Hundebiss im Bus: Video zeigt Rücksichtslosigkeit

von Andreas Milk
Die Videoaufnahme aus dem VKU-Bus der Linie R81 zeigt ein großes Maß an Rücksichtslosigkeit. Ein Mann lässt seinen Hund mitten im Gang liegen; es kümmert ihn nicht, dass drei Jungs über die Leine klettern müssen, um zu freien Sitzen zu gelangen. Beim dritten Jungen schnappt der Hund zu. Und erst danach legt der Besitzer seinem Tier einen Maulkorb an. Denn es muss ihm wohl klar geworden sein: Jetzt gibt es Ärger.

Passiert ist das Ganze am Abend des 28. März dieses Jahres auf dem Weg durch Bergkamen-Weddinghofen. Der Hundehalter sollte sich jetzt vor dem Amtsgericht Kamen dafür verantworten. Und noch um einen zweiten Vorfall sollte es gehen, Schauplatz: der Kamener Markt. Da erwischte der Hund des Mannes laut Anklage eine Frau, die ein Stück Pizza in der Hand hatte.

Alle Beteiligten waren zum Gerichtstermin gekommen – mit Ausnahme des Angeklagten. Der gebissene Junge, 14 Jahre alt, musste wegen seiner Ladung als Zeuge eine Klassenfahrt sausen lassen. Das tue ihm leid, erklärte der Richter. Hätte er von der Fahrt gewusst, hätte er er einen anderen Tag gewählt. Erfreulich: Der Junge erklärte, der Biss habe keine bleibenden Schäden hinterlassen.

Weil der Hundebesitzer fehlte, wird es einen neuen Termin geben müssen. Der Richter könnte den Angeklagten dann von der Polizei vorführen lassen. Schon im Januar hatte der Mann – ehemals in Kamen ansässig, inzwischen nach Bergkamen verzogen – einen Gerichtstermin in einer anderen Sache ignoriert. Auch da ging es um den Hund. Ein Strafbefehl wurde erlassen – und ein ungewöhnlicher Schritt gegangen: Der Richter ordnete die Einziehung des Hundes an. Diese Entscheidung wurde auch rechtskräftig.

Aber vollstreckt hat die Staatsanwaltschaft sie noch nicht. Es handelt sich um eine Hunderasse, die in manchen Bundesländern als gefährlich eingestuft wird. Die Stadt Bergkamen hat dem Mann inzwischen die Haltung so genannter Kampfhunde untersagt.

 

 




Schlichten statt richten: Schiedspersonen gesucht für Bergkamen-Mitte II und Heil

Die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes Bergkamen-Mitte II sowie stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk Bergkamen-Mitte I, Herr Thomas Vogt, hat sein Amt als Schiedsmann niedergelegt. Aus diesem Grunde sucht die Stadt Bergkamen eine Nachfolgerin/einen Nachfolger.

Der Bezirk grenzt im Norden an den Stadtteil Heil. Im Osten wird der Bezirk begrenzt durch den Verlauf Augustweg, Heinrichstraße, Wilhelmstraße, Fichtestraße, Hegelstraße und Justus-Liebig-Straße. Im Süden grenzt der Bezirk an die Stadtgrenze zu Kamen, im Westen an die Töddinghauser Straße.

Die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes Bergkamen-Heil, Frau Ute Scheunemann, hat mitgeteilt, dass Sie nach Ablauf der Amtszeit im November 2022 sich nicht erneut als Schiedsperson wählen lassen wird. Auch hier sucht die Stadt Bergkamen eine Nachfolgerin/einen Nachfolger.

Die gesuchten Personen sollen im jeweiligen Schiedsamtsbezirk wohnen und mindestens 30 Jahre alt sein und sollten das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Die außergerichtliche Streitschlichtung stellt die wesentliche Aufgabe der Schiedsperson dar. Die Schiedspersonen müssen keinerlei juristische Kenntnisse haben. Dafür aber sollten sie die Fähigkeit zum Zuhören und zur Unparteilichkeit mitbringen, ebenso wie das Bestreben, nachbarschaftliche Problemfälle sowie Privatklagedelikte, wie z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, einvernehmlich beizulegen.

Ziel der Streitschlichtung ist es, gemeinsam mit den Parteien eine tragfähige Lösung für die Beteiligten zu finden.

Wenn Sie sich vorstellen können, dieses Ehrenamt auszuüben, dann bewerben Sie sich mit einem kurzen Anschreiben sowie Ihrem Lebenslauf beim Amt für Recht und Vergabe, Abt. Recht, der Stadt Bergkamen, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen.

Sollten sich hierzu oder zu den Aufgaben einer Schiedsperson noch Fragen ergeben, steht Ihnen das Amt für Recht und Vergabe, Abt. Recht, der Stadt Bergkamen unter der Telefonnummer 02307/965-484, Ansprechperson Anita Umbescheidt, gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Falls Sie den Wunsch haben, im Vorfeld mit einer bereits tätigen Schiedsperson über ihre Erfahrungen zu sprechen, ist das Amt für Recht und Vergabe, Abt. Recht, der Stadt Bergkamen gerne bereit, den Kontakt herzustellen.

Weitere Informationen zu diesem verantwortungsvollen und interessanten Ehrenamt finden Sie auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter www.schiedsamt.de oder auf der Internetseite der Stadt Bergkamen, unter „Rat, Verwaltung, Stadtinformationen“ – Stichwort „Schiedspersonen“.

 




Softair-Pistole auf Polizistin gerichtet: Sechs Monate Haft auf Bewährung

von Andreas Milk
Kurz vor Weihnachten 2021, August-Bebel-Straße, ein Polizeieinsatz wegen nächtlicher Ruhestörung. Und plötzlich, so schilderte es eine Beamtin vor dem Kamener Amtsrichter, war eine Pistole auf sie gerichtet: „Ich habe direkt in den Lauf geschaut.“

Die Waffe gehörte dem 36-jährigen Kevin T. (Name geändert) – und es handelte sich um eine Softair-Pistole. Allerdings war das in dem Moment alles andere als klar. „1 zu 1“ habe das Ding wie eine echte Schusswaffe ausgeschaut, sagte die Polizistin. Sie und ihr Kollege zogen ihre Dienstwaffen. Kevin T. reagierte, legte seine Waffe zur Seite – aber so, dass er noch darauf hätte zugreifen können. Die Beamten überwältigen ihn. T. wurde zur Wache gebracht. Auf der Fahrt soll er seine Bewacher als „Fotze“, „Missgeburt“, „Wichser“ bezeichnet haben.

Was es sonst noch über den Fall zu sagen gibt: T. war bekifft und betrunken – etwas mehr als ein Promille Alkohol im Blut -, und in der Wohnung muss es ekelerregend gewesen sein. In der Küche lagerte Abfall in großer Menge; die Tür war luftdicht abgeklebt, damit kein Gestank in die übrigen Räume drang. Hunde liefen herum – das Ordnungsamt nahm sie in Obhut.

Es habe sich um eine WG gehandelt, sagte Kevin T. dem Richter. Seine Mitbewohner hätten alles verkommen lassen. Dass die Polizei vor der Tür stand, habe er nicht gewusst, und die Softair-Pistole habe er gerade zum Saubermachen in der Hand gehabt. Dagegen war sich die Beamtin sicher, „Hier ist die Polizei!“ gerufen zu haben. Und die Pistole habe eben nicht locker in T.s Hand gelegen – sondern auf ihr Gesicht gezeigt.

Immerhin: T. gab im Gerichtssaal zu, Mist gebaut zu haben, und entschuldigte sich bei der Polizistin und ihrem Kollegen. In seinem Vorstrafenregister standen einige Delikte – das letzte von 2018. Für die Sache mit den Polizisten in Bergkamen kam er nun mit sechs Monaten Haft auf Bewährung davon: wegen Widerstands, Bedrohung, Beleidigung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er habe Glück gehabt, dass die Situation sich seinerzeit so schnell entspannt habe, sagte der Richter: Das sei etwas gewesen, „wo man gehörig Schiss kriegen konnte“. Dass nichts Schlimmeres geschah, sei der „guten und souveränen“ Reaktion der Polizeibeamten zu verdanken.




Richter wird deutlich: „Sie saufen sich um Kopf und Kragen“

von Andreas Milk
Deutlicher konnte der Kamener Amtsrichter kaum werden: „Sie saufen sich um Kopf und Kragen“, erklärte er Walter P. (Name geändert). Der Werner war am Abend des 17. Januar in Bergkamen auf der Lünener Straße unterwegs – mit 2,45 Promille. Das Ganze kam raus, weil er für eine Pinkelpause stoppte, ein Stück zurücksetzte und in einen Graben geriet. Einen Führerschein hatte er wegen eines früheren Delikts schon nicht mehr.

Von „Dämlichkeit“ sprach P. selbst. Ob er ein Alkoholproblem habe? „Ich denke nicht.“ Eine Einschätzung, die der Richter eben so gar nicht teilte – weshalb er P. auch eindringlich riet, sich ärztliche Hilfe zu suchen. Diabetes und Herzprobleme machen P. zusätzlich zu schaffen.

Das Vorstrafenregister des 65-Jährigen reicht mehr als 20 Jahre zurück. Zuletzt hatte es eine Unfallflucht im Mai 2021 gegeben; auch da soll Alkohol eine Rolle gespielt haben. Für die Trunkenheitsfahrt durch Bergkamen verhängte der Richter jetzt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Neben einer zweijährigen Führerscheinsperre sprach er noch ein sechsmonatiges Fahrverbot aus, gültig für alles, was einen Motor hat. Das bedeutet: Das Mofa, das P. kürzlich gekauft hat, darf er frühestens im Dezember nutzen.




Den Notruf missbraucht – aus Ärger über die Polizei

von Andreas Milk
Ganz exakt hatte die Staatsanwaltschaft in der Anklage dargelegt, was sie der Oberadenerin Martina T. (Name geändert) vorwarf: Am 23. Januar dieses Jahres um 9.51 Uhr habe sie den Notruf 110 gewählt, ohne dass eine Notlage vorgelegen hätte. Solch ein Missbrauch von Notrufen ist strafbar, unter anderem, damit die Polizei sich nicht mit gelangweilten Witzbolden rumschlagen muss, während jemand, der vielleicht gerade einen Einbrecher im Haus hat, das Besetztzeichen hört.

Schuldig im Sinne der Anklage, erklärte unumwunden Martina T.s Verteidiger für seine Mandantin. Objektiv betrachtet, treffe der Vorwurf wohl zu. Aber der Hintergrund lässt vermuten, dass sich Martina T. – subjektiv – wohl doch in einer Notlage wähnte. Sie sei, sagte ihr Anwalt, bei der Polizei in Ungnade gefallen, weil sie in ihrem Wohnumfeld in der Vergangenheit mehrmals Anlässe zur Anzeigeerstattung gesehen habe. Sprich: Sie war eine Art unerwünschte Stammkundin. Und wenn sie über die normale Amtsleitung auf der Wache angerufen habe, um sich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen, dann habe sich ein Scherzkeks beim Anblick ihrer Nummer im Telefondisplay gern mal mit „McDonald’s – Ihre Bestellung bitte!“ gemeldet. So kam es denn am 23. Januar dazu, dass Martina T. aus Ärger und Frust die 110 wählte.

Martina T. muss nun eine Geldbuße von 150 Euro an die Landeskasse zahlen; dann wird das Verfahren gegen sie eingestellt. Wichtiger als eine Bestrafung sei es, den Notrufmissbrauch zu unterbinden, fand der Richter. Der Angeklagten empfahl er, sich an den Landrat als Leiter der Kreispolizeibehörde zu wenden, wenn sie Probleme mit den Beamten habe. Martina T. versprach, die 110 künftig nicht mehr für Nachfragen zu nutzen.




Nach vergurkten Box-Meisterschaften: Freispruch für beschuldigten Arzt

von Andreas Milk
Im September vorigen Jahres sollten die Boxsportler des VfK Rünthe in der Sporthalle Overberge die NRW-Elite-Meisterschaften ausrichten. Nach dem ersten von drei geplanten Tagen war Schluss. Die Hintergründe beschäftigten heute das Amtsgericht in Kamen. In einem Strafprozess musste sich der Duisburger Arzt Ramazan M. (Name geändert) wegen einer angeblichen Todesdrohung gegen einen VfK-Vorstand verantworten. Nach der Vernehmung von elf Zeugen in gut zweieinhalb Stunden Verhandlung lautete das Urteil: Freispruch.

Es ging um Ereignisse im Laufe des 24. September 2021. Ramazan M. ist nicht nur Notfall- und Intensivmediziner, sondern auch als Trainer und Betreuer im Boxsport aktiv. Nach Bergkamen hatte er eigentlich bloß privat fahren wollen. Aber: Der VfK hatte für den Tag keinen Mediziner auftreiben können – es muss aber einer am Ring sein, so schreibt es das Regelwerk vor. Ramazan M. ließ sich überreden, den Job zu übernehmen – und rettete so die Veranstaltung; fürs erste jedenfalls. Nach dem letzten Kampf an jenem Freitag wollte M. dann gern die für seinen Spontaneinsatz vereinbarten 200 Euro haben.

Fest steht: Es kam darüber zum Streit. Laut Anklage drohte Ramazan M. dem VfK-Vorständler schließlich, er solle ihm das Geld geben, „sonst verlässt du die Halle nicht lebend“. Unsinn, sagte M. im Prozess. Vielmehr habe er angekündigt, sich an den Landesverband zu wenden – und geäußert, dass der VfK-Mann mit den Ereignissen dieses Tages für ihn, M., „gestorben“ sei.

Was nun exakt von wem zu wem gesagt wurde – es blieb letztlich offen. Glaubwürdige Zeugen stützten den Anklagevorwurf – ebenso glaubwürdige Zeugen bestätigten die Version des angeklagten Arztes. Einer sprach gar von einer „Fahne“ des Organisators vom VfK. Offensichtlich war die Organisation der Meisterschaften gründlich misslungen; fortgesetzt wurden sie zwei Wochen später an anderem Ort unter anderer Regie. Ganz nebenbei waren auch noch Wettkampfpässe von Teilnehmern „verschwunden“. Sie blieben es bis heute. In diesen Pässen sind die sportlichen Erfolge der Inhaber im Detail nachzulesen – ihre Wettkampfhistorie.

Die Kosten für den aufwändigen Prozess trägt nach dem Freispruch die Landeskasse.

 




„Ich werde dich f*****“: Geldstrafe für Drohung gegen Vermieter

von Andreas Milk
Ein Streit zwischen Mieter und Vermieter eskalierte im Juni vorigen Jahres auf der Schulstraße. Folge war ein Strafbefehl gegen Malik T. (Name geändert), den Mieter: 500 Euro sollte er zahlen, weil er Sedat K., den Vermieter, bedroht habe. Laut Staatsanwaltschaft tat er das mit den Worten: „Ich werde meine schlimmen Freunde rufen und dich ficken.“ Hintergrund soll die Auseinandersetzung um eine Kaution gewesen sein.

Malik T. legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Darüber sollte jetzt vor dem Kamener Amtsgericht verhandelt werden. Vier Zeugen waren zu dem Termin geladen worden: der mutmaßlich bedrohte Sedat K. und drei Bekannte von ihm. Es hätte heikel werden können für Malik T.: „Gegen vier Leute hab‘ ich anscheinend keine Chance.“

Der Richter hatte ihn darauf hingewiesen, dass es im Grunde zwei Möglichkeiten gebe. Die erste: Freispruch. Eher unwahrscheinlich – denn die Beschuldigungen gegen T. schienen glaubhaft, zumal Sedat K. während der Ermittlungen zugegeben hatte, selbst auch Beleidigungen ausgestoßen zu haben, also keineswegs ein Unschuldsengel zu sein. Die zweite Möglichkeit: Verurteilung – zu einer Strafe deutlich höher als die 500 Euro im Strafbefehl. Denn nicht nur, dass Malik T. inzwischen dank Job zahlungskräftiger ist als von der Staatsanwaltschaft zunächst angenommen, er hat auch schon ein paar Vorstrafen im Register. Kurz: Aus 500 Euro drohte ein Mehrfaches des Betrags zu werden.

Aus dem Zuschauerraum schaltete sich Malik T.s Mutter ein: „Bezahl‘ die 500!“ Und so läuft es nun auch, trotz T.s Beteuerung, es sei alles nicht so gewesen, wie es in der Akte steht. Er nahm den Einspruch zurück, die 500-Euro-Strafe wurde rechtskräftig. „Entschuldigung für die Zeit“, bat er beim Verlassen des Saals den Richter. Der erwiderte trocken: „Das ist mein Job.“




Verkehrswende à la Amtsgericht: Roller-Freund will jetzt aufs Fahrrad

von Andreas Milk
Auf seinem Piaggio-Roller war der 33-jährige Felix T. (Name geändert) Mitte Januar über die Werner Straße gefahren – ohne Führerschein, sodass der Roller nicht schneller hätte sein dürfen als 25 Kilometer pro Stunde. Er war es aber doch: 45 km/h. Und das brachte T. jetzt als Angeklagten vors Kamener Amtsgericht.

Schon 2019 war er mit der gleichen Tat aufgefallen, und das gleich drei Mal. Ob er schon einmal überlegt habe, den Führerschein zu machen, fragte der Richter. Theoretischen Unterricht habe er schon absolviert, erwiderte T. Die Prüfung stehe aber noch aus, die Praxis ebenso.

Wegen T.s Vorbelastungen komme diesmal nur eine Haftstrafe – wenn auch mit Bewährung – in Betracht, fand der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Und das fand dann auch der Richter: Er verhängte fünf Monate, die T. nur abzusitzen braucht, wenn er wieder Mist macht. Dazu kommt ein sechsmonatiges Fahrverbot für alles, was einen Motor hat. T.: „Dann fahr‘ ich mit dem Rad!“ Außerdem sprach der Richter eine 12-monatige Führerscheinsperre aus. Das ist in diesem Fall eher kontraproduktiv, aber vom Gesetzgeber so gewollt: Ein Verzicht auf die Sperre käme einer Rechtsbeugung gleich.
Den Roller darf T. übrigens behalten – noch. Nächstes Mal aber, so der Richter, sei der weg.

 




Bergauf klagt gegen das Land NRW: Passage im Verfassungsschutzbericht sei „verleumderisch“

BergAUF Bergkamen klagt zusammen mit drei anderen kommunalen AUF-Bündnissen gegen das Land NRW. Es geht eine Passage  im jüngsten Verfassungsschutzbericht, die BergAUF als „verleumderisch“ bezeichnet. Verhandelt wird die Klage am kommenden Mittwoch, 18. Mai, ab 9 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Zur Unterstützung soll vor dem Verwaltungsgericht ein Kundgebung stattfinden.

Stein des Anstoßes ist folgende Passage im Verfassungsschutzbericht NRW 2021: „Da sich die MLPD in einer fortdauernden Verfolgungssituation durch den Staat und seine Organe wähnt, agiert sie auf kommunaler Ebene verdeckt. Hier unterstützt die Partei angeblich unabhängige Personenwahlbündnisse wie die Organisation alternativ, unabhängig, fortschrittlich (AUF), die zum Teil personell mit der MLPD verflochten sind.“

Juristisch vertreten werden die Bündnisse durch Rechtsanwalt Roland Meister aus Gelsenkirchen. Er bewertet diese Passagen des Verfassungsschutz-Berichtes so: „Es stellt eine massive Diskriminierung dar, die unmittelbar in die demokratischen Rechte und Freiheiten der Wahlbündnisse eingreift. Bei den Kommunalwahlen waren sie eine direkte Wahlbehinderung und im Ergebnis eine antikommunistisch motivierte Wahlbeeinflussung zum Nachteil demokratischer überparteilicher Kräfte.“

Dazu erklärt der Vorstandssprecher von BergAUF Bergkamen, Werner Engelhardt so: „Weil wir überparteilich sind und uns weigern, der herrschenden antikommunistischen Doktrin zu folgen. Wir arbeiten mit allen Demokraten auf Augenhöhe zusammen, auch mit Marxisten-Leninisten! Bei uns hat Antikommunismus keine Chance! Das ist eine wichtige Lehre aus der Geschichte. “




Fall von Falschaussage: Richter muss wohl auf den Zeugenstuhl

von Andreas Milk
Ein Fall aus Bergkamen dürfte in ein paar Monaten dazu führen, dass im Amtsgericht Kamen ein Strafrichter auf dem Zeugenstuhl Platz nimmt. Es geht um eine 43-Jährige. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, in einem Prozess im September vorigen Jahres gelogen zu haben – in der Absicht, den Angeklagten zu schützen. Angeklagt ist sie nun also selbst: wegen uneidlicher Falschaussage

In dem ursprünglichen Prozess war es um eine Schlägerei vor ihrem Haus gegangen. Er endete mit einer Verurteilung zu vier Monaten Haft wegen Körperverletzung. Diese Strafe ist mittlerweile rechtskräftig. Das heißt: Die Schuld des angeklagten Mannes ist vom Gericht festgestellt. Punkt.

Sie finde es „echt doof“, nun in einem Raum zu sein, „wo man mich für eine Lügnerin hält“, erklärte jetzt die Bergkamenerin in ihrem Prozess. Der Richter ist selbstverständlich ein anderer. Und er hatte erst einmal darauf verzichtet, Zeugen vorzuladen: seinen Kollegen zum Beispiel oder die Beteiligten an der Schlägerei. Denn es hätte ja sein können, dass die Frau sagt: Stimmt, ich habe nicht die Wahrheit gesagt. Sie versicherte aber: Sie habe in dem ersten Prozess wahrheitsgemäß gesagt, was sie damals gesehen habe – und zwar, dass das angebliche Opfer den angeblichen Täter provoziert und zuerst zugeschlagen habe. Von ihrem Küchenfenster aus habe sie das beobachtet, wenn auch ein wenig abgelenkt durch herumwuselnde Kinder und Hausgäste. Apropos Kinder: Denen sage sie immer wieder, wie wichtig es sei, bei der Wahrheit zu bleiben. Sie selbst habe einen „starken Bezug zu Gott“.

Klarheit soll ein neuer Verhandlungstermin bringen. Allerdings geschieht das nicht allzu bald. Die Terminlisten im Kamener Amtsgericht sind gut gefüllt. Voraussichtlich im Spätsommer wird in der Sache aufs neue verhandelt – mit Zeugen.




Nach „wüster Jugend“ wieder angeklagt: Geldstrafe für Betrug an Arbeitsagentur

von Andreas Milk
In seinem Leben habe es damals Probleme gegeben, und deshalb habe er leider etwas geschludert im Umgang mit der Arbeitsagentur. So erklärte der 33-jährige Bergkamener Lars R. (Name geändert) dem Amtsrichter in Kamen das, was im Februar und März 2021 geschehen war. R. bekam in den beiden Monaten von der Agentur Arbeitslosenunterstützung überwiesen, insgesamt rund 2.100 Euro. Dabei hatte er seit dem 1. Februar einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma. Es gab einen routinemäßigen Datenabgleich zwischen Arbeitsagentur und Rentenversicherungsträger. Ergebnis war eine Anklage gegen Lars R. wegen Betrugs.

Es sei keine Absicht gewesen, beteuerte der Bergkamener: Er habe eben nicht aufgepasst. Das Geld habe er mittlerweile zurückgeschickt. Ein als Zeuge geladener Mitarbeiter der Arbeitsagentur bestätigte das. Alles recht entspannt also – wenn nicht eine Sache wäre: R.s Vorstrafenregister. Es enthält 16 Eintragungen. Und die lassen – so der Richter – zumindest auf eine „wüste Jugendzeit“ schließen. Los ging es 2004. R. verbüßte Strafen für Raub, Diebstahl, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Danach war einige Jahre Ruhe – dann ging es mit Fahren ohne Führerschein weiter, und das gleich in 24 einzelnen Fällen. Die letzte Verurteilung war 2016 wegen Betrugs: eine Geldstrafe.

Weil diese Sache immerhin schon wieder sechs Jahre zurück liegt, wollte der Richter R. nun für den Betrug an der Arbeitsagentur nicht gleich in Haft schicken. Auch sein Geständnis und die Begleichung der Schadenssumme wirkten sich positiv für R. aus: Es bleibt bei einer Geldstrafe, allerdings einer üppigen. 3.600 Euro muss er zahlen. Lars R. akzeptierte den Richterspruch.