Erst „Hurensohn“ und Messerstiche – jetzt Haftstrafe

von Andreas Milk
„Hurensohn“: Diese Bezeichnung wollte Mark T. (38, Namen geändert) nicht einfach hinnehmen. Deshalb stach er zu beim Tuner-Treffen auf dem Gut Keinemann in Rünthe im Juli vorigen Jahres. Der Strafrichter in Kamen verurteilte ihn jetzt zu 18 Monaten Haft. Eine Bewährungschance wollte er dem dutzendfach Vorbestraften nicht mehr geben.

T.s Opfer war der 27-jährige Sven D. Der hatte an jenem Sommertag mit ein paar Bekannten auf dem Gut zusammengesessen und die Ansicht geäußert, Mark T. habe sich bei ähnlichen Zusammenkünften der jüngsten Zeit eben wie ein „Hurensohn“ benommen. Eine Freundin des so Gescholtenen bekam das mit – und ging ein paar Meter weiter, um es ihm zu erzählen. Daraufhin verpasste Mark T. seinem Widersacher Sven D. erst mal eine Backpfeife. Als D. wegzurennen versuchte, setzte es Stiche mit einem Taschenmesser in den Rücken. Nicht lebensgefährlich zwar – aber auch nur knapp an der Wirbelsäule vorbei. Bleibende körperliche Schäden habe er nicht, sagte Sven D., aber er leide immer noch psychisch unter einem Gefühl von Bedrohtsein.

Mark T. gab vor Gericht zu, ausgerastet zu sein. „Es tut mir auch wahnsinnig leid.“ In einem Zivilverfahren wurden 3.500 Euro Schmerzensgeld für Sven D. vereinbart. D. nahm die Entschuldigung von Mark T. an: „Das rechne ich dir hoch an“ – und ihm selbst tue auch der „Hurensohn“ leid. Mark T. hatte erklärt, die Beschimpfung habe ihn deshalb so tief getroffen, weil seine Mutter einen qualvollen Krebstod erlitten habe.

Der Richter allerdings – seit mehr als 30 Jahren auf dem Posten – sah die Bedeutung des Schimpfwortes etwas anders. Längst werde der „Hurensohn“ ähnlich gern gebraucht wie etwa der Klassiker „Arschloch“. An die Mutter des Beschimpften denke dabei wohl ernsthaft keiner. Und: Mark T. habe seiner Überzeugung nach nicht im Affekt gehandelt, sondern durchaus planvoll das Messer aus der Tasche geholt, statt D. nach der Backpfeife laufen zu lassen.

Schon drei Mal ist Mark T. bisher zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden; tatsächlich „gesessen“ hat er noch nie. Dass es jetzt so weit sein soll, hielt der Richter auch zur Verteidigung der Rechtsordnung für nötig. T. kann Berufung einlegen. Dann wird vor dem Landgericht Dortmund neu verhandelt.

 




Dem Vermieter eine geknallt: Geldstrafe

von Andreas Milk
Aussage gegen Aussage: „Ich habe ihn nicht angerührt“, sagt sie – „ich wusste nicht, wie mir geschieht“, sagt er. Der Richter war am Ende überzeugt: Die 34-jährige Bergkamenerin Larissa M. (Namen geändert) hat ihren Vermieter Murat H. ins Gesicht geschlagen.

Im Prozess ging es um Ereignisse am 26. November. Larissa M. berichtete, morgens habe die Polizei bei ihr geklingelt: Hausdurchsuchung. Murat H. habe sie wegen angeblichen Anbaus von Marihuana angeschwärzt. Da habe sie sich aufs Rad gesetzt, sei zu ihm gefahren und habe ihn zur Rede gestellt. „Ich war total sauer und aufgebracht“ – aber zugeschlagen habe sie nicht. H. habe so getan, als hätte er mit der Polizeiaktion nichts zu tun.

Murat H. erzählte, dass er seiner Mieterin lange vor diesem Vorfall gekündigt habe – und zwar wegen Mietrückständen. Die Sache mit dem Anschwärzen sei Unsinn: Von Marihuana habe er nie etwas gesagt. Larissa M. habe zugeschlagen. Eine Ärztin attestierte später eine Prellung. Eine Gesichtsrötung wurde im Bild festgehalten.

Ein Blick in die Datenbestände des Kamener Amtsgerichts ergab, dass voriges Jahr gegen Larissa M. ein so genanntes Versäumnisurteil ergangen war, und zwar in Zusammenhang mit einer Räumungsklage, die Murat H. eingereicht hatte. Das widersprach einer Angabe, die Larissa M. jetzt als Angeklagte im Strafprozess machte.

Das Urteil: eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 12 Euro. Die Tagessatzhöhe wurde am Einkommen der Frau festgemacht. Die Wohnung in Bergkamen – 165 Quadratmeter, Doppelgarage – hat Larissa M. mit ihren Kindern inzwischen verlassen. Laut Murat H. kostete die Instandsetzung danach Tausende Euro.

 




Tod auf der A 2: Haft auf Bewährung für LKW-Fahrer

von Andreas Milk
Elf Monate nach einem tödlichen Unfall auf der A 2 am Kamener Kreuz ist ein Lastwagenfahrer aus Litauen heute verurteilt worden: Ein Jahr Haft wegen fahrlässiger Tötung, ausgesetzt zur Bewährung. Das geschah in Abwesenheit des Angeklagten: Eine Anreise zum Termin vor dem Amtsgericht wäre kaum zu bewerkstelligen gewesen.

Passiert war der Unfall am 25. Juni 2019. Das Opfer: eine 70-Jährige aus den Niederlanden. Der LKW-Fahrer (47) war am Vormittag in Richtung Oberhausen unterwegs. Aufnahmen seiner Dashcam zeigen, dass er auf ein Stauende zu fuhr. Mit mehr als 60 Kilometern pro Stunde raste sein Sattelzug in den Wagen eines niederländischen Paars. Die Frau starb am Unfallort. Ihr Mann wurde verletzt ins Krankenhaus gebracht, ebenso der LKW-Fahrer.

Zum Gerichtstermin hätte unter anderem der Witwer als Nebenkläger kommen sollen. Aber Corona kam dazwischen: Der 73-Jährige erklärte, als Angehöriger einer Risikogruppe wolle er lieber zuhause bleiben. Auch für den angeklagten LKW-Fahrer schien es schwierig zu werden: Als der Termin vor rund einem Monat festgelegt wurde, galten strengere Quarantänevorschriften als heute. Sie hätten den Mann wohl sowohl bei der Einreise nach Deutschland als auch bei der Rückreise nach Litauen getroffen. Über seinen Pflichtverteidiger in Kamen sandte er einen Brief, in dem er direkt den Mann der getöteten Frau anspricht. Er drückt sein Bedauern aus, spricht von Alpträumen, die ihn seit dem Geschehen auf der A 2 quälten.

Die einjährige Haft auf Bewährung ist die härteste Strafe, die per Strafbefehl – ohne den Angeklagten vor sich zu haben – verhängt werden konnte. Auf eine Geldauflage verzichtete der Richter: Zu holen gebe es nichts – der Litauer ist längst von seinem Arbeitgeber gekündigt worden. Zwei Jahre beträgt die Bewährungsfrist. Dazu kommen nochmal drei Monate Fahrverbot.

 




Joint hinterm Bett: Geldstrafen für Cannabis-Besitz

von Andreas Milk
Am frühen Morgen des 21. November 2019 stand unangemeldet Besuch vor der Tür der Bergkamenerin Jessica H. (Namen geändert): Es war die Polizei. Die Beamten durchsuchten die Wohnung der jungen Frau. Das Resultat brachte ihr und ihrem Freund Markus K. eine Anklage ein: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln. Verhandelt wurde darüber jetzt vor dem Kamener Strafrichter.

In Jessica H.s Wohnung standen drei Blumentöpfe mit Cannabispflanzen, außerdem nahmen die Polizisten Beutel mit Amphetaminen mit. Hinterm Bett fand sich ein angerauchter Joint. Ein Teil der Sachen gehörte Markus K. Und nun saßen die beiden im Gericht, freundlich und geständig. Die als Zeugen geladenen Kripoleute brauchten gar nicht auszusagen: Jessica H. und Markus K. gaben alles zu, versuchten auch nicht, sich gegenseitig Schuld zuzuschieben. Allerdings versicherte Jessica H., die Cannabispflanzen seien nicht zum Abpflücken bestimmt gewesen. Vielmehr habe sie den Geruch gemocht.

Sowohl der Staatsanwalt als auch der Richter erklärten den beiden eindringlich: Marihuanapflanzen sind verboten – und das habe gute Gründe. Der Konsum könne zum Beispiel Psychosen auslösen. Legal sei Cannabis nur da, wo die Suchtgefahr keine Rolle (mehr) spiele – im medizinischen Einsatz, etwa zur Linderung der Schmerzen von Krebs- oder MS-Patienten.

Das Paar aus Bergkamen wurde zu Geldstrafen verurteilt, festgemacht an den Einkommensverhältnissen: 1.500 Euro für sie, 2.000 Euro für ihn. Beide nahmen den Urteilsspruch sofort an: Die Strafen sind rechtskräftig.




Regelrecht verzockt: Geldstrafe für „Selbstbedienung“ am EC-Automat

von Andreas Milk
Drei Mal hat Barir M. (34, Namen geändert) am 4. und 5. Dezember 2019 an einem Automaten der Volksbank in Bergkamen Geld vom Konto seines Bekannten Georg P. abgehoben: insgesamt 3.500 Euro. Gedurft hat er das nach Überzeugung des Kamener Strafrichters nicht: Wegen Computerbetrugs verurteilte er M. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 20 Euro.

Viel war im Prozess von der Vorgeschichte die Rede. Barir M. und der deutlich ältere Georg P. hatten sich in Hamm während einer Reha kennengelernt. Beide sind schwer krank. Barir M. bekommt Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Offenbar wollte Georg P. dem jungen Mann helfen. Nach und nach floss ein fünfstelliger Betrag an Barir M.

Der behauptete nun: Es habe sich um geschenktes Geld gehandelt, und auch die drei Abhebungen Anfang Dezember seien mit Georg P. abgesprochen gewesen. Georg P.s Frau dagegen erklärte als Zeugin: „Nie und nimmer“ hätte ihr Mann das Geld einfach so her gegeben. Und tatsächlich: Es existiert ein Darlehensvertrag über eine Summe von rund 12.000 Euro, unterschrieben von Barir M. – bloß will der gar nicht gewusst haben, was da genau auf dem Papier stand.

Dass er die PIN von Georg P.s Girokarte kannte, lässt sich damit erklären, dass P. ihm vertraute und ihn wohl früher einmal um einen Gang zum Automaten gebeten hatte. Dass Barir M. am 4. Dezember die Girokarte hatte, lag daran, dass P. kurz zuvor bei einem Besuch seine Brieftasche bei Barir M. verloren hatte.

Inzwischen geht es Georg P. nach Angaben seiner Frau zu schlecht, um vor Gericht aussagen zu können. Er habe eine Gehirnentzündung gehabt, sechs Wochen im Koma gelegen.

So oder so war Barir M. nach Ansicht des Richters „reif“ für ein Urteil: Entweder, er hat die Karte ohne Wissen Georg P.s benutzt – oder, er hat P. über den Zweck der Abhebung belogen. Der Hintergrund: Barir M. hatte ausgesagt, Georg P. habe ihm die 3.500 Euro überlassen wollen, um Schulden oder andere dringende Sachen zu bezahlen. Tatsächlich aber habe er, M., das Geld schlicht verzockt: Er sei spielsüchtig.

 




Hundebesitzer lässt Tierschützer aufs Geld warten: Strafbefehl

von Andreas Milk
Beim Tierschutzverein hatte sich der Bergkamener Ralf K. (Name geändert) einen Hund geholt. 280 Euro sollte er dafür zahlen – Kosten, die dem Verein für die Versorgung des Tiers entstanden waren. Aber das Geld kam nicht. Der Verein erstattete Anzeige, und die Staatsanwaltschaft erwirkte einen Strafbefehl: 900 Euro sollte K. zahlen, wegen Betrugs.

Ralf K. legte Einspruch ein. Folge war ein Termin vor dem Kamener Amtsgericht. Es fehlte allerdings Ralf K.; gemeldet hatte er sich nicht.
Als Zeuge war ein Mann vom Tierschutzverein gekommen. Er berichtete, K. habe die 280 Euro mittlerweile gezahlt, und – wichtiger noch – dem Hund gehe es gut. Denn darauf legt der Verein Wert: dass Tiere in gute Hände kommen. Deshalb werden die neuen Besitzer auch erst einmal „nur“ Besitzer, nicht aber Eigentümer der Hunde.

Weil von Ralf K. nichts zu sehen war, wurde sein Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen. Erst als längst alles vorbei war – mit genau zwei Stunden Verspätung -, tauchte er doch noch im Gerichtssaal auf: 12 Uhr, 10 Uhr… – er habe da wohl was verwechselt.




Verfahren vor dem Amtsgericht wegen Fahrens ohne Führerschein: Es ist kompliziert…

von Andreas Milk
„Viereckige Augen“ habe er bekommen, als er die Vorladung zum Gericht erhielt, sagt der 47-Jährige aus Bergkamen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sechs Mal ohne Führerschein Auto gefahren zu sein. Er selbst sagt: Er habe einen Führerschein. Oder besser: Er sollte eigentlich einen haben. Verfahrensstatus: Es ist kompliziert.

In der Anklage geht es um Fahrten in den Jahren 2017 bis 2019. Der Bergkamener wurde entweder „nur“ geblitzt oder von der Polizei angehalten. Er ist in Telgte im Kreis Warendorf geboren und aufgewachsen – aber türkischer Staatsbürger. Vor einigen Jahren verlor er seine Papiere, sagt er. Das habe er auch gemeldet. Aber wegen eines Problems in Zusammenhang mit der Befreiung vom türkischen Wehrdienst habe er bis heute keine neuen Papiere bekommen – und damit auch keinen neuen Führerschein. Seine Fahrprüfung habe er vor langer Zeit – kurz nach dem 18. Geburtstag – in seinem Heimatkreis abgelegt.

Genau das wird nun per Anfrage an den Kreis Warendorf überprüft. Gibt es eine Bestätigung, steht einem Freispruch nichts entgegen.
Allerdings zieht der Mann schon in ein paar Wochen nach Bayern. Um sich den Freispruch „abzuholen“, müsste er ein zweites Mal zum Kamener Amtsgericht fahren. Der Richter bot ihm eine bequeme Alternative an: Das Verfahren könnte nach einer positiven Auskunft aus Warendorf auch einfach eingestellt werden – ohne neuen Termin, ohne Kosten, ohne Eintrag im Vorstrafenregister, nur eben auch ohne die Erstklassigkeit eines „richtigen“ Freispruchs. Ein Angebot, das der Angeklagte gern annahm.




Lebensmittel vorm Toilettenraum: Kontrolle brachte Ärger

von Andreas Milk
In seinem Imbiss an der Werner Straße in Bergkamen bekam Murat M. (51, Name geändert) am 2. Juli 2019 Besuch von zwei Mitarbeiterinnen des Kreises Unna: Lebensmittelkontrolle. Was dabei passierte, brachte M. eine Anklage wegen Widerstandes und Körperverletzung ein. Die Verhandlung im Kamener Amtsgericht zeigte jetzt: Es war nicht ganz so wild.

Die Frauen vom Kreis hatten M. schon vor jenem Tag darauf hingewiesen, die Lagerung von Lebensmittelkonserven im Vorraum der Personaltoilette sei nicht in Ordnung – er möge das bitte ändern. Am 2. Juli wollten sie nachsehen, ob sich schon was getan hatte. Hatte es aber nicht. Es gab Streit; M. wurde wütend. Er griff an ein Regal – das Regal kippte um. Er nahm einen Ventilator und warf ihn zu Boden – der Ventilator streifte den Fußknöchel einer der beiden Frauen. Sie erlitt eine Schwellung, die nach ein paar Tagen wieder weg war. Ihre Kollegin blieb unverletzt, hatte sich aber wohl wegen des krachenden Regals erschrocken und in die Enge gedrängt gefühlt.

Dass Murat M. die Frauen verletzen wollte, glaubten Richter und Staatsanwältin am Ende nicht. Eher sei es wohl ein unkontrolliertes Dampfablassen gewesen. Das Urteil: eine Geldstrafe von 400 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung. Murat M. ist inzwischen wegen Corona arbeitslos geworden. Der Missstand in seinem früheren Imbisslokal ist inzwischen beseitigt: Der Kreis war nach dem 2. Juli, aber vor Corona nochmal da – diesmal übrigens begleitet von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes.




Attacke mit dem Gartenschlauch: 2.000 Euro Strafe

von Andreas Milk
Immerhin: In einem Punkt stimmten die Angaben beider Seiten überein – und zwar, dass es seit rund 20 Jahren Zoff zwischen ihnen gebe. Eine schier endlose Bergkamener Nachbarschaftsfehde beschäftigte heute den Strafrichter am Amtsgericht Kamen. Angeklagt: Der 36-jährige Markus A. (Namen geändert), der laut Staatsanwaltschaft mehrfach eine Frau von nebenan, die 58 Jahre alte Stefanie P., beleidigt und bedroht hat – etwa, indem er sie „asoziale Nutte“ nannte und sich mit dem Zeigefinger die Kehle entlang fuhr. Das sei Unsinn, sagte Markus A. – einen anderen Anklagepunkt gab er dagegen zu: Am 4. Juli 2019 habe er Stefanie P. eine Dusche mit dem Gartenschlauch verpasst, um sie sich vom Leib zu halten. Sie habe damals nämlich eine Abstandsvereinbarung missachtet.

Die Sache mit dem Schlauch war der einzige Vorwurf, für den es so etwas wie einen objektiven Nachweis gab: Ein damals zum Tatort gerufener Polizist erinnerte sich auf Nachfrage des Richters, die Frau sei nass gewesen.

Was sich sonst so alles zwischen den Familien A. und P. abgespielt hat und abspielt – das wissen am Ende nur sie selbst. Nimmt man die Schilderungen von Markus A., seiner Mutter sowie eben von Stefanie P. zusammen, dann haben sich da die Richtigen gefunden – oder vielmehr: leider die völlig Falschen. „Ich will eigentlich nur meine Ruhe“, sagt Stefanie P. – während die Anwältin ihres Widersachers Markus A. überzeugt ist: „Sie will ihn unbedingt im Knast sehen.“

Da muss er – trotz ein paar Vorstrafen vor einigen Jahren – aber nicht hin. Der Richter verurteilte ihn wegen der Nummer mit dem Schlauch zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 40 Euro. A. habe sich der Beleidigung und Bedrohung schuldig gemacht. Der Urteilsverkündung folgte ein Appell, sich zu besinnen, einander aus dem Weg zu gehen und es vielleicht mal mit der Hilfe eines erfahrenen Schiedsmannes zu versuchen.

Besonders optimistisch wirkte der Richter nicht.

 




Revolver, Pistolen, Flinten: Ex-Waffenbesitzer zahlt für Orang-Utans

von Andreas Milk
Er ist 81 Jahre alt, hat sich im Leben nie strafbar gemacht – und saß jetzt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz als Angeklagter vor dem Richter in Kamen: Der Bergkamener Walter P. (Name geändert) hatte bis Januar zwei Dutzend Revolver, Pistolen, Flinten unerlaubt in seinem Besitz. Ein Waffennarr? Von wegen.

Ursprünglich gehörten die Waffen P.s Vater. Der hatte sie schon während der Weltkriege gesammelt. 1980 starb er; bereits fünf Jahre vorher war die Sammlung der alten „Schätzchen“ beim Kreis registriert worden. Gut vier Jahrzehnte sollte es dauern, bis der Kreis sich bei Sohn Walter nach dem Verbleib der väterlichen Waffen erkundigte. P. gab zu, er habe sie noch. Weil das nicht in Ordnung war, versuchte er sie zu verkaufen. Aber keiner wollte die „asbach-uralten“ (Walter P.) Dinger haben, auch nicht der Büchsenmacher im Schießsportzentrum Overberge. Und Walter P. selbst wollte sie am allerwenigsten: Er möge keine Waffen, sei statt beim „Bund“ beim THW gewesen, und einem Schützenverein habe er auch nie angehört.

P.s Fehler: Er kümmerte sich nicht weiter um die Angelegenheit, ließ Fristen, die der Kreis ihm setzte, verstreichen. Dann reichte es dem Kreis. Am 22. Januar dieses Jahres schickte er die Polizei zu Walter P. – die Beamten nahmen das Waffenarsenal mit. Ein Strafverfahren folgte.

Letztlich profitieren nun Tiere davon. Genauer: Orang-Utans. Denn der Richter entschied mit Zustimmung Walter P.s und des Staatsanwaltes: Das Verfahren wird eingestellt gegen Zahlung einer Buße von 750 Euro an den Verein „Borneo Orangutan Survival Deutschland“. Dieser Verein kümmert sich darum, kranke und verletzte Tiere auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten und auszuwildern.




Nach Unfall getürmt – Sachen geklaut: Einmal Mist gebaut – und dafür gerade gestanden

von Andreas Milk
Was die Bergkamenerin und der Bergkamener getan haben, war strafbar – ihr Verhalten vor dem Kamener Strafrichter dagegen mustergültig: Kein Drumrumreden, kein Beschönigen, stattdessen Geständnisse. Worum ging’s? Um eine Unfallflucht und einen Diebstahl bei Kaufland.

Renate L. (58, Name geändert) war am Morgen des 15. September rückwärts aus einer Einfahrt an der Bambergstraße gefahren. Dabei demolierte sie den geparkten Wagen eines Kameners. Statt sich drum zu kümmern, fuhr sie weg: Sie musste ihre Enkelin, die mit im Auto saß, zur Mutter zurückbringen. Leider wusste außer Renate L. niemand, dass sie gleich danach – vielleicht 20 Minuten später – an den Unfallort zurückkommen würde. Da war längst die Polizei da. Es gab ein Strafverfahren.

„Ich hab‘ eine falsche Entscheidung getroffen“, sagte Renate L. nun vor Gericht. Bei dem Zusammenstoß habe sie sehr wohl den Knall gehört – aber eben auch gedacht: Ich bin ja sowieso gleich zurück. Das Urteil für die Verkäuferin: eine Geldstrafe von 1.000 Euro, dazu vier weitere Monate ohne Führerschein. Renate L., bisher ohne Vorstrafe, akzeptierte, der Staatsanwalt ebenso.

Martin M. (49, Name geändert) hatte am Abend des 16. Oktober bei Kaufland zugelangt: In seinem Rucksack schmuggelte er Wodka, Tabak und ein Grünkohlgericht im Gesamtwert von 25,08 Euro an der Kasse vorbei und geriet an einen Detektiv. Er habe kein Geld gehabt, sagte der Hartz-IV-Bezieher dem Richter. Und: „Strafe muss sein.“ Auch er hat keine Vorstrafe, auch er akzeptierte das Urteil: 200 Euro Geldstrafe. „Keine große Sache“, meinte der Richter zu dem Fall – „aber eben eine Straftat.“