Coronavirus: Zahl der Gesundeten steigt weiter – leider nicht in Bergkamen

Die Zahl der Menschen, die eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben und wieder als gesund gelten, steigt weiter. Aktuell registrierte die Kreisgesundheitsbehörde 526 Gesundete. Als infiziert gelten aktuell 105 Personen.

– Constanze Rauert –

Aktuell Infizierte*

19.05.2020 | 15 Uhr 20.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 5 5 +0
Bönen 6 6 +0
Fröndenberg 93 8 -85
Holzwickede 3 3 +0
Kamen 4 4 +0
Lünen 19 18 -1
Schwerte 14 16 +2
Selm 5 5 +0
Unna 18 18 +0
Werne 22 22 +0
Gesamt 189 105 -84

Infizierte stationär

19.05.2020 20.05.2020 Differenz (+/-)
Kreisweit 6 7 +1

Gesundete

19.05.2020 | 15 Uhr 20.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 26 26 +0
Bönen 16 16 +0
Fröndenberg 43 128 +85
Holzwickede 22 22 +0
Kamen 15 15 +0
Lünen 124 125 +1
Schwerte 72 72 +0
Selm 49 49 +0
Unna 41 41 +0
Werne 32 32 +0
Gesamt 440 526 +86

Verstorbene

Gesamt
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg 20
Holzwickede 1
Kamen
Lünen 4
Schwerte 5
Selm 2
Unna
Werne 2
Gesamt 34

Zahl der Fälle (aufsummiert)

19.05.2020 | 15 Uhr 20.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 31 31 +0
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 156 156 +0
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 147 147 +0
Schwerte 91 93 +2
Selm 56 56 +0
Unna 59 59 +0
Werne 56 56 +0
Gesamt 663 665 +2



Land NRW aktualisiert Coronaschutzverordnung: Picknick im öffentlichen Raum ist erlaubt – Grillen bleibt verboten

Mit Wirkung ab dem 20.05.2020 ist die Coronaschutzverordnung durch das Land Nordrhein-Westfalen aktualisiert worden. Hier wurde vor allem die Gültigkeit vom 25.05.2020 auf den 05.06.2020 verlängert. „Damit räumt sich das Land NRW jetzt ein Zeitfenster ein, um die weiteren Öffnungsschritte sorgfältig vorzubereiten“, erklärt Bürgermeister Roland Schäfer.

Zu den aktuellen Änderungen werden hier aus den Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Hinweise zitiert:

1.) Coronaschutzverordnung

In der Coronaschutzverordnung wurden vor allem redaktionelle Klarstellungen zu schon bisher geregelten Sachverhalten eingepflegt. So wurde im Hinblick auf die Bewirtung von Gästen in Gastronomie und analog auch in Beherbergungsbetrieben (§§ 14 und 15) klargestellt, dass diese sich im Moment wirklich nur auf die privilegierten Personengruppen (Familien oder Mitglieder aus max. 2 Hausgemeinschaften) bezieht. Ausgenommen sind lediglich die Veranstaltungen nach § 13 Absatz 3. Andere Veranstaltungen – Firmenveranstaltungen, Privatfeiern – sind bis auf Weiteres nicht zulässig, auch wenn sie im privaten Kontext oder in der Firma zulässig wären. Klargestellt wurde auch, dass sich die Beschränkungen für Gastronomie natürlich auch auf die Fälle beziehen, in denen die Raumgestellung und das Catering von verschiedenen Anbietern erfolgen (§ 14 Absatz 4).

Bei den Bildungs- und Kulturangeboten (§§ 7 und 8) wurde jetzt eine Regelung für atmungsintensive Proben aufgenommen. Hier ist nach wie vor große Zurückhaltung geboten. Wichtig ist die Klarstellung in § 7 Absatz 4, dass – in Übereinstimmung mit den insoweit auch geänderten Regelungen der Coronabetreuungsverordnung – Bildungsveranstaltungen (und auch Sportangebote) auch in Schulräumlichkeiten stattfinden können, wenn der Schulträger das zulässt und schulische Belange (inkl. Infektionsschutz) dem nicht entgegenstehen.

Beim Sport wurde klargestellt, dass kontaktgeneigte Sportarten zwischen den privilegierten Personengruppen zulässig sind. Mit der Zulässigkeit von 2 Hausgemeinschaften kann daher auch ein „festes Doppel“ im Tennis o.ä. stattfinden, so wie bisher schon Tanzschulen mit festen Partnern zulässig waren.

Zudem ist auf die Änderung in der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zu verweisen, nach der jetzt wie in Freibädern auch in Fitnessstudios Duschen und Umkleiden unter strenger Einhaltung des Mindestabstands genutzt werden dürfen. Eine ähnliche Möglichkeit will das Land NRW mit einer entsprechenden Vorbereitungszeit auch für sonstige Sportanlagen vorsehen.

In § 10 wurde das Verbot des Picknickens im öffentlichen Raum aufgehoben, weil nach den bisherigen Erfahrungen mit der Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und angesichts der Freigabe der gastronomischen Angebote für die privilegierten Gruppen (Familien, 2 Hausgemeinschaften) keine Bedenken dagegen bestehen, dass diese Gruppen auch im öffentlichen Raum gemeinsam etwas essen. Der öffentliche Raum ist aber nach wie vor kein angemessener „Veranstaltungsraum“, so dass das Grillen ausdrücklich weiterhin dort untersagt bleibt. Dies erfolgt ausdrücklich auch im Hinblick auf die beim „Grillen“ oft größeren Gruppengrößen und die damit verbundene größere Gefahr eines Verstoßes gegen die Kontaktbeschränkungen.

In § 12 wurde das Verbot für Tattoo- und Piercing-Studios aufgehoben. Damit sind jetzt auch alle körpernahen Dienstleistungen unter den Infektionsstandards des § 12 Abs. 2 bzw. der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zulässig, sofern sie nicht in den nach § 10 Absatz 1 nach wie vor unzulässigen Einrichtungen stattfinden.

In § 13 Abs. 4 wurde sprachlich nochmal klargestellt, dass die von der Versammlungsfreiheit geschützten Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz vom Versammlungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 nicht umfasst sind. Zudem wurde aber klargestellt, dass die nach § 28 Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden in Abstimmung mit der Versammlungsbehörde (und unter Beachtung der Grundrechtsrelevanz) soweit aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich weitere Schutzmaßnahmen neben dem Abstandsgebot anordnen können. Dies folgt ohnehin aus der Ermächtigungsnorm des § 28 Infektionsschutzgesetzes, sollte aber hier gerade im Hinblick auf die Abstimmung zwischen den Behörden nochmals klargestellt werden.

In § 13 Absatz 6 wird ausdrücklich geklärt, dass standesamtliche Trauungen (schon bisher eine Veranstaltung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) zugelassen werden. Dies umfasst auch das Zusammentreffen vor dem Raum der Trauung, wobei sich eine Personenbeschränkung automatisch aus dem Mindestabstand im Trauzimmer und der Größe des Zimmers ergibt. Zulässig ist das dem Anlass angemessene Zusammentreffen der Gäste der Trauung vor dem Ort der Trauung, keine „Party“ vor dem Standesamt.

In § 16 wurde nochmals klargestellt, dass Ausnahmen von den Ge- und Verboten der Verordnung nur in den Fällen erfolgen dürfen, in denen die Verordnung dies ausdrücklich vorsieht. Eine einheitliche Anwendung der Vorschriften hat nach wie vor eine hohe Bedeutung.

2.) Coronabetreuungsverordnung

Hier wurde neben der erweiterten Geltungsdauer und den Nutzungsmöglichkeiten für außerschulische Angebote eine ab dem 28.05.2020 geltende Regelung zur Erweiterung der Kindertagesbetreuung umgesetzt.

Die neuen Dokumente sind auf der Homepage der Stadt Bergkamen, www.bergkamen.de, eingestellt oder können hier heruntergeladen werden:

2020_05_20_coronaschvo

2020_05_20_coronabetrvo




GSW erarbeiten Konzept zur Eröffnung der Freibadsaison frühestens Anfang Juni – Aufwendige Corona-Planungen erschweren Saisonstart

Der Start der Freibadsaison in Kamen und Bergkamen verzögert sich. Aufgrund der Coronakrise und der noch mit dem Gesundheitsamt abzustimmenden Konzepte gemäß dem sogenannten „Maßnahmenplan Bäder“ wird ein Start für die Freibäder in Kamen und Bergkamen frühestens Anfang Juni erfolgen.

Die Politik hatte am 6. Mai 2020 überraschenderweise zwar die Perspektive für Badbetreiber präsentiert, die Bäder am 20. Mai öffnen zu können, die damit verbundenen Auflagen trotz Drängen der Kommunen allerdings erst am 16. Mai präsentiert. Badbetreiber wie die GSW konnten somit erst spät in die Planungen einsteigen und müssen nun teilweise sehr strenge Auflagen berücksichtigen. Das erschwert die Vorbereitungen auf die Saison.

Umfangreiche Hygienemaßnahmen, Auflagen zur Gewährleistung der Einhaltung von Abstandsregeln von Menschen zueinander, die Vorgaben zur Vermeidung von Warteschlangen – all das ist im „Maßnahmenplan Bäder“ für Duschen, Umkleiden sowie Schwimmbecken in einem individuellen Konzept pro Bad zu regeln und danach mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen. Die späte Bekanntgabe der Auflagen und die zu treffenden Maßnahmen, die einen hohen Planungs- und Abstimmungsaufwand erfordern, machen den Saisonstart schwer abschätzbar. Zudem ist Gründlichkeit vor Schnelligkeit im Sinne der Sicherheit der Badegäste die Devise der GSW.

Parallel zur Fertigstellung der jeweiligen Konzepte für die Freibäder in Kamen und Bergkamen sowie der Freigabe durch das Gesundheitsamt werden die GSW die üblichen Hygieneproben entnehmen. Da die Beprobung in der Regel 10 Tage dauert, kann erst einige Tage nach der Probeentnahme ein vorsichtiger Termin für den Saisonstart des jeweiligen Bades verkündet werden.




Coronavirus: 12 Personen sind wieder gesund – ein weiterer Fall in Bergkamen

Zwölf Personen hat das Gesundheitsamt heute der Statistik der wieder genesenen Personen hinzufügen können. Dem gegenüber stehen fünf neue Infektionen. Insgesamt sind damit sieben Personen weniger aktuell infiziert als noch am Tag zuvor. Die Zahl der Personen, die stationär im Krankenhaus aufgenommen werden mussten, sinkt im Vergleich zum Vortag um eins auf sechs.

– Max Rolke / Kreis Unna –

In Bergkamen ist ein weiterer Corona-Fall hinzugekommen, während eine Person wieder gesundet ist. Aktuell gibt es in Bergkamen fünf Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind.

Aktuell Infizierte*

18.05.2020 | 15 Uhr 19.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 5 5 +0
Bönen 6 6 +0
Fröndenberg 93 93 +0
Holzwickede 3 3 +0
Kamen 4 4 +0
Lünen 29 19 -10
Schwerte 14 14 +0
Selm 5 5 +0
Unna 14 18 +4
Werne 23 22 -1
Gesamt 196 189 -7

Infizierte stationär

18.05.2020 19.05.2020 Differenz (+/-)
Kreisweit 7 6 -1

Gesundete

18.05.2020 | 15 Uhr 19.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 25 26 +1
Bönen 16 16 +0
Fröndenberg 43 43 +0
Holzwickede 22 22 +0
Kamen 15 15 +0
Lünen 114 124 +10
Schwerte 72 72 +0
Selm 49 49 +0
Unna 41 41 +0
Werne 31 32 +1
Gesamt 428 440 +12

Verstorbene

Gesamt
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg 20
Holzwickede 1
Kamen
Lünen 4
Schwerte 5
Selm 2
Unna
Werne 2
Gesamt 34

Zahl der Fälle (aufsummiert)

18.05.2020 | 15 Uhr 19.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 30 31 +1
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 156 156 +0
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 147 147 +0
Schwerte 91 91 +0
Selm 56 56 +0
Unna 55 59 +4
Werne 56 56 +0
Gesamt 658 663 +5



Patientenbesuche in Krankhäusern im Kreis Unna erst ab 2.Juni wieder möglich

Die Krankenhäuser im Kreis Unna verständigten sich mit der Kreis-Gesundheitsbehörde darauf, Patientenbesuche in den Krankenhäusern erst ab 2. Juni zu ermöglichen. Eine vergleichbare Regelung wurde auch im Kreis Soest verabredet. Die Coronavirus-Schutzverordnung NRW lässt Besuche unter strengen Auflagen bereits seit dem 20. Mai wieder zu.

Standardisiertes Screeningverfahren
Die Krankenhäuser wollen die Zeit nutzen und orientiert an den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) ein standardisiertes Screening zur Untersuchung der Krankenhausbesucher*innen zu erstellen.

Eckpunkte der Besuchsregelung

  • Nach den derzeitigen Planungen sollen Besuche zwischen 15 und 18 Uhr ermöglicht werden.
  • Die Besuche sollen auf jeweils 30 Minuten begrenzt werden.
  • Besucht werden können nur Patient*innen, die länger als vier Tage stationär aufgenommen werden.

Die Regelungen verbinden Krankenhäuser und Gesundheitsbehörde mit dem Appel, von Besuchen aus Gründen des Infektionsschutzes möglichst abzusehen. Ausnahmen von den Regelungspunkten sollen in begründeten Einzelfällen zwar möglich sein, aber nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung mit dem ärztlichen oder dem pflegerischen Personal.

Es wird empfohlen, sich vor einem Besuch über die aktuell geltenden Regelungen im Krankenhaus zu erkundigen.

– Constanze Rauert / Kreis Unna –




Coronavirus: Ein weitere infizierte Person in Bergkamen

In Bergkamen ist eine weitere Infektion hinzugekommen. Insgesamt hat das Gesundheitsamt damit 658 Infizierte gemeldet. Im Krankenhaus werden nach wie vor sieben Personen behandelt. Aktuell infiziert sind im Kreisgebiet 196 Personen.

– Max Rolke / Kreis Unna –

Aktuell Infizierte*

15.05.2020 | 12 Uhr 18.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 3 5 +2
Bönen 6 6 +0
Fröndenberg 93 93 +0
Holzwickede 3 3 +0
Kamen 4 4 +0
Lünen 30 29 -1
Schwerte 14 14 +0
Selm 5 5 +0
Unna 13 14 +1
Werne 23 23 +0
Gesamt 194 196 +2

Infizierte stationär

17.05.2020 18.05.2020 Differenz (+/-)
Kreisweit 7 7 +0

Gesundete

15.05.2020 | 12 Uhr 18.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 25 25 +0
Bönen 16 16 +0
Fröndenberg 43 43 +0
Holzwickede 22 22 +0
Kamen 15 15 +0
Lünen 109 114 +5
Schwerte 72 72 +0
Selm 49 49 +0
Unna 41 41 +0
Werne 31 31 +0
Gesamt 423 428 +5

Verstorbene

Gesamt
Bergkamen
Bönen
Fröndenberg 20
Holzwickede 1
Kamen
Lünen 4
Schwerte 5
Selm 2
Unna
Werne 2
Gesamt 34

Zahl der Fälle (aufsummiert)

17.05.2020 | 12 Uhr 18.05.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 29 30 +1
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 156 156 +0
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 147 147 +0
Schwerte 91 91 +0
Selm 56 56 +0
Unna 55 55 +0
Werne 56 56 +0
Gesamt 657 658 +1



Schuleingangsuntersuchungen: Schulärzte starten nach „Corona-Pause“ im Kreis Unna wieder durch

Dr. Petra Winzer-Milo, Sachgebietsleiterin Kinder- und Jugendgesundheit. Foto: privat

Im Kampf gegen das Coronavirus wurden auch Schulen und Kitas geschlossen, Schuleingangsuntersuchungen fielen aus. Jetzt wird allerorten wieder hochgefahren und damit richtet sich der Blick der schulärztlichen Teams erneut auf die künftigen I-Männchen.

„Spätestens nach Pfingsten und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen werden wir die Schuleingangsuntersuchungen fortsetzen“, signalisiert Dr. Petra Winzer-Milo, Sachgebietsleiterin Kinder- und Jugendgesundheit in der Gesundheitsbehörde des Kreises.

„Falls möglich, werden wir Gutachten nach Aktenlage erstellen“, skizziert die Ärztin die in Coronazeiten etwas andere Vorgehensweise und schränkt gleichzeitig ein: „Es ist absehbar, dass wir bis zum Schulstart im August nicht alle noch ausstehenden Schuleingangsuntersuchungen durchführen können.“ Immerhin gilt es, rund 800 Kinder zu untersuchen.

Alle Grundschulen im Kreis wurden deshalb um Nennung der Kinder gebeten, bei denen ein schulärztliches Gutachten wegen besonderer Fragestellung unbedingt noch vor Einschulung erforderlich ist. „Dabei kann es um die Rückstellung vom Schulbesuch, um die vorzeitige Einschulung oder um besondere Förder-und Unterstützungsbedarfe gehen“, nennt Dr. Petra Winzer-Milo Beispiele.

Diese Regelungen sollten Eltern kennen
Der schulärztliche Dienst der Kreis-Gesundheitsbehörde wird die Eltern, für deren Kinder das Gutachten dringend benötigt wird, kontaktieren.

Wenn kein schulärztliches Gutachten mehr erstellt werden kann, sollten die Eltern spätestens zur Einschulung das Impfbuch ihres Kindes bei der Schule vorlegen, da seit dem 1. März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern besteht und der Schutz vor Masern bei Aufnahme in die erste Klasse der Schule nachgewiesen werden muss.

Auch Kinder ohne schulärztliches Gutachten dürfen übrigens die Schule besuchen, da die Schulplicht vorgeht.

Eltern, die selbst noch Fragen an eine Schulärztin zur Beschulung ihres Kindes haben, können sich bei der Gesundheitsbehörde melden: Tel. 0 23 03 / 27 33-59 oder unter www.kreis-unna.de Kontakt aufnehmen.
PK | PKU




TÜV NORD Bildung bietet ab dem 1. Juni neue generalistische Pflegeausbildung in Bergkamen an

Seit dem 1. Januar 2020 ist das neue Pflegeberufegesetz in Kraft und ist damit der Startschuss für die generalistische Pflegeausbildung. TÜV NORD Bildung bietet die neue Ausbildung mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ ab dem 1. Juni 2020 in insgesamt fünf Pflegeschulen an, unter anderem in der Pflegeschule in Bergkamen.

Was sich bislang im Pflegebereich in die drei Berufe Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege aufteilte, ist seit dem 1. Januar dieses Jahres zusammengefasst: Die neue und generalistisch ausgerichtete Ausbildung führt alle drei zu einem Berufsabschluss zusammen, dem der „Pflegefachfrau“ bzw. des „Pflegefachmanns“. Der Vorteil: Die Azubis werden in der 3-jährigen kostenlosen Ausbildung dazu befähigt, die Pflege von Menschen aller Altersstufen zu übernehmen.

Dennoch ist eine Spezialisierung möglich: Vier bis sechs Monate vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels können sie einen Schwerpunkt
setzten und den Abschluss mit dem Schwerpunkt „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ oder „Altenpflege“ erwerben. Der generalistische Abschluss bietet jedoch den entscheidenden Vorteil, dass die Nachwuchskräfte später jederzeit den pflegerischen Versorgungsbereich wechseln können. Weiteres Plus: Der  Berufsabschluss ist in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt, so dass eine Tätigkeit im europäischen Ausland ohne weiteres möglich ist.

Trotz oder gerade wegen der „Corona-Krise“ bietet TÜV NORD Bildung die generalistische Ausbildung ab dem 1. Juni in der Pflegeschule Bergkamen an. Die aktuelle Situation zeigt eindrücklich, wie wichtig der Ausbau von Nachwuchsfachkräften im Gesundheitsbereich ist.

Interessenten können sich in der Pflegeschule Bergkamen, Kleiweg 10, melden: Telefon 02307 208645 oder unter gesundheitundpflege@tuev-nord.de




Coronavirus: Eine Person in Bergkamen hat sich neu infiziert

In Bergkamen hat sich eine Person neu mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der insgesamt Infizierten beträgt damit 657. Im Krankenhaus werden aktuell sieben Personen behandelt (+1 gegenüber dem 16. Mai).

– Constanze Rauert / Kreis Unna –

Mit Stand von Freitag sind in Bergkamen vier Personen infiziert und 25 gesundet.

Zahl der Fälle (aufsummiert)

16.05.2020 | 12 Uhr 17.05.2020 | 12 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 28 29 +1
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 156 156 +0
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 147 147 +0
Schwerte 91 91 +0
Selm 56 56 +0
Unna 55 55 +0
Werne 56 56 +0
Gesamt 656 657 +1

 




Coronavirus: Fünf Personen sind im Kreis Unna neu infiziert

Die Zahl der insgesamt Infizierten im Kreis Unna ist um drei gestiegen (+4 in Lünen, +1 in Unna). Die Zahl der Menschen, die im Krankenhaus behandelt werden, ist gleich geblieben (6).

– Constanze Rauert / Kreis Unna –

Zahl der Fälle (aufsummiert)

15.05.2020 | 12 Uhr 16.05.2020 | 12 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 28 28 +0
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 156 156 +0
Holzwickede 26 26 +0
Kamen 19 19 +0
Lünen 143 147 +4
Schwerte 91 91 +0
Selm 56 56 +0
Unna 54 55 +1
Werne 56 56 +0
Gesamt 651 656 +5

Die anderen Tabellen sind vom Kreis Unna nicht aktualisiert worden.




Kostenloser Aids-Test von der Aidshilfe Kreis Unna

Annika Grziwotz-Hartwig von der Aidshilfe Kreis Unna.

In Zeiten der Corona-Pandemie hat die Aidshilfe im Kreis Unna ihr Angebot erweitert. Mit Förderung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums vergibt die Beratungseinrichtung ab sofort kostenlose HIV-Selbsttests, die für die Eigenanwendung bestimmt sind.

„Das ist auch für medizinische Laien ein sehr einfaches Test-Kit, das gut funktioniert und ein zuverlässiges Ergebnis liefert“, erklärt Geschäftsführer Manuel Izdebski. Benötigt wird für den Test nur ein Tröpfchen Blut aus der Fingerkuppe. Das Paket enthält alle Materialien, die zur Testung benötigt werden. „Eine sehr verständliche Gebrauchsanleitung ist auch dabei. Schon nach zehn Minuten liegt das Ergebnis vor“, erläutert Izdebski. Den HIV-Selbsttest vergibt die Aidshilfe montags bis donnerstags in der Zeit von 13 Uhr bis 16 Uhr in ihrer Beratungsstelle, ein Versand ist aber nicht möglich. „Das geht kontaktlos und diskret. Wer bei der Anwendung zu Hause doch noch Hilfe benötigt, kann gerne bei uns anrufen. Wir führen dann am Telefon Schritt für Schritt furch den Test.“

Der HIV-Heimtest ist seit eineinhalb Jahren in Deutschland zugelassen. Die Experten von der Aidshilfe haben damit gute Erfahrungen gemacht. „Der Test hat eine Zuverlässigkeit von 99,9 Prozent“, versichert Annika Grziwotz-Hartwig, die als Sozialarbeiterin bei der Aidshilfe in Unna beschäftigt ist. Sie verweist darauf, dass sich auch in „Corona-Zeiten“ Menschen auf HIV testen möchten. „Mit dem Selbstest kann man das einfach sehr gut zu Hause machen.“ Die Beratungsstelle der Aidshilfe befindet sich in der Gerichtsstraße 2a in der Unnaer Innenstadt. Vergeben werden die Test-Kits solange der Vorrat reicht. „Wir haben einhundert Test-Pakate hier, damit sollten wir eine Weile auskommen“, ist sich die Sozialarbeiterin sicher. Jeder Abholer erhält maximal zwei Test-Packungen.

www.aidshilfe-unna.de