Porno-Darstellerin wider Willen? – Prozess um Video

von Andreas Milk
Entweder, der 35-jährige Bergkamener Erol S. (Namen geändert) war besonders raffiniert – oder seine Ex-Freundin Samira K. lügt besonders abgebrüht. Klären ließ sich das vor dem Kamener Amtsrichter erst mal nicht: Die junge Frau konnte nicht als Zeugin kommen, sie ist in Corona-Quarantäne.

Laut Anklage – das heißt, laut Angaben von Samira K. – hatte Erol S. sie im vergangenen Jahr beim Sex gefilmt und das Video auf eine Pornoseite im Internet gestellt. Das geschah mit einem Handy. S., so die Anklage weiter, habe der Frau erzählt, nur die Taschenlampen-Funktion des Smartphones zu nutzen, um ihren Körper besser betrachten zu können. Dass so ganz nebenbei auch die Kamera eingeschaltet war, habe er ihr verschwiegen.

„Ich habe das nicht gemacht“, beteuerte Erol S. vor Gericht. „Beim Leben meiner Tochter“ schwöre er, dass die Vorwürfe falsch seien. Er wisse nicht mal, wie man so ein Video überhaupt ins Netz hochlade. Seine Vermutung: Die Frau sei schlicht sauer gewesen, weil er sich nicht mehr bei ihr gemeldet habe. Er habe nämlich mitgekriegt, dass sie mit allen möglichen Männern ins Bett ging – und das habe ihm nicht gefallen.

Gerade diese angebliche Wahllosigkeit der Frau ließ den Richter allerdings bezweifeln, dass es sich bei der Strafanzeige wegen des Videos um einen Fall von Rache aus enttäuschter Liebe handelte.
Vor dem Verhandlungstermin hatte Erol S. einen Strafbefehl bekommen: 60 Tagessätze à 10 Euro. Erst sein Einspruch gegen diese Geldstrafe führte zu der Hauptverhandlung im Gerichtssaal. Sollte er bei seinem Einspruch bleiben und verurteilt werden, droht eine höhere Strafe. Denn die von der Staatsanwaltschaft veranschlagte Tagessatzhöhe von 10 Euro liegt – wie sich inzwischen anhand von S.‘ Einkommen gezeigt hat – viel zu niedrig.

Sein Standpunkt: Er habe nichts getan – also müsse er keinen Cent zahlen. Beim nächsten Termin soll Samira K. aussagen. Das wird wohl erst im kommenden Jahr sein.




Fehler beim Callcenter? – Ex-Arbeitsloser von Betrugsvorwurf freigesprochen

von Andreas Milk
Der 59-jährige Bergkamener Benno G. (Name geändert) hat ein leeres Vorstrafenregister. Dass er nun ausgerechnet die Kamener Agentur für Arbeit betrogen haben soll, daran hatten Staatsanwältin und Richter am dortigen Amtsgericht Zweifel. Folge: Es gab einen Freispruch für den bisher unbescholtenen Mann.

In der Anklageschrift hatte es geheißen, im Mai 2020 habe G. zu Unrecht 927 Euro Arbeitslosenunterstützung bezogen, weil er es unterlassen habe, der Agentur seinen neuen Vollzeitjob bei einer Baufirma zu melden. Doch G. sagt, genau diese Meldung habe er gemacht. Mit einer jungen Frau habe er telefoniert, die ihn zu der Stelle sogar noch freundlich beglückwünscht habe.

Diese junge Frau saß in einem Callcenter. Mit persönlichem Kontakt ist das bei der Arbeitsbehörde ohnehin schon so eine Sache – und in Coronazeiten erst recht. Ein Agenturmitarbeiter, als Zeuge vor Gericht geladen, war mit dem „Fall“ Benno G. denn auch nicht näher vertraut. Er berichtete, in den Akten finde sich kein Vermerk über ein Telefonat. Das Callcenter mache solche Vermerke „eigentlich sehr zuverlässig“, aber, klar, Fehler könnten überall passieren.

Benno G. hatte im Frühjahr letzten Jahres noch ganz andere Probleme zu bewältigen als Jobsuche und -antritt: Seine Frau war schwer krank; inzwischen ist G. Witwer. Längst hat er begonnen, die 927 Euro zurück zu zahlen: 25 bis 30 Euro pro Monat überweist er der Agentur. Und er hat eine Theorie, wie es zum Fehlen der Aktennotiz gekommen sein könnte: Bei derselben Firma, die ihn damals in Vollzeit übernahm, hatte er vorher schon einen Minijob gehabt. Vielleicht, so G.s Vermutung, sei da in den Akten was durcheinander geraten.




Problem war das Einparken: Frau ohne Führerschein zweites Mal aufgeflogen

von Andreas Milk
Ohne ihre Probleme beim Einparken wäre Danuta H. (60, Name geändert) womöglich bis heute noch gar nicht näher mit Polizei und Justiz in Kontakt gekommen. Im Juni dieses Jahres baute sie beim Rangieren ihres Autos auf der Hubert-Biernat-Straße einen Unfall. Bei der Gelegenheit fiel auf, dass sie gar keinen Führerschein hatte. Der Fall kam jetzt vors Kamener Amtsgericht. Danuta H. selbst kam allerdings nicht: Sie hatte die Ladung wohl ignoriert.

Schon einmal war sie den Behörden aufgefallen – und zwar mit dem gleichen Delikt. Einige Wochen vor dem Crash in Bergkamen hatte sie – ebenfalls beim Einparken – schon anderswo die Kontrolle übers Auto verloren und einen Schaden verursacht.

Danuta H. behauptete seinerzeit bei der Polizei, in Polen eine Fahrerlaubnis erworben zu haben. Eine Nachfrage im Nachbarland ergab aber: Das stimmte gar nicht. In Abwesenheit verurteilte der Richter in Kamen sie nun zu einer weiteren Geldstrafe: 2.700 Euro sind diesmal fällig. Daneben wurde eine Sperre von einem Jahr für den Erwerb eines tatsächlichen Führerscheins verhängt.




Ebay-Konsolen-Verkaufstag vor Gericht: Haft und Geldstrafe für zwei Bergkamener

von Andreas Milk
Tag der Spielekonsole im Kamener Amtsgericht: Gleich zwei junge Männer aus Bergkamen wurden verurteilt, weil sie über Ebay jeweils eine Nintendo Switch verkauft hatten, die sie ihren Kunden dann aber nicht zuschickten. Einer der beiden muss wegen seines Betrugs sogar in Haft: sechs Monate Gefängnis, entschied der Richter.

Das lag vor allem am langen Vorstrafenregister des 32-Jährigen: Es umfasst 13 Eintragungen; los ging es 2005. Im Dezember vorigen Jahres hatte er die Konsole für 160 Euro verkauft, um seine Drogensucht zu finanzieren. Inzwischen habe er die Lage einigermaßen im Griff, erklärte der Bergkamener. „Bierchen“ und „Tütchen“ gönne er sich noch. Härterer Stoff sei dagegen nicht mehr angesagt.

Der zweite Angeklagte an diesem Tag hatte bei einem ersten Verhandlungstermin Mitte Oktober behauptet, nicht er habe den betrügerischen Verkauf bei Ebay abgewickelt, sondern ein damaliger Mitbewohner. Er nannte einen Namen und eine Adresse. Die Post musste bei der Zustellung einer Vorladung an diese Adresse allerdings kapitulieren. Auch eine Nachfrage des Kamener Gerichts beim Bergkamener Meldeamt blieb erfolglos. Nicht nur an der Existenz des einstigen Wohnungsgenossen bleiben Zweifel. Auch eine Ex-Freundin des Angeklagten, die laut einer früheren Version seiner Geschichte am Konsolendeal beteiligt war und die zufällig (!) denselben Nachnamen trägt wie ihr Ex, lebt wohl eher im Reich der Phantasie. Das Urteil für den 22-Jährigen: eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 12 Euro. Vorbestraft ist auch er: Derzeit verbüßt er noch eine 15-monatige Jugendstrafe.




Marihuana-Kunde war ein V-Mann: Geldstrafe

von Andreas Milk
Am Nachmittag des 20. April 2020 verkaufte Erdal M. (Name geändert) einem Mann in der Bergkamener Ebertstraße rund zehn Gramm Marihuana für einen Hunderter. Dieser Mann war eine „polizeiliche Vertrauensperson“ – ein V-Mann. Der Drogenhandel war also von der Kripo provoziert worden. Erdal M. stand jetzt in Kamen vor dem Amtsrichter.
Viel sagen wollte er zu der Angelegenheit nicht. Nur so viel: Es stimmt. Zu Hintergründen – das heißt vor allem: zu seiner Bezugsquelle – schwieg Erdal M.: „Ich hab‘ Scheiße gebaut“ – fertig.

Das Vorstrafenregister des 25-Jährigen ist leer. Und wäre es nicht um einen Verkauf gegangen, sondern um einen Kauf für den Eigenbedarf, dann wäre vielleicht sogar eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit gegen Zahlung einer Buße in Frage gekommen. Da M. aber mit dem Stoff gehandelt habe, scheide diese Möglichkeit aus, so der Richter.

Er verurteilte M. zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 20 Euro. M. schien erleichtert, dass es nicht schlimmer kam: Er erklärte sofort, die Entscheidung zu akzeptieren.




Nüchtern ganz nett – betrunken eine Plage: Vier Monate Haft für Körperverletzung

von Andreas Milk
Der 46-jährige Bergkamener Omar T. (Name geändert) scheint hin und wieder nicht gerade das zu sein, was man sich unter einem angenehmen Nachbarn vorstellt. Er beschalle gern die halbe Bambergstraße mit Musik oder per Fernsehlautsprecher und quittiere Beschwerden über den Lärm mit „Nazi!“-Rufen – vorausgesetzt, er habe Alkohol und/oder Drogen konsumiert. Nüchtern dagegen sei er eigentlich ein ganz netter Typ.

So ungefähr schilderte es im Kamener Amtsgericht ein Mann von nebenan. Omar T., derzeit in Haft, musste sich wegen eines Vorfalls am Abend des 6. April verantworten. Da habe er im Streit seinem Nachbarn vor dem Haus drei Mal ins Gesicht geschlagen. Laut Alkoholtest hatte T. zu dem Zeitpunkt 2,3 Promille im Blut.

Derart unter Strom, muss er wohl am Fenster gestanden und den Nachbarn provoziert haben. Der wiederum rief T. zu, er solle doch runterkommen. Blöderweise tat T. genau das. Die Lage eskalierte. Und nachdem T. drei Mal im Suff zugelangt hatte, wehrte sich der Nachbar mit einem einzigen, weit wirkungsvolleren Schlag. T. war danach kampfunfähig. Er hatte Nasenbluten und ein „Veilchen“.

T.s Frau sagte dem Richter, Hintergrund des ausgeuferten Streits seien Ekel erregende Behauptungen gewesen, die über ihren Mann kursierten: Mit seinem Fernglas soll er ein Teenager-Mädchen beobachtet haben. Das sei natürlich Unsinn; ihr Mann habe sowas gar nicht nötig. Nach eigenem Bekunden interessiert er sich für Flugzeuge.

Omar T. hat sich nach der Prügelei bei dem Nachbarn entschuldigt. Vor Gericht wiederholte er, es tue ihm leid, und überhaupt trat er freundlich und zuvorkommend auf. Das Urteil: vier Monate Haft wegen vorsätzlicher Körperverletzung. T. hat allerhand Vorstrafen. Die Haft, die er derzeit schon verbüßt, endet regulär im Juni 2022. Vom Richter bekam er den dringenden Rat, endlich an seinem Suchtproblem zu arbeiten.




Auf Corona-Soforthilfe folgt Betrugsanklage

von Andreas Milk
Luis H. (Name geändert) ist von Beruf Kraftfahrer, verdient aber in der Region auch Geld als selbstständiger DJ. Mit Jobs als DJ war es im März 2020 aber erst mal vorbei: Corona. H. stellte einen Antrag auf 9.000 Euro Soforthilfe bei der Bezirksregierung. Das Geld kam. Jetzt saß H. als Angeklagter im Kamener Amtsgericht – und zwar wegen Subventionsbetrugs. Das Urteil: eine Geldstrafe von 2.700 Euro.

Die Geschichte wird in nächster Instanz das Landgericht beschäftigen – daran ließ H.s Verteidiger keinen Zweifel: Er will in Berufung gehen. Und der Kamener Amtsrichter ließ erkennen, das sei ihm ganz recht. Es sei gut, für die Zukunft Klarheit zu haben. Das Ganze ist kompliziert. Corona habe „uns alle überfallen“, so der Verteidiger. Und der Richter gestand Luis H. und seinem Anwalt zu, die Regeln zur Gewährung von Hilfe seien durch die Bundes- und die Landesregierung wohl nicht gerade optimal kommuniziert worden.

Der Knackpunkt: Eine Bedingung für die Corona-Soforthilfe war, dass Antragsteller nicht schon „vor Corona“ Zahlungsschwierigkeiten hatten. Genau solche Schwierigkeiten hatte Luis H. aber sehr wohl, und zwar schon Ende 2019. Allerdings argumentierte nun sein Anwalt: Die Geldprobleme – 40.000 Euro „Miese“ – habe H. quasi als Privatmann gehabt; dagegen sei sein DJ-Job bis zum Corona-Lockdown lukrativ gewesen. Das ließ der Richter nicht gelten. H. habe im Antrag an die Bezirksregierung eine falsche Angabe gemacht – ihm müsse klar gewesen sein, dass er sich als Kaufmann nicht in (schuldenfreien) DJ und (verschuldete) Privatperson spalten könne.

Die 9.000 Euro übrigens sind noch weitestgehend vorhanden. H.s Konto unterliegt der Pfändung. Die Sparkasse zahlte ihm monatlich nur einen vergleichsweise geringen Betrag aus.




Aus Scham Hartz IV verschwiegen: Diesmal „passt“ die Geldstrafe

von Andreas Milk
„Dass wir uns so schnell wiedersehen!“ Für den Richter war der 54-jährige Hans B. (Name geändert) aus Bergkamen ein alter Bekannter – erst Ende April hatte B. seine letzte Verhandlung im Kamener Amtsgericht hinter sich gebracht. Nun also ein neuer Termin, knapp fünf Monate später: Diesmal ging es um zwei Flaschen Schnaps, geklaut bei Lidl, Wert: 11 Euro, 18 Cent.

Eine „ganz dumme Sache“ sei das gewesen, gab B. zu. „Ich bin natürlich schuldig.“ Es war am Mittag des 28. Mai. B. sagt, er sollte den Schnaps für einen Mitbewohner mitbringen. Bei Lidl habe er dann gemerkt, dass er kein Geld mitgenommen hatte. Und weil er zu faul gewesen sei, zurück zu laufen und es zu holen, habe er die Flaschen eben unter die Jacke gesteckt und durch die Kasse geschmuggelt.

Hans B. hat eine Menge Vorstrafen, auch Hafterfahrung. Sein Bewährungshelfer erklärte, Alkoholsucht ziehe sich wie ein roter Faden durch das Leben des ehemaligen Bergmanns, der heute von Hartz IV lebt. Bei dem Prozess im April hatte er dem Richter vorgelogen, Rentner zu sein und monatlich rund zweieinhalbtausend Euro zu haben. Das sei aus Scham passiert, gab er beim neuen Termin zu. Folge der Lüge im April war eine viel zu hohe Geldstrafe, die auch rechtskräftig wurde. Grundsätzlich haben sich Geldstrafen nach den Einkommensverhältnissen der Angeklagten zu richten – weshalb Bundesligaprofis fürs Fahren ohne Führerschein schon mal sechsstellige Beträge loswerden können.

Den Diebstahl der Schnapsflaschen ahndete der Richter mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10 Euro. Das heißt: Wenn B. die 900 Euro nicht zahlen kann – und davon ist wohl auszugehen -, muss er eine 90-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.




Knall im Kreisel: Fahrer wegen Unfallflucht verurteilt

von Andreas Milk
Ein Autounfall mit zwei Beteiligten – und beide sagen: Sie haben den anderen gar nicht gesehen. So etwas soll sich abgespielt haben am Vormittag des 10. November 2020 im Kreisverkehr Erich-Ollenhauer-/Hubert-Biernat-Straße. Wolfgang T. (70, Namen geändert) saß jetzt wegen Fahrerflucht im Amtsgericht Kamen auf der Anklagebank – Martina E. (62), die Unfallgegnerin, war als Zeugin geladen.

Wolfgang T., pensionierter Kommunalbeamter, unbescholten, gab an, er habe einen Knall gehört und eine Erschütterung gespürt. Weil er kein anderes Fahrzeug gesehen habe, sei er zu dem Schluss gekommen, wohl gegen einen Bordstein geprallt zu sein. Dann sei eine Kontrolllampe im Cockpit angesprungen: Leck im Kühlsystem – Grund genug, das Auto auf dem nahen Haldenparkplatz abzustellen und zu Fuß nach Hause zurück zu gehen. Als er am Kreisverkehr vorbei marschierte, sei dort niemand gewesen.

Auch Martina E. berichtete, einen Stoß wahrgenommen zu haben – „wie aus dem Nichts“. Ihr Körper habe mit Zittern und einer Art Schockstarre reagiert. Zur Polizei fuhr sie erst am frühen Abend – rund sieben Stunden später. Ihr Corsa war hinüber: Totalschaden.

Der Verteidiger von Wolfgang T. beantragte einen Freispruch für seinen Mandanten. Übereinstimmend hätten die Beteiligten erklärt, es sei nichts zu sehen gewesen. Und hätte Wolfgang T. die Polizei informiert, wären die Rollen vor Gericht womöglich vertauscht gewesen.

Der Richter sah das anders. Denn aus den Unfallschäden an beiden Autos lasse sich ableiten: Dass Martina E. den Wagen von Wolfgang T. nicht sah, sei nachvollziehbar. Dass Wolfgang T. Martina E. nicht sah, könne dagegen nicht sein: Er habe sie im Blickfeld gehabt, war der Richter überzeugt. T. habe sich nicht durchringen können, das zuzugeben, und sich eine Schutzbehauptung zurechtgelegt.

Er verurteilte T. zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro. T.s Führerschein bleibt eingezogen; für die Ausstellung eines neuen besteht eine Sperre von sechs Monaten. T. kann gegen die Entscheidung Berufung vor dem Landgericht oder Revision einlegen.




Ärztin in Notaufnahme geboxt: Sechs Monate auf Bewährung

von Andreas Milk
Der 64-jährige Manfred H. (Name geändert) aus Lünen ist vom Kamener Amtsrichter zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. In der Notaufnahme des Hellmig-Krankenhauses hatte er einer Ärztin einen Faustschlag in die Rippen versetzt.

Passiert war das in der Nacht zum 10. Dezember 2020. Der Rettungsdienst hatte den Mann quasi von der Straße aufgelesen und zum Kamener Krankenhaus gebracht. Erst mal verschwand er einfach wieder, erinnerte sich die Ärztin im Zeugenstand. Später sei er wieder da gewesen – und zwar „sehr laut“. Im Protokoll des Rettungsdienstes stand etwas von Schmerzen in den Beinen. Als die Medizinerin dem näher auf den Grund gehen wollte, versetzte H. ihr den Schlag: „Das hat wirklich weh getan“ – ein Kollege bescheinigte später eine Prellung.

Manfred H. bestand darauf, das könne alles nicht sein. „Ich habe noch nie jemandem etwas getan“, sagte er: „Wollt ihr mich bekloppt machen, oder was?“ Sein Vorstrafenregister allerdings hat knapp ein Dutzend Eintragungen, unter anderem in Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz; dazu kommen Widerstand und Beleidigungen. Geahndet wurde all das mit Geldstrafen.

Zeit für eine Haftstrafe, fand der Richter – wenn auch, weil es H.s erste ist, zur Bewährung ausgesetzt. Der Hartz-IV-Empfänger, der nach eigenen Angaben nicht lesen kann, soll außerdem als Auflage 300 Euro an die Justizkasse zahlen. Er hat eine Woche Zeit, gegen die Entscheidung Berufung oder Revision einzulegen.

 




Polizei wild beschimpft: Geldbuße für wilde Tiere

von Andreas Milk
Die Anklage gegen Lukas F. (Name geändert) aus Rünthe klang heftig – vor dem Kamener Amtsrichter erwies sich der 46-Jährige aber als ganz netter Kerl: Mit dem Coronagruß (Faust an Faust) entschuldigte er sich am Ende des Prozesses bei einem jener Polizisten, die er in der Nacht zum 21. März wüst beschimpft hatte. „Was wollt ihr Wichser“, „Verpisst euch“, „Arschlöcher“, „Scheißpolizei“: Im Einsatzbericht und später in der Anklage war alles festgehalten worden. „Stimmt alles so“, erklärte F. dem Richter. Es tue ihm leid. „Ich war halt betrunken.“

Eine entnervte Nachbarin hatte die Polizei wegen Ruhestörung verständigt. Es wummerte Musik – kurz vor ein Uhr nachts. Als die Streife eintraf, sah sie sich einem gut zwei Meter hohen Grundstückszaun gegenüber. Ein Beamter stieg auf eine Bank, sah über den Zaun. Und Lukas F. zeterte los. Dass es sich um einen Polizeibeamten handelte, habe er nicht gleich erkannt. Seine Frau beruhigte ihn schließlich, teilte den Beamten auch die benötigten Personalien mit, damit sie die Anzeige gegen den tobenden Gatten schreiben konnten.

Was geschehen sei, habe er erst am nächsten Tag richtig begriffen, erklärte F. vor Gericht. Sein Verhalten sei „asozial“ gewesen. Es wäre wohl nicht so übel gelaufen, hätten die Beamten an der Haustür geklingelt, statt über den Zaun zu spähen.Aufrichtige Reue plus leeres Vorstrafenregister: Das ließ den Richter von der ursprünglich anvisierten Geldstrafe absehen. Stattdessen zahlt F. nun eine Geldbuße – nicht an den Staat, sondern an eine gemeinnützige Einrichtung: 1.500 Euro fließen an die Deutsche Wildtierstiftung. F. hat zur Zahlung sechs Monate Zeit. Ist das Geld überwiesen, wird das Verfahren eingestellt. Das Vorstrafenregister bleibt sauber.