Coronavirus: Inzidenzwert im Kreis Unna weiterhin sehr hoch

Heute ist der Gesundheitsbehörde ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben ist eine 89-jährige Frau aus Lünen am 19.04.2021.

144 neue Fälle im Kreis Unna sind seit dem letzten Update am Montag gemeldet worden, davon 21 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 16.008 Fälle gemeldet worden, 2359 in Bergkamen. 25 Personen mehr als am Montag gelten als wieder genesen, fünf in Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 1.867, in Bergkamen 308.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Sie liegt aktuell bei 221,1 (Datenstand 20. April 2021 – 0 Uhr).




Coronavirus: Inzidenzwert bei 221,8 – Impftermine für Jahrgänge 1948 und 1949

Heute sind der Gesundheitsbehörde zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben ist ein 94-jähriger Mann aus Lünen am 16.4.2021 und ein 84-jähriger Mann aus Werne am 19.04.2021.

210 neue Fälle sind seit dem letzten Update am Freitag für den Kreis Unna gemeldet worden, 34 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 15.864 Fälle gemeldet worden, 2338 in Bergkamen. 256 Personen mehr als am Freitag gelten als wieder genesen, 39 in Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 1.749, 292 in Bergkamen.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Sie liegt aktuell bei 221,8 (Datenstand 19. April 2021 – 0 Uhr).

Termine für weitere Jahrgänge 1948 und 1949

Ab Mittwoch, 21. April 2021, 8.00 Uhr können sich die Jahrgänge 1948 und 1949 über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen für einen Impftermin anmelden: Online unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800/11611702. Auch Ehe- oder Lebenspartner können mitgeimpft werden. Das Alter des jeweiligen Lebenspartners spielt keine Rolle.

Wie das Land mitteilt, kommen bei den Impfungen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.




Coronavirus: Inzidenzwert bei 221,8 – Impftermine für Jahrgänge 1948 und 1949

Heute sind der Gesundheitsbehörde zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben ist ein 94-jähriger Mann aus Lünen am 16.4.2021 und ein 84-jähriger Mann aus Werne am 19.04.2021.

210 neue Fälle sind seit dem letzten Update am Freitag für den Kreis Unna gemeldet worden, 34 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 15.864 Fälle gemeldet worden, 2338 in Bergkamen. 256 Personen mehr als am Freitag gelten als wieder genesen, 39 in Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 1.749, 292 in Bergkamen.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Sie liegt aktuell bei 221,8 (Datenstand 19. April 2021 – 0 Uhr).

Termine für weitere Jahrgänge 1948 und 1949

Ab Mittwoch, 21. April 2021, 8.00 Uhr können sich die Jahrgänge 1948 und 1949 über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen für einen Impftermin anmelden: Online unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800/11611702. Auch Ehe- oder Lebenspartner können mitgeimpft werden. Das Alter des jeweiligen Lebenspartners spielt keine Rolle.

Wie das Land mitteilt, kommen bei den Impfungen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.




Luca-App jetzt auch beim Busfahren nutzen – VKU Busse werden mit QR-Codes ausgestattet

Einsteigen, einscannen und abfahren: Auch die Busse im Kreis Unna werden derzeit mit den QR-Codes der luca-App ausgerüstet. Sowohl an den Vorder- als auch an den Hintertüren können die Fahrgäste ganz einfach ein- und auschecken. „Die neue App spart Zeit und Mühe, denn im Infektionsfall kommt es auf schnelles Handeln an“, unterstreicht Landrat Mario Löhr und appelliert: „Je mehr Menschen die luca-App nutzen, umso besser.“

Der Einsatz der luca-App auch im ÖPNV ist ein weiterer Schritt hin zu einer nahezu lückenlosen Kontaktnachverfolgung bei einer Corona-Infektion im Kreis Unna. „In Bussen kommen Menschen aus verschiedenen Familien, Betrieben und Orten zusammen. Mit der luca-App
können Kontakte aufgespürt und Infektionsketten noch nachhaltiger unterbrochen werden“, ist sich VKU-Geschäftsführer André Pieperjohanns sicher.

Wer in den Bus einsteigt, muss einfach nur den QR-Code scannen, der an den Türen und im Bus angebracht ist. Ganz wichtig: Beim Aussteigen bitte wieder „auschecken“, denn die App trennt nicht automatisch. Die Luca-App lässt sich im Android oder Applestore aufs
Handy laden. Die eigenen Kontaktdaten muss man nur einmal eingeben. Dritte können nicht auf die verschlüsselten Daten zugreifen. Die App speichert, wer wann und mit wem wo war. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass jemand mit Covid19 infiziert war, kann er
seine Kontakte mithilfe der App auf digitale Weise an das Gesundheitsamt übermitteln.

Die rund 170 Busse, die für die VKU unterwegs sind, werden derzeit alle mit individuellen QR-Codes ausgestattet. Auch die fahrtwind-ServiceZentralen in Lünen und Kamen haben ihren eigenen QR-Code am Eingang.

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten Servicezentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung: Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrtwind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store).




Garten-Center röttger ist vorbereitet: Freiwillige Corona-Selbsttest für alle Mitarbeiter*innen

Das Garten-Center röttger an der Erlentiefenstraße hat über 50 Mitarbeiter*innen, die ab sofort einen wöchentlichen Corona-Selbst-Test im Betrieb durchführen können – die Durchführung des Tests ist für alle Mitarbeiter*innen freiwillig.

Inhaberin Claudia Röttger stattet Ihre Mitarbeiter*innen seit Beginn der Pandemie mit notwendigen Masken, Handschuhen etc aus und sorgt für den Infektionsschutz der Besucher*innen durch mehrere Desinfektionsstellen im Garten-Center sowie mit einem „Desinfektions-Tuchspender“, den Besucher*innen für die Reinigung von Einkaufswagengriffen verwenden können.

Die gesamten bisherigen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen bedeuten für Claudia Röttger Ausgaben im fünfstelligem Bereich – die Inhaberin stellt klar: „Jedes Mal Hände desinfizieren, Masken tragen und Abstände einhalten hilft mit, die Gesundheit meiner Mitarbeiter*innen und auch der Besucher*innen zu schützen“, ebenso ergänzt Sie: „die Kosten und die Organisation für den Infektionsschutz sind notwendig und alle Maßnahmen werden von meinen Mitarbeiter*innen vorbildlich mitgetragen.“




Fragen zu Corona-Schutzregeln: Antworten in FAQ-Liste

Seit heute gelten im Kreis Unna strengere Corona-Schutzregeln – und darum drehen sich natürlich viele Fragen. Der Kreis gibt Antwort in einer FAQ-Liste.

Am Wochenende hatte der Kreis Unna im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsministerium die neue Allgemeinverfügung mit den strengeren Regeln veröffentlicht. Insbesondere zur nächtlichen Ausgangssperre gibt es etliche Fragen. Auf der Internetseite www.kreis-unna.de hat der Kreis Unna eine FAQ-Liste mit vielen Antworten veröffentlicht. Die Liste wird ständig aktualisiert:

Besuche und Aufenthalt nach 21 Uhr
Die Ausgangssperre gilt ab 21 Uhr. Tätigkeiten, die nicht mit der Berufsausübung in Zusammenhang stehen oder unter die weiteren Ausnahmen fallen, sind so zu planen, dass die Ausgangssperre ab 21 Uhr eingehalten werden kann.
Der Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist über Nacht zulässig. Der Besuch ist so zu planen, dass die Ausgangssperre eingehalten werden kann.

Versorgung von Tieren
Die Versorgung von Tieren ist als Ausnahme in der Allgemeinverfügung aufgeführt. Zur Versorgung von Tieren gehören auch die Tiere eines landwirtschaftlichen Hofs oder Reitstalls etc. Das Ausführen von Haustieren sollte so geplant werden, dass dies vor 21 Uhr abgeschlossen ist. Sollte aus besonderen Gründen (sind glaubhaft zu machen) ein Ausführen von Haustieren nach 21 Uhr unausweichlich sein, haben diese nur wohnortnah zu erfolgen.

Lebensmittelhandel, Einzelhandel und Tankstellen
Eine Schließung dieser ist nicht Teil der Allgemeinverfügung und somit nicht vorgegeben. Es bleibt jedem Geschäft selbst überlassen, zu entscheiden, ob geöffnet bleibt oder geschlossen wird.

Lieferdienste und Gastronomie
Lieferdienste sind als berufliche Tätigkeit zulässig. Der Außerhausverkauf ist nach 21 Uhr möglich, allerdings nur in Form der Lieferung oder an Kunden, die sich nach 21 Uhr im Rahmen der Allgemeinverfügung draußen aufhalten dürfen.

Berufsausübung
Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist nicht notwendig. Personen können sich bei Kontrollen über ihren Personalausweis ausweisen und angeben, wo sie arbeiten bzw. welchen Grund sie haben, sich nach 21 Uhr im öffentlichen Bereich zu bewegen. Dieses wird dann – wenn nötig – am nächsten Tag bzw. wenn es zeitlich möglich ist, überprüft. Es steht den Arbeitgebern allerdings frei – zur Vermeidung von Nachfragen, selbst Bescheinigungen auszustellen.

Fahrdienste zur Berufsausübung
Soweit keine andere Möglichkeit besteht (ÖPNV, eigenes Fahrzeug), ist es möglich sich von einer anderen Person zum Zweck der Berufsausübung auch nach 21 Uhr fahren zu lassen. Dieses hat auf direktem Wege zu erfolgen und der Fahrer fährt anschließend auf direktem Wege wieder zurück.

ÖPNV
Der öffentliche Personennahverkehr bleibt grundsätzlich in Betrieb und darf genutzt werden, z. B. durch Berufstätige oder andere Berechtigte.

Sport und körperliche Bewegung
Personen dürfen sich im Rahmen der neuen Regeln nach 21 Uhr nicht mehr zur körperlichen Bewegung im Freien aufhalten. Spazieren gehen oder Joggen ist also nicht zulässig.

Religionsausübung
Die von § 1 Abs. 3 der Coronaschutzverordnung getroffenen Regelungen für Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung werden von der durch den Kreis Unna erlassenen Allgemeinverfügung nicht berührt. Hinweis: Gestattet ist nur die An- und Abreise zum und vom Gottesdienst.

Konkret zum Ramadan
Das gilt folglich auch für die An- und Abreise zu den Moscheen – das heißt, für die An- und Abreise sind die Besucher der Gottesdienste von der Ausgangssperre befreit.

Ausschließlich die An- und Abreise gelten somit als Ausnahme von der Ausgangssperre. Das gilt zudem nur für den direkten Weg und nur unmittelbar für die Zeit kurz vor und nach dem Gottesdienst in der Moschee. Im Idealfall führen die Gläubigen eine Bescheinigung ihres Moscheevereins mit. Eine glaubwürdige Erklärung reicht jedoch als Begründung aus.

Dazu zählen allerdings nicht die sich daran anschließenden Aktivitäten mit mehr weltlichem Charakter. Darüber hinaus nochmals dringend auf die Einhaltung der Bestimmungen der Coronaschutzverordnung hingewiesen. Das gilt insbesondere für die Beschränkung der Teilnehmerzahlen an den Gottesdiensten.

Jagd
Die jagdliche Tätigkeit dient der Abwendung einer Gefahr für das Eigentum (Wildschäden auf forst- und landwirtschaftlichen Flächen) und kann in einzelnen Fällen auch ein gewichtiger sowie unabweisbarer Grund sein. Sofern von einer jagdlichen Tätigkeit in der Woche der Gültigkeit der Allgemeinverfügung tatsächlich nicht abgesehen werden kann, ist diese aus den vorbezeichneten Gründen in Einzeljagd statthaft.

Bußgelder
Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen können mit Bußgeld geahndet werden. Über die Höhe des Bußgeldes entscheidet die örtlich zuständige Ordnungsbehörde.

Urlaub
Eine Fahrt zum Flughafen oder Bahnhof zum Antritt des Urlaubs wäre aktuell in Ausnahmefällen möglich, sofern beispielsweise Abflugzeit und der Urlaub dokumentiert werden können.

An- / Abreise zum/vom Flughafen/Bahnhof
Sofern das Ticket vorgelegt werden kann, ist die An-/Abreise möglich, hat aber auf direktem Wege zu erfolgen. Grundsätzlich ist der Transport, wenn möglich, so zu planen, dass eine Rückkehr des Fahrenden um 21 Uhr gewährleistet ist.

Was sind ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke?
In Einzelfällen kann es Gründe geben, die es erforderlich machen bzw. bei denen es sich nicht verhindern lässt, im Zeitraum der Ausgangssperre aushäusig zu sein. Beispielsweise kann eine Autopanne dazu führen, nicht rechtzeitig um 21.00 Uhr an der Wohnung anzukommen. Eine Zug- oder Busverbindung hat Verspätung, so dass bis 21.00 Uhr die Wohnung nicht pünktlich erreicht werden kann. Über diese Einzelfälle entscheidet die örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder Polizei entsprechend des geschilderten Sachverhalts. PK | PKU




Endoprothetische Behandlung der Kniegelenksarthrose: Onlinevortrag von Chefarzt Priv.-Doz. Dr. med. Frank Rubenthaler

Priv.-Doz. Dr. Frank Rubenthaler.

Einen Online-Informationsabend zum Thema „Endoprothetische Behandlung der Kniegelenksarthrose“ bietet das Klinikum Westfalen am kommenden Mittwoch, 21. April, um 18.00 Uhr an. Priv.-Doz. Dr. Frank Rubenthaler, Chefarzt der Klinik für Orthopädie, Spezielle orthopädische Chirurgie und Wirbelsäulenchirurgie am Knappschaftskrankenhaus Dortmund, stellt an diesem Abend verschiedene Verfahren des Gelenkersatzes mit sogenannten Teil- und Vollprothesen vor und gibt auch einen kurzen Überblick über gelenkerhaltende, operative Maßnahmen.

Wegen der Corona-Pandemie wird der Vortrag als Online-Angebot organisiert und kann im Internet live verfolgt werden. Im anschließenden Chat sind auch Fragen an den Referenten möglich. Nähere Informationen zur Teilnahme gibt es unter www.klinikum-westfalen.de.




DIE LINKE hält nächtliche Ausgangssperre für ein ungeeignetes Instrument gegen Corona

Ursprünglich wollte DIE LINKE an mehreren Stellen in Bergkamen Unterschriften für die Volksinitiative Gesunde Krankenhäuser sammeln. „Aufgrund einer Inzidenz von aktuell 336,50 in der Stadt Bergkamen – ab einer Inzidenz von 200 soll bekanntlich eine Notbremse greifen – haben wir uns dazu entschieden von der o.g. Sammelaktion abzusehen. Zudem fordern wir die Stadt Bergkamen zum Handeln auf und aktiv Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2, samt der Mutanten B.1.1.7 und B.1.351 zu ergreifen“, erklärt dazu Oliver Schröder vom Ortsverband.

Allerdings wendet er sich gegen die nächtliche Ausgangssperre, wie sie aktuell vom Kreis Unna angeordnet und auch im Bundestag diskutiert worden ist. „Stattdessen sprechen wir LINKE uns für einen harten und kurzen Lockdown aus – wie u.a. in Portugal angewandt – um die dritte Welle wirkungsvoll zu brechen. So wie es führende Virologen auch den Entscheidungsträgern auf Landes- und Bundesebene seit Monaten(!) empfehlen und nahe legen“, so Schröder weiter.




Nach Einigung mit dem Land: Nächtliche Ausgangssperre tritt Montag im Kreis Unna in Kraft

Angesichts aktuell steigender Inzidenzwerte hat der Krisenstab beim Kreis Unna mit Überschreiten der 200-er-Marke neue und strengere Corona-Schutzregeln beschlossen. Das notwendige Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsministerium liegt inzwischen vor. In zwei Punkten gab es Veränderungen zu den Absichten des Kreises. Die neue Allgemeinverfügung tritt nun am Montag, 19.4.2021, 0:00 Uhr in Kraft.

Ausgangssperre statt nächtlicher Kontaktsperre
Den vom Kreis Unna angestrebten Verzicht auf eine Ausgangssperre durch Einführung einer strengeren Kontaktsperre zwischen 21 und 5 Uhr trägt das Land nicht mit. Der Kreis hatte diese Maßnahme angestrebt, weil es eine geringere Einschränkung der persönlichen Rechte darstellt. Nach der Entscheidung des Landes zu dieser Passage verfügt der Kreis Unna nun eine nächtliche Ausgangssperre ab 21 Uhr, die um 5 Uhr morgens endet. Ausnahmen für Berufstätige, Pflegende, zur Begleitung Sterbender oder aus vergleichbar wichtigem Grunde sind geregelt. Auch dürfen etwa Hunde ausgeführt werden.

Tagsüber gilt eine Kontaktsperre für mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten. Haushalte mit fünf Personen oder mehr dürfen sich noch mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht eingerechnet. Paare gelten unabhängig von den Wohnverhältnissen als ein Hausstand. Diese Kontaktsperre gilt für den öffentlichen und privaten Raum.

Kindertagesstätten bleiben geöffnet – dringender Appell
Kindertagesstätten gehen in den eingeschränkten Pandemiebetrieb, bleiben aber grundsätzlich geöffnet. Die Kinder werden in festen Bezugsgruppen betreut, die Betreuungszeiten bleiben um 10 Wochenstunden gekürzt. Mütter und Väter, die alternative Betreuungsmöglichkeiten organisieren können, sind dringend aufgefordert, diese zu nutzen.

Zuletzt war es in Kitas im Kreis immer wieder zu Infektionsgeschehen gekommen, so dass der Kreis die Schließung der Einrichtungen mit einer Notbetreuung verfügen wollte, das Land hat nun dieser Regelung nicht zugestimmt. Aktuell sind kreisweit 15 Kindertagesstätten in sechs Kommunen von Corona-Fällen betroffen.

Schulen bleiben geschlossen
Die für kommenden Montag vorgesehene Einführung des Wechselunterrichts an Schulen wird vorerst nicht stattfinden. Lediglich Abschlussklassen können am Präsenzunterricht festhalten. Die Testpflicht bleibt dabei erhalten. Dieser Passus aus der Allgemeinverfügung des Kreises ist inzwischen in einer Allgemeinverfügung des Landes übernommen worden, die dieses Verfahren gleich für mehrere Städte und Kreise angeordnet hat.

„Ziel muss sein, die Infektionszahlen möglichst schnell wieder zu senken“, erklärt Dezernent Torsten Göpfert, aktuell Leiter des Krisenstabes. „Denn nur so können wir auch die Zahl derer senken, die sich mit COVID-19 infizieren und schwer erkranken. Damit bliebe viel Leid erspart.“ Mit den neuen Regeln, so Göpfert, seien die Rahmenbedingungen dafür gesetzt, dass es weniger Kontakte gibt. „Nur mit weniger Kontakten können wir das Virus eindämmen. Jeder kann mit seinem Verhalten einen Beitrag leisten, dass wir möglichst schnell niedrige Inzidenzzahlen bekommen und wieder in Richtung Normalität gehen können.“

Regeln für den Einzelhandel bleiben vorerst erhalten – Luca-App ist gestartet
Die Regelungen zu Einzelhandel und körpernahen Dienstleistungen sind nicht Bestandteil der neuen Allgemeinverfügung und bleiben somit in Kraft. Die Luca-App zur Nachverfolgung ist heute in Betrieb gegangen.

Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis einschließlich 26.4.2021 und ist auf der Internetseite des Kreises www.kreis-unna.de einzusehen. PK | PKU




Noch keine Einigung mit dem Land – Neue Coronaregeln treten erst später in Kraft

Angesichts stetig steigender Inzidenzwerte hatte der Krisenstab beim Kreis Unna mit Überschreiten der 200er Marke neue und strengere Corona-Schutzregeln beschlossen. Die entsprechende Allgemeinverfügung lag dem Landesgesundheitsministerium zur Entscheidung vor. In einem Punkt konnte kein Einvernehmen hergestellt werden, in einem anderen liegt bislang keine Entscheidung vor. Der Kreis Unna verzichtet auf ein Inkrafttreten der Regelungen am Samstag und wartet auf die Entscheidung aus Düsseldorf.

Schulen bleiben geschlossen
Klar ist: Die für kommenden Montag vorgesehene Einführung des Wechselunterrichts an Schulen wird vorerst nicht stattfinden. Lediglich Abschlussklassen können am Präsenzunterricht festhalten. Die Testpflicht bleibt dabei erhalten. Dieser Passus aus der Allgemeinverfügung des Kreises ist inzwischen in einen Erlass des Landes übernommen worden, der dieses Verfahren gleich für mehrere Städte und Kreise angeordnet hat.

Den vom Kreis Unna angestrebten Verzicht auf eine Ausgangssperre durch Einführung einer strengeren Kontaktsperre zwischen 21 und 5 Uhr trägt das Land nicht mit. Ob es nun zu einer Ausgangssperre für den gleichen Zeitraum im Kreis Unna kommen wird, wird aktuell noch bewertet.

Nicht entschieden hat das Land bislang über die Regelung die Kindertagesstätten in die Notbetreuung zu schicken. Das ist der wesentliche Grund das Inkrafttreten einer neuen Allgemeinverfügung auszusetzen.

Mögliche Entscheidung am Wochenende
Sollte es am Wochenende zu einer Entscheidung kommen, werde eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht und kann dann kurzfristig in Kraft treten.

Regeln für den Einzelhandel bleiben vorerst erhalten – Luca-App ist gestartet
Die Regelungen zu Einzelhandel und körpernahen Dienstleistungen waren nicht Bestandteil der neuen Allgemeinverfügung und bleiben somit in Kraft. Die Luca-App zur Nachverfolgung ist heute in Betrieb gegangen.

Die Allgemeinverfügung wird nach der Veröffentlichung auf www.kreis-unna.de eingestellt. PK | PKU




Coronavirus: Bisher sind 2304 Personen in Bergkamen infiziert – aktuell sind es 297

Heute sind der Gesundheitsbehörde keine weiteren Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden.

145 neue Fälle im Kreis Unna sind seit dem letzten Update gemeldet worden, davon 32 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 15.654 Fälle gemeldet worden, 23ö4 in Bergkamen. 64 Personen mehr als am Dienstag gelten als wieder genesen, eine Person. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 1.797, in Bergkamen bei 297.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Sie liegt aktuell bei 208,4 (Datenstand 16. April 2021 – 0 Uhr).