Auf Kirmes 14-Jährige belästigt: Geldstrafe

von Andreas Milk
Am Nachmittag des 3. April war Sergej T. (59, Namen geändert) auf der Bergkamener Kirmes unterwegs. Angetrunken – oder auch betrunken, das lässt sich nicht genau sagen – spendierte er zwei 14-jährigen Mädchen eine Karussellfahrt. Danach mag er geglaubt haben, sie seien ihm etwas schuldig. Sein Verhalten führte zu einer Anklage wegen sexueller Belästigung. Der Richter in Kamen verhängte eine Geldstrafe: 90 Tagessätze à 20 Euro soll der arbeitslose Schweißer zahlen.

Eines der Mädchen, Nadine, inzwischen 15 geworden, schilderte im Gerichtssaal, was sich ihrer Erinnerung nach abgespielt hatte. Sergej T. habe sie umarmt und auf die Wange geküsst, sie an Po und Brüsten berührt. Direkt an den Angeklagten gewandt, erklärte das Mädchen: „Sie haben mich angefasst, als wäre ich Ihre Freundin.“ Nadines Freundin Pia war mit dabei; sie soll T. weitgehend in Ruhe gelassen haben. Auch sie sollte als Zeugin aussagen. Inzwischen wohnt sie aber außerhalb des Kreises Unna; die Ladung nach Kamen hatte sie wohl nicht erreicht.
Der Staatsanwalt hatte an der Aussage von Nadine keine Zweifel. Sie habe das Geschehen auf der Kirmes „sehr differenziert“ dargestellt – etwa, indem sie T.s aufgekratztes Verhalten damals beschrieb und es in Bezug zu seinem eher zurückhaltenden Auftreten vor Gericht setzte. In der Verhandlung erklärte der schmächtige Mann, er sehe Nadine gerade zum ersten Mal. Im übrigen sei er selbst Vater und Großvater und liebe Kinder.

Trotzdem: An der Täterschaft bestand kein Zweifel – zumal die Kirmes-Security T. am 3. April bis nach Hause gefolgt war und die Polizei ihn schließlich festnahm. „Vielleicht war das Umarmen und Küssen für Sie ja nichts Schlimmes“, mutmaßte der Richter – zumal eben Alkohol eine Rolle spielte. Und es sei auch nicht gesagt, dass er, T., ein „gefährlicher Mann“ sei. Dennoch: Er habe die Intimsphäre der Schülerin verletzt. Das sei zu bestrafen.

Sergej T. hat noch keine Vorstrafen. Falls er das Urteil des Kamener Amtsrichters nicht akzeptiert, würde der Fall am Landgericht Dortmund noch einmal verhandelt.

 




Hund beißt immer wieder zu: Haft auf Bewährung für Besitzer

von Andreas Milk
Der Halter eines beißfreudigen Hundes ist vom Kamener Amtsgericht zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden – in Abwesenheit, per Strafbefehl. Er kann dagegen Einspruch einlegen. Es ging um Vorfälle auf dem Kamener Markt, am Bergkamener Stadtmarkt und in einem Linienbus der VKU. Schon zu einem Gerichtstermin Mitte September war der Angeklagte nicht gekommen. An diesem Dienstag nun ließ er den Richter 45 Minuten vorm angesetzten Termin wissen, er liege schon seit vorheriger Woche im Krankenhaus.

Der Mann und sein Hund gehörten in Kamen lange zum Stadtbild. Inzwischen ist das Gespann nach Bergkamen gezogen. Die Sache im Bus geschah auf dem Weg von der einen Stadt in die andere. Es gibt ein Video aus der Überwachungskamera des R81. Die Aufnahme zeigt ein großes Maß an Rücksichtslosigkeit. Der Mann lässt seinen Hund mitten im Gang liegen; es kümmert ihn nicht, dass drei Jungs über die Leine klettern müssen, um zu freien Sitzen zu gelangen. Beim dritten Jungen schnappt der Hund zu. Und erst danach legt der Besitzer seinem Tier einen Maulkorb an. Denn es muss ihm wohl klar geworden sein: Jetzt gibt es Ärger. Die Sache am Markt in Kamen betraf eine Frau, die ein Stück Pizza in der Hand hielt. Am Stadtmarkt in Bergkamen traf es einen Mann.

Nach Kenntnisstand der Polizei ist der Hund inzwischen tot: Der Besitzer selbst oder ein Bekannter von ihm soll das berichtet haben; genau klären ließ sich das beim Gerichtstermin nicht. Vorsichtshalber ordnete der Kamener Strafrichter die Einziehung des Hundes an – eine ausgesprochen seltene Maßnahme. Die Chipnummer des Tiers steht in den Akten. Die Stadt Bergkamen hat dem Mann außerdem inzwischen das Halten größerer Hunde grundsätzlich untersagt. Auf eine solche Verfügung des Kamener Ordnungsamtes hatte der Richter vergeblich gehofft, als der Mann noch in dieser Stadt gemeldet war.




Unfall gebaut – nichts gemerkt: Rentner freigesprochen

von Andreas Milk
Es ist tatsächlich möglich, einen Unfall zu bauen, ohne das überhaupt mitzukriegen. Passiert ist das offensichtlich dem 76-jährigen Manfred W. (Namen geändert) auf dem Parkplatz von Aldi an der Geschwister-Scholl-Straße. Bevor sich die Sache jetzt vor dem Kamener Amtsgericht in Wohlgefallen auflöste, bekam der unbescholtene Rentner – keine Vorstrafe, kein Punkt in Flensburg – erst mal eine Anklage wegen Unfallflucht.

Passiert war Folgendes. Am 7. November 2021 wollte der Selmer zusammen mit seiner Frau Hildegard (75) in Bergkamen den Trödelmarkt am Globus-Baumarkt besuchen. Nebenan bei Aldi war ein Parkplatz frei. Beim Einbiegen in die Parkbox streifte der Mercedes von Manfred W. einen Skoda. Das Ehepaar stieg aus, ging „trödeln“, kam eine Weile später zurück und brach im Mercedes zum nächsten Termin auf: gemütliches Kaffeetrinken war geplant. Typischer Sonntagnachmittag.

Erst später setzte sich die Polizei mit Manfred W. in Verbindung. Und der war einigermaßen überrascht. Seit 1965 hat er seinen Führerschein. Im Prozess wurde klar, dass alle Erfahrung am Steuer in der Situation vergangenen November auch nicht viel nutzen konnte. Denn der „Unfall“ war kaum wahrnehmbar. Ein Zeuge, der damals ein paar Schritte weiter in seinem Auto saß und bei offenem Fenster eine Bratwurst aß, gab zu Protokoll, er habe fast nichts gehört – und hätte er das Radio eingeschaltet gehabt, wäre wohl wirklich gar nichts mehr zu hören gewesen. W.s Frau Hildegard beteuerte, ihr Mann würde „nie im Leben“ einfach verschwinden, wenn er einen Schaden verursacht hätte. Und zum guten Schluss war da noch ein Unfallsachverständiger: Er bestätigte nach eingehenden Untersuchungen und Versuchsfahrten, weder akustisch noch durch eine Erschütterung des Mercedes konnte Manfred W. auf die Berührung mit dem Skoda aufmerksam werden.

Das Urteil: Freispruch. Das bedeutet: Freie Bahn für Trödel-Käufe und Kaffeetrinken. Im Fall eines Schuldspruchs ist bei einer Fahrerflucht in der Regel eine hohe Geldstrafe zu zahlen.




Gelogen für den Freund: Er muss weiter „sitzen“ – sie kriegt Freispruch

von Andreas Milk
Erst hatte Lara H. (29, Namen geändert) gelogen, um ihrem damaligen Freund Sven T. (32) den Knast zu ersparen. Vor Gericht in Kamen sagten beide jetzt wohl die Wahrheit über einen Unfall im September 2021 auf der Bergkamener Geschwister-Scholl-Straße. Das Ergebnis: Freispruch für Lara H., Geldstrafe für Sven T. – im Gefängnis ist er allerdings trotzdem längst.

Das Pärchen war am 4. September vorigen Jahres in einem Smart unterwegs. Beim Zusammenstoß mit einem Poller auf der Scholl-Straße entstand ein Schaden von ein paar hundert Euro. Die beiden stiegen aus, sammelten einige Splitter ein und verschwanden. Gefasst wurden sie etwas später. Im Prozess wurde klar: Sowohl vor als auch nach der Kollision saß Sven T. am Steuer. Er hatte allerdings keinen Führerschein und stand wegen einer früheren Verurteilung unter Bewährung. Nebenbei bestand für den Smart auch keine Haftpflichtversicherung. Um ihren Freund vor der Haft zu retten, erklärte Lara H. der Polizei, zunächst sei sie gefahren. Mit der Konsequenz, dass eben auch sie eine Anklage bekam.

Für die Loyalität seiner „Ex“ revanchierte sich Sven T. vor Gericht, indem er klar stellte: Er allein sei als Fahrer verantwortlich. In seinem Vorstrafenregister stehen elf Einträge, beginnend mit dem Jahr 2005: Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, nichts wirklich Wildes – aber dann: Misshandlung Schutzbefohlener, ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung. Weil diese Bewährungschance mittlerweile widerrufen wurde, „sitzt“ Sven T. in der JVA Werl.

Für die Sache mit dem Smart verurteilte ihn die Strafrichterin in Kamen zu 130 Tagessätzen à 7 Euro. Er kann die Strafe in Raten zahlen von dem Geld, das er mit Schreinerarbeiten in Werl verdient.

 




(Noch) kein „Firlefanz“: Geldstrafe für Besitz von Marihuana

von Andreas Milk
Für den Verteidiger fiel das Ganze in die Rubrik „Firlefanz“. Und selbst der Richter merkte bei der Urteilsverkündung an, „im politischen Berlin“ gebe es Bestrebungen, die dazu führen könnten, dass Verfahren wie dieses überflüssig werden. Der Bergkamener Marvin T. (Name geändert) war wegen Besitzes von Marihuana angeklagt worden. Knapp 13 Gramm fand die Kripo bei einer Durchsuchung Ende April. Irgendwer hatte den Fahndern einen Tipp gegeben. Der größte Teil des verbotenen Stoffs lag in Tütchen verpackt auf Marvin T.s Couchtisch. Daneben nahmen die Beamten 200 Euro und T.s Handy mit.

Geld und Handy dürfte er zurückbekommen – beides hat nichts mit dem Drogendelikt zu tun. Das Marihuana dagegen dürfte von Staats wegen vernichtet werden.

Marvin T., Anfang 20 und so gerade eben kein Kunde mehr für einen Jugendrichter, hat ein paar Einträge im Bundeszentralregister. Es ging unter anderem um Betäubungsmittel und um Körperverletzung. 2015 ging es los; unter anderem waren Jugendarreste die Folge. Zuletzt gab es eine Geldstrafe wegen Betrugs.

Zur Zeit besucht T. die Abendschule mit dem Ziel Hauptschulabschluss. Tagsüber jobbt er bei einer Lieferfirma. Das Marihuana in seiner Wohnung kostet ihn nun 250 Euro: So hoch ist die Geldstrafe (25 Tagessätze à 10 Euro), die der Strafrichter am Amtsgericht Kamen gegen den jungen Mann verhängte.




Im Krankenhaus Benzodiazepin abgezweigt: Pfleger verurteilt – und bereit zum Entzug

von Andreas Milk
Selten, dass im Kamener Amtsgericht ein Angeklagter so taff auftritt. Bis März dieses Jahres war der ehemalige Bergkamener Thomas S. (Name geändert) als Pfleger in der Notaufnahme des Krankenhauses in Kamen tätig. Dass er seine Arbeit verlor, hing mit seiner Alkoholabhängigkeit und mit einer Straftat zusammen. Vor Gericht redete er nicht viel – und schon gar nicht viel drum rum.

„Klar Schiff“ wolle er machen. Deshalb gab er auch das zu, was ihm kaum – oder gar nicht – zu beweisen gewesen wäre: Zehn Mal habe er im Krankenhaus Ampullen mit Midazolam – der Gruppe der Benzodiazepine zugehörig – für sich selbst abgezweigt. Denn im Dienst zu trinken, sei nicht in Frage gekommen. Um trotzdem „fit“ zu sein für den Job, habe er das schmerzlindernde, beruhigende Medikament eingenommen. „Falsch angewandt, kann das auch jemanden abschießen.“ Die Staatsanwaltschaft warf ihm im Prozess Unterschlagung vor. Die Beweissituation wäre laut S.‘ Verteidiger ohne das Geständnis seines Mandanten „katastrophal“ gewesen. Das Midazolam fällt nicht unters Betäubungsmittelgesetz; entsprechend sind die Dokumentationspflichten in einer Klinik weniger streng.

Leicht zu beweisen dagegen – und eher Nebensache: Anfang September fuhr S. mit 2,1 Promille im Blut in seinem Auto über die Münsterstraße. Er wurde geschnappt.

Thomas S. hat schon einmal einen Alkoholentzug gemacht. Danach war er acht Jahre trocken. Als seine Ehe kaputt ging, ging auch das Trinken wieder los. Zwei Tage nach seiner Trunkenheitsfahrt meldete sich S. zur Entgiftung. Selten, so sein Anwalt, habe er jemanden kennengelernt, der so effektiv gegen eine Sucht angegangen sei.

Das Urteil: eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 10 Euro. Damit gilt S. nicht als vorbestraft. Das polizeiliche Führungszeugnis bleibt leer. Und so geht das Ganze weiter: Gleich an diesem Mittwoch – dem Tag nach dem Gerichtstermin – tritt Thomas S. aufs neue eine stationäre Therapie zum Alkoholentzug an. Er hat alles schon geregelt, während er übergangsweise wieder bei seiner Frau wohnte. Minimum der Therapie: 15 Wochen.




Betrug bei der Arbeitslosenunterstützung: Zwei Anklagen – keine Verurteilung

von Andreas Milk
Zwei Betrugsanklagen verhandelte das Kamener Amtsgericht an diesem Dienstag – in dem einen Fall war das Jobcenter in Bergkamen „Schauplatz“ der mutmaßlichen Straftat, in dem anderen die Arbeitsagentur in Kamen. Verurteilt wurde am Ende keiner der beiden Angeklagten. Einen sprach der Richter frei; den anderen verpflichtete er zur Zahlung eines hohen Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung, danach wird das Verfahren eingestellt.

In dem Fall aus Kamen ging es um rund 900 Euro. Dieses Geld soll der Angeklagte – heute Außendienstmitarbeiter einer Brauerei – von der Arbeitsagentur im Spätsommer vorigen Jahres bezogen haben. Und das, obwohl er in der Zeit erst geringfügig, dann sogar sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Er selbst sagt: Er sei davon ausgegangen, dass Daten automatisch ausgetauscht werden und er die Agentur gar nicht über die Arbeitsaufnahme zu informieren braucht. Der Richter hielt ihm vor, es habe laut Akten mehrere Kontakte zwischen ihm und Agentur-Mitarbeitern gegeben – ob er denn gar nicht auf die Idee gekommen sei, seine neuen Jobs einfach mal zu erwähnen? 1.200 Euro muss der Mann nun als Buße an die Deutsche Herzstiftung überweisen. Die zuviel bezogenen 900 Euro zahlt er obendrein in monatlichen Raten an die Arbeitsagentur zurück.

Anders lag die Sache bei dem Bergkamener Fall. Knapp 2.500 Euro waren zu Unrecht geflossen an die so genannte Bedarfsgemeinschaft eines Mannes, der längst wieder Arbeit bei einer Logistikfirma gefunden hatte. Das war in der Zeit von Juli bis September 2021. Seiner Aussage nach hatte er seinen neuen Arbeitsvertrag damals in den Briefkasten des Jobcenters geworfen. Direkten Kontakt „auf dem Amt“ gab es nicht. In den Akten landete der Arbeitsvertrag allerdings nicht. Dass das Schreiben verklüngelt worden sein konnte, hielt eine als Zeugin geladene Jobcenter-Mitarbeiterin für äußerst unwahrscheinlich: Arbeitsaufnahmen seien schließlich „der größte Schatz, den wir haben“, erklärte die Frau. Der Richter wandte ein, wo Menschen arbeiteten, passierten auch Fehler. Für den Angeklagten sprach, dass er nach Auffliegen des Falls bei einem Datenabgleich prompt reagierte, Unterlagen nachreichte und mit der Rückzahlung der 2.500 Euro begann. Vor Gericht redete er sich auch nicht mit Unwissenheit heraus. Der Richter sprach ihn frei. Zwar sei es möglich – und nicht einmal unwahrscheinlich -, dass der Mann doch betrügen wollte. „Aber wir machen hier keine Wahrscheinlichkeitsrechnung, sondern Rechtsprechung“. Heißt: Im Zweifel für den Angeklagten.




Immer wieder ohne Führerschein: Mofa-Touren kosten 900 Euro

von Andreas Milk
Zwei Mal innerhalb von knapp drei Wochen fiel der Bergkamener Felix M. (34, Name geändert) der Polizei auf: Am 31. März in Bergkamen auf der Erich-Ollenhauer-Straße, am 17. April in Kamen auf der Westicker Straße. Das Problem: M.s Mofa fuhr schneller als 25 Kilometer pro Stunde, ohne dass M. dafür die nötige Erlaubnis gehabt hätte. Weiteres Problem: die elf Einträge in seinem Vorstrafenregister.

Seit 2005 hat Felix M. mit der Justiz zu tun. Es ging um gefährliche Körperverletzung – 27 Monate Jugendstrafe -, um Diebstahl und immer wieder um Verkehrsdelikte. Auch wegen Fahrens ohne Führerschein saß M. schon mal in der JVA. Zuletzt hatte er dann Geldstrafen bekommen. Die vergangenen zwei Jahre war Ruhe.

In der Verhandlung vor der Kamener Strafrichterin redete M. nicht drumrum: Die Anklagevorwürfe gab er zu. Der Tacho sei kaputt gewesen – „ich habe nicht gemerkt, dass ich so schnell bin“. Eigentlich sei die Geschwindigkeit seines Mofas gedrosselt gewesen.

Das Urteil: 90 Tagessätze à 10 Euro soll M. als Geldstrafe zahlen. Der ledige Vater und Hartz-IV-Bezieher kann das in monatlichen Raten zu 25 Euro tun, um nicht dem Risiko einer Ersatzfreiheitsstrafe ausgesetzt zu sein. Denn das hieße wieder: Knast.

Die Richterin verhängte außerdem eine zweijährige Führerscheinsperre. Daneben darf M. nach Rechtskraft des Urteils sechs Monate kein Kraftfahrzeug – auch kein führerscheinfreies – steuern.




Sanitäter angegriffen und beschimpft: Geldstrafe für Rentner

von Andreas Milk
Feuerwehr, Polizei, Notfallsanitäter: Ein üppiges Aufgebot versammelte sich am Morgen des 18. April gegen 6 Uhr in der Wohnung des Bergkameners Stefan K. (64, Name geändert). Nachbarn hatten angerufen, weil ihnen K.s Geschrei auf die Nerven ging. Jetzt saß der Rentner wegen Körperverletzung und Beleidigung auf der Anklagebank im Kamener Amtsgericht. Denn für einen Sanitäter endete der Einsatz seinerzeit mit einer Rippenprellung. Außerdem hatte er sich von K. – unter anderem – „dummes Arschloch“ und „Idiot“ nennen lassen müssen.

Als die Einsatzkräfte an jenem Tag in K.s Wohnung eingedrungen waren, fanden sie ihn scheinbar hilflos am Boden liegend vor: ohne Hose und schwer betrunken. Ein Alkoholtest ergab später fast drei Promille. Ihn aus der Wohnung zu bugsieren und für eine Untersuchung ins Kamener Krankenhaus zu schaffen, habe noch vergleichsweise gut geklappt, erinnerte sich ein beteiligter Polizist. In der Notaufnahme des Hellmig-Krankenhauses müsse K. dann aber nochmal „aufgedreht“ haben – jedenfalls mussten der Beamte und eine Kollegin dort kurz darauf ihren zweiten Einsatz in Sachen Stefan K. hinter sich bringen, diesmal eben wegen dessen Attacke auf den Sanitäter. Von der Krankenliege aus soll K. gezielt getreten haben. Der Sani hatte danach vier Tage einen Krankenschein. K. kam zum Ausnüchtern ins Polizeigewahrsam.

Eigentlich hätte der Fall längst erledigt sein können. Denn die Staatsanwaltschaft hatte gegen K. einen Strafbefehl erwirkt: 70 Tagessätze à 15 Euro. Statt zu zahlen, legte K. Einspruch ein, sodass nun öffentlich verhandelt wurde. Statt konkret etwas zu den Geschehnissen am 18. April zu sagen, ließ sich K. weitschweifig über eigene Verletzungen aus. Sie sollen mit einem Unfall auf einer Baustelle vor seiner Haustür zusammenhängen. Auch von epileptischen Anfällen sprach er. Der verletzte Notfallsanitäter sagte vor Gericht: Zumindest äußerlich sei K. bei dem frühmorgendlichen Einsatz intakt gewesen. K. hält dagegen: Für ihn „war es schrecklich“; er sei froh, lebend aus der Polizeizelle gekommen zu sein.

K. ist sechsfach vorbestraft – ausnahmslos wegen Delikten in Zusammenhang mit (zu viel) Alkohol. Für den Ausraster im Kamener Krankenhaus soll er laut Urteil des Richters jetzt 350 Euro mehr bezahlen als im Strafbefehl ausgewiesen: Der Richter hob die Tagessatzhöhe von 15 auf 20 Euro an, bei der Zahl von 70 Tagessätzen bleibt es. Das letzte Wort ist das womöglich noch nicht. Stefan K. will einen Anwalt konsultieren. Er hat eine Woche Zeit, Berufung einzulegen. Die Akte würde in diesem Fall ans Landgericht Dortmund weitergereicht.

 




„Bud Spencer“ bei Kaufland: Zwei Fäuste für eine Verfahrenseinstellung

von Andreas Milk
Verdammt lang her: Ende Dezember 2019 rasselten ein paar junge Männer verschiedener Nationalität bei Kaufland an der Töddinghauser Straße zusammen – jetzt beschäftigte der Vorfall den Jugendrichter in Kamen. Angeklagt: Karl M. und Dmitri T. (alle Namen geändert), heute 31 und 24 Jahre alt, sowie Nadine F., 23 Jahre.

Das Problem: Zwei andere junge Männer sollen auf der Rolltreppe die ihnen entgegen kommende Freundin von Karl M. aufdringlich angestarrt haben. M. habe deshalb zugeschlagen – und zwar, falls denn die Schilderung eines Geschädigten zutrifft, in bester Bud-Spencer-Manier: eine Faust links, eine Faust rechts, die Köpfe der beiden Anstarrer dazwischen. Dmitri T. und Nadine F. sollen bei der Klopperei mitgemischt haben.

Nadine F. sprach für sich selbst: Sie sei in dem Gerangel geschlagen worden und habe im übrigen nur helfen wollen. Die beiden angeklagten Männer ließen vor allem ihre Verteidiger reden. Der Tenor: Es habe eine Provokation durch die beiden mutmaßlichen Anstarrer gegeben, die Anklagen gegen M. und T. seien überzogen oder gar unverständlich.

Der Ausgang des Prozesstermins war denkbar entspannt: Die Verfahren gegen Karl M. und Nadine F. wurden auf Kosten der Landeskasse eingestellt – denn die beiden jungen Leute haben seit Dezember 2019 schon Urteile wegen anderer Straftaten „kassiert“, sodass es auf die Geschichte bei Kaufland nicht weiter ankommt. Dmitri T. bekam eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10 Euro für ein mitangeklagtes Drogendelikt und einen Fall von Fahren ohne Führerschein, begangen ganze vier Wochen nach einer anderen Verurteilung. Eine bemerkenswerte Rückfallgeschwindigkeit, fand der Staatsanwalt. Und auch für Dmitri T. gilt: Der Vorfall an der Töddinghauser Straße tut nichts mehr zur Sache.

 




„Sie“ flieht – „er“ rastet aus: Anklage gegen 20-jährigen Bergkamener

von Andreas Milk
Der Bergkamener Marvin M. (Namen geändert) ist 20 Jahre alt, ledig, Vater von zwei Kindern. Auf die passt er tagsüber auf. Seine Lebensgefährtin Verena G. geht arbeiten. Er selbst ist arbeitsuchend. In der Nacht zum 10. April – es war etwa 2 Uhr – suchte er Verena G.: Es hatte Streit gegeben, deshalb war die junge Frau mit den beiden Kleinen zu einer Freundin gefahren. Was sonst noch in der Nacht geschah, war jetzt Gegenstand einer Anklage vor dem Kamener Jugendrichter.

Fest steht: Marvin M. tauchte vor dem Haus in Weddinghofen auf, in dem Verena G.s Freundin mit ihrem Mann wohnt. Vor Gericht sagte er: Es sei ihm wichtig gewesen, seine Kinder bei sich zu haben; Verena G. sollte endlich mit ihnen nach Hause zurückkehren.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft verletzte Marvin M. in einem Gerangel den Mann der Freundin mit einem Dachdeckerwerkzeug am Kopf. Die beiden Frauen habe er beleidigt („Schlampe“) und geschlagen. M. bestreitet das: Vielmehr sei er selbst von dem Mann mit einem Schlagstock angegangen worden und habe sozusagen vorbeugend zugelangt, „weil ich sonst selbst verletzt worden wäre“. Die beiden „Damen“ – den Begriff benutzte er mehrmals – habe er nicht angerührt.

Die Freundin von Verena G. erzählte, wegen Marvin M. habe es in der Vergangenheit schon häufig Stress gegeben. Sie selbst sei am 10. April angespuckt worden und habe eine Ohrfeige bekommen. Ihr Mann sei kurz nach der Attacke von M. sogar bewusstlos zusammengebrochen.

Fertig wurde der Richter diesmal mit der Angelegenheit nicht. Der Grund: Marvin M. war ohne Verteidiger. Aber er braucht laut Strafprozessordnung einen angesichts der Strafe, die ihm laut bisherigem Ergebnis der Beweisaufnahme droht. Es wird also einen neuen Termin in der Sache geben – entweder nochmal in Kamen oder am Jugendschöffengericht in Unna. M. wird dann mit einem Pflichtverteidiger erscheinen.