Streit um Abstand: Schläge in der Kassenschlange

von Andreas Milk
Ein Bergkamener (19) und seine beiden Halbschwestern (19 und 26) haben sich die Anklagebank im Kamener Amtsgericht brüderlich geteilt. Der Grund: ein Fall von Körperverletzung bei Lidl an der Parkstraße im September 2024. In der Kassenschlange soll das Trio einen Kunden attackiert haben. Der erlitt Prellungen im Gesicht und an den Rippen. Drei Monate habe er Schmerzen gehabt, sagte er im Prozess.

Er hatte damals hinter dem 19-Jährigen und den beiden jungen Frauen gestanden. Die Situation war angespannt: Der 19-Jährige hatte wohl das Gefühl, der andere Mann sei ihm ein bisschen zu nah gekommen. Das will er ihm auch zu verstehen gegeben haben – „ganz höflich“. Daraus habe sich ein Streit entwickelt und aus dem Streit eine Art Ringkampf. Der angegriffene Mann lieferte eine andere Version: Die Attacke sei grundlos gewesen und mit Beleidigungen verbunden. Der 19-Jährige habe ihn mit der Faust geschlagen, die beiden Frauen hätten ihn zu Boden gezogen. Eine Kassiererin bestätigte: Alle drei hätten auf den Mann eingeprügelt. Ein Lidl-Kunde gab zu Protokoll, es habe zuvor sehr wohl eine kurze Debatte ums Abstandhalten gegeben. Der 19-Jährige habe sich nach dem Angriff auf den Kontrahenten schnell wieder beruhigt.

Strafrechtliche Folgen hat das Ganze letztlich nicht. Das Verfahren gegen den 19-jährigen Hauptangeklagten wurde eingestellt, weil er nach September ’24 in anderer Sache rechtskräftig zu einem einwöchigen Jugendarrest verurteilt worden ist – das soll genügen, waren sich Richter und Vertreter der Staatsanwaltschaft einig. Und auch das Verfahren gegen die Halbschwestern ist ohne Urteil erledigt. Sie sind bislang nicht vorbestraft.




Verfeindete Jugendgruppen? – „Viel Dünnschiss“ ärgert Richter

von Andreas Milk
Zwei mutmaßliche Täter auf der Anklagebank, die alles abstreiten – zwei mutmaßlich Geschädigte, die als Zeugen nichts Handfestes von sich geben, womöglich aus Angst. Mit dieser Ausgangslage hatte es der Jugendrichter zu tun: Es ging um eine gefährliche Verfolgungsfahrt am 4. Juli vorigen Jahres in Bergkamen auf der Landwehrstraße. Hintergrund soll die Fehde zwischen einer Kamener und einer Bergkamener Jugendgruppe sein. Aber Genaues weiß man nicht: Er habe „viel Dünnschiss gehört“, stellte der Richter fest, nachdem er mit Zeugen gesprochen hatte.

Rückblende: An jenem Sommerabend war Abiparty in der Kamener Stadthalle. Die Angeklagten aus Kamen – heute beide 20 Jahre alt – wollten mit ihren Autos hin fahren. Sie starteten in Bergkamen. Auf dem Weg nach Kamen sollen sie gemeinsam mit einem unbekannten Dritten das Auto eines Bergkameners regelrecht in die Zange genommen und ausgebremst haben. Der „Gegner“ wurde zwischendurch sogar zum Anhalten genötigt, jemand stieg aus, von einem Teleskopschlagstock ist die Rede, der Bergkamener habe „Angst um sein Leben“ gehabt – das alles steht in der Anklage gegen die Kamener, basierend auf Aussagen des Bergkameners später bei der Polizei. Die hatte an dem Abend einen Notruf bekommen. Eine Streife stoppte zwischen Bergkamen und Kamen sowohl das Auto des Bergkameners als auch den Wagen eines angeblichen Verfolgers. Der habe sich freundlich und entspannt gegeben, sagte jetzt vor Gericht eine Polizistin. Es schien, als wisse er nicht, was die Beamten von ihm wollen.

Fünf junge Männer saßen insgesamt im Auto des bedrängten Bergkameners. Zwei von ihnen hörte der Richter sich an – Ergebnis: besagter „Dünnschiss“. Die beiden wurden wenig konkret, gaben an, sich nicht erinnern zu können. Mit den weiteren geladenen Zeugen probierte der Richter es gar nicht erst: Sie wurden gleich wieder entlassen.
Und auch dem Vertreter der Staatsanwaltschaft blieb kaum etwas anderes übrig als ein Antrag auf Freispruch: Ein „wahrscheinlich“ reicht nicht für eine Verurteilung aus, es muss schon Gewissheit her. Im Zweifel für die Angeklagten – der Freispruch kam prompt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse.




Hartnäckig ohne Führerschein: Haft auf Bewährung

von Andreas Milk
Der Richter wurde in der Urteilsbegründung überdeutlich: „’ne Scheißidee“ habe der Angeklagte am 3. Februar auf der Straße Am Hauptfriedhof gehabt. Diese Idee bestand darin, rund 500 Meter vor dem Ziel seine Frau auf dem Fahrersitz abzulösen, obwohl er keinen Führerschein mehr hat. Auf diesen wenigen Metern fuhr er dann auch noch zu schnell – und wurde erwischt.

Schon rund ein halbes Dutzend Mal ist der Mann aus Bönen von diversen Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Dass er sich im Februar in Bergkamen ans Steuer setzte, begründete er nun vor dem Kamener Strafrichter so: Er habe sich erst hinten im Wagen um seine schreiende kleine Tochter gekümmert. Die habe sich von ihm aber partout nicht beruhigen lassen. Darum hätten er und seine Frau die Plätze getauscht.

Besonders unangenehm für das Paar: Die Justiz hat das Auto beschlagnahmt. Dabei ist das Fahrzeug nicht mal abbezahlt: Es soll knapp 25.000 Euro wert sein, die Gesamtkosten der Finanzierung sollen bei mehr als 38.000 Euro liegen. Fast 23.000 Euro sind noch offen. Die Ratenzahlungen sind bis Herbst 2033 terminiert. „Wir haben riesengroße Schwierigkeiten“, sagt der Bönener. Gerade seine Frau brauche ein Auto, um mit dem Kind mobil zu sein.

Gute Nachricht für Mutter und Tochter: Den einkassierten Wagen rückt das Gericht wieder raus. Nicht so gute Nachricht für den Vater: sechs Monate Haft – ausgesetzt allerdings auf Bewährung. Dazu kommt eine 24-monatige Führerscheinsperre. Obendrein wird der Mann Standgebühren für die zwangsweise „Unterbringung“ des Autos zahlen müssen. Er bereue, was passiert sei, erklärte er. „Das darf nie mehr stattfinden.“




Fast-Unfälle mit Medikamenten im Blut: Arzt unter Anklage

von Andreas Milk
Am Abend des 23. August 2024 hätte es auf der Bergkamener Erich-Ollenhauer-Straße wohl beinahe gekracht. Das lag an einem Arzt aus Kamen, der unter Einfluss starker Medikamente Auto fuhr. Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs saß er jetzt vor dem Strafrichter.

Über seinen Verteidiger räumte der Mediziner die gefährliche Fahrt ohne Umschweife ein. Was damals im Bereich der Ollenhauer-Straße vor sich ging, beschrieb ein Mann, der in einem anderen Wagen saß und auf dem Weg von Kamen-Methler nach Bergkamen war: Der Angeklagte sei in Schlangenlinien gefahren, habe einen Bürgersteig „mitgenommen“, sei fast mit entgegenkommenden Fahrzeugen zusammengestoßen und kurz davor gewesen, im Graben zu landen. Kurz: schieres Glück, dass niemand zu Schaden kam. Die alarmierte Polizei machte der Fahrt ein Ende.

Hintergrund ist eine psychische Erkrankung des Arztes. Ein Kollege hat ihm Medikamente verschrieben, die für sich gesehen keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit bewirken sollen. Bloß: An jenem Sommerabend vor zwei Jahren hatte der Arzt zusätzlich ein starkes Schmerzmittel eingenommen. Dies sei „das erste und einzige Mal gewesen“, dass er den gesamten Cocktail geschluckt habe, ließ er seinen Anwalt versichern. Der Jurist ergänzte: Sein Mandant wolle sich „in aller Form entschuldigen“.

Vorstrafen hat er nicht. In der Verkehrssünderkartei taucht er mit Falschparken und Versäumen eines TÜV-Termins (je ein Mal) auf. Seit 2024 ist nichts mehr vorgefallen.
Der Richter verurteilte ihn wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung: Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 200 Euro wird fällig. Dazu kommt ein Fahrverbot von einem Monat, das sogar für Pedelecs und E-Scooter gilt: „Alles, was einen Motor hat.“




Nach Stalking-Urteil droht die Einweisung

von Andreas Milk

Knapp ein Jahr nach Verurteilung eines Bergkameners wegen Stalking und Bedrohung blieb der 42-Jährige im Berufungsprozess vor dem Landgericht Dortmund dabei: Er sei nicht schuldig. Statt einer Geldstrafe könnte das am Ende womöglich seine Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung bedeuten.

Rückblende: Der Prozess in erster Instanz war im November 2025 am Kamener Amtsgericht. Im Urteil wird festgestellt: Der Bergkamener machte von einer Nachbarin und deren Tochter – einem Grundschulkind – Bilder vor ihrem Haus; er stalkte sie und ignorierte eine gerichtliche Anordnung gemäß Gewaltschutzgesetz. Er drohte: „Wenn meine Kollegen deinen Mann umgebracht haben, gehörst du mir!“ Und: Er werde Aufnahmen von ihr auf Pornoseiten hochladen.

Der Angeklagte behauptete, das Ehepaar wolle sich an ihm rächen, weil er die Frau nach einem gefährlichen Fahrmanöver angezeigt habe.
Die vom Kamener Amtsrichter verhängte Geldstrafe setzte sich aus 90 Tagessätzen à 15 Euro zusammen. Die Zahl der Tagessätze ist das eigentliche Strafmaß. Erst ab 91 Tagessätzen steht eine Strafe im Führungszeugnis, das etwa ein möglicher neuer Arbeitgeber sehen will. Hätte der Bergkamener das Urteil der ersten Instanz akzeptiert, hätte er also nicht als vorbestraft gegolten. Doch in Dortmund beim Berufungsprozess drangen weder sein Verteidiger noch der Vorsitzende Richter zu ihm durch.

Nun soll er begutachtet werden. Es geht um seine Schuldfähigkeit. Schon die Polizei hatte angeregt, im Fall des Bergkameners den sozialpsychiatrischen Dienst einzuschalten.




Schlechte Idee führt zu Glatteis-Unfall: Geldbuße

von Andreas Milk
Am ersten Weihnachtstag des vergangenen Jahres hat es auf der Bergkamener Schulstraße gekracht: Zwei Autos stießen zusammen. Verletzt wurde niemand. Der Unfallverursacher saß in keinem der beiden Wagen – sondern stand am Straßenrand. Ein schlechter Einfall von ihm hatte dazu geführt, dass auf der Straße bei Dauerfrost eine Eisfläche entstand.
Nun saß der 39-Jährige im Kamener Amtsgericht mit einer Anklage wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Er schilderte die Vorgeschichte des Glatteis-Vorfalls: Ein Sickerschacht an seinem Haus sei übergelaufen. Darum leitete er das Wasser in ein kleines Beet. Dessen Fläche reichte für die Wassermenge nicht aus. Das Wasser lief auf die Fahrbahn.

Keine Straftat also – eher ein klassischer Fall von „nicht nachgedacht“. Vorstrafen hat der Mann nicht. Das bleibt auch so: Sobald er eine Buße von 1.000 Euro an den Förderkreis Resozialisierung Unna/Kamen gezahlt hat, wird das Verfahren ohne Verurteilung eingestellt.

 




Zoff bei Penny: Ex-Mieter vor Gericht

von Andreas Milk
Am frühen Abend des 13. November 2025 sind sich im Penny-Markt an der Bergkamener Landwehrstraße zwei Männer begegnet, die Probleme miteinander hatten: ein Hauseigentümer und ein früherer Mieter. Der Mieter saß jetzt wegen Bedrohung vor dem Kamener Strafrichter. Im Kassenbereich des Marktes soll er seinen Kontrahenten aufgefordert haben, draußen zu warten, dann „hau ich dir auf die Fresse“. Draußen sei der Satz gefallen: „Ich stech‘ dich ab!“ Aber: „Das war definitiv nicht so“, behauptete der Mann nun im Gerichtssaal.

Ursprünglich hatte er nach der Anzeige durch den Ex-Vermieter einen Strafbefehl bekommen: 30 Tagessätze à 15 Euro sollte er zahlen. Die Tagessatzhöhe von 15 Euro ist dabei denkbar gering: Sie ist am Kamener Amtsgericht für Bezieher von Grundsicherung üblich. Der Bergkamener verdient aber Geld in der Logistik.

Bei Penny sei es sein Vermieter gewesen, der ihn angeschrien habe – nicht umgekehrt, sagte er. Hintergrund ist ein lange schwelender Streit um eine heruntergekommene Wohnung, einen mutwillig herbeigeführten Wasserschaden, aus dem Fenster geworfenen Müll und noch so manches andere. Der Vermieter erklärte dem Richter, dass der andere Mann ihm bei Penny eine Red-Bull-Dose ins Gesicht habe schlagen wollen. Der (Ex-) Hausbesitzer ist frustriert: Mit der Auswahl seiner Mieter habe er reichlich Pech gehabt. Mittlerweile sei das Haus weg; er selbst stehe kurz vor der Insolvenz.

Ende des Strafverfahrens gegen den Ex-Mieter: Er zog den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück, nachdem der Richter signalisiert hatte, die Angaben des Vermieters seien glaubhaft – und die Tagessatzhöhe doch sehr, sehr günstig. Oder eben: zu günstig. Um sich eine höhere Strafe zu ersparen, akzeptierte der Angeklagte also die 450 Euro. Er hat reichlich Grichtserfahrung: Es gibt Vorstrafen, unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung, Betrug.




Nach dem Abi falsch abgebogen: Ladendieb vor Gericht

von Andreas Milk
Zwei Mal hat der 27-jährige Bergkamener Tobias H. (Name geändert) bei Rossmann an der Parkstraße zugegriffen, ohne zu bezahlen: Pflegeartikel und Pflaster in einem Gesamtwert von 10 Euro und 59 Cent ließ er mitgehen. Jetzt stand er in Kamen vor dem Strafrichter – wieder mal.
Denn der junge Mann war – das sagt er selbst – nach dem Abitur auf einen „ungeraden Lebensweg“ geraten. Im Vorstrafenregister gibt es rund ein halbes Dutzend Einträge. Vieles davon hat mit einem Drogenproblem zu tun.

Was die Aktionen bei Rossmann im Februar und Juni dieses Jahres angeht: „Sehr dumm“ seien die gewesen. „Ich weiß nicht, was mich da geritten hat.“ Lange Zeit habe er Mist gebaut, Schulden angehäuft. Inzwischen habe er sich um professionelle Hilfe gekümmert – etwa von der Schuldnerberatung.
Der Richter beließ es nochmal bei einer Geldstrafe für die beiden neuen Diebstähle: 90 Tagessätze à 15 Euro werden fällig. Nächstes Mal drohe unweigerlich ein Hafturteil. Tobias H.: „Ich hab‘ heute schon damit gerechnet.“

 




99-Jährige bestohlen: Pfleger verurteilt

von Andreas Milk
Die Gelegenheit war günstig – also langte Jörn H. (25, Name geändert) zu: Am 4. November 2025 als Mitarbeiter eines Pflegedienstes in Bergkamen im Einsatz, nahm er aus dem Portemonnaie einer 99-jährigen Frau 530 Euro. Noch am selben Abend kam die Sache raus. H. gab das Geld unverzüglich zurück. Seinen Job war er trotzdem los. Die Familie der alten Frau zeigte ihn an.

So saß er jetzt wegen Diebstahls in Kamen vor dem Strafrichter. Ein skrupelloser Krimineller? Pechvogel trifft es wohl eher. In der Corona-Zeit hat H. einen gesundheitlichen Zusammenbruch erlitten. Als Folge konnte er eine wichtige Prüfung für sein berufliches Weiterkommen nicht ablegen. Eine Beziehung scheiterte – zurück blieben Schulden: Aktuell sind’s etwa 30.000 Euro. Im Affekt habe sein Mandant zugegriffen, erklärte der Verteidiger. Er sprach von einem Verlust der Impulskontrolle: Gelegenheit mache eben Diebe. Jörn H. habe die Geldscheine aus der Brieftasche der alten Frau „rausstrahlen sehen“.

Schon 2024 hatte H. eine Strafe wegen Diebstahls bekommen. Den Rückfall bereue er sehr, versicherte er. Inzwischen hat er eine neue Lebensgefährtin; seine Eltern stehen ihm bei. Gute Voraussetzungen also für ein künftig straffreies Leben.

Für den Diebstahl in der Wohnung der 99-Jährigen muss er eine Geldstrafe zahlen: 50 Tagessätze à 25 Euro, gemäß seinem derzeitigen Einkommen als Helfer in einer Betreuungseinrichtung. Das Urteil ist rechtskräftig: Sowohl H. als auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft akzeptierten es. Kommentar des Richters: Leider habe H. „nicht nur ins Portemonnaie, sondern auch ins Klo gegriffen“.

Trauriger Nachsatz: Die alte Frau ist inzwischen nicht mehr am Leben.




Schleuser-Aktion ging schief: Bewährung für Bergkamener

von Andreas Milk
Im Herbst 2023 war ein Mann aus Bergkamen an der Einschleusung Geflüchteter von Österreich nach Deutschland beteiligt. Die Aktion damals scheiterte. Jetzt saß der Mann als Angeklagter vor dem Schöffengericht in Unna.

Sein Job war es gewesen, den Fahrer für einen Transporter anzuheuern. Im Laderaum des Fahrzeugs hockten dann 47 Menschen, ungesichert zusammengepfercht. Von Ungarn aus sollte der Weg via Österreich über die deutsche Grenze führen. Der Bergkamener selbst saß nicht in dem Transporter – sondern in einem Begleitauto. Neben sich hatte er den Drahtzieher der Schleuseraktion.

Bundespolizisten winkten den Transporter an die Seite. Das nachfolgende Begleitauto durfte passieren. Ermittelt wurde der Bergkamener später, weil er den Transporter angemietet hatte. Der erwähnte Drahtzieher – ein Mann namens „Walentin“ – entwischte den Behörden.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nannte im Prozess den angeklagten Bergkamener einen „kleinen Teil der Struktur“. In den zurückliegenden drei Jahren ist nichts Negatives mehr über ihn in die Akten gelangt. Mit einem Geständnis ersparte er dem Gericht eine aufwendige Zeugenbefragung – die womöglich sowieso nichts Erhellendes mehr geliefert hätte. Die „Gegenleistung“ des Gerichts: Die Haftstrafe für den Bergkamener – 18 Monate für das Einschleusen von Ausländern – wurde zur Bewährung ausgesetzt. Er muss 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.




Butter und Joghurt geklaut: Diesmal noch kein Knast

von Andreas Milk
„Für so was kann man einen Menschen nicht ins Gefängnis schicken“ – das hatte der Kamener Strafrichter schon vor Verkündung seines Urteils klar gemacht. Der 35-jährigen Bergkamenerin Maren O. (Name geändert) drohte Knast wegen eines Diebstahls bei Netto an der Schulstraße. Die Beute: Joghurt und Butter für insgesamt 4,39 Euro. Kein Klau aus Lust an Luxus, sondern aus schierer Not.

Als Ersttäterin wäre sie recht entspannt aus der Sache raus gekommen. Aber die wohnungslose Frau, die seit einer Zwangsräumung in einer Notunterkunft lebt, hat acht Einträge im Vorstrafenregister. Zuletzt war sie wegen Diebstahls zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Normalerweise, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft, wäre nun eine Verurteilung ohne Bewährung fällig gewesen. Maren O. hat eine Drogengeschichte. Dass sie den Kontakt zu ihrer Bewährungshelferin mied, macht die Situation auch nicht gerade einfacher.

Für den Bagatellklau bei Netto bekam sie eine Geldstrafe: 60 Tagessätze à 10 Euro, 600 Euro also, die sie in Monatsraten à 20 Euro abstottern darf. Dazu gab’s den Tipp vom Richter: Hin zur Bewährungshelferin – die könne wirklich was tun. Maren O. und auch der Mann von der Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig.