Skurriler Fall: Mit Haufen Bargeld zum Jobcenter – dann Anklage

von Andreas Milk
Eine ungewöhnliche Szene muss das gewesen sein, die der Bergkamener Lars M. (Name geändert) im Jobcenter bot: Mit mehr als tausend Euro bar tauchte er dort im Januar auf, um das Geld an die Behörde zurück zu geben. Denn der Bürgergeldbezieher und gelernte Dreher hatte von seinem Vermieter ein Guthaben aus der jüngsten Betriebskostenabrechnung zurückerstattet bekommen: Geld, welches letztlich dem Jobcenter zusteht, das für M.s Unterkunft zahlt.

Aber: Bargeld nimmt das Jobcenter nun einmal nicht an. M. musste also samt seinem Geld wieder gehen. Der Fehlbetrag beim Jobcenter blieb. Aus der Welt geschafft wurde das Ganze erst jetzt durch einen Prozesstermin im Kamener Amtsgericht: Da saß M., angeklagt wegen „Betrugs durch Unterlassen“. Exakt 1.631,47 Euro habe er zwischen November 2024 und März 2025 zu Unrecht vom Jobcenter bezogen. Ein Mitarbeiter des Jobcenters war als Zeuge geladen. Dank seiner Anwesenheit war die Sache schnell besprochen und erledigt: Zwei Mal 168,90 Euro hat das Jobcenter inzwischen schon von den weiter laufenden Zahlungen an Lars M. einbehalten, bleibt ein „Rest“ von 1.293,67 Euro, und genau diesen Betrag soll M. nun ans zuständige Inkassobüro der Bundesagentur für Arbeit schicken – per Überweisung, versteht sich, nicht als Haufen Bares auf die Hand. Ist das erledigt, wird das Verfahren gegen den vermeintlichen Betrüger eingestellt.




Kita-Leiterin bedroht: Vater vor Gericht

von Andreas Milk
„Schlampe“, „Wenn ich dich draußen sehe, bring‘ ich dich um“: Das soll die Leiterin einer Bergkamener Kita am Nachmittag des 26. September 2025 zu hören bekommen haben. In der Kita stand Matin L. (Name geändert) vor ihr, Vater eines kleinen Mädchens, das dort betreut wird. Wegen Beleidigung und Bedrohung stand er jetzt in Kamen vor dem Strafrichter.

Am Ende gab es von ihm eine Art Geständnis zweiter Klasse: Matin L. räumte ein, die Vorwürfe könnten zutreffen. Erst hatte er behauptet, es habe sich „nur“ um ein erregtes Gespräch gehandelt, ohne strafbare Entgleisung. Aber sowohl die Aussage der Kita-Chefin als auch die Angaben einer Raumpflegerin waren eindeutig.

Die Vorgeschichte: An jenem Tag konnte die Kita wegen Personalnot kurzfristig nur eine Betreuung der Kinder bis 14 Uhr bieten. Am Vortag hatte es einen Aushang dazu gegeben sowie eine Benachrichtigung an die Eltern per WhatsApp-Gruppenchat. Problem: Matin L.s Frau, die wohl Mitglied der WhatsApp-Gruppe ist, konnte die Nachricht nicht lesen, denn sie lag wegen einer Operation im Krankenhaus. Es wurde also 14 Uhr, ohne dass jemand L.s Tochter abgeholt hätte. Das Kind habe sehr geweint, erinnert sich die Kita-Leiterin. Am Handy der Mutter meldete sich die große Schwester des Kindes, aber auch sie konnte auf die Schnelle nicht helfen. In der Kita wurde schon überlegt, die Polizei um Unterstützung zu bitten. Gegen 16 Uhr kam dann endlich ein Bruder des Mädchens mit seinem E-Roller,  schließlich auch Vater Matin, der seine Arbeit vorzeitig verlassen hatte. Dass die Kita-Leiterin offensichtlich „not amused“ war über zwei Stunden Warterei, nahm Matin L. zum Anlass auszurasten. „Mir schlug das Herz bis zum Hals“, erinnerte sich die Frau. Die Raumpflegerin habe neben ihr gestanden und gezittert. Matin L. verzog sich. Und es rückte doch noch die Polizei an – nun nicht mehr, um fürs Kindeswohl zu sorgen, sondern zur Aufnahme einer Anzeige gegen den unbeherrschten Vater.

Für ihn spricht immerhin, dass er an jenem Nachmittag wohl reichlich überfordert war. Vorstrafen hat der 52-Jährige nicht. Und wenn er selbst auch beim Verhandlungstermin bockig war: Seine Frau hatte der Kita-Leiterin schon vorher eine Entschuldigung angeboten, quasi im Namen der Familie.

Der Richter sprach eine Verwarnung aus: Eine Geldstrafe von 800 Euro (40 Tagessätze à 20 Euro) muss Matin L. nur zahlen, wenn er nochmal straffällig wird. Die Verfahrenskosten allerdings zahlt er in jedem Fall. Dazu zählt auch das Honorar für seinen Verteidiger – der durch Nachfragen zu Details versucht hatte, die Aussagen der Frauen vor Gericht in Zweifel zu ziehen.




Führerschein-Verzicht mit 86 – und Tochter „meine Allerbeste“

von Andreas Milk
Der ehemalige Bergmann Klaus F. (86, Name geändert) hat’s beim öffentlichen Gerichtstermin einfach mal ausgesprochen: „Das ist meine Allerbeste“ – sagte er und meinte damit seine Tochter. Die hatte sich als moralische Stütze zu ihm auf die Anklagebank gesetzt. F. musste sich wegen Fahrerflucht verantworten. Auf dem Bergkamener Westenhellweg, kurz hinter der Kraftwerkseinfahrt, war der Kamener im Dezember abends um halb zehn mit seinem Opel in die Leitplanke gerasselt – und weitergefahren. Eine Autofahrerin hinter ihm machte sich Sorgen wegen seiner unsicheren Fahrweise. Sie rief die Polizei. Die stoppte schließlich den alten Mann und brachte ihn nach Hause.

„Ein ganz schlechter Tag“ sei das gewesen, erklärte er jetzt im Gericht. Eigentlich sei er fit und selbstständig, schmeiße seit dem Tod seiner Frau auch allein den Haushalt. Seine Tochter hörte es – und legte dem Vater aber doch nahe, auf einen Vorschlag des Richters einzugehen. Der lautete: Führerschein freiwillig abgeben – im Gegenzug Straffreiheit per Verfahrenseinstellung.

So wurde es also am Ende gemacht, und Klaus F. – „ich werd‘ ja nicht jünger!“ – verließ den Saal ohne Fahrerlaubnis, aber ganz zufrieden. Seine Tochter hatte angeboten, für Fahrdienste bereit zu stehen. F.s Mobilität bleibt also gewährleistet. Die Alternative wäre schmerzhafter gewesen: F. wäre verurteilt worden – und hätte nach Ablauf einer Sperrfrist den Führerschein wahrscheinlich eh niemals wiedergesehen. Denn rausgerückt hätte der Kreis Unna ihn wohl erst nach Absolvieren des so genannten Idiotentests – (nicht nur) für einen Mann, der auf die 90 zu geht, eine hohe Hürde.

Neben der Tochter bekam im Gericht auch die Autofahrerin vom Westenhellweg ein dickes Lob, und zwar vom Richter. Dass sie im Dezember nicht einfach weitergefahren war, sei ihr hoch anzurechnen.




Cannabis-Prozess: Angeklagtem droht nun der Jobverlust

von Andreas Milk
Wiedersehen zweier junger Bergkamener vorm Kamener Jugendrichter: Es ging um Cannabishandel. Und einer der beiden muss nun auf Milde des Landgerichts in Dortmund hoffen: Hat das Kamener Urteil Bestand, droht Jobverlust. Denn der heute 24-Jährige ist ausgerechnet im Bereich der Jugendhilfe tätig.

Seine Taten liegen lange zurück: Zwischen Oktober 2021 und Februar 2022 verkaufte er Stoff an drei Bekannte. Unter ihnen war auch der zweite Angeklagte. 29 Mal wechselte Cannabis den Besitzer, insgesamt 90 Gramm, Preis pro Gramm: ein Zehner. Das sei auch sein Einkaufspreis gewesen, sagte der 24-Jährige. Verdient habe er also nichts dran. Aber noch wichtiger: Er rühre das Zeug nicht mehr an, seit er aufgeflogen sei. Er habe damals einfach eine schwere Zeit durchgemacht und es genossen, gemeinsam mit den drei „Kunden“ abzuhängen. Also: Verfahren einstellen und fertig? Die lange Zeit seit Februar 2022 sprach dafür, das leere Vorstrafenregister ebenso. Aber: Die Vielzahl der einzelnen Taten sprach dagegen. Wegen unerlaubter Cannabisabgabe wurde der junge Mann zu einer Geldstrafe verurteilt: 60 Tagessätze à 40 Euro. Außerdem soll der Verkaufserlös eingezogen werden, also 900 Euro. „Manchmal verfolgen einen die Geister der Vergangenheit“, so der Richter.

Weit besser steht der ebenfalls angeklagte Kunde des 24-Jährigen da. Er ist heute 22 Jahre alt, Azubi im Handwerk und hatte im Frühjahr und Sommer 2024 vier Mal Cannabis vertickt: Erst 20 Gramm, dann vier, dann fünf, dann nochmal drei. An „meine besten Freunde“ sei das Zeug gegangen, und auch er habe daran keinen Cent verdient. Mitte Mai 2025 stand früh morgens die Polizei bei ihm vor der Tür: Wohnungsdurchsuchung. Er lebt bei den Eltern. „Schockierend“ sei das alles für ihn gewesen, erinnert er sich. Gezittert habe er. „Das hör‘ ich gerne“, antwortete der Richter – nicht aus Schadenfreude über nervliches und körperliches Leid, sondern, weil der Einsatz der Beamten offenbar mächtig Eindruck gemacht habe. Das Verfahren wird eingestellt, sobald der 22-jährige Azubi 200 Euro an die Suchthilfe im Kreis Unna gezahlt hat.




Nepp mit Terrassenbau: 15.000 Euro Schaden

von Andreas Milk
Wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Bergkamen hat ein Kamener Strafrichter den Gladbecker Kerem H. (45, Name geändert) zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Insgesamt mehr als 15.000 Euro hatte H. zwei Bergkamener Familien für den Bau von Terrassen oder Wintergärten abgenommen. Gegenleistung: (fast) keine.

Die Taten liegen schon eine Weile zurück: Im Oktober 2023 hatte Kerem H. die Vereinbarungen mit seinen türkischen Landsleuten abgeschlossen. Dass er sie dabei um viel Geld bringen wollte, stritt er vor Gericht mit Nachdruck ab. Sein Verteidiger stellte H. vielmehr selbst als ein Opfer von Nepp, zumindest von unglücklichen Umständen dar. Es sei so gewesen: H. habe die Arbeiten sehr wohl ausführen wollen. Er habe aber vergeblich auf günstiges Baumaterial gewartet. Das sollte von einem Lieferanten in der Türkei kommen. Der habe H. hängen lassen. Unstreitig ist, dass H. in der Branche Erfahrung hat. Er war den beiden geschädigten Familien auch aufgrund früherer Projekte empfohlen worden.

Mitglieder dieser Familien erklärten nun als Zeugen: H. habe sie – nachdem sie ihm im guten Glauben ihr Geld gegeben hatten – wieder und wieder vertröstet und hingehalten. Er versuchte wohl auch, Mitleid zu erregen, indem er von einem schwer behinderten Sohn sprach. Bloß aus dem Terrassenbau wurde nichts. H.s Verteidiger sagt: Sein Mandant habe „hier und da fahrlässig gehandelt“, aber eben ohne Betrugsabsicht. Als klar wurde, dass das Geld futsch war, habe es Drohungen gegen seine Familie gegeben. Derzeit ist Kerem H. arbeitslos. Ab April hat er wieder einen Job. Er sei bereit, dann mit der Schadenswiedergutmachung zu beginnen. Eine betroffene Familie hat längst per Zivilverfahren einen Titel erwirkt: 8.900 Euro stehen ihr demnach zu.

H. ist nicht vorbestraft. Gleichwohl hielt der Richter eine Freiheitsstrafe – wenn auch zur Bewährung – für angemessen. Denn H. habe, entgegen seinen Beteuerungen, den Betrug sorgsam geplant. Es gab zum Beispiel Auftragszettel mit dem Logo einer angeblich in Gründung befindlichen Firma. Eine Anschrift oder Steuernummer ließ sich auf diesen Zetteln freilich nicht finden. Auch das dauerhafte Hinhalten seiner Auftraggeber nach Kassieren des Geldes spreche für ein absichtsvolles Tun.

Als Bewährungsauflage muss H. 1.000 Euro als Buße an die Landeskasse zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. H.s Anwalt hatte Freispruch beantragt.

 




Familientreffen auf Anklagebank: Prügel, Bedrohung, Beleidigung

von Andreas Milk
Familientreffen auf der Anklagebank: Das Bergkamener Ehepaar Manfred und Gabi F. und die erwachsene Tochter Mandy F. (alle Namen geändert) nahmen vor dem Kamener Strafrichter Platz. Die Familie ist im Amtsgericht der Nachbarstadt schon lange bekannt und bietet den Juristen zuverlässig Beschäftigung. Diesmal ging es um eine Prügelei, um Bedrohung und Beleidigung, geschehen 2024 und ’25. Kurz zusammengefasst: Manfred und Gabi F. sollen gemeinsam mit Tochter Mandy einen Nachbarn verkloppt haben – unter anderem mit Hilfe einer gläsernen Obstschüssel, die der Nachbar vorm Haus neben allerhand Gerümpel für die Müllabfuhr bereitgelegt hatte. Mandy F. habe außerdem einem Bekannten ihres Sohnes gedroht, ihm das Genick zu brechen und seine Freundin auf den Strich zu schicken. Diese Freundin soll sie noch als Nutte bezeichnet haben. Völlig nebensächlich dagegen: ein Ladendiebstahl von Manfred F. in Hamm. Da stahl er Parfüm für einen Zehner. Das gab er vor Gericht zu. Dieses Delikt blieb aber auch das einzige, das im Prozess flott „aufgeklärt“ werden konnte: Manfred F. bekam eine Geldstrafe dafür.

Freigesprochen wurden er und seine Frau Gabi sowie Mandy F. dagegen für die mutmaßliche Attacke auf den Nachbarn. Denn es gab dazu zwei widersprüchliche Versionen, was Angriff und Verteidigung betrifft. Da gilt: Im Zweifel für die Angeklagten. Fest steht nur, dass überhaupt geprügelt wurde. Manfred F. erzählte, der Nachbar sei „wie ein Tier“ über ihn her gefallen. Der Nachbar erklärte, er sei von Manfred F. grundlos angegriffen worden, und das auch noch von hinten. Eine unbeteiligte Frau, die damals die 110 gewählt hatte, konnte zum Hergang nichts Konkretes sagen: Sie war zu weit weg.

Mandy F. kassierte eine Geldstrafe für die Nummer mit dem Genickbruch und der Nutte. Dazu gab es in der Verhandlung Aussagen der Betroffenen. Und die schienen dem Richter glaubhaft.




„Kein schlechter Mensch“: Bewährung für suchtkranken Dauerdieb

von Andreas Milk
Einen Tag nach seiner Entlassung aus der JVA Castrop-Rauxel stand David S. (42, Name geändert) wieder vor Gericht. Es ging um vier Diebstähle, davon zwei in Bergkamen. „Ich geb‘ alles zu“, sagte S., noch bevor die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zum Verlesen der Anklage ansetzte. Für ihn ging es um viel: Chance auf Bewährung – oder wieder zurück in den Knast?

Bei Rewe am Bergkamener Roggenkamp hatte S. ein paar Kleinigkeiten für knapp 15 Euro geklaut, in Unna bei Aldi waren es vor allem Wurst- und Fleischwaren für rund 90 Euro. Außerdem nahm er bei Müller an der Unnaer Bahnhofstraße Ware für fast 400 Euro mit. Am übelsten traf es aber einen Bekannten des Angeklagten: In seiner Wohnung in Bergkamen ließ David S. unter anderem Werkzeuge, eine Uhr und ein Handy mitgehen. Gesamtwert: etwa 800 Euro.

Und ausgerechnet dieser Bekannte von S. erklärte nun dem Richter: „Er ist kein schlechter Mensch.“ Allerdings hat S. ein Drogenproblem. Die Diebstähle sind zum Teil als Beschaffungskriminalität einzuordnen. S. brauchte den Erlös, um an neuen Stoff zu kommen.

Zehn Monate hat er zuletzt bis Anfang März in Castrop-Rauxel wegen anderer Diebstahlsdelikte verbüßt. In der JVA begann er eine Suchttherapie. 18 Einträge gibt es in seinem Vorstrafenregister. Die Frau von der Staatsanwaltschaft fand: Es sei jetzt wieder eine Haftstrafe ohne Bewährung fällig. S.‘ Verteidiger bat um Milde: Sein Mandant habe endlich einmal gute Zukunftsaussichten dank einer Freundin und einer neuen Bleibe.

Der Richter entschied: 14 Monate Freiheitsstrafe – zur Bewährung ausgesetzt. S. bekam die Auflage, seine Therapie ambulant fortzusetzen. Er kriegt einen Bewährungshelfer. Sollte er mit dem nicht zusammenarbeiten, droht ebenfalls der Widerruf der Bewährung – das hieße: wieder zurück in Haft.

 




Unterschlagung: Reparierfreudiger Fahrrad-„Finder“ muss Strafe zahlen

von Andreas Milk
Der Bergkamener Marius F. (39, Name geändert) ist ein leidenschaftlicher Bastler. Zum Beispiel schraubt er gern an Fahrrädern rum. Und ein solches Rad hat er im vergangenen Juni laut Anklage entweder gestohlen – oder unterschlagen. Ergebnis der Verhandlung im Kamener Amtsgericht: Er hat das Rad unterschlagen – einfach mitgenommen, statt es zum Fundbüro zu bringen oder stehen zu lassen.

Das Fahrrad der Marke Pegasus habe er in der Bergkamener City entdeckt, erzählte Marius F. Es sei nicht abgeschlossen gewesen. Und weil es reparaturbedürftig gewesen sei, habe er sich eben als Handwerker gefordert gefühlt. Der rechtmäßige Eigentümer des Rades erklärte, es sei ihm am 2. Juni gestohlen worden, abgestellt vor dem Haus eines Angehörigen, bei dem er sich aufgehalten habe. Zu dem Zeitpunkt sei es noch gut in Schuss gewesen. Schlussfolgerung: Irgendwer hat’s dort geklaut, ist eine Weile damit herumgefahren und hat es schließlich in leicht lädiertem Zustand in der City zurück gelassen, wo es Marius F. auffiel.

Der hat ein paar Vorstrafen, alles Kleinkriminalität: Betrug und Diebstahl zum Beispiel. Für die Unterschlagung des Fahrrades bekam er jetzt eine Geldstrafe: 30 Tagessätze à 10 Euro muss der arbeitslose Mann zahlen. Dazu gab’s den Rat vom Richter: Das nächste zuwendungsbedürftige Fahrrad entweder melden – oder es „schweren Herzens liegen lassen“.

 




Bedrohung an Grundschule: Geldstrafe für Vater

von Andreas Milk
An einem Tag im vergangenen Juni gerieten an einer Bergkamener Grundschule ein Vater und eine Sozialpädagogin aneinander. Der Vater, Adrian K. (Namen geändert), saß jetzt als Angeklagter vor dem Kamener Strafrichter. Er soll Martina M. als Rassistin bezeichnet und gedroht haben, eine Bombe zu werfen.

Das Ganze hatte damit begonnen, dass es K.s Tochter an jenem Tag nicht gut ging. Deshalb bekam Adrian K. einen Anruf, er möge das kranke Mädchen wieder nach Hause holen. Aber es dauerte gut eine Dreiviertelstunde, bis er tatsächlich in der Schule erschien – obwohl er laut Martina M. am Telefon ein zügigeres Auftauchen zugesagt hatte. So herrschte denn zwischen den beiden Erwachsenen dicke Luft. Die Sache mit der Bombe fasste die erfahrene Schulmitarbeiterin wohl nicht als ernsthafte Drohung auf. Aber die „Rassistin“ sei ihr nahe gegangen, sagte sie dem Richter – zumal bei ihr der Beruf durchaus mit Berufung zu tun habe. Doch auch der aus Rumänien stammende Adrian K. hatte sich anscheinend durch Martina M. herabgesetzt gefühlt. Seine Verteidigerin sprach von Verletzungen auf beiden Seiten.

Dass er von einer „Rassistin“ gesprochen habe, gab K. zu. Dass er mit einer Bombe gedroht haben soll, sei ein Missverständnis: Tatsächlich habe er sagen wollen, er lasse sich nicht behandeln wie einer, der eine Bombe werfen wolle. Entschuldigt hatte er sich bei Martina M. bis zur Gerichtsverhandlung nicht.

M. war seinerzeit gleich zur Polizei gegangen. Es gab eine Durchsuchung bei Adrian K. – ohne Bombenfund, versteht sich. Der Richter veurteilte ihn zu einer Geldstrafe: 400 Euro muss der erwerbslose Mann wegen Beleidigung und Bedrohung zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

 




Pärchen im Dauer-Clinch: Strafrichter als „Therapeut“

von Andreas Milk
Der Strafrichter als Paartherapeut: Das ist vielleicht keine so gute Idee. Dennoch  haben Vorkommnisse zwischen dem Bergkamener Malik T. (Namen geändert) und seiner aktuellen Jetzt-doch-wieder-Freundin Maria F. schon mehrfach Stoff für hiesige Juristen geboten. Jetzt war es wieder so weit: Malik T. war im Kamener Amtsgericht wegen drei Fällen von Körperverletzung angeklagt.

Losgegangen war alles an einem Tag im vergangenen Juli mit einem Besuch der Kaufland-Filiale in Bergkamen-Rünthe. Dort soll T. Maria F. – die zu dem Zeitpunkt seine „Ex“ war – gekniffen und ihr dadurch ein Hämatom zugefügt haben; später, auf der gemeinsamen Autofahrt zu Maria F.s Wohnung, habe er ihr mit einem Handykabel auf den Oberschenkel geschlagen; noch später, in der Wohnung, habe er sie geschubst, ihr ein Kissen aufs Gesicht gedrückt und gedroht, sie umzubringen.

Immerhin die Sache im Kaufland gab Malik T. ohne Umschweife zu. Allerdings: Er habe Maria F. nicht weh tun wollen – sondern „klar machen, dass es reicht“. Schon vorher hatte es zwischen den beiden gekracht, und dieser Streit setzte sich in dem Supermarkt fort. Für T. war das besonders belastend, weil er früher dort gearbeitet hat. Kollegen hätten ihn also wiedererkennen können. Im Auto habe er Maria F. dann bloß beruhigen wollen, damit sie durch ihr aufgekratztes Verhalten keinen Unfall auslöst. In ihrer Wohnung schließlich sei sie ausgerutscht und mit dem Becken gegen eine Couch geprallt.

Und heute, sieben Monate danach? „Wir sind auf dem besten Weg, dass es wieder perfekt läuft“, sagt Malik T. Auch Maria F., die ja gegen T. Anzeige erstattet hatte, meint: „Wir sind auf dem Weg der Besserung.“ Malik T. sei an und für sich ein toller, fürsorglicher Mensch – aber einer, „der blitzschnell zu ’nem Monster werden kann“. Sie wolle ihn nicht bestraft sehen, sondern, dass er Hilfe kriege.

Auch Malik T. ist bewusst, dass was passieren muss. Er suche nach einem Therapeuten. Einen Termin zu bekommen, sei schwierig. Der Richter empfahl ihm, es beim Verein „Die Brücke“ in Dortmund zu versuchen: Er hat Präventionsangebote für Männer mit Hang zur Gewalt. Strafrechtlich ist der Fall erledigt, sobald Malik T. als Buße 1.000 Euro an die Westfälischen Kinderdörfer gezahlt hat. Das Verfahren wird dann eingestellt. Sollte er das nicht hinkriegen, wird es brenzlig. Auch aus einem früheren Prozess ist noch eine Geldstrafe auf Bewährung in der Welt. Sie könnte zusätzlich drohen, falls T. die Zahlung der Buße vermasselt.




Schläge im Nordberg-Stadion: 4.000 Euro Geldstrafe

von Andreas Milk
Sport kann verbinden – oder das Gegenteil bewirken. Ein Vorfall im Bergkamener Nordberg-Stadion vergangenen April brachte Kaya M. (32, Namen geändert) eine Anklage wegen Körperverletzung. Er und der Geschädigte, Sedat O. (35),  waren früher befreundet. Sie spielten in derselben Mannschaft. Eines Tages wollte M. wechseln. „Seitdem war Sedat gegen mich“, erzählte er dem Kamener Strafrichter – so sehr, dass Sedat O. ihn an jenem Apriltag im Vorbeigehen beleidigt, später dann auch noch zu Unrecht eines Angriffs beschuldigt habe.

Kaya M. – so O.s Vorwurf – habe ihm zwei Mal auf den Hinterkopf geschlagen. Bei seiner Zeugenvernehmung gab Sedat O. zu, sich auch selbst daneben benommen zu haben. Er habe seinen Ex-Freund auf Türkisch einen Bastard genannt („ein bisschen laut gedacht“) und vor ihm auf den Boden gespuckt. M. habe dann eben mit den Schlägen gegen O.s Kopf reagiert. Das, betont O., sei ihm zu weit gegangen: „Ich habe mich noch nie im Leben geschlagen.“ Er erstattete gegen Kaya M. Anzeige. Die habe er später, als sich die Gemüter beruhigt hatten, zurücknehmen wollen. Aber das Verfahren lief – und ließ sich nicht einfach stoppen.

Ein Zeuge, der damals mit seiner Familie das Stadion besuchte, beschrieb das Ganze mit Worten wie Gemenge, Tumult, Rangelei – weit entfernt von allem Dramatischen. Er selbst sei dazwischen gegangen, weil er sein kleines Kind dabei gehabt habe. Beide Männer – Kaya M. und Sedat O. – hätten sofort Ruhe gegeben, als er sie auf die Anwesenheit seines Sprösslings hinwies. Mit dabei war im Stadion auch Kaya M.s Frau. Sie hat als Angehörige ein Zeugnisverweigerungsrecht und blieb dem Gerichtstermin fern.

Heikel für M.: Es gibt eine Vorstrafe wegen Körperverletzung. Erst im April 2024 war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Davon, dass er auch im Nordbergstadion wieder gewalttätig wurde, war der Richter überzeugt. Das Urteil: wieder eine Geldstrafe, 80 Tagessätze à 50 Euro. Sollte M. nochmal rückfällig werden, droht eine Freiheitsstrafe.