Land verlängert Corona-Regelungen um zunächst eine Woche

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung, die Coronabetreuungsverordnung und die Coronafleischwirtschaftsverordnung) zunächst ohne wesentliche Änderungen um eine Woche bis zum 21. Februar 2021 verlängert.

Wichtig ist für alle Bürgerinnen und Bürger, dass beim Einkaufen mindestens bis 10 Meter vor dem Eingang des Geschäfts eine Make zu tragen ist.

Grundsätzlich haben Lehrerinnen und Lehrer in Schulen sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen jetzt eine medizinische Maske (z.B. OP-Maske) zu tragen.

Hier die wichtigsten Regelungen in einer Zusammenfassung des Landes:

Grundregeln
  • Persönliche Treffen bitte auf das absolute Mindestmaß und das Erlaubte reduzieren.
  • Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt.
  • Im öffentlichen Raum mindestens anderthalb Meter Abstand zu anderen Menschen halten.
  • Die Maske korrekt – also auch über der Nase – und überall dort tragen, wo es vorgeschrieben ist oder eng wird.
  • Treffen ohne Mindestabstand sind nur in Ausnahmefällen gestattet. Dazu gehören beispielsweise:
    • Treffen innerhalb des eigenen Hausstandes;
    • Treffen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person. Zu betreuende Kinder dürfen mitgebracht werden;
    • Schulische Betreuungsangebote (unter Beachtung der Corona-Betreuungsverordnung);
    • Betreuung in Kitas im Rahmen des eingeschränkten Pandemiebetriebs (unter Beachtung der Corona-Betreuungsverordnung);
    • Besuch von Spielplätzen im Freien durch Kinder;
    • Fahrten im öffentlichen Personenverkehr;
    • zwingende Zusammenkünfte zur Berufsausübung;
    • dringend erforderliche Jagden mit maximal fünf Personen;
    • Treffen naher Angehöriger bei Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen.
  • Bitte immer auf die Hygieneregeln achten, also beispielsweise regelmäßig die Hände waschen und grundsätzlich in die Armbeuge niesen.
  • Empfehlenswert ist zudem, die Corona-Warn-App auf dem Handy zu installieren und zu nutzen.
Alltagsmaske tragen
  • Eine Alltagsmaske ist unter anderem zu tragen 
    • in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum, wenn dort Besucherverkehr herrscht sowie auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich.
    • im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften: auf den Zuwegungen zu dem Geschäft innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen. Wer ins Geschäft möchte, trägt gerne direkt die dort vorgeschriebene medizinische Maske.
    • am Arbeitsplatz, sofern ein Abstand von anderthalb Metern zu weiteren Personen nicht sicher eingehalten werden kann,
    • in Schulgebäuden und auf dem Gelände von Schulen – ab Klassenstufe 5 auch im Unterrichtsraum,
    • auf Spielplätzen – gilt für Kinder ab dem Grundschulalter und ihre Eltern sowie eventuelle weitere Begleitpersonen.
  • Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder im Vorschulalter, im Einsatz befindliche Sicherheitskräfte, Feuerwehrleute und Personal der Rettungsdienste sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Alltagsmaske tragen können (Attest notwendig).
Medizinische Maske tragen
  • Eine medizinische Maske, die sogenannte OP-Maske, ist zu tragen 
    • in allen Geschäften des Einzel- und Großhandels,
    • in Arztpraxen und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen (auch in Krankenhäusern),
    • in Bussen, Zügen des Nah- und Fernverkehrs und Taxen sowie in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und in Haltestellen,
    • während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung auch am Sitzplatz.
  • Eine gute medizinische Maske (= OP-Maske) besteht aus dreilagigem Vlies, sie sollte die Europäische Norm EN 14683 erfüllen und die CE-Kennzeichnung tragen (steht auf der Packung des Herstellers).
  • Natürlich kann alternativ auch eine FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) getragen werden, die einen noch etwas besseren Eigenschutz bietet. Auch hier auf die CE-Kennzeichnung (EN 149) achten.
FFP2-Maske tragen
  • Für einen besseren Schutz der besonders gefährdeten Menschen sind Beschäftigte und Besucher der Pflegeheime und der Wohnheime für Menschen mit Behinderungen sowie Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten verpflichtet, beim unmittelbaren Kontakt zu ihnen eine so genannte FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) zu tragen. 
Kirchen und Religionsgemeinschaften
  • Die Religionsausübung ist ein hohes Gut, sie ist durch das Grundgesetz geschützt.
  • Dennoch sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften aufgefordert, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob Gottesdienste und andere Versammlungen angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens als Präsenzveranstaltungen stattfinden können.
    • Über Versammlungen mit Anwesenheit der Beteiligten müssen die örtlich zuständigen Behörden informiert werden.
  • Falls die Beteiligten zu der Einschätzung kommen, dass Versammlungen mit Anwesenheit möglich sind, müssen die Kirchen und Religionsgemeinschaften für die Einhaltung folgender Voraussetzungen sorgen:
    • Einhaltung des Mindestabstands von anderthalb Metern, Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz, Einführung eines Anmeldeverfahrens, Begrenzung der Teilnehmerzahl, Erfassung der Kontaktdaten und Verzicht auf gemeinsamen Gesang.
Hochschulen, Schulen und Kitas
Stationäre Gesundheits- und  Pflegeeinrichtungen
  • Der Betrieb von Krankenhäusern, Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen soll auf Basis eines einrichtungsbezogenen Konzepts geregelt werden.
  • Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe gilt: Mindestens jeden dritten Tag sind das Pflegepersonal und alles weitere Personal, das – auch indirekt – Kontakt zu Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besuchern hat, auf das Coronavirus zu testen. Dafür reicht der Antigen-Schnelltest.
  • Das gilt auch für das Personal ambulanter Pflegedienste, wenn sie Kontakt zu Pflegebedürftigen haben.
  • Allen Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe wird empfohlen, sich unmittelbar vor dem Besuch mit Hilfe eines Schnelltests auf das Coronavirus testen zu lassen.
Sport, Kultur und Freizeit
  • Angebote und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, müssen eingestellt bzw. geschlossen werden. Dazu gehören unter anderem: 
    • Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos (außer: Autokinos), Museen 
      • Im Rahmen der Berufsausübung sind Theater- und Konzertproben sowie Aufführungen ohne Publikum (etwa zur Übertragung im TV oder Internet) möglich.
    • Zoos, Tierparks, Schwimmbäder, Thermen
    • Spielhallen und Spielbanken
    • Clubs und Diskotheken
    • Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen
    • Skilifte (in NRW)
    • Sonnenstudios
    • Bordellbetriebe
  • Gemeinsamer Sport, Sportfeste und andere Sportveranstaltungen sind im Amateur- und Freizeitbereich untersagt. Fitnessstudios sowie öffentliche und private Sportanlagen (auch: Tennis- und Golfplätze) müssen geschlossen bleiben, auch Reha-Sport ist nicht möglich.
  • Ausnahmen:
    • Erlaubt ist Individualsport außerhalb von Sportanlagen, der im Regelfall alleine oder zu zweit mit Mindestabstand ausgeübt werden kann (zum Beispiel Joggen, Walken, Rad fahren). Nicht zulässig ist die gezielte Vermittlung von Fähigkeiten oder Fertigkeiten durch Trainerinnen und Trainer in diesen Sportarten.
    • Profisport ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Zuschauer sind allerdings nicht zugelassen.
    • Das Bewegen von Pferden ist aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang zulässig, sport- und trainingsbezogene Übungen sind untersagt.
Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie
  • Zulässig bleibt der Betrieb von 
    • Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten,
    • Wochenmärkten für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
    • Apotheken, Reformhäusern, Sanitätshäusern, Babyfachmärkten und Drogerien,
    • Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
    • Kiosken und Zeitungsverkaufsstellen,
    • Verkaufsstellen für Schnittblumen und Topfpflanzen von geringer Haltbarkeit,
    • Futtermittelmärkten und Tierbedarfsmärkten,
    • Bau- und Gartenbaumärkten, Baustoffhandelsgeschäfte (nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden sowie Land- und Forstwirten)
    • Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden. Privatkunden ist nur der Kauf von Lebensmitteln erlaubt.
    • sowie die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die „Tafeln“).
  • Alle anderen Einzelhandelsbetriebe müssen schließen, können jedoch einen Bestell- und Abholservice einrichten, der den Coronaschutz-Regeln entspricht. Auch Reisebüros müssen schließen.
  • Restaurants, Cafès, Imbisse, Kneipen und andere gastronomische Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Ein Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, allerdings muss beim Verzehr ein Abstand von mindestens 50 Metern zur Verkaufsstelle eingehalten werden.
  • Betriebskantinen und Mensen in Bildungseinrichtungen dürfen nur noch dann ausnahmsweise öffnen, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich ist.
  • Der Verkauf von Alkoholika zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist untersagt.
  • Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt, wenn sie nicht aus medizinischen, pflegerischen oder sozial-ethischen Gründen dringend erforderlich sind.
  • Busreisen zu touristischen Zwecken sind verboten.
  • Reisen und private Besuche, die nicht zwingend notwendig sind, sollten verschoben oder abgesagt werden.
Handwerk, Wirtschaft und Veranstaltungen
  • Arbeitgeber haben sicherzustellen, dass Kontakte im Betrieb reduziert werden, sollen Möglichkeiten zur Arbeit im Homeoffice eröffnen und den Beschäftigten kostenlose Maske zur Verfügung stellen. 
  • Handwerksbetriebe und für den Alltag wichtige Dienstleister (zum Beispiel Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten) können weiterhin ihren Tätigkeiten nachgehen.
  • Dienst- und Handwerksleistungen, die nicht auf Distanz von mindestens anderthalb Metern angeboten werden können, sind bis auf wenige Ausnahmen untersagt.
    • Nicht erlaubt sind unter anderem: Massage, Tätowierung, Kosmetik, Maniküre, Friseurleistungen
    • Erlaubt bleiben: Dienst- und Handwerksleistungen im Gesundheitswesen, medizinische Fußpflege, Taxifahrten
    • Auch Ärzteschaft, Heilpraktiker und ambulante Pflegedienste können ihrer Arbeit weiterhin nachgehen.
    • Der Betrieb von Fahrschulen für berufsbezogene Ausbildungen ist erlaubt. Darüber hinaus darf die praktische Ausbildung fortgesetzt werden, wenn bereits die Hälfte der Pflichtstunden absolviert wurde.
  • Unternehmen aller Größen, Solo-Selbstständige und Selbstständige in freien Berufen können bei deutlichen Umsatzrückgängen durch die Corona-Pandemie Überbrückungshilfe beantragen.
  • Messen und Ausstellungen sind untersagt.
  • Veranstaltungen und Versammlungen sind ganz überwiegend nicht möglich.



Impfzentrum Kreis Unna: AstraZeneca wird seit Mittwoch eingesetzt

Das Impfzentrum im Kreis Unna hat am 8. Februar seinen Betrieb aufgenommen. Neben den Über-80-Jährigen, die dort den Biontech/Pfizer-Impfstoff erhalten, werden seit Mittwoch, 10. Februar auch vorrangig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten geimpft – mit dem Impfstoff von AstraZeneca.

Dieser Impfstoff – so die Empfehlung der Ständigen Impfkommission – kann Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren verabreicht werden. Der Kreis Unna erhält zunächst 2.850 Impfdosen, die seit dem 10. Februar an die ambulanten Pflegedienste verimpft werden. „Eine Zweitimpfung ist bei diesem Impfstoff auch nötig“, sagt Amtsapothekerin Sandra Pflanz. „Diese erfolgt neun Wochen nach der Erstimpfung hier im Impfzentrum Unna.“

Rettungsdienst ist durch
Neben den ambulanten Pflegediensten haben auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes aus dem Kreis Unna von der Lieferung des AstraZeneca-Impfstoffs profitiert. „Der Rettungsdienst hat zuvor schon Impfdosen des Biontech/Pfizer-Impfstoffs, die bei Impfungen in Pflegeeinrichtungen übriggeblieben waren, erhalten“, sagt Pflanz. „Und mit dem AstraZeneca Impfstoff war es uns jetzt möglich, alle übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst des Kreises Unna, die geimpft werden wollten, zu impfen.“ PK | PKU




Impfzentrum Kreis Unna: AstraZeneca wird seit Mittwoch eingesetzt

Das Impfzentrum im Kreis Unna hat am 8. Februar seinen Betrieb aufgenommen. Neben den Über-80-Jährigen, die dort den Biontech/Pfizer-Impfstoff erhalten, werden seit Mittwoch, 10. Februar auch vorrangig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten geimpft – mit dem Impfstoff von AstraZeneca.

Dieser Impfstoff – so die Empfehlung der Ständigen Impfkommission – kann Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren verabreicht werden. Der Kreis Unna erhält zunächst 2.850 Impfdosen, die seit dem 10. Februar an die ambulanten Pflegedienste verimpft werden. „Eine Zweitimpfung ist bei diesem Impfstoff auch nötig“, sagt Amtsapothekerin Sandra Pflanz. „Diese erfolgt neun Wochen nach der Erstimpfung hier im Impfzentrum Unna.“

Rettungsdienst ist durch
Neben den ambulanten Pflegediensten haben auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes aus dem Kreis Unna von der Lieferung des AstraZeneca-Impfstoffs profitiert. „Der Rettungsdienst hat zuvor schon Impfdosen des Biontech/Pfizer-Impfstoffs, die bei Impfungen in Pflegeeinrichtungen übriggeblieben waren, erhalten“, sagt Pflanz. „Und mit dem AstraZeneca Impfstoff war es uns jetzt möglich, alle übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst des Kreises Unna, die geimpft werden wollten, zu impfen.“ PK | PKU




Coronavirus: Erster Bergkamener laborbestätigt mit britischer Virus-Variante infiziert

Heute sind der Gesundheitsbehörde drei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben sind drei Personen aus Schwerte: eine 96-jährige Frau am 7. Februar, ein 87-jähriger Mann am 7. Februar und ein 86-jähriger Mann am 8. Februar.

Zudem sind noch am 11. Februar drei neue Fälle der britischen Virus-Variante gemeldet worden: eine Person aus Kamen, eine aus Schwerte und eine aus Selm haben sich mit der B.1.1.7-Mutation infiziert. Am 12. Februar kamen noch zwei weitere Fälle hinzu: eine Person aus Bergkamen und eine weitere aus Kamen wurden gemeldet. Somit haben sich insgesamt 16 Personen aus dem Kreis Unna mit der B.1.1.7 Mutation infiziert.

33 neue Fälle sind heute gemeldet worden, fünf in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 12.250 Fälle gemeldet worden, 1809 in Bergkamen. 63 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, 9 in Bergkamen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 513, in Bergkamen auf 75.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Für den Kreis Unna gibt das Landeszentrum einen Inzidenzwert von 60,0 (plus 3,3) an.




Coronavirus: Zwei weitere Todesfälle, gestorben ist auch eine Bergkamenerin

Heute sind der Gesundheitsbehörde zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben sind eine 91-jährige Frau aus Bergkamen am 10. Februar sowie eine 83-jährige Frau aus Unna ebenfalls am 10. Februar.

Zudem sind noch am 9. Februar vier neue Fälle der britischen Virus-Variante gemeldet worden: Bei zwei weiteren Personen aus Schwerte (damit insgesamt fünf) sowie zwei Personen aus Unna (insgesamt zwei) ist die britische Variante B.1.1.7 nachgewiesen worden. Somit haben sich insgesamt elf Personen aus dem Kreis Unna mit der B.1.1.7 Mutation infiziert.

45 neue Fälle sind heute gemeldet worden, 10 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 12.217 Fälle gemeldet worden, 1804 in Bergkamen. 75 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, 14 in Bergkamen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 546, in Bergkamen auf 79.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Laut Landeszentrum beträgt der Inzidenzwert für den Kreis Unna 56,7 (minus 6,1).




Vorbereitungen auf Hochtouren: Über 200.000 FFP2-Masken gehen an Leistungsempfänger

Rudolf Meisner vom Ordnungsamt der Stadt Werne und Kai Proske vom Bevölkerungsschutz des Kreises beim Verladen der Masken für die Stadt Werne. Masken gehen natürlich auch nach Bergkamen Foto: Patrick Isken

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ist die Benutzung sogenannter FFP2-Masken zur Pflicht geworden. Einkaufen, Bus- oder Bahnfahrten ohne diese Masken sind derzeit undenkbar. Das Land stellt deshalb Hartz IV-Empfängern und anderen Leistungsempfängern entsprechende Masken zur Verfügung. Aktuell laufen die logistischen Vorbereitungen für die Verteilung. Die Masken sollen in der kommenden Woche ihre Empfänger erreichen.

Der Kreis Unna hatte die beiden vom Land zur Verfügung gestellten Masken aus eigenen Reserven um vier weitere Exemplare pro Person erhöht. So soll ein täglicher Wechsel der Masken mit ausreichender Zeit zum Trocknen und Lüften sichergestellt werden. Aktuell läuft die Verteilung an das JobCenter und in die Kommunen. Anlaufpunkt dafür ist die Kreisleitstelle in der Florianstraße in Unna. Hier werden die Kontingente bereitgestellt und kommissioniert.

Palettenweise werden dort die zertifizierten Masken verladen und in die Städte und Gemeinden gebracht. Die Hartz IV-Empfänger werden vom JobCenter des Kreises bedient. Allein dort gehen über 146.000 Masken auf den Weg in die Haushalte. Weitere 56.000 verteilen die Städte und Gemeinden in ihrer Zuständigkeit.

„Mit diesen 200.000 FFP2-Masken wird ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Pandemie organisiert“, sagt Landrat Mario Löhr. „Ich bin allen Beteiligten für deren Einsatz dankbar. Die aktuelle Witterung macht die Verteilung nicht gerade einfacher. Trotzdem müssen die Masken schnell zu den Leuten, damit wir Wirkung erzielen“, so der Landrat weiter.

Die Masken selbst sind mit dem Zeichen KN95 versehen, verfügen aber über dieselben Merkmale, wie die öfter genannten FFP2-Masken. PK | PKU




Coronavirus: Sieben weitere Todesfälle im Kreis Unna, darunter eine Bergkamenerin

Heute sind der Gesundheitsbehörde sieben weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben sind eine 67-jährige Frau aus Bergkamen am 3. Februar, ein 94-jähriger Mann aus Werne am 11. Januar, ein 83-jähriger Mann aus Werne am 10. Februar,eine 85-jährige Frau aus Schwerte am 13. Dezember 2020, ein 62-jähriger Mann aus Kamen am 15. Dezember 2020, eine 82-jährige Frau aus Unna am 3. Februar und ein 87-jähriger Mann aus Lünen am 8. Februar.

32 neue Fälle sind heute gemeldet worden, sechs in Bergkamen,. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 12.172 Fälle gemeldet worden, 1794 in Bergkamen. 55 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, sechs in Bergkamen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 578, in Bergkamen auf 84.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Das Landeszentrum nennt für den Kreis Unna einen Inzidenzwert von 62,8 (- 7,1)




Coronavirus im Kreis Unna: Mutation nachgewiesen

Am Freitag, 5. Februar ist dem Gesundheitsamt zum ersten Mal eine Virus-Mutation im Kreis Unna gemeldet worden. Bei insgesamt fünf Personen aus dem Kreis haben Labore die britische SARS-CoV-2 Virusvariante B.1.1.7 nachgewiesen. Drei Personen wohnen in Fröndenberg, eine Person in Schwerte und eine in Lünen.

Herausgekommen sind die Fälle durch Nachtestungen des Landes NRW. Darunter waren auch Proben von fünf Personen aus dem Kreis Unna. Sie hatten sich zuvor auf Corona testen lassen, das Ergebnis war positiv. Das Gesundheitsamt hat Quarantäne angeordnet und die Kontaktpersonen ermittelt.

Die genommenen Proben wurden dann nachträglich im Rahmen eines Modellprojektes vom Land ausgewählt und auf die Mutation getestet. Das Ergebnis mit der Bestätigung auf die britische SARS-CoV-2 Virusvariante B.1.1.7 lag am 8. Februar vor. Es handelt sich um Einzelfälle, ein Bezug zu Einrichtungen der Altenpflege oder Kindertagesbetreuung besteht nicht.
 
Wie werden Virusvarianten erfasst?
In ganz Deutschland sind Labore nach der Coronavirus-Surveillanceverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit verpflichtet, Proben und Daten an das Robert-Koch-Institut zu senden, um einen Überblick über die Ausbreitung von Mutationen in Deutschland zu erhalten.

Auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW möchte die Verbreitung im Land erfassen und hat das erwähnte Modellprojekt „Molekulare Surveillance von SARS-CoV-2-Varianten in NRW“ gestartet.

Bei Verdacht auf die Virusvariante z.B. bei ungewöhnlichen Häufungen kann auch das Gesundheitsamt Kreis Unna die Proben, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Kontaktpersonen-Nachverfolgung genommen haben, auf Varianten hin testen lassen. PK | PKU




Impfzentrum nimmt Arbeit auf: Gelassener Start in der Kreissporthalle an der Platanenallee

Ein Senior lässt sich impfen. Foto Theo Spanke

Die ersten Impflinge kamen eine knappe Stunde vor der Öffnung am Impfzentrum des Kreises an. Sie hatten sich angesichts von Schneefall und Straßenglätte früh auf den Weg gemacht, um ihren Termin auf jeden Fall wahrzunehmen. Auch die Frühstarter brauchten nicht in der Kälte ausharren. Sie wurden sofort eingelassen und konnten ihren Impftermin im beheizten Innenraum abwarten. Insgesamt verlief der erste Impftag trotz widriger Wetterbedingungen entspannt und reibungslos.

Der erste Impfling kam aus Unna

Der Erste, der nach seiner Impfung im Beobachtungsbereich Platz nahm, kam aus der Kreisstadt Unna und wurde vom ärztlichen Leiter des Impfzentrums Theo Spanke aus der Kabine geführt. Der Schwerter Arzt zeigt sich erleichtert: „Ich bin froh, dass es jetzt endlich losgeht!“ sagt er und betont, dass auch diejenigen, die sich heute angesichts des Wetters nicht auf dem Weg nach Unna machen wollten ihren Termin problemlos und unbürokratisch nachholen können.

Zur gleichen Zeit am Impfzentrum erscheinen

Senioren warten auf Impftermin. Foto Theo Spanke

„Wir werden morgen eine weitere Impfstraße öffnen und die Impfungen nachholen“, betont Spanke. Wer heute keine Möglichkeit hatte, sicher den Weg nach Unna anzutreten, kann dies morgen nachholen. „Die Termine bleiben gültig, nur der Tag wird auf Dienstag verschoben“, erklärt der Leiter des Impfzentrums das Prozedere. Das Impfzentrum öffnet dafür seine fünfte Impfstraße und läuft dann erstmalig unter Volllast. Die Wetterprognosen lassen auf deutliche bessere Bedingungen hoffen.

Auch Landrat Mario Löhr zeigt sich erleichtert über den gelungenen Start. Für die Zukunft hofft er auf den schnellen Einsatz anderer Impfstoffe, die dann eine Impfung am Wohnort ermöglichen. „Wir wissen, wie wichtig das gerade für die jetzt anstehenden Impfungen der Über-80-Jährigen wäre, wenn wir eine lange Anreise vermeiden könnten“, betont er. PK | PKU – Volker Meier –




Coronavirus: Neun Todesfälle über Wochenende im Kreis Unna – 14 Neuinfektionen in Bergkamen

Heute und über das Wochenende sind der Gesundheitsbehörde neun weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben sind eine 93-jährige Frau aus Bönen am 2. Dezember 2020, ein 84-jähriger Mann aus Kamen am 5. Februar, ein 68-jähriger Mann aus Lünen am 6. Februar, ein 83-jähriger Mann aus Selm am 5. Februar, eine 84-jährige Frau aus Selm am 6. Februar, ein 87-jähriger Mann aus Unna am 6. Februar, ein 75-jähriger Mann aus Unna am 6. Februar, ein 75-jähriger Mann aus Unna am 5. Februar und eine 92-jährige Frau aus Werne am 5. Februar.

73 neue Fälle sind heute und über das Wochenende gemeldet worden, davon 14 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 12.104 Fälle gemeldet worden, 1784 in Bergkamen. 113 Personen mehr als Freitag gelten als wieder genesen, 17 in Bergkamen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 614, in Bergkamen auf 86.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Für den Kreis Unna nennt das Landeszentrum einen Inzidenzwert von 70,4 (minus 0,5 gegenüber dem Vortag).




Comunita Seniorenhaus „Sophia“ erhält die zweite Corona-Impfung

Die stellvertretende Pflegedienstleitung, Frau Lisa Brandt, während der Impfung. Foto: Comunita

Am  Freitag erhielten die Bewohner und Mitarbeiter vom Comunita Seniorenhaus „Sophia“ die zweite Impfung gegen das COVID-19-Virus. Damit ist die Einrichtung nun bestmöglich gegen das Virus geschützt.

Regionalleiterin Katharina Röttgers ist erleichtert: „Alle Bewohner und Mitarbeiter haben auch die zweite Impfung gut überstanden. Die Resonanz bei Bewohnern wie bei Mitarbeitern war sehr groß. Denn mit der Impfung wird auch bei uns in der Einrichtung eine große Hoffnung verbunden, bald wieder ein halbwegs „normales“ Leben führen zu können. Wir freuen uns, dafür einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gegangen zu sein.“

„Danke an die Mitarbeiter, die Angehörigen und dem Impfteam für die Unterstützung in den vergangenen Wochen und Monaten und vor allem für den reibungslosen Ablauf der Impfungen“, so Katharina Röttgers weiter.