AOK betrogen – Mann verkloppt: Kurze Prozesse im Doppelpack

von Andreas Milk
Der eine hat in Bergkamen die AOK angeschmiert – der andere hat in Kamen den Ehemann seiner Freundin vermöbelt. Beide Männer bekamen einen Strafbefehl und legten Einspruch ein. Darüber hätte jetzt vor dem Kamener Strafrichter verhandelt werden sollen. Wie gesagt: hätte. Es kam etwas anders.

Im Fall des AOK-Betrugs war es so: Der Bergkamener erledigte Krankentransporte, hatte seine Konzession aber Ende 2020 zurückgegeben. Der AOK stellte er nach diesem Zeitpunkt dennoch Fahrten für rund dreieinhalbtausend Euro in Rechnung – Fahrten, die er gar nicht mehr hätte erledigen dürfen. Zum Gerichtstermin wegen seines Einspruchs ließ er sich nicht blicken – mit der Konsequenz, dass sein Einspruch verworfen wurde. Es bleibt bei einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Euro. Parallel verfolgt die AOK ihre Ansprüche gegen den Mann in einem Sozialgerichtsverfahren.

Sein Verteidiger war praktischerweise auch für den Kamener zuständig, der die Attacke auf den Mann seiner Freundin verübt hatte. Aber auch darüber wurde „kurzer Prozess“ gemacht. Denn Verteidiger und Richter waren sich einig: Dank eines Handyvideos, das ein Bekannter des Angeklagten gefertigt hatte, war die Beweislage eindeutig. Drum rief der Verteidiger seinen Mandanten – schon unterwegs zum Gericht – an und kam mit ihm überein, den Strafbefehl zu akzeptieren: vier Monate Haft auf Bewährung.
Nach nicht mal einer Dreiviertelstunde war damit der Prozesstag am Kamener Amtsgericht abgehakt. Schöner Nebeneffekt: Der Gatten-Verprügler hat die Bewährungsauflage, 3.000 Euro an den Dortmunder Verein „Wohnen ohne Handicap“ zu überweisen. Diese Gruppe engagierter Eltern hat in Sölde aus einem früheren Gemeindehaus eine moderne WG für behinderte junge Menschen geschaffen.

 




Frau brauchte Schmerzmittel: Mildes Urteil nach Unfallflucht

von Andreas Milk
Rentner Manfred T. (Name geändert) aus Bergkamen tat sich schwer damit, sein Vergehen zuzugeben: Unfallflucht wurde ihm im Prozess am Amtsgericht Kamen vorgeworfen. Die Umstände waren allerdings auch sehr besonders. Der Unfall geschah vor seinem Haus, und T. gab danach nur deshalb Gas, weil er erstens zehn Minuten später eh zurück sein würde und zweitens in diesen zehn Minuten ein dringend benötigtes Schmerzmittel für seine 81-jährige Frau aus der Apotheke holen wollte. Aber es hilft nichs: Der Tatbestand war erfüllt, auch wenn T. sogar früher an den Unfallort zurückkehrte, als die Polizei für die Anfahrt brauchte.

Erst mal hatte T. vor Gericht behauptet: Er habe von dem Crash nichts bemerkt. Ein Gutachter dagegen stellte fest: Kann gar nicht sein! Denn T. war mit seinem Ford beim Zurücksetzen auf die Anhängerkupplung eines Transporters gefahren. Das muss erstens Lärm erzeugt haben, zweitens wurde T.s Ford hinten angehoben. Nichts mitgekriegt? Ausgeschlossen. Aber dass das eine Schutzbehauptung gewesen war, gab T. eben am Ende doch noch zu.

Wäre er stur geblieben, hätte es heißen können: Wer so etwas beim Fahren nicht wahrnimmt, darf keinesfalls am Steuer eines Kraftfahrzeugs sitzen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft verglich den Vorgang mit dem Einparken in eine Garage bei geschlossenem Garagentor. Das Urteil des Richters: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 60 Euro plus drei Monate Fahrverbot. Und weil das Gericht T.s Führerschein nach der Anklagezulassung vor drei Monaten und zwei Tagen sowieso schon einkassiert hatte, durfte T. ihn nach der Urteilsverkündung wieder mit nach Hause nehmen: Das Fahrverbot ist schon abgegolten.

 




38 Vorstrafen: Haft für Wechselgeld-Betrüger

von Andreas Milk
Ein Bergkamener Wechselgeldbetrüger muss in Haft. Zu fünf Monaten hat ihn der Strafrichter in Kamen verurteilt. Es ging um zwei Gaunereien am Mittag des 19. August 2024 – die eine vollendet, die andere versucht. In zwei weiteren Fällen wurde das Verfahren eingestellt.

Zwar hatte Sedat H. (50, Name geändert) gerade mal einen Schaden von 40 Euro angerichtet. Aber sein Vorstrafenregister ist happig. Es gibt 38 Einträge für den Mann, der seit 36 Jahren strafmündig ist. Die letzte Verurteilung war wegen Beleidigens einer Busfahrerin. Eine Bewährungsfrist läuft noch bis März kommenden Jahres.

An dem Augusttag vor 15 Monaten in Bergkamen – seitdem immerhin ist nichts Neues mehr aktenkundig geworden – war H. in einer Spielhalle, einem Kiosk, einem Bürogeschäft und einer Bäckerei aufgetaucht. Jedes Mal wedelte er mit einem 20-Euro-Schein, den er gewechselt haben wollte. Dabei redete er auf sein Gegenüber ein – offensichtlich mit dem Ziel, dass niemand mitbekam, wie er den zu wechselnden 20-er selbst wieder einsteckte. H.s Pech: ein Besucher der Spielhalle schöpfte Verdacht und nahm die Verfolgung auf.
Auch vor Gericht zeigte sich H. überaus wortreich, beteuerte, seit Jahren nicht mehr als Betrüger aktiv zu sein und an dem Augusttag getrunken zu haben. Kein Geständnis, keine Entschuldigung an die Studentin, die er an ihrem Tag als Spielhallenaufsicht übern Tisch gezogen hatte – dafür neben ihm ein genervter Pflichtverteidiger. Dass der Spielhallenbesucher und spätere Verfolger sagte, H. habe seine Trickserei ausgesprochen professionell durchgezogen, machte es nicht besser.

H. war nach der Urteilsverkündung aufgebracht. Sehr wahrscheinlich, dass er Berufung einlegt.




Nepp im Netz: Zwei Mal verkauft – kein Mal verschickt

von Andreas Milk
Lukas T. (27, Name geändert) ist gelernter Verkäufer. Im März vorigen Jahres bot er über eine Internetplattform ein iPhone 14 Pro zum Kauf an – und zwar gleich zwei Mal, für jeweils 650 Euro. Zwei Männer überwiesen das Geld auf T.s Konto bei der Sparkasse Bergkamen-Bönen. Verschickt hat T. das Handy allerdings nicht ein Mal, nicht zwei Mal, sondern kein Mal – und womöglich hatte er ein solches Gerät auch nie besessen. Wegen Betrugs saß er jetzt vor dem Kamener Strafrichter.
Und da wirkte der junge Mann zurückhaltend, ja schüchtern und so gar nicht wie jemand, der skrupellos Leute abzockt. „Ich hab‘ immer alles in mich rein gefressen“, sagt er. Seine Spielsucht habe ihn zu dem iPhone-Nepp getrieben. Etwas planlos wirkt, dass er in einem der beiden Fälle immerhin einen leeren Karton verschickte und dem Kunden später 30 Euro zurück überwies. In dem anderen Fall geschah nichts dergleichen. Ob es sich bei den Geschädigten um wohlhabende Leute handelte oder um Menschen, denen 650 Euro richtig weh tun, ist offen.

Ein heikler Punkt im Prozess: T.s Vorgeschichte. Derzeit verbüßt er eine Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten wegen früherer Delikte. Ursprünglich hatte es bloß eine Bewährungsstrafe dafür gegeben. Aber T. bekam die Erfüllung von Auflagen nicht auf die Reihe; unter anderem vergaß er, dem Gericht einen Wohnungswechsel mitzuteilen.

Seine Spielsucht will er mit einer Verhaltenstherapie angehen. Positiv auch: Seine Eltern – im Gerichtssaal mit dabei – geben ihm Rückhalt. Allerdings gab es nun trotzdem für den iPhone-Betrug nochmal eine Haftstrafe: sieben Monate.

T. hat Chancen auf offenen Vollzug. Das würde eine berufliche Tätigkeit ermöglichen. Seine bisherigen Knast-Erfahrungen haben ihn nicht unbeeindruckt gelassen – zum Beispiel in Werl, wo er, wie sein Verteidiger erzählte, Mördern begegnet sei. Er selbst bietet nach Auffassung des Kamener Richters nicht „das typische Bild eines Straftäters“. Unter Tränen hatte T. erklärt, seine Betrugstaten täten ihm leid.

 




Nach Crash bei Kaufland: Tschüss, Führerschein

von Andreas Milk
Der Bergkamener Rentner Paul G. (71, Name geändert) ist ein freundlicher, eloquenter, etwas zerzaust wirkender Zeitgenosse. Zu seinem Termin im Kamener Amtsgericht lief er mit einer Viertelstunde Verspätung auf. Mit seinem Auto war er in letzter Zeit öfter mal irgendwo gegen gefahren – zum Beispiel im April bei Kaufland in Rünthe. Laut Anklage war G. dort wohl zunächst in seinem Wagen kurz eingenickt, beim Wiederanfahren dann in einen Metallzaun gekracht. G. beschrieb das Ganze etwas anders. Aber das Ergebnis – Zaun kaputt – bleibt dasselbe: Er habe entspannt Radio gehört, „hellwach“, und sei von einem Fahrzeug aufgeschreckt worden, das sich von hinten näherte. Sein eigener Wagen sei „hochgesprungen“ – es schepperte.

Laut Polizeiprotokoll vom April hat G. nach Verlassen seines Autos geschwankt und desorientiert gewirkt. Alkohol? Negativ. Er fahre seit 30 Jahren unfallfrei, sagt G. – aber da ist wohl die Frage, wie man „Unfall“ definiert. Zumindest das Warndreieck hinter einem liegen gebliebenen Auto und einen Pfeiler hat er nach Aktenlage früher schon mal „mitgenommen“.

Nach der Nummer bei Kaufland war ihm der Führerschein vorläufig entzogen worden. Er fährt jetzt E-Roller. Auf Anregung des Richters rang er sich zu einem endgültigen Schritt durch: dem völligen Verzicht auf seine Fahrerlaubnis. Vorteil für ihn: Der Strafprozess bleibt ansonsten folgen-, also straflos – das Verfahren wird eingestellt. „Sehr anständig“, lobte der Richter G.s Entscheidung.

 




Horror-Nachbar verurteilt: Geldstrafe für Stalker

von Andreas Milk
Eine Frau (35) bricht im Zeugenstand unter Tränen zusammen und braucht erst mal eine Pause. Ihr Mann (39) spricht mit sich überschlagender Stimme und erklärt schließlich: „Dieser Mann macht uns kaputt.“ Dieser Mann – das ist der 41-jährige Bergkamener Rafael K. (Namen geändert), vor dem Kamener Strafrichter angeklagt wegen Nachstellung, Bedrohung und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz.

K. und das Ehepaar M. sind Nachbarn. K. wohnt in Bergkamen seit zehn Jahren zur Miete, die M.s haben nebenan vor drei Jahren ein Haus gekauft. Die Anklageschrift gegen K. umfasst Vorfälle zwischen Januar 2023 und Mai 2024. Demnach hat K. Videoaufnahmen gemacht von Frau M. und ihrer Tochter, einem Grundschulkind; er hat mit einer Veröffentlichung auf Pornoseiten gedroht; er hat gesagt: Wenn seine – K.s – Kollegen erst ihren Mann umgebracht hätten, dann gehöre sie ihm. Den Arbeitgeber von Herrn M. soll er angerufen und M. als vorbestraften Gewalttäter verleumdet haben. Ein Annäherungsverbot des Gerichts habe er ignoriert. Der Dauer-Psychostress mit dem Nachbarn löste bei der schwangeren Frau M. Frühwehen und Schlafprobleme aus.

„Alles erfunden“, sagt Rafael K. – er sprach von einer Racheaktion für eine Strafanzeige, die er gegen Frau M. erstattet hatte, nachdem die mit ihrem Auto auf ihn los gefahren sei. Dass er sie penetrant gefilmt hatte, ließ sich allerdings kaum leugnen: Die Aufnahmen wurden auf K.s Handy sicher gestellt. „Ich möchte mich dazu nicht äußern“, so sein knapper Kommentar vor Gericht.

Den M.s – vom Angeklagten selbst der Beleidigung und Bedrohung bezichtigt – fiel es sichtlich schwer, den Gerichtstermin durchzustehen. Kurz nach dem Einzug 2022 sei alles losgegangen, erinnerte sich Herr M.: Der neue Nachbar wirkte aufdringlich. Die M.s gingen auf Distanz. K. ließ sie nicht in Ruhe. M.s Frau ist überzeugt: K. will Macht über sie und ihren Mann ausüben. Darum habe er die Aufnahmen auch nicht heimlich gemacht, sondern ganz offen. „Innerlich bin ich kaputt.“ Sie rang sichtlich um Fassung, als der Richter ihr Bilder zeigte, die offenbar doch ohne ihr Wissen entstanden waren.

Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah Machtausübung als ein zentrales Motiv des Angeklagten. Der habe auf „bösartige Art und Weise“ gehandelt. Acht Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung, seien angemessen. K. saß schon einmal in Haft. Aber das liegt rund zehn Jahre zurück.

Der Richter urteilte anders: Er verhängte eine Geldstrafe. 90 Tagessätze à 15 Euro soll der Bürgergeld-Bezieher zahlen. K. kann in Berufung gehen. Das wird er wohl auch tun, nachdem er im Kamener Amtsgericht mit dem Anliegen abgeblitzt ist, noch Zeugen aus der Nachbarschaft zu laden: Sie könnten bestätigen, dass er sich korrekt verhalten habe.




Geldwäsche aus Leichtsinn: Strafe für 40-Jährige

von Andreas Milk
Ein bisschen verdächtig hätte der 40-jährigen Maria U. (Name geändert) aus Bergkamen das Ganze schon vorkommen müssen. Aber hinterher ist man eben immer schlauer. Wegen Geldwäsche stand sie in Kamen vor dem Strafrichter. Sie hatte die Daten ihres Kontos bei der Sparkasse einem Bekannten für die Abwicklung eines dubiosen Geschäfts überlassen. Knapp 3.900 Euro trudelten bei ihr ein. Sie gab das Geld – es kam aus Österreich – wunschgemäß weiter. Ein Teil wanderte auf ein Konto in Großbritannien. Sie selbst hatte offenbar keinerlei Gewinn oder Nutzen von dem ganzen Prozedere.

Das Blöde an der Sache: Während Maria U. glaubte, das Geld werde von einer Freundin ihres Bekannten für eine größere Anschaffung gebraucht, wartete der Absender der 3.900 Euro auf die Lieferung eines Quads, das er gekauft zu haben glaubte.

Den Bekannten, dem sie aus Hilfsbereitschaft ihr Konto „geliehen“ hatte, kannte Maria U. aus Nigeria. Sie stammt von dort; seit neun Jahren lebt die Mutter dreier Kinder in Deutschland. Zwischendurch hatte ihr der Landsmann in Italien ein Zimmer vermietet. Die beiden kannten sich also recht gut. Es existierte ein Vertrauensverhältnis. Das nutzte der Mann aus.

Neben den Konten in verschiedenen europäischen Ländern spielt in dem Fall noch ein Mann in Thüringen eine Rolle. Der soll das Quad im Netz angeboten haben. Ermittlungen der lokalen Polizeibehörde hierzu auf Bitte des Kamener Gerichts liefen ins Leere. Die Ermittler forschten nicht näher nach.

Maria U. hatte schon einmal wegen Betrugs einen Strafbefehl bekommen. Schon damals hing ihr Bekannter als Initiator mit in dem Fall drin. Es ging um einen Lego-Bausatz für 440 Euro und einen E-Roller für 900 Euro. Im neuen Urteil des Richters kommt nun alles zusammen: Maria U. muss eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 15 Euro zahlen. Überdies könnte der angerichtete Schaden – unterm Strich rund 5.000 Euro – bei ihr gepfändet werden. Theoretisch. Praktisch gibt es bei ihr nichts zu holen. Das schmale Einkommen reicht gerade für sie und die Kinder.

 




Frau misshandelt: Ehemann verurteilt

von Andreas Milk
Wenn ein Familienmitglied angeklagt ist, darf ein Zeuge oder eine Zeugin vor Gericht schweigen. Die Bergkamenerin Maria P. (Namen geändert) allerdings sagte im Prozess gegen ihren Mann Adrian vor dem Strafrichter in Kamen aus. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Bei einem Streit um die Zubereitung des Abendessens am 28. April habe Adrian P. sie an den Haaren gepackt und ihr den Flügel eines geöffneten Fensters gegen den Kopf geschlagen.

Draußen auf der Straße in der Nähe des Bergkamener Rathauses – es war kurz nach 22 Uhr – ging ein 17-Jähriger mit einem Freund vorbei. Er hörte Hilfeschreie aus dem dritten Stock, sah, was da oben vor sich ging, und rief die Polizei – ein Verhalten, das ihm der Richter hoch anrechnete: Viele wären einfach weiter gegangen.
Vor Gericht nun sagte der beschuldigte Ehemann: Er würde seiner Frau niemals weh tun. Sie habe ihn bei dem Streit aus der Tür drängen wollen, dabei habe die Tür sie am Kopf getroffen. Die Frau bestätigte den wesentlichen Punkt: Er habe sie nicht geschlagen, vielmehr die Wohnung verlassen wollen.

Allerdings passte die Erzählung vom Tür-Unfall nicht im geringsten zu den Fenster-Beobachtungen des jungen Zeugen. Und ihm glaubten sowohl die Vertreterin der Staatsanwaltschaft als auch der Richter. Das Resultat: Adrian P. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Damit hatte er Glück: Im Führungszeugnis tauchen erst Strafen ab 91 Tagessätzen auf. Die Tagessatzhöhe wiederum orientiert sich am Einkommen des Mannes.

Wegen ihrer mutmaßlichen Falschaussage als Zeugin muss jetzt Maria P. mit einem Verfahren rechnen. Hätte sie geschwiegen, bliebe ihr das erspart.




„Ich war’s nicht!“ – stimmt: Freispruch

von Andreas Milk
Am späten Nachmittag des 16. Januar geriet Autofahrerin Margit T. (Namen geändert) auf der Erich-Ollenhauer-Straße in Bedrängnis: Ein Fahrer hinter ihr betätigte Hupe und Lichthupe, schließlich überholte er sie rechts, bremste sie aus, stoppte und baute sich vor ihrem Wagen auf. Dann stieg er wieder ein und fuhr weiter.

Margit T. notierte das Kennzeichen und erstattete Anzeige. Die Ermittlungen der Polizei führten zu Mario B., und der saß nun im Kamener Amtsgericht und behauptete: Er sei es nicht gewesen. Vielmehr habe er sich zum fraglichen Zeitpunkt in der Nachbarstadt Kamen eine Pizza gegönnt. Das lasse sich mit einem Handyfoto belegen. Das Auto werde von einer ganzen Reihe von Familienangehörigen genutzt. Zugelassen sei es auf den Namen einer Tante.

Der Pizza-Beweis war gar nicht nötig. Denn gleich nach Betreten des Verhandlungssaals erklärte Zeugin Margit T.: Sie sehe Mario B. gerade zum ersten Mal. Der nervige Autofahrer sei ein Anderer gewesen.

Der Rest ist schnell erzählt: Freispruch. Der Richter entschuldigte sich beim Angeklagten für die irrtümliche Beschuldigung. Die Kosten – darunter die für Mario B.s Anwalt – trägt die Staatskasse.

 




Auslöser Familienfrust: Fast 40 Mal „schwarz“ mit der Bahn

von Andreas Milk

Es könnte ein trauriger Rekord sein, den eine 23-Jährige aus Bergkamen in Sachen Schwarzfahren aufgestellt hat. Etwas traurig und niedergeschlagen wirkte auch die junge Frau selbst auf der Anklagebank vor dem Kamener Strafrichter. Insgesamt fast 40 Fahrten mit Regional- und Fernzügen der Bahn ohne Ticket zwischen Osnabrück und Freiburg wurden ihr zur Last gelegt. Und der Grund für die Fahrten? „Ich wollte einfach weg.“ Das Familienleben der Angeklagten scheint alles andere zu sein als leicht.

Schon einmal – im Januar dieses Jahres – war sie wegen „Beförderungserschleichung“ verurteilt worden. Die jetzt zur Debatte stehenden Schwarzfahrten waren zum großen Teil schon vorher passiert. Und das ist insofern Glück für die Frau, als das Verfahren in diesen Altfällen nun eingestellt werden konnte. Aber immerhin 16 Delikte seit Januar blieben übrig.

Was sie getan habe, sei nicht zu rechtfertigen, bekannte die Bergkamenerin kleinlaut. Sie wolle auch alles wieder gut machen. Den Bahnschaffnern bereitete sie nie Probleme: Während andere ertappte Schwarzfahrer schon mal patzig reagieren, saß sie einfach bedröppelt da. Nirgends in den Akten ist von irgendwelchen Schwierigkeiten wegen ihr die Rede.

Es gibt Hoffnung. Die Frau hat mittlerweile einen Job – und bald startet sie auch eine solide Berufsausbildung. Seit fünf Monaten gab es keine fahrscheinfreien Bahnausflüge mehr. Ohne Urteil ging es trotzdem nicht: 90 Tagessätze à 25 Euro muss sie zahlen. Und sie muss die Kurve kriegen, unterstrich der Richter. Denn bei einer Fortsetzung der Schwarzfahrerei würde sie zwangsläufig auf eine Gefängnisstrafe zu steuern. Sie versprach: Ein Wiedersehen im Gerichtssaal werde es nicht geben.




Knietritt und fliegende Dose: Geldstrafe nach Attacke im Kiosk

von Andreas Milk
Mehmet M. (Namen geändert) hatte kaum die Räume des Kiosks an der Rünther Straße betreten, da flog eine halbvolle Getränkedose an seinen Kopf. Gleich danach erlitt er einen seitlichen Tritt gegen sein – sowieso schon lädiertes – Knie. Laut Gerichtsakten passierte das am Abend des 12. Dezember 2024. Als Angeklagter saß jetzt Erkan K. in Kamen vor dem Strafrichter. Er soll für Dosenflug und Tritt verantwortlich gewesen sein.

Klar ist: Zwischen den beiden Männern gibt es schon länger Knatsch. An diesem Abend aber habe er sich nichts zuschulden kommen lassen, versicherte der angeklagte K. Vielmehr sei es M. gewesen, der ihn behelligt habe, und zwar in Zusammenhang mit einem anderen Strafverfahren. In diesem Verfahren hat Erkan K. inzwischen vom Schöffengericht Unna ein Jahr Haft auf Bewährung bekommen. Ein Berufungsverfahren läuft. Es ging um den Vorwurf, K. habe M. mit dem Auto angefahren. Ursache der Dauerfehde ist wohl, dass Immobilienfachmann Mehmet M. seinem Widersacher Erkan K. bei einem Anliegen seine Hilfe verweigert hatte.

K.s Vorstrafenregister ist ansonsten leer. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte  keine Zweifel an den Aussagen von Mehmet M. – während K.s Anwalt eine Belastungstendenz erkannte.

Der Richter schließlich hielt M.s Erzählung für lebensnah und stimmig. Er verurteilte den erwerbslosen Erkan K. zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Die Verletzungen im Detail sind durch ein Attest belegt. M. selbst berichtete, er habe damals erst einmal an Krücken gehen müssen und tagelang Kopfschmerzen gehabt.