Fragen zu Corona-Schutzregeln: Antworten in FAQ-Liste

Seit heute gelten im Kreis Unna strengere Corona-Schutzregeln – und darum drehen sich natürlich viele Fragen. Der Kreis gibt Antwort in einer FAQ-Liste.

Am Wochenende hatte der Kreis Unna im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsministerium die neue Allgemeinverfügung mit den strengeren Regeln veröffentlicht. Insbesondere zur nächtlichen Ausgangssperre gibt es etliche Fragen. Auf der Internetseite www.kreis-unna.de hat der Kreis Unna eine FAQ-Liste mit vielen Antworten veröffentlicht. Die Liste wird ständig aktualisiert:

Besuche und Aufenthalt nach 21 Uhr
Die Ausgangssperre gilt ab 21 Uhr. Tätigkeiten, die nicht mit der Berufsausübung in Zusammenhang stehen oder unter die weiteren Ausnahmen fallen, sind so zu planen, dass die Ausgangssperre ab 21 Uhr eingehalten werden kann.
Der Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist über Nacht zulässig. Der Besuch ist so zu planen, dass die Ausgangssperre eingehalten werden kann.

Versorgung von Tieren
Die Versorgung von Tieren ist als Ausnahme in der Allgemeinverfügung aufgeführt. Zur Versorgung von Tieren gehören auch die Tiere eines landwirtschaftlichen Hofs oder Reitstalls etc. Das Ausführen von Haustieren sollte so geplant werden, dass dies vor 21 Uhr abgeschlossen ist. Sollte aus besonderen Gründen (sind glaubhaft zu machen) ein Ausführen von Haustieren nach 21 Uhr unausweichlich sein, haben diese nur wohnortnah zu erfolgen.

Lebensmittelhandel, Einzelhandel und Tankstellen
Eine Schließung dieser ist nicht Teil der Allgemeinverfügung und somit nicht vorgegeben. Es bleibt jedem Geschäft selbst überlassen, zu entscheiden, ob geöffnet bleibt oder geschlossen wird.

Lieferdienste und Gastronomie
Lieferdienste sind als berufliche Tätigkeit zulässig. Der Außerhausverkauf ist nach 21 Uhr möglich, allerdings nur in Form der Lieferung oder an Kunden, die sich nach 21 Uhr im Rahmen der Allgemeinverfügung draußen aufhalten dürfen.

Berufsausübung
Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist nicht notwendig. Personen können sich bei Kontrollen über ihren Personalausweis ausweisen und angeben, wo sie arbeiten bzw. welchen Grund sie haben, sich nach 21 Uhr im öffentlichen Bereich zu bewegen. Dieses wird dann – wenn nötig – am nächsten Tag bzw. wenn es zeitlich möglich ist, überprüft. Es steht den Arbeitgebern allerdings frei – zur Vermeidung von Nachfragen, selbst Bescheinigungen auszustellen.

Fahrdienste zur Berufsausübung
Soweit keine andere Möglichkeit besteht (ÖPNV, eigenes Fahrzeug), ist es möglich sich von einer anderen Person zum Zweck der Berufsausübung auch nach 21 Uhr fahren zu lassen. Dieses hat auf direktem Wege zu erfolgen und der Fahrer fährt anschließend auf direktem Wege wieder zurück.

ÖPNV
Der öffentliche Personennahverkehr bleibt grundsätzlich in Betrieb und darf genutzt werden, z. B. durch Berufstätige oder andere Berechtigte.

Sport und körperliche Bewegung
Personen dürfen sich im Rahmen der neuen Regeln nach 21 Uhr nicht mehr zur körperlichen Bewegung im Freien aufhalten. Spazieren gehen oder Joggen ist also nicht zulässig.

Religionsausübung
Die von § 1 Abs. 3 der Coronaschutzverordnung getroffenen Regelungen für Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung werden von der durch den Kreis Unna erlassenen Allgemeinverfügung nicht berührt. Hinweis: Gestattet ist nur die An- und Abreise zum und vom Gottesdienst.

Konkret zum Ramadan
Das gilt folglich auch für die An- und Abreise zu den Moscheen – das heißt, für die An- und Abreise sind die Besucher der Gottesdienste von der Ausgangssperre befreit.

Ausschließlich die An- und Abreise gelten somit als Ausnahme von der Ausgangssperre. Das gilt zudem nur für den direkten Weg und nur unmittelbar für die Zeit kurz vor und nach dem Gottesdienst in der Moschee. Im Idealfall führen die Gläubigen eine Bescheinigung ihres Moscheevereins mit. Eine glaubwürdige Erklärung reicht jedoch als Begründung aus.

Dazu zählen allerdings nicht die sich daran anschließenden Aktivitäten mit mehr weltlichem Charakter. Darüber hinaus nochmals dringend auf die Einhaltung der Bestimmungen der Coronaschutzverordnung hingewiesen. Das gilt insbesondere für die Beschränkung der Teilnehmerzahlen an den Gottesdiensten.

Jagd
Die jagdliche Tätigkeit dient der Abwendung einer Gefahr für das Eigentum (Wildschäden auf forst- und landwirtschaftlichen Flächen) und kann in einzelnen Fällen auch ein gewichtiger sowie unabweisbarer Grund sein. Sofern von einer jagdlichen Tätigkeit in der Woche der Gültigkeit der Allgemeinverfügung tatsächlich nicht abgesehen werden kann, ist diese aus den vorbezeichneten Gründen in Einzeljagd statthaft.

Bußgelder
Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen können mit Bußgeld geahndet werden. Über die Höhe des Bußgeldes entscheidet die örtlich zuständige Ordnungsbehörde.

Urlaub
Eine Fahrt zum Flughafen oder Bahnhof zum Antritt des Urlaubs wäre aktuell in Ausnahmefällen möglich, sofern beispielsweise Abflugzeit und der Urlaub dokumentiert werden können.

An- / Abreise zum/vom Flughafen/Bahnhof
Sofern das Ticket vorgelegt werden kann, ist die An-/Abreise möglich, hat aber auf direktem Wege zu erfolgen. Grundsätzlich ist der Transport, wenn möglich, so zu planen, dass eine Rückkehr des Fahrenden um 21 Uhr gewährleistet ist.

Was sind ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke?
In Einzelfällen kann es Gründe geben, die es erforderlich machen bzw. bei denen es sich nicht verhindern lässt, im Zeitraum der Ausgangssperre aushäusig zu sein. Beispielsweise kann eine Autopanne dazu führen, nicht rechtzeitig um 21.00 Uhr an der Wohnung anzukommen. Eine Zug- oder Busverbindung hat Verspätung, so dass bis 21.00 Uhr die Wohnung nicht pünktlich erreicht werden kann. Über diese Einzelfälle entscheidet die örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder Polizei entsprechend des geschilderten Sachverhalts. PK | PKU




Endoprothetische Behandlung der Kniegelenksarthrose: Onlinevortrag von Chefarzt Priv.-Doz. Dr. med. Frank Rubenthaler

Priv.-Doz. Dr. Frank Rubenthaler.

Einen Online-Informationsabend zum Thema „Endoprothetische Behandlung der Kniegelenksarthrose“ bietet das Klinikum Westfalen am kommenden Mittwoch, 21. April, um 18.00 Uhr an. Priv.-Doz. Dr. Frank Rubenthaler, Chefarzt der Klinik für Orthopädie, Spezielle orthopädische Chirurgie und Wirbelsäulenchirurgie am Knappschaftskrankenhaus Dortmund, stellt an diesem Abend verschiedene Verfahren des Gelenkersatzes mit sogenannten Teil- und Vollprothesen vor und gibt auch einen kurzen Überblick über gelenkerhaltende, operative Maßnahmen.

Wegen der Corona-Pandemie wird der Vortrag als Online-Angebot organisiert und kann im Internet live verfolgt werden. Im anschließenden Chat sind auch Fragen an den Referenten möglich. Nähere Informationen zur Teilnahme gibt es unter www.klinikum-westfalen.de.




DIE LINKE hält nächtliche Ausgangssperre für ein ungeeignetes Instrument gegen Corona

Ursprünglich wollte DIE LINKE an mehreren Stellen in Bergkamen Unterschriften für die Volksinitiative Gesunde Krankenhäuser sammeln. „Aufgrund einer Inzidenz von aktuell 336,50 in der Stadt Bergkamen – ab einer Inzidenz von 200 soll bekanntlich eine Notbremse greifen – haben wir uns dazu entschieden von der o.g. Sammelaktion abzusehen. Zudem fordern wir die Stadt Bergkamen zum Handeln auf und aktiv Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2, samt der Mutanten B.1.1.7 und B.1.351 zu ergreifen“, erklärt dazu Oliver Schröder vom Ortsverband.

Allerdings wendet er sich gegen die nächtliche Ausgangssperre, wie sie aktuell vom Kreis Unna angeordnet und auch im Bundestag diskutiert worden ist. „Stattdessen sprechen wir LINKE uns für einen harten und kurzen Lockdown aus – wie u.a. in Portugal angewandt – um die dritte Welle wirkungsvoll zu brechen. So wie es führende Virologen auch den Entscheidungsträgern auf Landes- und Bundesebene seit Monaten(!) empfehlen und nahe legen“, so Schröder weiter.




Nach Einigung mit dem Land: Nächtliche Ausgangssperre tritt Montag im Kreis Unna in Kraft

Angesichts aktuell steigender Inzidenzwerte hat der Krisenstab beim Kreis Unna mit Überschreiten der 200-er-Marke neue und strengere Corona-Schutzregeln beschlossen. Das notwendige Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsministerium liegt inzwischen vor. In zwei Punkten gab es Veränderungen zu den Absichten des Kreises. Die neue Allgemeinverfügung tritt nun am Montag, 19.4.2021, 0:00 Uhr in Kraft.

Ausgangssperre statt nächtlicher Kontaktsperre
Den vom Kreis Unna angestrebten Verzicht auf eine Ausgangssperre durch Einführung einer strengeren Kontaktsperre zwischen 21 und 5 Uhr trägt das Land nicht mit. Der Kreis hatte diese Maßnahme angestrebt, weil es eine geringere Einschränkung der persönlichen Rechte darstellt. Nach der Entscheidung des Landes zu dieser Passage verfügt der Kreis Unna nun eine nächtliche Ausgangssperre ab 21 Uhr, die um 5 Uhr morgens endet. Ausnahmen für Berufstätige, Pflegende, zur Begleitung Sterbender oder aus vergleichbar wichtigem Grunde sind geregelt. Auch dürfen etwa Hunde ausgeführt werden.

Tagsüber gilt eine Kontaktsperre für mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten. Haushalte mit fünf Personen oder mehr dürfen sich noch mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht eingerechnet. Paare gelten unabhängig von den Wohnverhältnissen als ein Hausstand. Diese Kontaktsperre gilt für den öffentlichen und privaten Raum.

Kindertagesstätten bleiben geöffnet – dringender Appell
Kindertagesstätten gehen in den eingeschränkten Pandemiebetrieb, bleiben aber grundsätzlich geöffnet. Die Kinder werden in festen Bezugsgruppen betreut, die Betreuungszeiten bleiben um 10 Wochenstunden gekürzt. Mütter und Väter, die alternative Betreuungsmöglichkeiten organisieren können, sind dringend aufgefordert, diese zu nutzen.

Zuletzt war es in Kitas im Kreis immer wieder zu Infektionsgeschehen gekommen, so dass der Kreis die Schließung der Einrichtungen mit einer Notbetreuung verfügen wollte, das Land hat nun dieser Regelung nicht zugestimmt. Aktuell sind kreisweit 15 Kindertagesstätten in sechs Kommunen von Corona-Fällen betroffen.

Schulen bleiben geschlossen
Die für kommenden Montag vorgesehene Einführung des Wechselunterrichts an Schulen wird vorerst nicht stattfinden. Lediglich Abschlussklassen können am Präsenzunterricht festhalten. Die Testpflicht bleibt dabei erhalten. Dieser Passus aus der Allgemeinverfügung des Kreises ist inzwischen in einer Allgemeinverfügung des Landes übernommen worden, die dieses Verfahren gleich für mehrere Städte und Kreise angeordnet hat.

„Ziel muss sein, die Infektionszahlen möglichst schnell wieder zu senken“, erklärt Dezernent Torsten Göpfert, aktuell Leiter des Krisenstabes. „Denn nur so können wir auch die Zahl derer senken, die sich mit COVID-19 infizieren und schwer erkranken. Damit bliebe viel Leid erspart.“ Mit den neuen Regeln, so Göpfert, seien die Rahmenbedingungen dafür gesetzt, dass es weniger Kontakte gibt. „Nur mit weniger Kontakten können wir das Virus eindämmen. Jeder kann mit seinem Verhalten einen Beitrag leisten, dass wir möglichst schnell niedrige Inzidenzzahlen bekommen und wieder in Richtung Normalität gehen können.“

Regeln für den Einzelhandel bleiben vorerst erhalten – Luca-App ist gestartet
Die Regelungen zu Einzelhandel und körpernahen Dienstleistungen sind nicht Bestandteil der neuen Allgemeinverfügung und bleiben somit in Kraft. Die Luca-App zur Nachverfolgung ist heute in Betrieb gegangen.

Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis einschließlich 26.4.2021 und ist auf der Internetseite des Kreises www.kreis-unna.de einzusehen. PK | PKU




Noch keine Einigung mit dem Land – Neue Coronaregeln treten erst später in Kraft

Angesichts stetig steigender Inzidenzwerte hatte der Krisenstab beim Kreis Unna mit Überschreiten der 200er Marke neue und strengere Corona-Schutzregeln beschlossen. Die entsprechende Allgemeinverfügung lag dem Landesgesundheitsministerium zur Entscheidung vor. In einem Punkt konnte kein Einvernehmen hergestellt werden, in einem anderen liegt bislang keine Entscheidung vor. Der Kreis Unna verzichtet auf ein Inkrafttreten der Regelungen am Samstag und wartet auf die Entscheidung aus Düsseldorf.

Schulen bleiben geschlossen
Klar ist: Die für kommenden Montag vorgesehene Einführung des Wechselunterrichts an Schulen wird vorerst nicht stattfinden. Lediglich Abschlussklassen können am Präsenzunterricht festhalten. Die Testpflicht bleibt dabei erhalten. Dieser Passus aus der Allgemeinverfügung des Kreises ist inzwischen in einen Erlass des Landes übernommen worden, der dieses Verfahren gleich für mehrere Städte und Kreise angeordnet hat.

Den vom Kreis Unna angestrebten Verzicht auf eine Ausgangssperre durch Einführung einer strengeren Kontaktsperre zwischen 21 und 5 Uhr trägt das Land nicht mit. Ob es nun zu einer Ausgangssperre für den gleichen Zeitraum im Kreis Unna kommen wird, wird aktuell noch bewertet.

Nicht entschieden hat das Land bislang über die Regelung die Kindertagesstätten in die Notbetreuung zu schicken. Das ist der wesentliche Grund das Inkrafttreten einer neuen Allgemeinverfügung auszusetzen.

Mögliche Entscheidung am Wochenende
Sollte es am Wochenende zu einer Entscheidung kommen, werde eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht und kann dann kurzfristig in Kraft treten.

Regeln für den Einzelhandel bleiben vorerst erhalten – Luca-App ist gestartet
Die Regelungen zu Einzelhandel und körpernahen Dienstleistungen waren nicht Bestandteil der neuen Allgemeinverfügung und bleiben somit in Kraft. Die Luca-App zur Nachverfolgung ist heute in Betrieb gegangen.

Die Allgemeinverfügung wird nach der Veröffentlichung auf www.kreis-unna.de eingestellt. PK | PKU




Coronavirus: Bisher sind 2304 Personen in Bergkamen infiziert – aktuell sind es 297

Heute sind der Gesundheitsbehörde keine weiteren Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden.

145 neue Fälle im Kreis Unna sind seit dem letzten Update gemeldet worden, davon 32 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 15.654 Fälle gemeldet worden, 23ö4 in Bergkamen. 64 Personen mehr als am Dienstag gelten als wieder genesen, eine Person. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 1.797, in Bergkamen bei 297.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Sie liegt aktuell bei 208,4 (Datenstand 16. April 2021 – 0 Uhr).




„luca“-App ist im Kreis Unna zur besseren Kontaktverfolgung gestartet

Landrat Mario Löhr mit der luca-App. Foto: Anita Lehrke Kreis Unna

Die Tinte unter den Verträgen ist trocken, die technischen Schnittstellen sind geschaffen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult: Ab sofort greift der Kreis Unna zur Kontaktpersonennachverfolgung auch auf die „luca“-App zurück.

„Wir wissen, dass viele Inhaber, Veranstalter und Betreiber im Kreis Unna nur noch auf den Startschuss gewartet haben.“, erklärt Landrat Mario Löhr. „Umso mehr freuen wir uns darüber, dass der nötige Kooperationsvertrag mit der Betreiberin der luca-App, der cultur4life GmbH, zeitnah geklappt hat und wir mit unserem Gesundheitsamt ab sofort angebunden sind.“

Daten sind geschützt
„luca“ soll die Kontaktnachverfolgung im Corona-Infektionsfall einfacher machen. Nicht nur bei privaten Begegnungen, sondern auch an öffentlichen Orten können sich die Nutzer selbst einchecken und ihre Kontaktdaten per QR-Code übermittelt. Anstelle des Namens wird nur der Code angezeigt – ein klares Plus in Sachen Datenschutz gegenüber dem derzeit üblichen Ausfüllen von Zetteln.

Schwimmbad- oder Restaurant-Besuch, der Gang ins Kino oder ins Fitness-Studio, Shoppen oder Live-Konzert: Künftige Öffnungsschritte – auch wenn sie derzeit noch entfernt sind – lassen sich durch eine einheitliche Kontaktverfolgung besser unter Kontrolle behalten.

Tempo bei der Nachverfolgung
„Die neue App spart Zeit und Mühe, denn im Infektionsfall kommt es auf schnelles Handeln an“, unterstreicht Landrat Mario Löhr und appelliert: „Je mehr Menschen die luca-App nutzen, umso besser.“ Die App speichert, wer wann und mit wem wo war. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass jemand mit SARS-CoV-2 infiziert war, können die Daten durch das Gesundheitsamt nach persönlicher Zustimmung durch den Infizierten abgerufen und Kontaktpersonen automatisch benachrichtigt werden.

Das entlastet nicht nur das Gesundheitsamt, sondern auch Einrichtungen und Betriebe – und gelingt sehr differenziert: Falls jemand positiv getestet wurde und beispielsweise ein Restaurant besucht hat, können sich die Mitarbeiter*innen in der Kontaktverfolgung in der Kreisverwaltung ein genaues Bild der Örtlichkeiten verschaffen – und müssen nicht etwa alle Besucher unter Quarantäne stellen, sondern nur die direkte Umgebung, z.B. alle, die am Nebentisch gesessen haben.

Infos für Nutzer und Veranstalter
Die luca-App ist sowohl für iOS als auch für Android verfügbar. Und auch wer keine App installieren möchte, kann die Anwendung nutzen: Sie lässt sich auch über den Browser des Smartphones aufrufen. Weitere Informationen unter www.luca-app.de. Hier finden alle Interessierten im FAQ-Bereich auch Antworten auf die häufigsten Fragen – aufgeschlüsselt nach Schwerpunkten von Nutzern, Veranstaltern oder Gesundheitsämtern oder rund um private Treffen.

Weitere Informationen für so genannte luca-Locations (also Veranstalter, Betreiber etc.) finden sich hier: https://www.luca-app.de/wp-content/uploads/2021/03/luca_Anleitung_Locations.pdf PK | PKU




Impfangebot für die Geburtsjahrgänge 1946 und 1947

Die Impfungen gegen das Coronavirus gehen zügig weiter und der Anmeldestart für die nächsten beiden Jahrgänge steht fest: 787 Bergkamener/innen, die zwischen dem 1.1.1946 und dem 31.12.1947 geboren sind, können einen Impftermin zum Schutz gegen das Coronavirus vereinbaren. Sie werden kurzfristig von der Stadt Bergkamen angeschrieben und zu einer Vereinbarung eines Termins im Impfzentrum Unna eingeladen.

Ab Montag, 19. April 2021, 8 Uhr, können sich die Jahrgänge 1946 und 1947 über die Kassenärztliche Vereinigung für einen Impftermin anmelden. Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe.

Aktuell ist für eine gemeinsame Impfung von Eheleuten und Lebenspartnern kein Nachweis über  Ehe oder bestehende Partnerschaft erforderlich

Wichtig für Partner-Impftermine ist, dass der jeweilige Termin für den Lebenspartner sowohl online als auch telefonisch gleich mit dem eigenen Termin gebucht wird.

„Eine gute Nachricht, die Hoffnung macht auf ein weiteres zügiges Impfen und damit möglicherweise ein Stück weit Normalität“, sagt Bürgermeister Bernd Schäfer. Er appelliert an die Bergkamenerinnen und Bergkamener, die Chance auf die bestehenden Impfangebote wahrzunehmen – „um sich selbst und auch andere zu schützen.“

Nach wie vor können Eheleute sowie Lebenspartner gemeinsam geimpft werden. Das Alter spielt in diesem Fall keine Rolle für die Impfberechtigung. Voraussetzung ist ein Nachweis für Ehe oder Partnerschaft. Wichtig: Das Impfberechtigungsschreiben ist keine zwingende Voraussetzung für die Terminbuchung, entscheidend ist das Geburtsdatum.




Trauerbeflaggung wegen Corona-Todesfällen am 18. April

Zum Gedenken an die Opfer der Corona-Pandemie werden auch am Bergkamener Rathaus am Sonntag, 18. April, die Flaggen auf Halbmast gesetzt. Allein in Bergkamen sind im Zusammenhang mit Covid 43 Menschen gestorben, im Kreis Unna 447 und bundesweit fast 80.000.

Es gilt an diesem Tag eine bundesweite Trauerbeflaggung: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier richtet in Berlin eine zentrale Gedenkfeier für die Covid-19-Toten aus, um ein Zeichen zu setzen, dass die Gesellschaft innehalte und der Menschen gedenke, die in dieser Zeit gestorben sind.

„Seit Beginn der Pandemie vor mittlerweile mehr als einem Jahr sind viele Menschen, auch in unserer Stadt gestorben“, sagt Bürgermeister Bernd Schäfer. Ein Abschied von Familien und Freunden sei oft corona-bedingt nicht oder nur eingeschränkt möglich gewesen. Die  Bergkamenerinnen und Bergkamener sind zu einem besonderen Moment des Innehaltens und Gedenkens aufgefordert.

Neben der Bundesflagge und der Landesflagge wird die Stadt Bergkamen die Europaflagge vor dem Rathaus auf Halbmast setzen, um an die Opfer der Pandemie zu erinnern.

 




Inzidenzwert über 200: Krisenstab beschließt neue Corona-Regeln für den Kreis Unna

Seit diesem Donnerstag liegt der kreisweite Inzidenzwert über der Marke von 200 Punkten. Der Krisenstab des Kreises wird mit einer neuen Allgemeinverfügung reagieren und neue Regeln verfügen. Die Allgemeinverfügung wird morgen nach Abstimmung mit dem MAGS NRW veröffentlicht und könnte dann am Samstag, 17. April in Kraft treten.

Vorab gibt der Kreis die Kernregelungen bekannt. Landrat Mario Löhr bittet eindringlich um deren Beachtung: „Wir tragen jetzt gemeinsame Verantwortung dafür, dass wir nicht zu drastischeren Maßnahmen greifen müssen – befolgen Sie bitte die Regeln!“

Kontaktregeln verschärft – keine Ausgangssperre
Auf eine Ausgangssperre verzichtet der Kreis Unna in seiner voraussichtlich ab kommenden Samstag gültigen Allgemeinverfügung. Stattdessen wird eine weitgehende Kontaktsperre eingeführt: Private Zusammenkünfte sind auf maximal fünf Personen beschränkt. Größere Haushalte dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens ist der Kontakt mit Personen aus anderen Haushalten untersagt. Es gelten wenige Ausnahmen wie medizinische Notfälle, berufliche Tätigkeiten, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger. Auch die Begleitung Sterbender oder ähnlich gewichtige Gründe sind von dieser Regel ausgenommen.

Wechselunterricht verschoben
Die für kommenden Montag vorgesehene Einführung des Wechselunterrichts an Schulen wird vorerst nicht stattfinden. Lediglich Abschlussklassen können am Präsenzunterricht festhalten. Die Testpflicht bleibt dabei erhalten. Andere Schüler bleiben im Distanzunterricht. Diese Regelung wird noch mit den zuständigen Landes-Ministerien abgestimmt. Sie ist aber wichtiger Bestandteil der neuen Bestimmungen.
Kindertageseinrichtungen wechseln in den Notbetrieb und sind dann nur für die Betreuung derjenigen Kinder offen, deren Eltern beide in der kritischen Infrastruktur arbeiten.

Regeln für den Einzelhandel bleiben vorerst erhalten – Luca-App startet zu Wochenbeginn
Der Einzelhandel im Kreis Unna und seine Kunden müssen sich vorerst auf keine verschärften Regeln einstellen. Der Kreis setzt dabei auf die Einhaltung und Kontrolle der bestehenden Regeln und auf die Einführung der Luca-App zur Nachverfolgung spätestens am Dienstag der kommenden Woche.

Die Allgemeinverfügung wird voraussichtlich am Freitag, 16. April 2021 veröffentlicht und auf www.kreis-unna.de eingestellt. PK | PKU




Land NRW verlängert Coronaschutzverordnung und Maßnahmen bis 26. April

Mit Blick auf das Infektionsgeschehen und das bisherige Fehlen einer bundeeinheitlichen Regelung verlängert Nordrhein-Westfalen die aktuelle Coronaschutzverordnung mit ihren bestehenden Maßnahmen zunächst bis zum 26. April. Damit bleibt die konsequente Umsetzung der Notbremse weiterhin bestehen in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100.

Außerdem werden in der Coronaschutzverordnung die rechtlichen Grundlagen für die angekündigten digitalen Modellprojekte geschaffen. Die vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgewählten Modellprojekte sollen digitale Lösungen in der Corona-Pandemie erproben und wissenschaftliche Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen zur Pandemiebekämpfung liefern. Die Modellprojekte sind nur zulässig, wenn in dem jeweiligen Kreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt, spätestens aber zu Beginn des Modellprojekts die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nicht mehr als 100 beträgt. Das jeweilige Projekt ist unverzüglich durch die Kommune zu beenden, wenn in dem betreffenden Kreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 100 beträgt.

Die entsprechenden Verordnungen wird auf www.land.nrw veröffentlicht.