Coronavirus: Ein neuer Fall im Kreis Unna – zwei weitere sind gesundet

Die Lage der mit dem Coronavirus infizierten Personen hat sich kaum verändert. Zwei weitere Infektionen werden aus Lünen gemeldet. Dort und auch in Werne sind jeweils eine Person wieder gesund. In Bergkamen sind immer noch drei Einwohner erkrankt und 25 wieder gesund.

Aktuell Infizierte*

08.05.2020 | 12 Uhr 11.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 3 3 +0
Bönen 6 6 +0
Fröndenberg 95 95 +0
Holzwickede 3 3 +0
Kamen 4 4 +0
Lünen 39 41 +2
Schwerte 14 14 +0
Selm 6 6 +0
Unna 13 13 +0
Werne 26 25 -1
Gesamt 209 210 +1

Gesundete

08.05.2020 | 12 Uhr 11.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 25 25 +0
Bönen 16 16 +0
Fröndenberg 43 43 +0
Holzwickede 22 22 +0
Kamen 15 15 +0
Lünen 95 96 +1
Schwerte 72 72 +0
Selm 48 48 +0
Unna 41 41 +0
Werne 29 30 +1
Gesamt 406 408 +2

Verstorbene

Gesamt
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg 18
Holzwickede 1
Kamen
Lünen 4
Schwerte 5
Selm 2
Unna
Werne 1
Gesamt 31

Gesamtzahl der Fälle (aufsummiert)

10.05.2020 | 12 Uhr 11.05.2020 | 15 Uhr
Bergkamen 28 28 +0
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 156 156 +0
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 140 141 +1
Schwerte 91 91 +0
Selm 56 56 +0
Unna 54 54 +0
Werne 56 56 +0
Gesamt 648 649 +1



Coronavirus: Keine neuen Infektionen im Kreis Unna

Heute meldet das Gesundheitsamt keine neuen Infektionen im Kreis Unna. Damit bleibt es beim Stand von 648 Infektionen insgesamt. Die Zahl der Infizierten, die stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen, ist hingegen um eins auf neun gestiegen.

– Max Rolke / Kreis Unna –




Coronavirus im Kreis Unna: Zwei neue Infektionen in der Nachbarstadt Lünen

Heute sind zwei neue Infektionen gemeldet worden. Beide Personen kommen aus Lünen. Außerdem ist die Zahl der Infizierten, die stationär aufgenommen werden mussten, um eins auf acht gesunken.

– Max Rolke / Kreis Unna –

Leider gibt es heute vom Kreis Unna keine Übersicht zu den aktuell Infizierten und zu den Gesundeten

Zahl der Fälle (aufsummiert)

08.05.2020 | 12 Uhr 09.05.2020 | 12 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 28 28 +0
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 156 156 +0
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 138 140 +2
Schwerte 91 91 +0
Selm 56 56 +0
Unna 54 54 +0
Werne 56 56 +0
Gesamt 646 648 +2

Infizierte stationär

08.05.2020 09.05.2020 Differenz (+/-)
Kreisweit 9 8 -1



Neue gültige Coronaschutzverordnung ab 11. Mai am Samstagmorgen im Rathaus eingegangen

Nach der Presseerklärung des Landes NRW vom vergangenen Mittwoch zu den weiteren Lockerungsmaßnahmen ab dem kommenden Montag ist heute Morgen um 07.14 Uhr die neue Coronaschutzverordnung mit der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ im Bergkamener Rathaus eingetroffen. Diese Dokumente sowie die neue Betreuungsverordnung sind ab sofort auf der städtischen Homepage www.bergkamen.de einsehbar.

„Endlich können die zahllosen Anfragen der Gewerbetreibenden, die uns erreicht haben, verbindlich geklärt werden.“, so Bürgermeister Roland Schäfer. Die Anlage mit den festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards regelt das öffnen für

  • Gastronomie (Innen- und Außengastronomie)
  • Friseurhandwerk in Friseursalons (entsprechend bei mobilen Friseurdienstleistungen)
  • Podologische Behandlungen, podologische Fußpflege und Fußpflege
  • Kosmetikbetriebe, Nagelstudios, Maniküre
  • Massage/Massagestudios
  • Fitnessstudios

Die Regelungen für Beherbergungsbetriebe sind vom Land noch nicht definiert worden.

Die aktuelle  Coronaschutzverordnung kann hier als PDF heruntergeladen werden: 2020-05-08_fassung_coronaschvo_ab_11.05.2020_lesefassung_final.

Hier kann die neue Betreuungsverordnung nachgelesen werden: 2020_05_09_coronabetrvo_ab_14_05_2020

Das Land NRW hat auf ihrer Homepage folgende Zusammenfassung veröffentlicht, was ab 11. Mai möglich ist und was nicht.

Was ändert sich mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan beim Kontaktverbot?

Ab 11. Mai 2020 ist es möglich, dass sich Angehörige zweier Haushalte im öffentlichen Raum treffen. Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen. Ausnahmen: Zwingende berufliche Zusammenkünfte und zulässige sportliche Betätigungen.

Gilt die Maskenpflicht weiterhin?

Ja, sie ist vorerst bis zum 25. Mai 2020 verlängert worden.

Wann und wo gilt die Maskenpflicht?

Seit dem 27. April 2020 besteht in Nordrhein-Westfalen die Pflicht, an folgenden Orten Mund und Nase zu bedecken (vorerst bis zum 25. Mai 2020):

  • Museen, Ausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen,
  • in geschlossenen Räumlichkeiten von Tierparks, zoologischen und botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks,
  • beim praktischen Fahrunterricht sowie der Fahrprüfung,
  • in sämtlichen Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, die derzeit geöffnet sind; auch auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken in den gastronomischen Einrichtungen, in Einkaufszentren sowie Wettvermittlungsstellen,
  • in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern, sowie wenn bei Handwerks- und Dienstleistungen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann,
  • in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • im Personenverkehr und seinen Einrichtungen – also in Bussen und Bahnen, auch des Fernverkehrs, auch in Schulbussen, an Haltestellen und Bahnhöfen und in Taxis,
  • In Warteschlangen vor den genannten Einrichtungen.

Die Maskenpflicht gilt für Kunden, Nutzer, Inhaber und Beschäftigte gleichermaßen – es sei denn, Beschäftigte werden durch andere Schutzmaßnahmen wie Abtrennungen durch Plexiglas etc. geschützt.

Wann sind Besuche in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wieder möglich?

Die bisherigen generellen Besuchsverbote in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind aufgehoben (seit 9. Mai 2020).
Die Besuche müssen zur Vermeidung von Infektionsgefahren unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Richtlinien und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts organisiert und durchgeführt werden.
Die Auflagen sind unter anderem:

  • Maximal ein Besuch pro Tag und Bewohner von maximal zwei Personen,
  • alle Besucher werden registriert und einem Kurzscreening unterzogen,
  • Besuche finden grundsätzlich in besonderen Besucherbereichen statt,
  • Im Ausnahmefall sind Besuche auch auf den Bewohnerzimmern möglich, z. B. wenn die Einrichtung keinen Besucherbereich hat oder bei bettlägerigen Bewohnern,
  • Besuche sind nicht möglich, wenn in der Einrichtung bei Bewohnern oder Beschäftigten eine Covid-19-Infektion festgestellt wurde.

Weitere Regelungen sind weiter unten in der bisherigen Fassung der Coronaschutzverordnung zu finden.

Was ist neu bei Handel und Dienstleistungen?

Ab 11. Mai 2020: Die 800 qm-Regel wird aufgehoben. Das heißt: Dann kann jedes Ladenlokal unabhängig von der Verkaufsfläche wieder öffnen – unter Auflagen zu Abstands-, Zutritts- und Hygieneregeln. Maßstab für die durchzuführende Zugangskontrolle soll ein Kunde pro 10 qm sein. Zudem müssen Auflagen zur Vermeidung vom Warteschlangen beachten werden.

Wie sehen die neuen Regelungen bei „körpernahen Dienstleistungen“ aus?

Auch hier gibt es einen neuen Stand. Folgende Handwerker- und Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand zum Kunden nicht eingehalten werden kann, können ab 11. Mai 2020 wieder erbracht werden, wenn dabei strenge Hygiene- und Infektionsstandards eingehalten werden: Nagelstudios, Maniküre, Kosmetik und Massage. Friseure und Fußpfleger dürfen ihrer Tätigkeit bereits seit 4. Mai wieder nachgehen. Tätowieren ist bis auf weiteres vorerst unzulässig.

Wie verhält es sich mit Sonnenstudios?

Hier ist neben strikter Beachtung der allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregeln auf eine möglichst kontaktarme Erbringung der Dienstleistung zu achten.

Dürfen Spielhallen und Wettbüros wieder öffnen?

Ja. Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen sowie das Automatenspiel in Spielbanken dürfen wieder betrieben werden – unter den strikten Auflagen zur Hygiene und des Mindestabstands (auch in Warteschlangen). Gegebenenfalls ist die Maskenpflicht umzusetzen.

Was ist mit Picknicken und Grillen im öffentlichen Raum?

Sie bleiben untersagt.

Was ändert sich an den Schulen zum 11. Mai?

Ab Montag, 11. Mai 2020, kehren an Gymnasien und Gesamtschulen vorrangig die Schülerinnen und Schüler zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen. Sollten darüber hinaus räumliche und personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, ist die Beschulung weiterer Lerngruppen beziehungsweise Klassen von der Jahrgangsstufe 5 bis hin zu den Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase tageweise in einem rollierenden System möglich.

An den Schulformen der Sekundarstufe I (Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS- und Gemeinschaftsschulen) kehren zudem ein bis zwei Jahrgänge der Klassenstufen 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System zurück. Bis zum Abschluss der dezentralen Prüfungen, die in diesem Jahr die Zentralen Abschlussprüfungen in Klasse 10 ersetzen, erhält die Jahrgangsstufe 10 weiterhin vorrangig Unterricht. Danach wird dieser Jahrgang mit in das rollierende System einbezogen.

Ebenfalls ab Montag, 11. Mai, werden an den Grundschulen die Jahrgangsstufen 1 bis 4 in einem regelhaften Wechsel mit einem Jahrgang pro Tag wieder unterrichtet. Offener Ganztag und weitere Betreuungsangebote werden parallel zum Unterricht und zur Notbetreuung im Rahmen der vorhandenen räumlichen und personellen Ressourcen wiederaufgenommen.

Wie an den Grundschulen werden ab dem 11. Mai auch die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 4 an Förderschulen in regelhaftem Wechsel mit einem Jahrgang pro Tag unterrichtet (mit Ausnahme der Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung). Zudem sollen nach Möglichkeit Schülerinnen und Schüler aus ein bis zwei Jahrgängen der Klassenstufen 5 bis 9 im rollierenden System an die Schulen zurückkehren.

Alle Regelungen auch zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs an Berufskollegs finden Sie in der Schulmail vom 7. Mai 2020.

Wie sieht es bei Hochschulen aus?

Der Lehr- und Prüfungsbetrieb bleibt unter Auflagen zulässig. Bibliotheken sind nur unter strengen Schutzauflagen geöffnet. Hochschulmensen sind geschlossen.

Was gilt für außerschulische Bildungseinrichtungen?

Bildungsangebote in Volkshochschulen, Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und sonstigen außerschulischen Bildungseinrichtungen sind unter Hygiene-, Abstands- und Schutzauflagen bereits zulässig. Ab dem 11. Mai 2020 gilt die Klarstellung, dass sich nicht mehr als 100 Personen in einem Raum aufhalten dürfen.
Hinweis: Ab dem Zieldatum 30. Mai sollen auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen wiedereröffnet werden. Ebenso soll ein eingeschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz wieder möglich sein. Ferienmaßnahmen sollen vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso Gruppenfahrten (z.B. der Jugendverbände).

Welche Regelungen gelten für Fahrschulen?

Das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen gilt nicht für den praktischen Unterricht von Fahrschulen; es dürfen sich nur der Fahrschüler und der Fahrlehrer sowie während der Fahrprüfung zusätzlich eine Prüfungsperson oder im Rahmen der Fahrlehrerausbildung ein Fahrlehreranwärter im Fahrzeug aufhalten. Bitte beachten Sie die Maskenpflicht.

Welche Regelungen gelten für Musikschulen?

In Musikschulen ist der Unterricht für Gruppen oder Ensembles mit mehr als 6 Teilnehmern untersagt. In atmungsaktiven Fächern (Gesang, Blasinstrumente) ist eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen.

Was ändert sich bei Konzertaufführungen?

In geschlossenen Räumen sind Konzerte und Aufführungen von Theatern, Opern- und Konzerthäusern und ähnlichen Einrichtungen bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen durch die zuständigen Behörden sind unter strengen Vorgaben zu Mindestabständen, Hygieneregeln und Maskenpflicht möglich. Die Zuschaueranzahl von 100 Personen darf nicht überschritten werden. Bei Aufführungen im Freien gelten ebenfalls strikte Hygiene-, Zutritts- und Abstandsregelungen, auch hier sind nicht mehr als 100 Zuschauer zulässig.
Für Proben gelten die Hygieneregeln und der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen. Bei atmungsaktiven Proben (insbesondere Sprechtheater, Gesang, Blasinstrumente) ist eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen.
Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.

Sind Kinos geöffnet?

Nein. Der Betrieb von Kinos ist noch untersagt. Zulässig ist der Betrieb von Autokinos.
Hinweis: Zum Zieldatum 30. Mai soll die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern ermöglicht werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.

Darf man Ferienhäuser, -wohnungen und Campingplätze wieder benutzen?

Ab 11. Mai 2020 gilt: Der touristische Aufenthalt in Ferienhäusern, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen ist unter Beachtung von Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder möglich.

Gibt es beim Tourismus noch weitere Erleichterungen?

Ab 11. Mai 2020 gilt: Freizeitparks dürfen wieder öffnen. Voraussetzung ist ein von der zuständigen Behörde genehmigtes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept. Reisebusreisen bleiben allerdings untersagt.
Hinweis: Mit dem Zieldatum 30. Mai (Pfingsten) sollen Thermen, Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Orte wieder öffnen können – unter Auflagen.

Öffnen Hotels wieder?

Ja, ab dem 18. Mai 2020 sollen touristische Übernachtungen von Inländern in Hotels wieder möglich sein. Es gelten strenge Auflagen mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.
Hinweis: Mit Zieldatum ab 30. Mai sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.

Wann öffnen Speisegaststätten wieder?

Ab dem 11. Mai 2020, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots möglich ist. Eine Begrenzung der Öffnungszeiten ist nicht vorgesehen. Hygieneregeln, wie z.B. 1,5 Meter Tischabstand sind einzuhalten. Personen aus zwei Haushalten dürfen gemeinsam an einen Tisch sitzen. Der Gastronomiebetreiber muss die Platzanweisung und eine namentliche Registrierung seiner Gäste sicherstellen. Selbstbedienungsangebote sind nicht zulässig.

Was ist mit Bars, Clubs, Discotheken und Bordellbetrieben?

Sie bleiben geschlossen.

Sind Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt?

Bereits seit 7. Mai ist der Breiten- und Freizeitsport auf Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum zulässig – unter Auflagen. Ab 11. Mai 2020 kann Sport auch wieder in Sporthallen und Kursräumen der Sportvereine durchgeführt werden – ebenfalls unter Auflagen.

Welche Auflagen müssen dazu eingehalten werden?

Der oben genannte Sport- und Trainingsbetrieb darf nur durchgeführt werden, wenn die folgenden Auflagen erfüllt sind: Der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden. Es müssen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern sichergestellt werden (auch in Warteschlangen). Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist untersagt.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Ist der Betrieb von Fitnessstudios wieder gestattet?

Ja, es sind aber strenge Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten (u. a. Mindestabstand zwischen Sportgeräten, Desinfektion der Kontaktflächen nach jedem Gebrauch, Unzulässigkeit des Ausübens von Sportarten mit Körperkontakt).

Gilt beim Hallensport und in Fitnessstudios die Maskenpflicht?

Beim Sport in der Halle besteht keine Maskenpflicht.
Beschäftigte in Fitnessstudios müssen grundsätzlich eine Maske tragen. Kunden wird das Tragen einer Maske außer bei Ausdauersportarten empfohlen.

Dürfen Berufssportler ihrer Tätigkeit nachgehen?

Training von Berufssportlern auf und in von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen ist zulässig.

Was gilt für den Tanzsport?

Tanzsport kann betrieben werden, soweit sich die nicht-kontaktfreie Ausübung auf einen festen Tanzpartner beschränkt und im Übrigen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist.

Was gilt für Gottesdienste?

Unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzkonzepte der Kirchen und Religionsgemeinschaften können Gottesdienste seit 1. Mai 2020 wieder stattfinden.




Coronavirus: Zahl der aktuell Infizierten im Kreis Unna wird etwas kleiner

Die Corona-Lage im Kreis Unna scheint sich etwas zu entspannen. So ist die Zahl der aktuell Infizierten von Donnerstag auf heute um eins auf 209 zurückgegangen.  In Bergkamen liegt sich bei drei Fällen. Gestiegen ist kreisweit die Zahl der Gesundeten um vier auf jetzt 406. Diese vier Personen wohnen in Lünen. Insgesamt haben sich 646 Personen im Kreis Unna mit dem Coronavirus angesteckt, drei mehr als noch am Donnerstag.

Aktuell Infizierte

07.05.2020 | 15 Uhr 08.05.2020 | 12 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 3 3 +0
Bönen 6 6 +0
Fröndenberg 94 95 +1
Holzwickede 3 3 +0
Kamen 4 4 +0
Lünen 41 39 -2
Schwerte 14 14 +0
Selm 6 6 +0
Unna 13 13 +0
Werne 26 26 +0
Gesamt 210 209 -1

Infizierte stationär

07.05.2020 08.05.2020 Differenz (+/-)
Kreisweit 10 9 -1

 

Gesundete

07.05.2020 | 15 Uhr 08.05.2020 | 12 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 25 25 +0
Bönen 16 16 +0
Fröndenberg 43 43 +0
Holzwickede 22 22 +0
Kamen 15 15 +0
Lünen 91 95 +4
Schwerte 72 72 +0
Selm 48 48 +0
Unna 41 41 +0
Werne 29 29 +0
Gesamt 402 406 +4

Verstorbene

Gesamt
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg 18
Holzwickede 1
Kamen
Lünen 4
Schwerte 5
Selm 2
Unna
Werne 1
Gesamt 31

07.05.2020 | 15 Uhr08.05.2020 | 12 UhrDifferenz (+/-)Bergkamen2828+0Bönen2222+0Fröndenberg155156+1Holzwickede2626+0Kamen1919+0Lünen136138+2Schwerte9191+0Selm5656+0Unna5454+0Werne5656+0Gesamt643646+3




Coronavirus: Drei Bergkamener gelten noch als infiziert – 25 sind inzwischen wieder gesund

as Gesundheitsamt hat heute fünf neue Infizierte gemeldet. Damit steigt die Zahl der Gesamt-Infektionen seit Beginn der Corona-Krise auf 643 gestiegen. 402 Personen gelten als genesen. Das sind 13 mehr als am Vortag. Die Zahl der Verstorbenen bleibt bei insgesamt 31. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 210. Das sind acht weniger als noch am Tag zuvor.

In Bergkamen gelten noch drei Bewohner als infiziert. 25 sind seit Ausbruch der Pandemie als wieder gesundet.

Neu ist, dass ein sogenannter Notfallmechanismus sicherstellen soll, dass ein möglicher erneuter Anstieg der Infektionszahlen schnell eingedämmt werden kann. Treten also im Kreis Unna kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage auf, sollen weitere Beschränkungen gelten. Diese Zahl wird vom Robert-Koch-Institut im Corona-Dashboard veröffentlicht und liegt demnach derzeit bei 7,6.

– Max Rolke /Kreis Unna –

Zahl der Fälle (aufsummiert)

06.05.2020 | 15 Uhr 07.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 28 28 +0
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 153 155 +2
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 133 136 +3
Schwerte 91 91 +0
Selm 56 56 +0
Unna 54 54 +0
Werne 56 56 +0
Gesamt 638 643 +5

Aktuell Infizierte

06.05.2020 | 15 Uhr 07.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 3 3 +0
Bönen 6 6 +0
Fröndenberg 92 94 +2
Holzwickede 4 3 -1
Kamen 6 4 -2
Lünen 41 41 +0
Schwerte 14 14 +0
Selm 9 6 -3
Unna 14 13 -1
Werne 29 26 -3
Gesamt 218 210 -8

Gesundete

 06.05.2020 | 15 Uhr 07.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 25 25 +0
Bönen 16 16 +0
Fröndenberg 43 43 +0
Holzwickede 21 22 +1
Kamen 13 15 +2
Lünen 88 91 +3
Schwerte 72 72 +0
Selm 45 48 +3
Unna 40 41 +1
Werne 26 29 +3
Gesamt 389 402 +13

Verstorbene

Gesamt
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg 18
Holzwickede 1
Kamen
Lünen 4
Schwerte 5
Selm 2
Unna
Werne 1
Gesamt 31

 




Coronavirus: Eine infizierte Person aus Bergkamen beim Kreisgesundheitsamt gemeldet

Vier weitere Personen sind bis heute um 15 Uhr beim Kreisgesundheitsamts als Corona-Fälle gemeldet worden. Darunter ein Infizierter in Bergkamen. Die drei anderen Infizierten wohnen in Lünen. Weiterhin müssen neun Einwohner des Kreises Unna stationär behandelt werden.

Hier die tägliche Übersicht:

Zahl der Fälle (aufsummiert)

05.05.2020 | 15 Uhr 06.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 27 28 +1
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 153 153 +0
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 130 133 +3
Schwerte 91 91 +0
Selm 56 56 +0
Unna 54 54 +0
Werne 56 56 +0
Gesamt 634 638 +4

Infizierte stationär

05.05.2020 06.05.2020 Differenz
Kreisweit 9 9 +0

Gesundete

 17.04.2020 24.04.2020 30.04.2020
Bergkamen 17 20 23
Bönen 11 15 16
Fröndenberg 27 35 40
Holzwickede 8 12 16
Kamen 9 10 12
Lünen 48 72 83
Schwerte 55 61 70
Selm 37 40 42
Unna 26 33 40
Werne 15 19 21
Gesamt 253 317 363

Verstorbene

Gesamt
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg 18
Holzwickede 1
Kamen
Lünen 4
Schwerte 5
Selm 2
Unna
Werne 1
Gesamt 31

 




Erlangung des Gesundheitszeugnisses: Wegen Corona Belehrung durch Arbeitgeber

Restaurants, Altenheime oder Kindergärten: In diesen und vielen anderen Bereichen darf nur arbeiten, wer ein sogenanntes Gesundheitszeugnis vorweisen kann. Wegen der zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geltenden Kontaktsperre finden im Kreis zurzeit aber keine mündlichen Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz statt. Damit Betroffene dennoch arbeiten können, hat der Kreis eine Übergangsregelung erarbeitet.

Nach dieser Planung führt der Arbeitgeber im Rahmen der ohnehin vorgeschriebenen regelmäßigen Schulungen zur Lebensmittelhygiene auch die Belehrung über die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote gemäß Infektionsschutzgesetz durch. Die Schulungen und Erlehrungen dokumentiert der Arbeitgeber dann schriftlich. Dafür stehen Merkblätter des Robert-Koch-Institutes (RKI) auf der Internetseite des RKI (www.rki.de) bereit.

PK | PKU




Pflegeschule geht wegen Corona andere WegeL Praxis vor Theorie und Bildschirm statt Klassenzimmer am Hellmig-Krankenhaus

Beim Start der Pflegeschule im Vorjahr wurde noch im Klassenraum gelernt. Jetzt werden andere Lösungen umgesetzt.

Die Corona-Pandemie fordert auch an der Pflegeschule am Hellmig-Krankenhaus Kamen Anpassungsfähigkeit und Innovationsgeist. Für 23 zum 1. April neu angetretene künftige Pflege-Assistentinnen und Pflege-Assistenten hieß das zuerst Praxis statt Theorie und dann Bildschirm statt Klassenzimmer.

Die Pflegeschule am Hellmig-Krankenhaus ist ein separater Standort der Pflegeschule am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum und startete in eigens dafür umgebauten Räumen direkt im Kamener Krankenhaus. Von Beginn an war geplant, hier neben der dreijährigen Ausbildung für die Gesundheits- und Krankenpflege auch einjährige Ausbildungswege für Fachkräfte für Pflegeassistenz anzubieten.

Angesichts der Corona-Pandemie wurden neue Wege gesucht und gefunden. „Den Gedanken, die Schülerinnen und Schüler zunächst zu Hause zu lassen, haben wir schnell verworfen. Wir haben uns lieber darauf konzentriert, wie wir sie gut in die Praxis starten lassen können, ohne theoretische Inhalte zu vernachlässigen“, sagt Matthias Dieckerhoff, Pflegedirektor der Knappschaft Kliniken GmbH. Zu diesem Verbund gehören auch das Klinikum Westfalen und das Hellmig-Krankenhaus. Also wurden alle Auszubildenden kontaktiert, neue Konzepte besprochen und auch Ängste angesichts der Corona-Entwicklung abgebaut. Die Sicherheit der Auszubildenden wie der Patienten, Lehrkräfte und Stationsmitarbeiter hat dabei höchste Priorität. Die Auszubildenden kommen nicht mit Corona-Patienten in Kontakt.

Nach den ersten Tagen in der Praxis folgte zu Beginn dieser Woche der Start des digitalen Theorieunterrichts. „Natürlich waren kleinere technische Hürden zu nehmen, dann aber klappte alles gut. Das ganze Lehrerteam arbeitet an der Unterrichtsplattform mit“, schildert Melanie Abbing, die den Pflegeschulstandort in Kamen leitet.

Außerdem besuchen die Lehrerinnen und Lehrer die Auszubildenden auf der Station, vergewissern sich, dass es ihnen gut geht und eine Verbindung zwischen Theorie und Praxis erfolgt. Die Praxisanleitung auf Station übernehmen die examinierten Pflegekräfte, die den Azubis Abläufe und Handgriffe konkret erklären. Gerade diese Mischung wissen die neuen Schülerinnen und Schüler zu schätzen.




Radfahren in Corona-Zeiten: ADFC bietet Fahrradfahrenden im Kreis Unna im Stadtradeln-Zeitraum einen alternativen Wettbewerb an

Der ADFC-Kreisverband lädt zum Abstandgebots-verträglichen Radfahrwettbewerb „Pedal the pandemic“ ein. Foto: ADFC

Radfahren baut Corona-Kilos ab, verhindert Klaustrophobie-Koller und verbessert das Immunsystem. Leider entfallen in diesem Jahr die von Radfahrenden lang erwarteten Fahrradevents STADTRADELN und radKULT(O)UR. Dieses Bewegungs-Vakuum möchte der ADFC mit dem Abstandgebots-verträglichen Radfahrwettbewerb „Pedal the pandemic“ füllen. Er soll im ursprünglich für das Stadtradeln vorgesehen Zeitraum vom 17. Mai bis zum 6. Juni 2020 stattfinden. Über die Website www.adfc-kreis-unna.de/blog/ können Radfahrende täglich eine gefahrene Radtour mit Hilfe eines Bildes, eines kleinen Textes und/oder einer Darstellung des gefahrenen Tracks beschreiben.

Teilnehmen dürfen alle, die im Kreis Unna wohnen, hier zur Arbeit oder zur Schule gehen oder in einem Verein angemeldet sind. Pro Tag des Aktionszeitraumes darf ein Radtourennachweis hochgeladen werden. Jeder Beitrag gilt als Los in einer Lostrommel. Fleißige radfahrende Blogger können somit maximal 21 Gewinnchancen erradeln. Wertvolle Gewinne werden ausgeschüttet. Der Hauptpreis ist ein Gutschein für den Besuch eines Bett&Bike-Hotels für zwei Personen in der Nach-Corona-Zeit.

Die Corona-Krise bietet die Chance, den Kreis Unna neu zu entdecken,“ meint Werner Wülfing vom ADFC Kreisverband. Wülfing regt an, die eingefahrenen Wege zu verlassen und neue abgelegene, verwunschene Routen zu suchen. Statt touristischer Hotspots sollen die „Lost Places“ im Kreis Unna entdeckt werden. Die Länge der Radtour ist dabei unerheblich. Anders als beim Stadtradeln ist es nicht das Ziel, viele Kilometer auf dem Rad zu sammeln, sondern Neues zu entdecken und zu teilen. Auch Beschreibungen von sehr kurzen Radtouren sind daher willkommen.

Gruppenfahrten sind Tabu! Touren allein, zu zweit oder als Haushaltsgemeinschaft sind möglich. Während der Fahrten ist ein Sicherheitsabstand zu fremden Radfahrenden einzuhalten. Nebeneinander sollte ein Mindestabstand von 1,5 Meter gehalten werden; hintereinander wird 10 Meter, bei Rennradfahrern 20 Meter Abstand von Fachleuten empfohlen. Windschattenfahren ist nicht angebracht. Da Restaurants und Cafés noch geschlossen sind, empfiehlt der ADFC eine ausreichende Eigenversorgung. Auch die Toilettenfrage ist bei der Tourenplanung zu beachten.

Die Website zum Wettbewerb ist ab sofort freigeschaltet. Zum Bloggen ist eine Anmeldung mit einer gültigen E-Mail-Adresse notwendig. Tourentipps und Entdeckungen können bereits gepostet werden, allerdings zählen nur die Tourennachweise im Zeitraum vom 17. Mai bis zum 6. Juni als Los für die Gewinnermittlung. Wer Fragen und Hinweise hat, kann sich unter der E-Mail-Adresse info@adfc-kreis-unna.de an den Radclub wenden.

Anregungen für Radtouren durch den Kreis Unna wie die im Bild dargestellte ca. 50 Kilometer lange Corona-Runde finden Interessierte auf der Touren-Website des Kreisverbandes unter www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-unna/touren/tourenvorschlaege.htmlPassende GPX-Dateien können herunterladen werden.




Coronavirus: Wieder ein Todesfall im Kreis Unna

Das Kreisgesundheitsamt meldet einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Es handelt sich um eine Frau, Jahrgang 1923 in Fröndenberg. Insgesamt sind 31 Personen gestorben.

Im Kreis Unna sind weitere fünf Personen mit dem Coronavirus infiziert worden, drei in Lünen und jeweils eine in Fröndenberg und Werne. Insgesamt sind bis heute 634 Personen erkrankt, davon weiterhin 27 in Bergkamen.

Der Kreis Unna im Überblick:

Zahl der Fälle (aufsummiert)

04.05.2020 | 15 Uhr 05.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 27 27 +0
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 152 153 +1
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 127 130 +3
Schwerte 91 91 +0
Selm 56 56 +0
Unna 54 54 +0
Werne 55 56 +1
Gesamt 629 634 +5

Infizierte stationär

04.05.2020 05.05.2020 Differenz
Kreisweit 10 9 -1

Gesundete

 17.04.2020 24.04.2020 30.04.2020
Bergkamen 17 20 23
Bönen 11 15 16
Fröndenberg 27 35 40
Holzwickede 8 12 16
Kamen 9 10 12
Lünen 48 72 83
Schwerte 55 61 70
Selm 37 40 42
Unna 26 33 40
Werne 15 19 21
Gesamt 253 317 363

Verstorbene

Gesamt
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg 18
Holzwickede 1
Kamen
Lünen 4
Schwerte 5
Selm 2
Unna
Werne 1
Gesamt 31