„Hochgradig doof“ – findet der eigene Verteidiger

von Andreas Milk
Bei dem einen war’s das Fehlen einer Alternative zum Auto, bei dem anderen war es – laut seinem Verteidiger! – „hochgradige Doofheit und Schusseligkeit“: Ein Bergkamener und ein Dortmunder saßen vor der Strafrichterin im Amtsgericht Kamen, weil sie ohne Fahrerlaubnis hinterm Steuer gesessen hatten.

Der Mann aus Dortmund musste am 25. Januar zur Arbeit und fuhr deshalb mit einem VW in Kamen über die A1. Sonst könne er Fahrgemeinschaften nutzen, erklärte er – aber an diesem Tag ging das leider nicht. Auch Busfahren wäre keine Alternative gewesen. Denn da hätte die Fahrt zweieinhalb Stunden gedauert, und nach Feierabend wäre überhaupt kein Bus mehr gefahren. Der Dortmunder hat mehrere Vorstrafen wegen Fahrens ohne Führerschein. Diesmal lautete das Urteil: eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 60 Euro, plus drei Monate Fahrverbot für alles, was motorisiert ist. Er sei knapp an einer Haftstrafe auf Bewährung vorbeigeschrammt, gab die Richterin dem Mann noch mit.

Und was den Fall mit der „Doofheit“ angeht: Am frühen Abend des 19. November 2023 war der Bergkamener mit einem Audi auf der Ebertstraße unterwegs – zu schnell, so dass die Polizei ihn anhielt. In der Verhandlung stellte sich heraus: Der Mann war mit einem Bekannten unterwegs, und dieser Bekannte hatte – legal – noch wenige Minuten vorher den Audi gelenkt, eben, weil der Bergkamener das nicht durfte. Der Audi gehört der Frau des führerscheinlosen Bergkameners. Ihr Mann wiederum trug den elektronischen Schlüssel dafür in der Tasche. Nach einer kurzen Fahrtunterbrechung – Geldabheben bei der Sparkasse – setzte sich „im Tran“ (Zitat Verteidiger) aus früherer Gewohnheit der Bergkamener ans Lenkrad. Über den Fehler, den er da gerade gemacht hatte, wurde er sich einige Sekunden später klar. Und da war halt auch schon die Polizei da. Auch dieser Angeklagte hat allerhand Vorstrafen; eine Bewährungsfrist aus einer früheren Verurteilung läuft. Im Kamener Amtsgericht gab es jetzt vier Monate Haft auf Bewährung, dazu eine Buße, zu zahlen an eine gemeinnützige Einrichtung.




Verlobt mit mutmaßlichem Prügelopfer: Freispruch

von Andreas Milk
Am Abend des 18. Februar soll er sie noch geschlagen und getreten haben. Jetzt sind sie verlobt – jedenfalls erzählten sie das dem Amtsrichter: Der Bergkamener Erol U. und die Kamenerin Tanja F. (Namen geändert). Gemeinsam haben sie ein Kind, knapp zwei Jahre alt.
An jenem Winterabend waren sie noch getrennt. Er war bei ihr zu Besuch. Sie stritten sich über eine mögliche neue Beziehung von Tanja F.. Am Ende dieses Streits brachte ein Rettungswagen die junge Frau zur Behandlung ins Krankenhaus.

Zu der Verlobung kurze Zeit später hatte der Richter nun ein paar Fragen. Der entscheidende Punkt ist: Familienangehörige und eben auch Verlobte eines Angeklagten können als Zeugen nicht zu einer Aussage gezwungen werden. Da kann eine flotte Versöhnung samt Eheversprechen einen Juristen im Strafprozess schon mal stutzig machen. So ganz übereinstimmend waren die Angaben von Erol U. und der erst später in den Verhandlungssaal gebetenen Tanja F. nicht: Ort der Verlobung? Zeitpunkt? Verlobungsringe? Beim Zeitpunkt schwankten die Angaben des Paars zwischen einem und zwei Monaten. Was Ringe angeht, soll es nur einen einzigen geben – und zwar für Tanja F., die ihn aber im Gericht nicht trug, weil er hinderlich sei beim Kümmern ums Kind.

Gegen Erol U. ist schon einmal eine Geldstrafe wegen Körperverletzung verhängt worden. Wegen Betrugs kam eine Haftstrafe auf Bewährung dazu. Einen Termin beim Bewährungshelfer ignorierte er. Weil zu der Attacke am 18. Februar weder er selbst noch seine Verlobte etwas sagten, war die Folge ein Freispruch. Und ein Appell des Richters, sich in den Griff zu kriegen: „Irgendwann haben die Damen den Kaffee auf.“ In einer Art Halb-Geständnis hatte U. erklärt, „so was“ werde „nicht wieder vorkommen“. Er liebe Frau und Kind.




Mixgetränke unterschätzt: 80-Jährige mit 1,6 Promille hinterm Steuer

von Andreas Milk
Zwei Menschen saßen diese Woche vorm Kamener Strafrichter, die dringend wieder einen Führerschein haben wollten: eine Frau aus Unna, ein Mann aus Bergkamen. Der Bergkamener (38) war ein „alter Bekannter“. Die Unnaerin war mit ihren 80 Jahren zum ersten Mal auf der Anklagebank – und in einer besonders üblen Lage.

Am Abend des 7. Februar, gegen 22 Uhr, war sie in Kamen auf der Unnaer Straße einem anderen Autofahrer aufgefallen. In ihrem Nissan fuhr sie Schlangenlinien. Die Polizei stoppte sie. Ergebnis der späteren Blutuntersuchung: 1,63 Promille Alkohol. Sie habe mit Bekannten etwas getrunken, erzählte sie nun dem Richter. Dabei habe sie den Alkoholgehalt süßer Mischgetränke unterschätzt. Es tue ihr unendlich leid. Sie trinke keinen Tropfen mehr, habe sich außerdem Beratung beim TÜV geholt. Und sie sei bloß froh, dass am 7. Februar niemandem etwas passiert sei. Problem für sie als Angeklagte war nun nicht eine drohende Geldstrafe, sondern das Fehlen der Fahrerlaubnis seit jenem Tag. Die alte Frau – verwitwet und ohne Kinder, die ihr helfen könnten – ist körperlich beeinträchtigt, kann zu Fuß nur kurze Strecken gehen. Der Richter zeigte Verständnis. Er fand aber auch, dass eine Führerscheinsperre von weiteren sechs Monaten angemessen sei. So steht es nun im Urteil, dazu eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro, gemäß der recht üppigen Rente der Frau.

Der Mann aus Bergkamen hat wegen mehrerer Verkehrsdelikte Vorstrafen. Sogar eine Haft auf Bewährung war dabei wegen Trunkenheit am Steuer und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Diesmal ging es um Unfallflucht. Am 28. Januar war er morgens müde von der Nachtschicht gekommen und hatte das geparkte Auto einer Nachbarin gerammt. Weil es noch früh am Tag war, wollte er nicht gleich bei ihr klingeln. Stattdessen legte er sich hin und trug seiner Frau auf, das später zu erledigen. Aber die Frau „hat es einfach verbummelt“, sagte er dem Richter. Das Urteil hier: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 20 Euro wegen Unfallflucht plus sieben Monate Führerscheinsperre. So lange hat der Mann in seinem Job als Kurierfahrer Zwangspause. Er will aber seine Geldstrafe abarbeiten.




Den „Ex“ zwei Mal bei der Polizei angeschwärzt: Geldstrafe

von Andreas Milk
Im vergangenen September marschierte die Bergkamenerin Mila F. (26, Name geändert) in Kamen zur Polizei und erstattete Anzeige gegen ihren Ex-Lebensgefährten. Er sei gerade eben auf der Straße mit seinem Auto gefährlich knapp vor ihr eingeschert und habe sie so zum Abbremsen gezwungen, behauptete die junge Frau. Die Geschichte war erfunden. Es hatte wohl Zoff gegeben; Mila F. wollte dem Mann schaden. Und es war nicht das erste, sondern schon das zweite Mal, dass Mila F. den Ermittlern solchen Quatsch erzählte. Knapp ein Jahr vorher hatte sie eine fast identische Geschichte vorgetragen.

Eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen war seinerzeit die Folge gewesen – per Strafbefehl, das heißt, ohne mündliche Verhandlung im Gerichtssaal. Dieses Mal nun wollte sich der Richter am Kamener Amtsgericht die Bergkamenerin persönlich vornehmen. Da saß sie nun also und ließ ihren Verteidiger erklären, ja, der Vorwurf der falschen Verdächtigung sei zutreffend. „Sie weiß, dass das nicht richtig war.“
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft fand, eine Haftstrafe auf Bewährung sei angemessen: Mila F. müsse kapieren, dass sie Polizei und Justiz nicht für Rachefeldzüge missbrauchen dürfe. Der Richter beließ es in seinem Urteil aber bei einer weiteren Geldstrafe. Diesmal sind’s 60 Tagessätze à 15 Euro, die Mila F. zahlen muss. Sie versicherte nach der Urteilsverkündung, keinen strafrechtlich relevanten Unfug über ihren Verflossenen mehr in die Welt zu setzen.

 




Männlich, betrunken, aggressiv: Haft auf Bewährung für Attacke auf Beamte

von Andreas Milk
Für beide Angeklagten galt: männlich, betrunken, aggressiv. Zwei ähnlich gelagerte Fälle von „Tätlichem Angriff“ auf Vollstreckungsbeamte haben das Amtsgericht in Kamen beschäftigt. Tatorte waren ein Mehrfamilienhaus in Bergkamen und der Kamener Bahnhofsvorplatz.

Bei der Sache in dem Haus war Martin H. (66, Name geändert) die Hauptperson. Am Nachmittag des 27. Januar hatte in seiner Wohnung ein Rauchmelder angeschlagen. Ein Essen auf dem Herd war wohl angekokelt. Feuerwehr, Polizei und Sanitäter rückten an. Ein Polizist erinnerte sich beim Gerichtstermin, H. habe auf der Treppe gesessen, den Feuerwehrleuten im Weg. Auf mehrfache Aufforderung sei er endlich aufgestanden, habe herumgepöbelt, „total aggressiv“, habe medizinische Betreuung abgeblockt, sei mit erhobener Faust auf die Sanitäter zu gegangen. „Wir brachten ihn zu Boden“, so der Beamte. Der wurde dabei von einem Tritt ins Gesicht getroffen, erlitt Prellungen an Nasenbein und Jochbein. Martin H. kam mit Polizeibegleitung ins Krankenhaus. Eine Blutprobe ergab 2,39 Promille. Sein Vorstrafenregister hat sieben Einträge – mehrere davon in Zusammenhang mit Trunkenheit. Das „Letzte Wort“, das jedem Angeklagten vor der Urteilsfindung zusteht, nutzte er für eine ausführliche Darstellung seines Krankheitsbildes – H. leidet unter anderem an starken Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit. Worte des Bedauerns an die Einsatzkräfte fand er nur in einem Nebensatz. Das Urteil des Richters: sechs Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung. H. muss außerdem 500 Euro an den verletzten Polizisten zahlen.

Die Sache am Kamener Bahnhof – Tattag: der 12. März – hatte ebenfalls ein Bergkamener zu verantworten. Tobias K. (35, Name geändert) hatte erst Passanten angeschrien, sich danach mit den eintreffenden Polizisten angelegt. Er sollte in eine Zelle verfrachtet werden, trat um sich. Ein paar kleine Wodkaflaschen sowie Bierdosen soll er vorher geleert haben. Zum Gerichtstermin kam er nicht. In Abwesenheit schrieb der Richter einen Strafbefehl über 120 Tagessätze à 15 Euro. Dabei ging er von verminderter Schuldfähigkeit aus. Zahlt K., ist der Fall erledigt. Legt er Einspruch ein, gibt es einen neuen Termin.




Nach Unfall getürmt – Nummernschild blieb da

von Andreas Milk
Unfallflucht, Fahren eines Autos ohne Haftpflichtversicherung: Das waren die beiden Anklagepunkte gegen die Bergkamenerin Nicole M. (30, Name geändert). Beim Termin vor dem Kamener Strafrichter war schnell klar: Die junge Frau war nicht etwa skrupellos, sondern hatte schlicht die Nerven verloren.

13. September 2023, kurz nach 21 Uhr, Kamen, Nordenmauer: Nicole M. in ihrem VW guckt beim Fahren kurz aufs Handy; im nächsten Moment kracht es. „Ich hatte Panik“, erinnerte sie sich beim Gerichtstermin. Aus Angst sei sie abgehauen. Zuhause wartete ihre elfjährige Tochter. Ein Nummernschild ihres VW blieb an der Nordenmauer liegen – ein Umstand, der die folgenden Ermittlungen der Polizei recht flott und unaufwändig werden ließ. Noch am selben Abend klingelte es an Nicole M.s Tür.

Am folgenden Tag hatte sie sich gemeinsam mit ihrer Mutter um die abgelaufene Haftpflichtversicherung kümmern wollen. Eigentlich. Dass sie nun den entstandenen Schaden an zwei geparkten Wagen – unterm Strich rund 8.000 Euro – selbst tragen muss, belastet die Bürgergeldbezieherin mehr als das Urteil das Richters. Das sah am Ende so aus: eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 15 Euro, 675 Euro also insgesamt. Außerdem kann die Bergkamenerin frühestens in drei Monaten wieder eine Fahrerlaubnis erhalten. Ihren Führerschein ist sie seit dem ärgerlichen Augenblicksversagen im vergangenen September los.

 




„Unfallflucht“ – und kein Unfall: Freispruch

von Andreas Milk
Ein Ausflug von Hans K. (Name geändert) nach Bergkamen im Juli vorigen Jahres brachte dem Mann aus Hamm eine Anklage wegen Unfallflucht an der Werner Straße ein. Vor dem Kamener Amtsgericht bekam er einen Freispruch. Denn es ließ sich einfach kein richtiger Unfall feststellen – und das, obwohl der Schaden bei mehr als 4.000 Euro gelegen haben soll.

Klar ist: Am Vormittag des 29. Juli 2023 hatte K. einen Laden besucht und wollte danach mit seinem Nissan rückwärts aus einer Parkbucht fahren. Plötzlich sei da ein „leichter, dumpfer Stoß“ gewesen, erinnert er sich. Er sei wieder ein Stück vorgefahren, ausgestiegen und habe das Fahrzeugheck inspiziert: absolut nichts zu sehen. Ein Polizeifoto bestätigte das später. Wohl aber sei ein Schild, gegen das er wohl gestoßen sein könnte, „total zerkratzt“ gewesen – was aber nichts mit dem mutmaßlichen Zusammenstoß zu tun haben könne. Denn die Kratzer seien auf verschiedenen Höhen gewesen und hätten nicht zu den Abmessungen des Nissan gepasst.
Möglich also, dass der Eigentümer des Schildes die Gelegenheit nutzen wollte, länger aufgelaufene Schäden dem vermeintlichen Unfallfahrer anzukreiden. Zivilrechtliche Forderungen sind aber nie gegen Hans K. erhoben worden. Und nun ist zumindest strafrechtlich alles geklärt. Der Freispruch ist rechtskräftig.




Strafvereitelung: Freundschaftsdienst führt zu Anklage

von Andreas Milk
Er hatte einen Freund bei der Polizei raushauen wollen – das brachte den Bergkamener Max B. (63, Namen geändert) vor den Kamener Strafrichter. Jener Freund, Fritz T., hatte am 7. November 2022 hinterm Steuer eines Wagens gesessen. Er hatte zu dem Zeitpunkt aber keine Fahrerlaubnis. Max B. war Beifahrer. Am Langen Kamp gab es eine Polizeikontrolle. Auf ein Stop-Signal hin verlangsamte Fritz T. die Fahrt, hielt aber erst an einer Stelle an, die für die Beamten nicht einsehbar war. B. und T. stiegen aus, gingen auf die Polizisten zu – und erzählten ihnen, Max B. habe das Auto gelenkt.

So stand es in der Anklageschrift, und so gab es Max B. auch zu: Ein missglückter Freundschaftsdienst sei das gewesen. Vorstrafen hat B. nicht. Der Richter regte eine Verfahrenseinstellung an; der Vertreter der Staatsanwaltschaft stimmte zu – allerdings nur „mit Bauchschmerzen“. Denn: „Wir werden von jeder Seite belogen.“ Für den Bürgergeldempfänger Max B. ist die Einstellung immerhin nicht gratis zu haben, sondern mit einer schmerzhaften Geldbuße verbunden: 700 Euro muss er binnen sechs Monaten an die Landeskasse zahlen. Klappt das nicht, geht’s von vorn los – und es droht doch noch eine Verurteilung.

Fun Fact: Fritz T., der Mann ohne Führerschein, hat für das Delikt, das zum Führerschein-Entzug führte, mittlerweile einen Freispruch bekommen. Es ging um eine Trunkenheitsfahrt, und in zweiter Instanz befand das Dortmunder Landgericht, sie sei T. nicht nachzuweisen. Auch bei dieser Geschichte spielte ein zweiter Mann im Wagen eine Rolle, der gefahren sei. Der schlussendliche Freispruch ändert nichts daran, dass T. am 7. November 2022 keine Erlaubnis zum Autofahren hatte.




Falsche Verdächtigung: Prozess um Hundebiss am Kanal

von Andreas Milk
„Es hat keinen Hundebiss gegeben“: Die Bergkamener Rentnerin – und Hundebesitzerin – Beate P. (70, Namen geändert) gab sich vor der Kamener Strafrichterin überzeugt. Allerdings war diese Richterin am Ende ebenso überzeugt: Den Biss gab’s sehr wohl. Und Beate P. hat der Frau, die diesen Biss erlitten hatte, Unrecht getan.

Die zweite Frau heißt Serap M. und war an einem Sommerabend im vergangenen Jahr mit einer Freundin in Rünthe am Kanal spazieren. Sie trafen Beate P. samt ihrem kleinen Vierbeiner. Das Tier lief an einer langen Leine. „Auf einmal zwickt es mich am Knöchel“, erinnert sich Serap M.. Es habe ein bisschen geblutet. Die Polizei kam dazu. Beate P. bestritt, dass ihr Hund etwas mit M.s Verletzung zu tun hatte. Vielmehr habe Serap M. sich wohl selbst durch ungeeignetes Schuhwerk die kleine Wunde zugezogen. „Sie hat sich nicht entschuldigt“, sagt Serap M. über Beate P.s Verhalten. Und nicht nur das: Beate P. beschuldigte Serap M. sogar bei der Polizei, den Biss bloß erfunden zu haben, um Schmerzensgeld zu kassieren.

So erklärt sich die Anklage gegen Beate P. wegen falscher Verdächtigung, um die es nun vor Gericht ging. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe: Sie habe „keinerlei Zweifel“ an Serap M.s Version vom Biss. Die Richterin sah das auch so. Konsequenz: Beate P. muss 60 Tagessätze à 20 Euro zahlen. Erstaunliches zum Schluss: Sie nahm das Urteil ohne Zögern an. Damit ist es rechtskräftig.




„Falscher“ Führerschein: Haft auf Bewährung

von Andreas Milk
Vor rund vier Jahren kam Hakan U. (41, Name geändert) aus der Türkei nach Deutschland. Der Bauleiter ist beruflich viel unterwegs. Am 9. Januar dieses Jahres wurde er auf der Bergkamener Heinrichstraße geblitzt. Das Problem: Sein türkischer Führerschein berechtigt ihn nach dem langen Aufenthalt in Deutschland hier nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Die Folge: eine Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Im Kamener Amtsgericht erklärte U. erst, er sei an dem Tag überhaupt nicht im Auto unterwegs gewesen. Der Richter legte ihm ein Foto vor. Und da sagte U. dann doch: „Das bin ich.“

In der Regel ist bei solch einer Tat eine Geldstrafe fällig. In U.s Fall war es aber so: Erst 2023 hatte er zwei Geldstrafen bekommen – beide wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dass er am 9. Januar illegal auf Achse war, muss ihm also auf jeden Fall bewusst gewesen sein.

Deshalb lautete das Urteil diesmal: Drei Monate Haft – ausgesetzt auf Bewährung. Einen deutschen Führerschein darf U. frühestens in sechs Monaten bekommen. Und: Er muss eine Buße von 1.500 Euro an das Deutsche Kinderhilfswerk zahlen. „Sie führen eigentlich ein geordnetes Leben“, fand der Richter. Drum sei er optimistisch, dass U. nicht wieder vor Gericht auftauche.




Wüterich verurteilt: Geldstrafe für Dauerschimpfer

von Andreas Milk
Es war ein schöner Sonntagnachmittag, und in der Nähe des Bergkamener Stadtmuseums waren allerhand Leute bei bester Stimmung unterwegs – aber dann passierte die Sache mit Bogdan K. (44, Name geändert). Nachdem er einen (Bagatell-)Unfall verschuldet hatte, setzte er zu einer Schimpfkanonade sondergleichen an. 18 Minuten soll sie gedauert haben. Ausführlich erörtert wurde die Sache jetzt vorm Kamener Strafrichter. K. war der fahrlässigen Körperverletzung und der Beleidigung angeklagt.

An jenem 20. August 2023 wollte Bogdan K. mit seinem Auto von der Straße Auf den Sieben Stücken in die Jahnstraße einbiegen. Auf der Jahnstraße war ein Pärchen auf Rädern unterwegs – sie vorneweg, er hinterher. Die Frau ließ Bogdan K. noch passieren. Den Mann hatte er aber nicht auf dem Schirm: K. fuhr an, es kam zum Zusammenstoß, der Radfahrer stürzte auf die Motorhaube von K.s Wagen und verletzte sich leicht. Ärzte attestierten später Prellungen an Unterarm und Knie.

Ein Unfall, der wohl jedem passieren könne, befand der Richter. Und wäre es dabei geblieben – das Verfahren wäre wohl eingestellt worden. Das Problem: Während die unversehrt gebliebene Frau – von Beruf ausgerechnet Polizistin – mit Zeugen sprach und für Beweissicherung sorgte, ließ Bogdan K. eine Fülle von Beschimpfungen gegen sie hören. „Blöde Kuh“ und „dumme Schlampe“ waren davon noch die harmloseren. Ein Zeuge – selbst mit seinem Sohn rennradelnd unterwegs und dem verletzten „Kollegen“ zur Hilfe geeilt – empfand K.s Auftreten als bedrohlich: „Aggressivität lag in der Luft.“ Die Polizistin erklärte, sie sei ganz froh gewesen, dass sie in der Situation noch ihren Fahrradhelm trug.

Immerhin: Im Prozess legte Bogdan K. ein Geständnis ab. Auch eine Entschuldigung an die Unfallbeteiligten ließ er hören – was ihm sichtlich schwer fiel. Vergangenes Jahr, kurz vor dem Vorfall in Bergkamen, hatte er schon mal einen Strafbefehl wegen Körperverletzung bekommen. Verurteilt wurde er auch diesmal wieder zu einer Geldstrafe: 60 Tagessätze in einer Höhe von je 20 Euro. Dazu kommt ein einmonatiges Fahrverbot. Wäre K. nicht im Beruf auf die Fahrerlaubnis angewiesen, wäre das Fahrverbot wohl länger ausgefallen. Nun soll es ein Denkzettel sein – K. aber nicht den Job kosten.