Nach dem Abi falsch abgebogen: Ladendieb vor Gericht

von Andreas Milk
Zwei Mal hat der 27-jährige Bergkamener Tobias H. (Name geändert) bei Rossmann an der Parkstraße zugegriffen, ohne zu bezahlen: Pflegeartikel und Pflaster in einem Gesamtwert von 10 Euro und 59 Cent ließ er mitgehen. Jetzt stand er in Kamen vor dem Strafrichter – wieder mal.
Denn der junge Mann war – das sagt er selbst – nach dem Abitur auf einen „ungeraden Lebensweg“ geraten. Im Vorstrafenregister gibt es rund ein halbes Dutzend Einträge. Vieles davon hat mit einem Drogenproblem zu tun.

Was die Aktionen bei Rossmann im Februar und Juni dieses Jahres angeht: „Sehr dumm“ seien die gewesen. „Ich weiß nicht, was mich da geritten hat.“ Lange Zeit habe er Mist gebaut, Schulden angehäuft. Inzwischen habe er sich um professionelle Hilfe gekümmert – etwa von der Schuldnerberatung.
Der Richter beließ es nochmal bei einer Geldstrafe für die beiden neuen Diebstähle: 90 Tagessätze à 15 Euro werden fällig. Nächstes Mal drohe unweigerlich ein Hafturteil. Tobias H.: „Ich hab‘ heute schon damit gerechnet.“

 




99-Jährige bestohlen: Pfleger verurteilt

von Andreas Milk
Die Gelegenheit war günstig – also langte Jörn H. (25, Name geändert) zu: Am 4. November 2025 als Mitarbeiter eines Pflegedienstes in Bergkamen im Einsatz, nahm er aus dem Portemonnaie einer 99-jährigen Frau 530 Euro. Noch am selben Abend kam die Sache raus. H. gab das Geld unverzüglich zurück. Seinen Job war er trotzdem los. Die Familie der alten Frau zeigte ihn an.

So saß er jetzt wegen Diebstahls in Kamen vor dem Strafrichter. Ein skrupelloser Krimineller? Pechvogel trifft es wohl eher. In der Corona-Zeit hat H. einen gesundheitlichen Zusammenbruch erlitten. Als Folge konnte er eine wichtige Prüfung für sein berufliches Weiterkommen nicht ablegen. Eine Beziehung scheiterte – zurück blieben Schulden: Aktuell sind’s etwa 30.000 Euro. Im Affekt habe sein Mandant zugegriffen, erklärte der Verteidiger. Er sprach von einem Verlust der Impulskontrolle: Gelegenheit mache eben Diebe. Jörn H. habe die Geldscheine aus der Brieftasche der alten Frau „rausstrahlen sehen“.

Schon 2024 hatte H. eine Strafe wegen Diebstahls bekommen. Den Rückfall bereue er sehr, versicherte er. Inzwischen hat er eine neue Lebensgefährtin; seine Eltern stehen ihm bei. Gute Voraussetzungen also für ein künftig straffreies Leben.

Für den Diebstahl in der Wohnung der 99-Jährigen muss er eine Geldstrafe zahlen: 50 Tagessätze à 25 Euro, gemäß seinem derzeitigen Einkommen als Helfer in einer Betreuungseinrichtung. Das Urteil ist rechtskräftig: Sowohl H. als auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft akzeptierten es. Kommentar des Richters: Leider habe H. „nicht nur ins Portemonnaie, sondern auch ins Klo gegriffen“.

Trauriger Nachsatz: Die alte Frau ist inzwischen nicht mehr am Leben.




Schleuser-Aktion ging schief: Bewährung für Bergkamener

von Andreas Milk
Im Herbst 2023 war ein Mann aus Bergkamen an der Einschleusung Geflüchteter von Österreich nach Deutschland beteiligt. Die Aktion damals scheiterte. Jetzt saß der Mann als Angeklagter vor dem Schöffengericht in Unna.

Sein Job war es gewesen, den Fahrer für einen Transporter anzuheuern. Im Laderaum des Fahrzeugs hockten dann 47 Menschen, ungesichert zusammengepfercht. Von Ungarn aus sollte der Weg via Österreich über die deutsche Grenze führen. Der Bergkamener selbst saß nicht in dem Transporter – sondern in einem Begleitauto. Neben sich hatte er den Drahtzieher der Schleuseraktion.

Bundespolizisten winkten den Transporter an die Seite. Das nachfolgende Begleitauto durfte passieren. Ermittelt wurde der Bergkamener später, weil er den Transporter angemietet hatte. Der erwähnte Drahtzieher – ein Mann namens „Walentin“ – entwischte den Behörden.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nannte im Prozess den angeklagten Bergkamener einen „kleinen Teil der Struktur“. In den zurückliegenden drei Jahren ist nichts Negatives mehr über ihn in die Akten gelangt. Mit einem Geständnis ersparte er dem Gericht eine aufwendige Zeugenbefragung – die womöglich sowieso nichts Erhellendes mehr geliefert hätte. Die „Gegenleistung“ des Gerichts: Die Haftstrafe für den Bergkamener – 18 Monate für das Einschleusen von Ausländern – wurde zur Bewährung ausgesetzt. Er muss 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.




Butter und Joghurt geklaut: Diesmal noch kein Knast

von Andreas Milk
„Für so was kann man einen Menschen nicht ins Gefängnis schicken“ – das hatte der Kamener Strafrichter schon vor Verkündung seines Urteils klar gemacht. Der 35-jährigen Bergkamenerin Maren O. (Name geändert) drohte Knast wegen eines Diebstahls bei Netto an der Schulstraße. Die Beute: Joghurt und Butter für insgesamt 4,39 Euro. Kein Klau aus Lust an Luxus, sondern aus schierer Not.

Als Ersttäterin wäre sie recht entspannt aus der Sache raus gekommen. Aber die wohnungslose Frau, die seit einer Zwangsräumung in einer Notunterkunft lebt, hat acht Einträge im Vorstrafenregister. Zuletzt war sie wegen Diebstahls zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Normalerweise, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft, wäre nun eine Verurteilung ohne Bewährung fällig gewesen. Maren O. hat eine Drogengeschichte. Dass sie den Kontakt zu ihrer Bewährungshelferin mied, macht die Situation auch nicht gerade einfacher.

Für den Bagatellklau bei Netto bekam sie eine Geldstrafe: 60 Tagessätze à 10 Euro, 600 Euro also, die sie in Monatsraten à 20 Euro abstottern darf. Dazu gab’s den Tipp vom Richter: Hin zur Bewährungshelferin – die könne wirklich was tun. Maren O. und auch der Mann von der Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig.

 




Radfahren schützt vor Strafe – vielleicht!

von Andreas Milk
Radeln kann vor Strafverfolgung schützen – zumindest, wenn die einzige Alternative das Benutzen eines Autos ohne Führerschein wäre. Zu solch einer illegalen Fahrt sah sich der Bergkamener Marvin F. (24) im Februar und im März dieses Jahres gezwungen. Er hatte einen Job bei Amazon in Werne, er hatte einen VW – allerdings hatte er keine Fahrerlaubnis mehr. Weil er sich nicht anders zu helfen wusste und kein passendes ÖPNV-Angebot zur Verfügung stand, setzte er sich eben ans Steuer.

Mit dem Fahrrad hätte er es doch auch nach Werne schaffen können, fand der Kamener Strafrichter. Wobei das nicht ganz unproblematisch gewesen wäre: Marvin F. stand während der beiden VW-Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Cannabis und/oder Kokain. Für die Polizei ist er ein alter Bekannter. Es gibt acht Einträge im Vorstrafenregister, darunter auch schon Fahren ohne Führerschein, aber auch Gewaltdelikte, zum Teil nach Jugendstrafrecht abgehandelt.

Inzwischen hat F. den Job gewechselt – Probleme in Sachen Arbeitsweg hat er seitdem nicht mehr. Das Urteil für die unerlaubten Touren im Februar und März: sechs Monate Haft auf Bewährung. Dazu kommt eine zwölfmonatige Führerscheinsperre. Ein Bewährungshelfer soll F. zur Seite gestellt werden.

In einem weiteren Anklagepunkt gegen ihn wurde das Verfahren eingestellt: Es ging um ein gefälschtes Kennzeichen an einem Peugeot, von dem F. sagt, der gehöre ihm gar nicht. Dubios: Den Tipp zum angeblich falschen Nummernschild hatte eine Bezirksbeamtin der Kreispolizei anonym per Zettel an ihrer Privatadresse zugespielt bekommen.




Tatort Facebook: Hetze gegen Zuckerberg und Juden

von Andreas Milk
Volksverhetzung und Beleidigung: Das waren die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen einen 62-Jährigen aus Bergkamen. Der Tatort: Facebook. Im Juni vorigen Jahres war auf der Seite des Mannes ein Post online gegangen, der sich gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg und gegen Juden richtete. Es war eine Tirade. Die zuständige Stelle beim Bundeskriminalamt wurde aufmerksam, informierte das Landeskriminalamt Düsseldorf.

Ein Polizist habe ihm den widerlichen Text am Telefon vorgelesen, berichtete der Bergkamener nun in seinem Prozess vor dem Kamener Strafrichter. „Es ist nicht mein Sprachgebrauch“, sagte er. Aber: Wenn das so auf seiner Facebookseite gestanden habe, dann trage er eben auch die Verantwortung dafür. Erinnern könne er sich nicht; das Ganze tue ihm gleichwohl „unendlich leid“. Was da gestanden habe, entspreche weder seinem Wortschatz noch seinem Gedankengut.

Könnte der Ausrutscher im Suff passiert sein? Ausschließen lässt es sich nicht. Wurde der Account gehackt? Es habe Attacken und dubiose Meldungen gegeben, erzählte der Mann. Einen Beweis für die Beteiligung eines unbekannten Dritten hatte er aber nicht zu bieten.

Vorbestraft ist er nicht. Und dem Richter imponierte, dass der Angeklagte für den Post gerade stand. Er beließ es deshalb bei einer Geldstrafe auf Bewährung: Der Bergkamener – derzeit Bezieher von Arbeitslosengeld – muss 90 Tagessätze à 25 Euro zahlen, falls in den kommenden zwei Jahren nochmal was passiert. Als Bewährungsauflage hat er 1.200 Euro an den Deutschen Kinderhospizverein zu entrichten.




Klau bei Aldi: Sechs Monate auf Bewährung

von Andreas Milk
Für einen Diebstahl bei Aldi an der Bergkamener Geschwister-Scholl-Straße ist ein Mann aus Bönen vom Schöffengericht Unna zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Am 18. Februar hatte er für rund 30 Euro Lebensmittel mitgehen lassen – allerdings auch Wodka. Der 30-Jährige ist alkoholkrank.

Und er hat sechs Einträge im Vorstrafenregister. Die jüngste Bewährungsfrist war am 31. Januar abgelaufen – zweieinhalb Wochen vor der Klau-Aktion bei Aldi also. In der Anklage war sogar von „räuberischem Diebstahl“ die Rede, weil der Bönener sich mit Gewalt gegen einen Ladendetektiv gewandt haben soll in der Absicht, seine Beute in Sicherheit zu bringen. Nachzuweisen war das allerdings nicht. Der Vorwurf des „einfachen“ Diebstahls blieb stehen. Dazu kommt Körperverletzung, weil der Detektiv im Gerangel eine Abschürfung am Arm erlitt.

Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt ohne eigene Bleibe. Er schlief damals bei einem Kollegen. Erst im Januar hatte er einen Job gefunden; erst im März hatte seine Wohnungssuche Erfolg.

Die Bewährungsstrafe möge er als „absoluten Warnschuss“ sehen, mahnte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Als Auflage bekam der Bönener vom Gericht das Ableisten von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Vorrang hat allerdings eine anstehende Therapie gegen den Alkoholismus. Noch wartet der Mann auf eine verbindliche Platzzusage. Das Gerichtsurteil akzeptierte er: Es wurde nach Verkündung rechtskräftig.




Kein Unterhalt fürs Kind: Haft auf Bewährung

von Andreas Milk
Eigentlich, so der Verteidiger, könnte bloß noch ein Lottogewinn seinem Mandanten helfen. Der Bergkamener Marius H. (34, Name geändert) hat Zigtausende Euro Schulden. Und er war angeklagt, seiner Noch-Ehefrau den Unterhalt für die gemeinsame Tochter nicht gezahlt zu haben. Zwar verdient er in seinem Job rund 2.000 Euro netto monatlich. Aber bei H. halten Gläubiger reihenweise die Hand auf. Er unterliegt Pfändungen.

Trotzdem gilt: Zahlungen fürs Kind haben Vorrang vor allem anderen. Allerdings hat H. nach eigenen Angaben erst jetzt im Prozess vor dem Kamener Amtsrichter erfahren, dass er für sein Girokonto eine Pfändungsgrenze hätte eintragen lassen können. Dann wäre der Betrag für den Kindesunterhalt nicht angetastet worden. Für die Kleine hätte H. pro Monat 389 Euro an seine Frau schicken müssen. Es kam nichts. Die Anklage umfasst 18 Monate: von Mitte 2024 bis Anfang 2026. Die Eltern der Frau sprangen ein. Sie selbst arbeitet in Teilzeit. Von der Unterhaltsvorschusskasse ihres zuständigen Jugendamtes bekam sie kein Geld. Der Hintergrund ist unklar.

Kontakt haben die in Scheidung lebenden Eheleute nicht mehr. Marius H. sieht auch seine Tochter nicht. Mittlerweile hat er sich mit der Schuldnerberatung in Verbindung gesetzt. Sein aktueller Schuldenstand soll bei mehr als 50.000 Euro liegen. Wegen Unterschlagung einer Summe ähnlicher Größenordnung hat er eine Vorstrafe, eine zweite für einen Fall von Diebstahl.

Für das Verletzen der Unterhaltspflicht lautete nun das Urteil: neun Monate Haft – ausgesetzt zur Bewährung. Bewährungsauflage: regelmäßige Zahlungen für das Kind.




Problemfall E-Akte: Monitor bleibt dunkel – Prozess geplatzt

von Andreas Milk
Digitalisierung soll die Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen flotter machen – eigentlich. Motto: Datenströme statt Papierberge. Tatsächlich hat die „Elektronische Strafakte“ heute am Kamener Amtsgericht für eine unerfreuliche Premiere gesorgt: Der Prozess gegen eine Frau aus Werne wegen Unfallflucht in Bergkamen platzte – weil Richter Christoph Hommel buchstäblich schwarz sah. Sein Monitor im Sitzungssaal blieb dunkel.

Am Donnerstag Nachmittag war ein Software-Update überspielt worden. Schon da habe er Probleme beim Arbeiten bekommen, sagt Hommel. Es scheint, als könnte die Hardware die neue Software nicht recht verdauen. Die Folgen sind für die Beteiligten ärgerlich.

Was den Fall der Bergkamenerin angeht: Sie wird – wohl in ein paar Wochen – nochmal kommen müssen, und mit ihr der Verteidiger, ein Zeuge und eine Dolmetscherin für den Zeugen. Im Fall einer Verurteilung trägt die Frau die Verfahrenskosten – nicht allerdings die Kosten für den geplatzten Termin diesen Freitag: Darauf bleibt das Land sitzen, sprich: der vielzitierte Steuerzahler macht ein paar Hunderter locker. Denn es wäre natürlich nicht in Ordnung, die Frau für die technischen Macken der NRW-Justiz büßen zu lassen. Ihr „Glück“:  Nach ihrem mutmaßlichen Vergehen hat sie ihren Führerschein behalten dürfen – sonst wäre eine anstehende Rückgabe heute womöglich auch noch wegen des fehlenden Aktenzugriffs gescheitert.

Für noch folgende Termine an diesem Sitzungstag konnte Richter Hommel in den Nachbarsaal ausweichen. Dort steht ein PC, der dem aktuellen Software-Update gewachsen ist.




„Kinder aufschlitzen“: Geldstrafe für Bedrohung

von Andreas Milk
Am Ende bekam er doch noch die Kurve: Vor dem Kamener Strafrichter räumte Markus T. (28, Name geändert) ein, seine Ex-Freundin in Bergkamen telefonisch bedroht zu haben. Diese Bedrohung war heftig: Er werde sie umbringen und auch ihre Kinder „aufschlitzen“.

Passiert ist das im vergangenen Oktober. Die Beziehung mit der jungen Mutter war kurz vorher in die Brüche gegangen. T., der eine Reihe von Vorstrafen hat, war damals im offenen Vollzug. Die Morddrohung traf die Frau umso schwerer, weil T. ihrer Überzeugung nach Kontakt zu den Hells Angels hat.

In dem Prozess hatte er die Vorwürfe erst bestritten. Seit Januar 2026 sitzt er im geschlossenen Vollzug der JVA Dortmund. Einige Monate hat er noch vor sich. Das Urteil für die Bedrohung seiner Ex-Freundin: eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro, alternativ 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Dass er die Kinder der Frau mit reingezogen habe, mache seine Tat „besonders schäbig“, hielt der Richter bei der Urteilsverkündung fest.




Statt Beichte bei der Frau: Ohne „Lappen“ ans Steuer

von Andreas Milk
Ein offenes Gespräch mit seiner Frau hätte dem 31-jährigen Bergkamener Sedat K. (Name geändert) womöglich ein Strafverfahren erspart. In dem Prozess vor dem Kamener Amtsgericht ging es um vorsätzliches Fahren ohne Führerschein: K. war am 1. März in einem VW durch Bergkamen gekurvt, obwohl er seine Fahrerlaubnis längst hatte abgeben müssen. Dem Richter bot er folgende Erklärung: Er habe an jenem Tag seine Frau irgendwo hin chauffieren müssen und sich nicht getraut, ihr den Verlust des Führerscheins zu beichten.

Heute sei er traurig über seine Feigheit. Das „Tatwerkzeug“ – einen VW – habe er inzwischen an einen Händler verkauft, sagt er.

K. sind in der Vergangenheit schon allerhand Verkehrsverstöße zur Last gelegt worden. Im Vorstrafenregister gibt es zwei Einträge für das Fahren ohne Führerschein – einmal mit Vorsatz, einmal ohne -, auch die Flensburger Verkehrssünderkartei hat was zu bieten: unter anderem Handynutzung am Steuer und einen Verstoß gegen Vorschriften zur Ladungssicherheit.

Dem Vertreter der Staatsanwaltschaft schien die Verhängung einer Freiheitsstrafe auf Bewährung angemessen. Der Richter entschied anders: K. soll eine Geldstrafe zahlen – 90 Tagessätze à 15 Euro werden für den Bezieher von Grundsicherung fällig. Frühere Strafen sind auch noch nicht abbezahlt. K. kann beantragen, dass er als Ersatz gemeinnützige Arbeit leisten darf.