Strafvereitelung: Freundschaftsdienst führt zu Anklage

von Andreas Milk
Er hatte einen Freund bei der Polizei raushauen wollen – das brachte den Bergkamener Max B. (63, Namen geändert) vor den Kamener Strafrichter. Jener Freund, Fritz T., hatte am 7. November 2022 hinterm Steuer eines Wagens gesessen. Er hatte zu dem Zeitpunkt aber keine Fahrerlaubnis. Max B. war Beifahrer. Am Langen Kamp gab es eine Polizeikontrolle. Auf ein Stop-Signal hin verlangsamte Fritz T. die Fahrt, hielt aber erst an einer Stelle an, die für die Beamten nicht einsehbar war. B. und T. stiegen aus, gingen auf die Polizisten zu – und erzählten ihnen, Max B. habe das Auto gelenkt.

So stand es in der Anklageschrift, und so gab es Max B. auch zu: Ein missglückter Freundschaftsdienst sei das gewesen. Vorstrafen hat B. nicht. Der Richter regte eine Verfahrenseinstellung an; der Vertreter der Staatsanwaltschaft stimmte zu – allerdings nur „mit Bauchschmerzen“. Denn: „Wir werden von jeder Seite belogen.“ Für den Bürgergeldempfänger Max B. ist die Einstellung immerhin nicht gratis zu haben, sondern mit einer schmerzhaften Geldbuße verbunden: 700 Euro muss er binnen sechs Monaten an die Landeskasse zahlen. Klappt das nicht, geht’s von vorn los – und es droht doch noch eine Verurteilung.

Fun Fact: Fritz T., der Mann ohne Führerschein, hat für das Delikt, das zum Führerschein-Entzug führte, mittlerweile einen Freispruch bekommen. Es ging um eine Trunkenheitsfahrt, und in zweiter Instanz befand das Dortmunder Landgericht, sie sei T. nicht nachzuweisen. Auch bei dieser Geschichte spielte ein zweiter Mann im Wagen eine Rolle, der gefahren sei. Der schlussendliche Freispruch ändert nichts daran, dass T. am 7. November 2022 keine Erlaubnis zum Autofahren hatte.




Falsche Verdächtigung: Prozess um Hundebiss am Kanal

von Andreas Milk
„Es hat keinen Hundebiss gegeben“: Die Bergkamener Rentnerin – und Hundebesitzerin – Beate P. (70, Namen geändert) gab sich vor der Kamener Strafrichterin überzeugt. Allerdings war diese Richterin am Ende ebenso überzeugt: Den Biss gab’s sehr wohl. Und Beate P. hat der Frau, die diesen Biss erlitten hatte, Unrecht getan.

Die zweite Frau heißt Serap M. und war an einem Sommerabend im vergangenen Jahr mit einer Freundin in Rünthe am Kanal spazieren. Sie trafen Beate P. samt ihrem kleinen Vierbeiner. Das Tier lief an einer langen Leine. „Auf einmal zwickt es mich am Knöchel“, erinnert sich Serap M.. Es habe ein bisschen geblutet. Die Polizei kam dazu. Beate P. bestritt, dass ihr Hund etwas mit M.s Verletzung zu tun hatte. Vielmehr habe Serap M. sich wohl selbst durch ungeeignetes Schuhwerk die kleine Wunde zugezogen. „Sie hat sich nicht entschuldigt“, sagt Serap M. über Beate P.s Verhalten. Und nicht nur das: Beate P. beschuldigte Serap M. sogar bei der Polizei, den Biss bloß erfunden zu haben, um Schmerzensgeld zu kassieren.

So erklärt sich die Anklage gegen Beate P. wegen falscher Verdächtigung, um die es nun vor Gericht ging. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe: Sie habe „keinerlei Zweifel“ an Serap M.s Version vom Biss. Die Richterin sah das auch so. Konsequenz: Beate P. muss 60 Tagessätze à 20 Euro zahlen. Erstaunliches zum Schluss: Sie nahm das Urteil ohne Zögern an. Damit ist es rechtskräftig.




„Falscher“ Führerschein: Haft auf Bewährung

von Andreas Milk
Vor rund vier Jahren kam Hakan U. (41, Name geändert) aus der Türkei nach Deutschland. Der Bauleiter ist beruflich viel unterwegs. Am 9. Januar dieses Jahres wurde er auf der Bergkamener Heinrichstraße geblitzt. Das Problem: Sein türkischer Führerschein berechtigt ihn nach dem langen Aufenthalt in Deutschland hier nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Die Folge: eine Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Im Kamener Amtsgericht erklärte U. erst, er sei an dem Tag überhaupt nicht im Auto unterwegs gewesen. Der Richter legte ihm ein Foto vor. Und da sagte U. dann doch: „Das bin ich.“

In der Regel ist bei solch einer Tat eine Geldstrafe fällig. In U.s Fall war es aber so: Erst 2023 hatte er zwei Geldstrafen bekommen – beide wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dass er am 9. Januar illegal auf Achse war, muss ihm also auf jeden Fall bewusst gewesen sein.

Deshalb lautete das Urteil diesmal: Drei Monate Haft – ausgesetzt auf Bewährung. Einen deutschen Führerschein darf U. frühestens in sechs Monaten bekommen. Und: Er muss eine Buße von 1.500 Euro an das Deutsche Kinderhilfswerk zahlen. „Sie führen eigentlich ein geordnetes Leben“, fand der Richter. Drum sei er optimistisch, dass U. nicht wieder vor Gericht auftauche.




Wüterich verurteilt: Geldstrafe für Dauerschimpfer

von Andreas Milk
Es war ein schöner Sonntagnachmittag, und in der Nähe des Bergkamener Stadtmuseums waren allerhand Leute bei bester Stimmung unterwegs – aber dann passierte die Sache mit Bogdan K. (44, Name geändert). Nachdem er einen (Bagatell-)Unfall verschuldet hatte, setzte er zu einer Schimpfkanonade sondergleichen an. 18 Minuten soll sie gedauert haben. Ausführlich erörtert wurde die Sache jetzt vorm Kamener Strafrichter. K. war der fahrlässigen Körperverletzung und der Beleidigung angeklagt.

An jenem 20. August 2023 wollte Bogdan K. mit seinem Auto von der Straße Auf den Sieben Stücken in die Jahnstraße einbiegen. Auf der Jahnstraße war ein Pärchen auf Rädern unterwegs – sie vorneweg, er hinterher. Die Frau ließ Bogdan K. noch passieren. Den Mann hatte er aber nicht auf dem Schirm: K. fuhr an, es kam zum Zusammenstoß, der Radfahrer stürzte auf die Motorhaube von K.s Wagen und verletzte sich leicht. Ärzte attestierten später Prellungen an Unterarm und Knie.

Ein Unfall, der wohl jedem passieren könne, befand der Richter. Und wäre es dabei geblieben – das Verfahren wäre wohl eingestellt worden. Das Problem: Während die unversehrt gebliebene Frau – von Beruf ausgerechnet Polizistin – mit Zeugen sprach und für Beweissicherung sorgte, ließ Bogdan K. eine Fülle von Beschimpfungen gegen sie hören. „Blöde Kuh“ und „dumme Schlampe“ waren davon noch die harmloseren. Ein Zeuge – selbst mit seinem Sohn rennradelnd unterwegs und dem verletzten „Kollegen“ zur Hilfe geeilt – empfand K.s Auftreten als bedrohlich: „Aggressivität lag in der Luft.“ Die Polizistin erklärte, sie sei ganz froh gewesen, dass sie in der Situation noch ihren Fahrradhelm trug.

Immerhin: Im Prozess legte Bogdan K. ein Geständnis ab. Auch eine Entschuldigung an die Unfallbeteiligten ließ er hören – was ihm sichtlich schwer fiel. Vergangenes Jahr, kurz vor dem Vorfall in Bergkamen, hatte er schon mal einen Strafbefehl wegen Körperverletzung bekommen. Verurteilt wurde er auch diesmal wieder zu einer Geldstrafe: 60 Tagessätze in einer Höhe von je 20 Euro. Dazu kommt ein einmonatiges Fahrverbot. Wäre K. nicht im Beruf auf die Fahrerlaubnis angewiesen, wäre das Fahrverbot wohl länger ausgefallen. Nun soll es ein Denkzettel sein – K. aber nicht den Job kosten.




Ein Wert von 39.000 Euro: Prozess um geklaute Querflöte im Linienbus

von Andreas Milk
Er habe zuerst gedacht, dass vielleicht eine oder zwei Nullen zu viel in die Akte geraten seien, sagte der Kamener Amtsrichter. Aber die Zahl stimmte. Von einer gestohlenen Querflöte für 39.000 Euro war in der Anklageschrift die Rede. Der Bergkamener Tobias H. (Name geändert) soll sie am Mittag des 14. Dezember 2023 in einem Bus der Linie S40 an sich genommen und dann versucht haben, sie zu Geld zu machen.

Frage: Wer fährt mit einem Instrument für knapp 40.000 Euro Anschaffungspreis mit dem ÖPNV durch die Gegend? Antwort: ein Dortmunder Student, nebenbei Honorarkraft an der Musikschule. Auf dem Fußweg von der Haltestelle zum Job sei ihm plötzlich aufgefallen, dass die Tasche mit der Flöte fehlte, erzählte er jetzt im Gericht.

Da wurde gegen Tobias H. wegen Diebstahls verhandelt. Aufgeflogen war er, weil er Tage nach dem Verschwinden des Instruments die Flöte auf einer Internetplattform anbot – was wiederum die Mutter des rechtmäßigen Eigentümers mitbekam. Sie informierte die Polizei, und die fuhr dann halt mal bei Tobias H. vorbei.

H. sagt: Gestohlen habe er die Querflöte nicht – sondern sie nur mitgenommen. Sie habe in dem Bus gelegen, der im übrigen leer war: vom Flötenbesitzer keine Spur. Danach habe er es versäumt, sie zum Fundbüro oder zur Polizei zu bringen.
Seit 2012 haben sich bei Tobias H. allerhand Vorstrafen angesammelt, unter anderem wegen Hehlerei und Diebstahl. Die Sache mit der Flöte brachte ihm nun ein Urteil wegen Unterschlagung ein: eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro. Vorsätzlicher Diebstahl war nicht zu beweisen.

Ein bisschen rätselhaft bleibt, dass der Musiker die Tasche mit seiner Flöte während der Busfahrt auf dem Schoß gehabt haben will. Das passt so recht weder zum (unbemerkten) Diebstahl noch zum Vergessen der Flöte beim Aussteigen. So oder so: Der Richter regte an, für Fahrten mit dem Bus durch Bergkamen künftig vielleicht lieber ein chinesisches Billig-Imitat zu nutzen.




Übermüdet und zu schnell: „Ziemliches Horrorszenario“

von Andreas Milk
Diesen Sonntagmorgen würde der Bergkamener Marius T. (30, Name geändert) gern aus seinem Leben streichen. „Das war schon ’n ziemliches Horrorszenario“, erinnerte sich der Familienvater vor dem Kamener Strafrichter an den 26. Februar vorigen Jahres. Gegen 7.30 Uhr raste er am Steuer seines Autos auf der Weddinghofer Straße – erlaubt: 50 Kilometer pro Stunde – mit 80 Sachen in geparkte Fahrzeuge am Straßenrand. Schadenshöhe: gut 60.000 Euro. Glück im Unglück: Außer T. selbst wurde niemand verletzt. Der Crashfahrer erlitt eine Gehirnerschütterung und Blessuren am Knie.

Die Vorgeschichte: Nach einem ausgiebigen Filmabend mit Freunden hatte sich T. völlig übermüdet hinters Lenkrad gesetzt. Etwas Bier getrunken hatte er an dem Abend auch, aber das dürfte zum Unfallzeitpunkt keine Rolle mehr gespielt haben.
Da saß er nun bedröppelt im Gerichtssaal und erklärte: „Ich hab‘ Mist gebaut – da muss ich zu stehen.“ Die Anklage lautete auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Und noch weit peinlicher als der Termin beim Richter scheint dem Bergkamener zu sein, dass seine Kinder ab und zu wissen wollen, warum denn der Papa nicht mal spontan einen Ausflug mit ihnen im Auto unternehmen kann und das nur noch mit der Mama geht. Denn selbstverständlich ist T.s Führerschein seit dem 26. Februar 2023 futsch. Sein Arbeitgeber hatte ihm für den Gerichtstermin einen Brief mitgegeben: T. brauche die Fahrerlaubnis für den Job unbedingt. Sprich: Bleibt T. dauerhaft „ohne“, ist der Arbeitsplatz in Gefahr.

Das Urteil: eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 30 Euro. Dazu kommt eine Führerscheinsperre von nochmal drei Monaten. Im Spätsommer könnte Marius T. die Karte also zurückbekommen – sofern die Verkehrsbehörde da mitmacht. Im übrigen: T. habe „einen Schutzengel auf dem Beifahrersitz gehabt“, so der Richter. Schnelles Fahren plus Müdigkeit – das sei „echt richtig gefährlich gewesen“.




Nepp im Netz: Bewährungsstrafe und „betrogener Betrüger“

von Andreas Milk
Betrug per Internet ist und bleibt beliebt – an einem Vormittag dieser Woche saßen gleich zwei Bergkamener wegen dieses Delikts in Kamen vor dem Strafrichter des Amtsgerichts. Beide sollten per Online-Plattform Sachen angeboten, Geld dafür bekommen – aber nichts geliefert haben.

Fall eins endete mit einer Haftstrafe – allerdings ausgesetzt auf Bewährung: Ein Jahr im Gefängnis droht dem Angeklagten, falls nochmal was passiert. Grund für diese Härte: Er hat sieben Vorstrafen. Diesmal hatte er 2022 und 2023 in fünf Fällen elektronische Geräte für insgesamt rund 700 Euro angeboten. Fast genau so viel – 600 Euro – kommt zum Bewährungsurteil als Geldbuße oben drauf. Sein Motiv seien wirtschaftliche Probleme gewesen, sagte er.

Fall zwei drehte sich um Motorradausrüstung: Hier soll der Angeklagte für einen Helm und einen Anzug insgesamt knapp 500 Euro erhalten haben. Und auch hier blieben die Käufer ohne Ware. Zunächst bekam der Mann deshalb einen Strafbefehl über eine Geldstrafe zugestellt. Gegen den legte er Einspruch ein. In der Verhandlung zeigte sich jetzt: Seine Personalien waren für den betrügerischen Deal missbraucht worden. Er hatte leichtfertig bei einer früheren Transaktion eine Kopie seines Ausweises herausgegeben – was zur Folge hatte, dass jemand in seinem Namen ein falsches Paypal-Konto eröffnete. Der Strafbefehl wurde verworfen, der vermeintliche Ausrüstungsanbieter bekam einen Freispruch. Sein Fazit: „Das war mir eine Lehre.“

 




Jenseits der 3 Promille: Fahrer im Vollrausch

von Andreas Milk
So etwas lässt sich eigentlich nur mit viel Übung schaffen. Als die Polizei dem Bergkamener Thomas H. (Name geändert) am späten Abend des 1. November 2023 eine Blutprobe entnehmen ließ, lag das Ergebnis bei 3,3 Promille. Auslöser der behördlichen Maßnahme war ein Unfall gut eine Stunde vorher – da dürfte der Wert wohl sogar um 3,5 Promille betragen haben. Auf der Straße „In der Schlenke“ in Oberaden war H. mit seinem Auto in ein geparktes Fahrzeug gekachelt. Der Knall schreckte mehrere Bewohner auf, die es sich an dem Herbstabend daheim gemütlich gemacht hatten. Jemand rief die Polizei.

Thomas H. erklärte jetzt im Kamener Amtsgericht, er habe an den Abend und die Fahrt keine Erinnerung. Ausnahme: Der Unfall und der Knall – da sorgte mutmaßlich ein kräftiger Adrenalinschub für eine kurze Phase der Klarheit. „Es fehlt viel von dem Tag“, sagt H. – der auch nicht recht wusste, wie er an die beachtliche Alkoholkonzentration im Blut gekommen war. Notorischer Trunkenheitsfahrer ist der Mann beileibe nicht: Das Vorstrafenregister ist so leer wie das Flensburger Punktekonto. H. ist Anfang 50.

Verurteilt wurde er am Ende wegen fahrlässigen Vollrausches: Er soll eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 20 Euro zahlen. Dazu kommt ein Jahr Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Das heißt aber nicht unbedingt, dass eine Neuerteilung auch eine realistische Option ist. Bevor die Straßenverkehrsbehörde H. wieder hinters Steuer lässt, dürfte eine genaue Begutachtung auf ihn zu kommen. Stichwort: „Idiotentest“ – die MPU. Und auf ihn zu kommen dürfte auch noch seine Versicherung. Der Schaden am gegnerischen Fahrzeug lag bei 11.000 Euro.




Nächtliche Raserei: 600 € Geldbuße – aber Führerschein zurück

von Andreas Milk
Ausgerechnet an einer Zivilstreife der Dortmunder Polizei bretterte der Bergkamener Manuel H. (20, Name geändert) in der Nacht zum 24. Juli 2023 vorbei. Erlaubt sind auf der Evinger Straße innerorts 50 Kilometer pro Stunde; H.s Wagen brachte es in der Spitze auf knapp 110. Dazu kam noch: Es hatte genieselt, die Fahrbahn war nass. Und dunkel war es sowieso: Das Ganze geschah kurz nach Mitternacht.

Wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens saß der junge Mann jetzt in Kamen vor dem Jugendrichter. Denn ein „Rennen“ kann laut Strafrecht auch fahren, wer bloß gegen sich selbst antritt.

Zehn Monate ist das jetzt her – und er habe in der Zeit „viel nachgedacht“, sagte Manuel H. vor Gericht. „Es war jugendlicher Leichtsinn in meinem Kopf“, versuchte er das Verhalten zu erklären. Die Polizei hatte seinerzeit Mühe, ihm zu folgen, erinnerte sich der Beamte, der am Steuer saß. Über eine Strecke von gut anderthalb Kilometern raste H. über die – vorfahrtberechtigte – Evinger Straße, vorbei an einer Reihe von Einmündungen, aus denen ein anderes Auto hätte kommen können. Oder ein später Gassigänger. Erst als im Polizeifahrzeug das Blaulicht angeknipst wurde, verlangsamte Manuel H. seine Fahrt und stoppte schließlich. Laut dem Beamten schien er über die polizeiliche Verfolgung belustigt zu sein und ohne Verständnis.

Geständnis, die geäußerte Reue und das Fehlen jeglicher Vorbelastung brachten den Richter zu einem vergleichsweise milden Urteil: H. muss 600 Euro Buße an die Kreisverkehrswacht Unna e. V. zahlen. Seinen Führerschein bekam er im Gerichtssaal zurück: Seit dem 24. Juli hatte er darauf verzichten müssen, was seine laufende Suche nach einer Lehrstelle nicht gerade leichter machte. Genau diese Rückgabe des Führerscheins an Manuel H. ist es, was die Staatsanwaltschaft noch zu einer Berufung bringen könnte. Ihr Sitzungsvertreter jedenfalls will nach eigenem Bekunden „Null Toleranz“ für Raser – und hätte die Fahrerlaubnis lieber einkassiert gesehen.




Enkeltrick ging schief: Frauen erstatteten Anzeige

von Andreas Milk
Der Enkeltrick: Die Polizei warnt wieder und wieder davor – aber er funktioniert nach wie vor. Meist sind es ältere Menschen, die per SMS oder über WhatsApp eine Nachricht bekommen, in der von der Notlage eines nahen Angehörigen die Rede ist. Und diese Notlage sei nur mit Geld zu lösen. Seine mutmaßliche Verwicklung in solch einen Fall brachte einem Mann aus Bergkamen jetzt einen Termin vor der Strafrichterin am Kamener Amtsgericht ein. Tatvorwurf: versuchte Geldwäsche.

Die Vorgeschichte: Zwei Frauen hatten eine betrügerische Nachricht aufs Handy bekommen – jeweils mit rund 2.500 Euro sollten sie jemandem aus der Klemme helfen. Das Geld sollte auf ein Konto überwiesen werden. Dieses Konto gehörte dem Bergkamener. Die beiden Frauen taten das Richtige: Sie schickten keinen Cent – und erstatteten Anzeige.

Die Polizei ermittelte den Kontoinhaber. Er bekam einen Strafbefehl. Und der lautete eben auf versuchte Geldwäsche. Ob der Mann selbst die betrügerischen Nachrichten an die Frauen schickte, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft ging aber davon aus, dass er zumindest wissentlich sein Konto zur Verfügung gestellt hatte, um das ergaunerte Geld in Empfang zu nehmen.

Gegen den Strafbefehl – 40 Tagessätze à 20 Euro Geldstrafe – legte der Bergkamener Einspruch ein. Beim Gerichtstermin hätte darüber verhandelt werden sollen. Hätte – denn der Mann kam nicht, und sein Verteidiger wusste auch nicht, woran das lag. Konsequenz: Die Richterin verwarf den Einspruch. Der Strafbefehl bleibt also. Und das kann der Bergkamener eigentlich nur noch ändern, indem er eine echte (!), kurzfristig eingetretene Notlage am Verhandlungstag nachweist.

 




Rentnerin vor Gericht: Fahrverbot erledigt – Physio gesichert

von Andreas Milk
Der Zusammenstoß mit einem Auto auf einem Parkplatz an der Lentstraße brachte die Bergkamenerin Maria H. auf die Anklagebank im Kamener Amtsgericht: Unfallflucht soll die 68-Jährige am Vormittag des 14. Juli 2023 begangen haben. Damals saß sie hinterm Steuer ihres Suzuki und stieß beim Rangieren gegen ein anderes Fahrzeug. Und dann – so beobachtete es eine Zeugin – stieg sie aus, guckte sich ihren Wagen an, stieg wieder ein und fuhr weg. Die Zeugin klemmte einen Zettel hinter den Scheibenwischer des anderen Autos. Das Kennzeichen von Maria H. hatte sie natürlich notiert. Folge war ein Strafbefehl für die Rentnerin, gegen den sie aber Einspruch einlegte.

So kam es jetzt zu der Verhandlung über die Sache, und Maria H.sagte: „Mir ist eine Unfallflucht nicht bewusst“ – warum sollte sie sowas machen, wo sie doch eine Vollkaskoversicherung für ihren Suzuki habe? Der Schaden des Unfallgegners übrigens lag bei knapp 1.700 Euro, nicht sehr viel, aber nach Mutmaßung des Richters war der Wagen wohl gar nicht mehr so viel wert.

Egal: H.s Einspruch gegen den Strafbefehl hatte Erfolg – der Richter machte eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldbuße draus. 800 Euro muss Maria H. ans Westfälische Kinderdorf überweisen, dann ist die Sache erledigt. Und sie braucht dann auch kein Fahrverbot mehr zu fürchten – und kommt weiter problemlos motorisiert zum Physiotherapeuten.