Polizisten am „Thorheim“ attackiert: Haft auf Bewährung

von Andreas Milk

Am 31. Juli 2025 machte Florian K. (Name geändert) der Polizei in Bergkamen allerhand Stress. Erst lief er mit nacktem Oberkörper durch fremde Gärten. Ein paar Stunden später – es war inzwischen etwa 19 Uhr – fiel er wieder unangenehm auf: Vor dem „Thorheim“ warf er Flaschen auf die Straße. Nächster Polizeieinsatz also – und als die beiden Streifenwagen anrückten, warf K. sich selbst auf die viel befahrene Landwehrstraße. Als die Polizisten ihn zur Seite zerrten, trat und schlug er nach ihnen. Schlimme Verletzungen gab es nicht. Eine Beamtin verzeichnete eine leichte Zerrung. K. verbrachte den Rest des Abends im Kamener Polizeigewahrsam.

Fest steht: Der 39-jährige K. ist psychisch krank. Bei einem ersten Gerichtstermin Anfang dieses Jahres hatte er noch reichlich „durch den Wind“ gewirkt. Diesmal war er aufgeräumter. In der Zwischenzeit hat er sich freiwillig in der LWL-Klinik behandeln lassen. Medikamente helfen ihm, den Alltag zu bewältigen – ohne sie würd’s nicht gehen, sagt er.  Eine psychiatrische Begutachtung ergab paranoide Schizophrenie. Früher nahm K. auch Drogen. Er hörte Stimmen und litt an Wahnvorstellungen. An den 31. Juli hat K. keine Erinnerung. Laut einem Gutachter war er nur vermindert schuldfähig.

Aber er hat Vorstrafen, unter anderem auch schon wegen Widerstands und Hausfriedensbruch. Das Kaufhaus Schnückel machte Bekanntschaft mit ihm – dort tauchte er auf und behauptete, der Laden gehöre ihm. Es gab dafür eine Bewährungsstrafe. Die Bewährungsfrist endet erst  im November 2026. Deshalb mochte der Vertreter der Staatsanwaltschaft K. nicht noch einmal davonkommen lassen: Für die Sache am „Thorheim“ wollte er K. sechs Monate hinter Gittern sehen, ohne Wenn und Aber. Der Richter entschied anders: K. habe etwas unternommen, sein Leben zu ändern. Das neue Urteil: sechs Monate Haft – aber ausgesetzt auf Bewährung. K. soll außerdem 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

 




(Zu) mildes Urteil für künftigen Soldaten

von Andreas Milk
Ein derart mildes Urteil – das sei „fast schon unangenehm“, bekannte der Kamener Jugendrichter im Fall des Bergkameners Tom L. (19, Name geändert). Der junge Mann war am 11. Oktober und am 11. November vergangenen Jahres erwischt worden, als er auf der Lessingstraße und der Jahnstraße am Steuer eines VW saß, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. In einem Fall hatte er noch ein Klappmesser dabei. Tom L. hatte früher schon ein paar Mal mit der Justiz zu tun. Und dennoch: Der Richter beließ es jetzt beim Verhängen von 35 Stunden Freizeitarbeit. Eine Führerscheinsperre gab es nicht.

Die Milde hat Gründe. Eine Mitarbeiterin der Bergkamener Jugendgerichtshilfe erklärte, sie sehe große Fortschritte bei Tom L. – er habe über sein Verhalten nachgedacht und begriffen, dass es so nicht weiter gehen könne. L. selbst sagte, er sei einfach an die falschen Leute geraten. Von denen habe er sich leiten lassen: ein Fehler. Einem von diesen falschen Leuten gehörten wohl auch der VW und das Messer.

Mitte des Jahres steht nun ein radikaler Schnitt an. L. geht nach Norddeutschland – zusammen mit seiner Mutter, die das Straucheln des Sohnes zum Anlass nimmt, ebenfalls einen Neuanfang zu wagen. Tom L., der nach der neunten Klasse von der Hauptschule abgegangen war, hat schon ein Bewerbungsgespräch mit der Bundeswehr geführt. Beim Militär will er Soldat auf Zeit sein.

Genau dieser Plan war es auch, der das Gericht zum Verzicht auf eine Führerscheinsperre bewog. Sie hätte L.s Fortkommen erschwert. Der Richter verabschiedete ihn mit dem Wunsch, L. möge nach dem Umzug keine nähere Bekanntschaft mit Gerichten im hohen Norden machen. Seine Neigung, das zu tun, was Andere sagen, könne ihm ja wenigstens beim „Bund“ von Nutzen sein.

 




Eigene Mutter beklaut: „Besoffen wie Sau“

von Andreas Milk
Acht Mal hatte die Kamenerin Maria E. (28, Namen geändert) die Kreditkartendaten ihrer Mutter benutzt, um bei Poco Kinderzimmermöbel für insgesamt 1.211 Euro zu bestellen. Die Möbel holte sie im März 2025 bei der Niederlassung in Bergkamen an der Industriestraße ab. Maria E.s Mutter Claudia D. (67) wunderte sich, dass plötzlich ihr Konto leer war und die Karte gesperrt. Sie ging zur Polizei und erstattete gegen die Tochter Anzeige.

Im Prozess vor dem Kamener Strafrichter sagte nun Maria E.: Ihre Mutter habe dem Einsatz der Karte zugestimmt. Aber diese Zustimmung – falls sie denn tatsächlich von Claudia D. geäußert wurde – fand anscheinend im Suff statt. Claudia D. hat ein Alkoholproblem. Tochter Maria schrieb im Vorfeld des Termins an den Richter: Als Claudia D. ihr Einverständnis zu dem Möbelkauf gab, sei sie „wie immer besoffen wie Sau“ gewesen. Das sagte Maria E. ihrer Mutter auch im Verhandlungssaal ins Gesicht. Die Sau allerdings ließ sie dabei weg.

Und die Mutter? Die erklärte erst, Maria E. habe ohne ihre Zustimmung gehandelt, räumte dann aber ein: Doch, es sei schon möglich, dass sie alkoholumnebelt Ja zum Möbelkauf gesagt habe und davon später nichts mehr wusste.

Aber egal: Eine Zustimmung unter solchen Bedingungen hätte Maria E. sowieso nicht ernst nehmen dürfen, fand der Richter. Er verurteilte E. zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 15 Euro. Außerdem sollen von ihr die 1.211 Euro zu Gunsten der Mutter eingezogen werden. Mit der Geldstrafe ist zugleich ein Strafbefehl gegen Marie E. erledigt, den sie vor einigen Wochen bekommen hatte, weil sie der Mutter 70 Euro aus der Spardose stahl.




Tochter düst mit E-Scooter los – Mutter wird angeklagt

von Andreas Milk
Von der Wohnung der Familie F. in Oberaden bis zu einem nahe gelegenen Kiosk sind’s rund 100 Meter. Weil ihre damals 14 Jahre alte Tochter diese Strecke im Juli 2025 mit einem nicht versicherten E-Scooter zurückgelegt hatte, stand jetzt Jasmin F. (Name geändert) in Kamen vor dem Strafrichter. Denn sie habe der Tochter die illegale Fahrt erlaubt.
Nein, habe sie nicht, erklärte Jasmin F. dem Richter. Vielmehr habe die Tochter den E-Scooter ohne Erlaubnis aus dem Keller geholt, wo er lange Zeit unbenutzt rumgestanden habe, und sei losgefahren. Das sei umso erstaunlicher gewesen, als die Jugendliche doch über ein E-Bike verfüge.

Noch im Januar dieses Jahres war Jasmin F. verurteilt worden in Zusammenhang mit einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Da hatte sie ausgesagt, das Geld für die Versicherung eines Fahrzeugs ihrem Sohn ausgehändigt zu haben – der habe es aber nicht verabredungsgemäß weitergeleitet.

Die Geschichte mit dem unversicherten E-Scooter wurde vor Gericht nun ohne Urteil abgehakt: Verfahren eingestellt. Auch ein Verfahren gegen die Tochter wurde nach Auskunft von Jasmin F. inzwischen ohne weitere Konsequenzen beendet.

 




„Arsch hoch kriegen“ – sonst droht Knast für 26-Jährige

von Andreas Milk
Das Leben der Bergkamenerin Paula M. (26, Name geändert) läuft alles andere als rund. Der Kamener Strafrichter wurde deutlich: Sie müsse „den Arsch hoch kriegen“, sonst steuere sie weiter auf einen Abgrund zu. Dieser Abgrund ist der Knast.

Die freundliche junge Frau – derzeit arbeitsuchend im Pflegebereich – hatte laut Anklage zwischen Januar und November 2024 zwölf Mal online Ware auf Rechnung bestellt und dafür die Personalien ihres Partners angegeben. Mit ihm lebte (und lebt) sie in einer Bedarfsgemeinschaft. Allein bei Thalia schlug Paula M. für gut 600 Euro zu; Zalando, Eismann und andere Lieferanten waren ebenfalls im Spiel. Unterm Strich bestellte und erhielt M. in knapp einem Jahr Dinge für 3.169 Euro.

„Ich stehe auf jeden Fall dazu“, lautete ihr Geständnis. Sie hatte zum Gerichtstermin auch einen Brief ihres Partners an den Richter mitgebracht. Darin schreibt der Mann, er bitte „von Herzen“ um eine milde Strafe für sie. Er selbst habe ihr verziehen. Dass er im Zorn Anzeige erstattet habe, bereue er jetzt.

Besonders heikel: Paula M. ist wegen Betrugs vierfach vorbestraft. Zwei Verfahren laufen noch. „Haben Sie den Wunsch, dass die Justiz Sie inhaftiert?“, fragte provokant der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Paula M. sprach von familiären Problemen. Aber, klar: „Das ist keine Entschuldigung.“

Ihr Urteil: Zehn Monate Haft – ausgesetzt zur Bewährung. Dazu kommen die Einziehung der 3.169 Euro für die betrogenen Firmen zu ihren Lasten sowie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Das vielleicht Wichtigste: Paula M. hat während der dreijährigen Bewährungsfrist einen Bewährungshelfer – oder eine -helferin -, damit sie ihren Alltag und ihr Leben wieder auf die Kette kriegt.




Crash auf der A2: Mit Glück nur ein Totalschaden

von Andreas Milk
Was hat er denn nun genau gesagt: dass er eingeschlafen sei (im Sinne von „kurz weggenickt“) – oder, dass er geschlafen habe (im Sinne von „nicht aufgepasst“)? Um diese Frage ging es beim Strafprozess um einen Unfall auf der A2. In der Nacht zum 13. September 2025 krachte der Werner Autofahrer Lars M. (29, Name geändert) mit seinem BMW in den Toyota einer 20-jährigen Bergkamenerin. Ein Glück, dass der Frau nichts passierte. Der Toyota hatte einen Totalschaden.

Lars M. bekam eine Anklage wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass er trotz Übermüdung unterwegs war. Denn eine Beamtin der Autobahnpolizei hatte festgehalten, M. habe zu ihr gesagt, er sei „kurz eingeschlafen“. Das hat auch die Toyota-Fahrerin so verstanden. Lars M. widersprach jedoch vor Gericht. Tatsächlich habe er vor dem Zusammenstoß sein Handy in der Hand gehabt. Das habe er der Polizistin – verständlicherweise – nicht so gern beichten wollen. Drum gab er vor, dass er einen Moment nicht auf die Straße konzentriert war: eben, dass er „geschlafen“ habe.

Im Gerichtssaal zeigte er sich von dem Vorfall noch immer beeindruckt – erst recht, nachdem der Vertreter der Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen hatte, die Toyota-Fahrerin hätte mit etwas Pech auch „tot im Graben liegen können“. M. hat sich im übrigen auf der A2 mustergültig verhalten. Sofort vergewisserte er sich, dass es der Bergkamenerin gut ging, und sicherte die Unfallstelle. Der Schaden an ihrem Toyota ist längst reguliert.

M.s Führerschein wurde nach dem Unfall sicher gestellt. Bis Ende Juni muss er nun laut Gerichtsurteil noch drauf verzichten. Und: eine Geldstrafe wird fällig. Lars M. muss 50 Tagessätze à 30 Euro zahlen.




Prügel für Mieter: Der Falsche angeklagt – aber vielleicht war’s der Sohn

von Andreas Milk
Es passiert selten – aber es passiert: Der Falsche sitzt auf der Anklagebank. Ein 64-jähriger Rentner soll in Bergkamen gemeinsam mit einem anderen Mann dem 39-jährigen Marco H. (Name geändert) Faustschläge versetzt haben. Folgen waren ein Nasenbeinbruch und der Abbruch eines Stücks vom Schneidezahn. So stand es in den Akten der Staatsanwaltschaft.
In der Verhandlung vor dem Kamener Strafrichter wurde rasch klar: Der Rentner war’s gar nicht. Schon beim Betreten des Saales wies Marco H. darauf hin, mit dem 64-Jährigen nie Probleme gehabt zu haben. Der Hintergrund: H. wohnte seinerzeit – die Tat geschah im Sommer 2024 – zur Miete in einer Wohnung, als deren Eigentümer der 64-Jährige im Mietvertrag stand. Die Prügel bezog der ehemalige Strafgefangene Marco H. wegen eines Streits um ausstehende Zahlungen und eine anstehende Räumung. Wahrscheinlich ist, dass die beiden Schläger Angehörige des angeklagten Rentners waren – womöglich seine beiden Söhne.
Der Rentner selbst brauchte vor Gericht bloß den Mund zu halten: Das ist sein gutes Recht als Angeklagter. Marco H.s Aussage machte es geradezu zwingend, ihn freizusprechen. H. hat im Prozess eine Handynummer zu Protokoll gegeben: Diese Nummer hatte er früher immer angerufen, wenn es etwas wegen der Wohnung zu besprechen gab. Es kann also sein, dass sie die Ermittlungsbehörden nun zu einem der tatsächlichen Schläger führt. Ein zweiter Prozess könnte folgen. H. ist mittlerweile nach Kamen gezogen.

 




Zoff am Zaun – aber: „Hecke nicht sexuell belästigt“

von Andreas Milk
„Ich habe niemals eine Hecke sexuell belästigt“: Das dürfte einer der merkwürdigsten Sätze sein, die je vor dem Kamener Strafrichter gefallen sind. Gesagt hat ihn der Bergkamener Angeklagte Markus N. (39, Name geändert) in einem Prozess wegen Beleidigung und Bedrohung. Tatort: Ein Grundstücksrand in der südwestlichen Kamener Innenstadt.

Dort wohnt ein Ehepaar – zwei Frauen -, das mit Markus N. schon manch unangenehme Erfahrung gemacht hat. Dass es Berührungspunkte gibt, liegt daran, dass ein Onkel von N.s Frau in der Nachbarschaft des Paars wohnt. Wenn N. und sein Anhang ihn besuchen, bleibt zumindest Sichtkontakt kaum aus.

Am Nachmittag des 29. Juni 2025 muss es in der Siedlung sehr laut geworden sein. In der Anklageschrift heißt es, Markus N. habe üble, gerade auch sexuell grundierte Beleidigungen in Richtung der beiden Frauen ausgestoßen. Er selbst räumte vor Gericht ein: „Wir haben uns gegenseitig angeschrien und beleidigt.“ N.s Kinder waren dabei. Sie seien vorher von den Frauen „Drecksblagen“ genannt worden.
Nur von einem Teil des Geschehens gibt es einen Videomitschnitt, angefertigt von den Frauen. Zu hören ist darin unter anderem „Ich hau dir die Fresse kaputt“ – ausgerufen von Markus N. Und der war darüber im Gerichtsprozess selbst ein bisschen überrascht. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er das rausgehauen hat. Der Satz war juristisch eine Bedrohung. Als solche gilt er auch, wenn er nicht so ganz ernst gemeint war. Und was die Hecke angeht: Markus N. soll sich einen Busch oder etwas Ähnliches gekrallt und daran typische Kopulationsbewegungen vollführt haben. Seine Kinder hätten das nachgeahmt, erzählte eine der Frauen. N. erwiderte, das sei Quatsch.

Markus N. hat eine Vorstrafe wegen Bedrohung einer Minderjährigen: Seine Tochter hatte Stress in der Schule; N. glaubte, eine Mitschülerin von ihr einnorden zu müssen. Eine Geldstrafe war die Folge. Auch für den Vorfall am Kamener Gartenzaun wurde nun eine verhängt – und aus beiden Strafen eine Gesamtstrafe gebildet: 80 Tagessätze à 30 Euro soll N. zahlen, 2.400 Euro also, rund das Anderthalbfache seines monatlichen Nettoeinkommens. Er nahm das Urteil an.

 




Pistolenschuss bei nächtlichem „Besuch“: Geldstrafe

von Andreas Milk
„Insgesamt eine ziemlich wüste Geschichte“, fand am Ende der Richter – eine Geschichte, in der eine schwarze Schreckschusspistole entscheidend war. Dafür, dass er diese Waffe in der Nacht zum 20. Oktober 2024 in Bergkamen unerlaubt mit sich führte, erhielt der Kamener Peter J. (34, Name geändert) eine Geldstrafe. 1.000 Euro (100 Tagessätze à 10 Euro) muss der Bürgergeldbezieher zahlen.

J. hatte in jener Nacht – gegen 23.35 Uhr – auch mit der Pistole geschossen. Dabei soll es sich aber um eine Notwehrsituation gehandelt haben. Mit letzter Sicherheit klären ließ sich das nicht. Gemeinsam mit seinem Bruder und einem Bekannten war J. vor der Wohnungstür eines Paars aufgetaucht. Vorsichtig gesagt: Das Verhältnis zwischen beiden Parteien ist nicht das beste. Hintergrund des Besuchs: Knatsch um ein gestohlenes und/oder verschwundenes Fahrrad. Mehrere Erwachsene hielten sich in der Bergkamener Wohnung auf. Einer von ihnen, behauptet Peter J., sei mit einem Baseballschläger auf ihn zu gekommen. Drum habe er – J. – den Schuss abgegeben, allerdings ohne dabei auf eine Person zu zielen. Entfernung: rund zwei bis drei Meter. Aus solch einer Distanz, so J.s Verteidiger, hätte die Waffe mit der Gaspatrone eh keinen Schaden anrichten können. Bitter nur: In der Wohnung waren Kinder. Das war im Gerichtssaal dem Bekannten, der die Brüder J. begleitet hatte, sichtlich peinlich. Hätte er vorher von den Kindern gewusst, hätte er sich an der Besuchsaktion nicht beteiligt, versicherte er.

Neun Vorbelastungen sind im Vorstrafenregister von Peter J. verzeichnet: Drogengeschichten, Diebstahl, auch schon mal ein Verstoß gegen das Waffengesetz. 2006 ging es bei ihm los. Auch Mitglieder der Gegenpartei sind im Kamener Amtsgericht keine Unbekannten. Aussage gegen Aussage – so sah es jetzt letztlich im Verfahren um die Schreckschusspistole aus. Ob es den Baseballschläger tatsächlich gab, gegen den J. sich gewehrt haben will, wissen nur die Beteiligten.
Die Geschichte ist juristisch erledigt: Seine Geldstrafe hat Peter J. akzeptiert.




Die „Ex“ geschubst: Geldbuße für Schlüsselbeinbruch

von Andreas Milk
Amir P. (21, Name geändert) und seine Ex-Freundin hatten Streit am späten Nachmittag des 8. März 2025 bei einer Begegnung in Bergkamen. Das Ganze wurde jetzt zum Fall fürs Strafgericht. Laut Anklage schubste P. die Frau so heftig, dass sie stürzte und einen Schlüsselbeinbruch erlitt.

Die verletzte Frau ist die Mutter von P.s kleiner Tochter. Der Kontakt sei inzwischen völlig abgebrochen, berichtete Amir P.s Verteidiger dem Richter. Er erklärte auch: Sein Mandant räume den Vorwurf der Körperverletzung „vollumfänglich“ ein. Er habe der Frau aber nicht vorsätzlich schaden wollen. Getrennt hatte sich das junge Paar schon, als die Frau noch schwanger war.

Wie’s nun weiter geht mit dem Umgang zwischen Mutter, Vater und Kind, das wird wohl noch zum Fall fürs Familiengericht. Strafrechtlich ist wenigstens der schmerzhafte Schubser so gut wie abgehakt: P., bislang nur mal wegen eines fehlenden E-Roller-Nummernschildes strafrechtlich aufgefallen, muss als Buße 600 Euro an den Kamener Förderverein für Jugendhilfe zahlen. Sobald das erledigt ist, wird das Verfahren eingestellt.

 




Polizist attackiert: Haft auf Bewährung

von Andreas Milk
„Wenn Sie Alkohol trinken, werden Sie problematisch“, fand der Richter – so problematisch, dass es für zehn Monate Haft reichte, ausgesetzt auf Bewährung. In seiner Wohnung in Bergkamen hatte sich Sergej L. (38, Name geändert) am Abend des 20. Juli 2025 mit der Polizei angelegt. Ein Beamter war danach wegen eines Kapselrisses am Daumen sieben Wochen dienstunfähig. Zum Tatzeitpunkt hatte Sergej L. gut zwei Promille Alkohol im Blut.

Der in Russland geborene Deutsche hatte eben seine Mutter beerdigt. Zusammen mit Angehörigen wurde Wodka getrunken. Die Stimmung war nicht eben die beste. Die Polizei erhielt an jenem Abend eine Meldung über Ruhestörung. Streifenbeamte bekamen es in der Wohnung mit zwei Männern und einer Frau zu tun. Es gab ein Gespräch; die Beamten wollten sich eigentlich schon wieder auf den Rückzug machen. Aber Sergej L. war anscheinend der Ansicht, die Polizei habe in seinem „Herrschaftsbereich“ nichts verloren: Er schrie herum (laut Akte: „Hurensohn“, „Ich mach dich kalt“ und andere Schmähungen), rammte die Wohnungstür gegen die Schulter eines Polizisten, schlug mit der Faust zu. Es folgte ein Handgemenge, in dessen Verlauf es kaum gelang, L. zu bändigen. Der Daumen des verletzten Beamten wurde später in der Notaufnahme des Klinikums in Unna behandelt.

Seit diesem Sommerabend rühre er keinen Alkohol mehr an, versicherte L. dem Richter. Für ihn spricht: Gleich am folgenden Tag marschierte er zur Polizeiwache, um sich zu entschuldigen, obwohl ihm eine konkrete Erinnerung ans Geschehen fehlt. Gegen ihn spricht: Er hat zehn Vorstrafen samt Hafterfahrung. Die jüngste Verurteilung stammt von 2021, enthielt aber eine Bewährungsfrist, die erst im August 2025 – also nach der neuen Tat – ablief. Gewaltdelikte waren noch nicht dabei.

Auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erkannte an, dass L. gute Zukunftsaussichten habe, die eine neue Bewährungschance rechtfertigten: Es gibt einen festen Job, es gibt eine Familie, die auf ihn angewiesen ist. Der Richter verfügte eine Bewährungsauflage, die dem verletzten Polizisten nutzt: L. muss ihm 2.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Bleibende Schäden hat der Beamte zum Glück nicht.