Land verlängert Corona-Regelungen um zunächst eine Woche
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung, die Coronabetreuungsverordnung und die Coronafleischwirtschaftsverordnung) zunächst ohne wesentliche Änderungen um eine Woche bis zum 21. Februar 2021 verlängert.
Wichtig ist für alle Bürgerinnen und Bürger, dass beim Einkaufen mindestens bis 10 Meter vor dem Eingang des Geschäfts eine Make zu tragen ist.
Grundsätzlich haben Lehrerinnen und Lehrer in Schulen sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen jetzt eine medizinische Maske (z.B. OP-Maske) zu tragen.
Hier die wichtigsten Regelungen in einer Zusammenfassung des Landes:
| Grundregeln |
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| Alltagsmaske tragen |
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| Medizinische Maske tragen |
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| FFP2-Maske tragen |
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| Kirchen und Religionsgemeinschaften |
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| Hochschulen, Schulen und Kitas |
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| Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen |
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| Sport, Kultur und Freizeit |
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| Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie |
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| Handwerk, Wirtschaft und Veranstaltungen |
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