600 Euro überwiesen – wertlosen Stempel gekriegt
von Andreas Milk
Betrug auf Ebay beschäftigt das Kamener Amtsgericht regelmäßig: Irgendwer bietet etwas an, kassiert dafür, verschickt aber nichts – und die Kunden gehen zur Polizei. Im Fall des Bergkameners André T. (Name geändert) war es ein bisschen anders. Er hatte im April vorigen Jahres ein Handy für 600 Euro angeboten. Eine Frau meldete sich, überwies das Geld – und bekam auch etwas dafür: einen völlig wertlosen Stempel. André T. saß jetzt auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Betrug vor.
Das Reden übernahm seine Verteidigerin. Sie erklärte für ihren Mandanten, er habe seinerzeit zwei Pakete verschickt – und dummerweise den Inhalt vertauscht. Das Handy sei an einen Freund von André T. in der Schweiz gegangen. Dieser Freund habe es auch zurückgeschickt, als der Irrtum auffiel. Bloß sei es auf dem Rückweg nach Deutschland wohl verloren gegangen. Jedenfalls habe André T. nie die Absicht gehabt zu betrügen. Dass er die 600 Euro nicht zügig erstattete, habe daran gelegen, dass er – als Selbstständiger – wegen säumiger Kunden in Zahlungsschwierigkeiten steckte. Inzwischen sei aber alles beglichen; die Frau habe ihr Geld zurück erhalten. Obendrein habe die Kundin von T. bei der Kaufabwicklung eine Kopie seines Ausweises bekommen. Das wäre kaum so gewesen, wenn T. hätte betrügen wollen, so die Anwältin.
Dem Richter war das nicht genug. Ihm erschien merkwürdig, dass T. in einem WhatsApp-Chat mit der Kundin eine Lieferverzögerung zunächst mal mit einem gebrochenen Arm entschuldigt hatte. Außerdem wollte er ihr Geld nicht per Paypal – was der Frau eine Rückforderung ermöglicht hätte -, sondern per Überweisung.
Fazit: Es wird einen neuen Termin vor Gericht geben. Sowohl die Kundin als auch der Freund in der Schweiz sollen geladen werden. Das bedeutet aufwändige Anreisen. T. müsste im Fall einer Verurteilung vermutlich dafür aufkommen. Es geht für ihn um eine Menge. Wegen Vorstrafen droht für die Handy-Geschichte Haft.