Coronavirus: Keine weiteren Todesfälle im Kreis Unna, der Inzidenzwert steigt aber auf 71,7
Heute sind der Gesundheitsbehörde keine weiteren Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden.
Der Gesundheitsbehörde sind gestern und heute insgesamt acht weitere Fälle der britischen Virus-Variante gemeldet worden. Darunter eine Person aus Unna (am 17. Februar gemeldet). Zudem sind heute Fälle bei drei Personen aus Selm, zwei weiteren aus Unna, einer aus Kamen und einer aus Lünen bekannt geworden. Somit sind insgesamt 33 Personen aus dem Kreis Unna bekannt, die sich mit der B.1.1.7 Mutation angesteckt haben.
60 neue Fälle sind heute gemeldet worden, sechs in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 12.491 Fälle gemeldet worden, 1847 in Bergkamen. 31 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, zwei in Bergkamen. Damit steigt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 559, in Bergkamen auf 77.
Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Laut Landeszentrum beträgt der Inzidenzwert für den Kreis Unna 71,7 (plus 5,8).
Coronavirus: Weiterer Bergkamener mit britischer Virus-Variante infiziert
Heute sind der Gesundheitsbehörde zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben sind eine 72-jährige Frau aus Lünen am 16. Februar und eine 86-jährige Frau aus Unna am 17. Februar.
Zudem sind der Gesundheitsbehörde insgesamt vier weitere Fälle der britischen Virus-Variante gemeldet worden: eine Person aus Bergkamen (am 17. Februar gemeldet; insgesamt fünf), zwei Personen aus Kamen (am 16. und 17. Februar gemeldet; insgesamt vier) sowie eine Person aus Unna (16. Februar gemeldet; insgesamt drei) haben sich mit der B.1.1.7-Mutation infiziert. Somit sind insgesamt 25 Personen aus dem Kreis Unna bekannt, die sich mit der B.1.1.7 Mutation angesteckt haben.
49 neue Fälle sind heute gemeldet worden, fünf in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 12.431 Fälle gemeldet worden, 1841 in Bergkamen. 9 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, davon einer in Bergkamen. Damit steigt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 530, in Bergkamen auf 73.
Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Das Landeszentrum gibt für den Kreis Unna einen Inzidenzwert von 65,8 (plus 4,6) an.
Im Impfzentrum Unna sind bis 2.218 Personen zum ersten Mal geimpft worden 13 Personen zum zweiten Mal. Die mobilen Impfteams haben bisher 10.802 Personen zum ersten Mal und 8.376 Personen zum zweiten Mal im Kreis Unna geimpft.
Coronavirus: Jetzt sind insgesamt vier Bergkamener mit der britischen Virus-Variante infiziert
Update | Neun weitere Todesfälle | 16.02.2021 | 15 Uhr
Heute sind der Gesundheitsbehörde neun weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben sind aus Holzwickede eine 97-jährige Frau am 21. Dezember und ein 90-jähriger Mann am 4. Januar. Aus Kamen sind eine 90-jährige Frau am 28. Januar sowie ein 91-jähriger Mann am 21. Dezember verstorben. Aus Lünen sind je am 16. Februar ein 80-jähriger Mann und eine 96-jährige Frau verstorben. Ebenfalls verstorben sind eine 94-jährige Frau aus Schwerte am 13. Januar, eine 91-jährige Frau aus Unna am 11. Januar und eine 81-jährige Frau aus Werne am 13. Januar.
Zudem sind am 15. Februar der Gesundheitsbehörde zwei weitere Fälle der britischen Virus-Variante gemeldet worden: zwei Person aus Bergkamen (insgesamt vier) haben sich mit der B.1.1.7-Mutation infiziert. Somit sind insgesamt 21 Personen aus dem Kreis Unna bekannt, die sich mit der B.1.1.7 Mutation angesteckt haben.
50 neue Fälle sind heute gemeldet worden, 5 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 12.382 Fälle gemeldet worden, 1836 in Bergkamen. 36 Personen mehr als Freitag gelten als wieder genesen, in Bergkamen sind es fünf. Damit steigt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 492, in Bergkamen bleibt sie konstant bei 69.
Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Laut Landeszentrum liegt der Inzidenzwert im Kreis Unna bei 61,3 (plus 0,8)
Ambulante Pflegekräfte der AWO im Kreis Unna erhalten den ersehnten Impfschutz
Am Dienstag, 16. Februar, wurden die Pflegekräfte des ambulanten Pflegedienstes der AWO Ruhr-Lippe-Ems im Kreis Unna zur Erstimpfung eingeladen. Die Impfung von Pflegekräften schützt die Menschen, die seit vielen Monaten häufig den einzigen Kontakt von Älteren und Pflegebedürftigen außerhalb der Kernfamilie darstellen und somit auch die zu pflegenden Menschen. „Wir sind als Team stolz darauf, dass wir es dank unserer guten Hygienekonzepte immer sicherstellen konnten, alle unsere Patientinnen und Patienten zu versorgen.“ berichtet die zu Recht stolze Pflegedienstleiterin der AWO, Margret Höner, und ergänzt: „Das frühzeitige Impfangebot an alle ambulanten Pflegekräfte und der daraus resultierende Schutz unserer Mitarbeitenden ist die nachhaltigste Form, um die Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen, die alle Pflegekräfte verdienen.“
Im Gegensatz zu Meldungen aus Pflegebereichen mit geringer Impfbeteiligung ist diese im AWO Pflegedienst extrem hoch, da den Mitarbeitenden der AWO wichtig ist, einen persönlichen Beitrag zu Bewältigung dieser Pandemie zu leisten. Magnus Memmeler, Fachbereichsleiter Ambulante Gesundheitsdienste: „Ich bin sehr stolz, dass sowohl in unserer ambulanten Pflege als auch in den drei AWO Tagespflegen im Kreis Unna eine sehr große Impfbereitschaft besteht und unsere Mitarbeitenden die Impfteilnahme nicht als riskante Pflicht betrachten. Vielmehr sehen alle AWO Pflegekräfte die Impfung als Chance auf mehr Normalität.“
Diese erste Impfung der Mitarbeitenden des AWO Pflegedienstes ist der erste große Schritt in Richtung eines umfänglichen Schutzes für die AWO Pflegekräfte, der hoffentlich sehr früh durch eine zweite Impfung vervollständigt werden kann. Die Mitarbeitenden der AWO freuen sich bereits auf den zweiten Pieks.
Wie auch in anderen Regionen mussten die Mitarbeitenden des AWO Pflegedienstes das Impfzentrum aufsuchen. Die Mitarbeitenden lobten die gute Organisation und den reibungslosen Ablauf der Schutzimpfung im Impfzentrum des Kreises Unna.
Nun erwarten alle Tagespflegegäste und Pflegekräfte der AWO Tagespflegen, dass auch hier alsbald ein Impfangebot formuliert wird, um es den Kräften der ambulanten Pflege gleich tun zu können.
Coronavirus: Weitere Person in Bergkamen mit britischer Virus-Variante infiziert
Die hochansteckenden Mutationen scheinen im Kreis Unna und leider auch in Bergkamen auf dem Vormarsch zu sein.
Am 12. Februar sind der Gesundheitsbehörde drei weitere Fälle der britischen Virus-Variante gemeldet worden: eine Person aus Bergkamen (insgesamt zwei) sowie zwei aus Schwerte (insgesamt acht) haben sich mit der B.1.1.7-Mutation infiziert. Somit sind insgesamt 19 Personen aus dem Kreis Unna bekannt, die sich mit der B.1.1.7 Mutation angesteckt haben.
Coronavirus: Fünf weitere Todesfälle übers Wochenende im Kreis Unna – 22 Neuinfektionen in Bergkamen
Heute und über das Wochenende sind der Gesundheitsbehörde fünf weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben sind ein 76-jähriger Mann aus Lünen am 14. Februar, ein 91-jähriger Mann aus Unna am 12. Februar, ein 93-jähriger Mann aus Werne am 11. Februar, eine 87-jährige Frau aus Werne am 13. Februar und ein 59-jähriger Mann aus Werne am 14. Februar.
82 neue Fälle sind heute und über das Wochenende gemeldet worden, davon 22 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 12.332 Fälle gemeldet worden, 1831 in Bergkamen. 103 Personen mehr als Freitag gelten als wieder genesen, 28 in Bergkamen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 487, in Bergkamen auf 69.
Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Dieser Inzidenzwert liegt für den Kreis Unna bei 60,5 (plus 3,8). Im Kreis Unna sind nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe 7.715 Personen zum ersten Mal und 5.326 zum zweiten Mal geimpft worden
Bis zum 1. März keine öffentlichen Gottesdienste in kath. Kirchen in Bergkamen
Um die Gesundheit der Menschen und Erreichtes nicht zu gefährden, wird die Katholische Kirchengemeinde Heilig Geist bis zum 1. März auf die Feier öffentlicher Gottesdienste verzichten. Damit will sie weiter beitragen, den notwendigen Inzidenzwert bei den Neuinfektionen schnell zu erreichen. Unter den bekannten Kontaktdaten sind der Seelsorger und das Pfarrbüro in den seelsorglichen Angelegenheiten ansprechbar. Auf der Homepage der Gemeinde wird am Aschermittwoch um 20 Uhr einen Wortgottesdienst und an den Sonntagen um 11.30 Uhr eine Messfeier übertragen.
An folgenden Tagen öffnen wir die Türen der Kirchen für ein persönliches Gebet:
Samstag, 20.02., 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr St. Clemens (Rünthe)
Sonntag, 21.02., 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr St. Michael (Weddinghofen)
Samstag, 27.02., 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr St. Barbara (Oberaden)
Sonntag, 28.02., 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr Herz Jesu (Rünthe)
Online-Vortrag: Parkinsonerkrankungen – Symptome früh erkennen und behandeln
Nicht nur deutliche Bewegungsstörungen sind mögliche Anzeichen einer Parkinsonerkrankung. Über typische und atypische Parkinsonsyndrome, Diagnose und Behandlungsmöglichkeiten dieser Erkrankung referiert Dr. Ulrich Hofstadt-van Oy, Chefarzt der Klinik für Neurologie im Klinikum Westfalen am Donnerstag, 18. Februar ab 18 Uhr.
Die Parkinson-Krankheit ist eine Erkrankung des zentralen Nervensystems. Typische Symptome sind Bewegungsstörungen wie Bewegungsverlangsamung, steife Muskeln, Zittern sowie eine instabile Körperhaltung. Es gibt aber auch frühe Anzeichen, die nicht immer von Laien eindeutig zugeordnet werden können. Der Vortrag ist für Laien verständlich aufbereitet. Wegen der Corona-Pandemie wird er als Online-Angebot organisiert.
Per Klick kann der Vortrag im Internet live verfolgt werden. Auch Fragen an den Referenten sind möglich. Nähere Informationen zu dieser und zu weiteren Online-Veranstaltungen des Klinikums Westfalen finden sich im Internet unter www.klinikum-westfalen.de. Dort wird auch beschrieben, wie die Online-Teilnahme an den Live-Vorträgen funktioniert und es gibt Links, die mit wenigen Klicks zu den Veranstaltungen führen. Die Teilnahme kann anonym erfolgen, benötigt werden nur ein PC oder Laptop, Tablet oder Smartphone. Auch online sind Fragen an den Referenten möglich.
Land verlängert Corona-Regelungen um zunächst eine Woche
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung, die Coronabetreuungsverordnung und die Coronafleischwirtschaftsverordnung) zunächst ohne wesentliche Änderungen um eine Woche bis zum 21. Februar 2021 verlängert.
Wichtig ist für alle Bürgerinnen und Bürger, dass beim Einkaufen mindestens bis 10 Meter vor dem Eingang des Geschäfts eine Make zu tragen ist.
Grundsätzlich haben Lehrerinnen und Lehrer in Schulen sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen jetzt eine medizinische Maske (z.B. OP-Maske) zu tragen.
Hier die wichtigsten Regelungen in einer Zusammenfassung des Landes:
Grundregeln
Persönliche Treffen bitte auf das absolute Mindestmaß und das Erlaubte reduzieren.
Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt.
Im öffentlichen Raum mindestens anderthalb Meter Abstand zu anderen Menschen halten.
Die Maske korrekt – also auch über der Nase – und überall dort tragen, wo es vorgeschrieben ist oder eng wird.
Treffen ohne Mindestabstand sind nur in Ausnahmefällen gestattet. Dazu gehören beispielsweise:
Treffen innerhalb des eigenen Hausstandes;
Treffen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person. Zu betreuende Kinder dürfen mitgebracht werden;
Schulische Betreuungsangebote (unter Beachtung der Corona-Betreuungsverordnung);
Betreuung in Kitas im Rahmen des eingeschränkten Pandemiebetriebs (unter Beachtung der Corona-Betreuungsverordnung);
Besuch von Spielplätzen im Freien durch Kinder;
Fahrten im öffentlichen Personenverkehr;
zwingende Zusammenkünfte zur Berufsausübung;
dringend erforderliche Jagden mit maximal fünf Personen;
Treffen naher Angehöriger bei Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen.
Bitte immer auf die Hygieneregeln achten, also beispielsweise regelmäßig die Hände waschen und grundsätzlich in die Armbeuge niesen.
Empfehlenswert ist zudem, die Corona-Warn-App auf dem Handy zu installieren und zu nutzen.
Alltagsmaske tragen
Eine Alltagsmaske ist unter anderem zu tragen
in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum, wenn dort Besucherverkehr herrscht sowie auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich.
im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften: auf den Zuwegungen zu dem Geschäft innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen. Wer ins Geschäft möchte, trägt gerne direkt die dort vorgeschriebene medizinische Maske.
am Arbeitsplatz, sofern ein Abstand von anderthalb Metern zu weiteren Personen nicht sicher eingehalten werden kann,
in Schulgebäuden und auf dem Gelände von Schulen – ab Klassenstufe 5 auch im Unterrichtsraum,
auf Spielplätzen – gilt für Kinder ab dem Grundschulalter und ihre Eltern sowie eventuelle weitere Begleitpersonen.
Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder im Vorschulalter, im Einsatz befindliche Sicherheitskräfte, Feuerwehrleute und Personal der Rettungsdienste sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Alltagsmaske tragen können (Attest notwendig).
Medizinische Maske tragen
Eine medizinische Maske, die sogenannte OP-Maske, ist zu tragen
in allen Geschäften des Einzel- und Großhandels,
in Arztpraxen und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen (auch in Krankenhäusern),
in Bussen, Zügen des Nah- und Fernverkehrs und Taxen sowie in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und in Haltestellen,
während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung auch am Sitzplatz.
Eine gute medizinische Maske (= OP-Maske) besteht aus dreilagigem Vlies, sie sollte die Europäische Norm EN 14683 erfüllen und die CE-Kennzeichnung tragen (steht auf der Packung des Herstellers).
Natürlich kann alternativ auch eine FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) getragen werden, die einen noch etwas besseren Eigenschutz bietet. Auch hier auf die CE-Kennzeichnung (EN 149) achten.
FFP2-Maske tragen
Für einen besseren Schutz der besonders gefährdeten Menschen sind Beschäftigte und Besucher der Pflegeheime und der Wohnheime für Menschen mit Behinderungen sowie Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten verpflichtet, beim unmittelbaren Kontakt zu ihnen eine so genannte FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) zu tragen.
Die Religionsausübung ist ein hohes Gut, sie ist durch das Grundgesetz geschützt.
Dennoch sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften aufgefordert, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob Gottesdienste und andere Versammlungen angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens als Präsenzveranstaltungen stattfinden können.
Über Versammlungen mit Anwesenheit der Beteiligten müssen die örtlich zuständigen Behörden informiert werden.
Falls die Beteiligten zu der Einschätzung kommen, dass Versammlungen mit Anwesenheit möglich sind, müssen die Kirchen und Religionsgemeinschaften für die Einhaltung folgender Voraussetzungen sorgen:
Einhaltung des Mindestabstands von anderthalb Metern, Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz, Einführung eines Anmeldeverfahrens, Begrenzung der Teilnehmerzahl, Erfassung der Kontaktdaten und Verzicht auf gemeinsamen Gesang.
Hochschulen, Schulen und Kitas
Schulen und Einrichtungen der Kinderbetreuung sollen unter Auflagen weiter geöffnet bleiben.
Präsenzveranstaltungen in Hochschulen und Schulen des Gesundheitswesens sind nur ausnahmsweise zulässig.
Aus- und Weiterbildungsangebote in Präsenzform sind grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme gilt für berufsbezogene Prüfungen, die nicht auf einen Termin nach Ende des Lockdowns verschoben werden können.
Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Der Betrieb von Krankenhäusern, Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen soll auf Basis eines einrichtungsbezogenen Konzepts geregelt werden.
Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe gilt: Mindestens jeden dritten Tag sind das Pflegepersonal und alles weitere Personal, das – auch indirekt – Kontakt zu Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besuchern hat, auf das Coronavirus zu testen. Dafür reicht der Antigen-Schnelltest.
Das gilt auch für das Personal ambulanter Pflegedienste, wenn sie Kontakt zu Pflegebedürftigen haben.
Allen Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe wird empfohlen, sich unmittelbar vor dem Besuch mit Hilfe eines Schnelltests auf das Coronavirus testen zu lassen.
Sport, Kultur und Freizeit
Angebote und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, müssen eingestellt bzw. geschlossen werden. Dazu gehören unter anderem:
Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos (außer: Autokinos), Museen
Im Rahmen der Berufsausübung sind Theater- und Konzertproben sowie Aufführungen ohne Publikum (etwa zur Übertragung im TV oder Internet) möglich.
Zoos, Tierparks, Schwimmbäder, Thermen
Spielhallen und Spielbanken
Clubs und Diskotheken
Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen
Skilifte (in NRW)
Sonnenstudios
Bordellbetriebe
Gemeinsamer Sport, Sportfeste und andere Sportveranstaltungen sind im Amateur- und Freizeitbereich untersagt. Fitnessstudios sowie öffentliche und private Sportanlagen (auch: Tennis- und Golfplätze) müssen geschlossen bleiben, auch Reha-Sport ist nicht möglich.
Ausnahmen:
Erlaubt ist Individualsport außerhalb von Sportanlagen, der im Regelfall alleine oder zu zweit mit Mindestabstand ausgeübt werden kann (zum Beispiel Joggen, Walken, Rad fahren). Nicht zulässig ist die gezielte Vermittlung von Fähigkeiten oder Fertigkeiten durch Trainerinnen und Trainer in diesen Sportarten.
Profisport ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Zuschauer sind allerdings nicht zugelassen.
Das Bewegen von Pferden ist aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang zulässig, sport- und trainingsbezogene Übungen sind untersagt.
Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie
Zulässig bleibt der Betrieb von
Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten,
Wochenmärkten für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
Apotheken, Reformhäusern, Sanitätshäusern, Babyfachmärkten und Drogerien,
Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
Kiosken und Zeitungsverkaufsstellen,
Verkaufsstellen für Schnittblumen und Topfpflanzen von geringer Haltbarkeit,
Futtermittelmärkten und Tierbedarfsmärkten,
Bau- und Gartenbaumärkten, Baustoffhandelsgeschäfte (nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden sowie Land- und Forstwirten)
Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden. Privatkunden ist nur der Kauf von Lebensmitteln erlaubt.
sowie die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die „Tafeln“).
Alle anderen Einzelhandelsbetriebe müssen schließen, können jedoch einen Bestell- und Abholservice einrichten, der den Coronaschutz-Regeln entspricht. Auch Reisebüros müssen schließen.
Restaurants, Cafès, Imbisse, Kneipen und andere gastronomische Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Ein Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, allerdings muss beim Verzehr ein Abstand von mindestens 50 Metern zur Verkaufsstelle eingehalten werden.
Betriebskantinen und Mensen in Bildungseinrichtungen dürfen nur noch dann ausnahmsweise öffnen, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich ist.
Der Verkauf von Alkoholika zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist untersagt.
Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt, wenn sie nicht aus medizinischen, pflegerischen oder sozial-ethischen Gründen dringend erforderlich sind.
Busreisen zu touristischen Zwecken sind verboten.
Reisen und private Besuche, die nicht zwingend notwendig sind, sollten verschoben oder abgesagt werden.
Handwerk, Wirtschaft und Veranstaltungen
Arbeitgeber haben sicherzustellen, dass Kontakte im Betrieb reduziert werden, sollen Möglichkeiten zur Arbeit im Homeoffice eröffnen und den Beschäftigten kostenlose Maske zur Verfügung stellen.
Handwerksbetriebe und für den Alltag wichtige Dienstleister (zum Beispiel Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten) können weiterhin ihren Tätigkeiten nachgehen.
Dienst- und Handwerksleistungen, die nicht auf Distanz von mindestens anderthalb Metern angeboten werden können, sind bis auf wenige Ausnahmen untersagt.
Nicht erlaubt sind unter anderem: Massage, Tätowierung, Kosmetik, Maniküre, Friseurleistungen
Erlaubt bleiben: Dienst- und Handwerksleistungen im Gesundheitswesen, medizinische Fußpflege, Taxifahrten
Auch Ärzteschaft, Heilpraktiker und ambulante Pflegedienste können ihrer Arbeit weiterhin nachgehen.
Der Betrieb von Fahrschulen für berufsbezogene Ausbildungen ist erlaubt. Darüber hinaus darf die praktische Ausbildung fortgesetzt werden, wenn bereits die Hälfte der Pflichtstunden absolviert wurde.
Unternehmen aller Größen, Solo-Selbstständige und Selbstständige in freien Berufen können bei deutlichen Umsatzrückgängen durch die Corona-Pandemie Überbrückungshilfe beantragen.
Veranstaltungen und Versammlungen sind ganz überwiegend nicht möglich.
Impfzentrum Kreis Unna: AstraZeneca wird seit Mittwoch eingesetzt
Das Impfzentrum im Kreis Unna hat am 8. Februar seinen Betrieb aufgenommen. Neben den Über-80-Jährigen, die dort den Biontech/Pfizer-Impfstoff erhalten, werden seit Mittwoch, 10. Februar auch vorrangig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten geimpft – mit dem Impfstoff von AstraZeneca.
Dieser Impfstoff – so die Empfehlung der Ständigen Impfkommission – kann Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren verabreicht werden. Der Kreis Unna erhält zunächst 2.850 Impfdosen, die seit dem 10. Februar an die ambulanten Pflegedienste verimpft werden. „Eine Zweitimpfung ist bei diesem Impfstoff auch nötig“, sagt Amtsapothekerin Sandra Pflanz. „Diese erfolgt neun Wochen nach der Erstimpfung hier im Impfzentrum Unna.“
Rettungsdienst ist durch
Neben den ambulanten Pflegediensten haben auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes aus dem Kreis Unna von der Lieferung des AstraZeneca-Impfstoffs profitiert. „Der Rettungsdienst hat zuvor schon Impfdosen des Biontech/Pfizer-Impfstoffs, die bei Impfungen in Pflegeeinrichtungen übriggeblieben waren, erhalten“, sagt Pflanz. „Und mit dem AstraZeneca Impfstoff war es uns jetzt möglich, alle übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst des Kreises Unna, die geimpft werden wollten, zu impfen.“ PK | PKU
Impfzentrum Kreis Unna: AstraZeneca wird seit Mittwoch eingesetzt
Das Impfzentrum im Kreis Unna hat am 8. Februar seinen Betrieb aufgenommen. Neben den Über-80-Jährigen, die dort den Biontech/Pfizer-Impfstoff erhalten, werden seit Mittwoch, 10. Februar auch vorrangig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten geimpft – mit dem Impfstoff von AstraZeneca.
Dieser Impfstoff – so die Empfehlung der Ständigen Impfkommission – kann Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren verabreicht werden. Der Kreis Unna erhält zunächst 2.850 Impfdosen, die seit dem 10. Februar an die ambulanten Pflegedienste verimpft werden. „Eine Zweitimpfung ist bei diesem Impfstoff auch nötig“, sagt Amtsapothekerin Sandra Pflanz. „Diese erfolgt neun Wochen nach der Erstimpfung hier im Impfzentrum Unna.“
Rettungsdienst ist durch
Neben den ambulanten Pflegediensten haben auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes aus dem Kreis Unna von der Lieferung des AstraZeneca-Impfstoffs profitiert. „Der Rettungsdienst hat zuvor schon Impfdosen des Biontech/Pfizer-Impfstoffs, die bei Impfungen in Pflegeeinrichtungen übriggeblieben waren, erhalten“, sagt Pflanz. „Und mit dem AstraZeneca Impfstoff war es uns jetzt möglich, alle übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst des Kreises Unna, die geimpft werden wollten, zu impfen.“ PK | PKU