Nepp mit Terrassenbau: 15.000 Euro Schaden

von Andreas Milk
Wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Bergkamen hat ein Kamener Strafrichter den Gladbecker Kerem H. (45, Name geändert) zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Insgesamt mehr als 15.000 Euro hatte H. zwei Bergkamener Familien für den Bau von Terrassen oder Wintergärten abgenommen. Gegenleistung: (fast) keine.

Die Taten liegen schon eine Weile zurück: Im Oktober 2023 hatte Kerem H. die Vereinbarungen mit seinen türkischen Landsleuten abgeschlossen. Dass er sie dabei um viel Geld bringen wollte, stritt er vor Gericht mit Nachdruck ab. Sein Verteidiger stellte H. vielmehr selbst als ein Opfer von Nepp, zumindest von unglücklichen Umständen dar. Es sei so gewesen: H. habe die Arbeiten sehr wohl ausführen wollen. Er habe aber vergeblich auf günstiges Baumaterial gewartet. Das sollte von einem Lieferanten in der Türkei kommen. Der habe H. hängen lassen. Unstreitig ist, dass H. in der Branche Erfahrung hat. Er war den beiden geschädigten Familien auch aufgrund früherer Projekte empfohlen worden.

Mitglieder dieser Familien erklärten nun als Zeugen: H. habe sie – nachdem sie ihm im guten Glauben ihr Geld gegeben hatten – wieder und wieder vertröstet und hingehalten. Er versuchte wohl auch, Mitleid zu erregen, indem er von einem schwer behinderten Sohn sprach. Bloß aus dem Terrassenbau wurde nichts. H.s Verteidiger sagt: Sein Mandant habe „hier und da fahrlässig gehandelt“, aber eben ohne Betrugsabsicht. Als klar wurde, dass das Geld futsch war, habe es Drohungen gegen seine Familie gegeben. Derzeit ist Kerem H. arbeitslos. Ab April hat er wieder einen Job. Er sei bereit, dann mit der Schadenswiedergutmachung zu beginnen. Eine betroffene Familie hat längst per Zivilverfahren einen Titel erwirkt: 8.900 Euro stehen ihr demnach zu.

H. ist nicht vorbestraft. Gleichwohl hielt der Richter eine Freiheitsstrafe – wenn auch zur Bewährung – für angemessen. Denn H. habe, entgegen seinen Beteuerungen, den Betrug sorgsam geplant. Es gab zum Beispiel Auftragszettel mit dem Logo einer angeblich in Gründung befindlichen Firma. Eine Anschrift oder Steuernummer ließ sich auf diesen Zetteln freilich nicht finden. Auch das dauerhafte Hinhalten seiner Auftraggeber nach Kassieren des Geldes spreche für ein absichtsvolles Tun.

Als Bewährungsauflage muss H. 1.000 Euro als Buße an die Landeskasse zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. H.s Anwalt hatte Freispruch beantragt.

 




Familientreffen auf Anklagebank: Prügel, Bedrohung, Beleidigung

von Andreas Milk
Familientreffen auf der Anklagebank: Das Bergkamener Ehepaar Manfred und Gabi F. und die erwachsene Tochter Mandy F. (alle Namen geändert) nahmen vor dem Kamener Strafrichter Platz. Die Familie ist im Amtsgericht der Nachbarstadt schon lange bekannt und bietet den Juristen zuverlässig Beschäftigung. Diesmal ging es um eine Prügelei, um Bedrohung und Beleidigung, geschehen 2024 und ’25. Kurz zusammengefasst: Manfred und Gabi F. sollen gemeinsam mit Tochter Mandy einen Nachbarn verkloppt haben – unter anderem mit Hilfe einer gläsernen Obstschüssel, die der Nachbar vorm Haus neben allerhand Gerümpel für die Müllabfuhr bereitgelegt hatte. Mandy F. habe außerdem einem Bekannten ihres Sohnes gedroht, ihm das Genick zu brechen und seine Freundin auf den Strich zu schicken. Diese Freundin soll sie noch als Nutte bezeichnet haben. Völlig nebensächlich dagegen: ein Ladendiebstahl von Manfred F. in Hamm. Da stahl er Parfüm für einen Zehner. Das gab er vor Gericht zu. Dieses Delikt blieb aber auch das einzige, das im Prozess flott „aufgeklärt“ werden konnte: Manfred F. bekam eine Geldstrafe dafür.

Freigesprochen wurden er und seine Frau Gabi sowie Mandy F. dagegen für die mutmaßliche Attacke auf den Nachbarn. Denn es gab dazu zwei widersprüchliche Versionen, was Angriff und Verteidigung betrifft. Da gilt: Im Zweifel für die Angeklagten. Fest steht nur, dass überhaupt geprügelt wurde. Manfred F. erzählte, der Nachbar sei „wie ein Tier“ über ihn her gefallen. Der Nachbar erklärte, er sei von Manfred F. grundlos angegriffen worden, und das auch noch von hinten. Eine unbeteiligte Frau, die damals die 110 gewählt hatte, konnte zum Hergang nichts Konkretes sagen: Sie war zu weit weg.

Mandy F. kassierte eine Geldstrafe für die Nummer mit dem Genickbruch und der Nutte. Dazu gab es in der Verhandlung Aussagen der Betroffenen. Und die schienen dem Richter glaubhaft.




„Kein schlechter Mensch“: Bewährung für suchtkranken Dauerdieb

von Andreas Milk
Einen Tag nach seiner Entlassung aus der JVA Castrop-Rauxel stand David S. (42, Name geändert) wieder vor Gericht. Es ging um vier Diebstähle, davon zwei in Bergkamen. „Ich geb‘ alles zu“, sagte S., noch bevor die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zum Verlesen der Anklage ansetzte. Für ihn ging es um viel: Chance auf Bewährung – oder wieder zurück in den Knast?

Bei Rewe am Bergkamener Roggenkamp hatte S. ein paar Kleinigkeiten für knapp 15 Euro geklaut, in Unna bei Aldi waren es vor allem Wurst- und Fleischwaren für rund 90 Euro. Außerdem nahm er bei Müller an der Unnaer Bahnhofstraße Ware für fast 400 Euro mit. Am übelsten traf es aber einen Bekannten des Angeklagten: In seiner Wohnung in Bergkamen ließ David S. unter anderem Werkzeuge, eine Uhr und ein Handy mitgehen. Gesamtwert: etwa 800 Euro.

Und ausgerechnet dieser Bekannte von S. erklärte nun dem Richter: „Er ist kein schlechter Mensch.“ Allerdings hat S. ein Drogenproblem. Die Diebstähle sind zum Teil als Beschaffungskriminalität einzuordnen. S. brauchte den Erlös, um an neuen Stoff zu kommen.

Zehn Monate hat er zuletzt bis Anfang März in Castrop-Rauxel wegen anderer Diebstahlsdelikte verbüßt. In der JVA begann er eine Suchttherapie. 18 Einträge gibt es in seinem Vorstrafenregister. Die Frau von der Staatsanwaltschaft fand: Es sei jetzt wieder eine Haftstrafe ohne Bewährung fällig. S.‘ Verteidiger bat um Milde: Sein Mandant habe endlich einmal gute Zukunftsaussichten dank einer Freundin und einer neuen Bleibe.

Der Richter entschied: 14 Monate Freiheitsstrafe – zur Bewährung ausgesetzt. S. bekam die Auflage, seine Therapie ambulant fortzusetzen. Er kriegt einen Bewährungshelfer. Sollte er mit dem nicht zusammenarbeiten, droht ebenfalls der Widerruf der Bewährung – das hieße: wieder zurück in Haft.

 




Unterschlagung: Reparierfreudiger Fahrrad-„Finder“ muss Strafe zahlen

von Andreas Milk
Der Bergkamener Marius F. (39, Name geändert) ist ein leidenschaftlicher Bastler. Zum Beispiel schraubt er gern an Fahrrädern rum. Und ein solches Rad hat er im vergangenen Juni laut Anklage entweder gestohlen – oder unterschlagen. Ergebnis der Verhandlung im Kamener Amtsgericht: Er hat das Rad unterschlagen – einfach mitgenommen, statt es zum Fundbüro zu bringen oder stehen zu lassen.

Das Fahrrad der Marke Pegasus habe er in der Bergkamener City entdeckt, erzählte Marius F. Es sei nicht abgeschlossen gewesen. Und weil es reparaturbedürftig gewesen sei, habe er sich eben als Handwerker gefordert gefühlt. Der rechtmäßige Eigentümer des Rades erklärte, es sei ihm am 2. Juni gestohlen worden, abgestellt vor dem Haus eines Angehörigen, bei dem er sich aufgehalten habe. Zu dem Zeitpunkt sei es noch gut in Schuss gewesen. Schlussfolgerung: Irgendwer hat’s dort geklaut, ist eine Weile damit herumgefahren und hat es schließlich in leicht lädiertem Zustand in der City zurück gelassen, wo es Marius F. auffiel.

Der hat ein paar Vorstrafen, alles Kleinkriminalität: Betrug und Diebstahl zum Beispiel. Für die Unterschlagung des Fahrrades bekam er jetzt eine Geldstrafe: 30 Tagessätze à 10 Euro muss der arbeitslose Mann zahlen. Dazu gab’s den Rat vom Richter: Das nächste zuwendungsbedürftige Fahrrad entweder melden – oder es „schweren Herzens liegen lassen“.

 




Bedrohung an Grundschule: Geldstrafe für Vater

von Andreas Milk
An einem Tag im vergangenen Juni gerieten an einer Bergkamener Grundschule ein Vater und eine Sozialpädagogin aneinander. Der Vater, Adrian K. (Namen geändert), saß jetzt als Angeklagter vor dem Kamener Strafrichter. Er soll Martina M. als Rassistin bezeichnet und gedroht haben, eine Bombe zu werfen.

Das Ganze hatte damit begonnen, dass es K.s Tochter an jenem Tag nicht gut ging. Deshalb bekam Adrian K. einen Anruf, er möge das kranke Mädchen wieder nach Hause holen. Aber es dauerte gut eine Dreiviertelstunde, bis er tatsächlich in der Schule erschien – obwohl er laut Martina M. am Telefon ein zügigeres Auftauchen zugesagt hatte. So herrschte denn zwischen den beiden Erwachsenen dicke Luft. Die Sache mit der Bombe fasste die erfahrene Schulmitarbeiterin wohl nicht als ernsthafte Drohung auf. Aber die „Rassistin“ sei ihr nahe gegangen, sagte sie dem Richter – zumal bei ihr der Beruf durchaus mit Berufung zu tun habe. Doch auch der aus Rumänien stammende Adrian K. hatte sich anscheinend durch Martina M. herabgesetzt gefühlt. Seine Verteidigerin sprach von Verletzungen auf beiden Seiten.

Dass er von einer „Rassistin“ gesprochen habe, gab K. zu. Dass er mit einer Bombe gedroht haben soll, sei ein Missverständnis: Tatsächlich habe er sagen wollen, er lasse sich nicht behandeln wie einer, der eine Bombe werfen wolle. Entschuldigt hatte er sich bei Martina M. bis zur Gerichtsverhandlung nicht.

M. war seinerzeit gleich zur Polizei gegangen. Es gab eine Durchsuchung bei Adrian K. – ohne Bombenfund, versteht sich. Der Richter veurteilte ihn zu einer Geldstrafe: 400 Euro muss der erwerbslose Mann wegen Beleidigung und Bedrohung zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

 




Pärchen im Dauer-Clinch: Strafrichter als „Therapeut“

von Andreas Milk
Der Strafrichter als Paartherapeut: Das ist vielleicht keine so gute Idee. Dennoch  haben Vorkommnisse zwischen dem Bergkamener Malik T. (Namen geändert) und seiner aktuellen Jetzt-doch-wieder-Freundin Maria F. schon mehrfach Stoff für hiesige Juristen geboten. Jetzt war es wieder so weit: Malik T. war im Kamener Amtsgericht wegen drei Fällen von Körperverletzung angeklagt.

Losgegangen war alles an einem Tag im vergangenen Juli mit einem Besuch der Kaufland-Filiale in Bergkamen-Rünthe. Dort soll T. Maria F. – die zu dem Zeitpunkt seine „Ex“ war – gekniffen und ihr dadurch ein Hämatom zugefügt haben; später, auf der gemeinsamen Autofahrt zu Maria F.s Wohnung, habe er ihr mit einem Handykabel auf den Oberschenkel geschlagen; noch später, in der Wohnung, habe er sie geschubst, ihr ein Kissen aufs Gesicht gedrückt und gedroht, sie umzubringen.

Immerhin die Sache im Kaufland gab Malik T. ohne Umschweife zu. Allerdings: Er habe Maria F. nicht weh tun wollen – sondern „klar machen, dass es reicht“. Schon vorher hatte es zwischen den beiden gekracht, und dieser Streit setzte sich in dem Supermarkt fort. Für T. war das besonders belastend, weil er früher dort gearbeitet hat. Kollegen hätten ihn also wiedererkennen können. Im Auto habe er Maria F. dann bloß beruhigen wollen, damit sie durch ihr aufgekratztes Verhalten keinen Unfall auslöst. In ihrer Wohnung schließlich sei sie ausgerutscht und mit dem Becken gegen eine Couch geprallt.

Und heute, sieben Monate danach? „Wir sind auf dem besten Weg, dass es wieder perfekt läuft“, sagt Malik T. Auch Maria F., die ja gegen T. Anzeige erstattet hatte, meint: „Wir sind auf dem Weg der Besserung.“ Malik T. sei an und für sich ein toller, fürsorglicher Mensch – aber einer, „der blitzschnell zu ’nem Monster werden kann“. Sie wolle ihn nicht bestraft sehen, sondern, dass er Hilfe kriege.

Auch Malik T. ist bewusst, dass was passieren muss. Er suche nach einem Therapeuten. Einen Termin zu bekommen, sei schwierig. Der Richter empfahl ihm, es beim Verein „Die Brücke“ in Dortmund zu versuchen: Er hat Präventionsangebote für Männer mit Hang zur Gewalt. Strafrechtlich ist der Fall erledigt, sobald Malik T. als Buße 1.000 Euro an die Westfälischen Kinderdörfer gezahlt hat. Das Verfahren wird dann eingestellt. Sollte er das nicht hinkriegen, wird es brenzlig. Auch aus einem früheren Prozess ist noch eine Geldstrafe auf Bewährung in der Welt. Sie könnte zusätzlich drohen, falls T. die Zahlung der Buße vermasselt.




Schläge im Nordberg-Stadion: 4.000 Euro Geldstrafe

von Andreas Milk
Sport kann verbinden – oder das Gegenteil bewirken. Ein Vorfall im Bergkamener Nordberg-Stadion vergangenen April brachte Kaya M. (32, Namen geändert) eine Anklage wegen Körperverletzung. Er und der Geschädigte, Sedat O. (35),  waren früher befreundet. Sie spielten in derselben Mannschaft. Eines Tages wollte M. wechseln. „Seitdem war Sedat gegen mich“, erzählte er dem Kamener Strafrichter – so sehr, dass Sedat O. ihn an jenem Apriltag im Vorbeigehen beleidigt, später dann auch noch zu Unrecht eines Angriffs beschuldigt habe.

Kaya M. – so O.s Vorwurf – habe ihm zwei Mal auf den Hinterkopf geschlagen. Bei seiner Zeugenvernehmung gab Sedat O. zu, sich auch selbst daneben benommen zu haben. Er habe seinen Ex-Freund auf Türkisch einen Bastard genannt („ein bisschen laut gedacht“) und vor ihm auf den Boden gespuckt. M. habe dann eben mit den Schlägen gegen O.s Kopf reagiert. Das, betont O., sei ihm zu weit gegangen: „Ich habe mich noch nie im Leben geschlagen.“ Er erstattete gegen Kaya M. Anzeige. Die habe er später, als sich die Gemüter beruhigt hatten, zurücknehmen wollen. Aber das Verfahren lief – und ließ sich nicht einfach stoppen.

Ein Zeuge, der damals mit seiner Familie das Stadion besuchte, beschrieb das Ganze mit Worten wie Gemenge, Tumult, Rangelei – weit entfernt von allem Dramatischen. Er selbst sei dazwischen gegangen, weil er sein kleines Kind dabei gehabt habe. Beide Männer – Kaya M. und Sedat O. – hätten sofort Ruhe gegeben, als er sie auf die Anwesenheit seines Sprösslings hinwies. Mit dabei war im Stadion auch Kaya M.s Frau. Sie hat als Angehörige ein Zeugnisverweigerungsrecht und blieb dem Gerichtstermin fern.

Heikel für M.: Es gibt eine Vorstrafe wegen Körperverletzung. Erst im April 2024 war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Davon, dass er auch im Nordbergstadion wieder gewalttätig wurde, war der Richter überzeugt. Das Urteil: wieder eine Geldstrafe, 80 Tagessätze à 50 Euro. Sollte M. nochmal rückfällig werden, droht eine Freiheitsstrafe.

 




Geburtsjahr des Angeklagten: Um 1385 herum

von Andreas Milk
Die Kundschaft der Strafrichter im Amtsgericht Kamen ist bunt gemischt – und sie bringt immer mal Einblicke in fremde Sitten und Gebräuche. So war es jetzt im Fall von Ahmad N. (Namen geändert), einem jungen Bergkamener. Seit drei Jahren lebt der Afghane in Deutschland, ohne seine Familie. Strafbar gemacht haben soll er sich im September 2023. Da legte er laut Anklage den deutschen Behörden ein falsches, weil verändertes afghanisches Personaldokument vor. Die Fälschung betraf das Geburtsjahr. Der afghanische Kalender hinkt sozusagen dem gregorianischen etwa 621 Jahre hinterher. Entsprechend weist das afghanische Dokument für Ahmad N. ein Geburtsdatum um 1385 herum aus. Nach deutscher Aktenlage ist er 2005 zur Welt gekommen. Er selbst sagt, dass er 2007 geboren sei.

Reichlich Verwirrung also. N. gibt an, er habe das Ausweispapier in seinem Herkunftsland von einem Angehörigen bekommen und nie Probleme damit gehabt. Den – aus seiner Sicht falschen – Eintrag seines Geburtsjahrs bei den deutschen Ausländerbehörden habe er wegen mangelnder Sprachkenntnis nicht korrigieren lassen. „Alles ’n bisschen merkwürdig“, fasste die Vertreterin der Staatsanwaltschaft den Fall zusammen. Das Verfahren wurde eingestellt – fertig. N. hat niemandem was getan. Er hat seinen Job als Lagerhelfer Ende Januar bei einer Kündigungswelle seiner Firma verloren. Er hat aber was Neues in Aussicht und will seine Familie in Afghanistan weiter mit Geld unterstützen.

Weit weniger kompliziert: Der Fall von Layla B. (20), die aus Syrien stammt und ebenfalls in Bergkamen zuhause ist. Die Berufsschülerin war im Frühjahr 2025 zwei Mal beim Schwarzfahren erwischt worden: einmal im VKU-Bus der Linie S40 auf dem Weg zur Haltestelle Wellenbad, einmal in einem Zug der Eurobahn zwischen Dortmund und Hamm. Den ohnehin kaum zu leugnenden Vorwurf gab die junge Frau unumwunden zu. Es habe Probleme bei der Beschaffung eines Deutschlandtickets gegeben. „Sie müssen sich kümmern“, mahnte die Anklagevertreterin. Das Urteil für Layla B.: Sie muss einen Nachmittagskurs absolvieren, der ihr die Notwendigkeit bestimmter Regeln nochmal verdeutlicht. Sie akzeptierte.




Anklage: Nachbarin beschimpft und bespuckt

von Andreas Milk
Tja, wer hat denn nun Quatsch erzählt vor dem Kamener Strafrichter – der angeklagte Markus K. (24, Namen geändert) oder die Zeugin Martina P. (59)? Vor einem Mehrfamilienhaus in Bergkamen-Rünthe soll K. die Frau am Morgen des 7. Oktober 2024 eine Schlampe genannt und sie angespuckt haben. Er selbst sagt: Stimmt nicht.

In besagtem Haus wohnt außer Martina P. auch Markus K.s Freundin. Er selbst wiederum lebt bei seiner Großmutter. Zwischen Martina P. und K.s Freundin gab und gibt es – vorsichtig gesagt – Spannungen. Die jüngere Frau sieht sich durch Martina P. haltlosen Anschuldigungen ausgesetzt, die sogar zu einer Kündigung ihrer Wohnung durch die UKBS führten. Diese Kündigung wurde später zurückgenommen; die Kreis-Baugesellschaft klappte die Akte zu. Von einer Befriedung der Situation kann aber keine Rede sein.

Zurück zum 7. Oktober 2024: Martina P. sagt, Markus K. habe an jenem Morgen sein Fahrrad aus dem Keller geholt, sie bei der Gelegenheit an der Haustür beschimpft und bespuckt, und zwar ausdrücklich mit dem Hinweis, sie habe ja nun niemanden als Zeugen dafür. K. bestreitet nicht nur die Tat an sich – er sagt sogar: Er habe gar nicht bei seiner Freundin übernachtet, sondern – wie immer – bei der Großmutter. Und von dort aus sei er an dem Tag auch – wie immer – mit dem Rad zur Arbeit gefahren. Sein Arbeitgeber bestätigt schriftlich: Markus K. habe seinen Dienst am 7. Oktober pünktlich um 6.50 Uhr begonnen. Die Spuck-Attacke soll gegen 6.40 Uhr gewesen sein, die Polizei protokollierte einen Anruf gegen 6.45 Uhr.

Es passt also alles nicht zusammen. Andererseits: Warum sollte Martina P. den Vorfall erfunden haben, wissend, dass falsche Beschuldigungen strafbar sind? „Sie tyrannisieren mich immer noch“, sagte sie mit Blick auf K. und seine Freundin.

Im Zweifel für den Angeklagten: Markus K. wurde freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse – die „Allgemeinheit“. Im besten Fall findet nun eine der beiden Frauen rasch eine neue Wohnung.

 




Flatterhafter Führerschein: Ehemann verurteilt

von Andreas Milk
Vor wenigen Wochen hatte die Bergkamenerin Simone T. (36, Namen geändert) auf der Anklagebank vor dem Kamener Strafrichter gesessen: Sie soll zugelassen haben, dass ihr Mann ihren Audi fuhr, obwohl er keine Fahrerlaubnis besaß. Das Verfahren wurde eingestellt, weil sie vom Führerscheinentzug des Mannes tatsächlich nichts gewusst hatte. Jetzt musste sich Jan T. (33) selbst verantworten, weil er ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren war und auch noch Unfallflucht begangen haben soll.

Die Probleme begannen mit einem Unfall, in den Jan T. am Morgen des 2. Mai 2025 auf der Töddinghauser Straße verwickelt war. Ein Linienbus der VKU erwischte den Audi. Der Busfahrer fuhr einige Meter weiter, weil er sonst den Verkehr lahmgelegt hätte, hielt an und verständigte die Polizei. Jan T., in eine andere Richtung unterwegs als der Bus, stoppte zwar und sprach am Busbahnhof andere VKU-Fahrer an. Er setzte sich dann aber wieder ins Auto, parkte nach einigen Metern und ging zu Fuß nach Hause. Da traf ihn später die Polizei an. T. sagte den Beamten, seinen Führerschein habe er vor einer Weile im Urlaub verklüngelt.

Tatsächlich hätte er laut Aktenlage nicht fahren dürfen. Strittig ist, ob ihn die Behördenpost, in der genau das drin stand, auch erreicht hatte. Amtliche Schreiben gingen unter anderem an eine Adresse in Ostfriesland. Dort wohnt T.s Mutter – aber nicht T. selbst.

Der Führerschein sei in Händen von Jan T. „ein flatterhafter Geselle“, formulierte der Richter. T. machte vor Gericht keine Angaben – sein gutes Recht als Angeklagter. Es gibt Vorstrafen wegen Betrugs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Sein Verteidiger forderte Freispruch: Weder vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis sei diesmal seinem Mandanten nachzuweisen noch eine Unfallflucht. T. sei vielmehr davon ausgegangen, dass der Busfahrer getürmt sei.

Der Richter verhängte eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 40 Euro. Ganz sicher habe T. gewusst, dass er hinterm Steuer des Audis nicht sitzen durfte. Und auch die Unfallflucht sei erfüllt – schlicht, weil T. nicht am Unfallort geblieben sei.




Zwei Männer, Alkohol, zwei Unfälle – zwei Anklagen

von Andreas Milk
Ein Mann, Alkohol, ein Auto: Diese Kombination hat schon zu unzähligen Verfahren vor dem Amtsgericht geführt. Diesen Dienstag gab es gleich zwei solche Fälle. In Kamen auf der Hochstraße war ein Mann (1,52 Promille) in ein wartendes Auto gekracht; in Bergkamen rammte ein Mann (1,39 Promille) ein Müllfahrzeug und beging dann auch noch Unfallflucht, indem er seine Fahrt in Richtung Arbeitsplatz fortsetzte.

Die Sache auf der Kamener Hochstraße passierte am 3. August 2025, gegen zwei Uhr in der Frühe. Schadenshöhe: mehr als 5.000 Euro. Im gegnerischen Fahrzeug saßen zwei Frauen. Beide blieben unverletzt. Seinen Führerschein – und deshalb auch seinen Job – ist der Mann seit dem Unfall natürlich los. Mindestens acht Monate bleibt das auch noch so, entschied der Richter. Er verurteilte den Bürgergeldbezieher außerdem zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro. Kostspielig dürfte auch noch die Medizinisch-Psychologische Untersuchung werden, welche die Straßenverkehrsbehörde sehr wahrscheinlich einfordert, bevor sie wieder eine Fahrerlaubnis erteilt.

Bei dem Bergkamener Unfallfahrer handelt es sich um einen Mann, der mit Alkohol leidvolle Erfahrungen gemacht hat: Er ist Alkoholiker, war 20 Jahre trocken. Am Morgen des 7. Juli, gegen sieben Uhr, passierte ihm die „Begegnung“ mit dem Müllwagen. Und er zog schon vor dem Gerichtstermin Konsequenzen: Im November begann er eine stationäre Therapie, die in einigen Tagen endet. „Klasse, dass Sie was tun“, fand der Richter – selbstverständlich sei das bei der Gerichtskundschaft nicht. Neben einer ebenfalls achtmonatigen Sperre gab es eine Geldstrafe: 60 Tagessätze à 90 Euro. Die Höhe der einzelnen Tagessätze hängt am Einkommen: Der Mann hat einen gut bezahlten Job – was die Strafe hoch treibt, die Chance auf ein straffreies weiteres Leben aber erfahrungsgemäß deutlich vergrößert.