Unter Nachbarn: Brutale Attacke nur Hirngespinst?

von Andreas Milk
Weiter auseinander liegen können Aussagen von Prozessbeteiligten kaum. Die Bergkamenerin Katja L. (Namen geändert) beschuldigt ihren Nachbarn Peter W., sie brutal verprügelt zu haben. Peter W. sagt: Da sei nichts dran – die Attacke habe es nie gegeben.

Passiert war sie nach Angaben von Katja L. am Abend des 25. Februar 2025. W. habe vor ihrer Wohnungstür gestanden, um sich über laute Musik zu beklagen. Sie habe die Lautstärke dann gerade herunterregeln wollen, als W. schon wieder vorstellig wurde. Und diesmal habe er ihr unvermittelt Faustschläge und Tritte verpasst. Gleich durch den ersten Schlag gegen den Kopf sei sie zu Boden gegangen. Auch ihren Hund habe W. erwischt.

Peter W. gibt an, er sei an dem Abend erst zum Karnevalfeiern in Münster gewesen und kurz vor 20 Uhr zuhause angekommen. Gerade habe er sich etwas zu essen machen wollen, als die Polizei klingelte. Als die Beamten ihm Katja L.s Beschuldigung vortrugen, habe er zunächst an einen schlechten Scherz gedacht.

Fest steht nach dem Gerichtstermin eigentlich nur: Das Verhältnis zwischen beiden ist mies. Richtig mies. Auf die Polizei machte Katja L. damals überhaupt nicht den Eindruck, körperlich schwer misshandelt worden zu sein. Im Prozess wirkte sie labil, „durch den Wind“. Was die angeblichen Tritte angeht: Peter W. erwidert, das würden seine Knie überhaupt nicht mitmachen. Und auch andere Kleinigkeiten passten nicht recht zum Tatvorwurf.

Die Konsequenz: Freispruch für Peter W. – was wirklich damals passiert sei, bleibe die Frage, sagte der Kamener Amtsrichter.

 

 




„Komplett einen am Helm“ – und ohne Überblick

von Andreas Milk
Der 22-jährige Mario M. (Name geändert) aus Bergkamen hat ein Problem, das zum Glück noch nicht viele Leute in seinem Alter haben: Er verliert – sagt er selbst – den Überblick über seine laufenden und abgeschlossenen Strafverfahren. Sieben Einträge stehen schon unter seinem Namen im Bundeszentralregister: Diebstahl, Sachbeschädigung, Beleidigung, Schwarzfahren.

In seinem jüngsten Prozess vor dem Kamener Jugendrichter ging es nun um einen Diebstahl im September 2024: Bei Rewe an der Dortmunder Kampstraße klaute M. zwei Fläschchen Wodka für knapp sieben Euro. „Stimmt“, kommentierte er denkbar knapp die Verlesung der Anklageschrift. Später ergänzte er: „Ich hab‘ komplett einen am Helm gehabt.“ Mit Kollegen habe er damals ordentlich getrunken.

Erst im März 2026 hatte das Kamener Amtsgericht gegen M. einen Strafbefehl wegen eines anderen Delikts erlassen – begangen nach der Klauaktion bei Rewe. Die bleibt jetzt ohne neue Konsequenzen: Das Verfahren wurde eingestellt. Es bleibt die Vermutung, dass M. nicht das letzte Mal vor Gericht aufkreuzte.

 




Am Rand von AfD-Demo: Ärger mit der Polizei

von Andreas Milk
Am 12. September 2025, zwei Tage vor der Kommunalwahl, gab es in Bergkamen eine AfD-Kundgebung und eine Gegenkundgebung – und es gab den 19-jährigen Deniz B. (Name geändert), der am Nordberg rauchend auf der Straße stand, weil er auf einen Friseurtermin wartete. Angesichts des Aufeinandertreffens von AfD und Antifaschisten war natürlich auch die Polizei präsent. Zwei ihrer Beamten wollten B. kontrollieren: B. habe das Geschehen rund um die Hundertschaft „beäugt“, erinnerte sich jetzt vor Gericht ein Polizist. Es sei der Eindruck entstanden, er gebe womöglich gerade per Handy Infos an potenzielle Störer weiter.

Schwierig wurde es am Nordberg, als B. seine Personalien nicht herausgeben wollte. Kosequenz: Die Beamten nahmen ihn mit zum Streifenwagen – und er sperrte sich dagegen, von ihnen festgehalten zu werden. Widerstand ist in solch einer Situation eine Straftat. Beide Polizisten – einer von ihnen mittlerweile pensioniert – relativierten allerdings: Eine „aktive Widerstandshandlung“ habe es nicht gegeben, sondern ein passives Abwehrverhalten. Am Streifenwagen wurde B.s „Perso“ zu Tage gefördert – der Fall war erledigt. Und erledigt ist jetzt auch das Gerichtsverfahren gegen Deniz B.: Der Richter stellte es ein.

Die Polizei sei an dem Nachmittag im September unangemessen „aggressiv“ mit ihm umgegangen, hatte B. in der Verhandlung gesagt. Künftig dürfte er es häufiger mit Uniformierten und klaren Ansagen zu tun bekommen: Er will Karriere bei der Bundeswehr machen.

 




Vorbild „Pedo-Hunters“: Kinderporno aufs Handy geraten

von Andreas Milk
Der Bergkamener Daniel B. (21, Name geändert) hatte es anscheinend gut gemeint – und landete deshalb vor dem Jugendrichter. Er war wegen Besitzes von kinderpornografischem Material angeklagt. Bei einer Durchsuchung am 1. Februar 2024 hatte die Polizei sein Handy sichergestellt; später fand sie darauf zwei Bilder, die ein acht bis zehn Jahre altes Mädchen zeigen.

Scheinbar ein klarer Fall. Aber eben nur scheinbar. Seine Verteidigerin erklärte: Ihr Mandant und ein Freund hätten sich vielmehr dem Kampf gegen Kinderpornografie verschreiben wollen und darum die „Pedo-Hunters“ (Pädophilen-Jäger) zum Vorbild genommen. Auf Snapchat suchten sie verdächtige Nutzerprofile, nahmen selbst die Identität einer fiktiven 16-jährigen „Anna“ an – mit dem unschönen Erfolg, dass ein Nutzer namens „Nick“ ihnen illegale Bilder zukommen ließ. Diese Bilder habe Daniel B. sofort gelöscht. Bloß: zwei von ihnen blieben wohl in der Zwischenablage hängen. Dass sie weiter auf dem Handy existiert hatten, habe er erst durch die Polizeiaktion erfahren. Die wiederum hatte sich aus Hinweisen von US-Ermittlern ergeben.

Der Richter glaubte den Schilderungen B.s und seiner Anwältin. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wurde das Verfanren eingestellt. Das Handy kriegt B. allerdings nicht zurück.




Auf Diebestour mit Kindern: Haft auf Bewährung

von Andreas Milk
Sie werde es nie wieder tun, versicherte Anastasia T. (35, Name geändert) aus Bergkamen dem Kamener Strafrichter. Aber der hatte Zweifel. Denn die Frau stand nicht das erste Mal wegen Ladendiebstahls vor Gericht. In ihrem Vorstrafenregister gibt es zehn Einträge. Anastasia T. ist schon von Amtsgerichten in ganz NRW verurteilt worden – von Köln über Dortmund bis Bielefeld.

Diesmal ging es um zwei Taten – und die gab Anastasia T. auch unumwunden zu: „Ich bereue es zutiefst.“ Am Abend des 17. Juli 2025 hatte die Bürgergeldbezieherin – verheiratet, Mutter – bei Lidl an der Bergkamener Jahnstraße Lebensmittel für 84 Euro im Kinderwagen an der Kasse vorbei gemogelt. Sie wurde erwischt. Ende Januar 2026 dann griff sie bei Rossmann im Hammer Hauptbahnhof zu: Drogerieartikel für 126 Euro, versteckt im Schultornister eines Sohnes.

„Unschön“ sei es, dass sie quasi ihren Nachwuchs in ihr kriminelles Tun mit reingezogen habe, fand der Richter. Sein Urteil: acht Monate Haft wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, ausgesetzt zur Bewährung. Anastasia T. muss 60 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Ein Bewährungshelfer soll auf sie aufpassen.




26.000 Euro veruntreut: Bewährung für Ex-Feuerwehrmann

von Andreas Milk
Sein Problem: seine Online-Spielsucht. Ein ehemaliger Kassierer der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen-Oberaden hat 25.975 Euro veruntreut. Das geschah zwischen April 2024 und Juli ’25. An diesem Mittwoch gab es dazu das Urteil des Strafrichters in Kamen: 18 Monate Haft – ausgesetzt zur Bewährung. Der Mann muss 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Und natürlich soll die Oberadener Feuerwehr auch die knapp 26.000 Euro zurück bekommen.

Insgesamt 33 Mal hatte der Mann Geld von dem Konto abgehoben, das dem Förderverein der Oberadener Löschgruppe gehört. Er verzockte es am Bildschirm. Dabei war er nicht auf Geldgewinne aus, sondern auf digitale Geschenke – so genannte Lootboxen etwa. Immer und immer wieder sollte ein neuer Dopaminschub her. Voller Scham erzählte der Mann dem Richter, die Spielsucht habe ihm „den Boden unter den Füßen weggerissen“. Alles tue ihm „unendlich leid“. Seine Familie ging nach Auffliegen seines illegalen Tuns kaputt.
Dass er überhaupt so lange unbemerkt Geld bei der Oberadener Feuerwehr abgreifen konnte, lag daran, dass ihm Vertrauen entgegengebracht wurde. Angehörige saßen mit im Vorstand. Niemand sah einen Grund, genauer hin zu schauen, was unter seiner Regie auf dem Feuerwehrkonto los war.

Der Ex-Kassierer hat sich inzwischen Hilfe gesucht: Er startete eine Therapie bei der Suchthilfe in Unna.

 




Schikane im Tiefkühlraum: Fies, aber nicht strafbar

von Andreas Milk
Kollegen können fies sein – aber das ist nicht unbedingt strafbar: Gezeigt hat sich das im Fall einer Frau aus Bergkamen. Sie ist Küchenhilfe im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg. Vor gut fünf Jahren wurde sie – noch in der Probezeit – für eine Inventur in den Tiefkühlraum geschickt. Dort herrschen minus 21 Grad. Jetzt gab es dazu einen Prozess vor dem Schöffengericht Unna.

Angeklagt wegen Körperverletzung war ein JVK-Mitarbeiter, der den Gang in die Kälte veranlasst hatte. Schon am Tag vorher, so die Erinnerung der Bergkamenerin, habe er angedeutet, dass wohl eine unangenehme Aufgabe auf sie zu komme. Sie marschierte dann für die Bestandsaufnahme tatsächlich in den Kühlraum, immer nur für ein paar Minuten. Unterm Strich waren es nach ihren Angaben vier, fünf Stunden. Besondere Kleidung habe sie nicht zum Schutz getragen.

Solche Kleidung hing aber – das steht nach der Beweisaufnahme des Gerichts fest – sehr wohl nebenan bereit. Und dass die Frau in den folgenden Tagen an einer Erkältung litt, muss nicht zwingend mit dem Aufenthalt in dem Tiefkühlraum zu tun haben. Vor allem aber: Es ließ sich dem JVK-Mitarbeiter keinerlei Zwang gegen die Frau nachweisen. Sie hätte nicht immer wieder ins Kalte zu gehen brauchen.

Andererseits: Vieles im Prozess deutete darauf hin, dass der JVK-Mann zu den weniger angenehmen Kollegen zählt. Verschiedene Zeugen äußerten sich in diese Richtung. Von Mobbing war die Rede. Die Bergkamenerin brach beim Erzählen in Tränen aus. Gegen den Mann bestand noch eine zweite Anklage: Es ging darin um heimlich in die Trinkflasche eines Kollegen geträufeltes Abführmittel. Dieser Kollege litt lange Zeit unter Darmbeschwerden. Einen konkreten Tatnachweis zu dem mutmaßlichen Abführmittel-Streich gab es nicht.

Das Urteil: Der JVK-Bedienstete wurde vom Gericht in beiden Anklagepunkten freigesprochen.




Kein Unterhalt gezahlt: Lebenshilfe statt Knast-Gefahr

von Andreas Milk
Halb Strafprozess, halb Lebenshilfe: Dieser Gerichtstermin hat den 48-jährigen Kamener Markus T. (Namen geändert) ein Stück weiter gebracht. Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht war ursprünglich gegen ihn ein Strafbefehl erlassen worden. Der lautete auf fünf Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. T. legte Einspruch ein, sodass jetzt mündlich verhandelt wurde. Bei dieser Gelegenheit gab es auch das erste Auge-in-Auge-Gespräch mit der zuständigen Frau vom Bergkamener Jugendamt.

In Bergkamen wohnt Karin F. (46), Mutter zweier Töchter. Beide sind von Markus T., und für die jüngere ist T. eben noch unterhaltspflichtig. Es geht um 523 Euro monatlich. Dieses Geld war er zwischen September 2024 und Juni ’25 mehrfach schuldig geblieben. Die Unterhaltsvorschusskasse beim Jugendamt sprang ein, damit Karin F. das Geld für ihr Kind bekam.

Markus T. verdient zwar als Berufskraftfahrer gutes Geld. Aber: „Ich stecke finanziell in der Klemme“, bekannte er. Zehn Gläubiger warteten auf insgesamt gut 5.000 Euro. T.s Psyche ist angeschlagen; es gibt depressive Phasen. Umso wichtiger, dass er sich Hilfe suche, machte ihm der Richter klar. T. kündigte an, zur Schuldnerberatung zu gehen. Und: Bei der Sparkasse habe er schon ein P-Konto eingerichtet – ein Konto, das bei einer bestehenden Pfändung ein lebensnotwendiges Minimum vor dem Zugriff von Gläubigern schützt. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft riet T., gleich auch seine Unterhaltsverpflichtung dort eintragen zu lassen. Unterhalt hat immer Vorrang vor Ansprüchen anderer Gläubiger.
Vom Richter kam noch die Empfehlung, über einen Gang zum Arzt (wegen der Depression) und über die Einschaltung eines gesetzlichen Betreuers (wegen der Geldmisere) nachzudenken. Das Wichtigste aber erst einmal: die drohende Haft ist vom Tisch – vielmehr wurde das Verfahren gegen T. vorläufig eingestellt mit der Auflage, in den kommenden zwölf Monaten jeweils 523 Euro ans Bergkamener Jugendamt zu überweisen.

Dort ist in Sachen T. inzwischen ein Rückstand von rund 8.000 Euro zu verzeichnen. Sie lasse immer über Lösungen mit sich reden, versicherte die Frau vom Amt – das gelte auch für einen Pfändungsbeschluss gegen Markus T., der seit einigen Tagen in der Welt sei. Letztlich wäre nichts schlechter für die Beteiligten, als wenn T. tatsächlich im Gefängnis verschwände. Job und Einkommen wären weg – von Folgen für T.s Psyche ganz zu schweigen.




Neun-Millimeter-Drohung war erfunden: Freispruch

von Andreas Milk
Es passiert selten – aber es passiert: dass eine scheinbar wohlbegründete Anklage in einen Freispruch vor Gericht mündet. Passiert ist das dem Bergkamener Paul H. (Namen geändert). Im vergangenen Oktober soll er dem 16-jährigen Julian R. zugerufen haben: „Verpiss dich, sonst kommt hier mal die Neunmillimeter“ – die Drohung, eine Schusswaffe einzusetzen.

Die Vorgeschichte: Julian R. hatte H.s Tochter Geld geliehen – 50 Euro – und wollte das jetzt endlich mal zurückhaben.
Vater Paul H. sagte dem Richter, er habe sich zwar in die Auseinandersetzung zwischen seiner Tochter und Julian R. eingeschaltet – aber lediglich mit dem Hinweis, Julian R. solle verschwinden, sonst komme die Polizei. „Neun Millimeter“? Davon sei keine Rede gewesen.

Und genau das bestätigte nun auch Julian R.: Er gestand, er habe dem Vater seiner Schuldnerin bloß eins auswischen wollen mit der Falschbehauptung. „Klasse, dass Sie das jetzt sagen“, fand der Richter: Fehler zuzugeben, sei nicht selbstverständlich. Das gilt umso mehr, weil R. nun selbst ein Verfahren droht. Angesichts seines freimütigen Geständnisses und seines jugendlichen Alters dürfte er freilich kaum ein drakonisches Urteil zu fürchten haben. Einen Fürsprecher hat er obendrein in Paul H.: Der sagte, Julian sei im Grunde „ein feiner Junge“.

Paul H. verließ – natürlich – den Gerichtssaal ohne Verurteilung: Der Richter sprach ihn frei.




Im BMW gegen Baum – ohne Führerschein

von Andreas Milk
Der 29-jährige Radu T. (Name geändert) hatte am frühen Nachmittag des 16. Oktober 2025 Glück im Unglück: Auf der Buckenstraße bretterte er mit einem BMW gegen einen Baum – der Wagen war danach ein Schrotthaufen, T. blieb heil. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis saß er allerdings jetzt vor dem Kamener Strafrichter.

Und der machte ihm klar: „Es geht in Richtung Gefängnis.“ Denn T. ist schon mehrfach negativ aufgefallen. Es gibt rund ein halbes Dutzend Einträge im Vorstrafenregister, nicht nur wegen Fahrens ohne Führerschein, auch wegen Diebstahls und Betrugs. Jedes Mal wurde eine Geldstrafe verhängt. Der aus Rumänien stammende Mann ist mittlerweile seit vier Jahren in Deutschland. Fürs Gericht brauchte er jetzt immer noch eine Dolmetscherin. Arbeit hat er nicht.

Im Dienste des Gerichts soll er jetzt 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten – als Bewährungsauflage. Seine eigentliche Strafe sind sechs Monate Haft. Sie drohen T. aber erst dann, wenn nochmal etwas passiert und/oder er die Arbeitsstunden nicht ableistet.




Neun Monate Haft – für Pedelec, Bier und Cola

von Andreas Milk
Neun Monate Haft für den Diebstahl eines Pedelecs (Wert: 1.999 Euro) in Bergkamen und den Diebstahl von Cola und Bier (4,26 Euro) bei Norma in Kamen-Methler: So lautet das Urteil im Prozess gegen den Kamener Martin P. (Name geändert) vor dem Amtsgericht. Auf den ersten Blick ein hohes Strafmaß – entscheidend war aber P.s Vorgeschichte. Der Richter appellierte an ihn, er müsse nun „mal die Kurve kriegen“.

Am 31. Oktober 2025 bei Norma hatte P. Getränkedosen und -flaschen in die Jacke gesteckt und war damit an der Kasse vorbei Richtung Ausgang marschiert. Ein Ladendetektiv sprach ihn an. In dessen Büro soll P. den Mann später getreten und geschlagen haben. Diesem Vorwurf widersprach der Angeklagte: Es habe bloß eine „Rangelei“ gegeben, weil er – P. – in dem kleinen, stickigen Raum vergeblich um etwas Frischluft gebeten habe. Der Ladendetektiv sagt was Anderes: P. sei „auf einmal ausgeflippt“; er habe abhauen wollen. Aufklären ließ sich das Geschehen zwischen den beiden nicht. Es bleibt der Getränkediebstahl.

Und was das geklaute Pedelec angeht: Rechtmäßige Eigentümerin war eine 69-Jährige. Am 5. November sah P. es vor einem Friseursalon an der  Töddinghauser Straße. Mit einem Bolzenschneider brach er das Schloss auf und fuhr davon. Eine Überwachungskamera nahm ihn auf. Das Rad sollte ihm Geld bringen: P. konsumiert Cannabis, eine feste Arbeit hat er nicht. Das Pedelec sei ihm kurz nach der Tat selbst gestohlen worden, erzählte er.

P. hat eine Reihe von Vorstrafen – unter anderem wegen Herbeiführens einer Sprengstoff-Explosion: „Polenböller“ zum Knacken eines Zigarettenautomaten. Bis August läuft die Bewährungsfrist. P. muss damit rechnen, dass diese Bewährung aus dem alten Urteil nach Rechtskraft des neuen Urteils widerrufen wird. Möglich ist aber auch, dass das Landgericht Dortmund bei einem Berufungsprozess die neun Monate in eine weitere Bewährungsstrafe umwandelt. Der Strafrichter am Kamener Amtsgericht allerdings wollte für P. keine günstige Prognose abgeben.