Mini-Solaranlagen werden immer beliebter – Eine Anmeldung im Netz der GSW ist Pflicht

Jede Erzeugungsanlage, die im Versorgungsgebiet der GSW Energie erzeugt, muss angemeldet werden. Das gilt auch für Mini-Solaranlagen, die beispielweise an Balkonen installiert werden können. Foto: GSW

Das Interesse an Mini-Solaranlagen steigt. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger möchten sich eine sogenannte steckerfertige Erzeugungsanlage für den eigenen Energieverbrauch anschaffen. Rund 200.000 Geräte wurden laut einer Studie der HTW Berlin in den vergangenen Jahren in Deutschland in Betrieb genommen. Mit den kleinen Photovoltaik-Anlagen, die auf Balkonen, Garagen oder im Garten installiert werden können, können auch Mieterinnen und Mieter ihren eigenen, umweltfreundlichen Storm mit Sonnenenergie erzeugen. Bei der Inbetriebnahme solcher Anlagen, die auch „Balkon-Kraftwerk“ genannt werden, gilt es aber, Einiges zu beachten.

Wer im Versorgungsgebiet der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen eine steckerfertige PV-Anlage in Betrieb nehmen möchte, ist dazu verpflichtet, diese anzumelden. Das ist bequem und kostenlos möglich über die Internetseite unter www.gsw-kamen.de/netz/einspeisung. Zudem muss das Gerät im Marktstammdatenregister unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR angemeldet werden.

Dass das Interesse an den Mini-PV-Anlagen wächst, ist auch bei den GSW spürbar. Insgesamt etwa 300 Anlagen sind in den vergangenen zwei Jahren bereits im Versorgungsgebiet angemeldet worden. Die Nachfrage ist im vergangenen Jahr – vor allem nach Beginn des Ukraine-Krieges und der darauffolgenden Energiekrise – deutlich gestiegen. Um die Netzstabilität im Versorgungsgebiet zu sichern, muss jede Energie-Erzeugungsanlage bei den GSW angemeldet werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Anmeldung wichtig für die Netzstabilität

Die Anmeldung ist nicht nur für die Netzstabilität wichtig, sondern auch obligatorisch, weil für die Installation einer steckerfertigen PV-Anlage der jeweilige Stromzähler überprüft werden muss. Der Zähler muss eine Rücklaufsperre vorweisen. Denn: Mit einer Mini-PV-Anlage wird der Strom, der nicht für den Eigenverbrauch genutzt wird, ins Netz eingespeist. Anders als bei den großen, auf dem Dach installierten Photovoltaik-Anlagen, die deutlich mehr Strom erzeugen können, gibt es für den Betrieb der Mini-Solargeräte laut Fördergesetzen des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) keine Einspeisevergütung. Die mit den Mini-PV-Anlagen erzeugte Energie wird damit ausschließlich für den Eigenverbrauch genutzt. Mit einer Leistung von maximal 600 Watt kann man mithilfe einer Mini-PV-Anlage somit die Grundlast im eigenen Haushalt – also etwa für Geräte im Stand-By-Modus – decken.

Auf technischer Seite gilt es noch, den Netzanschluss zu beachten. Der über die Mini-PV-Anlage erzeugte Strom wird über einen Wechselrichter netzkonform umgewandelt. Damit der Ökostrom dann in den Haushalt fließen kann, muss eine spezielle Energiesteckdose (zum Beispiel nach der Norm DIN VDE V 0628-1) genutzt werden. Anlagen mit dem typischen Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) sind hierzulande nicht zulässig.




Baumaßnahme der GSW am Stromnetz in Bergkamen: Neue Versorgungsleitungen „An den Stapeläckern“

Das Stromnetz in Bergkamen wird erneuert: Die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen erneuern die Versorgungsleitungen in ihrem Strom-Netz in der Straße „An den Stapeläckern“. Ab Ende Januar 2023 werden die Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Stromleitung auf einer Gesamtlänge von etwa 600 Metern beginnen. Angefangen von der Hausnummer 1 in nördlicher und südlicher Richtung bis zur Hausnummer 16 wird sich die Maßnahme über die Straße „Am Römerberg“ bis zur Hermannstraße, Hausnummer 3, erstrecken.

Bei dieser Baumaßnahme werden die Hauptleitungen im Niederspannungsnetz ausgetauscht. Die Hausanschlüsse müssen in diesem Zuge überprüft und gegebenenfalls erneuert werden und auf die neue Hauptleitung umgebunden werden. Im Fall einer vorübergehenden und unvermeidlichen Versorgungsunterbrechung informieren die GSW die betroffenen Kundinnen und Kunden rechtzeitig darüber. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich etwa neun Monate andauern. Im Zuge dieser Baumaßnahmen kann es durch eine Vollsperrung einzelner Straßenabschnitte zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr kommen, wofür die GSW um Verständnis bitten.

Um eine sichere und zuverlässige Versorgungssicherheit zu gewährleisten, investieren die GSW regelmäßig in die Instandhaltung und Erneuerung ihrer Netze.




Strom- und Wärmepreisbremse bringen Entlastung für GSW-Kunden – Gaspreisbremse kommt nicht zum Tragen

Entlastung bald spürbar: Die Bundesregierung hat ein umfangreiches und milliardenschweres Maßnahmenpaket geschnürt, um die Bürgerinnen und Bürger in der Energiekrise zu entlasten. Mit den sogenannten Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen soll die Mehrbelastung der Bürger durch die exorbitant gestiegenen Energiepreise abgefedert werden. Die Verantwortlichen der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, die Abwicklung der Preisbremsen vorzubereiten.

Die staatlich gedeckelten Preise entfalten ihre Wirkung ab März 2023 und sind rückwirkend zudem für Januar und Februar 2023 anzuwenden. Die Preisbremsen gelten jeweils für einen Großteil des Energieverbrauches und den Arbeitspreis.

Für private Haushalte und kleinere Gewerbekunden gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches:

  • Strom: 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto)
  • Gas: 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto)
  • Wärme: 9,5 Cent pro Kilowattstunde (brutto)

Für Industriekunden und Vielverbraucher (Jahresverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Strom und mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Gas oder in der Wärme) gilt für 70 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches:

  • Strom: 13 Cent pro Kilowattstunde (netto)
  • Gas: 7 Cent pro Kilowattstunde (netto)
  • Wärme: 7,5 Cent pro Kilowattstunde (netto)

Für die Berechnung gilt jeweils der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Auf Basis dieser Prognose wird der monatliche Entlastungsbetrag errechnet. Dazu werden 80 Prozent der Prognose ermittelt und mit der Differenz zwischen dem aktuellen Energiepreis und dem maximalen Energiepreis aus der Preisbremse multipliziert. Der so ermittelte Betrag wird durch elf Monate geteilt, um den monatlichen Entlastungsbetrag für die Kunden der GSW, die ihre Energierechnung in elf Abschlägen zahlen, zu bestimmen. Für den restlichen Verbrauch gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.

Gaspreisbremse kommt nicht zum Tragen, Strompreisbremse sorgt für Entlastung

Somit kommt die Gaspreisbremse bei den Kundinnen und Kunden der GSW nicht zum Tragen. Denn hier liegt der Arbeitspreis unter dem staatlichen Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde. In der Sparte Strom hingegen werden die Endverbraucher eine Ersparnis durch die Preisbremse spüren. „Wir freuen uns, dass unsere Kundinnen und Kunden durch die Strompreisbremse eine deutliche Entlastung spüren“, erklärt Jochen Baudrexl, Geschäftsführer der GSW. Das gilt auch für Kunden in den Fernwärmenetzen Kamen Karree und Seseke Aue. Bei den Kunden im Fernwärmegebiet Bergkamen hingegen greift der Preisdeckel nicht, weil der Arbeitspreis hier unter der Preisbremse liegt.

Aufgrund der verschiedenen Energieträger und den damit verbundenen gesetzlich vorgeschriebenen Index-Werten stellen sich die Preise je Fernwärme-Netz unterschiedlich dar. So wird in Bergkamen Holz als Energieträger für das Biomasse-Heizkraftwerk genutzt. In Kamen hingegen wird mithilfe von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die mit (Gruben-)Gas betrieben werden, Wärme ins Netz eingespeist.

Die Kunden der GSW spüren die finanzielle Entlastung durch die Preisbremsen ab März 2023 und rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Auf Grundlage der Jahresendabrechnung wird den Kunden der individuell berechnete Entlastungsbetrag sowie der neue monatliche Abschlag schriftlich mitgeteilt. Die Kunden müssen dafür nichts tun. Kunden, die für die Abschlagszahlung einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder per Überweisung oder in bar zahlen, können ab März 2023 ihren Abschlag um den errechneten monatlichen Entlastungsbetrag reduzieren. Auf Grundlage der Jahresendabrechnung wird der individuelle Entlastungsbetrag sowie der neue Abschlag ab März errechnet. Wer als Mieter oder Wohnungseigentümer keinen direkten Vertrag mit den GSW abgeschlossen hat, erfährt die Entlastung über die vom Vermieter oder der Hausverwaltung angepassten Betriebskostenvorauszahlung.

Die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme bilden den zweiten Schritt im umfangreichen Entlastungspaket der Bundesregierung. Eine erste Entlastung haben die Kunden der GSW bereits erfahren. Sie mussten den Dezember-Abschlag für Erdgas und Wärme nicht zahlen. Eine genaue Abrechnung erfolgt hier ebenfalls mit der Jahresendabrechnung. Sollten Kunden zu viel bezahlt haben, weil sie beispielsweise ihren Dauerauftrag für Dezember nicht pausiert haben, dann wird der zu viel bezahlte Betrag an die GSW gutgeschrieben. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das neue Entlastungspaket der Bundesregierung gibt es auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de/unsereenergie




Öffnungszeiten der GSW-Bäder und Sauna Weihnachten 2022

Die Öffnungszeiten der Bäder und Sauna in Kamen, Bönen und Bergkamen gestalten sich in
den Weihnachtsferien 2022 wie folgt:

Ab Januar 2023 wird die Saunalandschaft in Bönen freitags um 22:00 Uhr (bisher 23:00 Uhr)
schließen.
Weitere Informationen zu den Bädern finden Sie auf www.gsw-freizeit.de.




Veranstaltung „Ratschlag Energie“ in der Kamener Stadthalle bildet den Auftakt für neues Beratungsangebot

„Gemeinsam Lösungen finden“ – unter diesem Motto startet in Kamen in Kürze ein neues Beratungsangebot in der Energiekrise. Die aktuelle Situation auf dem Energiemarkt sorgt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Fragen und Sorgen. Um diesem erhöhten Beratungsbedarf gerecht zu werden, bieten die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen und die Stadt Kamen gemeinsam mit der Verbraucherzentrale, dem Jobcenter des Kreises Unna, der AWO (Arbeiterwohlfahrt Ruhr-Lippe-Ems) und dem Kreis Unna ein neues Angebot an. Gemeinsam schaffen die verschiedenen Akteure ab Januar 2023 eine zentrale und niederschwellige Anlaufstelle in Kamen, um gebündelt alle wichtigen Fragen in der Energiekrise zu beantworten. „Wir erwarten, dass künftig auch Menschen ein solches Beratungsangebot in Anspruch nehmen werden, die zuvor noch nicht mit Zahlungsschwierigkeiten konfrontiert worden sind. Umso wichtiger ist es, ein niederschwelliges Angebot zu schaffen“, erklärt Jochen Baudrexl, Geschäftsführer der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen.

Um gebündelt die wichtigsten Fragen in der Energiekrise beantworten zu können, wird im Januar 2023 eine zentrale Anlaufstelle in der Kamener Geschäftsstelle des Jobcenters des Kreises Unna eingerichtet. Hier beraten Verantwortliche von den GSW, der AWO, der Verbraucherzentrale sowie des Jobcenters jeweils dienstags von 16 bis 18 Uhr interessierte Bürger. „Mit dieser Anlaufstelle möchten wir dafür sorgen, dass die Bürger an einem Ort alle Antworten auf die drängendsten Fragen erhalten“, sagt Baudrexl. Für die Mitarbeiter der beteiligten Institutionen könne dieses Angebot zudem dazu beitragen, die Vernetzung untereinander zu stärken. Durch die Bündelung der Kompetenzen ließen sich sowohl zusätzliche als auch unnötige Behördengänge und Wartezeiten vermeiden, betont Elke Kappen, Bürgermeisterin der Stadt Kamen. „Es ist wichtig, den Menschen eine kompetente Anlaufstelle und Hilfestellungen anbieten zu können. Je früher dies geschieht, desto besser ist das.“

Kamen könnte als Modellprojekt für die Region gelten

Das neue Beratungsangebot in Kamen wurde als beispielhaftes Projekt im Rahmen des Runden Tisches Energiekrise den Vertretern des Kreises Unna, aus Industrie, Wohlfahrtsverbänden, Vereinen, dem Jobcenter und der Verbraucherzentrale vorgestellt. „Für uns lässt sich die Idee auf unsere Kommunen im Versorgungsgebiet – auf Bergkamen und Bönen – leicht übertragen. Schön wäre es natürlich, wenn das Projekt darüber hinaus Nachahmer finden würde“, sagt Baudrexl.

Bevor das neue Angebot im Januar startet, findet eine Auftaktveranstaltung mit dem Titel „Ratschlag Energie“ am Montag, 19. Dezember, ab 18 Uhr, in der Stadthalle Kamen statt. Bei dem großen Informations- und Beratungsabend geben Vertreter der beteiligten Institutionen einen Einblick auf aktuelle Entwicklungen auf dem Energiemarkt und zeigen auf, welche (finanziellen) Unterstützungsmöglichkeiten es bei Zahlungsschwierigkeiten gibt. Im Anschluss wird es die Gelegenheit geben, ein individuelles und persönliches Beratungsgespräch zu führen. Dafür sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller beteiligten Institutionen sowie der Stadtverwaltung vor Ort. Die Teilnahme für Bürgerinnen und Bürger ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Über die Einbindung von Multiplikatoren beispielsweise aus Vereinen und Verbänden, an die sich die Veranstaltung ebenfalls richtet, sollen zudem Menschen erreicht werden, die sich im ersten Schritt vielleicht nicht trauen, Beratung und Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Kamens Bürgermeisterin Elke Kappen wertet das neue Angebot als wichtiges Signal, dass die beteiligten Akteure die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen und sich um unkomplizierte Lösungsmöglichkeiten kümmern. „Die Menschen sollen wissen, dass wir uns kümmern“, so die Bürgermeisterin. Entsprechend gern hat sich die Stadt Kamen bereit erklärt, die Auftaktveranstaltung in der Stadthalle Kamen zu übernehmen und als Modellkommune zu fungieren.

Statements der beteiligten Institutionen

Auch Uwe Ringelsiep, Geschäftsführer des Jobcenters Kreis Unna, befürwortet die Aktion: „Wir wollen frühzeitig informieren und Perspektiven für Betroffene aufzeigen. Im Januar bieten wir dann ein erweitertes Beratungsangebot mit den weiteren Kooperationspartnern jeden Dienstag von 16 – 18 Uhr in unserer Geschäftsstelle an.“

Rainer Goepfert, Geschäftsführer des AWO Unterbezirks Ruhr-Lippe-Ems bekräftigt ebenfalls den Bedarf eines solchen Angebots: „Fest steht, dass wir alle Anfang des nächsten Jahres bei der Energiekostenabrechnung mit einer saftigen Nachzahlung rechnen müssen. Ganz sicher können wir uns ebenfalls sein, dass sich viele Menschen bereits jetzt Gedanken darüber machen, wie sie diese Kosten zukünftig bezahlen sollen. Und genau aus diesem Grund sind wir sehr dankbar für die Veranstaltung „Ratschlag Energie“, auf der Möglichkeiten und Beratungsangebote vorgestellt werden. Auch wir sind Teil dieser Veranstaltung und sind an diesem Abend mit unserer Schuldnerberatung vor Ort.“

Auch die Verbraucherzentrale begrüßt den neuen Ansatz der integrierten Zusammenarbeit: „Wir freuen uns über das gemeinsame Angebot. Bereits seit einigen Monaten verzeichnen wir einen „Run“ auf unser Energierechtsberatungsangebot. Dabei kommen nicht nur Verbraucher:innen in Notlage, auch Verunsicherte und Ratsuchende aus allen gesellschaftlichen Schichten“.




SEPA-Mandat und Co. einfach online ausfüllen – GSW erweitern Kommunikationskanal

Für die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen ist eine unkomplizierte und schnelle Kommunikation mit ihren Kundinnen und Kunden essenziell. Deshalb verfolgen die Verantwortlichen der GSW stets das Ziel, diese Prozesse zu optimieren. Einen einfachen und komfortablen Weg, um Anträge zu stellen, bieten die Webformulare der GSW. Wer etwa ein SEPA-Basislastschrift-Mandat erteilen möchte, kann dies bequem über das entsprechende digitale Formular tun.

Dieses können Kundinnen und Kunden rund um die Uhr ausfüllen und über einen kurzen Klick an die GSW übermitteln. Alle notwendigen Informationen werden im Formular abgefragt. Durch den einfachen und praxisorientierten Aufbau, werden die Kunden verlässlich durch die notwendigen Schritte geleitet.

Neben dem digitalen Formular für das SEPA-Basislastschrift-Mandat, bieten die GSW weitere, praktische Webformulare an, wie zum Beispiel die Beantragung eines Hausanschlusses.

Über den weiteren Kommunikationskanal erreichen die Anliegen der Kunden die GSW schnell und ohne Umwege. Weitere Vorgänge werden sukzessiv online abgebildet, um für eine noch einfachere und schnellere Kommunikation mit den Kunden zu sorgen. Die Online-Formulare sind auf der Internetseite der GSW zu finden unter www.gsw-kamen.de/online-formulare.




Schwimmen im Hallenbad wird ab 1. Januar 2023 teurer

Der Aufsichtsrat der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH hat eine Anpassung der Tarife für die Hallenbäder in Kamen, Bönen und Bergkamen zum 01. Januar 2023 beschlossen.

Die bisherigen Eintrittspreise für Erwachsene werden um 0,50 € und für Kinder um 0,30 € erhöht. Damit wird der Eintrittspreis für Erwachsene von 4,80 € auf 5,30 € und für Kinder von 3,00 € auf 3,30 € angepasst.

Hintergrund sind die enorm gestiegenen Energie- und Sachkosten. Gleiches betrifft die Personalkosten, welche durch die anstehenden Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst deutlich ansteigen werden.

Die GSW bieten ihren treuen Kunden weiterhin ein attraktives Geldwertkartenrabattsystem an. Hiermit ist es möglich, den Einzeleintrittspreis erheblich zu senken. Mit der höchsten Rabattstufe (30%) können damit Erwachsene die Bäder der GSW für 3,71 € und Kinder/ Jugendliche für 2,31 € nutzen.

Einführung Kurzzeit-Tarif

Ab dem 01. Januar 2023 führen die GSW zusätzlich zu den bestehenden Tagestarifen einen Kurzzeit-Tarif ein. Dieser Tarif kann für Früh- und Spätschwimmer zwischen 06:30 Uhr und 08:00 Uhr sowie 19:30 Uhr und 21:00 Uhr (in Bönen nur Spättarif) angeboten werden.

Hintergrund ist eine steigende Anzahl an Kundenanfragen zu diesem Thema. Viele Früh- oder Spätschwimmer nutzen das Bad nur für eine Stunde zum Bahnenschwimmen. „Das Thema treibt uns schon lange um“, sagt Bädermanager Sven Holtsträter. „Unser Kassensystem ist jedoch technisch nicht darauf ausgelegt, Stundentarife abzubilden. Das wird sich mit den neuen Bädern ändern. Bis dahin testen wir das nun mit der frühen und späten Variante. Schließt das Bad, müssen auch die Kunden gehen.“ In ein neues Drehkreuz und „Stundenzähler“ mit Nachbuchungsmöglichkeit muss somit nicht investiert werden.

Der Kurzzeit-Tarif liegt für Erwachsene bei 4,00 Euro und für Kinder bei 2,50 Euro. Er ist nicht rabattierbar.

Weitere Informationen zu den Bädern finden Sie auf www.gsw-freizeit.de.




Nicht alle GSW-Kunden müssen ihren Zähler selbst ablesen – Das gilt es bei der Ablesung zu beachten

Die GSW bitten ihre Kundinnen und Kunden um ihre Zählerstände. Einige Zähler – etwa in größeren Wohneinheiten mit Mietern – werden wie hier von Mitarbeitern der GSW abgelesen. Peter Sprejz kümmert sich seit sechs Jahren um die verlässliche Zählerablesung im Versorgungsgebiet.

Rückt das Jahresende näher, dann rückt auch die Zählerablesung bei den Gemeinschaftsstadtwerken (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen näher. In diesen Tagen werden die Kundinnen und Kunden des kommunalen Energieversorgers gebeten, ihre Zählerstände für Erdgas, Strom, Fernwärme und/oder Wasser den GSW zu übermitteln. Dabei gilt es, einige Dinge zu beachten:

  • Beim Stromzähler wird der Zählerstand in kWh (Kilowattstunde) bis zur letzten und roten Nummer, also OHNE Kommastelle, erfasst. Bei einem Doppeltarifzähler – also mit jeweils einem Wert für den Haupttarif (HT) und den Nebentarif (NT) – müssen beide Zählerstände übermittelt werden. Der jeweils unterstrichene bzw. angeleuchtete Wert bildet dabei den aktuellen Tarif.

 

  • Beim Gaszähler wird der Zählerstand in m³ (Kubikmeter) ebenfalls bis vor die Kommastelle (rote Umrandung) abgelesen.
  • Beim Wasserzähler wird der gesamte Zählerstand in m³ (Kubikmeter) abgelesen. Hier gibt es keine
  • Anders als bei den anderen Zählertypen werden beim Wärmezähler für den Zählerstand in kWh (Kilowattstunde) auch alle Nachkommastellen an die GSW übermittelt.

Nicht alle Kundinnen und Kunden müssen den Zählerstand selbst ablesen: Einige Zählerstände im Versorgungsgebiet werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GSW aufgenommen. Das gilt beispielsweise für größere Wohneinheiten mit Mietern. Hier sind die Zähleranlagen zum Teil nicht für jeden Mieter zugänglich – etwa zum Schutz vor Vandalismus oder Betrugsversuchen. Dann übernehmen die Hausverwalter, Hausmeister oder eben Mitarbeiter der GSW die Ablesung. Deshalb sind in diesen Tagen also verstärkt Mitarbeiter der GSW im Versorgungsgebiet im Einsatz. Sie sind an ihrem Dienstausweis als GSW-Mitarbeiter erkennbar.

Sukzessive Umstellung auf moderne Messeinrichtungen

Seit sechs Jahren kümmert sich auch Peter Sprejz um die verlässliche Zählerablesung. Der gelernte Energieelektroniker hat dabei schon einige Kuriositäten erlebt. „Einmal wurden zum Beispiel die Namen der Mieter mit einem Aufkleber direkt auf das jeweilige Zählerfeld geklebt. Da wird es natürlich schwierig mit der Ablesung“, sagt der 53-Jährige. In Erinnerung bleiben aber auch beschmierte oder zerstörte Anlagen, auf denen keine Zählerstände mehr ablesbar waren.

Die GSW tauschen sukzessive die älteren Stromzähler aus, um sie auf moderne Messeinrichtungen umzurüsten. Damit lässt sich unter anderem die aktuelle Leistung aufzeigen. In einem vorgegebenen Turnus sowie stichprobenartig werden die Zähler auf die moderne Einrichtung umgestellt. „Es kann also sein, dass in einem Wohnhaus mit mehreren Parteien unterschiedliche Zählertypen nebeneinander hängen“, erklärt Peter Sprejz aus dem Messstellenbetrieb der GSW. Eine Umstellung findet auch dann statt, wenn der vorherige Stromzähler defekt sein sollte.

Für die Kundinnen und Kunden, die ihren Zählerstand selbst ablesen, gibt es verschiedene Wege, um die Werte an die GSW zu übermitteln. Die Verantwortlichen der GSW bitten darum, dass dies möglichst online geschieht. Wer seinen Zählerstand für Erdgas, Strom, Fernwärme und/oder Wasser auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de/zaehlerstand einträgt, hat gleichzeitig die Chance auf attraktive Gewinne. In diesem Jahr verlosen die GSW unter allen Kunden, die ihren Zählerstand im Online-Portal eintragen, drei iPhones 14.

Mit der unkomplizierten und praktischen Online-Übermittlung landen Kunden nicht nur im Lostopf, sondern können sich auch den Weg in die GSW-Kundencenter sparen. Alternativ können Kundinnen und Kunden die abtrennbare Ablesekarte auf dem Anschreiben ausfüllen und portofrei an die GSW zurücksenden oder im Kundencenter in die dafür vorgesehenen Einwurfboxen werfen. Die GSW bitten ihre Kunden darum, dass die Ablesekarten mit den Zählerständen bis spätestens zum 7. Januar 2023 übermittelt bzw. postalisch zugesendet sein sollen. Das Online-Portal ist bis zum 13. Januar geöffnet.

Die Zählerstände zum Stichtag 31. Dezember 2022 benötigen die GSW als Grundlage für die Jahresendabrechnung, die im Frühjahr 2023 erfolgt. Sollte der Zählerstand nicht rechtzeitig an die GSW übermittelt worden sein, wird der Zählerstand anhand des Verbrauches in der Vergangenheit geschätzt.

 




GSW bitten Kunden um ihre Zählerstände und verlosen attraktive Preise bei Online-Eingabe

Online den Zählerstand eingeben und in den Lostopf wandern: Die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen schreiben in diesen Tagen zur diesjährigen Zählerablesung mehrere zehntausende Kundinnen und Kunden an. Die Verantwortlichen der GSW bitten darum, den jeweiligen Zählerstand möglichst online zu übermitteln. Wer seinen Zählerstand für Erdgas, Strom, Fernwärme und/oder Wasser ab dem 28. November auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de/zaehlerstand einträgt, hat gleichzeitig die Chance auf attraktive Gewinne. In diesem Jahr verlosen die GSW unter allen Kunden, die ihren Zählerstand im Online-Portal eintragen, drei iPhones 14.

Mit der unkomplizierten und praktischen Online-Übermittlung landen Kunden nicht nur im Lostopf, sondern können sich auch den Weg in die GSW-Kundencenter sparen. Alternativ können Kundinnen und Kunden die abtrennbare Ablesekarte auf dem Anschreiben ausfüllen und portofrei an die GSW zurücksenden oder im Kundencenter in die dafür vorgesehenen Einwurfboxen werfen. Die GSW bitten ihre Kunden darum, dass die Ablesekarten mit den Zählerständen bis spätestens zum 7. Januar 2023 übermittelt bzw. postalisch zugesendet sein sollen. Das Online-Portal ist bis zum 13. Januar geöffnet. Einige Zähler im Versorgungsgebiet – etwa in größeren Wohneinheiten mit Mietern – werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GSW abgelesen.

Die Zählerstände benötigen die GSW als Grundlage für die Jahresendabrechnung, die im Frühjahr 2023 erfolgt.




GSW warnen vor Betrugsmasche am Telefon: Betrüger versuchen, an sensible Daten zu kommen

Vorsicht vor Betrugsmasche: Die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen warnen vor Betrügern, die derzeit zum Beispiel zu angeblichen Umstellungen per Telefon versuchen, an sensible Daten von Kundinnen und Kunden zu gelangen.

Die Kriminellen gehen dabei nach einem bestimmten Schema vor. Sie fordern die Kunden dazu auf, ihnen bestimmte persönliche Daten zu geben. So können sie beispielsweise an die Zählernummer gelangen. Gemeinsam mit der Adresse der Kunden können die Betrüger einen Wechselprozess zu einem anderen Energieversorger herbeiführen.

Misstrauisch sollte man auch werden, falls die Anrufe von einer örtlichen Vorwahl außerhalb des Versorgungsgebietes kommen. „Oft schon an der Nummer – beispielsweise eine Berliner statt einer Kamener Vorwahl – können Kunden erkennen, ob es sich um einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin aus unserem Haus handeln kann“, erklärt Carsten Wittig, Leiter der GSW-Kundencenter. Sensible Daten wie beispielsweise die Kunden- und Zählernummer sollte man nicht nennen. Die GSW kennen die Daten ihrer Kunden, sodass Mitarbeiter diese nicht zusätzlich erfragen müssen.

Wer unsicher ist oder eine Täuschung vermutet, kann sich direkt an die GSW wenden unter der Rufnummer 02307 978-2222. „Wir können aufklären, ob es sich tatsächlich um einen Mitarbeiter unseres Hauses handelt“, sagt Wittig. Generell gilt: Mitarbeiter der GSW rufen ihre Kunden nur auf ausdrücklichen Wunsch an und drängen sie nicht zu einem Abschluss am Telefon.

Sollte man dennoch sensible Daten herausgegeben haben und kommt es somit beispielsweise zu einem Wechsel des Versorgers, ist es ratsam, den auf diese Weise erschlichenen neu abgeschlossenen Vertrag so schnell wie möglich zu widerrufen.




Entlastungspaket der Bundesregierung: GSW erläutern, worauf die Kunden beim Dezember-Abschlag achten müssen

Der Dezember-Abschlag für Gas entfällt im Dezember. Foto: GSW

Gaspreisdeckel, Strompreisbremse und gesparter Dezember-Abschlag: Die Bundesregierung hat einige Maßnahmen formuliert, die für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in der Energiekrise sorgen sollen. Die Verantwortlichen der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen klären sukzessive auf, was hinter diesen Entlastungspaketen steckt. Dazu wird in den nächsten Tagen auch Informationsmaterial in öffentlichen Einrichtungen im Versorgungsgebiet sowie in den Kundencentern der GSW ausgelegt.

Zunächst spüren die Endverbraucher eine finanzielle Entlastung durch den Wegfall des Dezember-Abschlages für Gas und Fernwärme. Die GSW erläutern, was das konkret für die Kundinnen und Kunden bedeutet. Dabei gibt es in der Umsetzung unterschiedliche Verfahren – je nachdem, wie der Kunde seine Abschläge und Rechnungen bezahlt:

  • Die Kunden, die ihre Energierechnung per SEPA-Lastschriftverfahren tätigen, müssen nichts tun, damit der Dezember-Abschlag gespart wird. Die GSW kümmern sich um das gesamte Prozedere und ziehen den Betrag für Gas oder Fernwärme zum 1. Dezember 2022 nicht ein.
  • Die Kunden, die monatlich eine Überweisung tätigen, müssen ihre Zahlung für Dezember eigenständig stoppen: Das gilt allerdings nur für den Betrag für Gas oder Fernwärme. Bezieht der Kunde bei den GSW auch Strom und/oder Wasser, muss hierfür der Betrag weitergezahlt werden. Der Betrag für Gas oder Fernwärme muss zudem ab Januar 2023 wieder turnusgemäß überwiesen werden.
  • Die Kunden, die einen Dauerauftrag erteilt haben, müssen diesen zwei Mal ändern. Der Betrag für Gas oder Fernwärme muss im Dezember nicht überwiesen werden. Ab Januar muss der Dauerauftrag wieder um die Zahlung für Gas oder Fernwärme angepasst werden.

„Wichtig ist, dass die Kundinnen und Kunden nur den Betrag für Gas oder Fernwärme im Dezember nicht zahlen müssen. Es wäre also falsch, wenn ein Kunde, der beispielsweise auch Strom bei uns bezieht, die gesamte GSW-Abschlagsrechnung für Dezember nicht begleichen würde“, erklärt Thorsten Siegert, Leiter der GSW-Kundenbetreuung. „In diesem Zusammenhang wird erneut ein Vorteil des SEPA-Mandates deutlich“, so Siegert weiter, „denn hier sorgen wir für die Abwicklung“. Kundinnen und Kunden finden ihren aktuellen, monatlichen Abschlag für Gas oder Fernwärme auf dem Schreiben für die Abschlagsanpassung, das die GSW Mitte Juli verschickt haben.

Der Betrag für Gas oder Fernwärme, den die Kunden nun sparen, wird auf Grundlage der sogenannten Jahresverbrauchsprognose für 2022, beziehungsweise auf Basis der monatlichen Abschläge bei der Fernwärme ausgewiesen. Dieser sogenannte Entlastungsbetrag kann von dem Dezember-Abschlag, den die Kundinnen und Kunden in der Regel hätten zahlen müssen, abweichen. „Eine Gegenüberstellung von gespartem Dezember-Abschlag und tatsächlichem Entlastungsbetrag nehmen wir transparent auf unserer Jahresabrechnung im Februar 2023 vor“, erklärt Thorsten Siegert.

Der Dezember-Abschlag dient als spürbare Soforthilfe für die Bürgerinnen und Bürger. „Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck daran, die individuellen Entlastungsbeträge zu berechnen, allerdings liegen diese für unsere rund 17.500 Lieferverträge noch nicht vor“, erklärt Thorsten Siegert.

Im nächsten Schritt plant die Bundesregierung weitere Entlastungen durch eine Strom- und Gasbreisbremse. Sobald es weitere Informationen dazu gibt, werden die Kundinnen und Kunden der GSW informiert. Die GSW bieten in ihren Kundencentern in Kamen, Bönen und Bergkamen wie gewohnt Beratungsgespräche an. Die Kundencenter sind erreichbar, gern telefonisch unter der Rufnummer (02307) 978-2222 oder per E-Mail an kundenbetreuung@gsw-kamen.de. Alles Wissenswerte gibt es zudem auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de