Werkstatt im Kreis Unna bildet dringend gesuchte Pflegekräfte aus

Kurs mit den Pflegeschüler*innen, die im September in die Ausbildung gestartet sind, vor dem Berufskolleg der Werkstatt. Foto: Werkstatt im Kreis Unna/Klumpp

Der Pflegenotstand nimmt in Zeiten der Corona-Pandemie Besorgnis erregende Zustände an. Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen und Pflegedienste suchen dringend ausgebildete Fachkräfte. Die Werkstatt im Kreis Unna engagiert sich für den Nachwuchs: Die staatliche anerkannte Pflegeschule der Werkstatt startete im Oktober die neue „generalistische“ Pflegeausbildung. Der Kurs mit 25 Teilnehmer*innen war schnell ausgebucht. Nach der dreijährigen Ausbildung können die Schüler*innen bei der Pflege von Menschen aller Altersgruppen und in allen Versorgungsbereichen aktiv werden: in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege.

„Unser Angebot richtet sich an alle Arbeit suchenden, mindestens 16jährigen Frauen und Männer der Region, insbesondere an Menschen, die schon länger arbeitslos sind“, erklärt Doro Rengers, Abteilungsleiterin der Werkstatt. Die Ausbildung besteht aus dem theoretischen Teil, der in der Pflegeschule der Werkstatt an der Oberen Husemannstraße in Unna, absolviert wird. Die praktische Ausbildung übernimmt federführend eine der zahlreichen Pflegeeinrichtungen der Region, die mit der Werkstatt partnerschaftlich zusammenarbeiten. Mit dieser Einrichtung schließen die Pflegeschüler*innen den Ausbildungsvertrag ab, erklärt Jürgen Schilling, stellvertretender Schulleiter der Pflegeschule.

Weitere Informationen erhalten Interessent*innen in der Pflegeschule unter Tel. 02303-98190-38 oder unter www.werkstatt-im-kreis-unna.de. Die Berufsaussichten für die examinierten Pflegekräfte sind hervorragend: Bei erfolgreichem Abschluss werden sie meist sofort übernommen beziehungsweise finden in einer anderen Einrichtung einen sicheren Arbeitsplatz, berichtet Doro Rengers: „Die Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Agentur für Arbeit sehen bis 2030 einen um über 100 Prozent steigenden Fachkräftebedarf im Kreis Unna.“




Jetzt ist es auch amtlich: Corona-Allgemeinverfügung des Kreises Unna veröffentlicht

Der Kreis Unna hat nach eigenen Berechnungen die 7-Tages-Inzidenzzahl von 50 Fällen auf 100.000 Einwohner überschritten. Nach Coronaschutzverordnung NRW müssen weitere konkrete Schutzmaßnahmen getroffen werden – und genau das tut der Kreis.

Er hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt von Samstag- auf Sonntagnacht um 0 Uhr in Kraft und gilt bis einschließlich 25. Oktober.

Die zentralen neuen Regelungen:

  • Alle Feiern im öffentlichen Raum (z.B. in Gaststätten und Hotels) mit mehr als 25 Teilnehmern sollen nicht mehr gestattet werden. Dies betrifft nicht die Veranstaltungen an diesem Wochenende, die bereits auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes gem. § 2 b CoronaSchVO genehmigt worden sind.
  • In Kontaktsportarten sind sämtliche Veranstaltungen sowie der komplette Spiel- und Trainingsbetrieb untersagt.

Alle Details sind in der Allgemeinverfügung zu finden:

Allgemeinverfügung des Kreises Unna
zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
vom 10.10.2020

Auf Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) in der z.Z. geltenden Fassung i. V m. § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz- und Befugnisgesetz – IfSBGNRW) vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b) sowie den §§ 35 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602) in der z.Z. geltenden Fassung erlässt der Kreis Unna als untere Gesundheitsbehörde zur Verhütung der Weiterverbreitung
und Bekämpfung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen folgende

Allgemeinverfügung:
1. An Festen (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter) aus einem herausragenden Anlass
im Sinne des § 13 Abs. 5 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARSCoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 30. September 2020 (GV. NRW. S. 923) dürfen
höchstens 25 Personen teilnehmen, es sei denn die Veranstaltung findet in einer Wohnung statt oder die
zuständige örtliche Ordnungsbehörde lässt auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes nach § 2b Abs. 1 CoronaSchVO eine Ausnahme zu.
Sofern vom Veranstalter/von der Veranstalterin ein Fest nach § 13 Abs. 5 CoronaSchVO mit zeitgleich
mehr als 25 bis maximal 150 erwarteten Personen beabsichtigt ist, ist dieses vom Veranstalter/von der
Veranstalterin bei der jeweils zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde mindestens drei Tage vorher anzumelden.
Dem Antrag auf Ausnahme nach § 2b Abs. 1 CoronaSchVO ist ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept beizufügen, welches mindestens folgende Angaben enthalten muss:
– Maßnahmen zur ausreichenden Belüftung geschlossener Räume,
– Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Metern,
– besondere Infektionshygiene durch angepasste Reinigungsintervalle,
– Angaben über ausreichende Handdesinfektionsgelegenheiten,
– Informationstafeln zum infektionsschutzgerechten Verhalten,
– organisatorische Maßnahmen,
– Verantwortlichkeiten.
Mit der Anmeldung ist gleichzeitig eine Liste der erwarteten Teilnehmerinnen und Teilnehmer einzureichen, die mindestens folgende Angaben enthält:
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– Name, Vorname der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
– Anschrift,
– Telefon-Nummer.
Die örtliche Ordnungsbehörde prüft die Angaben und erteilt bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine
Genehmigung.
Für den Fall, dass der Genehmigungsantrag nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig in der unter Nr. 1 genannten Frist vorgelegt und die Veranstaltung trotzdem durchgeführt wird, droht der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter eine Geldbuße von 2.500,00 Euro.

2. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.

3. Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften an weiterführenden Schulen wird dringlich empfohlen,
auch im Unterrichtsraum grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Der Schulunterricht soll
möglichst im Klassenverband bzw. in homogenen Lerngruppen erteilt werden. Sofern dies nicht möglich
ist, ist Distanzunterricht zu bevorzugen. Über den Schulunterricht hinausgehende Arbeitsgemeinschaften
und andere Veranstaltungen sind einzustellen, sofern diese über den Klassenverband bzw. homogene
Lerngruppen hinausgehen. Die vorstehende Regelung gilt auch für Betreuungsangebote in den Herbstferien.

4. In Kindertageseinrichtungen wird dringend empfohlen, die Kinder möglichst in festen Bezugsgruppen
über die gesamte Zeit – auch während des freien Spiels im Außenbereich und während der Mittagsverpflegung – zu betreuen. Die vorstehende Regelung gilt auch für Betreuungsangebote in den Herbstferien.

5. In Kontaktsportarten sind sämtliche Veranstaltungen sowie der komplette Spiel- und Trainingsbetrieb
untersagt.

6. Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekanntgegeben.

7. Die Regelungen nach den Nr. 1 bis 5 dieser Allgemeinverfügung sind sofort vollziehbar und gelten befristet ab Bekanntgabe bis zum Ablauf des 25.10.2020.

8. Die Allgemeinverfügung des Kreises Unna zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des
Coronavirus SARS-CoV-2 vom 07.10.2020 (Abl. Nr. 46 vom 07.10.2020) wird mit Bekanntgabe dieser
Allgemeinverfügung mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.

Begründung
Ermächtigungsgrundlage für diese Allgemeinverfügung ist § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSG.
Zuständige Behörde im Sinne des § 28 Abs. 1 IfSG ist gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 IfSBG-NRW der Kreis
Unna als untere Gesundheitsbehörde.
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Der Kreis Unna hat nach eigenen Berechnungen den maßgeblichen Wert für regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen von 50 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen mit aktuell steigender Tendenz
überschritten. Da absehbar ist, dass die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums
Gesundheit Nordrhein-Westfalen bezogen auf den Kreis Unna in Kürze ebenfalls über dem Wert von 50 liegen wird, hat
der Kreis Unna als untere Gesundheitsbehörde die Maßnahmen der Nummern 1 bis 5 als notwendige präventive
Schutzmaßnahmen zum Schutze der Allgemeinheit vor einer weiteren unkontrollierbaren Weiterverbreitung der Infektionen mit dem Virus in der Bevölkerung getroffen.
Das Infektionsgeschehen beschränkt sich auch nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen. Zudem betrifft es mehrere kreisangehörige Kommunen.
Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein
Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die zuständige
Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer
Krankheiten erforderlich ist. Unter diesen Voraussetzungen kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige
Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten (§ 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG).
Im gesamten Kreisgebiet sind an dem SARS-CoV-2 Erreger Erkrankte und Ansteckungsverdächtige im Sinne des § 2
Nr. 4 und 7 IfSG durch entsprechende Testungen und nachgewiesene relevante Kontakte mit Infizierten festgestellt
worden, denen gegenüber ausnahmslos eine Quarantäne angeordnet worden ist. Trotz dieser individuellen Schutzmaßnahme in Verbindung mit den Corona-Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalens sind die Fallzahlen weiter angestiegen. Aufgrund dieser Sachlage sind nunmehr weitere Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Verbreitung des Erregers
SARS-CoV-2 zu verlangsamen und eine nicht mehr kontrollierbare Verbreitung zu verhindern.

Da das Infektionsgeschehen im Kreis Unna nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen o. ä. zurückzuführen und
einzugrenzen ist, dürfen an Festen im Sine von § 13 Abs. 5 CoronaSchVO höchstens 25 Personen teilnehmen. In Einzelfällen ist eine Ausnahme nach § 2b Abs. 1 CoronaSchVO möglich.
Da das Infektionsgeschehen Schwankungen unterliegt und in den kommenden Tagen der Wert der 7-Tage-Inzidenz von
50 zeitweise auch wieder unterschritten werden kann, wird mit dieser Allgemeinverfügung die Anwendung der vorstehenden Regelung befristet angeordnet. Damit wird sichergestellt, dass die Schutzmaßnahme für die Dauer der Allgemeinverfügung nicht durch eine beispielsweise größere Feierlichkeit in öffentlichen oder angemieteten Räumen, in Schulen und Kindertageseinrichtungen zeitweise gefährdet werden kann.
Das sich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung als eine wirksame Schutzmaßnahme bewährt hat, wird es den Schülerinnen und Schülern auch während der Unterrichtszeit dringlich empfohlen. So sind nach den Sommerferien in den
Schulen im Kreis Unna in dem Zeitraum der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch während des Unterrichts keine konzentrierten Ausbrüche aufgetreten.

Zudem haben die in Sportvereinen durchgeführten positiven Testungen gezeigt, dass Kontaktsportarten, wie z. B. Fußball oder Handball, ein hohes Risikopotenzial aufweisen. Um die Ausbreitung des Coronavirus auch bei Kontaktsportarten im Kreis Unna einzudämmen, mussten die in Nr. 5 aufgeführten Schutzmaßnahmen angeordnet werden.
Diese Schutzmaßnahmen sind geeignet, der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Sie sind auch erforderlich,
da ansonsten eine nicht mehr beherrschbare Verbreitung des Erregers droht. Die Schutzmaßnahmen stehen zudem
durch ihre geringe Intensität in einem angemessenen Verhältnis zu dem Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen, der
grundsätzlich gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 IfSG gerechtfertigt ist. Die Verhältnismäßigkeit wird schließlich durch die Befristung der Allgemeinverfügung bis zum Ablauf des 25.10.2020 gewahrt.
Die Allgemeinverfügung ist aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs gem. § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort
vollziehbar. Bis zum 25.10.2020 wird das Gesundheitsamt des Kreises Unna die Entwicklung des Infektionsgeschehens
und die Auswirkungen der angeordneten Maßnahme im gesamten Kreisgebiet weiterhin intensiv verfolgen und bei Bedarf die Schutzmaßnahmen anpassen.

Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW gilt bei öffentlicher Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes dieser zwei Wochen
nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. In der Allgemeinverfügung kann gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4
VwVfG NRW ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag, bestimmt
werden. Von dieser Möglichkeit wurde vor dem Hintergrund der hier gebotenen Eilbedürftigkeit unter Nr. 6 ermessensgerecht Gebrauch gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Sollte die Frist durch ein Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen
Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden.
Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) in der z.Z. geltenden Fassung
eingereicht werden.
Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) vom 24.11.2017 (BGBl. I S. 3803) in der z.Z. geltenden Fassung.
Hinweise
Die Klage hat gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung, d.h. dass die getroffenen Maßnahmen auch
im Falle einer Klage zu befolgen sind. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kann auf Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen.
Diese Allgemeinverfügung kann ab sofort mit ihrer Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung bei der Kreisverwaltung Unna, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Dienstgebäude Platanenallee 16, 59425 Unna, Raum 134, montags bis donnerstags in der
Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr sowie freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr nach vorheriger telefonischer
Anmeldung (Fon 0 23 03 / 27- 1353) eingesehen werden.
Unna, 10.10.2020
gez. Makiolla
Landrat




Coronavirus: RKI hat den Kreis Unna immer noch nicht auf „Rot“ geschaltet

Die technischen Probleme bei der Datenübertragung vom Kreis Unna zum Robert-Koch-Institut sind offensichtlich immer noch nicht behoben. Anders als es Landrat Michael Makiolla und Kreis-Gesundheitsdezernent Uwe Hasche am Freitag angenommen haben, hat sich die im Kreishaus selbst errechnete Inzidenzzahl und die des RKI auch am Samstag nicht angenähert.

Im Gegenteil: Nach den offiziellen Angaben des RKI ist die Inzidenzzahl sogar kleiner geworden und liegt am Samstag bei 40,6 https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/. Der Kreis Unna ging am Freitag von 53 aus. Wer heute aus dem Kreis Unna zu einem Urlaubsort innerhalb Deutschlands startet, wird keine Probleme haben, von Hotel, Pensionen oder Campingplätzen aufgenommen zu werden. Dafür ist die Inzidenzzahl des Robert-Koch-Institut maßgeblich. Auch wenn in den Tagen danach das RKI für den Kreis Unna „rote Zahlen“ meldet, werden die Urlauber beispielsweise in Niedersachsen nicht wieder nach Hause geschickt.

Dies alles kann sich bereits morgen ändern. So meldet das ZDF aktuell die realistischer Inzidenzzahl von 54. Auf dessen Deutschlandkarte ist der Kreis Unna aber nicht rot, sondern dunkelblau eingefärbt https://www.zdf.de/nachrichten/politik/landkreise-lockdown-zahlen-karte-100.html 




Coronavirus: Böse Aussichten für Herbsturlauber – Inzidenzzahl im Kreis über 50

Das ist eine  Hiobsbotschaft für alle Einwohner des Kreises Unna, die gehofft haben, in den Herbstferien irgendwo in Deutschland in Urlaub fahren zu können: Der Inzidenzwert für neue Corona-Infektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner ist am Donnerstag auf über 50 gestiegen. In den meisten Bundesländern herrscht inzwischen ein Beherbergungsverbot für Reisende aus solchen Risikogebieten.

Heute sind der Gesundheitsbehörde 53 neue Fälle gemeldet worden (6 x Bergkamen, 7 x Bönen, 2 x Fröndenberg, 1 x Holzwickede, 3 x Kamen, 13 x Lünen, 1 x Schwerte, 4 x Selm).

Gestern sind nach der Meldung um 15.30 Uhr noch zwölf Fälle gemeldet worden (4 x Bergkamen, 2 x Holzwickede, 7 x Lünen, 1 x Schwerte, 6 x Unna, 1 x Werne, 1 x Kamen, 16 x Unna).

Insgesamt sind der Statistik also 65 neue Fälle hinzugefügt worden. Zwei Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen. Damit steigt die Zahl der aktuell infizierten Personen im Kreis Unna um 62 auf 328.

Mit den Zahlen von heute steigt die 7-Tages-Inzidenz auf 100.000 Einwohner nach Berechnungen des Kreises auf über 50. Damit sind aus Sicht des Kreises Unna weitere Schutzmaßnahmen angezeigt. Die entsprechenden Vorbereitungen und notwendigen Abstimmungsprozesse sind bereits angelaufen.

Blick auf die Lage

Im Fall der zweiten Mannschaft aus Bergkamen stehen noch Ergebnisse aus. Neu hinzugekommen in Bergkamen sind zwei Fälle in einer Gesamtschule. Rund 75 Personen sind betroffen und müssen getestet werden.

In Bönen hat es Fälle an einer Realschule und Grundschule gegeben. Tests haben stattgefunden. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Neu hinzugekommen ist ein Fall an einem Gymnasium. Rund 100 Personen sind betroffen.

In Fröndenberg ist ein neuer Fall an einer Gesamtschule gemeldet worden. Rund 35 Personen sind betroffen, müssen in Quarantäne und getestet werden. Tests sind für den morgigen Freitag angesetzt.

Offen sind in Kamen noch die Testergebnisse von zwei Kitas und der Gesamtschule. Gestern hinzugekommen ist ein weiterer Fall an der Gesamtschule sowie ist ein Fall in einer Fußballmannschaft. Ergebnisse liegen noch nicht vor.

In Lünen hat es vier Fälle am Lippe-Berufskolleg gegeben. Rund 100 Personen sind betroffen. Tests haben begonnen. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Ein weiterer Fall ist gestern in einer Fußballmannschaft gemeldet worden. Neu hinzugekommen ist ein Fall in einer Kita (rund 75 Personen betroffen).

In Unna hat es einen Fall in einem Pflegeheim gegeben. Tests von rund 75 Personen haben gestern begonnen.

– Max Rolke / Kreis Unna– –




Coronavirus: 25 neue Fälle im Kreis Unna – nur zwei in Bergkamen

Heute sind der Gesundheitsbehörde 25 neue Fälle gemeldet worden. Neun Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen. Damit steigt die Zahl der aktuell infizierten Personen im Kreis Unna um 16 auf 266.

Im Fall einer Fußballmannschaft aus Bergkamen kann die Gesundheitsbehörde Entwarnung geben: Alle rund 20 Getesteten sind negativ. Im Fall der zweiten Mannschaft aus Bergkamen stehen noch Ergebnisse aus.

In Bönen hat es Fälle an einer Realschule und Grundschule gegeben. Erste Tests haben gestern begonnen. Ergebnisse liegen noch nicht vor.

In Fröndenberg fand gestern an einer Kita eine zweite Testreihe statt. Dort ist ein positiver Fall dabei, alle anderen sind negativ. Die Ergebnisse im Fall einer Fußballmannschaft sind ebenfalls da: Alle Getesteten sind negativ.

Offen sind in Kamen noch die Testergebnisse von zwei Kitas und der Gesamtschule (gestern gemeldet). Neu hinzugekommen ist ein weiterer Fall an der Gesamtschule. Rund 130 Personen müssen getestet werden und in Quarantäne. Ebenfalls neu ist ein Fall in einer Fußballmannschaft. Rund 25 Personen sind betroffen.

In Lünen hat es vier Fälle am Lippe-Berufskolleg gegeben. Rund 100 Personen sind betroffen. Tests haben gestern begonnen. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Ein weiterer Fall ist in einer Fußballmannschaft gemeldet worden. Rund 20 Personen sind betroffen.

In Unna hat es einen Fall in einem Pflegeheim gegeben. Dort sind rund 75 Personen betroffen, müssen in Quarantäne und sich testen lassen.

– Max Rolke / Kreis Unna –

06.10.2020 | 15 Uhr 07.10.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 48 47 -1
Bönen 15 17 +2
Fröndenberg 11 13 +2
Holzwickede 3 3 +0
Kamen 30 30 +0
Lünen 63 72 +9
Schwerte 14 14 +0
Selm 25 29 +4
Unna 25 26 +1
Werne 16 15 -1
Gesamt 250 266 +16

Übersicht Gesundete

06.10.2020 | 15 Uhr 07.10.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 134 137 +3
Bönen 56 56 +0
Fröndenberg 153 153 +0
Holzwickede 44 44 +0
Kamen 55 56 +1
Lünen 283 286 +3
Schwerte 164 164 +0
Selm 67 67 +0
Unna 119 120 +1
Werne 113 114 +1
Gesamt 1188 1197 +9



Coronavirus: Allgemeinverordnung des Kreises Unna tritt um Mitternacht in Kraft

Der Kreis Unna hat nach eigenen Berechnungen die 7-Tages-Inzidenzzahl von 35 Fällen auf 100.000 Einwohner überschritten.* Nach Coronaschutzverordnung NRW müssen weitere konkrete Schutzmaßnahmen getroffen werden – und genau das tut der Kreis. Er  erlässt eine Allgemeinverfügung. Sie tritt ab heute Nacht 0 Uhr in Kraft und gilt bis aus Weiteres bis einschließlich 25. Oktober.

Die zentralen Regelungen:

  • Private Feiern im öffentlichen Raum mit mehr als 50 Teilnehmern sind  nicht mehr gestattet.
  • Turnierverbot für Kontaktsportarten (z.B. Fußball). Der laufende Liga- bzw. Spielbetrieb ist davon nicht betroffen. Ziel ist es, die Anzahl der Kontakte von Sportler*innen zu minimieren.
  • Außerdem gibt es die dringende Empfehlung, in Schulen eine Maske zu tragen, Unterricht nur im Klassenverband zu erteilen und auf Arbeitsgemeinschaften und andere Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts zu verzichten.
  • In Kindertageseinrichtungen wird dringend empfohlen, die Kinder ausschließlich in festen Bezugsgruppen über die gesamte Zeit zu betreuen. Das schließt auch die Zeiten des freien Spiels im Außenbereich und während der Mittagsverpflegung ein.
  • Die dringenden Empfehlungen für Schulen und Kitas gelten auch für Betreuungsangebote in den Herbstferien.

Landrat Michael Makiolla appelliert an alle Bürger*innen: „Halten Sie Abstand, tragen Sie die Maske. Ich appelliere an Sie, den Kampf gegen das Virus als einen gemeinsamen Kampf von uns allen zu verstehen, den wir nur mit vereinten Kräften gewinnen werden.“

*Hinweis: Aufgrund technischer Probleme bei der Übermittlung der Daten gab es eine Differenz zu den Zahlen, die bei vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht werden. Die Probleme sind behoben, die Nacherfassung der Daten läuft. Laut ZDF liegt die Inzidenzzahl für den Kreis Unna bei 41.

– Max Rolke –




Coronavirus II: 31 neue Fälle im Kreis Unna – davon zwei in Bergkamen

Heute sind der Gesundheitsbehörde 31 neue Fälle gemeldet worden, davon zwei aus Bergkamen. Fünf Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen. Damit steigt die Zahl der aktuell infizierten Personen im Kreis Unna um 26 auf 250.

Es gab zwei Fälle in Bergkamener Fußballmannschaften (gestern gemeldet). Rund 40 Personen wurde gestern und heute getestet. Ergebnisse liegen noch nicht vor.

In Bönen hat es Fälle an einer Realschule und Grundschule gegeben. Erste Tests haben heute begonnen.

Erste Tests im gestern gemeldeten Fall in einer Kita in Kamen sollen morgen stattfinden. Neu hinzugekommen ist eine zweite Kita. Dort hat es einen Fall gegeben. Rund 100 Personen sind betroffen und müssen getestet werden. Tests sind für morgen angesetzt. Ebenfalls neu gemeldet worden ist ein Fall an einer Gesamtschule in Kamen. Dort sind heute rund 30 Personen getestet worden.

In Lünen hat es vier Fälle am Lippe-Berufskolleg gegeben. Rund 100 Personen sind betroffen. Tests haben heute begonnen.

Für eine Gesamtschule in Schwerte kann die Gesundheitsbehörde komplett Entwarnung geben: Alle Getesteten sind negativ.

Das gilt auch für das kreiseigene Hansa Berufskolleg in Unna sowie für die am 1. Oktober gemeldete Grundschule: Alle Testergebnisse sind negativ. Es haben sich keine weiteren Personen infiziert. Auch die Ergebnisse der gestern gemeldeten Fälle an einer weiteren Grundschule, einem Handballverein und einer Kita sind bereits eingetroffen: Sie sind ebenfalls alle negativ. Offen sind jetzt noch die Ergebnisse einer Kita.

In Fröndenberg fand gestern an einer Kita eine zweite Testreihe statt. Ergebnisse sind noch offen. Im gestern gemeldeten Fall an einer Gesamtschule sind die Ergebnisse bereits da: Alle sind negativ. Offen sind  noch Ergebnisse im Fall einer Fußballmannschaft.

– Max Rolke /Kreis Unna –

Aktuell Infizierte

05.10.2020 | 15 Uhr 06.10.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 50 48 -2
Bönen 12 15 +3
Fröndenberg 11 11 +0
Holzwickede 3 3 +0
Kamen 25 30 +5
Lünen 50 63 +13
Schwerte 14 14 +0
Selm 20 25 +5
Unna 23 25 +2
Werne 16 16 +0
Gesamt 224 250 +26

Übersicht Gesundete

05.10.2020 | 15 Uhr 06.10.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 130 134 +4
Bönen 56 56 +0
Fröndenberg 153 153 +0
Holzwickede 44 44 +0
Kamen 55 55 +0
Lünen 282 283 +1
Schwerte 164 164 +0
Selm 67 67 +0
Unna 119 119 +0
Werne 113 113 +0
Gesamt 1183 1188 +5



Coronavirus: Kreis Unna will Schutzmaßnahmen verschärfen

Der 7-Tages-Inzidenzzahl von 35 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tage ist nach den Berechnungen des Kreisgesundheitsdezernenten Uwe Hasche im Kreis Unna am Sonntag und am Montag überschritten worden. Die Verkündung weiterer Schutzmaßnahmen durch Landrat Michael Makiolla verhindert bisher die noch nicht erfolgte Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg und dem Landeszentrum Gesundheit.

Eine Ursache ist, dass die vom Robert-Koch-Institut herausgegeben Inzidenzzahl für den Kreis Unna weit hinterherhinkt. Uwe Hasche erklärte, dass es seit drei Tagen technische Probleme gebe, die Zahlen des Kreisgesundheitsamts zum RKI richtig zu übermitteln.

Die ursprünglich für heute Nachmittag angekündigte Verordnung des Kreises mit weiteren Corona-Schutzmaßnahmen steht zwar auf dem Papier, ist aber noch nicht von Landrat Michael Makiolla wegen der fehlenden Abstimmung mit den überörtlichen Behörden unterschrieben worden.

Diese Abstimmung ist wahrscheinlich nur eine Formsache. Rechnen müssen die Einwohner der Kreises Unna damit, dass die

  • Personenobergrenze bei Feiern auf 50 beschränkt wird, wenn nicht den Ordnungsbehörden ein schlüssiges Hygienekonzept vorgelegt wird;
  • Turniere in Mannschaftsportarten wie Fußball oder Handball werden untersagt, nicht aber der reguläre Meisterschaftsbetrieb;
  • den weiterführenden Schulen wird dringend empfohlen, dass Schüler und Lehrer auch im Unterricht Nasen-Mund-Bedeckungen tragen;
  • Schüler und Kita-Kinder sollten nur noch in festen Gruppen unterrichtet bzw. betreut werden.

Hintergrund dieser Maßnahmen ist, dass beim Anstieg der Infektionszahlen im Kreis Unna große Festgesellschaft, Schulen und Kitas sowie Sportteams eine große Rolle gespielt haben.

Sobald der Landrat die Verordnung unterschrieben hat, werden wir berichten.

 




Coronavirus: 7-Tages-Inzidenzzahl von 35 im Kreis Unna überschritten

In den letzten sieben Tagen gab es im Kreis Unna nach eigenen Berechnungen über 36 Fälle auf 100.000 Einwohner (Stand 06.10.2020, 12 Uhr). Der Kreis hat damit die 7-Tages-Inzidenzzahl von 35 überschritten.

Nach Coronaschutzverordnung NRW müssen weitere konkrete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Diese hat der Kreis Unna vorbereitet und sie zur Abstimmung an die Bezirksregierung Arnsberg und beteiligte Behörden geschickt.

Über den Inhalt der geplanten Allgemeinverfügung wird der Kreis Unna heute Nachmittag in einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz berichten.

– Max Rolke / Kreis Unna –




Coronavirus: Zwei Schüler der Gesamtschule positiv getestet

Von der zweiten Testreihe an Willy-Brandt-Gesamtschule der Gesamtschule in Bergkamen liegen die Ergebnisse vor: 2 Schüler wurden positiv getestet, der Rest ist negativ. Im zweiten, am 30. September gemeldeten Fall stehen die Ergebnisse noch aus.

Für die Kamener Gesamtschule liegen noch nicht alle Ergebnisse vor. Bei der Grundschule stehen die Ergebnisse der zweiten Testreihe noch aus.

Auch für eine Gesamtschule in Schwerte gilt weiter: Es fehlen noch Ergebnisse.

Im Fall der Fußballmannschaft aus Lünen liegen Ergebnisse vor: Alle Getesteten sind negativ.

– Constanze Rauert –




Coronavirus: 31 neue Fälle im Kreis Unna – davon acht in Bergkamen

Der Gesundheitsbehörde des Kreises Unna wurden am heutigen Freitag (2. Oktober) insgesamt 31 neue Fälle gemeldet. Sie verteilen sich über fast alle Städte und Gemeinden im Kreis: Bergkamen (8), Bönen (3), Fröndenberg (2), Kamen (1), Lünen (6), Schwerte (1), Selm (3), Unna (5) und 2 neue laborbestätigte Fälle gibt es Werne.

– Constanze Rauert / Kreis Unna –

Aktuell Infizierte

01.10.2020 | 15 Uhr 02.10.2020 | 13 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 42 48 +6
Bönen 3 6 +3
Fröndenberg 7 8 +1
Holzwickede 2 2 +0
Kamen 20 20 +0
Lünen 36 41 +5
Schwerte 13 14 +1
Selm 2 5 +3
Unna 19 24 +5
Werne 13 14 +1
Gesamt 157 182 +25

Übersicht Gesundete

01.10.2020 | 15 Uhr 02.10.2020 | 13 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 126 128 +2
Bönen 56 56 +0
Fröndenberg 152 153 +1
Holzwickede 44 44 +0
Kamen 54 55 +1
Lünen 275 276 +1
Schwerte 164 164 +0
Selm 67 67 +0
Unna 118 118 +0
Werne 111 112 +1
Gesamt 1167 1173 +6