Coronavirus: Eine Person neu infiziert – weniger Patienten im Krankenhaus

Die Zahl der aktuell mit dem Coronavirus Infizierten beträgt 194 (+1 in Lünen). Mit 423 Personen unverändert geblieben ist die Zahl der Gesundeten. Gesunken ist die Zahl der Menschen, die im Krankenhaus behandelt werden (-2).

– Constanze Rauert / Kreis Unna-

Der Überblick

Aktuell Infizierte*

14.05.2020 | 15 Uhr 15.05.2020 | 12 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 3 3 +0
Bönen 6 6 +0
Fröndenberg 93 93 +0
Holzwickede 3 3 +0
Kamen 4 4 +0
Lünen 29 30 +1
Schwerte 14 14 +0
Selm 5 5 +0
Unna 13 13 +0
Werne 23 23 +0
Gesamt 193 194 +1

Infizierte stationär

14.05.2020 15.05.2020 Differenz (+/-)
Kreisweit 8 6 -2

Gesundete

14.05.2020 | 15 Uhr 15.05.2020 | 12 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 25 25 +0
Bönen 16 16 +0
Fröndenberg 43 43 +0
Holzwickede 22 22 +0
Kamen 15 15 +0
Lünen 109 109 +0
Schwerte 72 72 +0
Selm 49 49 +0
Unna 41 41 +0
Werne 31 31 +0
Gesamt 423 423 +0

erstorbene

Gesamt
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg 20
Holzwickede 1
Kamen
Lünen 4
Schwerte 5
Selm 2
Unna
Werne 2
Gesamt 34

Zahl der Fälle (aufsummiert)

14.05.2020 | 15 Uhr 15.05.2020 | 12 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 28 28 +0
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 156 156 +0
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 142 143 +1
Schwerte 91 91 +0
Selm 56 56 +0
Unna 54 54 +0
Werne 56 56 +0
Gesamt 650 651 +1



Coronavirus: Keine neuen Infektionen im Kreis Unna, aber auch keine weiteren Gesundeten

Die Gesundheitsbehörde meldet für heute (14. Mai) keine Neuinfektionen. Auch die Zahl der Gesundeten sowie die Zahl derjenigen, die in einem Krankenhaus behandelt werden, ist gegenüber dem Vortrag unverändert geblieben.

– Constanze Rauert / Kreis Unna –




Coronavirus: Im Kreis Unna sind weitere drei Todesfälle zu beklagen

Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus ist im Kreis Unna um drei auf 34 gestiegen.  Bei den Verstorbenen handelt es sich um zwei Frauen (Jahrgang 1926 bzw. 1934) aus Fröndenberg, die bereits im April verstarben, aber erst jetzt der Kreis-Gesundheitsbehörde gemeldet wurden, erklärt Kreissprecherin Constanze Rauert. Am heutigen 13. Mai verstorben ist außerdem eine Frau aus Werne (1938).

Neue Infektionen sind seit Dienstagnachmittag nicht hinzugekommen. Dafür gelten 15 Personen, davon allein 13 in Lünen als wieder gesundet. In Bergkamen liegt die Zahl der Infizierten weiterhin bei 3.

Aktuell Infizierte*

12.05.2020 | 15 Uhr 13.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 3 3 +0
Bönen 6 6 +0
Fröndenberg 95 93 -2
Holzwickede 3 3 +0
Kamen 4 4 +0
Lünen 42 29 -13
Schwerte 14 14 +0
Selm 6 5 -1
Unna 13 13 +0
Werne 25 23 -2
Gesamt 211 193 -18

Gesundete

12.05.2020 | 15 Uhr 13.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 25 25 +0
Bönen 16 16 +0
Fröndenberg 43 43 +0
Holzwickede 22 22 +0
Kamen 15 15 +0
Lünen 96 109 +13
Schwerte 72 72 +0
Selm 48 49 +1
Unna 41 41 +0
Werne 30 31 +1
Gesamt 408 423 +15

Infizierte stationär

12.05.2020 13.05.2020 Differenz (+/-)
Kreisweit 8 8 +0

Verstorbene

Gesamt
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg 20
Holzwickede 1
Kamen
Lünen 4
Schwerte 5
Selm 2
Unna
Werne 2
Gesamt 34

 




Coronavirus: Weiterhin drei Infizierte und 25 Gesundete in Bergkamen

Die Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten im Kreis Unna ist um eins größer geworden und liegt jetzt bei 211. Dieser neue Fall wurde aus Lünen gemeldet. Von Montag auf Dienstag (jeweils um 15 Uhr) liegt die Zahl der Gesundeten konstant bei 408. In Bergkamen gibt es weiterhin drei infizierte und 25 gesundete Personen.

Der Überblick:

Aktuell Infizierte*

11.05.2020 | 15 Uhr 12.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 3 3 +0
Bönen 6 6 +0
Fröndenberg 95 95 +0
Holzwickede 3 3 +0
Kamen 4 4 +0
Lünen 41 42 +1
Schwerte 14 14 +0
Selm 6 6 +0
Unna 13 13 +0
Werne 25 25 +0
Gesamt 210 211 +1

Gesundete

11.05.2020 | 15 Uhr 12.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 25 25 +0
Bönen 16 16 +0
Fröndenberg 43 43 +0
Holzwickede 22 22 +0
Kamen 15 15 +0
Lünen 96 96 +0
Schwerte 72 72 +0
Selm 48 48 +0
Unna 41 41 +0
Werne 30 30 +0
Gesamt 408 408 +0

Verstorbene

Gesamt
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg 18
Holzwickede 1
Kamen
Lünen 4
Schwerte 5
Selm 2
Unna
Werne 1
Gesamt 31

Zahl der Fälle insgesamt:

11.05.2020 | 15 Uhr 12.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 28 28 +0
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 156 156 +0
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 141 142 +1
Schwerte 91 91 +0
Selm 56 56 +0
Unna 54 54 +0
Werne 56 56 +0
Gesamt 649 650 +1

 




Mit Blutspende Leben retten: Am Freitag wegen der Abstandsregeln in der Turnhalle der Regenbogenschule Rünthe

Das Deutsche Rote Kreuz, Ortsverein Bergkamen, lädt zur Blutspende am Freitag, 15. Mai 2020, von 15.00 bis 19.30 Uhr, in die Turnhalle der Regenbogenschule in Bergkamen-Rünthe ein. „Anders als im ursprünglich vorgesehenen ‚Haus der Mitte‘ ist es in der Turnhalle möglich, die Abstandsvorgaben für die einzelnen Blutspender einzuhalten“, so der Vorsitzende des DRK-Ortsvereins Bergkamen, Andreas Kray.

Eingeladen sind alle Blutspender ab 18 Jahren. Als Verpflegung nach der Blutspende wird ein Lunchpaket gereicht. Zudem hat sich Bergkamens Rot-Kreuz-Leiterin Monika May etwas Besonderes einfallen lassen: Jeder 10. Blutspender bekommt ein besonderes Geschenk vom Ortsverein Bergkamen überreicht.




800 Beschäftigte im Kreis Unna – Corona-Infektionen in Schlachthöfen: NGG fordert regelmäßige Kontrollen

Knochenjob: In der Schlachtung und Fleischverarbeitung arbeiten viele Menschen aus Osteuropa für Subunternehmen. Die Gewerkschaft NGG kritisiert die prekären Wohn- und Arbeitsbedingungen – und fordert mehr staatliche Kontrollen in der Branche. Foto: NGG

2,29 Euro für ein Pfund Rinderhack: Mit solchen Preisen werben in dieser Woche Supermärkte im Kreis Unna – obwohl die Corona-Krise die Herstellung von Fleisch und Wurst eigentlich viel teurer machen müsste. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin. „Bei der Schlachtung und Zerlegung herrscht seit Jahren ein knallharter Dumping-Wettbewerb – besonders zum Start der Grillsaison. Wohin dieser Preiskampf führen kann, zeigen die jüngsten Corona-Ausbrüche in Coesfeld und anderen Schlachthöfen“, sagt Torsten Gebehart, Geschäftsführer der NGG-Region Dortmund.

Es sei gut, dass die NRW-Landesregierung nun alle Fleisch-Beschäftigten auf Corona testen und die Sammelunterkünfte durch die Gesundheitsämter kontrollieren lassen wolle. „Aber das darf keine einmalige Aktion sein. Aktuell geht es um das Virus. Um die Gesundheit der Beschäftigten aber auch künftig zu schützen, muss die Fleischbranche regelmäßig vom Staat in den Blick genommen werden“, so Gebehart. Dies müsse wesentlich intensiver geschehen als bislang. Zwar habe das Land NRW den Arbeitsschutz in der Fleischindustrie schon im Oktober vergangenen Jahres schwerpunktmäßig kontrolliert. Trotzdem sei es jetzt zu diesen fatalen Corona-Infektionsfällen gekommen. „Hier muss also deutlich mehr passieren“, fordert Gebehart. Im Kreis Unna beschäftigt die Fleischwirtschaft nach Angaben der Arbeitsagentur 800 Menschen. In ganz Nordrhein-Westfalen arbeiten knapp 30.000 Beschäftigte in der Branche – viele osteuropäische Werkvertragsarbeitnehmer in Subunternehmen nicht mitgerechnet.

Der Gesundheitsschutz der Beschäftigten sei bei den Ramsch-Angeboten offenbar nicht eingepreist, kritisiert die NGG – „vom Tierwohl ganz zu schweigen“. Nach Informationen der Gewerkschaft hat die Arbeitsbelastung in den Schlachthöfen im Zuge der hohen Fleischnachfrage des Einzelhandels zuletzt stark zugenommen. „12-Stunden-Schichten sind in vielen Betrieben gang und gäbe. Es trifft vor allem die Werkvertragsbeschäftigten aus Osteuropa, die über Subunternehmen angestellt sind“, so Gebehart. Die lange, körperlich harte Arbeit in der Schlachtung und die Zerlegung geschlachteter Tiere mache die Menschen anfälliger für Erkrankungen und schwäche ihre Widerstandskraft. Auch das sei ein Aspekt, der bei Covid-19-Infektionen nicht unter den Tisch fallen dürfe.

Hinzu komme die Unterbringung. „Während überall Abstandsregeln und Kontaktsperren gelten, wohnen in den Gemeinschaftsunterkünften oft bis zu sechs Osteuropäer in einer 60-Quadratmeter-Wohnung. Dafür ziehen die Subunternehmer dann aber jedem Einzelnen auch noch 250 Euro vom ohnehin kargen Lohn ab“, berichtet Gebehart. Vor allem die Gesundheitsämter müssten die Unterkünfte von Beschäftigten wesentlich intensiver ins Visier nehmen. Hier brüte überall im Land eine enorme Corona-Gefahr, so die NGG.

Die Gewerkschaft fordert die Fleischhersteller dazu auf, den Gesundheitsschutz „absolut ernst“ zu nehmen. Sie stünden in der Verantwortung, auch bei ihren Subunternehmen für faire Arbeitsbedingungen und eine ordentliche Unterbringung zu sorgen. „Dabei ist klar: Sicherheit ist nicht zum Nulltarif zu haben. Dumpingpreise können schon deshalb nicht funktionieren. Fleisch darf keine Ramschware sein – nicht in normalen Zeiten und schon gar nicht in der Pandemie“, so Gebehart.

Um die Zustände in der Fleischwirtschaft dauerhaft zu verbessern, müssten aus Werkverträgen reguläre Jobs werden – bezahlt zu einem fairen Branchenmindestlohn, so die NGG. „Außerdem brauchen wir eine bessere Nachunternehmerhaftung, damit prekäre Arbeitsbedingungen und unwürdige Unterkünfte auch beim letzten Subunternehmen ausgeschlossen sind“, betont Gebehart.

 




Coronavirus: Ein neuer Fall im Kreis Unna – zwei weitere sind gesundet

Die Lage der mit dem Coronavirus infizierten Personen hat sich kaum verändert. Zwei weitere Infektionen werden aus Lünen gemeldet. Dort und auch in Werne sind jeweils eine Person wieder gesund. In Bergkamen sind immer noch drei Einwohner erkrankt und 25 wieder gesund.

Aktuell Infizierte*

08.05.2020 | 12 Uhr 11.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 3 3 +0
Bönen 6 6 +0
Fröndenberg 95 95 +0
Holzwickede 3 3 +0
Kamen 4 4 +0
Lünen 39 41 +2
Schwerte 14 14 +0
Selm 6 6 +0
Unna 13 13 +0
Werne 26 25 -1
Gesamt 209 210 +1

Gesundete

08.05.2020 | 12 Uhr 11.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 25 25 +0
Bönen 16 16 +0
Fröndenberg 43 43 +0
Holzwickede 22 22 +0
Kamen 15 15 +0
Lünen 95 96 +1
Schwerte 72 72 +0
Selm 48 48 +0
Unna 41 41 +0
Werne 29 30 +1
Gesamt 406 408 +2

Verstorbene

Gesamt
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg 18
Holzwickede 1
Kamen
Lünen 4
Schwerte 5
Selm 2
Unna
Werne 1
Gesamt 31

Gesamtzahl der Fälle (aufsummiert)

10.05.2020 | 12 Uhr 11.05.2020 | 15 Uhr
Bergkamen 28 28 +0
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 156 156 +0
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 140 141 +1
Schwerte 91 91 +0
Selm 56 56 +0
Unna 54 54 +0
Werne 56 56 +0
Gesamt 648 649 +1



Coronavirus: Keine neuen Infektionen im Kreis Unna

Heute meldet das Gesundheitsamt keine neuen Infektionen im Kreis Unna. Damit bleibt es beim Stand von 648 Infektionen insgesamt. Die Zahl der Infizierten, die stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen, ist hingegen um eins auf neun gestiegen.

– Max Rolke / Kreis Unna –




Coronavirus im Kreis Unna: Zwei neue Infektionen in der Nachbarstadt Lünen

Heute sind zwei neue Infektionen gemeldet worden. Beide Personen kommen aus Lünen. Außerdem ist die Zahl der Infizierten, die stationär aufgenommen werden mussten, um eins auf acht gesunken.

– Max Rolke / Kreis Unna –

Leider gibt es heute vom Kreis Unna keine Übersicht zu den aktuell Infizierten und zu den Gesundeten

Zahl der Fälle (aufsummiert)

08.05.2020 | 12 Uhr 09.05.2020 | 12 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 28 28 +0
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 156 156 +0
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 138 140 +2
Schwerte 91 91 +0
Selm 56 56 +0
Unna 54 54 +0
Werne 56 56 +0
Gesamt 646 648 +2

Infizierte stationär

08.05.2020 09.05.2020 Differenz (+/-)
Kreisweit 9 8 -1



Neue gültige Coronaschutzverordnung ab 11. Mai am Samstagmorgen im Rathaus eingegangen

Nach der Presseerklärung des Landes NRW vom vergangenen Mittwoch zu den weiteren Lockerungsmaßnahmen ab dem kommenden Montag ist heute Morgen um 07.14 Uhr die neue Coronaschutzverordnung mit der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ im Bergkamener Rathaus eingetroffen. Diese Dokumente sowie die neue Betreuungsverordnung sind ab sofort auf der städtischen Homepage www.bergkamen.de einsehbar.

„Endlich können die zahllosen Anfragen der Gewerbetreibenden, die uns erreicht haben, verbindlich geklärt werden.“, so Bürgermeister Roland Schäfer. Die Anlage mit den festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards regelt das öffnen für

  • Gastronomie (Innen- und Außengastronomie)
  • Friseurhandwerk in Friseursalons (entsprechend bei mobilen Friseurdienstleistungen)
  • Podologische Behandlungen, podologische Fußpflege und Fußpflege
  • Kosmetikbetriebe, Nagelstudios, Maniküre
  • Massage/Massagestudios
  • Fitnessstudios

Die Regelungen für Beherbergungsbetriebe sind vom Land noch nicht definiert worden.

Die aktuelle  Coronaschutzverordnung kann hier als PDF heruntergeladen werden: 2020-05-08_fassung_coronaschvo_ab_11.05.2020_lesefassung_final.

Hier kann die neue Betreuungsverordnung nachgelesen werden: 2020_05_09_coronabetrvo_ab_14_05_2020

Das Land NRW hat auf ihrer Homepage folgende Zusammenfassung veröffentlicht, was ab 11. Mai möglich ist und was nicht.

Was ändert sich mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan beim Kontaktverbot?

Ab 11. Mai 2020 ist es möglich, dass sich Angehörige zweier Haushalte im öffentlichen Raum treffen. Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen. Ausnahmen: Zwingende berufliche Zusammenkünfte und zulässige sportliche Betätigungen.

Gilt die Maskenpflicht weiterhin?

Ja, sie ist vorerst bis zum 25. Mai 2020 verlängert worden.

Wann und wo gilt die Maskenpflicht?

Seit dem 27. April 2020 besteht in Nordrhein-Westfalen die Pflicht, an folgenden Orten Mund und Nase zu bedecken (vorerst bis zum 25. Mai 2020):

  • Museen, Ausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen,
  • in geschlossenen Räumlichkeiten von Tierparks, zoologischen und botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks,
  • beim praktischen Fahrunterricht sowie der Fahrprüfung,
  • in sämtlichen Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, die derzeit geöffnet sind; auch auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken in den gastronomischen Einrichtungen, in Einkaufszentren sowie Wettvermittlungsstellen,
  • in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern, sowie wenn bei Handwerks- und Dienstleistungen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann,
  • in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • im Personenverkehr und seinen Einrichtungen – also in Bussen und Bahnen, auch des Fernverkehrs, auch in Schulbussen, an Haltestellen und Bahnhöfen und in Taxis,
  • In Warteschlangen vor den genannten Einrichtungen.

Die Maskenpflicht gilt für Kunden, Nutzer, Inhaber und Beschäftigte gleichermaßen – es sei denn, Beschäftigte werden durch andere Schutzmaßnahmen wie Abtrennungen durch Plexiglas etc. geschützt.

Wann sind Besuche in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wieder möglich?

Die bisherigen generellen Besuchsverbote in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind aufgehoben (seit 9. Mai 2020).
Die Besuche müssen zur Vermeidung von Infektionsgefahren unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Richtlinien und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts organisiert und durchgeführt werden.
Die Auflagen sind unter anderem:

  • Maximal ein Besuch pro Tag und Bewohner von maximal zwei Personen,
  • alle Besucher werden registriert und einem Kurzscreening unterzogen,
  • Besuche finden grundsätzlich in besonderen Besucherbereichen statt,
  • Im Ausnahmefall sind Besuche auch auf den Bewohnerzimmern möglich, z. B. wenn die Einrichtung keinen Besucherbereich hat oder bei bettlägerigen Bewohnern,
  • Besuche sind nicht möglich, wenn in der Einrichtung bei Bewohnern oder Beschäftigten eine Covid-19-Infektion festgestellt wurde.

Weitere Regelungen sind weiter unten in der bisherigen Fassung der Coronaschutzverordnung zu finden.

Was ist neu bei Handel und Dienstleistungen?

Ab 11. Mai 2020: Die 800 qm-Regel wird aufgehoben. Das heißt: Dann kann jedes Ladenlokal unabhängig von der Verkaufsfläche wieder öffnen – unter Auflagen zu Abstands-, Zutritts- und Hygieneregeln. Maßstab für die durchzuführende Zugangskontrolle soll ein Kunde pro 10 qm sein. Zudem müssen Auflagen zur Vermeidung vom Warteschlangen beachten werden.

Wie sehen die neuen Regelungen bei „körpernahen Dienstleistungen“ aus?

Auch hier gibt es einen neuen Stand. Folgende Handwerker- und Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand zum Kunden nicht eingehalten werden kann, können ab 11. Mai 2020 wieder erbracht werden, wenn dabei strenge Hygiene- und Infektionsstandards eingehalten werden: Nagelstudios, Maniküre, Kosmetik und Massage. Friseure und Fußpfleger dürfen ihrer Tätigkeit bereits seit 4. Mai wieder nachgehen. Tätowieren ist bis auf weiteres vorerst unzulässig.

Wie verhält es sich mit Sonnenstudios?

Hier ist neben strikter Beachtung der allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregeln auf eine möglichst kontaktarme Erbringung der Dienstleistung zu achten.

Dürfen Spielhallen und Wettbüros wieder öffnen?

Ja. Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen sowie das Automatenspiel in Spielbanken dürfen wieder betrieben werden – unter den strikten Auflagen zur Hygiene und des Mindestabstands (auch in Warteschlangen). Gegebenenfalls ist die Maskenpflicht umzusetzen.

Was ist mit Picknicken und Grillen im öffentlichen Raum?

Sie bleiben untersagt.

Was ändert sich an den Schulen zum 11. Mai?

Ab Montag, 11. Mai 2020, kehren an Gymnasien und Gesamtschulen vorrangig die Schülerinnen und Schüler zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen. Sollten darüber hinaus räumliche und personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, ist die Beschulung weiterer Lerngruppen beziehungsweise Klassen von der Jahrgangsstufe 5 bis hin zu den Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase tageweise in einem rollierenden System möglich.

An den Schulformen der Sekundarstufe I (Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS- und Gemeinschaftsschulen) kehren zudem ein bis zwei Jahrgänge der Klassenstufen 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System zurück. Bis zum Abschluss der dezentralen Prüfungen, die in diesem Jahr die Zentralen Abschlussprüfungen in Klasse 10 ersetzen, erhält die Jahrgangsstufe 10 weiterhin vorrangig Unterricht. Danach wird dieser Jahrgang mit in das rollierende System einbezogen.

Ebenfalls ab Montag, 11. Mai, werden an den Grundschulen die Jahrgangsstufen 1 bis 4 in einem regelhaften Wechsel mit einem Jahrgang pro Tag wieder unterrichtet. Offener Ganztag und weitere Betreuungsangebote werden parallel zum Unterricht und zur Notbetreuung im Rahmen der vorhandenen räumlichen und personellen Ressourcen wiederaufgenommen.

Wie an den Grundschulen werden ab dem 11. Mai auch die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 4 an Förderschulen in regelhaftem Wechsel mit einem Jahrgang pro Tag unterrichtet (mit Ausnahme der Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung). Zudem sollen nach Möglichkeit Schülerinnen und Schüler aus ein bis zwei Jahrgängen der Klassenstufen 5 bis 9 im rollierenden System an die Schulen zurückkehren.

Alle Regelungen auch zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs an Berufskollegs finden Sie in der Schulmail vom 7. Mai 2020.

Wie sieht es bei Hochschulen aus?

Der Lehr- und Prüfungsbetrieb bleibt unter Auflagen zulässig. Bibliotheken sind nur unter strengen Schutzauflagen geöffnet. Hochschulmensen sind geschlossen.

Was gilt für außerschulische Bildungseinrichtungen?

Bildungsangebote in Volkshochschulen, Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und sonstigen außerschulischen Bildungseinrichtungen sind unter Hygiene-, Abstands- und Schutzauflagen bereits zulässig. Ab dem 11. Mai 2020 gilt die Klarstellung, dass sich nicht mehr als 100 Personen in einem Raum aufhalten dürfen.
Hinweis: Ab dem Zieldatum 30. Mai sollen auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen wiedereröffnet werden. Ebenso soll ein eingeschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz wieder möglich sein. Ferienmaßnahmen sollen vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso Gruppenfahrten (z.B. der Jugendverbände).

Welche Regelungen gelten für Fahrschulen?

Das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen gilt nicht für den praktischen Unterricht von Fahrschulen; es dürfen sich nur der Fahrschüler und der Fahrlehrer sowie während der Fahrprüfung zusätzlich eine Prüfungsperson oder im Rahmen der Fahrlehrerausbildung ein Fahrlehreranwärter im Fahrzeug aufhalten. Bitte beachten Sie die Maskenpflicht.

Welche Regelungen gelten für Musikschulen?

In Musikschulen ist der Unterricht für Gruppen oder Ensembles mit mehr als 6 Teilnehmern untersagt. In atmungsaktiven Fächern (Gesang, Blasinstrumente) ist eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen.

Was ändert sich bei Konzertaufführungen?

In geschlossenen Räumen sind Konzerte und Aufführungen von Theatern, Opern- und Konzerthäusern und ähnlichen Einrichtungen bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen durch die zuständigen Behörden sind unter strengen Vorgaben zu Mindestabständen, Hygieneregeln und Maskenpflicht möglich. Die Zuschaueranzahl von 100 Personen darf nicht überschritten werden. Bei Aufführungen im Freien gelten ebenfalls strikte Hygiene-, Zutritts- und Abstandsregelungen, auch hier sind nicht mehr als 100 Zuschauer zulässig.
Für Proben gelten die Hygieneregeln und der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen. Bei atmungsaktiven Proben (insbesondere Sprechtheater, Gesang, Blasinstrumente) ist eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen.
Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.

Sind Kinos geöffnet?

Nein. Der Betrieb von Kinos ist noch untersagt. Zulässig ist der Betrieb von Autokinos.
Hinweis: Zum Zieldatum 30. Mai soll die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern ermöglicht werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.

Darf man Ferienhäuser, -wohnungen und Campingplätze wieder benutzen?

Ab 11. Mai 2020 gilt: Der touristische Aufenthalt in Ferienhäusern, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen ist unter Beachtung von Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder möglich.

Gibt es beim Tourismus noch weitere Erleichterungen?

Ab 11. Mai 2020 gilt: Freizeitparks dürfen wieder öffnen. Voraussetzung ist ein von der zuständigen Behörde genehmigtes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept. Reisebusreisen bleiben allerdings untersagt.
Hinweis: Mit dem Zieldatum 30. Mai (Pfingsten) sollen Thermen, Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Orte wieder öffnen können – unter Auflagen.

Öffnen Hotels wieder?

Ja, ab dem 18. Mai 2020 sollen touristische Übernachtungen von Inländern in Hotels wieder möglich sein. Es gelten strenge Auflagen mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.
Hinweis: Mit Zieldatum ab 30. Mai sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.

Wann öffnen Speisegaststätten wieder?

Ab dem 11. Mai 2020, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots möglich ist. Eine Begrenzung der Öffnungszeiten ist nicht vorgesehen. Hygieneregeln, wie z.B. 1,5 Meter Tischabstand sind einzuhalten. Personen aus zwei Haushalten dürfen gemeinsam an einen Tisch sitzen. Der Gastronomiebetreiber muss die Platzanweisung und eine namentliche Registrierung seiner Gäste sicherstellen. Selbstbedienungsangebote sind nicht zulässig.

Was ist mit Bars, Clubs, Discotheken und Bordellbetrieben?

Sie bleiben geschlossen.

Sind Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt?

Bereits seit 7. Mai ist der Breiten- und Freizeitsport auf Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum zulässig – unter Auflagen. Ab 11. Mai 2020 kann Sport auch wieder in Sporthallen und Kursräumen der Sportvereine durchgeführt werden – ebenfalls unter Auflagen.

Welche Auflagen müssen dazu eingehalten werden?

Der oben genannte Sport- und Trainingsbetrieb darf nur durchgeführt werden, wenn die folgenden Auflagen erfüllt sind: Der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden. Es müssen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern sichergestellt werden (auch in Warteschlangen). Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist untersagt.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Ist der Betrieb von Fitnessstudios wieder gestattet?

Ja, es sind aber strenge Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten (u. a. Mindestabstand zwischen Sportgeräten, Desinfektion der Kontaktflächen nach jedem Gebrauch, Unzulässigkeit des Ausübens von Sportarten mit Körperkontakt).

Gilt beim Hallensport und in Fitnessstudios die Maskenpflicht?

Beim Sport in der Halle besteht keine Maskenpflicht.
Beschäftigte in Fitnessstudios müssen grundsätzlich eine Maske tragen. Kunden wird das Tragen einer Maske außer bei Ausdauersportarten empfohlen.

Dürfen Berufssportler ihrer Tätigkeit nachgehen?

Training von Berufssportlern auf und in von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen ist zulässig.

Was gilt für den Tanzsport?

Tanzsport kann betrieben werden, soweit sich die nicht-kontaktfreie Ausübung auf einen festen Tanzpartner beschränkt und im Übrigen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist.

Was gilt für Gottesdienste?

Unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzkonzepte der Kirchen und Religionsgemeinschaften können Gottesdienste seit 1. Mai 2020 wieder stattfinden.




Coronavirus: Zahl der aktuell Infizierten im Kreis Unna wird etwas kleiner

Die Corona-Lage im Kreis Unna scheint sich etwas zu entspannen. So ist die Zahl der aktuell Infizierten von Donnerstag auf heute um eins auf 209 zurückgegangen.  In Bergkamen liegt sich bei drei Fällen. Gestiegen ist kreisweit die Zahl der Gesundeten um vier auf jetzt 406. Diese vier Personen wohnen in Lünen. Insgesamt haben sich 646 Personen im Kreis Unna mit dem Coronavirus angesteckt, drei mehr als noch am Donnerstag.

Aktuell Infizierte

07.05.2020 | 15 Uhr 08.05.2020 | 12 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 3 3 +0
Bönen 6 6 +0
Fröndenberg 94 95 +1
Holzwickede 3 3 +0
Kamen 4 4 +0
Lünen 41 39 -2
Schwerte 14 14 +0
Selm 6 6 +0
Unna 13 13 +0
Werne 26 26 +0
Gesamt 210 209 -1

Infizierte stationär

07.05.2020 08.05.2020 Differenz (+/-)
Kreisweit 10 9 -1

 

Gesundete

07.05.2020 | 15 Uhr 08.05.2020 | 12 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 25 25 +0
Bönen 16 16 +0
Fröndenberg 43 43 +0
Holzwickede 22 22 +0
Kamen 15 15 +0
Lünen 91 95 +4
Schwerte 72 72 +0
Selm 48 48 +0
Unna 41 41 +0
Werne 29 29 +0
Gesamt 402 406 +4

Verstorbene

Gesamt
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg 18
Holzwickede 1
Kamen
Lünen 4
Schwerte 5
Selm 2
Unna
Werne 1
Gesamt 31

07.05.2020 | 15 Uhr08.05.2020 | 12 UhrDifferenz (+/-)Bergkamen2828+0Bönen2222+0Fröndenberg155156+1Holzwickede2626+0Kamen1919+0Lünen136138+2Schwerte9191+0Selm5656+0Unna5454+0Werne5656+0Gesamt643646+3