Coronavirus: Acht weitere Todesfälle im Kreis Unna – auch einer in Bergkamen

Es gibt acht weitere Todesfälle, die im Zusammenhang mit Corona stehen. Verstorben sind aus Bergkamen eine Frau im Alter von 81 Jahren am 20. Dezember; aus Lünen eine Frau im Alter von 79 Jahren am 18. Dezember, eine Frau im Alter von 60 Jahren am 18. Dezember und eine Frau im Alter von 82 Jahren am 21. Dezember; aus Schwerte ein Mann im Alter von 84 Jahren am 18. Dezember; aus Unna ein Mann im Alter von 75 Jahren am 15. Dezember und ein Mann im Alter von 62 Jahren am 18. Dezember; aus Werne eine Frau im Alter von 78 Jahren am 5. Dezember. Im Zusammenhang mit Corona sind damit insgesamt 172 Menschen aus dem Kreisgebiet verstorben.

Nach dem Wochenende sind am heutigen Montag 311 neue Fälle gemeldet worden, 65 in Bergkamen. Die Meldung deckt den Zeitraum seit Freitag, 18. Dezember um 13 Uhr ab. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 8.910 Fälle gemeldet worden, 1264 in Bergkamen. 359 Personen mehr als am Freitag gelten als wieder genesen, 50 in Bergkamen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.787, in Bergkamen steigt sie auf 246. Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Lan deszentrum Gesundheit veröffentlicht. Dort wird der Inzidenzwert aktuell für den Kreis Unnamit 157,8 angegeben.




Coronavirus: 109 neue Fälle im Kreis Unna – allein 25 in Bergkamen

Es gibt einen weiteren Todesfall, der im Zusammenhang mit Corona steht. Verstorben ist eine Frau aus Werne im Alter von 85 Jahren am 13. Dezember.

Heute sind 109 neue Fälle gemeldet worden, fast ein Viertel, 25, davon in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 8.599 Fälle gemeldet worden, 1199 in Bergkamen. 131 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, 13 in Bergkamen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.843. In Bergkamen steigt sie aber um 12 auf 232,

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Der Inzidenzwert beträgt heute 161,1 (minus 25,1)




 Internetseite für das Impfzentrum der Kreises Unna – Unterstützung gesucht

Das Impfzentrum des Kreises Unna in der Kreissporthalle II an der Platanenallee 20a in Unna. Foto: Holger Gutzeit / Kreis Unna

An der Platanenallee 20a in Unna entsteht ein Impfzentrum für den Kreis Unna. Sobald Impfdosen von Bund und Land zur Verfügung gestellt werden können, sollen die Fachkräfte der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe mit den Impfungen dort beginnen. Der Kreis Unna informiert auf einer eigenen Internetseite unter www.kreis-unna.de/impfzentrum über Lage, Anfahrt, Terminvergabe und Öffnungszeiten.

Der Kreis stellt dort auch Links zur Verfügung, auf der Interessierte weitere Informationen finden können: Etwa, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundesländer zuständig für die Planung und Verteilung nach Einführung eines geeigneten Impfstoffs sind. Es finden sich auch Informationen zur Impfreihenfolge: Dazu gibt es Aussagen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der Bundesregierung. Auch Infos zum Impfstoff, seiner Sicherheit  und zur Zulassung sind über einen Link zum Paul-Ehrlich-Institut zu finden.

Kreis sucht Unterstützung

Für die Betreuung der geimpften Personen im Impfzentrum sucht der Kreis Unna noch Unterstützung: Gesucht werden Medizinische Fachangestellte, Krankenschwestern und -pfleger sowie Altenpfleger*innen. Bewerbungen werden bis 31. Dezember entgegengenommen, Start ist am 1. Februar 2021.




Coronavirus: Zwei weitere Todesfälle im Kreis Unna – 18 Neuinfektionen in Bergkamen

Es gibt zwei weitere Todesfälle, die im Zusammenhang mit Corona stehen. Verstorben sind aus Lünen eine Frau im Alter von 90 Jahren am 16. Dezember und eine Frau im Alter von 83 Jahren ebenfalls am 16. Dezember.

Heute sind 158 neue Fälle gemeldet worden, in Bergkamen 18. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 8.490 Fälle gemeldet worden, 1174 in Bergkamen. 42 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, in Bergkamen 5. Damit steigt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.866, in Bergkamen auf 220. Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Der Inzidenzwert für den Kreis Unna beträgt 186,1 (plus 11,9)




Pflege-Nachwuchs findet Digital-Unterricht der Diakonie klasse

Anfang Dezember demonstriert die Klasse die Möglichkeiten des virtuellen Unterrichts: Egal ob vor Ort oder zuhause – alle können einander sehen und gleichzeitig lernen. Foto: drh/Tobias Schneider

„Es ist übersichtlich und praktisch“, „Das erleichtert einem das Lernen“ oder „Wir sind echt zufrieden!“: Das erzählen die Schülerinnen und Schüler der Fachschule für Pflegeberufe der Diakonie Ruhr-Hellweg. Seit April wird an den beiden Standorten Unna und Bergkamen im virtuellen Klassenzimmer gearbeitet – hochprofessionell und mit großem Erfolg. Auch die Lehrkräfte arbeiten sehr gern mit dem neuen Medium. „Der Funke ist übergesprungen. Alle sind richtig begeistert und motiviert“, freut sich Schulleiterin Heike Brauckmann-Jauer.

Ob die Auszubildenden zuhause sind oder im Präsenzunterricht: Mit Notebook, Tablet und Smartphone können alle einander sehen und gleichzeitig lernen. Es gibt gemeinsame virtuelle Tafelbilder, Gruppenarbeit, eine Lern-App und vieles mehr. Ein Vorteil des zusätzlichen digitalen Angebotes: Die Fehlzeiten sinken. „Auszubildende, die zum Beispiel wegen Erkältungssymptomen zuhause bleiben müssen, verpassen keinen Unterricht“, berichtet Heike Brauckmann-Jauer. Und auch in Phasen, in denen für alle Home-Schooling vorgeschrieben ist – so wie jetzt gerade – hilft die Technik dabei, den Kontakt zu halten und sich auszutauschen. „Das ist eine große Hilfe, zum Beispiel wenn die Schüler zum Lernstoff etwas direkt nachfragen möchten“, erklärt sie.

Der Wohlfahrtsverband hatte das ergänzende digitale Angebot zu Beginn der Corona-Krise eingerichtet. Für die virtuellen Klassenzimmer erweiterte die IT-Abteilung eine digitale Plattform, die bei der Diakonie bereits für Videokonferenzen genutzt wurde. Zusammen mit dem Digital-Coach Matthias Warnberg aus Münster unterstützen die IT-Kollegen die Lehrkräfte nun dabei, das Medium möglichst flexibel und abwechslungsreich einzusetzen. Heike Brauckmann-Jauer lobt die gute Zusammenarbeit. „Vielen Dank für die unkomplizierte Unterstützung!“

Weitere Infos zur Fachschule für Pflegeberufe gibt es unter Telefon: 02303/250 24 910 oder -911.

Internet: www.diakonie-ruhr-hellweg.de




Coronavirus: Inzidenzwert sieben Tage über 200 im Kreis Unna – aber keine weiteren Maßnahmen

Der Kreis Unna hat in den vergangenen 7 Tagen den Inzidenz-Grenzwert von 200 Fällen auf 100.000 Einwohner überschritten. Daraufhin wurde umgehend das vom Land geforderte Verfahren eingeleitet, um weitere Maßnahmen abzustimmen. Möglich wären zum Beispiel nächtliche Ausgangssperren. Das Ergebnis der Abstimmung ist, dass aufgrund der ab heute geltenden strengeren Regelungen keine weiteren Maßnahmen mehr verhängt werden müssen. Ein Grund ist sicherlich der Rückgang des Inzidenzwerts auf 174,2 (minus 26,6).

Landrat Mario Löhr hat das Thema in die Bürgermeisterrunde getragen: „Auch im Kreise der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Unna wird kein Anlass dafür gesehen, die Maßnahmen weiter zu verschärfen. Die Infektionszahlen zu senken, wird aber nur funktionieren, wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis Unna auch an die ab heute geltenden Maßnahmen halten. Die Lage bleibt ernst, die Zahlen sind viel zu hoch. Nur wenn alle umsetzen, was jetzt gilt, können wir auf niedrigere Infektionszahlen im Frühjahr hoffen.“

Weitere sechs Todesfälle

Es gibt sechs weitere Todesfälle, die im Zusammenhang mit Corona stehen. Verstorben sind aus Lünen ein Mann im Alter von 83 Jahren am 14. Dezember, ein Mann im Alter von 95 Jahren am 14. Dezember sowie eine Frau im Alter von 75 Jahren am 13. Dezember. Verstorben ist zudem ein Mann aus Unna im Alter von 65 Jahren am 16. Dezember, ein Mann aus Kamen im Alter von 86 Jahren am 15. Dezember sowie eine Frau aus Schwerte im Alter von 76 Jahren am 15. Dezember. Im Zusammenhang mit Corona sind damit insgesamt 161 Menschen aus dem Kreisgebiet verstorben.

Heute sind 141 neue Fälle gemeldet worden, in Bergkamen 10. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 8.332 Fälle gemeldet worden, 1156 in Bergkamen. 28 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, in Bergkamen fünf. Damit steigt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.752, in Bergkamen auf 207. Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht.




Coronavirus: Weitere acht Todesfälle im Kreis Unna – darunter drei in Bergkamen

Es gibt acht weitere Todesfälle, die im Zusammenhang mit Corona stehen. Verstorben sind aus Bergkamen ein Mann im Alter von 85 Jahren am 23. November, eine Frau im Alter von 87 Jahren am 13. Dezember und eine Frau im Alter von 76 Jahren am 14. Dezember. Verstorben sind aus Holzwickede ein Mann im Alter von 79 Jahren am 18. November und eine Frau im Alter von 105 Jahren am 7. Dezember. Verstorben ist aus Kamen eine Frau im Alter von 81 Jahren am 15. Dezember. Verstorben sind aus Lünen eine Frau im Alter von 92 Jahren am 12. Dezember und eine weitere Frau ebenfalls im Alter von 92 Jahren ebenfalls am 12. Dezember. Im Zusammenhang mit Corona sind damit insgesamt 155 Menschen aus dem Kreisgebiet verstorben.

Am heutigen Dienstag sind insgesamt 104 neue Fälle im Bergkamen gemeldet worden, allein aus Bergkamen 29. Damit haben sich im Kreis Unna insgesamt 8.191 Personen mit dem Virus infiziert, 1146 in Bergkamen.. 113 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, 20 in Bergkamen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.645. in Bergkamen steigt sie um sechs auf 202. Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Der Inzidenzwert für den Kreis Unna beträgt 200,8 (minus 12,7)-




Oliver Kaczmarek: „Gesundheitsämter sind eine zentrale Säule der Gesundheitsversorgung“

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist unverzichtbar bei der Bekämpfung der Pandemie. Mit den Gesundheitsämtern haben die Menschen einen Ansprechpartner in der Krise und darüber hinaus. Denn das Gesundheitsamt ist auch für Aufklärung und Prophylaxe zuständig. Deshalb will die SPD den ÖGD dauerhaft stärken. „Die Gesundheitsämter müssen nicht nur kurzfristig in der Pandemie, sondern langfristig gestärkt werden. Für uns ist der ÖGD Teil der Daseinsvorsorge und gehört grundgesetzlich geschützt“, sagt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Die Mitarbeiter*Innen in den Gesundheitsämtern arbeiteten am Limit und darüber hinaus und verdienten dafür größte Unterstützung. Kaczmarek: „Als Bund haben wir bisher aber kaum Möglichkeiten, den ÖGD zu fördern. Das wollen wir ändern. Wir stellen uns hier eine Rahmenkompetenz vor, um dem Flickenteppich an Regelungen entgegenzuwirken und auch finanzielle Unterstützung für den ÖGD zu ermöglichen.“

Von den Gesundheitsämtern selbst würden klarere Ansprechpartner gefordert, erklärt der SPD-Politiker weiter. Daher könne sich die SPD auch die Neueinrichtung eines Bundesgesundheitsamtes vorstellen. Wie genau dies aussehen soll, wolle die Partei durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung des Gesundheitswesens prüfen lassen. „Auch wenn die öffentlichen Haushalte sparen müssen, gilt es, den ÖGD zu stärken, denn dieser ist unabdingbar für die öffentliche Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger“, so Kaczmarek.




Neue Coronaschutzverordnung: Was geht und was geht nicht

Viel ist über die neuen Lockdown-Regeln veröffentlicht worden, die am Mittwoch, 16. Dezember, gelten. In den Sozialen Medien werden aber immer wieder Fragen gestellt: Was bleibt offen und was wird geschlossen, was ist erlaubt und was ist verboten? Deshalb veröffentlichen wir diese recht umfangreiche Liste zu den neuen Regelungen (Die aktuelle Coronaschutzverordnung gibt es hier https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-14_coronaschvo_ab_16.12.2020_lesefassung.pdf:

Kontaktbeschränkungen

  • Grundsätzlich bleibt es dabei: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht dazugezählt.
  • Daneben ist im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (hierzu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige) zulässig. Auch hier werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Religiöse Feiern

  • Es bleibt bei der bewährten Vorgehensweise, dass die Religionsgemeinschaften ihre internen Veranstaltungsregeln an das verschärfte Infektionsgeschehen anpassen. Dabei ist vor Ort auch über die Frage zu entscheiden, ob das lokale Infektionsgeschehen Gottesdienste etc. in Präsenz überhaupt zulässt. Die örtlichen Behörden können im Einzelfall aber auch Anordnungen treffen, wenn besondere Infektionsgeschehen das erfordern.

Handel

  • Grundsätzlich wird der Einzelhandel geschlossen. Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs; das sind
    • der Lebensmitteleinzelhandel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte,
    • Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
    • Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien,
    • Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
    • Kioske und Zeitungsverkaufsstellen,
    • Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte,
    • Verkauf von Weihnachtsbäumen sowie Schnitt- und schnell verderblichen Topfblumen
    • Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und – beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln – auch für Endkunden.
  • Zulässig bleiben auch für die geschlossenen Läden der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist ebenfalls zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
  • In Geschäften, die sowohl Güter des täglichen Bedarfes als auch andere Sortimente anbieten, gilt genau wie im Frühjahr Folgendes: Liegt der Schwerpunkt bei den Gütern des täglichen Bedarfs, dürfen die Geschäfte insgesamt öffnen, ihre sonstigen Sortimente aber auch nicht ausweiten. Liegt der Schwerpunkt in den anderen Sortimenten, dürfen nur die täglichen Bedarfsgüter verkauft werden, die anderen Sortimente aber nicht.
  • Die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die Tafeln) bleibt gestattet.

Dienstleistungen

  • Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, auch Friseure), sind untersagt.
  • Davon ausgenommen sind weiterhin medizinisch notwendige Leistungen von Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischen Fußpflegern, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern, Optikern oder orthopädischen Schuhmachern.
  • Sonstige Handwerker- und Dienstleistungen, die den Mindestabstand einhalten und nicht ausdrücklich verboten sind, bleiben zulässig. Es dürfen dabei aber auch keine anderen Waren verkauft werden als im zulässigen Einzelhandel oder mit der Handwerksleistung/Dienstleistung unmittelbar verbundenes Zubehör.
  • Grundsätzlich verboten sind bestimmte Freizeitdienstleistungen (Spielhallen, Sonnenstudios, Saunen etc.).

Pflegeheime

  • In Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen der Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe werden die Test- und Hygieneregeln nochmal verschärft. Besucher müssen grundsätzlich FFP2-Masken tragen. Ihnen soll soweit möglich vor dem Besuch ein Schnelltest empfohlen und angeboten werden. Beschäftigte müssen alle drei Tage getestet werden und beim direkten Kontakt etwa mit Pflegebedürftigen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner sind regelmäßig zu testen.

Bildungseinrichtungen und Bibliotheken

  • Der Unterricht an Hochschulen, Pflegeschulen und allen anderen Bildungseinrichtungen ist mit Ausnahme wichtiger, nicht verschiebbarer Prüfungen nur noch im Fernunterricht gestattet.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die zur Vorbereitung zwingend zu erfolgender Prüfungen dienen. Hier sind die Hygiene- und Infektionsregeln der Coronaschutzverordnung zu beachten.
  • Bibliotheken dürfen nur noch Ausleihen zur Bearbeitung und Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen ermöglichen.
  • Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt.

Sport, Freizeit, Pyrotechnik und Reisen

  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
  • Auch Angebote des Rehabilitationssports sind in der aktuellen Infektionslage nicht mehr vertretbar.
  • Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.
  • Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
  • Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten.

Versammlungen und Veranstaltungen

  • Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bis zum 10. Januar 2021 untersagt.
  • Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot – auch für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können. Hierzu gehören zum Beispiel Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blut- und Knochenmarkspendetermine.



Coronavirus: Neun Todesfälle übers Wochenende im Kreis Unna – darunter ein 74-jähriger Bergkamener

Es gibt neun weitere Todesfälle im Kreis Unna. Darunter befindet sich auch ein 74-jähriger Bergkamener, der am 11. Dezember verstorben. Im Zusammenhang mit Corona sind damit insgesamt 147 Menschen aus dem Kreisgebiet verstorben. Geklettert ist seit Freitag der Inzidezwert auf aktuell 213,5.

Samstag, Sonntag und heute sind insgesamt 250 neue Fälle gemeldet worden, 30 in Bergkamen. Damit haben sich im Kreis Unna insgesamt 8.087 Personen mit dem Virus infiziert, 1117 in Bergkamen. 315 Personen mehr als Freitag gelten als wieder genesen, 42 in Bergkamen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.662, in Bergkamen sind es 196. Stationär behandelt werden 164 Personen, sechs mehr als am vergangenen Freitag.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Im Kreis Unna liegt er mit 213,5 deutlich über dem Landesdurchschnitt (167,7). Möglich wären im Kreis Unna zusätzliche Einschränkungen zu denen, die am Sonntag vom Bund und den Ländern vereinbart wurden. Denkbar wäre zum Beispiel eine nächtliche Ausgangsprerre.




Coronavirus: Drei weitere Todesfälle im Kreis Unna – 16 neue Fälle in Bergkamen

Es gibt drei weitere Todesfälle, die im Zusammenhang mit Corona stehen. Verstorben sind eine Frau aus Schwerte im Alter von 87 am 10. Dezember, eine Frauen aus Lünen im Alter von 90 Jahren am 10. Dezember und eine Frau aus Schwerte im Alter von 82 Jahren am 9. Dezember. Im Zusammenhang mit Corona sind damit insgesamt 138 Menschen aus dem Kreisgebiet verstorben.

Heute sind 113 neue Fälle gemeldet worden, 16 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 7.837 Fälle gemeldet worden, 1087 in Bergkamen. 125 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, 12 in Bergkamen. Damit steigt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.736, in Bergkamen auf 209. Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner für den Kreis Unna wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Die Wert wird dort mit 179,5 (+7,3) angegeben.