. 280 Euro sollte er dafür zahlen – Kosten, die dem Verein für die Versorgung des Tiers entstanden waren. Aber das Geld kam nicht. Der Verein erstattete Anzeige, und die Staatsanwaltschaft erwirkte einen Strafbefehl: 900 Euro sollte K. zahlen, wegen Betrugs.

Ralf K. legte Einspruch ein. Folge war ein Termin vor dem Kamener Amtsgericht. Es fehlte allerdings Ralf K.; gemeldet hatte er sich nicht.
Als Zeuge war ein Mann vom Tierschutzverein gekommen. Er berichtete, K. habe die 280 Euro mittlerweile gezahlt, und – wichtiger noch – dem Hund gehe es gut. Denn darauf legt der Verein Wert: dass Tiere in gute Hände kommen. Deshalb werden die neuen Besitzer auch erst einmal „nur“ Besitzer, nicht aber Eigentümer der Hunde.

Weil von Ralf K. nichts zu sehen war, wurde sein Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen. Erst als längst alles vorbei war – mit genau zwei Stunden Verspätung -, tauchte er doch noch im Gerichtssaal auf: 12 Uhr, 10 Uhr… – er habe da wohl was verwechselt.