Restimpfdosen: Berechtigte können sich beim Kreis Unna registrieren

Das Impfzentrum in Unna. Foto: Birgit Kalle – Kreis Unna

Restimpfdosen sind nur wenige Stunden haltbar. Bislang hat der Kreis Unna Restdosen – also Reste aus einem angebrochenen Fläschchen – abends unter anderem an Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr verimpft. Da dieser Personenkreis inzwischen weitgehend versorgt ist, macht das Impfzentrum in Unna nun ein neues Angebot: Ab sofort können sich weitere impfberechtigte Personen registrieren.

Damit jede einzelne Impfdose weiterhin dort ankommt, wo sie dringend benötigt wird, gibt es eine neue digitale Warteliste. Über die Internetseite www.kreis-unna.de/restimpfdosen können sich folgende Menschen registrieren:

Personen mit Vorerkrankungen gemäß §3 oder §4 Coronavirus-Impfverordnung,
Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen die nicht in einer Einrichtung leben,
Kontaktpersonen von Schwangeren.

Das Formular ist übersichtlich gestaltet und innerhalb kurzer Zeit ausgefüllt. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Kreis Unna und die Möglichkeit, innerhalb von maximal 60 Minuten am Impfzentrum Unna sein zu können. Wichtig: Mit dieser Registrierung ist kein konkretes Impfangebot verbunden, weil nie konkret gesagt werden kann, ob und wenn ja wie viele Reste anfallen.

Aus der Liste der auf diese Weise registrierten Impfwilligen werden – wenn Impfdosen abends übrigbleiben – aus der am höchsten priorisierten Gruppe Personen ausgewählt und dann kontaktiert. Wichtig: Nur wer direkt zusagt, erhält den Termin und muss binnen 30 Minuten im Impfzentrum in Unna sein. PK | PKU




Kitas gehen wieder in die Notbetreuung – Ministerium: Zwei Monate Beitragsrückerstattung

Die Kitas im Kreis Unna gehen aller Voraussicht nach ab kommenden Montag in die Notbetreuung. Das schreibt das neue Infektionsschutzgesetz (Bundesnotbremse) vor, das in dieser Woche vom Bundestag und vom Bundesrat gebilligt und inzwischen vom Bundespräsidenten unterschrieben worden ist.

Im jüngsten Elternbrief erklärt das NRW-Familienministerium, dass wegen der Betreuungsausfälle die Elternbeiträge für zwei Monate erstattet werden sollen. Offen bleibt in diesem Elternbrief, ob die Kosten dafür vom Land oder von den Kommunen übernommen werden sollen:

Anspruchsberechtigt für die bedarfsorientierte Notbetreuung sind folgende Kinder und Familien:

  • Kinder, für die der Besuch eines Betreuungsangebotes aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist. Das ist der Fall, wenn der Besuch der Kindertagesbetreuung als Folge einer familiengerichtlichen Entscheidung oder im Rahmen von Maßnahmen und Schutzplänen nach § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch erforderlich ist sowie Kinder, die diese Angebote in Folge einer Entscheidung nach den §§ 27 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Hilfen zur Erziehung) wahrnehmen.
  • Besondere Härtefälle in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt.
  • Kinder aus belasteten Lebenslagen bzw. deren Lebenssituation ggf. mit einem erhöhten Bedarf einhergeht und die einen besonderen individuellen Bedarf haben. Diese Familien werden von den Kindertagesbetreuungsangeboten aktiv angesprochen und eingeladen.
  • Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von wesentlichen Behinderungen bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde.
  • Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung.
  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Eltern sollen Kinderbetreuung nur dann in Anspruch nehmen, wenn eine Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Für den Fall, dass die Betreuung in Anspruch genommen wird, muss eine Eigenerklärung vorgelegt werden, dass eine Notbetreuung erforderlich ist. Das Formular dazu gibt es hier: https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_eigenerklaerung_betreuungsbedarf.pdf

Angebote für alle Kinder in Zeiten der bedarfsorientierten Notbetreuung: Zu allen Kindern, die nicht in die Kindertagesbetreuung kommen, sollen die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen regelmäßigen (d.h. mindestens einmal die Woche) Kontakt aufnehmen. Ein Kontakt kann persönlich unter Wahrung der Abstandsregeln, telefonisch, per Video oder anderen Formaten erfolgen.

Für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen gilt laut Ministerium Folgendes:

  • Unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 gilt die aktuelle Regelung weiter: der eingeschränkte Regelbetrieb für alle Kinder mit verbindlicher Gruppentrennung und einer dafür jeweils um 10 Wochenstunden reduzierten Betreuungszeit in Kindertageseinrichtungen.
  • Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag ein Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung (d.h. z.B. Montag, Dienstag, Mittwoch Sieben-Tage-Inzidenz über 165; Umsetzung der Notbetreuung planmäßig ab Freitag). In der Notbetreuung gelten weiterhin die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung zu Hygiene, Maskenpflicht und Rückverfolgbarkeit die verbindliche Umsetzung der Gruppentrennung und die dafür notwendige Stundenreduzierung um 10 Wochenstunden in Kindertageseinrichtungen. Für Kinderschutz- und Härtefälle gilt die pauschale Stundenkürzung weiter nicht und der Betreuungsumfang wird weiter vom Jugendamt festgelegt.
  • Eine Rückkehr von der bedarfsorientierten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen wieder unter 165 liegt.



Coronavirus: 166 neue Fälle im Kreis Unna – Inzidenzwert jetzt bei 230,4

Heute ist der Gesundheitsbehörde kein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden.

166 neue Fälle sind seit dem letzten Update am Mittwoch gemeldet worden, davon 27 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 16.408 Fälle gemeldet worden, 2429 in Bergkamen. 100 Personen mehr gelten als wieder genesen, davon acht in Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 2.108, in Bergkamen bei 357.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Sie liegt aktuell bei 230,4 (Datenstand 22. April 2021 – 0 Uhr).




Impfangebot für die Geburtsjahrgänge 1950 und 1951

Genau 1.072 Bergkamener/innen, zwischen dem 1.1.1950 und dem 31.12.1951 geboren, sind nun für die Impfungen gegen das Coronavirus berechtigt. Die Stadt Bergkamen wird diesen Personenkreis anschreiben und zur Vereinbarung eines Termins im Impfzentrum Unna einladen.

Ab Freitag, 23. April 2021, 8 Uhr, können die Jahrgänge 1950 und 1951 über die Kassenärztliche Vereinigung einen Impftermin buchen. Die Terminvereinbarung kann auf mehreren Wegen erfolgen: online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzlich eingerichtete Rufnummer (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe.

„Es vermittelt ein gutes Gefühl, wenn mit diesem Durchgang allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern Bergkamens, die älter sind als 70 Jahre, zur Impfterminvergabe eingeladen sind“, so Bürgermeister Bernd Schäfer.

Weiterhin können Eheleute sowie Lebenspartner gemeinsam geimpft werden. Das Alter spielt in diesem Fall keine Rolle für die Impfberechtigung. Gut zu wissen: Das Impfberechtigungsschreiben ist keine zwingende Voraussetzung für die Terminbuchung, entscheidend ist das Geburtsdatum.




Coronavirus: 234 neue Fälle im Kreis Unna, darunter 43 in Bergkamen

Heute ist der Gesundheitsbehörde kein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden.

234 neue Corona-Fälle sind im Kreis Unna seit dem letzten Update am Dienstag gemeldet worden. In Bergkamen sind es am Mittwoch 43 neue Fälle, keine andere Kommune im Kreis Unna hat mehr Neuinfektionen.

Insgesamt sind damit im Kreis Unna 16.242 Fälle gemeldet worden, 2404 in Bergkamen. 59 Personen mehr als am Montag gelten als wieder genesen, 13 in Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 2.042, in Bergkamen bei 338.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Sie wird vom Landeszentrum für den Kreis Unna aktuell bei mit 220,3 (Datenstand 20. April 2021 – 0 Uhr) angegeben..




Bergkamener hat geklagt: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hält Ausgangssperre für rechtwidrig

Die vom Kreis Unna verhängte Ausgangsbeschränkung ist rechtswidrig. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden und damit dem Antrag eines Bürgers aus Bergkamen stattgegeben, der die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die Ausgangsbeschränkung begehrt hatte.

Dies gilt aber aktuell nur für den Bergkamener, der geklagt hat, Für alle anderen Einwohner des Kreises Unna gilt für weitere 14 Tage die Ausgangssperre. Bis dahin hat der Kreis Gelegenheit, gegen dieses Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde einzulegen.

Bereits am kommenden Wochenende kann sich die Rechtslage ändern, denn heute hat außerdem der Bundestag das neue Infektionsschutzgesetzt mit dem Stimmen von CDU und SPD verabschiedet. Falls nun auch der Bundesrat zustimmt, kann das Gesetz, das Ausgangssperren ab einer Inzidenz von 100 von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens vorsieht, am Samstag in Kraft treten. Hier hat die FDP bereits angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen. Die Ausgangssperre wurde heute auch von den anderen Oppositionsparteien scharf kritisiert

Zweck der von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr des Folgetages angeordneten Ausgangsbeschränkung ist die Verhinderung von Neuinfizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Der Antragsteller sah sich hierdurch in seinen Rechten verletzt, da die mit der Maßnahme verbundene Freiheitsbeschränkung weder erforderlich noch angemessen sei.

Das Gericht hat dem Antrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren stattgegeben. § 28a Abs. 2 Nr. 2 IfSG sehe vor, dass Ausgangsbeschränkungen nur zulässig seien, soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erheblich gefährdet wäre. Das Vorliegen dieser Voraussetzung habe der Kreis Unna jedoch nicht dargelegt. Maßgeblich war aus Sicht des Gerichts, dass bis zum Erlass der Allgemeinverfügung weder im Kreisgebiet noch landesweit Kontaktbeschränkungen für den privaten Raum angeordnet waren. Eine Ausgangsbeschränkung mit dem vornehmlichen Ziel, eine solche Kontaktbeschränkung im privaten Raum durchzusetzen und kontrollierbar zu machen, könne nach § 28a IfSG jedoch allenfalls dann angeordnet werden, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Kontaktbeschränkungen im privaten Raum nicht eingehalten werden. Dies habe der Kreis weder aus eigenen Beobachtungen noch unter Verweis auf Erfahrungsberichte aus anderen Kommunen dargelegt.

Die Kammer hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die hier konkret in Rede stehende Ausgangsbeschränkung nicht geschlossen werden kann, Ausgangsbeschränkungen seien als Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 generell unzulässig.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.




1.006 Bergkamener/innen eingeladen: Impfangebot für die Geburtsjahrgänge 1948 und 1949

Für die Impfungen gegen das Coronavirus sind weitere 1.006 Bergkamener/innen berechtigt, die zwischen dem 1.1.1948 und dem 31.12.1949 geboren sind. Sie werden kurzfristig von der Stadt Bergkamen angeschrieben und zur Vereinbarung eines Termins im Impfzentrum Unna eingeladen.

Ab Mittwoch, 21. April 2021, 8 Uhr, können die Jahrgänge 1948 und 1949 über die Kassenärztliche Vereinigung einen Impftermin buchen. Die Terminvereinbarung kann auf mehreren Wegen erfolgen: online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzlich eingerichtete Rufnummer (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe.

„Bitte nehmen Sie weiterhin zahlreich die Chance auf eine Impfung gegen das Coronavirus wahr, damit wir in Bergkamen so bald wie möglich unserem gewohnten Alltag ein großes Stück näher kommen können“, appelliert Bürgermeister Bernd Schäfer an die Bergkamenerinnen und Bergkamener.

Eheleute sowie Lebenspartner können weiterhin gemeinsam geimpft werden. Das Alter spielt in diesem Fall keine Rolle für die Impfberechtigung. Wichtig: Das Impfberechtigungsschreiben ist keine zwingende Voraussetzung für die Terminbuchung, entscheidend ist das Geburtsdatum.




Coronavirus: Inzidenzwert im Kreis Unna weiterhin sehr hoch

Heute ist der Gesundheitsbehörde ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben ist eine 89-jährige Frau aus Lünen am 19.04.2021.

144 neue Fälle im Kreis Unna sind seit dem letzten Update am Montag gemeldet worden, davon 21 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 16.008 Fälle gemeldet worden, 2359 in Bergkamen. 25 Personen mehr als am Montag gelten als wieder genesen, fünf in Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 1.867, in Bergkamen 308.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Sie liegt aktuell bei 221,1 (Datenstand 20. April 2021 – 0 Uhr).




Coronavirus: Inzidenzwert bei 221,8 – Impftermine für Jahrgänge 1948 und 1949

Heute sind der Gesundheitsbehörde zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben ist ein 94-jähriger Mann aus Lünen am 16.4.2021 und ein 84-jähriger Mann aus Werne am 19.04.2021.

210 neue Fälle sind seit dem letzten Update am Freitag für den Kreis Unna gemeldet worden, 34 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 15.864 Fälle gemeldet worden, 2338 in Bergkamen. 256 Personen mehr als am Freitag gelten als wieder genesen, 39 in Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 1.749, 292 in Bergkamen.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Sie liegt aktuell bei 221,8 (Datenstand 19. April 2021 – 0 Uhr).

Termine für weitere Jahrgänge 1948 und 1949

Ab Mittwoch, 21. April 2021, 8.00 Uhr können sich die Jahrgänge 1948 und 1949 über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen für einen Impftermin anmelden: Online unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800/11611702. Auch Ehe- oder Lebenspartner können mitgeimpft werden. Das Alter des jeweiligen Lebenspartners spielt keine Rolle.

Wie das Land mitteilt, kommen bei den Impfungen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.




Coronavirus: Inzidenzwert bei 221,8 – Impftermine für Jahrgänge 1948 und 1949

Heute sind der Gesundheitsbehörde zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben ist ein 94-jähriger Mann aus Lünen am 16.4.2021 und ein 84-jähriger Mann aus Werne am 19.04.2021.

210 neue Fälle sind seit dem letzten Update am Freitag für den Kreis Unna gemeldet worden, 34 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 15.864 Fälle gemeldet worden, 2338 in Bergkamen. 256 Personen mehr als am Freitag gelten als wieder genesen, 39 in Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 1.749, 292 in Bergkamen.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Sie liegt aktuell bei 221,8 (Datenstand 19. April 2021 – 0 Uhr).

Termine für weitere Jahrgänge 1948 und 1949

Ab Mittwoch, 21. April 2021, 8.00 Uhr können sich die Jahrgänge 1948 und 1949 über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen für einen Impftermin anmelden: Online unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800/11611702. Auch Ehe- oder Lebenspartner können mitgeimpft werden. Das Alter des jeweiligen Lebenspartners spielt keine Rolle.

Wie das Land mitteilt, kommen bei den Impfungen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.




Luca-App jetzt auch beim Busfahren nutzen – VKU Busse werden mit QR-Codes ausgestattet

Einsteigen, einscannen und abfahren: Auch die Busse im Kreis Unna werden derzeit mit den QR-Codes der luca-App ausgerüstet. Sowohl an den Vorder- als auch an den Hintertüren können die Fahrgäste ganz einfach ein- und auschecken. „Die neue App spart Zeit und Mühe, denn im Infektionsfall kommt es auf schnelles Handeln an“, unterstreicht Landrat Mario Löhr und appelliert: „Je mehr Menschen die luca-App nutzen, umso besser.“

Der Einsatz der luca-App auch im ÖPNV ist ein weiterer Schritt hin zu einer nahezu lückenlosen Kontaktnachverfolgung bei einer Corona-Infektion im Kreis Unna. „In Bussen kommen Menschen aus verschiedenen Familien, Betrieben und Orten zusammen. Mit der luca-App
können Kontakte aufgespürt und Infektionsketten noch nachhaltiger unterbrochen werden“, ist sich VKU-Geschäftsführer André Pieperjohanns sicher.

Wer in den Bus einsteigt, muss einfach nur den QR-Code scannen, der an den Türen und im Bus angebracht ist. Ganz wichtig: Beim Aussteigen bitte wieder „auschecken“, denn die App trennt nicht automatisch. Die Luca-App lässt sich im Android oder Applestore aufs
Handy laden. Die eigenen Kontaktdaten muss man nur einmal eingeben. Dritte können nicht auf die verschlüsselten Daten zugreifen. Die App speichert, wer wann und mit wem wo war. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass jemand mit Covid19 infiziert war, kann er
seine Kontakte mithilfe der App auf digitale Weise an das Gesundheitsamt übermitteln.

Die rund 170 Busse, die für die VKU unterwegs sind, werden derzeit alle mit individuellen QR-Codes ausgestattet. Auch die fahrtwind-ServiceZentralen in Lünen und Kamen haben ihren eigenen QR-Code am Eingang.

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten Servicezentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung: Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrtwind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store).