Frau sexuell bedrängt: Ex-Chef soll zahlen
von Andreas Milk
Das, was der Angeklagte ihr angetan habe, belaste sie immer noch, erzählte die Zeugin dem Richter. Vor dem Verhandlungstermin habe sie Angst gehabt. Der 62-Jährige, um den es im Prozess geht, kam allerdings gar nicht erst: Die Anklagebank im Kamener Amtsgericht blieb leer. In dem Verfahren gegen den Dortmunder geht es um sexuelle Belästigung und Nötigung in Bergkamen, Bochum und Dortmund. Der Mann war Vorgesetzter der jungen Frau.
Und dass sie wohl nicht als einzige unter ihm litt, ließen die Äußerungen von zwei weiteren Frauen erkennen, die mit zum Termin gekommen waren. Alle drei äußerten sich nur knapp und informell – denn eine „richtige“ Zeugenvernehmung samt Protokollierung wäre nur im Beisein des 62-Jährigen möglich gewesen. Was dagegen auch in seiner Abwesenheit ging: der Erlass eines Strafbefehls. Von dieser Möglichkeit machte der Richter auf Antrag der Anklagevertreterin Gebrauch. Er verhängte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 80 Euro. Die Höhe der Tagessätze bedeutet, dass er ein Monatseinkommen von rund zweieinhalbtausend Euro beim Angeklagten annimmt.
Nach Zustellung des Strafbefehls kann der Mann Einspruch einlegen. Es gäbe dann nochmal einen Termin bei Gericht. Sollte sich der Einspruch allein auf die Höhe der Strafe beziehen, wäre ein zweites Erscheinen der Zeuginnen entbehrlich. Akzeptiert der Mann, wird die Geldstrafe von insgesamt 7.200 Euro rechtskäftig.