Pärchen im Dauer-Clinch: Strafrichter als „Therapeut“

von Andreas Milk
Der Strafrichter als Paartherapeut: Das ist vielleicht keine so gute Idee. Dennoch  haben Vorkommnisse zwischen dem Bergkamener Malik T. (Namen geändert) und seiner aktuellen Jetzt-doch-wieder-Freundin Maria F. schon mehrfach Stoff für hiesige Juristen geboten. Jetzt war es wieder so weit: Malik T. war im Kamener Amtsgericht wegen drei Fällen von Körperverletzung angeklagt.

Losgegangen war alles an einem Tag im vergangenen Juli mit einem Besuch der Kaufland-Filiale in Bergkamen-Rünthe. Dort soll T. Maria F. – die zu dem Zeitpunkt seine „Ex“ war – gekniffen und ihr dadurch ein Hämatom zugefügt haben; später, auf der gemeinsamen Autofahrt zu Maria F.s Wohnung, habe er ihr mit einem Handykabel auf den Oberschenkel geschlagen; noch später, in der Wohnung, habe er sie geschubst, ihr ein Kissen aufs Gesicht gedrückt und gedroht, sie umzubringen.

Immerhin die Sache im Kaufland gab Malik T. ohne Umschweife zu. Allerdings: Er habe Maria F. nicht weh tun wollen – sondern „klar machen, dass es reicht“. Schon vorher hatte es zwischen den beiden gekracht, und dieser Streit setzte sich in dem Supermarkt fort. Für T. war das besonders belastend, weil er früher dort gearbeitet hat. Kollegen hätten ihn also wiedererkennen können. Im Auto habe er Maria F. dann bloß beruhigen wollen, damit sie durch ihr aufgekratztes Verhalten keinen Unfall auslöst. In ihrer Wohnung schließlich sei sie ausgerutscht und mit dem Becken gegen eine Couch geprallt.

Und heute, sieben Monate danach? „Wir sind auf dem besten Weg, dass es wieder perfekt läuft“, sagt Malik T. Auch Maria F., die ja gegen T. Anzeige erstattet hatte, meint: „Wir sind auf dem Weg der Besserung.“ Malik T. sei an und für sich ein toller, fürsorglicher Mensch – aber einer, „der blitzschnell zu ’nem Monster werden kann“. Sie wolle ihn nicht bestraft sehen, sondern, dass er Hilfe kriege.

Auch Malik T. ist bewusst, dass was passieren muss. Er suche nach einem Therapeuten. Einen Termin zu bekommen, sei schwierig. Der Richter empfahl ihm, es beim Verein „Die Brücke“ in Dortmund zu versuchen: Er hat Präventionsangebote für Männer mit Hang zur Gewalt. Strafrechtlich ist der Fall erledigt, sobald Malik T. als Buße 1.000 Euro an die Westfälischen Kinderdörfer gezahlt hat. Das Verfahren wird dann eingestellt. Sollte er das nicht hinkriegen, wird es brenzlig. Auch aus einem früheren Prozess ist noch eine Geldstrafe auf Bewährung in der Welt. Sie könnte zusätzlich drohen, falls T. die Zahlung der Buße vermasselt.




Schläge im Nordberg-Stadion: 4.000 Euro Geldstrafe

von Andreas Milk
Sport kann verbinden – oder das Gegenteil bewirken. Ein Vorfall im Bergkamener Nordberg-Stadion vergangenen April brachte Kaya M. (32, Namen geändert) eine Anklage wegen Körperverletzung. Er und der Geschädigte, Sedat O. (35),  waren früher befreundet. Sie spielten in derselben Mannschaft. Eines Tages wollte M. wechseln. „Seitdem war Sedat gegen mich“, erzählte er dem Kamener Strafrichter – so sehr, dass Sedat O. ihn an jenem Apriltag im Vorbeigehen beleidigt, später dann auch noch zu Unrecht eines Angriffs beschuldigt habe.

Kaya M. – so O.s Vorwurf – habe ihm zwei Mal auf den Hinterkopf geschlagen. Bei seiner Zeugenvernehmung gab Sedat O. zu, sich auch selbst daneben benommen zu haben. Er habe seinen Ex-Freund auf Türkisch einen Bastard genannt („ein bisschen laut gedacht“) und vor ihm auf den Boden gespuckt. M. habe dann eben mit den Schlägen gegen O.s Kopf reagiert. Das, betont O., sei ihm zu weit gegangen: „Ich habe mich noch nie im Leben geschlagen.“ Er erstattete gegen Kaya M. Anzeige. Die habe er später, als sich die Gemüter beruhigt hatten, zurücknehmen wollen. Aber das Verfahren lief – und ließ sich nicht einfach stoppen.

Ein Zeuge, der damals mit seiner Familie das Stadion besuchte, beschrieb das Ganze mit Worten wie Gemenge, Tumult, Rangelei – weit entfernt von allem Dramatischen. Er selbst sei dazwischen gegangen, weil er sein kleines Kind dabei gehabt habe. Beide Männer – Kaya M. und Sedat O. – hätten sofort Ruhe gegeben, als er sie auf die Anwesenheit seines Sprösslings hinwies. Mit dabei war im Stadion auch Kaya M.s Frau. Sie hat als Angehörige ein Zeugnisverweigerungsrecht und blieb dem Gerichtstermin fern.

Heikel für M.: Es gibt eine Vorstrafe wegen Körperverletzung. Erst im April 2024 war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Davon, dass er auch im Nordbergstadion wieder gewalttätig wurde, war der Richter überzeugt. Das Urteil: wieder eine Geldstrafe, 80 Tagessätze à 50 Euro. Sollte M. nochmal rückfällig werden, droht eine Freiheitsstrafe.

 




Geburtsjahr des Angeklagten: Um 1385 herum

von Andreas Milk
Die Kundschaft der Strafrichter im Amtsgericht Kamen ist bunt gemischt – und sie bringt immer mal Einblicke in fremde Sitten und Gebräuche. So war es jetzt im Fall von Ahmad N. (Namen geändert), einem jungen Bergkamener. Seit drei Jahren lebt der Afghane in Deutschland, ohne seine Familie. Strafbar gemacht haben soll er sich im September 2023. Da legte er laut Anklage den deutschen Behörden ein falsches, weil verändertes afghanisches Personaldokument vor. Die Fälschung betraf das Geburtsjahr. Der afghanische Kalender hinkt sozusagen dem gregorianischen etwa 621 Jahre hinterher. Entsprechend weist das afghanische Dokument für Ahmad N. ein Geburtsdatum um 1385 herum aus. Nach deutscher Aktenlage ist er 2005 zur Welt gekommen. Er selbst sagt, dass er 2007 geboren sei.

Reichlich Verwirrung also. N. gibt an, er habe das Ausweispapier in seinem Herkunftsland von einem Angehörigen bekommen und nie Probleme damit gehabt. Den – aus seiner Sicht falschen – Eintrag seines Geburtsjahrs bei den deutschen Ausländerbehörden habe er wegen mangelnder Sprachkenntnis nicht korrigieren lassen. „Alles ’n bisschen merkwürdig“, fasste die Vertreterin der Staatsanwaltschaft den Fall zusammen. Das Verfahren wurde eingestellt – fertig. N. hat niemandem was getan. Er hat seinen Job als Lagerhelfer Ende Januar bei einer Kündigungswelle seiner Firma verloren. Er hat aber was Neues in Aussicht und will seine Familie in Afghanistan weiter mit Geld unterstützen.

Weit weniger kompliziert: Der Fall von Layla B. (20), die aus Syrien stammt und ebenfalls in Bergkamen zuhause ist. Die Berufsschülerin war im Frühjahr 2025 zwei Mal beim Schwarzfahren erwischt worden: einmal im VKU-Bus der Linie S40 auf dem Weg zur Haltestelle Wellenbad, einmal in einem Zug der Eurobahn zwischen Dortmund und Hamm. Den ohnehin kaum zu leugnenden Vorwurf gab die junge Frau unumwunden zu. Es habe Probleme bei der Beschaffung eines Deutschlandtickets gegeben. „Sie müssen sich kümmern“, mahnte die Anklagevertreterin. Das Urteil für Layla B.: Sie muss einen Nachmittagskurs absolvieren, der ihr die Notwendigkeit bestimmter Regeln nochmal verdeutlicht. Sie akzeptierte.




Anklage: Nachbarin beschimpft und bespuckt

von Andreas Milk
Tja, wer hat denn nun Quatsch erzählt vor dem Kamener Strafrichter – der angeklagte Markus K. (24, Namen geändert) oder die Zeugin Martina P. (59)? Vor einem Mehrfamilienhaus in Bergkamen-Rünthe soll K. die Frau am Morgen des 7. Oktober 2024 eine Schlampe genannt und sie angespuckt haben. Er selbst sagt: Stimmt nicht.

In besagtem Haus wohnt außer Martina P. auch Markus K.s Freundin. Er selbst wiederum lebt bei seiner Großmutter. Zwischen Martina P. und K.s Freundin gab und gibt es – vorsichtig gesagt – Spannungen. Die jüngere Frau sieht sich durch Martina P. haltlosen Anschuldigungen ausgesetzt, die sogar zu einer Kündigung ihrer Wohnung durch die UKBS führten. Diese Kündigung wurde später zurückgenommen; die Kreis-Baugesellschaft klappte die Akte zu. Von einer Befriedung der Situation kann aber keine Rede sein.

Zurück zum 7. Oktober 2024: Martina P. sagt, Markus K. habe an jenem Morgen sein Fahrrad aus dem Keller geholt, sie bei der Gelegenheit an der Haustür beschimpft und bespuckt, und zwar ausdrücklich mit dem Hinweis, sie habe ja nun niemanden als Zeugen dafür. K. bestreitet nicht nur die Tat an sich – er sagt sogar: Er habe gar nicht bei seiner Freundin übernachtet, sondern – wie immer – bei der Großmutter. Und von dort aus sei er an dem Tag auch – wie immer – mit dem Rad zur Arbeit gefahren. Sein Arbeitgeber bestätigt schriftlich: Markus K. habe seinen Dienst am 7. Oktober pünktlich um 6.50 Uhr begonnen. Die Spuck-Attacke soll gegen 6.40 Uhr gewesen sein, die Polizei protokollierte einen Anruf gegen 6.45 Uhr.

Es passt also alles nicht zusammen. Andererseits: Warum sollte Martina P. den Vorfall erfunden haben, wissend, dass falsche Beschuldigungen strafbar sind? „Sie tyrannisieren mich immer noch“, sagte sie mit Blick auf K. und seine Freundin.

Im Zweifel für den Angeklagten: Markus K. wurde freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse – die „Allgemeinheit“. Im besten Fall findet nun eine der beiden Frauen rasch eine neue Wohnung.

 




Flatterhafter Führerschein: Ehemann verurteilt

von Andreas Milk
Vor wenigen Wochen hatte die Bergkamenerin Simone T. (36, Namen geändert) auf der Anklagebank vor dem Kamener Strafrichter gesessen: Sie soll zugelassen haben, dass ihr Mann ihren Audi fuhr, obwohl er keine Fahrerlaubnis besaß. Das Verfahren wurde eingestellt, weil sie vom Führerscheinentzug des Mannes tatsächlich nichts gewusst hatte. Jetzt musste sich Jan T. (33) selbst verantworten, weil er ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren war und auch noch Unfallflucht begangen haben soll.

Die Probleme begannen mit einem Unfall, in den Jan T. am Morgen des 2. Mai 2025 auf der Töddinghauser Straße verwickelt war. Ein Linienbus der VKU erwischte den Audi. Der Busfahrer fuhr einige Meter weiter, weil er sonst den Verkehr lahmgelegt hätte, hielt an und verständigte die Polizei. Jan T., in eine andere Richtung unterwegs als der Bus, stoppte zwar und sprach am Busbahnhof andere VKU-Fahrer an. Er setzte sich dann aber wieder ins Auto, parkte nach einigen Metern und ging zu Fuß nach Hause. Da traf ihn später die Polizei an. T. sagte den Beamten, seinen Führerschein habe er vor einer Weile im Urlaub verklüngelt.

Tatsächlich hätte er laut Aktenlage nicht fahren dürfen. Strittig ist, ob ihn die Behördenpost, in der genau das drin stand, auch erreicht hatte. Amtliche Schreiben gingen unter anderem an eine Adresse in Ostfriesland. Dort wohnt T.s Mutter – aber nicht T. selbst.

Der Führerschein sei in Händen von Jan T. „ein flatterhafter Geselle“, formulierte der Richter. T. machte vor Gericht keine Angaben – sein gutes Recht als Angeklagter. Es gibt Vorstrafen wegen Betrugs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Sein Verteidiger forderte Freispruch: Weder vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis sei diesmal seinem Mandanten nachzuweisen noch eine Unfallflucht. T. sei vielmehr davon ausgegangen, dass der Busfahrer getürmt sei.

Der Richter verhängte eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 40 Euro. Ganz sicher habe T. gewusst, dass er hinterm Steuer des Audis nicht sitzen durfte. Und auch die Unfallflucht sei erfüllt – schlicht, weil T. nicht am Unfallort geblieben sei.




Zwei Männer, Alkohol, zwei Unfälle – zwei Anklagen

von Andreas Milk
Ein Mann, Alkohol, ein Auto: Diese Kombination hat schon zu unzähligen Verfahren vor dem Amtsgericht geführt. Diesen Dienstag gab es gleich zwei solche Fälle. In Kamen auf der Hochstraße war ein Mann (1,52 Promille) in ein wartendes Auto gekracht; in Bergkamen rammte ein Mann (1,39 Promille) ein Müllfahrzeug und beging dann auch noch Unfallflucht, indem er seine Fahrt in Richtung Arbeitsplatz fortsetzte.

Die Sache auf der Kamener Hochstraße passierte am 3. August 2025, gegen zwei Uhr in der Frühe. Schadenshöhe: mehr als 5.000 Euro. Im gegnerischen Fahrzeug saßen zwei Frauen. Beide blieben unverletzt. Seinen Führerschein – und deshalb auch seinen Job – ist der Mann seit dem Unfall natürlich los. Mindestens acht Monate bleibt das auch noch so, entschied der Richter. Er verurteilte den Bürgergeldbezieher außerdem zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro. Kostspielig dürfte auch noch die Medizinisch-Psychologische Untersuchung werden, welche die Straßenverkehrsbehörde sehr wahrscheinlich einfordert, bevor sie wieder eine Fahrerlaubnis erteilt.

Bei dem Bergkamener Unfallfahrer handelt es sich um einen Mann, der mit Alkohol leidvolle Erfahrungen gemacht hat: Er ist Alkoholiker, war 20 Jahre trocken. Am Morgen des 7. Juli, gegen sieben Uhr, passierte ihm die „Begegnung“ mit dem Müllwagen. Und er zog schon vor dem Gerichtstermin Konsequenzen: Im November begann er eine stationäre Therapie, die in einigen Tagen endet. „Klasse, dass Sie was tun“, fand der Richter – selbstverständlich sei das bei der Gerichtskundschaft nicht. Neben einer ebenfalls achtmonatigen Sperre gab es eine Geldstrafe: 60 Tagessätze à 90 Euro. Die Höhe der einzelnen Tagessätze hängt am Einkommen: Der Mann hat einen gut bezahlten Job – was die Strafe hoch treibt, die Chance auf ein straffreies weiteres Leben aber erfahrungsgemäß deutlich vergrößert.

 




Ungleiche Betrugsopfer: Jobcenter und Heizölfirma geprellt

von Andreas Milk
Der eine hatte das Jobcenter betrogen, indem er eine Mitteilung an die Behörde unterließ. Der andere hatte für sein Mietshaus 2.000 Liter Heizöl bezogen, obwohl er dafür längst kein Geld mehr besaß. Beide Bergkamener haben gemeinsam, dass ihnen ihr Leben über den Kopf gewachsen war – und dass sie jetzt als Angeklagte vor dem Kamener Strafrichter saßen.

Von Februar bis April 2025 bekam der damalige Bürgergeldbezieher Jochen T. (Namen geändert) vom Jobcenter insgesamt gut 3.600 Euro. Zu Unrecht, sagt die Staatsanwaltschaft – sie warf T. vor, eine Arbeitsaufnahme verschwiegen zu haben. Das Ganze kam raus durch eine Kontrollmitteilung des Sozialversicherungsträgers Mitte März. Eine Mitarbeiterin des Jobcenters erklärte dem Richter, Jochen T. habe zwar mal telefonisch eine Arbeitsunfähigkeit mitgeteilt. Von einer neuen Arbeit dagegen sei sicherlich nicht die Rede gewesen. T. sagt: Er sei sich keines Fehlers bewusst. Und er sei davon ausgegangen, dass sein neuer Chef das Jobcenter informiert. Schlüssig wirkte das alles nicht. T. scheint psychische Probleme zu haben, sprach auch selbst von einer Art Burn-out. Er muss jetzt eine Geldstrafe zahlen: 70 Tagessätze à 60 Euro.

Ganz andere Sorgen als der – inzwischen wieder recht gut verdienende – Jochen T. hat der Bergkamener Murat H.: Seit der Corona-Zeit gibt es finanzielle Probleme. Die sind massiv. H. scheiterte mit Geschäften über Masken und Medizinprodukte. Und er hatte Verpflichtungen. Im Frühherbst 2024 musste er für ein Haus, das auf dem Papier seiner Frau gehört, Heizöl ordern: Die Mieter sollten im nahenden Winter schließlich nicht frieren müssen. Eine Firma lieferte den Brennstoff für rund 2.000 Euro, H. zahlte mit Girokarte im Lastschriftverfahren. Nach einigen Tagen jedoch verschwand das Geld wieder vom Konto der Heizölfirma: H.s Bank hatte es zurückgeholt. Das Finanzamt hatte vorher bereits eine fünstellige Schuld abgebucht. Es sei einfach alles zusammengebrochen, erklärte H.s Anwalt. Sein Mandant habe die Lage nicht mehr überblickt. Es läuft ein Verfahren zur Privatinsolvenz.

Dass H. in einer miesen Lage war, erkannte der Richter an. Aber es half nichts – Betrug war es eben juristisch gesehen doch. Das Urteil auch hier: eine Geldstrafe. 90 Tagessätze à 20 Euro muss Murat H. zahlen.

 




Reingeritten von Mann und Sohn: Frauen vor Gericht

von Andreas Milk
Zwei Männer bauen Mist – und zwei Frauen landen dafür auf der Anklagebank. So war es jetzt im Kamener Amtsgericht: Eine Bergkamenerin wurde beschuldigt, eine Autofahrt ihres Mannes zugelassen zu haben, obwohl er keinen Führerschein besaß; die zweite Frau war selbst in einem Wagen unterwegs gewesen – ohne Haftpflichtversicherung.

Im Fall des fehlenden Führerscheins erklärte Simone T. (36, Namen geändert): Dass ihr Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, habe sie nicht gewusst. Und das stimmte anscheinend auch. Ihr Mann jedenfalls, als Zeuge geladen, bestätigte die Angaben von Simone T. mit Nachdruck. Er wird später selbst noch einen Prozess bekommmen. Am 2. Mai 2025 war er im Audi seiner Frau – die auch keinen Führerschein hat und den Wagen als Geschenk von der Oma bekam – auf der Töddinghauser Straße mit einem Linienbus zusammengestoßen. Danach soll er getürmt sein. Er behauptet allerdings: Der Busfahrer sei abgehauen. Fest steht: Fahren durfte Simone T.s Mann seit Juli 2017 nicht mehr. Kennen gelernt hat sich das Paar 2018. Der Besitz oder Nicht-Besitz eines gültigen „Lappens“ war in der Ehe anscheinend nie ein Thema. Nach dem Unfall mit dem Bus sei sie über die Ermittlungen der Polizei einigermaßen baff gewesen, sagte Simone T. Das Verfahren gegen sie wurde eingestellt. Das Paar nutzt inzwischen E-Bikes statt Omas Geschenk. Im Februar hat der Mann seinen Gerichtstermin.

Und was die Sache mit der fehlenden Haftpflichtversicherung betrifft: Dabei ging es um die 40-jährige Altenpflegerin Jessica F. und eine Autofahrt am Morgen des 28. März vorigen Jahres. Sie endete mit einem Unfall. Schaden am gegnerischen Fahrzeug: mehr als 8.700 Euro. Jessica F. berichtete, um die Versicherung hätte sich ihr Sohn kümmern sollen. Doch der leitete Mutters Geld nicht wie verabredet an das Versicherungsunternehmen weiter. Konsequenz: Der Versicherungsschutz erlosch. F. wurde zu einer geringen Geldstrafe verurteilt: 20 Tagessätze à 25 Euro wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Sie hätte sich halt kümmern müssen, fand der Richter. Von einem einmonatigen Fahrverbot – gefordert vom Vertreter der Staatsanwaltschaft – sah er aber ab. Denn das hätte F. vor ein Riesenproblem im Job gestellt. Neben der Geldstrafe muss sie obendrein für den Unfallschaden zahlen.

 




Avancen vom Vermieter: Altenpflegerin bedrängt und beschuldigt

von Andreas Milk
Yasemin H. (45, Name geändert) ist Altenpflegerin. Unter Hinweis auf diesen Beruf hatte sie per Inserat nach einer Wohnung gesucht. In Bergkamen wurde sie fündig. Ihr Vermieter allerdings, ein Mann um die 80, knüpfte an die Wohnungsvergabe Erwartungen, die ganz und gar nicht angemessen waren – die aber letztlich Yasemin H. eine Anklage wegen Betrugs einbrachten. Verhandelt wurde darüber jetzt im Kamener Amtsgericht. Der Vorwurf in der Anklageschrift: Yasemin H. soll im März vorigen Jahres mit dem alten Mann und dessen Frau einen Vertrag über ein Darlehen von 3.000 Euro geschlossen haben, dann jedoch die Rückzahlung der vereinbarten Monatsraten schuldig geblieben sein.

Was tatsächlich los war, machte jetzt im Prozess ihr Verteidiger deutlich. Der Vermieter habe Yasemin H. nach ihrem Einzug ins gemeinsam genutzte Haus „Avancen gemacht“ – Avancen unangenehmer Art: Er drängte sich der Frau auf. Er habe außerdem verlangt, dass sie ihre Wohnung nicht abschloss, um jederzeit bei ihr auftauchen zu können. Die 3.000 Euro habe er ihr regelrecht aufgenötigt – vermutlich, um in ihr das Gefühl auszulösen, sie schulde ihm etwas. Verbunden war das mit der Bemerkung, Yasemin H. könne das Geld sicher gut gebrauchen, und ihm selbst tue es nicht weh, darauf zu verzichten. Rechtlich gesehen: eine Schenkung. Aber als Yasemin H. ihn trotzdem weiter auf Distanz hielt, änderte sich die Tonart. Der Mann legte ihr den Darlehensvertrag vor – den sie auch bereitwillig unterschrieb.

Mit Hilfe ihrer Schwester hat sie die 3.000 Euro längst zurückgezahlt. Und dass sie es sicher nicht von dem alten Mann ergaunert hatte, davon war der Richter am Ende überzeugt, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ebenso und H.s Verteidiger erst recht. Konsequenz: Freispruch.

Auch in anderer Hinsicht hat der Fall ein Happy End: Yasemin H. hat sich verliebt und ist dieser Liebe wegen inzwischen von Bergkamen nach Kassel gezogen.

 




Nackter Hintern auf dem Rewe-Parkplatz: Geldstrafe

von Andreas Milk
Am Nachmittag des 17. Juli 2025 bekam eine Autofahrerin vor dem Rewe an der Bergkamener Präsidentenstraße etwas zu sehen, das sie nicht hatte sehen wollen: einen nackten Hintern. Der gehörte (und gehört natürlich immer noch!) dem 39-jährigen Maik E. (Name geändert). Der stand jetzt wegen Beleidigung in Kamen vor dem Amtsrichter.

Es war wohl so, dass die Autofahrerin seinerzeit etwas zu nassforsch rückwärts ausparkte. Maik E., unterwegs mit Lebensgefährtin, Kinderwagen und Kind, wähnte sich und seine Angehörigen gefährdet und suchte Streit – so schilderte es jedenfalls die Frau. Plötzlich habe er die Hose runtergezogen. „Ich kam darauf wirklich nicht klar“, erinnerte sie sich. Sie habe ihren Mann angerufen. Er habe empfohlen, die Polizei zu informieren. Die wiederum wurde wenig später im Rewe-Markt vor der Kühltheke bei Maik E. vorstellig.

Seine Freundin sagte vor Gericht, sie habe von einem blanken Hinterteil auf dem Parkplatz nichts mitbekommen, vielmehr sei sie mit ihrer kleinen Tochter beschäftigt gewesen. Maik E. selbst, im Gerichtssaal ausgesprochen freundlich und umgänglich auftretend, beteuerte, seine Hose an jenem Tag anbehalten zu haben. Gleichwohl: Es sei vielleicht etwas hitzig zugegangen, und wenn er die Frau beleidigt haben sollte, dann tue ihm das leid.

E. hat schon so allerhand im Vorstrafenregister stehen. Der nackte Hintern war nach Überzeugung des Richters nicht bloß von der Zeugin ausgedacht, sondern eine – eben nackte – Tatsache. Das Urteil: eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 10 Euro für den Bergkamener. Ein Wiedersehen ist garantiert. Es laufen schon wieder neue Verfahren gegen ihn.




„In die Köpfe schießen“: Bedrohliches per WhatsApp

von Andreas Milk
Wüst, was der 36-jährige Bergkamener Erdal R. (Name geändert) seiner Ex-Frau per WhatsApp geschrieben haben soll: zum Beispiel, dass er ihren Eltern „in die Köpfe schießen“ werde. Telefonisch habe er zudem die Frau und den gemeinsamen Sohn (12) mit dem Tod bedroht. Jetzt saß R. als Angeklagter im Kamener Amtsgericht. Und die Juristen sahen sich mit einer vollends kaputten Familie konfrontiert.

Erdal R. beteuerte, an den Vorwürfen sei nichts dran. Von den WhatsApp-Nachrichten gibt es zwar Screenshots. Aber diese Nachrichten habe seine Frau selbst fabriziert – einfach, indem sie auf seinen Laptop zugegriffen habe. Im Browser sei sein WhatsApp-Zugang hinterlegt gewesen; die Mitteilungen seien mitnichten von seinem Handy gekommen. Hintergrund des Ganzen sei der Scheidungsprozess gewesen, verbunden mit einem Sorgerechtsstreit. R.s Verteidiger sagte, die Strafanzeige wegen Bedrohung sollte seinem Mandanten zusätzlich schaden. Fotos von gemeinsamen Unternehmungen dagegen bewiesen, dass R. und sein Sohn sich gut verstehen.

Umso erstaunlicher die Aussage von R.s Ex-Frau im Prozess: Sowohl sie selbst als auch der Sohn hätten wegen R.s Ausrastern Zusammenbrüche erlitten. Darum sei der Kleine auch bereit, in dem Strafverfahren gegen den Vater auszusagen.

So weit wollten es die übrigen Prozessbeteiligten nicht kommen lassen: Das Verfahren gegen Erdal R. wurde eingestellt, mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Es herrschte Einigkeit: Die Sache weiter zu treiben, würde noch mehr Schaden anrichten. Und von einem Jungen dieses Alters einen Auftritt im Prozess gegen seinen Vater zu verlangen, wäre wohl das Letzte.