Coronavirus: Zehn neue Fälle übers Wochenende im Kreis Unna – in Bergkamen ein neuer Fall und zwei Personen gesundet

Am Samstag, 11. Juli sind der Gesundheitsbehörde zehn neue Fälle gemeldet worden. Am Sonntag und am heutigen Montag wurden keine neuen Fälle bekannt. Damit steigt die Gesamtzahl aller Infektionen im Kreis seit Beginn der Pandemie auf 791. Aktuell infiziert sind 31 Personen im Kreis Unna. Als wieder genesen gelten sechs Personen mehr als noch vor dem Wochenende. Insgesamt haben 721 Menschen aus dem Kreis Unna eine Infektion überstanden.

– Max Rolke / Kreis Unna  –

Aktuell Infizierte

10.07.2020 | 12 Uhr 13.07.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 7 6 -1
Bönen 3 3 +0
Fröndenberg 0 0 +0
Holzwickede 0 0 +0
Kamen 2 7 +5
Lünen 11 7 -4
Schwerte 2 3 +0
Selm 0 0 +0
Unna 2 2 +0
Werne 0 3 +3
Gesamt 27 31 +4

Übersicht gesundete:

10.07.2020 | 12 Uhr 13.07.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 45 47 +2
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 135 135 +0
Holzwickede 29 29 +0
Kamen 25 25 +0
Lünen 153 157 +4
Schwerte 111 111 +0
Selm 56 56 +0
Unna 63 63 +0
Werne 76 76 +0
Gesamt 715 721 +6



Gesundheitsbehörde warnt: Haarige Insekten im Kreis Unna

Er ist klein, er ist haarig, er ist nicht ganz ungefährlich – gemeint ist der Eichenprozessionsspinner. Die Raupen bauen zurzeit in den Städten und Gemeinden im Kreis Unna ihre Nester. Und weil das Insekt giftige Brennhaare ausbildet, gibt die Gesundheitsbehörde Tipps zum Schutz.

„Die Raupen des Nachtfalters schlüpfen Ende April. Sie bilden dann Gifthaare aus, die für Menschen und Tiere gefährlich sein können“, sagt Amtsarzt Dr. Roland Staudt. Dann heißt es: Abstand halten zu Eichen, in denen die Tiere ihre Nester gebaut haben. Besonders beliebt sind bei den haarigen Insekten freistehende Eichen sowie Eichen, die in der Sonne stehen.

Brennhaare sind giftig
Kommen Menschen mit den Raupenhaaren in Berührung, reagiert die Haut auf den Kontakt: „Juckender, entzündlicher Hautausschlag, Quaddeln und Bläschen sind die Symptome“, sagt Dr. Staudt. „Auch Entzündungen der Augenbindehaut, Husten und Halsschmerzen können auftreten, wenn die Haare in Augen oder die Atemwege gelangen. In Einzelfällen kann es bei überempfindlichen Personen zu allergischen Schockreaktionen kommen.“ Wer stärkere Beschwerden hat, sollte zum Arzt gehen.

Auch für Tiere ist das Insekt nicht ganz ungefährlich: Hunde und Katzen können nach dem Kontakt mit den Gifthärchen Entzündungen an Haut und Augen mit nach Hause bringen. Für alle, die im Wald, in Parks oder auch im Garten unterwegs sind, heißt es also: Abstand halten oder die befallenen Gebiete meiden. Besonders gefährlich ist die Zeit zwischen April und Juli, in der die Raupen fressen. Anfang Juli beginnen sie sich zu verpuppen – die Brennhaare haften aber immer noch an Büschen und Nestern.

Erste Hilfe
Wer mit den Härchen in Kontakt gekommen ist, sollte bestenfalls sofort unter die Dusche steigen, Haare waschen, die Kleidung wechseln und bei mindestens 60 Grad waschen. Wer gerade nicht unter die Dusche kann, sollte die betroffenen Stellen vorsichtig mit kaltem Wasser waschen und trockentupfen – besser nicht rubbeln, da die Gifthaare so tiefer in die Haut gelangen können. „Kühlen hilft bei Schwellung und Juckreiz“, sagt der Amtsarzt.

Gartenbesitzer sollten auf Nummer sicher gehen und auf den Holzschnitt verzichten, solange die Nester im Baum erkennbar sind. Die Raupen selbst zu bekämpfen, ist dabei keine gute Idee – Fachleute haben eine spezielle Ausrüstung dafür. Diese Arbeit sollten Gartenbesitzer daher den Profis, also Schädlingsbekämpfern, überlassen.

Weitere Informationen
Bei gesundheitlichen Fragen hilft der Haus- oder Hautarzt. Sind öffentliche Grünanlagen oder Straßenrandbereiche in den Städten und Gemeinden befallen, wird die jeweilige Gemeinde aktiv und ist der richtige Ansprechpartner. Weitere Informationen finden sich auch im Internet, zum Beispiel beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) unter www.bfn.de (Suchwort „Eichenprozessionsspinner“). PK | PKU




Änderungen bei der Coronaschutzverordnung NRW: Hochzeitsfeiern jetzt mit bis zu 150 Personen

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am Sonntag (12. Juli 2020) Änderungen für die Coronaschutzverordnung und die Coronaeinreiseverordnung beschlossen und sie bis zum 11. August 2020 verlängert. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird zeitnah die entsprechenden Verordnungen erlassen.

„Die nach wie vor positive landesweite Entwicklung der Zahlen eröffnet uns kleinere Spielräume, die wir für mehr Freiheiten verantwortungsvoll nutzen wollen“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Wir dürfen aber nicht vergessen: Die Pandemie ist nicht vorbei und wir müssen weiter sehr wachsam und verantwortungsvoll sein. Das zeigen gerade die ‚Hotspots‘ in bestimmten Regionen. Neben den allgemeinen Hygieneregeln sind daher die drei Grundregeln weiterhin unerlässlich: das Abstandsgebot, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und die Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten.“

In der Coronaschutzverordnung werden durch die aktuellen Änderungen die Personengrenzen für Veranstaltungen erhöht. Das betrifft vor allem Feste aus besonderem Anlass, insbesondere Hochzeiten, die bei Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung der Teilnehmenden nun mit bis zu 150 Personen gefeiert werden dürfen. Gleiches gilt für Beerdigungen. Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen wird der Schwellenwert, ab dem ein Hygienekonzept vorgelegt werden muss, von 100 auf 300 Personen angehoben. Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird von zehn auf 30 Personen erhöht. Auch die zulässige Zuschauerzahl wird von 100 auf 300 erhöht.

Wichtige Änderungen gibt es auch zur Einreise aus Risikogebieten: In der Coronaeinreiseverordnung wird ab sofort dem Umstand Rechnung getragen, dass ausreichende Testkapazitäten vorhanden sind, um die prinzipiell gewünschten Testungen der Einreisenden und Rückreisenden aus den vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikoländern durchzuführen. Die Ausnahmen von der Quarantänepflicht wurden dementsprechend reduziert. Insbesondere werden Beschäftigte aus „kritischen Infrastrukturen“, die nun ihren Sommerurlaub in einem Risikogebiet verbringen, nicht mehr automatisch von der Quarantänepflicht ausgenommen, sondern nur nach einem negativen Test. Dasselbe gilt, wenn im Risikogebiet ein Verwandtenbesuch erfolgt ist. Minister Laumann erklärt dazu: „Je mehr Freiheiten möglich sind, desto wichtiger ist es, dass wir infizierte Personen so schnell wie möglich durch Testungen erkennen und gegebenenfalls kurze Kontaktbeschränkungen aussprechen werden. Das gilt gerade bei größeren Infektionsrisiken wie dem Aufenthalt in einem Risikogebiet, was gerade jetzt in der Ferienzeit von besonderer Bedeutung ist.“




Coronavirus: Eine neuer Fall in Kamen – in Bergkamen bleibt es bei sieben infizierten Personen

Heute ist der Gesundheitsbehörde des Kreises Unna ein neuer Fall in Kamen gemeldet worden. Hinzu kommt ebenfalls eine Person, die wieder als genesen gilt. Damit bleibt es bei aktuell 27 infizierten Personen im Kreisgebiet. In Bergkamen bleibt es bei den sieben infizierten Personen

– Max Rolke / Kreis Unna –

Aktuell Infizierte

09.07.2020 | 15 Uhr 10.07.2020 | 12 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 7 7 +0
Bönen 3 3 +0
Fröndenberg 0 0 +0
Holzwickede 0 0 +0
Kamen 1 2 +1
Lünen 12 11 -1
Schwerte 2 2 +0
Selm 0 0 +0
Unna 2 2 +0
Werne 0 0 +0
Gesamt 27 27 +0

Übersicht Gesundete

09.07.2020 | 15 Uhr 10.07.2020 | 12 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 45 45 +0
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 135 135 +0
Holzwickede 29 29 +0
Kamen 25 25 +0
Lünen 152 153 +1
Schwerte 111 111 +0
Selm 56 56 +0
Unna 63 63 +0
Werne 76 76 +0
Gesamt 714 715 +1



Coronavirus: Ein neuer Fall in Schwerte, aber sieben Bergkamener sind wieder gesundet

Ein neuer Fall in Schwerte ist der Gesundheitsbehörde des Kreises Unna heute gemeldet worden. Ergänzt wurden der Statistik außerdem elf Personen, die wieder als genesen gelten. Darunter befinden sich sieben Personen aus Bergkamen. Damit erhöht sich die Zahl der Menschen aus dem Kreis Unna, die das Coronavirus überstanden haben, auf insgesamt 714. Aktuell im infiziert im Kreis sind 27 Menschen.

– Max Rolke /Kreis Unna –

Aktuell Infizierte

08.07.2020 | 15 Uhr 09.07.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 14 7 -7
Bönen 3 3 +0
Fröndenberg 0 0 +0
Holzwickede 0 0 +0
Kamen 3 1 -2
Lünen 13 12 -1
Schwerte 2 2 +0
Selm 0 0 +0
Unna 2 2 +0
Werne 0 0 +0
Gesamt 37 27 -10



Coronavirus: Auch der Bergkamener Lichtermarkt und die Herbstkirmes sind jetzt abgesagt

Mit der am gestrigen Tag erfolgten Bekanntmachung der 9. Änderung der Coronaschutzverordnung ist nun die Anpassung an die Ergebnisse der Gespräche zwischen Bund und Ländern von Mitte Juni erfolgt, wonach Großveranstaltungen bis zum 31.10.2020 untersagt sind.

„Ich bedauere es sehr, dass wir daher sowohl den Lichtermarkt als auch die Herbstkirmes absagen müssen“, so Bürgermeister Roland Schäfer. „Jetzt haben wir allerdings Klarheit. Stand heute setzen wir allerdings darauf, dass das Pflanzfest im Jubiläumswald am 07. November wie geplant stattfinden kann.“

Die Infektionszahlen in der Stadt Bergkamen mit Stand von Dienstag, 7. Juli, 12.00 Uhr, stellen sich wie folgt dar:

17 infizierte Personen

51 zusätzliche Quarantänefälle




Coronavirus: Zwei neue Infektionsfälle in Bergkamen – drei Personen sind wieder gesundet

Am Samstag sind drei neue Fälle im Kreis Unna gemeldet worden: Je einer in Bergkamen, Lünen und Kamen. Der Fall in Kamen steht im Zusammenhang mit den Fällen bei der Firma Tönnies: Es ist ein weiterer Mitarbeiter. Insgesamt haben sich so neun Tönnies-Mitarbeiter infiziert, die im Kreis Unna wohnen.

Am Sonntag sind keine weiteren Fälle gemeldet worden, heute kam noch ein neuer Fall in Bergkamen hinzu.

Neun Personen gelten als wieder genesen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten um fünf auf 40 Personen. Insgesamt haben sich seit Beginn 776 Menschen aus dem Kreis Unna mit dem Coronavirus infiziert.

– Max Rolke / Kreis Unna –

Aktuell Infizierte

03.07.2020 | 12 Uhr 06.07.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 17 16 -1
Bönen 3 3 +0
Fröndenberg 0 0 +0
Holzwickede 0 0 +0
Kamen 4 3 -1
Lünen 11 11 +0
Schwerte 7 5 -2
Selm 0 0 +0
Unna 3 2 -1
Werne 0 0 +0
Gesamt 45 40 -5

Übersicht Gesundete

03.07.2020 | 12 Uhr 06.07.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 33 36 +3
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 135 135 +0
Holzwickede 29 29 +0
Kamen 21 23 +2
Lünen 149 150 +1
Schwerte 105 107 +2
Selm 56 56 +0
Unna 62 63 +1
Werne 76 76 +0
Gesamt 688 697 +9



Coronavirus: Ein neuer Fall im Kreis Unna

Heute ist ein neuer Fall in Kamen gemeldet worden. Die Zahl der Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden haben, steigt um acht auf 686. Damit sind aktuell 45 Menschen im Kreis Unna infiziert.

Max Rolke / Kreis Unna

Zu diesen 19 Infizierten kommen 132 Bergkamenerinnen und Bergkamener, die sich in Quarantäne befinden. Bürgermeister Roland Schäfer erneuerte deshalb noch einmal seinen Appell: „Abstand halten, Alltagsmaske bei Bedarf tragen, regelmäßig Händewaschen und die Corona-Warn-App installieren!“

Aktuell Infizierte

01.07.2020 | 15 Uhr 02.07.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 19 19 +0
Bönen 2 2 +0
Fröndenberg 0 0 +0
Holzwickede 0 0 +0
Kamen 4 5 +1
Lünen 10 10 +0
Schwerte 14 7 -7
Selm 1 0 -1
Unna 2 2 +0
Werne 0 0 +0
Gesamt 52 45 -7

Übersicht Gesundete

01.07.2020 | 15 Uhr 02.07.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 31 31 +0
Bönen 22 22 +0
Fröndenberg 135 135 +0
Holzwickede 29 29 +0
Kamen 21 21 +0
Lünen 149 149 +0
Schwerte 98 105 +7
Selm 55 56 +1
Unna 62 62 +0
Werne 76 76 +0
Gesamt 678 686 +8

Zahl der Fälle (aufsummiert)

01.07.2020 | 15 Uhr 02.07.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 51 51 +0
Bönen 24 24 +0
Fröndenberg 157 157 +0
Holzwickede 31 31 +0
Kamen 25 26 +1
Lünen 164 164 +0
Schwerte 117 117 +0
Selm 58 58 +0
Unna 64 64 +0
Werne 78 78 +0
Gesamt 769 770 +1



Coronaverordnungen des Landes NRW bis zum 15. Juli mit einigen Änderungen verlängert

Die Coronaverordnungen, bestehend aus Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) und Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO), wurden allesamt vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales (MAGS) bis zum 15. Juli 2020 verlängert. Das teilt jetzt aktuell die Stadt Bergkamen mit.

In der Coronaschutzverordnung wurden lediglich zwei Änderungen vorgenommen. In § 4 Abs. 2 sind die aufgeführten Maßnahmen von Selbstständigen, Betrieben und Unternehmen zum Schutz der Mitarbeitenden und Kunden entfallen. Zudem wurde in § 15 für Beherbergungsbetriebe der Absatz 1a eingefügt. Dieser besagt, dass Beherbergungsbetriebe grundsätzlich Personen aus vom MAGS festgelegten und veröffentlichten Risikogebieten nicht unterbringen dürfen. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Personen, die über ein ärztliches Zeugnis verfügen, welches höchstens 48 Stunden vor der Anreisevorgenommen worden ist und bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Ferner sind von diesem Unterbringungsverbot noch Personen ausgenommen, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen oder die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben (insbesondere einen Besuch eines Familienangehörigen, eines Lebenspartners oder Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder den Beistand oder die Pflege schutzbedürftiger Personen) oder für die das für den Beherbergungsbetrieb zuständige Gesundheitsamt in begründeten Einzelfällen auf Antrag eine Ausnahme zugelassen hat.

Die Regelung in § 13 Abs. 4 Coronaschutzverordnung mit dem Verbot von Großveranstaltungen gilt weiterhin nur bis zum 31.08.2020. Wann eine Anpassung an die Ergebnisse der Bund-Länder-Gespräche vom 17.06.2020 erfolgt, wonach Großveranstaltungen bis zum 31.10.2020 untersagt sind, ist noch unbekannt.

Die Hygiene- und Infektionsschutzstandards gelten weiterhin fort und es wurden Standards für vorübergehende Freizeitparks i.S.d. § 10 Abs. 2 Satz 2 Coronaschutzverordnung unter Ziff. XIII. eingefügt.

Die Aktuellen Verordnungen können als PDF von dieser Seite der Stadt Bergkamen heruntergeladen werden: https://www.bergkamen.de/rat-verwaltung-finanzen-stadtinfos/informationen-zum-corona-virus/staedtische-informationen-zum-corona-virus/ 




Coronavirus: „Wenn Helfer helfen wollen, es aber nicht können“

Mitglieder des DRK Bergkamen am Dienstagmorgen kurz vor der Abfahrt nach Güterloh. Sie sind im Rahmen der Einsatzeinheit Unna 01 des Katastrophenschutzes, mit des Kollegen des DRK Kreisverbands Lünen in den Kreis Gütersloh ausgerückt.

Die Mitglieder des Bergkamener helfen gern im Kampf gegen das Coronavirus – so auch aktuell im Kreis Gütersloh Doch dabei kommt es offensichtlich auch zu großen Problemen, wie Rotkreuzleiter Christian Thomé erklärt. Er hat seinen Bericht betitelt mit: „Wenn Helfer helfen wollen, es aber nicht können“.

Hier ist sein Bericht:
„15 Uhr in einem mittelständischen Unternehmen.
Richard H., der Geschäftsführer des Unternehmens, nimmt einen Anruf von Ulrike S. entgegen. Diese schildert ihm, dass ihr Mann, Gabriel S., nicht mehr arbeiten kommen wird.
Gabriel S. starb nach Aussage der Ärzte, die ihn in einer nahegelegenen Klinik behandelten, an Covid-19.

Richard H. ist besorgt:
Sein langjähriger und nun verstorbener Mitarbeiter arbeitete an einer Produktionsstraße seines Unternehmens dicht an dicht mit anderen Fabrikmitarbeitern zusammen.
Auch er selbst stand erst kürzlich in der Kantine direkt hinter Gabriel S.
Ob er das Virus an ihn oder seine Belegschaft übertragen hat?
Richard H. wendet sich hilfesuchend an das für sein Unternehmen zuständige Gesundheitsamt. Eine Testung aller 1000 Mitarbeiter soll erfolgen.

Doch Testzentren gibt es keine. Wer die Möglichkeit hatte, sich bei seinem Hausarzt testen zu lassen und positiv auf das Coronavirus getestet wurde, verharrt zuhause in Quarantäne.
Keine Verpflegung durch den Kreis, das Gesundheitsamt oder durch Hilfsorganisationen. Zu dünn ist hier die Personaldecke.
Wer keine Angehörigen mehr hat, welche einem in der Situation zur Seite stehen könnten, ist auf sich allein gestellt.

Was wie eine Horrorstory klingt, könnte bald bittere Realität werden:

Am heutigen Dienstag ist das DRK Bergkamen wieder mit der Einsatzeinheit NRW Unna 01 im Einsatz.
Der Auftrag: Aufbau und Betrieb eines Testzentrums auf Covid-19, Essensausgabe an Angehörige der Streitkräfte und an das im Testzentrum eingesetzte Personal.

Auch wenn der Auftrag personell durchführbar ist, zeichnet sich seitens einiger Firmen und Institutionen eine gewisse Sorge ab:
Helfer, die an einem solchen Einsatz teilnehmen, könnten eventuell infiziert zurück an ihren Arbeitsplatz kehren.

Erste berufliche Auswirkungen erlebte bereits ein Mitglied unseres Ortsvereines. Er arbeitet für ein Krankentransportunternehmen und war vor kurzem Angehöriger eines Test-Teams in Gütersloh. Auch wenn sein Arbeitgeber den Einsatz befürwortete und unterstützte, ergaben sich dennoch Probleme:
Beim Rücktransport einer älteren Dame in eine Pflegeeinrichtung wurde ihm der Zutritt zu selbiger verwährt. Begründung: Als Angehöriger eines Test-Teams in Gütersloh habe er sich in einem Corona-Hotspot-Gebiet aufgehalten.

Auch ein weiteres Mitglied hätte gerne an dem heutigen Einsatz teilgenommen, bleibt aber aufgrund ihrer Existenzängste nun lieber Zuhause.
Sie selbst ist Studentin und ihre Universität unterstützt grundsätzlich ehrenamtliches Engagement.
Aber wenn sie sich jetzt dem Einsatz anschließen würde, dürfte sie die Universität nicht mehr betreten.
Und das in der Klausuren-Phase.

Alle Helfer sind bei ihrer Tätigkeit bestens geschützt:
Zum Beispiel durch das Tragen einer Schutzmaske der Klasse „FFP2“ in Kombination mit einem Vollschutzanzug und einer Schutzbrille.
Nach Einsatzende werden diese Sachen entsorgt und die darunter getragene Dienstbekleidung wird abgelegt und chemisch gereinigt.
Eine Kontamination mit Covid-19 wird dadurch bestmöglich verhindert. Gerne stehen wir Arbeitgebern, Schulen und Universitäten auch bei Fragen rund um den Schutz und den Aufgabenumfang der eingesetzten Mitarbeiter, Schüler oder Studenten zur Verfügung.

Wir möchten an dieser Stelle bei Unternehmen und Institutionen um Unterstützung und Verständnis werben.
Massive Testungen und der Betrieb von Testzentren sind nur durch ehrenamtliches Engagement möglich. Anders ist der kurzfristige und massive Personalaufwand nicht zu stemmen.

– Ohne Ehrenamt geht’s nicht –




Coronavirus: Drei neue Fälle im Kreis Unna – einer in Bergkamen

Heute sind drei neue Fälle hinzugekommen (je einer in Bergkamen, Unna und Bönen). Neun weitere Personen gelten als wieder genesen. Damit reduziert sich die Zahl der aktuell infizierten Personen um sechs auf 56. Insgesamt haben sich seit Beginn 767 Menschen im Kreis Unna infiziert.

Einer der drei heute gemeldeten Fälle steht im Zusammenhang mit einem Tönnies-Mitarbeiter und ist das Ergebnis der Testungen in einer Bergkamener Kita. Alle Personen, die Kontakt hatten, stehen unter Quarantäne.

Damit erhöht sich die Zahl der Infizierten im Kreis Unna, die im Zusammenhang mit den Fällen bei der Firma Tönnies stehen, auf insgesamt 25 (8 Tönnies Mitarbeiter und 17 in dieser Infektionskette).

– Max Rolke / Kreis Unna –

Aktuell Infizierte

29.06.2020 | 15 Uhr 30.06.2020 | 14 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 18 19 +1
Bönen 1 2 +1
Fröndenberg 0 0 +0
Holzwickede 0 0 +0
Kamen 4 4 +0
Lünen 10 9 -1
Schwerte 19 18 -1
Selm 1 1 +0
Unna 1 2 +1
Werne 8 1 -7
Gesamt 62 56 -6