Frau geschlagen, Tür demoliert: Geldstrafe nach Kneipen-Ausraster

von Andreas Milk
„Stellen Sie mir Fragen – ich gebe Ihnen Antworten“: Der 53-jährige Bergkamener Heinrich F. (Namen geändert) zeigte als Angeklagter vor dem Amtsgericht Kamen einen Hang zu großen Worten. „Menschlich gnadenlos enttäuscht“ sei er nach allerhand gescheiterten Beziehungen mit Frauen. Und das sollte wohl sein Handeln im Herbst vergangenen Jahres erklären: Im Prozess ging es um Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Sachbeschädigung. „Gebt mir 20 Jahre Gefängnis, ist mir scheißegal“, erklärte der Bergbaurentner. So schlimm kam es dann aber nicht.

Es hatte alles damit angefangen, dass Heinrich F. trotz Hausverbots in die „Marktschänke“ an der Kamener Weststraße gegangen war. Dort vermutete er – zu Recht, wie sich zeigte – seine Lebensgefährtin Vera K. In ihrer Wohnung in Bergkamen-Rünthe hatte er sie nicht angetroffen, und „da war mir klar, sie ist in der Kneipe und säuft“. Es gab Streit, F. schlug Vera K. ins Gesicht, sie erlitt eine Platzwunde an der Lippe. Wochen später trat er ihre Wohnungstür ein, weil sie nicht mit ihm reden wollte.

Heinrich F. hat eine auskömmliche Rente, wohl auch ein kleines Vermögen, 17 Vorstrafen, Alkoholprobleme, Hafterfahrung. Und er habe sich wieder und wieder von Frauen ausnehmen lassen, erklärte er vor Gericht – worauf der Richter erwiderte, da gehörten ja nun immer zwei dazu. Er verurteilte F. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 80 Euro – also 9.600 Euro. F. akzeptierte sofort. Er sei „froh, dass ich das hinter mir habe“.




Kurios: Mann gesteht Unfallflucht – Gericht will’s nicht glauben

von Andreas Milk
Amtsrichter Martin Klopsch führt in Kamen seit rund 30 Jahren Strafprozesse – aber so etwas wie mit dem Bergkamener Uwe H. (Name geändert) hat er selten erlebt: Ein „Ausnahmefall“ sei das. Und zwar im positiven Sinne. H. hatte im vergangenen August auf der Geschwister-Scholl-Straße in Bergkamen nach dem Rammen eines geparkten Autos Unfallflucht begangen. So weit, so (leider) alltäglich. Als ihn dann aber die Polizei ausfindig machte, suchte er keinerlei Ausflüchte. Er erklärte einfach: Ja, ich war’s.

Danach wurde es etwas kurios. Das Amtsgericht Hamm – zuständig fürs Entziehen von Führerscheinen und mit H.s Fall befasst – vermutete hinter dem freimütigen Geständnis eine Täuschungsabsicht. Polizisten wurden losgeschickt für Umfeldrecherchen; es ging um die Frage, ob womöglich gar nicht H. hinterm Steuer gesessen hatte, er nur vielmehr jemanden decken wollte? Vielleicht einen führerscheinlosen Verwandten oder Freund? Fehlanzeige. Es ergaben sich keinerlei Hinweise, die so etwas belegt hätten.

Die Folge: Uwe H. – Autofahrer seit 47 Jahren, keine Eintragungen in Flensburg – musste den „Lappen“ erst mal abgeben. Beim Gerichtstermin bekam er ihn nun zurück. „Ich weiß nicht, was mich geritten hat“, kommentierte er sein Verhalten nach dem Zusammenstoß auf der Geschwister-Scholl-Straße. Er sei ausgestiegen, habe sich den Schaden am anderen Fahrzeug angeschaut, sei wieder eingestiegen und weggefahren. Seine Anwältin mutmaßte, es könne eine Art Schock oder ein „Aussetzer“ eine Rolle gespielt haben.

Einig waren sich Richter, Anwältin und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, dass es reiche, H. eine Geldbuße von 600 bis 800 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung aufzuerlegen – dann könne man die Sache einstellen, ohne dass H. vorbestraft wäre. Kleiner Haken: Die Frau von der Staatsanwaltschaft war Referendarin. Ihr Ausbilder hatte vor dem Termin erklärt, eine Verfahrenseinstellung komme nicht in Frage. Wäre die junge Kollegin davon im Gerichtssaal abgewichen, hätte das ihrem Fortkommen wohl nicht gerade gedient.

Jetzt bekommt die Staatsanwaltschaft Post von Richter Klopsch. Der wird ausführlich darlegen, warum Uwe H. ohne Verurteilung aus der Sache rauskommen sollte. Bleibt die Staatsanwaltschaft stur, würde ein weiterer Sitzungstermin nötig.

 




Rechtshilfe in Krisenzeiten für Bauleute und Reinigungskräfte im Kreis Unna

Fragen rund um das Thema Kurzarbeit sorgten für volle Terminkalender bei den Rechtsschutzexperten der IG BAU. Foto: IG BAU

Juristischer Beistand in Krisenzeiten: Die Rechtsschutzexperten der IG BAU Westfalen Mitte-Süd waren im vergangenen Jahr stark gefragt. Insgesamt 893 Mal kamen die Beraterinnen und Berater der Gewerkschaft in der Region zum Einsatz. „Vom Verdienstausfall durch Kurzarbeit über fehlende Atemschutzmasken im Job bis hin zu Problemen bei der Kinderbetreuung – Corona hatte zahlreiche Rechtsstreitigkeiten auch im Kreis Unna zur Folge“, so der Bezirksvorsitzende Friedhelm Kreft.

Wegen der Pandemie habe ein Großteil der Beratungen per Telefon stattgefunden – hier verzeichnete die IG BAU Westfalen Mitte-Süd einen Anstieg um 50 Prozent. „Viele Streitfälle gab es in der Gebäudereinigung. Beschäftigte klagten über finanzielle Nöte wegen des niedrigen Kurzarbeitergeldes, Defizite beim Arbeitsschutz oder nicht gezahlte Löhne in der Quarantäne“, berichtet Kreft. In der Baubranche sei es unter anderem um vorenthaltene Corona-Prämien und unbezahlte Überstunden gegangen. Ein weiterer Schwerpunkt sei das Thema Kinderbetreuung gewesen. „Bauarbeiter, Forstbeschäftigte und Reinigungskräfte können kein Homeoffice machen. Wenn Kitas und Schulen geschlossen sind, wird das für sie besonders zum Problem“, so Kreft.

Der Gewerkschafter appelliert an Beschäftigte aus den Branchen der IG BAU, sich auch in Pandemie-Zeiten um ihre Belange zu kümmern und die Hilfe der Gewerkschaft zu suchen. „Arbeitgeber dürfen die Krise nicht als Vorwand nutzen, um das Personal um seine Rechte zu bringen.“

Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz haben alle Gewerkschaftsmitglieder. Weitere Infos und Termine gibt es in den IG BAU-Büros Hamm (Telefon: 0 23 81 – 1 20 25), Hagen (Telefon: 0 23 31 – 2 50 21) und Siegen (Telefon: 02 71 – 5 32 55).




„Flucht“ in den Westen – Anklage wegen Betrugs

von Andreas Milk
Die Bergkamenerin Lieselotte W. (Name geändert) ist Lehrerin, 55 Jahre alt, nicht vorbestraft – und saß jetzt im Kamener Amtsgericht wegen Betrugs. Von Januar bis Mai 2020 hatte sie 5.223 Euro Arbeitslosenunterstützung bekommen; daneben zahlte die Arbeitsagentur für sie rund 1.900 Euro an die Krankenkasse – alles, während Lieselotte W. schon längst wieder einen Job hatte. Dreist, könnte man meinen. Für die Sozialpädagogin war es nach eigener Aussage eher so etwas wie „Notwehr“. Sie habe nicht in betrügerischer Absicht gehandelt.

Die Ausgangslage: Aus familiären Gründen war Lieselotte W. vor zwei Jahren nach Thüringen gezogen. Dort kam sie ganz und gar nicht zurecht. Rassistische Sprüche waren ihr zuwider – etwa, wenn ein Firmenchef sich damit hervortat, er habe „jetzt sogar mal ’nen N**** eingestellt“. Klar, das gebe es im Westen auch – aber nicht in der Häufigkeit und mit der Selbstverständlichkeit wie im Osten. Konsequenz: Lieselotte W., tätig im Bereich der Ausbildungsbegleitung, leitete ihre Rückkehr ein. Zum 1. Januar 2020 bekam sie eine passende Stelle, konnte aber kaum schnell genug umziehen, und einige Wochen später wechselte sie die Anstellung ein weiteres Mal. Es gab wenig Hilfe und ein Problem mit der Fahrtkostenerstattung, sagt sie. Und die ganze Zeit floss weiter das Geld von der Arbeitsagentur, das sie eigentlich nicht mehr hätte beziehen dürfen. „Es ist doof gewesen, und es tut mir auch leid“, erklärte Lieselotte W. jetzt im Gerichtssaal.

Längst hat sie angefangen, das Geld in Raten à 200 Euro pro Monat zurückzuzahlen. Um eine Verurteilung kam sie trotz des Geständnisses und der Wiedergutmachung nicht herum – dafür sei der entstandene Schaden denn doch „ziemlich knackig“, fand der Richter. Er verurteilte W. zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro. Genauer: zu 50 Tagessätzen à 60 Euro – mit diesem Strafmaß landet das Urteil nicht im polizeilichen Führungszeugnis. Lieselotte W. nahm die Entscheidung an. Sollte die Staatsanwaltschaft das auch tun – sie hatte eine höhere Strafe beantragt -, wird das Urteil rechtskräftig.

 




Fünf Monate Haft – wegen (k)einer Pokémon-Karte

von Andreas Milk
Ins Gefängnis gehen wegen einer Pokémon-Karte, die es nicht gab: Der 40-jährige Bergkamener Hannes T. (Name geändert) ist vor dem Amtsgericht Kamen zu fünf Monaten Haft verurteilt worden. Bei den Ebay-Kleinanzeigen hatte er eine Sammelkarte für 230 Euro angeboten. Ein Mann aus Österreich überwies im Juli 2019 das Geld. Die Karte bekam er nicht: T. hatte das Angebot nur eingestellt, um Geld für seine Drogensucht zu beschaffen.

Dies allein wäre kein Grund für eine Gefängnisstrafe. Entscheidend ist T.s Vorgeschichte. 14 Vorstrafen stehen in seinem Register, unter anderem wegen Diebstahls, Schwarzfahrens – und eben Betrugs. Er sei inzwischen „clean“, sagte er in der Verhandlung: keine Drogen mehr, seit Monaten schon. Er habe einen Job, in dem er sich wohl fühle. Seine Freundin bekomme ein Kind.

Was den Richter allerdings störte: T. habe sich nicht darum gekümmert, den Schaden des Österreichers wieder gut zu machen – sprich: ihm das Geld zu erstatten. T. erklärte zwar, den Mann angeschrieben zu haben. Bloß weiß der davon überhaupt nichts, erfuhr der Richter auf Nachfrage. Und noch etwas fand der Jurist merkwürdig: Schon bei einem Gerichtstermin 2020 hatte T. von kommender Vaterschaft gesprochen. Ob seine Freundin denn immer zu seinen Gerichtsterminen schwanger sei? T. erklärte das damit, dass seine Freundin das erste Kind verloren habe. Belegen ließ sich das nicht. Die Frau hatte ihn nicht ins Gericht begleitet, was allerdings angesichts der Coronapandemie verständlich scheint.

In die fünfmonatige Haft floss eine frühere Verurteilung mit ein – die Strafe ist also für zwei Delikte. T. kann vor dem Landgericht Dortmund in Berufung gehen. Er hatte schon einmal Erfolg damit: Die Richter machten aus einer Haftstrafe ohne Bewährung eine Bewährungsstrafe.




Den Vordermann bedrängt auf der Fahrt zur Freundin: 800 Euro Buße

von Andreas Milk
Fest steht: Der 35-jährige Martin E. (Name geändert) hatte es am Vormittag des 6. Juni 2020 ziemlich eilig auf dem Weg von Lünen nach Oberaden. Seine Freundin zuhause hatte einen Migräneanfall erlitten. E. fürchtete, die junge Frau könne ohnmächtig werden. Also schwang er sich ins Auto und fuhr los. Vor ihm fuhr allerdings ein Wagen, der sich wohl strikt ans vorgeschriebene Tempo hielt – und das war E. in dieser Situation zu wenig.

Seine Reaktion darauf brachte ihm eine Anklage wegen Nötigung ein. Denn der Fahrer im Wagen vor ihm – neben sich die Freundin, auf dem Rücksitz zwei kleine Kinder – erstattete seinerzeit Anzeige. Martin E. sei so dicht aufgefahren, dass im Rückspiegel das Nummernschild zeitweise nicht mehr zu sehen war. Er habe auch die Lichthupe betätigt und am Ende sogar fast einen Unfall provoziert: Als der Verkehr wegen eines abbiegenden Fahrzeugs stockte, setzte der ungeduldige Martin E. trotz Gegenverkehrs zum Überholen an. Das wäre beinahe schief gegangen.

Martin E. machte vor Gericht nicht den Eindruck, ein rücksichtsloser Raser zu sein – und ist als solcher bisher auch nicht aufgefallen. Es tue ihm leid, wenn sich der Vordermann bedrängt gefühlt habe, sagte er. Eine Verurteilung gab es nicht: E. muss 800 Euro Buße an die Deutsche Wildtier-Stiftung überweisen. Sobald er das getan hat, wird das Verfahren eingestellt.




Ausraster in SB-Waschanlage bringt Spende für gute Sache

von Andreas Milk
Sozusagen auf der Zielgeraden begann die SB-Waschanlage nahe der B233 in Bergkamen rumzuzicken. Nach und nach hatte ein 52-jähriger Autofahrer Münzen für verschiedene Reinigungs- und Pflegeprogramme eingeworfen; es klappte auch alles problemlos. Zum Schluss hakte es aber bei der Klarspülung: Trotz Geldeinwurfs versagte die Anlage den Dienst.

Was dann geschah, ist auf einem Überwachungsvideo zu sehen – und brachte den Mann vors Kamener Amtsgericht. Er trat und schlug auf die Apparatur ein. Zwischendurch verschwand er kurz, tauchte Sekunden später wieder auf – und das Klarspülen kam immer noch nicht in Gang. Der Betreiber der Anlage stellte Strafanzeige wegen Sachbeschädigung.

Zerknirscht saß der Mann nun auf der Anklagebank. Gut ein Jahr liegt der Vorfall zurück. Per Zivilverfahren ist längst die Zahlung von 1.000 Euro Schadensersatz an den Betreiber vereinbart worden. Offen ist nach wie vor, welchen Schaden der Mann mit seinen Attacken konkret angerichtet hat. Denn einen Defekt muss die Anlage ja wohl sowieso gehabt haben – sonst wäre es zu dem Ausraster nicht gekommen.

Die Tochter des Mannes bat um Verständnis für den Vater: Der habe familiären und beruflichen Stress, der Job sei in Gefahr. Strafrechtlich ging die Sache jetzt so zu Ende: Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt. Endgültig erledigt ist es, sobald der 52-Jährige 400 Euro Buße an den gemeinnützigen Verein „Wohnen ohne Handicap“ in Dortmund überwiesen hat. Bis Mitte des Jahres kann er sich mit den Raten Zeit lassen. Der Verein ist eine Elterninitiative mit dem Ziel, Wohnraum für junge Menschen mit Behinderung zu schaffen.




Rassismus an der Haltestelle: Acht Monate Haft

von Andreas Milk
Im November 2019 hat der Bergkamener Markus T. (alle Namen geändert) an der Hochstraße die damals 15-jährige Schülerin Süher U. rassistisch beleidigt und bedroht – das stand für den Kamener Amtsrichter am Schluss der Verhandlung heute Vormittag fest. Das Urteil: acht Monate Gefängnis.

Zusammen mit ihrer Freundin Lisa M. hatte Süher U. auf den Bus gewartet. Die Mädchen vertrieben sich die Zeit mit dem Aufnehmen eines TikTok-Videos. Die Bewegungen, die sie dabei machten, haben Markus T. gestört. Er versuchte gerade, seinen Hund abzurichten. Dass er beleidigend geworden sei, gab er vor Gericht sogar zu – er habe wohl so etwas wie „Schlampe“ gerufen. Aber rassistisch? Nein! – Süher U. und Lisa M. schilderten die Sache anders – und nach Überzeugung des Richters glaubwürdig. Markus T. habe Süher U. eine „Scheiß-Dreckskanakin“ genannt und erklärt, er wolle sie „abschlachten“. Dabei griff er in seine Jackentasche. Laut Süher U. stand er kaum eine Armlänge von ihr entfernt. Lisa M. ließ er in Ruhe.

Markus T. hat mit Gerichten zu tun, seit er strafmündig wurde – das heißt: seit dem Jahr 2003. Es gibt 13 Eintragungen über ihn im Bundeszentralregister. Die ersten vier, fünf Male sahen Jugendrichter noch von einer Verfolgung ab. T. machte weiter: Bedrohung, illegaler Waffenbesitz, Hausfriedensbruch und vieles mehr.

Als die Sache an der Bergkamener Bushaltestelle passierte, lief aus einer früheren Verurteilung noch eine Bewährungsfrist. Und die nächste Anklage liegt schon beim Schöffengericht Unna: Es geht um eine scharfe Schusswaffe, die T. bei sich gehabt haben soll.




Marihuana-Fund Am Römerberg: Drei Monate Haft

von Andreas Milk
Drei Monate Haft für den Besitz von 1,8 Gramm Marihuana: Das war das Urteil für den 32-jährigen Sebastian K. (Name geändert) vor dem Kamener Amtsgericht. In einer Wohnung „Am Römerberg“ hatte die Polizei die Droge am 13. Januar vorigen Jahres sicher gestellt. Das Marihuana lag auf einem Couchtisch. K. hätte abstreiten können, dass es ihm gehörte – tat er aber nicht. Dass das Urteil recht hart ausfiel, hat mit seiner Vorgeschichte zu tun.

Seit 2010 war K. immer wieder straffällig geworden. Betrug und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz waren dabei, aber auch eine Unfallflucht und ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Zum Zeitpunkt des Marihuana-Fundes lief noch die Bewährungsfrist aus der Verurteilung zu einer Haftstrafe. Derzeit „sitzt“ K. in der JVA Dortmund.

Eine Therapie sei inzwischen angeleiert, um aus der Drogensucht heraus zu kommen, erklärte Sebastian K. Das Urteil des Amtsrichters akzeptierte er. Eingestellt wurde danach ein weiteres Verfahren gegen ihn. Darin ging es um eine Beleidigung. Die Strafe dafür wäre neben den drei Monaten Gefängnis fürs Marihuana ohnehin untergegangen.

 




Zaun-Crash am Museum: Verfahrensdauer rekordverdächtig

von Andreas Milk
Ein bisschen sieht es aus, als würde ein Fluch auf dem Prozess um einen Bagatellunfall in Oberaden liegen. Passiert war er am frühen Morgen des 6. Juli 2019. Seitdem ging zwei Mal eine Akte verloren, und der zuständige Richter war schon so weit, dass er das Verfahren einstellte, weil er zu dem Schluss gekommen war, die Verfahrensdauer sei dem Angeklagten nicht mehr zuzumuten.

Nur: Die Einstellung passte der Staatsanwaltschaft nicht. Sie beschwerte sich beim Landgericht – mit Erfolg. Das Ergebnis: Die Sache wurde jetzt endlich am Kamener Amtsgericht verhandelt, mitten in der Corona-Pandemie, in der es eigentlich möglichst wenig Sitzungen geben soll, der Kontaktvermeidung wegen. Im Gerichtssaal kam heraus, dass ein wichtiger Zeuge nicht da war. Der Mann lebt mittlerweile in Österreich. Die Ladung zum Zeugentermin war aber wohl bei seiner Mutter in Bergkamen gelandet.

Zurück zum 6. Juli vor anderthalb Jahren. Der inzwischen 28-jährige Mesut K. (Name geändert) war an jenem Morgen mit seinem Ford in einen Zaun an der Jahnstraße gefahren, wenige Meter vom Stadtmuseum entfernt. Schaden: rund 300 Euro. Nicht weiter schlimm – wenn er nicht zu Fuß abgehauen wäre. Für diese Unfallflucht wurde der Hartz-IV-Empfänger nun zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Dazu kommt ein Führerscheinentzug. Neben Vorstrafen stehen schon allerhand Tempoverstöße in K.s Register.

Freigesprochen wurde Mesut K. in einem anderen Anklagepunkt: Er soll betrunken gewesen sein, als er den Unfall baute. Das war ihm aber nicht nachzuweisen. Eine Blutprobe wurde ihm erst gut zweieinhalb bis drei Stunden nach dem Zaun-Crash entnommen. Er sagt, er habe in der Zeit dazwischen einiges zu sich genommen: „Ich war noch nie in meinem Leben so besoffen.“

Die Geldstrafe akzeptierte er. Wenn nun auch die Staatsanwaltschaft auf Berufung verzichtet, könnte der Fall in wenigen Tagen tatsächlich rechtskräftig abgeschlossen sein. Und den Schaden am Zaun will K. auch wieder gut machen.

 




Heroinsucht finanziert: Haftstrafe für Seriendieb

von Andreas Milk
Um seine Heroinsucht zu finanzieren, ist ein 40-Jähriger in Bergkamen und in Hamm vielfach zum Dieb geworden: Bei Globus, Obi, Kaufland oder Netto griff er zu, auch in der Wohnung seiner Mutter. Seine Beute: ein Betonschleifer, Schnaps, Kaffee, Gebäck, eine Drohne sowie das Handy seines Stiefvaters. Ein Kamener Amtsrichter schickte ihn jetzt für 15 Monate ins Gefängnis. Der Angeklagte habe gewerbsmäßigen Diebstahl begangen.

Der Mann ist mehrfach vorbestraft, kommt von Drogen nicht los. Eine Therapie wolle er beginnen, sagte er. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft überzeugte er damit nicht: Zu wenig konkret sei das alles, fand sie. Er hätte sich längst um einen Platz bemühen müssen.
Genau das kann er in den kommenden Wochen tun: Das Hafturteil ist noch nicht rechtskräftig – eine Woche ist für den 40-Jährigen Zeit, Berufung einzulegen. Dazu reicht ein formloser Brief ans Gericht. Der Fall wird dann ans Landgericht Dortmund weitergereicht. Bis dort verhandelt wird, vergehen erfahrungsgemäß einige Monate. Besorgt sich der Mann in dieser Zeit einen Therapieplatz und/oder einen Job, wäre das fürs Landgericht ein möglicher Grund, ihm nochmal Bewährung einzuräumen.

Gut ausgegangen ist der Termin am Amtsgericht Kamen immerhin für einen gleichaltrigen Mitangeklagten: Der war wohl nur zufällig dabei, als sein Bekannter bei Globus den Betonschleifer für 399 Euro einsteckte. Eine Beteiligung an dem Diebstahl war ihm nicht nachzuweisen. Konsequenz: Freispruch.