Coronavirus: Weitere acht Todesfälle im Kreis Unna – darunter drei in Bergkamen

Es gibt acht weitere Todesfälle, die im Zusammenhang mit Corona stehen. Verstorben sind aus Bergkamen ein Mann im Alter von 85 Jahren am 23. November, eine Frau im Alter von 87 Jahren am 13. Dezember und eine Frau im Alter von 76 Jahren am 14. Dezember. Verstorben sind aus Holzwickede ein Mann im Alter von 79 Jahren am 18. November und eine Frau im Alter von 105 Jahren am 7. Dezember. Verstorben ist aus Kamen eine Frau im Alter von 81 Jahren am 15. Dezember. Verstorben sind aus Lünen eine Frau im Alter von 92 Jahren am 12. Dezember und eine weitere Frau ebenfalls im Alter von 92 Jahren ebenfalls am 12. Dezember. Im Zusammenhang mit Corona sind damit insgesamt 155 Menschen aus dem Kreisgebiet verstorben.

Am heutigen Dienstag sind insgesamt 104 neue Fälle im Bergkamen gemeldet worden, allein aus Bergkamen 29. Damit haben sich im Kreis Unna insgesamt 8.191 Personen mit dem Virus infiziert, 1146 in Bergkamen.. 113 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, 20 in Bergkamen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.645. in Bergkamen steigt sie um sechs auf 202. Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Der Inzidenzwert für den Kreis Unna beträgt 200,8 (minus 12,7)-




Oliver Kaczmarek: „Gesundheitsämter sind eine zentrale Säule der Gesundheitsversorgung“

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist unverzichtbar bei der Bekämpfung der Pandemie. Mit den Gesundheitsämtern haben die Menschen einen Ansprechpartner in der Krise und darüber hinaus. Denn das Gesundheitsamt ist auch für Aufklärung und Prophylaxe zuständig. Deshalb will die SPD den ÖGD dauerhaft stärken. „Die Gesundheitsämter müssen nicht nur kurzfristig in der Pandemie, sondern langfristig gestärkt werden. Für uns ist der ÖGD Teil der Daseinsvorsorge und gehört grundgesetzlich geschützt“, sagt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Die Mitarbeiter*Innen in den Gesundheitsämtern arbeiteten am Limit und darüber hinaus und verdienten dafür größte Unterstützung. Kaczmarek: „Als Bund haben wir bisher aber kaum Möglichkeiten, den ÖGD zu fördern. Das wollen wir ändern. Wir stellen uns hier eine Rahmenkompetenz vor, um dem Flickenteppich an Regelungen entgegenzuwirken und auch finanzielle Unterstützung für den ÖGD zu ermöglichen.“

Von den Gesundheitsämtern selbst würden klarere Ansprechpartner gefordert, erklärt der SPD-Politiker weiter. Daher könne sich die SPD auch die Neueinrichtung eines Bundesgesundheitsamtes vorstellen. Wie genau dies aussehen soll, wolle die Partei durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung des Gesundheitswesens prüfen lassen. „Auch wenn die öffentlichen Haushalte sparen müssen, gilt es, den ÖGD zu stärken, denn dieser ist unabdingbar für die öffentliche Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger“, so Kaczmarek.




Neue Coronaschutzverordnung: Was geht und was geht nicht

Viel ist über die neuen Lockdown-Regeln veröffentlicht worden, die am Mittwoch, 16. Dezember, gelten. In den Sozialen Medien werden aber immer wieder Fragen gestellt: Was bleibt offen und was wird geschlossen, was ist erlaubt und was ist verboten? Deshalb veröffentlichen wir diese recht umfangreiche Liste zu den neuen Regelungen (Die aktuelle Coronaschutzverordnung gibt es hier https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-14_coronaschvo_ab_16.12.2020_lesefassung.pdf:

Kontaktbeschränkungen

  • Grundsätzlich bleibt es dabei: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht dazugezählt.
  • Daneben ist im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (hierzu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige) zulässig. Auch hier werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Religiöse Feiern

  • Es bleibt bei der bewährten Vorgehensweise, dass die Religionsgemeinschaften ihre internen Veranstaltungsregeln an das verschärfte Infektionsgeschehen anpassen. Dabei ist vor Ort auch über die Frage zu entscheiden, ob das lokale Infektionsgeschehen Gottesdienste etc. in Präsenz überhaupt zulässt. Die örtlichen Behörden können im Einzelfall aber auch Anordnungen treffen, wenn besondere Infektionsgeschehen das erfordern.

Handel

  • Grundsätzlich wird der Einzelhandel geschlossen. Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs; das sind
    • der Lebensmitteleinzelhandel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte,
    • Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
    • Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien,
    • Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
    • Kioske und Zeitungsverkaufsstellen,
    • Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte,
    • Verkauf von Weihnachtsbäumen sowie Schnitt- und schnell verderblichen Topfblumen
    • Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und – beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln – auch für Endkunden.
  • Zulässig bleiben auch für die geschlossenen Läden der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist ebenfalls zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
  • In Geschäften, die sowohl Güter des täglichen Bedarfes als auch andere Sortimente anbieten, gilt genau wie im Frühjahr Folgendes: Liegt der Schwerpunkt bei den Gütern des täglichen Bedarfs, dürfen die Geschäfte insgesamt öffnen, ihre sonstigen Sortimente aber auch nicht ausweiten. Liegt der Schwerpunkt in den anderen Sortimenten, dürfen nur die täglichen Bedarfsgüter verkauft werden, die anderen Sortimente aber nicht.
  • Die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die Tafeln) bleibt gestattet.

Dienstleistungen

  • Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, auch Friseure), sind untersagt.
  • Davon ausgenommen sind weiterhin medizinisch notwendige Leistungen von Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischen Fußpflegern, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern, Optikern oder orthopädischen Schuhmachern.
  • Sonstige Handwerker- und Dienstleistungen, die den Mindestabstand einhalten und nicht ausdrücklich verboten sind, bleiben zulässig. Es dürfen dabei aber auch keine anderen Waren verkauft werden als im zulässigen Einzelhandel oder mit der Handwerksleistung/Dienstleistung unmittelbar verbundenes Zubehör.
  • Grundsätzlich verboten sind bestimmte Freizeitdienstleistungen (Spielhallen, Sonnenstudios, Saunen etc.).

Pflegeheime

  • In Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen der Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe werden die Test- und Hygieneregeln nochmal verschärft. Besucher müssen grundsätzlich FFP2-Masken tragen. Ihnen soll soweit möglich vor dem Besuch ein Schnelltest empfohlen und angeboten werden. Beschäftigte müssen alle drei Tage getestet werden und beim direkten Kontakt etwa mit Pflegebedürftigen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner sind regelmäßig zu testen.

Bildungseinrichtungen und Bibliotheken

  • Der Unterricht an Hochschulen, Pflegeschulen und allen anderen Bildungseinrichtungen ist mit Ausnahme wichtiger, nicht verschiebbarer Prüfungen nur noch im Fernunterricht gestattet.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die zur Vorbereitung zwingend zu erfolgender Prüfungen dienen. Hier sind die Hygiene- und Infektionsregeln der Coronaschutzverordnung zu beachten.
  • Bibliotheken dürfen nur noch Ausleihen zur Bearbeitung und Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen ermöglichen.
  • Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt.

Sport, Freizeit, Pyrotechnik und Reisen

  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
  • Auch Angebote des Rehabilitationssports sind in der aktuellen Infektionslage nicht mehr vertretbar.
  • Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.
  • Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
  • Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten.

Versammlungen und Veranstaltungen

  • Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bis zum 10. Januar 2021 untersagt.
  • Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot – auch für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können. Hierzu gehören zum Beispiel Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blut- und Knochenmarkspendetermine.



Coronavirus: Neun Todesfälle übers Wochenende im Kreis Unna – darunter ein 74-jähriger Bergkamener

Es gibt neun weitere Todesfälle im Kreis Unna. Darunter befindet sich auch ein 74-jähriger Bergkamener, der am 11. Dezember verstorben. Im Zusammenhang mit Corona sind damit insgesamt 147 Menschen aus dem Kreisgebiet verstorben. Geklettert ist seit Freitag der Inzidezwert auf aktuell 213,5.

Samstag, Sonntag und heute sind insgesamt 250 neue Fälle gemeldet worden, 30 in Bergkamen. Damit haben sich im Kreis Unna insgesamt 8.087 Personen mit dem Virus infiziert, 1117 in Bergkamen. 315 Personen mehr als Freitag gelten als wieder genesen, 42 in Bergkamen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.662, in Bergkamen sind es 196. Stationär behandelt werden 164 Personen, sechs mehr als am vergangenen Freitag.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Im Kreis Unna liegt er mit 213,5 deutlich über dem Landesdurchschnitt (167,7). Möglich wären im Kreis Unna zusätzliche Einschränkungen zu denen, die am Sonntag vom Bund und den Ländern vereinbart wurden. Denkbar wäre zum Beispiel eine nächtliche Ausgangsprerre.




Coronavirus: Drei weitere Todesfälle im Kreis Unna – 16 neue Fälle in Bergkamen

Es gibt drei weitere Todesfälle, die im Zusammenhang mit Corona stehen. Verstorben sind eine Frau aus Schwerte im Alter von 87 am 10. Dezember, eine Frauen aus Lünen im Alter von 90 Jahren am 10. Dezember und eine Frau aus Schwerte im Alter von 82 Jahren am 9. Dezember. Im Zusammenhang mit Corona sind damit insgesamt 138 Menschen aus dem Kreisgebiet verstorben.

Heute sind 113 neue Fälle gemeldet worden, 16 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 7.837 Fälle gemeldet worden, 1087 in Bergkamen. 125 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, 12 in Bergkamen. Damit steigt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.736, in Bergkamen auf 209. Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner für den Kreis Unna wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Die Wert wird dort mit 179,5 (+7,3) angegeben.




Land kündigt Lockdown an: Ab Montag ab Klasse 8 nur noch Unterricht auf Distanz

Das Land NRW kündigt an, auf das erneut explodierende Infektionsgeschehen und die angespannte Lage auf den Intensivstationen reagieren zu wollen. Das gesellschaftliche Leben soll ab dem 14. Dezember bis zum 10. Januar so weit wie möglich heruntergefahren werden. Entschieden werden soll das auf einer möglichst kurzfristig anberaumten Konferenz der Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin. Mehr dazu beim Land NRW.

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat heute bereits folgende Hinweise für die Kindertagesbetreuung veröffentlicht:

  • Der Betrieb von Kindertagesstätten soll vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 auf ein Minimum reduziert werden.
  • Eine Betreuungsgarantie gilt aber und es wird kein Betreuungsverbot wie im Frühjahr ausgesprochen.
  • Das Ministerium appelliert an Eltern und Familien das Betreuungsangebot nur bei absoluter Notwendigkeit zu nutzen.

 Zur Meldung des Familienministeriums

Auch das NRW-Schulministerium hat Informationen zum Schulbetrieb zur Verfügung gestellt. Ab Montag, 14. Dezember gilt:

  • In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
  • In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
  • Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen.
  • An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Zum NRW-Schulministerium




Coronavirus: 5 weitere Todesfälle im Kreis Unna – 18 Neuinfektionen in Bergkamen

Es gibt fünf weitere Todesfälle, die im Zusammenhang mit Corona stehen. Verstorben sind zwei Frauen aus Kamen im Alter von 82 und 86 Jahren je am 9. Dezember, zwei Frauen aus Lünen im Alter von 89 und 83 Jahren am 10. und 9. Dezember und eine Frau aus Werne im Alter von 73 Jahren am 8. Dezember. Im Zusammenhang mit Corona sind damit insgesamt 135 Menschen aus dem Kreisgebiet verstorben.

Heute sind 135 neue Fälle gemeldet worden, 18 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 7.724 Fälle gemeldet worden,1071 in Bergkamen. 115 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, 18 in Bergkamen. Damit steigt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.751. In Bergkamen sind es 205, fünf weniger als am Vortag, Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Aktuell beträgt er für den Kreis Unna 172,2 (-7,6.)




Kostenlose FFP-2-Masken für Menschen ab 60 und mit Vorerkrankungen

Oliver Kaczmarek

Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus wird die Bundesregierung noch in diesem Monat mehr als 27 Millionen Bundesbürger*innen mit FFP-2-Masken ausstatten. Menschen ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen sollen noch im Dezember jeweils 15 der gut schützenden Mund-Nasen-Masken erhalten. Wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mitteilt, plant das Bundesgesundheitsministerium die Ausgabe der Masken noch vor den Weihnachtsfeiertagen, um das Infektionsrisiko zu verringern. Der Vorteil einer FFP-2-Maske liege auf der Hand, erklärt der Abgeordnete Kaczmarek: „Sie schützt nicht nur andere, sondern auch den Träger selbst.“

In einem ersten Schritt sollen sich über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften drei kostenlose Masken in der Apotheke holen können. Dazu soll die Vorlage des Personalausweises oder die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausreichen. Diese Regelung soll laut Ministerium für die Festwochen gelten und bis 31. Dezember gültig sein.

Für die Zeit ab Neujahr sollen diese Menschen zwölf solcher Masken erhalten. Dafür sollen sie zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen zugeschickt bekommen. Diese sollen sie in zwei dabei genannten Zeiträumen im neuen Jahr in Apotheken einlösen können. Die Betroffenen sollen pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro zahlen. 2,5 Milliarden Euro zahlt der Bund für die Maßnahme. Eine Maske kostet 6 Euro.




Impfzentrum Kreis Unna: Bis Weihnachten soll alles fertig sein

Die Kreissporthalle II an der Plantanenallee in Unna. Foto Anita Lehrke / Kreis Unna

53 Impfzentren sollen in NRW entstehen. Auch im Kreis Unna laufen die Planungen für ein Impfzentrum bereits auf Hochtouren: In der neuen Kreissporthalle II an der Platanenallee werden fünf Impfstraßen eingerichtet. Ziel ist, noch vor Weihnachten alles fertig zu haben, um mit den Impfungen beginnen zu können, sobald der Impfstoff bereitgestellt werden kann.

„Der Kampf gegen die Corona-Pandemie hat für mich oberste Priorität“, sagt Landrat Mario Löhr. „Die Impfung bedeutet für viele Menschen Hoffnung auf das Ende der globalen Pandemie. Wir im Kreis Unna unterstützen das Land bei der gewaltigen Aufgabe gerne, viele Millionen Menschen gegen das Virus zu impfen und die dafür notwendigen Strukturen zu schaffen.“

Praktische Lösungen gefragt
Konkret soll im Kreis Unna ein Impfzentrum entstehen. Auch mobile Einheiten sollen eingesetzt werden, um Personen zu impfen, die nicht ins Zentrum kommen können. Als Standort des Impfzentrums ist die neue Kreissporthalle an der Platanenallee in Unna ausgewählt worden. Der Vorteil: Das Gebäude gehört dem Kreis Unna, ist barrierefrei und Erfahrungen aus dem Aufbau des benachbarten Testzentrums lassen sich dabei verwerten.

Die Kreissporthalle ist zwischen 2017 und 2019 neu errichtet worden. Im Frühjahr 2019 konnte sie zum ersten Mal genutzt werden. Neben der Kreissporthalle steht ein großer Parkplatz zur Verfügung. Auf rund 1.600 Quadratmetern sollen fünf Impfstraßen entstehen. Das heißt, dass an fünf Plätzen gleichzeitig Impfungen vorgenommen werden können. Außerdem wird es Einlasskontrollen, einen Anmeldebereich und einen Raum zur Nachbeobachtung geben.

Impforganisation
Während das Land NRW verantwortlich für den Gesamtprozess, die Lagerung und Distribution des Impfstoffs ist, kümmert sich der Kreis Unna um das Personal für die Registrierung der Impflinge, Sicherheitsmaßnahmen vor Ort und das Gebäude.

Auch die Kassenärztliche Vereinigung hilft, die Mammutaufgabe zu stemmen: Sie stellen das medizinische und nichtärztliche Fachpersonal zur Impfung und Dokumentation, verantworten die medizinisch-fachliche Leitung und stellen die Aufklärungs- und Einwilligungserklärungen zur Verfügung. Auch die Hard- und Software zur Erfassung und Verarbeitung der Patientendaten kommt von dort, ebenso wie die Einsatz-Planung der mobilen Impfteams.

„Die Rekrutierung des ärztlichen und nicht-ärztlichen Personals läuft auf Hochtouren und wir freuen uns über die vielen Helfer, die sich bereits bei uns gemeldet und ihre Unterstützung angeboten haben. Vor uns liegt eine herausfordernde Zeit, aber ich bin zuversichtlich, dass wir auch diese meistern werden. Der Kreis Unna und die KVWL arbeiten bei der Einrichtung des Impfzentrums Hand in Hand, was die Voraussetzung für einen möglichst reibungslosen Ablauf der Impfungen ist“, erklärt Dr. Prosper Rodewyk, Leiter der KVWL-Bezirksstelle Dortmund.

Die Kosten für den Impfstoff, der an geeigneten Standorten in der Region gelagert werden soll, will die Bundesregierung zu 100 Prozent übernehmen. Die Kosten für die Einrichtung des Impfzentrums wollen sich Bund und Land teilen.

Ausführliche Informationen zur Impforganisation sind auch unter https://www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung zu finden. Die Bundesregierung informiert unter www.zusammengegencorona.de/informieren/informationen-zum-impfen ausführlich zum Thema „Impfen“. PK | PKU




Coronavirus: Wieder 10 Todesfälle im Kreis Unna – darunter zwei Männer in Bergkamen

Es gibt zehn weitere Todesfälle im Kreis Unna, die im Zusammenhang mit Corona stehen. Verstorben sind eine Frau aus Werne im Alter von 78 Jahren am 5. Dezember, eine Frau aus Fröndenberg im Alter von 89 Jahren am 8. Dezember, eine Frau aus Bönen im Alter von 82 Jahren am 8. Dezember, ein Mann aus Bönen im Altern von 84 Jahren am 8. Dezember, ein Mann aus Werne im Alter von 71 Jahren am 9. Dezember, ein Mann aus Selm im Alter von 91 Jahren am 27. November, ein Mann aus Werne im Alter von 85 Jahren am 8. Dezember, ein Mann aus Bergkamen im Alter von 95 Jahren am 9. Dezember, ein Mann aus Bergkamen im Alter von 93 Jahren am 21. November und eine Frau aus Kamen in Alter von 69 Jahren am 4. Dezember. Im Zusammenhang mit Corona sind damit insgesamt 130 Menschen aus dem Kreisgebiet verstorben.

Heute sind 112 neue Corona-Fälle im Kreis gemeldet worden, 13 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 7.589 Fälle gemeldet worden, 1053 in Bergkamen. 140 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, 11 in Bergkamen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.737, in Bergkamen 210. Im Kreis Unna müssen 165 Personen stationär behandelt werden. Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht und wird dort mit 179,8 angegeben, 5,6 mehr als gestern..




Coronavirus: Drei weitere Todesfälle im Kreis Unna – darunter eine Frau in Bergkamen

Es gibt drei weitere Todesfälle, die im Zusammenhang mit Corona stehen. Verstorben sind eine Frau aus Bergkamen im Alter von 87 Jahren am 5. Dezember, ein Mann aus Schwerte im Alter von 70 Jahren am 8. Dezember und eine Frau aus Selm im Alter von 79 Jahren am 7. Dezember. Im Zusammenhang mit Corona sind damit insgesamt 120 Menschen aus dem Kreisgebiet verstorben.

Heute sind 158 neue Fälle gemeldet worden, elf in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 7.477 Fälle gemeldet worden, in Bergkamen 1040. 181 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, 61 in Bergkamen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.774, in Bergkamen auf 210. Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Das gibt den Inzidenzwert für den Kreis Unna mit 174,2 (-0,5) an-