Näherungsverbot missachtet: Geldstrafe für Stalker

von Andreas Milk
„Ich habe ihr gesagt, dass sie heilig für mich wäre.“ Der etwas befremdliche Satz fiel in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht Kamen. Gesagt hat ihn der 40-jährige Sedat K. (Name geändert) aus Bergkamen. Und die Frau, von der K. sprach, war als Zeugin da: eine 36-Jährige. Sie hatte ihn angezeigt. Es ging um Beleidigung, Körperverletzung – vor allem aber um penetrantes Nachstellen, Stalking also. Die Frau hatte schon im Mai 2021 eine gerichtliche Anordnung erwirkt: K. hatte Abstand zu ihr zu halten, 50 Meter Minimum. Er ignorierte das.

In der Anklage der Staatsanwaltschaft findet sich eine ganze Reihe von Begegnungen, die – soweit es die Frau betraf – unfreiwillig waren. K. soll sie am  Busbahnhof angesprochen haben, in der Sparkasse, er habe sie im Zug und beim Busfahren behelligt, schließlich sogar an ihrem Arbeitsplatz. Und er habe ihr einmal im Streit mit der Faust vor den Kopf geschlagen, sie als Hure und Schlampe beschimpft. „Es ist überhaupt nicht wahr“, so der Angeklagte. „Hässliche Unterstellungen“ seien das.

Die Vorgeschichte: Sedat K. und die Frau hatten einmal eine Beziehung. Zwei Wochen habe die gedauert, erinnert sich die 36-Jährige: „Da habe ich gewusst, dass wir nicht zueinander passen.“ Aber Sedat K. wollte es wohl nicht wahr haben. „Ich will nur Gutes für sie“, betonte er vor Gericht. Mehrmals hätten er und die Frau sich gestritten – aber wieder zueinander gefunden.

Ob er denn glaube, das Näherungsverbot gemäß Gewaltschutzgesetz sei seinerzeit vom Gericht „aus Spaß verschickt“ worden, fragte ihn die Richterin. Antwort: Er respektiere ja die Anordnung. Aber die Begegnungen mit der „Ex“ seien eben so passiert.

„Mein Bruder musste Bodyguard spielen“, erinnert sich die Frau. Es sei ihr auch peinlich gewesen, wieder und wieder wegen der „Begegnungen“ mit Sedat K. – „mal lieb, mal auf 180“ – die Polizei zu rufen. Immerhin: Seit einer Weile sei Ruhe.

Sedat K. ist ledig, lebt bei seinen pflegebedürftigen Eltern, bezieht Hartz IV. Er hat eine Vorstrafe wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Fürs Belästigen, Beschimpfen und Schlagen seiner Kurzzeitfreundin muss er eine Geldstrafe von 1.200 Euro (120 Tagessätze à 10 Euro) zahlen. Er ließ durchblicken, gegen diese Entscheidung der Richterin Berufung einlegen zu wollen. Dann kommt der Fall vors Landgericht in Dortmund.




Betrunken hinterm Steuer: Rückfall am letzten Bewährungstag

von Andreas Milk
Am späten Abend des 18. Oktober 2021 machte der Lüner Bauleiter Murat K. (Name geändert) ein Schläfchen in einem Baustellenfahrzeug seiner Firma. Der Wagen war an der Landwehrstraße in Bergkamen abgestellt, das Licht eingeschaltet, der Zündschlüssel steckte. K. lag auf der Rückbank, hatte die Schuhe ausgezogen. Alles nichts, womit man sich strafbar machen könnte. Das Problem: K. hatte den Mazda ohne Führerschein gesteuert – und mit rund 1,3 Promille Alkohol im Blut.

Dafür musste er sich jetzt vor dem Kamener Amtsgericht verantworten. K. sagt, er habe an den Abend keine Erinnerung – er gibt aber zu, den Wagen vor dem Nickerchen gefahren zu sein. Und genau darauf kam es an. K. war seinerzeit zuerst noch mit einem Kollegen unterwegs gewesen, und theoretisch hätte ja auch der den Wagen lenken können.

Bemerkenswert an dem Vorfall ist das Timing. Am selben Abend – genauer: um Mitternacht – lief eine Bewährungsfrist aus einem früheren Strafurteil gegen Murat K. ab. Eigentlich wäre er also nun ein Kandidat für eine Haftstrafe ohne Bewährung gewesen. In seinem Vorstrafenregister gibt es fünf Einträge; alle haben mit Delikten im Straßenverkehr und mit K.s Alkoholismus zu tun. An dem Abend vor knapp einem Jahr hatte er also nicht das erste Mal betrunken ein Auto gesteuert.

Dass es bis zur Verhandlung über die Sache an der Landwehrstraße so lange dauerte, lag nicht an K., sondern an Zeugen, die zu früheren Terminen einfach nicht gekommen waren. Ohne sie war K. keine Trunkenheitsfahrt nachzuweisen, und er selbst sagte nichts zu dem Vorwurf, was sein gutes Recht ist als Angeklagter. Verurteilt werden konnte er beim jüngsten Termin, weil er die Fahrt eben doch noch einräumte.

Das Urteil lautete: Acht Monate Haft auf Bewährung plus neun Monate Sperrfrist bei Ausstellung eines Führerscheins. Hätte sich das Verfahren nicht ohne K.s Verschulden derart in die Länge gezogen, hätte es wohl keine Bewährungschance mehr gegeben, sagte der Richter. Die Bewährung ist also eine Art Bonus für die Verfahrensdauer. Und: Es gibt eine gute Sozialprognose, denn K. hat derzeit einen festen Vollzeitjob. „Stehen Sie nicht sich selbst und ihrer Zukunft im Weg“, mahnte der Richter – sprich: sauber bleiben. Und möglichst den Führerschein machen.

Teuer wird es für drei Zeugen, die wieder nicht erschienen waren. Zwei von ihnen müssen je einen Tausender als Ordnungsgeld zahlen, Nummer drei ist mit der Hälfte dabei.

 




Mutter gestresst, Polizist beleidigt: Geldstrafe

von Andreas Milk
Serap M. (31, Name geändert) war sowieso schon im Stress am Morgen des 15. Februar. Und vor einer Bergkamener Grundschule geriet sie obendrein in eine Situation, die zu einer Anklage wegen Beleidigung eines Polizisten führte: „Der ist doch bescheuert“, soll sie über den Beamten gesagt haben.
Verhandelt wurde über den Fall vor dem Kamener Amtsgericht. Gegen einen Strafbefehl über 1.000 Euro hatte Serap M. Einspruch eingelegt. Als Aushilfe bei einer Textilkette verdient die alleinerziehende Mutter pro Monat knapp die Hälfte dieser Summe.

Freundlich und zurückhaltend schilderte sie nun dem Richter, was los war an jenem verkorksten Morgen. Die Lehrerin ihres Sohnes hatte angerufen wegen eines fehlenden Coronatests, der bitteschön zügig nachzureichen sei, sonst könne der Junge nicht bleiben. Also fuhr Serap M. los, um sich vor der Schule mit dem Kleinen zu treffen und den Test nachzuholen. Dabei parkte sie ihr Auto so, dass der Polizist Anstoß nahm. Er habe sie angeschrien, sagte Serap M.: „Ich habe mich erniedrigt gefühlt.“ Und da sei ihr eben das Wort „bescheuert“ rausgerutscht – allerdings in anderem Zusammenhang: Es sei ein „bescheuerter Tag“. Den Polizisten habe sie dabei nicht mal angesehen, sondern andere Leute angeschaut.

Das Vorstrafenregister der jungen Frau ist leer. Ihre Anwältin versicherte glaubhaft, Ausrasten sei „nicht ihre Art“. Das Urteil: eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 10 Euro – also nur noch ein Fünftel der ursprünglichen Summe. Der Richter erklärte: Mit einer frühen Entschuldigung an den betroffenen Polizisten wäre wohl sogar eine Einstellung des Verfahrens möglich gewesen. Diese Möglichkeit hatte Serap M. allerdings in den vergangenen sieben Monaten nicht genutzt.




Crash vor der Rünther Sparkasse: Strafe wegen Fahrerflucht

von Andreas Milk
„Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, erklärte die 59-jährige Bettina T. (Namen geändert) vor der Richterin in Kamen. Und deshalb hatte T. auch Einspruch eingelegt gegen den Strafbefehl, der wegen Unfallflucht gegen sie ergangen war. Es ging um einen Vorfall am Abend des 24. August 2021 vor der Sparkassenfiliale in Rünthe. Beim Ausparken stieß der Wagen von Bettina T. mit dem Auto des 22-jährigen Jonas F. zusammen. Bettina T. fuhr nach Hause.

T. – keine Vorstrafen, keine Punkte in Flensburg – versicherte im Gerichtssaal, von einem Zusammenstoß nichts bemerkt zu haben – sonst wäre sie ausgestiegen. Jonas F. konnte das Ganze seinerzeit aus ein paar Metern Entfernung beobachten. Er sagt: Sein Wagen habe gewackelt. Ein Knacken sei zu hören gewesen. Kratzer und eine Delle blieben zurück. Der Schaden lag bei ein paar hundert Euro.

Ein Gutachter sagte im Prozess, die Beschädigungen an den beiden Fahrzeugen passten zueinander. Es steht also außer Frage, dass der Schaden an Jonas F.s Auto nicht zufällig bei irgendeiner anderen Gelegenheit entstanden war. Der Gutachter sagte außerdem: Akustisch müsse Bettina T. nicht zwingend etwas mitbekommen haben. Wohl aber habe es zweifellos eine Erschütterung gegeben, die für sie spürbar gewesen sein muss.

„Ich glaube Ihnen das nicht, dass Sie das nicht bemerkt haben“, so die Richterin in der Begründung ihres Urteils: Eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 15 Euro (375 Euro) soll Frührentnerin Bettina T. zahlen. Die Höhe der Tagessätze setzte die Richterin etwas niedriger an als im ursprünglichen Strafbefehl; unterm Strich wird es billiger für Bettina T. Allerdings gehen die Verfahrenskosten zu ihren Lasten.
Sie kann noch Berufung einlegen und versuchen, das Landgericht von ihrer Unschuld zu überzeugen.

 




A 2: Geisterfahrer mit Filmriss

von Andreas Milk
Etwas weniger Glück am frühen Morgen des 20. März – und der 23-jährige Erol T. (Name geändert) läge womöglich heute auf dem Friedhof: So drastisch drückte es der Kamener Amtsrichter aus. Der junge Mann war an jenem Tag betrunken in einem Mini-Cooper auf der A 2 bei Bergkamen unterwegs, und zwar als Geisterfahrer. Mit knapp 1,7 Promille im Blut hatte er auf dem Seitenstreifen gewendet und war zurückgefahren. Und es lag wohl an der blitzschnellen Reaktion eines entgegenkommenden Polo-Fahrers, dass nichts Schlimmes passierte: Der Mann im Polo wich aus, lediglich die Seitenspiegel berührten sich.

„Ich möchte mich aufrichtig entschuldigen für meine verantwortungslose Tat“, sagte T. im Gerichtssaal. Er habe einen klassischen Filmriss gehabt. Mit Freunden habe er in der Nacht vor dem Unfall in einer Dortmunder Disco gefeiert. Was zwischen dem Verlassen der Discothek und dem Zusammenstoß mit dem Polo passiert sei, wisse er nicht. Ein Freund habe ihm später gesagt, er sei nicht er selbst gewesen. Der Verdacht sei schon aufgekommen, jemand habe ihm etwas ins Glas getan.

Für die Filmriss-Geschichte und völlige Desorientiertheit spricht nach Ansicht von T.s Verteidiger, dass sein Mandant den Wagen wendete, obwohl er schon in unmittelbarer Nähe einer Abfahrt war. Um in die gewünschte Richtung – das heißt: nach Hause – fahren zu können, hätte er also bloß kurz die Autobahn verlassen müssen und auf das waghalsige Wendemanöver verzichten können.

Seit dem Vorfall ist T. seinen Führerschein los – umso unangenehmer, als er vorher im Autohandel beschäftigt war. Das hat sich natürlich fürs erste erledigt. Aber in neun Monaten besteht wieder Hoffnung: Dann endet die Sperrfrist, die der Richter für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis verhängt hat. Dazu kommt eine Geldstrafe: 2.400 Euro soll T. zahlen (120 Tagessätze à 20 Euro). Er könne froh sein, überhaupt mit heiler Haut im Gericht zu sitzen, fand der Richter. Und falls er eine Arbeit wolle, für die er keinen Führerschein brauche: Die Gastronomie suche dringend Leute.




Im Suff Polizisten attackiert: Geldstrafe

von Andreas Milk
Patrick M. (25, Name geändert) studiert Jura, er arbeitet auf 450-Euro-Basis im Securitybereich. Er ist zwei Mal gegenüber der Polizei ausgerastet – und zwar so richtig. In beiden Fällen hatte er mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Im Prozess vor dem Kamener Amtsgericht ging es außerdem um einen Zwischenfall nach einem Kneipenbesuch: Durch M.s Schuld erlitt ein Gast schwere Gesichtsverletzungen.

Gleich fünf Polizistinnen und Polizisten waren für Zeugenaussagen zum Verhandlungstermin gekommen. Zum einen ging es um einen Einsatz an der  Bambergstraße. Dort wohnte M.s Exfreundin. M. fiel erst durch Pöbeleien auf, dann griff er die Beamten an. Drei Monate später geschah etwas Ähnliches nach einem Autounfall, in den M. verwickelt war. Eine Polizistin nannte M.s Verhalten „erschreckend“. Selbst zu dritt sei es bei dem Bergkamener Einsatz kaum möglich gewesen, ihn zu bändigen: M. habe getreten und Kopfstöße verteilt. Später auf der Wache hätten sich sieben Beamte mit ihm abmühen müssen. Ähnliche Attacken gab es beim Einsatz wegen des Unfalls. Patrick M. sagt heute: Er schäme sich; sein Verhalten sei „unter aller Sau“ gewesen. In seiner Familie gibt es Polizisten, und er selbst hat bei der Bundeswehr gedient.

Fast schon harmlos mutet im Vergleich die Sache mit dem Kneipenbesuch an. Ihre Folgen sind aber am weitreichendsten. Schauplatz war das „82 West“ in Kamen. M. soll seinem Widersacher einen Stoß versetzt haben. Der Mann stürzte, blutete Stunden später im Schlaf aus dem Ohr. Eine Operation war nötig. Der Patient bekam Schrauben in den Kiefer. Noch heute knacke es, wenn er den Mund weit aufmache. Manchmal habe er auch ein Pfeifen im Ohr, erzählte er vor Gericht. Dass es zu der Verletzung kam, beruhte wohl auf einem Missverständnis. Patrick M. hatte eine Bewegung des Mannes so gewertet, als wolle der einen anderen Gast angreifen. Tatsächlich ging es aber wohl bloß darum, eine Jacke anzureichen.

Reumütig bekannte Patrick M., er habe mit den schwarzen drei Monaten – all das geschah zwischen Dezember 2021 und Februar 2022 – seine Zukunft riskiert. Entschuldigungen an die beteiligten Polizisten wurden von denen zur Kenntnis genommen – mehr aber auch nicht: M.s Worte seien nichts wert ohne eine Änderung seines Verhaltens, fand ein Beamter.

Genau solch eine Veränderung soll es aber geben. Patrick M. hat sich einer Selbsthilfegruppe von Alkoholikern angeschlossen und ist in Kontakt getreten mit der LWL-Klinik in Dortmund für eine Therapie. Verurteilt wurde er vom Richter für fahrlässigen Vollrausch, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte bei verminderter Schuldfähigkeit und fahrlässige Körperverletzung: Eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro soll M. zahlen. Die 30 Euro Tagessatzhöhe richten sich nach seinem Einkommen. Die Zahl von 120 Tagessätzen richtet sich nach der Höhe der Schuld. M.s Strafe – wenn sie denn rechtskräftig wird – landet in seinem Führungszeugnis. 90 Tagessätze sind die Grenze für einen Eintrag.




Hundebiss im Bus: Video zeigt Rücksichtslosigkeit

von Andreas Milk
Die Videoaufnahme aus dem VKU-Bus der Linie R81 zeigt ein großes Maß an Rücksichtslosigkeit. Ein Mann lässt seinen Hund mitten im Gang liegen; es kümmert ihn nicht, dass drei Jungs über die Leine klettern müssen, um zu freien Sitzen zu gelangen. Beim dritten Jungen schnappt der Hund zu. Und erst danach legt der Besitzer seinem Tier einen Maulkorb an. Denn es muss ihm wohl klar geworden sein: Jetzt gibt es Ärger.

Passiert ist das Ganze am Abend des 28. März dieses Jahres auf dem Weg durch Bergkamen-Weddinghofen. Der Hundehalter sollte sich jetzt vor dem Amtsgericht Kamen dafür verantworten. Und noch um einen zweiten Vorfall sollte es gehen, Schauplatz: der Kamener Markt. Da erwischte der Hund des Mannes laut Anklage eine Frau, die ein Stück Pizza in der Hand hatte.

Alle Beteiligten waren zum Gerichtstermin gekommen – mit Ausnahme des Angeklagten. Der gebissene Junge, 14 Jahre alt, musste wegen seiner Ladung als Zeuge eine Klassenfahrt sausen lassen. Das tue ihm leid, erklärte der Richter. Hätte er von der Fahrt gewusst, hätte er er einen anderen Tag gewählt. Erfreulich: Der Junge erklärte, der Biss habe keine bleibenden Schäden hinterlassen.

Weil der Hundebesitzer fehlte, wird es einen neuen Termin geben müssen. Der Richter könnte den Angeklagten dann von der Polizei vorführen lassen. Schon im Januar hatte der Mann – ehemals in Kamen ansässig, inzwischen nach Bergkamen verzogen – einen Gerichtstermin in einer anderen Sache ignoriert. Auch da ging es um den Hund. Ein Strafbefehl wurde erlassen – und ein ungewöhnlicher Schritt gegangen: Der Richter ordnete die Einziehung des Hundes an. Diese Entscheidung wurde auch rechtskräftig.

Aber vollstreckt hat die Staatsanwaltschaft sie noch nicht. Es handelt sich um eine Hunderasse, die in manchen Bundesländern als gefährlich eingestuft wird. Die Stadt Bergkamen hat dem Mann inzwischen die Haltung so genannter Kampfhunde untersagt.

 

 




Schlichten statt richten: Schiedspersonen gesucht für Bergkamen-Mitte II und Heil

Die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes Bergkamen-Mitte II sowie stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk Bergkamen-Mitte I, Herr Thomas Vogt, hat sein Amt als Schiedsmann niedergelegt. Aus diesem Grunde sucht die Stadt Bergkamen eine Nachfolgerin/einen Nachfolger.

Der Bezirk grenzt im Norden an den Stadtteil Heil. Im Osten wird der Bezirk begrenzt durch den Verlauf Augustweg, Heinrichstraße, Wilhelmstraße, Fichtestraße, Hegelstraße und Justus-Liebig-Straße. Im Süden grenzt der Bezirk an die Stadtgrenze zu Kamen, im Westen an die Töddinghauser Straße.

Die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes Bergkamen-Heil, Frau Ute Scheunemann, hat mitgeteilt, dass Sie nach Ablauf der Amtszeit im November 2022 sich nicht erneut als Schiedsperson wählen lassen wird. Auch hier sucht die Stadt Bergkamen eine Nachfolgerin/einen Nachfolger.

Die gesuchten Personen sollen im jeweiligen Schiedsamtsbezirk wohnen und mindestens 30 Jahre alt sein und sollten das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Die außergerichtliche Streitschlichtung stellt die wesentliche Aufgabe der Schiedsperson dar. Die Schiedspersonen müssen keinerlei juristische Kenntnisse haben. Dafür aber sollten sie die Fähigkeit zum Zuhören und zur Unparteilichkeit mitbringen, ebenso wie das Bestreben, nachbarschaftliche Problemfälle sowie Privatklagedelikte, wie z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, einvernehmlich beizulegen.

Ziel der Streitschlichtung ist es, gemeinsam mit den Parteien eine tragfähige Lösung für die Beteiligten zu finden.

Wenn Sie sich vorstellen können, dieses Ehrenamt auszuüben, dann bewerben Sie sich mit einem kurzen Anschreiben sowie Ihrem Lebenslauf beim Amt für Recht und Vergabe, Abt. Recht, der Stadt Bergkamen, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen.

Sollten sich hierzu oder zu den Aufgaben einer Schiedsperson noch Fragen ergeben, steht Ihnen das Amt für Recht und Vergabe, Abt. Recht, der Stadt Bergkamen unter der Telefonnummer 02307/965-484, Ansprechperson Anita Umbescheidt, gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Falls Sie den Wunsch haben, im Vorfeld mit einer bereits tätigen Schiedsperson über ihre Erfahrungen zu sprechen, ist das Amt für Recht und Vergabe, Abt. Recht, der Stadt Bergkamen gerne bereit, den Kontakt herzustellen.

Weitere Informationen zu diesem verantwortungsvollen und interessanten Ehrenamt finden Sie auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter www.schiedsamt.de oder auf der Internetseite der Stadt Bergkamen, unter „Rat, Verwaltung, Stadtinformationen“ – Stichwort „Schiedspersonen“.

 




Softair-Pistole auf Polizistin gerichtet: Sechs Monate Haft auf Bewährung

von Andreas Milk
Kurz vor Weihnachten 2021, August-Bebel-Straße, ein Polizeieinsatz wegen nächtlicher Ruhestörung. Und plötzlich, so schilderte es eine Beamtin vor dem Kamener Amtsrichter, war eine Pistole auf sie gerichtet: „Ich habe direkt in den Lauf geschaut.“

Die Waffe gehörte dem 36-jährigen Kevin T. (Name geändert) – und es handelte sich um eine Softair-Pistole. Allerdings war das in dem Moment alles andere als klar. „1 zu 1“ habe das Ding wie eine echte Schusswaffe ausgeschaut, sagte die Polizistin. Sie und ihr Kollege zogen ihre Dienstwaffen. Kevin T. reagierte, legte seine Waffe zur Seite – aber so, dass er noch darauf hätte zugreifen können. Die Beamten überwältigen ihn. T. wurde zur Wache gebracht. Auf der Fahrt soll er seine Bewacher als „Fotze“, „Missgeburt“, „Wichser“ bezeichnet haben.

Was es sonst noch über den Fall zu sagen gibt: T. war bekifft und betrunken – etwas mehr als ein Promille Alkohol im Blut -, und in der Wohnung muss es ekelerregend gewesen sein. In der Küche lagerte Abfall in großer Menge; die Tür war luftdicht abgeklebt, damit kein Gestank in die übrigen Räume drang. Hunde liefen herum – das Ordnungsamt nahm sie in Obhut.

Es habe sich um eine WG gehandelt, sagte Kevin T. dem Richter. Seine Mitbewohner hätten alles verkommen lassen. Dass die Polizei vor der Tür stand, habe er nicht gewusst, und die Softair-Pistole habe er gerade zum Saubermachen in der Hand gehabt. Dagegen war sich die Beamtin sicher, „Hier ist die Polizei!“ gerufen zu haben. Und die Pistole habe eben nicht locker in T.s Hand gelegen – sondern auf ihr Gesicht gezeigt.

Immerhin: T. gab im Gerichtssaal zu, Mist gebaut zu haben, und entschuldigte sich bei der Polizistin und ihrem Kollegen. In seinem Vorstrafenregister standen einige Delikte – das letzte von 2018. Für die Sache mit den Polizisten in Bergkamen kam er nun mit sechs Monaten Haft auf Bewährung davon: wegen Widerstands, Bedrohung, Beleidigung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er habe Glück gehabt, dass die Situation sich seinerzeit so schnell entspannt habe, sagte der Richter: Das sei etwas gewesen, „wo man gehörig Schiss kriegen konnte“. Dass nichts Schlimmeres geschah, sei der „guten und souveränen“ Reaktion der Polizeibeamten zu verdanken.




Richter wird deutlich: „Sie saufen sich um Kopf und Kragen“

von Andreas Milk
Deutlicher konnte der Kamener Amtsrichter kaum werden: „Sie saufen sich um Kopf und Kragen“, erklärte er Walter P. (Name geändert). Der Werner war am Abend des 17. Januar in Bergkamen auf der Lünener Straße unterwegs – mit 2,45 Promille. Das Ganze kam raus, weil er für eine Pinkelpause stoppte, ein Stück zurücksetzte und in einen Graben geriet. Einen Führerschein hatte er wegen eines früheren Delikts schon nicht mehr.

Von „Dämlichkeit“ sprach P. selbst. Ob er ein Alkoholproblem habe? „Ich denke nicht.“ Eine Einschätzung, die der Richter eben so gar nicht teilte – weshalb er P. auch eindringlich riet, sich ärztliche Hilfe zu suchen. Diabetes und Herzprobleme machen P. zusätzlich zu schaffen.

Das Vorstrafenregister des 65-Jährigen reicht mehr als 20 Jahre zurück. Zuletzt hatte es eine Unfallflucht im Mai 2021 gegeben; auch da soll Alkohol eine Rolle gespielt haben. Für die Trunkenheitsfahrt durch Bergkamen verhängte der Richter jetzt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Neben einer zweijährigen Führerscheinsperre sprach er noch ein sechsmonatiges Fahrverbot aus, gültig für alles, was einen Motor hat. Das bedeutet: Das Mofa, das P. kürzlich gekauft hat, darf er frühestens im Dezember nutzen.




Den Notruf missbraucht – aus Ärger über die Polizei

von Andreas Milk
Ganz exakt hatte die Staatsanwaltschaft in der Anklage dargelegt, was sie der Oberadenerin Martina T. (Name geändert) vorwarf: Am 23. Januar dieses Jahres um 9.51 Uhr habe sie den Notruf 110 gewählt, ohne dass eine Notlage vorgelegen hätte. Solch ein Missbrauch von Notrufen ist strafbar, unter anderem, damit die Polizei sich nicht mit gelangweilten Witzbolden rumschlagen muss, während jemand, der vielleicht gerade einen Einbrecher im Haus hat, das Besetztzeichen hört.

Schuldig im Sinne der Anklage, erklärte unumwunden Martina T.s Verteidiger für seine Mandantin. Objektiv betrachtet, treffe der Vorwurf wohl zu. Aber der Hintergrund lässt vermuten, dass sich Martina T. – subjektiv – wohl doch in einer Notlage wähnte. Sie sei, sagte ihr Anwalt, bei der Polizei in Ungnade gefallen, weil sie in ihrem Wohnumfeld in der Vergangenheit mehrmals Anlässe zur Anzeigeerstattung gesehen habe. Sprich: Sie war eine Art unerwünschte Stammkundin. Und wenn sie über die normale Amtsleitung auf der Wache angerufen habe, um sich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen, dann habe sich ein Scherzkeks beim Anblick ihrer Nummer im Telefondisplay gern mal mit „McDonald’s – Ihre Bestellung bitte!“ gemeldet. So kam es denn am 23. Januar dazu, dass Martina T. aus Ärger und Frust die 110 wählte.

Martina T. muss nun eine Geldbuße von 150 Euro an die Landeskasse zahlen; dann wird das Verfahren gegen sie eingestellt. Wichtiger als eine Bestrafung sei es, den Notrufmissbrauch zu unterbinden, fand der Richter. Der Angeklagten empfahl er, sich an den Landrat als Leiter der Kreispolizeibehörde zu wenden, wenn sie Probleme mit den Beamten habe. Martina T. versprach, die 110 künftig nicht mehr für Nachfragen zu nutzen.