Coronavirus: Fallzahlen steigen weiter – Kreis erlässt schärfere Schutzbestimmungen

Angesichts steigender Fallzahlen hat der Kreis Unna eine weitere Allgemeinverfügung erarbeitet. Sie wurde am gestrigen Dienstag anderen beteiligten Behörden zugeleitet und tritt nach der erfolgten Abstimmung am heutigen Tage am 15. Oktober 2020 in Kraft. Hier ist die Allgemeinverfügung zum Download: 2020_10_14__Allgemeinverfuegung_Kreis_Unna (1)

Wichtige, über die letzte Allgemeinverfügung vom 10. Oktober hinausgehende Regelungen sind:

  1. Im öffentlichen Raum dürfen sich nur dann mehrere Personen treffen, wenn es sich um eine Gruppe von höchstens fünf Personen handelt.
  2. An Festen mit vornehmlich geselligem Charakter aus herausragendem Anlass (z.B. Hochzeit, Jubiläum) dürfen auch nach der neuen Allgemeinverfügung höchstens 25 Personen teilnehmen. Ausnahme: Die Veranstaltung findet in einer Wohnung statt oder die zuständige örtliche Ordnungsbehörde lässt eine Ausnahme zu.
  3. Wird ein Fest zeitgleich mit mehr als 25 bis maximal 50 erwarteten Personen geplant, muss dies bei der zuständigen Ordnungsbehörde mindestens drei Tage vorher angemeldet werden (mit Hygiene- und Infektionsschutzkonzept und Liste der erwarteten Gäste).
  4. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Personen durchzuführen.
  5. In bestimmten Fällen (Konzerte und Aufführungen in geschlossenen Räumlichkeiten, Zuschauer von Sportveranstaltungen) besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz.
  6. Gastronomische Betriebe müssen von 1 Uhr bis 6 Uhr schließen. In dieser Zeit ist auch der Verkauf von alkoholischen Getränken, insbesondere auch an Kiosken und Tankstellen verboten.
  7. In der Kontaktsportart Fußball ist der komplette Spiel- und Wettbewerbsbetrieb untersagt. Der Trainingsbetrieb ist gestattet, wenn er kontaktlos unter Einhaltung der Corona-Regeln stattfindet. Es wird dringend empfohlen, zur Eindämmung des Infektionsgeschehens auf die Teilnahme am Spiel-, Wettbewerbs- und Trainingsbetrieb außerhalb des Kreises Unna zu verzichten.

– Constanze Rauert –




Doch noch in den Herbsturlaub: Kreis übernimmt Kosten für Corona-Tests

Gute Nachrichten für Reisewillige, die in den Herbstferien verreisen wollen und in anderen Bundesländern einen Negativ-Test vorlegen müssen: Sie können einen Arzt über die Kreis-Gesundheitsbehörde beauftragen lassen. Dazu ist ein bereitgestelltes Dokument auszufüllen und an den Kreis zu senden.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme:

  • Bearbeitet werden können nur vollständig ausgefüllte Vordrucke.
  • Zu schicken ist der Vordruck an corona.reise@kreis-unna.de.
  • Sprechen Sie im Vorfeld mit Ihrem Arzt, um einen Testtermin zu vereinbaren.
  • Der offizielle RKI-Inzidenzwert des Kreises Unna liegt zum Zeitpunkt der Testung bei 50 oder höher.
  • Der Zielort liegt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
  • Der gebuchte Urlaub liegt in den NRW-Herbstferien (12.10. – 23.10.2020).
  • Ein negativer Test für die Beherbergung ist nach dem jeweiligen Landesrecht zwingend erforderlich.

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, erhält der Arzt per Fax den Auftrag zur Testung für den angegebenen Testtag. Er bekommt die Kosten erstattet, wenn der RKI-Inzidenzwert zum Zeitpunkt der Testung nicht auf unter 50 gesunken ist.

– Constanze Rauert –




Coronavirus: Weiterer Todesfall im Kreis Unna – drei Neuinfektionen in Bergkamen

Im Zusammenhang mit der Pandemie wurde der Gesundheitsbehörde ein weiterer Todesfall gemeldet. Damit steigt die Zahl der im Zusammenhang mit dem Corona-Virus verstorbenen Menschen im Kreis auf 43. Die verstorbene Frau war Jahrgang 1933 und lebte in einer Einrichtung in Unna.

Außerdem wurden dem Kreis am heutigen Dienstag 28 neue Fälle gemeldet. 11 davon betreffen Lünen, in Schwerte und Selm wurden jeweils 4 Fälle registriert, in Bergkamen 3 und in Kamen und Unna jeweils 2 Fälle. Aus Werne und Bönen wurde jeweils eine Neuinfektion gemeldet.

Die Zahl der Menschen, die im Krankenhaus behandelt werden, stieg gegenüber gestern um 2 auf nun 21, die Zahl der als gesundet geltenden Personen um 12 auf nun 1.238.

– Constanze Rauert / Kreis Unna –

Aktuell Infizierte

12.10.2020 | 16.30 Uhr 13.10.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 76 75 -1
Bönen 31 32 +1
Fröndenberg 15 15 +0
Holzwickede 11 11 +0
Kamen 37 39 +2
Lünen 132 141 +9
Schwerte 22 26 +4
Selm 51 52 +1
Unna 72 74 +2
Werne 13 11 -2
Gesamt 460 476 +16

Übersicht Gesundete

12.10.2020 | 16.30 Uhr 13.10.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 146 150 +4
Bönen 57 57 +0
Fröndenberg 156 156 +0
Holzwickede 44 44 +0
Kamen 61 61 +0
Lünen 291 293 +2
Schwerte 164 164 +0
Selm 70 73 +3
Unna 120 120 +0
Werne 117 120 +3
Gesamt 1226 1238 +12



Kreis Unna:  Corona-Tests für Reisewillige

Viele möchten die Herbsttage nutzen und andernorts ausspannen. Wer aus einem Risikogebiet wie dem Kreis Unna anreist (7-Tages-Inzidenzzahl von 50 Fällen auf 100.000 Einwohner überschritten), muss auch in einigen Bundesländern einen negativen Corona-Test vorlegen. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt.

Hintergrund: Bei Ärzten, die in eine zwischen dem Land NRW und der Kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossenen Rahmenvereinbarung einbezogen sind, werden die Testkosten übernommen. Ist dies nicht der Fall, müssen die Kosten für den Abstrich nach aktuellem Stand selbst getragen werden.

Weitere Informationen gibt es unter https://www.kvwl.de/patient/corona/index.htm.

– Constanze Rauert –




Coronavirus: Weitere 119 Infizierte übers Wochenende im Kreis Unna – Inzidenz-Zahl jetzt bei 70,66

Am Sonntag hat das Robert-Koch-Institut nach einigen Tagen mit 54 wieder einen realistische Inzidenz-Zahl für den Kreis Unna geliefert, die am Montag auf 58,2 stieg. Nach unseren Berechnungen klettert diese Inzidenz-Zahl jetzt auf 70,66.

Die Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten ist am Wochenende um 119 gestiegen. Aktuell liegen 19 Covid-19-Patienten im Krankenhaus (+ 7 gegenüber Freitag). Nach dem Zahlen-Update am Freitag (9. Oktober) kamen für diesen Tag noch jeweils weitere 3 Fälle in Holzwickede, Lünen und Schwerte sowie jeweils 2 Fälle in Kamen und Unna dazu. Für Selm ist ein Fall nachzumelden.

Am Samstag wurden 21 Fälle in Unna, 13 Fälle in Lünen, jeweils 10 Fälle in Bergkamen und Selm, 6 Fälle in Bönen, 3 in Kamen und 2 in Schwerte gemeldet. Am Sonntag waren jeweils 4 Fälle in Bergkamen und Lünen sowie jeweils 1 Fall in Kamen, Holzwickede und Schwerte zu vermerken.

Am heutigen Montag wurden 11 Fälle in Lünen, 8 in Bergkamen, 3 in Unna, 2 in Fröndenberg und jeweils 1 Infizierte*r für Bönen, Kamen, Schwerte, Selm und Werne gemeldet.

–    Constanze Rauert –

Aktuell Infizierte

09.10.2020 | 15 Uhr 12.10.2020 | 16.30 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 61 76 +15
Bönen 25 31 +6
Fröndenberg 16 15 -1
Holzwickede 7 11 +4
Kamen 35 37 +2
Lünen 106 132 +26
Schwerte 15 22 +7
Selm 42 51 +9
Unna 46 72 +26
Werne 15 13 -2
Gesamt 368 460 +92

Übersicht Gesundete

09.10.2020 | 15 Uhr 12.10.2020 | 16.30 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 139 146 +7
Bönen 56 57 +1
Fröndenberg 153 156 +3
Holzwickede 44 44 +0
Kamen 56 61 +5
Lünen 286 291 +5
Schwerte 164 164 +0
Selm 67 70 +3
Unna 120 120 +0
Werne 114 117 +3
Gesamt 1199 1226 +27

Zahl der Fälle insgesamt

09.10.2020 | 15 Uhr 12.10.2020 | 16.30 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 202 224 +22
Bönen 82 89 +7
Fröndenberg 191 193 +2
Holzwickede 53 57 +4
Kamen 91 98 +7
Lünen 397 428 +31
Schwerte 184 191 +7
Selm 111 123 +12
Unna 166 192 +26
Werne 132 133 +1
Gesamt 1609 1728 +119



Absage des Trainingsbetriebs der TuRa Turn- und Leichtathletikabteilung

Die aktuellen Coronazahlen und die gegenwärtigen Entwicklungen im Kreis Unna haben die TuRa Turn- und Leichtathletikabteilung zu dem Entschluss kommen lassen, den Übungsbetrieb bis einschließlich dem 25.Oktober auszusetzen.
Die Allgemeinverfügung des Kreises Unna zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus mit Stand vom 10.10.2020, hat  Auswirkungen auf den Sportbetrieb. Die Verfügung untersagt alle Kontaktsportarten zu unterlassen. Die Abteilungsleitung hat präventiv den Sportbetrieb gänzlich abgesagt.



Werkstatt im Kreis Unna bildet dringend gesuchte Pflegekräfte aus

Kurs mit den Pflegeschüler*innen, die im September in die Ausbildung gestartet sind, vor dem Berufskolleg der Werkstatt. Foto: Werkstatt im Kreis Unna/Klumpp

Der Pflegenotstand nimmt in Zeiten der Corona-Pandemie Besorgnis erregende Zustände an. Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen und Pflegedienste suchen dringend ausgebildete Fachkräfte. Die Werkstatt im Kreis Unna engagiert sich für den Nachwuchs: Die staatliche anerkannte Pflegeschule der Werkstatt startete im Oktober die neue „generalistische“ Pflegeausbildung. Der Kurs mit 25 Teilnehmer*innen war schnell ausgebucht. Nach der dreijährigen Ausbildung können die Schüler*innen bei der Pflege von Menschen aller Altersgruppen und in allen Versorgungsbereichen aktiv werden: in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege.

„Unser Angebot richtet sich an alle Arbeit suchenden, mindestens 16jährigen Frauen und Männer der Region, insbesondere an Menschen, die schon länger arbeitslos sind“, erklärt Doro Rengers, Abteilungsleiterin der Werkstatt. Die Ausbildung besteht aus dem theoretischen Teil, der in der Pflegeschule der Werkstatt an der Oberen Husemannstraße in Unna, absolviert wird. Die praktische Ausbildung übernimmt federführend eine der zahlreichen Pflegeeinrichtungen der Region, die mit der Werkstatt partnerschaftlich zusammenarbeiten. Mit dieser Einrichtung schließen die Pflegeschüler*innen den Ausbildungsvertrag ab, erklärt Jürgen Schilling, stellvertretender Schulleiter der Pflegeschule.

Weitere Informationen erhalten Interessent*innen in der Pflegeschule unter Tel. 02303-98190-38 oder unter www.werkstatt-im-kreis-unna.de. Die Berufsaussichten für die examinierten Pflegekräfte sind hervorragend: Bei erfolgreichem Abschluss werden sie meist sofort übernommen beziehungsweise finden in einer anderen Einrichtung einen sicheren Arbeitsplatz, berichtet Doro Rengers: „Die Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Agentur für Arbeit sehen bis 2030 einen um über 100 Prozent steigenden Fachkräftebedarf im Kreis Unna.“




Jetzt ist es auch amtlich: Corona-Allgemeinverfügung des Kreises Unna veröffentlicht

Der Kreis Unna hat nach eigenen Berechnungen die 7-Tages-Inzidenzzahl von 50 Fällen auf 100.000 Einwohner überschritten. Nach Coronaschutzverordnung NRW müssen weitere konkrete Schutzmaßnahmen getroffen werden – und genau das tut der Kreis.

Er hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt von Samstag- auf Sonntagnacht um 0 Uhr in Kraft und gilt bis einschließlich 25. Oktober.

Die zentralen neuen Regelungen:

  • Alle Feiern im öffentlichen Raum (z.B. in Gaststätten und Hotels) mit mehr als 25 Teilnehmern sollen nicht mehr gestattet werden. Dies betrifft nicht die Veranstaltungen an diesem Wochenende, die bereits auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes gem. § 2 b CoronaSchVO genehmigt worden sind.
  • In Kontaktsportarten sind sämtliche Veranstaltungen sowie der komplette Spiel- und Trainingsbetrieb untersagt.

Alle Details sind in der Allgemeinverfügung zu finden:

Allgemeinverfügung des Kreises Unna
zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
vom 10.10.2020

Auf Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) in der z.Z. geltenden Fassung i. V m. § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz- und Befugnisgesetz – IfSBGNRW) vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b) sowie den §§ 35 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602) in der z.Z. geltenden Fassung erlässt der Kreis Unna als untere Gesundheitsbehörde zur Verhütung der Weiterverbreitung
und Bekämpfung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen folgende

Allgemeinverfügung:
1. An Festen (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter) aus einem herausragenden Anlass
im Sinne des § 13 Abs. 5 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARSCoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 30. September 2020 (GV. NRW. S. 923) dürfen
höchstens 25 Personen teilnehmen, es sei denn die Veranstaltung findet in einer Wohnung statt oder die
zuständige örtliche Ordnungsbehörde lässt auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes nach § 2b Abs. 1 CoronaSchVO eine Ausnahme zu.
Sofern vom Veranstalter/von der Veranstalterin ein Fest nach § 13 Abs. 5 CoronaSchVO mit zeitgleich
mehr als 25 bis maximal 150 erwarteten Personen beabsichtigt ist, ist dieses vom Veranstalter/von der
Veranstalterin bei der jeweils zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde mindestens drei Tage vorher anzumelden.
Dem Antrag auf Ausnahme nach § 2b Abs. 1 CoronaSchVO ist ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept beizufügen, welches mindestens folgende Angaben enthalten muss:
– Maßnahmen zur ausreichenden Belüftung geschlossener Räume,
– Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Metern,
– besondere Infektionshygiene durch angepasste Reinigungsintervalle,
– Angaben über ausreichende Handdesinfektionsgelegenheiten,
– Informationstafeln zum infektionsschutzgerechten Verhalten,
– organisatorische Maßnahmen,
– Verantwortlichkeiten.
Mit der Anmeldung ist gleichzeitig eine Liste der erwarteten Teilnehmerinnen und Teilnehmer einzureichen, die mindestens folgende Angaben enthält:
Seite 2 von 4
– Name, Vorname der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
– Anschrift,
– Telefon-Nummer.
Die örtliche Ordnungsbehörde prüft die Angaben und erteilt bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine
Genehmigung.
Für den Fall, dass der Genehmigungsantrag nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig in der unter Nr. 1 genannten Frist vorgelegt und die Veranstaltung trotzdem durchgeführt wird, droht der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter eine Geldbuße von 2.500,00 Euro.

2. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.

3. Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften an weiterführenden Schulen wird dringlich empfohlen,
auch im Unterrichtsraum grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Der Schulunterricht soll
möglichst im Klassenverband bzw. in homogenen Lerngruppen erteilt werden. Sofern dies nicht möglich
ist, ist Distanzunterricht zu bevorzugen. Über den Schulunterricht hinausgehende Arbeitsgemeinschaften
und andere Veranstaltungen sind einzustellen, sofern diese über den Klassenverband bzw. homogene
Lerngruppen hinausgehen. Die vorstehende Regelung gilt auch für Betreuungsangebote in den Herbstferien.

4. In Kindertageseinrichtungen wird dringend empfohlen, die Kinder möglichst in festen Bezugsgruppen
über die gesamte Zeit – auch während des freien Spiels im Außenbereich und während der Mittagsverpflegung – zu betreuen. Die vorstehende Regelung gilt auch für Betreuungsangebote in den Herbstferien.

5. In Kontaktsportarten sind sämtliche Veranstaltungen sowie der komplette Spiel- und Trainingsbetrieb
untersagt.

6. Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekanntgegeben.

7. Die Regelungen nach den Nr. 1 bis 5 dieser Allgemeinverfügung sind sofort vollziehbar und gelten befristet ab Bekanntgabe bis zum Ablauf des 25.10.2020.

8. Die Allgemeinverfügung des Kreises Unna zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des
Coronavirus SARS-CoV-2 vom 07.10.2020 (Abl. Nr. 46 vom 07.10.2020) wird mit Bekanntgabe dieser
Allgemeinverfügung mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.

Begründung
Ermächtigungsgrundlage für diese Allgemeinverfügung ist § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSG.
Zuständige Behörde im Sinne des § 28 Abs. 1 IfSG ist gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 IfSBG-NRW der Kreis
Unna als untere Gesundheitsbehörde.
Seite 3 von 4
Der Kreis Unna hat nach eigenen Berechnungen den maßgeblichen Wert für regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen von 50 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen mit aktuell steigender Tendenz
überschritten. Da absehbar ist, dass die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums
Gesundheit Nordrhein-Westfalen bezogen auf den Kreis Unna in Kürze ebenfalls über dem Wert von 50 liegen wird, hat
der Kreis Unna als untere Gesundheitsbehörde die Maßnahmen der Nummern 1 bis 5 als notwendige präventive
Schutzmaßnahmen zum Schutze der Allgemeinheit vor einer weiteren unkontrollierbaren Weiterverbreitung der Infektionen mit dem Virus in der Bevölkerung getroffen.
Das Infektionsgeschehen beschränkt sich auch nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen. Zudem betrifft es mehrere kreisangehörige Kommunen.
Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein
Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG die zuständige
Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer
Krankheiten erforderlich ist. Unter diesen Voraussetzungen kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige
Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten (§ 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG).
Im gesamten Kreisgebiet sind an dem SARS-CoV-2 Erreger Erkrankte und Ansteckungsverdächtige im Sinne des § 2
Nr. 4 und 7 IfSG durch entsprechende Testungen und nachgewiesene relevante Kontakte mit Infizierten festgestellt
worden, denen gegenüber ausnahmslos eine Quarantäne angeordnet worden ist. Trotz dieser individuellen Schutzmaßnahme in Verbindung mit den Corona-Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalens sind die Fallzahlen weiter angestiegen. Aufgrund dieser Sachlage sind nunmehr weitere Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Verbreitung des Erregers
SARS-CoV-2 zu verlangsamen und eine nicht mehr kontrollierbare Verbreitung zu verhindern.

Da das Infektionsgeschehen im Kreis Unna nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen o. ä. zurückzuführen und
einzugrenzen ist, dürfen an Festen im Sine von § 13 Abs. 5 CoronaSchVO höchstens 25 Personen teilnehmen. In Einzelfällen ist eine Ausnahme nach § 2b Abs. 1 CoronaSchVO möglich.
Da das Infektionsgeschehen Schwankungen unterliegt und in den kommenden Tagen der Wert der 7-Tage-Inzidenz von
50 zeitweise auch wieder unterschritten werden kann, wird mit dieser Allgemeinverfügung die Anwendung der vorstehenden Regelung befristet angeordnet. Damit wird sichergestellt, dass die Schutzmaßnahme für die Dauer der Allgemeinverfügung nicht durch eine beispielsweise größere Feierlichkeit in öffentlichen oder angemieteten Räumen, in Schulen und Kindertageseinrichtungen zeitweise gefährdet werden kann.
Das sich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung als eine wirksame Schutzmaßnahme bewährt hat, wird es den Schülerinnen und Schülern auch während der Unterrichtszeit dringlich empfohlen. So sind nach den Sommerferien in den
Schulen im Kreis Unna in dem Zeitraum der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch während des Unterrichts keine konzentrierten Ausbrüche aufgetreten.

Zudem haben die in Sportvereinen durchgeführten positiven Testungen gezeigt, dass Kontaktsportarten, wie z. B. Fußball oder Handball, ein hohes Risikopotenzial aufweisen. Um die Ausbreitung des Coronavirus auch bei Kontaktsportarten im Kreis Unna einzudämmen, mussten die in Nr. 5 aufgeführten Schutzmaßnahmen angeordnet werden.
Diese Schutzmaßnahmen sind geeignet, der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Sie sind auch erforderlich,
da ansonsten eine nicht mehr beherrschbare Verbreitung des Erregers droht. Die Schutzmaßnahmen stehen zudem
durch ihre geringe Intensität in einem angemessenen Verhältnis zu dem Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen, der
grundsätzlich gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 IfSG gerechtfertigt ist. Die Verhältnismäßigkeit wird schließlich durch die Befristung der Allgemeinverfügung bis zum Ablauf des 25.10.2020 gewahrt.
Die Allgemeinverfügung ist aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs gem. § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort
vollziehbar. Bis zum 25.10.2020 wird das Gesundheitsamt des Kreises Unna die Entwicklung des Infektionsgeschehens
und die Auswirkungen der angeordneten Maßnahme im gesamten Kreisgebiet weiterhin intensiv verfolgen und bei Bedarf die Schutzmaßnahmen anpassen.

Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW gilt bei öffentlicher Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes dieser zwei Wochen
nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. In der Allgemeinverfügung kann gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4
VwVfG NRW ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag, bestimmt
werden. Von dieser Möglichkeit wurde vor dem Hintergrund der hier gebotenen Eilbedürftigkeit unter Nr. 6 ermessensgerecht Gebrauch gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Sollte die Frist durch ein Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen
Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden.
Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) in der z.Z. geltenden Fassung
eingereicht werden.
Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) vom 24.11.2017 (BGBl. I S. 3803) in der z.Z. geltenden Fassung.
Hinweise
Die Klage hat gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung, d.h. dass die getroffenen Maßnahmen auch
im Falle einer Klage zu befolgen sind. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kann auf Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen.
Diese Allgemeinverfügung kann ab sofort mit ihrer Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung bei der Kreisverwaltung Unna, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Dienstgebäude Platanenallee 16, 59425 Unna, Raum 134, montags bis donnerstags in der
Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr sowie freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr nach vorheriger telefonischer
Anmeldung (Fon 0 23 03 / 27- 1353) eingesehen werden.
Unna, 10.10.2020
gez. Makiolla
Landrat




Coronavirus: RKI hat den Kreis Unna immer noch nicht auf „Rot“ geschaltet

Die technischen Probleme bei der Datenübertragung vom Kreis Unna zum Robert-Koch-Institut sind offensichtlich immer noch nicht behoben. Anders als es Landrat Michael Makiolla und Kreis-Gesundheitsdezernent Uwe Hasche am Freitag angenommen haben, hat sich die im Kreishaus selbst errechnete Inzidenzzahl und die des RKI auch am Samstag nicht angenähert.

Im Gegenteil: Nach den offiziellen Angaben des RKI ist die Inzidenzzahl sogar kleiner geworden und liegt am Samstag bei 40,6 https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/. Der Kreis Unna ging am Freitag von 53 aus. Wer heute aus dem Kreis Unna zu einem Urlaubsort innerhalb Deutschlands startet, wird keine Probleme haben, von Hotel, Pensionen oder Campingplätzen aufgenommen zu werden. Dafür ist die Inzidenzzahl des Robert-Koch-Institut maßgeblich. Auch wenn in den Tagen danach das RKI für den Kreis Unna „rote Zahlen“ meldet, werden die Urlauber beispielsweise in Niedersachsen nicht wieder nach Hause geschickt.

Dies alles kann sich bereits morgen ändern. So meldet das ZDF aktuell die realistischer Inzidenzzahl von 54. Auf dessen Deutschlandkarte ist der Kreis Unna aber nicht rot, sondern dunkelblau eingefärbt https://www.zdf.de/nachrichten/politik/landkreise-lockdown-zahlen-karte-100.html 




Coronavirus: Böse Aussichten für Herbsturlauber – Inzidenzzahl im Kreis über 50

Das ist eine  Hiobsbotschaft für alle Einwohner des Kreises Unna, die gehofft haben, in den Herbstferien irgendwo in Deutschland in Urlaub fahren zu können: Der Inzidenzwert für neue Corona-Infektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner ist am Donnerstag auf über 50 gestiegen. In den meisten Bundesländern herrscht inzwischen ein Beherbergungsverbot für Reisende aus solchen Risikogebieten.

Heute sind der Gesundheitsbehörde 53 neue Fälle gemeldet worden (6 x Bergkamen, 7 x Bönen, 2 x Fröndenberg, 1 x Holzwickede, 3 x Kamen, 13 x Lünen, 1 x Schwerte, 4 x Selm).

Gestern sind nach der Meldung um 15.30 Uhr noch zwölf Fälle gemeldet worden (4 x Bergkamen, 2 x Holzwickede, 7 x Lünen, 1 x Schwerte, 6 x Unna, 1 x Werne, 1 x Kamen, 16 x Unna).

Insgesamt sind der Statistik also 65 neue Fälle hinzugefügt worden. Zwei Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen. Damit steigt die Zahl der aktuell infizierten Personen im Kreis Unna um 62 auf 328.

Mit den Zahlen von heute steigt die 7-Tages-Inzidenz auf 100.000 Einwohner nach Berechnungen des Kreises auf über 50. Damit sind aus Sicht des Kreises Unna weitere Schutzmaßnahmen angezeigt. Die entsprechenden Vorbereitungen und notwendigen Abstimmungsprozesse sind bereits angelaufen.

Blick auf die Lage

Im Fall der zweiten Mannschaft aus Bergkamen stehen noch Ergebnisse aus. Neu hinzugekommen in Bergkamen sind zwei Fälle in einer Gesamtschule. Rund 75 Personen sind betroffen und müssen getestet werden.

In Bönen hat es Fälle an einer Realschule und Grundschule gegeben. Tests haben stattgefunden. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Neu hinzugekommen ist ein Fall an einem Gymnasium. Rund 100 Personen sind betroffen.

In Fröndenberg ist ein neuer Fall an einer Gesamtschule gemeldet worden. Rund 35 Personen sind betroffen, müssen in Quarantäne und getestet werden. Tests sind für den morgigen Freitag angesetzt.

Offen sind in Kamen noch die Testergebnisse von zwei Kitas und der Gesamtschule. Gestern hinzugekommen ist ein weiterer Fall an der Gesamtschule sowie ist ein Fall in einer Fußballmannschaft. Ergebnisse liegen noch nicht vor.

In Lünen hat es vier Fälle am Lippe-Berufskolleg gegeben. Rund 100 Personen sind betroffen. Tests haben begonnen. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Ein weiterer Fall ist gestern in einer Fußballmannschaft gemeldet worden. Neu hinzugekommen ist ein Fall in einer Kita (rund 75 Personen betroffen).

In Unna hat es einen Fall in einem Pflegeheim gegeben. Tests von rund 75 Personen haben gestern begonnen.

– Max Rolke / Kreis Unna– –




Coronavirus: 25 neue Fälle im Kreis Unna – nur zwei in Bergkamen

Heute sind der Gesundheitsbehörde 25 neue Fälle gemeldet worden. Neun Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen. Damit steigt die Zahl der aktuell infizierten Personen im Kreis Unna um 16 auf 266.

Im Fall einer Fußballmannschaft aus Bergkamen kann die Gesundheitsbehörde Entwarnung geben: Alle rund 20 Getesteten sind negativ. Im Fall der zweiten Mannschaft aus Bergkamen stehen noch Ergebnisse aus.

In Bönen hat es Fälle an einer Realschule und Grundschule gegeben. Erste Tests haben gestern begonnen. Ergebnisse liegen noch nicht vor.

In Fröndenberg fand gestern an einer Kita eine zweite Testreihe statt. Dort ist ein positiver Fall dabei, alle anderen sind negativ. Die Ergebnisse im Fall einer Fußballmannschaft sind ebenfalls da: Alle Getesteten sind negativ.

Offen sind in Kamen noch die Testergebnisse von zwei Kitas und der Gesamtschule (gestern gemeldet). Neu hinzugekommen ist ein weiterer Fall an der Gesamtschule. Rund 130 Personen müssen getestet werden und in Quarantäne. Ebenfalls neu ist ein Fall in einer Fußballmannschaft. Rund 25 Personen sind betroffen.

In Lünen hat es vier Fälle am Lippe-Berufskolleg gegeben. Rund 100 Personen sind betroffen. Tests haben gestern begonnen. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Ein weiterer Fall ist in einer Fußballmannschaft gemeldet worden. Rund 20 Personen sind betroffen.

In Unna hat es einen Fall in einem Pflegeheim gegeben. Dort sind rund 75 Personen betroffen, müssen in Quarantäne und sich testen lassen.

– Max Rolke / Kreis Unna –

06.10.2020 | 15 Uhr 07.10.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 48 47 -1
Bönen 15 17 +2
Fröndenberg 11 13 +2
Holzwickede 3 3 +0
Kamen 30 30 +0
Lünen 63 72 +9
Schwerte 14 14 +0
Selm 25 29 +4
Unna 25 26 +1
Werne 16 15 -1
Gesamt 250 266 +16

Übersicht Gesundete

06.10.2020 | 15 Uhr 07.10.2020 | 15 Uhr Differenz (+/-)
Bergkamen 134 137 +3
Bönen 56 56 +0
Fröndenberg 153 153 +0
Holzwickede 44 44 +0
Kamen 55 56 +1
Lünen 283 286 +3
Schwerte 164 164 +0
Selm 67 67 +0
Unna 119 120 +1
Werne 113 114 +1
Gesamt 1188 1197 +9