Coronavirus: 234 neue Fälle im Kreis Unna, darunter 43 in Bergkamen

Heute ist der Gesundheitsbehörde kein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden.

234 neue Corona-Fälle sind im Kreis Unna seit dem letzten Update am Dienstag gemeldet worden. In Bergkamen sind es am Mittwoch 43 neue Fälle, keine andere Kommune im Kreis Unna hat mehr Neuinfektionen.

Insgesamt sind damit im Kreis Unna 16.242 Fälle gemeldet worden, 2404 in Bergkamen. 59 Personen mehr als am Montag gelten als wieder genesen, 13 in Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 2.042, in Bergkamen bei 338.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Sie wird vom Landeszentrum für den Kreis Unna aktuell bei mit 220,3 (Datenstand 20. April 2021 – 0 Uhr) angegeben..




Bergkamener hat geklagt: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hält Ausgangssperre für rechtwidrig

Die vom Kreis Unna verhängte Ausgangsbeschränkung ist rechtswidrig. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden und damit dem Antrag eines Bürgers aus Bergkamen stattgegeben, der die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die Ausgangsbeschränkung begehrt hatte.

Dies gilt aber aktuell nur für den Bergkamener, der geklagt hat, Für alle anderen Einwohner des Kreises Unna gilt für weitere 14 Tage die Ausgangssperre. Bis dahin hat der Kreis Gelegenheit, gegen dieses Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde einzulegen.

Bereits am kommenden Wochenende kann sich die Rechtslage ändern, denn heute hat außerdem der Bundestag das neue Infektionsschutzgesetzt mit dem Stimmen von CDU und SPD verabschiedet. Falls nun auch der Bundesrat zustimmt, kann das Gesetz, das Ausgangssperren ab einer Inzidenz von 100 von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens vorsieht, am Samstag in Kraft treten. Hier hat die FDP bereits angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen. Die Ausgangssperre wurde heute auch von den anderen Oppositionsparteien scharf kritisiert

Zweck der von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr des Folgetages angeordneten Ausgangsbeschränkung ist die Verhinderung von Neuinfizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Der Antragsteller sah sich hierdurch in seinen Rechten verletzt, da die mit der Maßnahme verbundene Freiheitsbeschränkung weder erforderlich noch angemessen sei.

Das Gericht hat dem Antrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren stattgegeben. § 28a Abs. 2 Nr. 2 IfSG sehe vor, dass Ausgangsbeschränkungen nur zulässig seien, soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erheblich gefährdet wäre. Das Vorliegen dieser Voraussetzung habe der Kreis Unna jedoch nicht dargelegt. Maßgeblich war aus Sicht des Gerichts, dass bis zum Erlass der Allgemeinverfügung weder im Kreisgebiet noch landesweit Kontaktbeschränkungen für den privaten Raum angeordnet waren. Eine Ausgangsbeschränkung mit dem vornehmlichen Ziel, eine solche Kontaktbeschränkung im privaten Raum durchzusetzen und kontrollierbar zu machen, könne nach § 28a IfSG jedoch allenfalls dann angeordnet werden, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Kontaktbeschränkungen im privaten Raum nicht eingehalten werden. Dies habe der Kreis weder aus eigenen Beobachtungen noch unter Verweis auf Erfahrungsberichte aus anderen Kommunen dargelegt.

Die Kammer hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die hier konkret in Rede stehende Ausgangsbeschränkung nicht geschlossen werden kann, Ausgangsbeschränkungen seien als Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 generell unzulässig.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.




1.006 Bergkamener/innen eingeladen: Impfangebot für die Geburtsjahrgänge 1948 und 1949

Für die Impfungen gegen das Coronavirus sind weitere 1.006 Bergkamener/innen berechtigt, die zwischen dem 1.1.1948 und dem 31.12.1949 geboren sind. Sie werden kurzfristig von der Stadt Bergkamen angeschrieben und zur Vereinbarung eines Termins im Impfzentrum Unna eingeladen.

Ab Mittwoch, 21. April 2021, 8 Uhr, können die Jahrgänge 1948 und 1949 über die Kassenärztliche Vereinigung einen Impftermin buchen. Die Terminvereinbarung kann auf mehreren Wegen erfolgen: online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzlich eingerichtete Rufnummer (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe.

„Bitte nehmen Sie weiterhin zahlreich die Chance auf eine Impfung gegen das Coronavirus wahr, damit wir in Bergkamen so bald wie möglich unserem gewohnten Alltag ein großes Stück näher kommen können“, appelliert Bürgermeister Bernd Schäfer an die Bergkamenerinnen und Bergkamener.

Eheleute sowie Lebenspartner können weiterhin gemeinsam geimpft werden. Das Alter spielt in diesem Fall keine Rolle für die Impfberechtigung. Wichtig: Das Impfberechtigungsschreiben ist keine zwingende Voraussetzung für die Terminbuchung, entscheidend ist das Geburtsdatum.




Coronavirus: Inzidenzwert im Kreis Unna weiterhin sehr hoch

Heute ist der Gesundheitsbehörde ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben ist eine 89-jährige Frau aus Lünen am 19.04.2021.

144 neue Fälle im Kreis Unna sind seit dem letzten Update am Montag gemeldet worden, davon 21 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 16.008 Fälle gemeldet worden, 2359 in Bergkamen. 25 Personen mehr als am Montag gelten als wieder genesen, fünf in Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 1.867, in Bergkamen 308.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Sie liegt aktuell bei 221,1 (Datenstand 20. April 2021 – 0 Uhr).




Coronavirus: Inzidenzwert bei 221,8 – Impftermine für Jahrgänge 1948 und 1949

Heute sind der Gesundheitsbehörde zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben ist ein 94-jähriger Mann aus Lünen am 16.4.2021 und ein 84-jähriger Mann aus Werne am 19.04.2021.

210 neue Fälle sind seit dem letzten Update am Freitag für den Kreis Unna gemeldet worden, 34 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 15.864 Fälle gemeldet worden, 2338 in Bergkamen. 256 Personen mehr als am Freitag gelten als wieder genesen, 39 in Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 1.749, 292 in Bergkamen.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Sie liegt aktuell bei 221,8 (Datenstand 19. April 2021 – 0 Uhr).

Termine für weitere Jahrgänge 1948 und 1949

Ab Mittwoch, 21. April 2021, 8.00 Uhr können sich die Jahrgänge 1948 und 1949 über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen für einen Impftermin anmelden: Online unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800/11611702. Auch Ehe- oder Lebenspartner können mitgeimpft werden. Das Alter des jeweiligen Lebenspartners spielt keine Rolle.

Wie das Land mitteilt, kommen bei den Impfungen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.




Coronavirus: Inzidenzwert bei 221,8 – Impftermine für Jahrgänge 1948 und 1949

Heute sind der Gesundheitsbehörde zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben ist ein 94-jähriger Mann aus Lünen am 16.4.2021 und ein 84-jähriger Mann aus Werne am 19.04.2021.

210 neue Fälle sind seit dem letzten Update am Freitag für den Kreis Unna gemeldet worden, 34 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 15.864 Fälle gemeldet worden, 2338 in Bergkamen. 256 Personen mehr als am Freitag gelten als wieder genesen, 39 in Bergkamen. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 1.749, 292 in Bergkamen.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Sie liegt aktuell bei 221,8 (Datenstand 19. April 2021 – 0 Uhr).

Termine für weitere Jahrgänge 1948 und 1949

Ab Mittwoch, 21. April 2021, 8.00 Uhr können sich die Jahrgänge 1948 und 1949 über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen für einen Impftermin anmelden: Online unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800/11611702. Auch Ehe- oder Lebenspartner können mitgeimpft werden. Das Alter des jeweiligen Lebenspartners spielt keine Rolle.

Wie das Land mitteilt, kommen bei den Impfungen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.




Luca-App jetzt auch beim Busfahren nutzen – VKU Busse werden mit QR-Codes ausgestattet

Einsteigen, einscannen und abfahren: Auch die Busse im Kreis Unna werden derzeit mit den QR-Codes der luca-App ausgerüstet. Sowohl an den Vorder- als auch an den Hintertüren können die Fahrgäste ganz einfach ein- und auschecken. „Die neue App spart Zeit und Mühe, denn im Infektionsfall kommt es auf schnelles Handeln an“, unterstreicht Landrat Mario Löhr und appelliert: „Je mehr Menschen die luca-App nutzen, umso besser.“

Der Einsatz der luca-App auch im ÖPNV ist ein weiterer Schritt hin zu einer nahezu lückenlosen Kontaktnachverfolgung bei einer Corona-Infektion im Kreis Unna. „In Bussen kommen Menschen aus verschiedenen Familien, Betrieben und Orten zusammen. Mit der luca-App
können Kontakte aufgespürt und Infektionsketten noch nachhaltiger unterbrochen werden“, ist sich VKU-Geschäftsführer André Pieperjohanns sicher.

Wer in den Bus einsteigt, muss einfach nur den QR-Code scannen, der an den Türen und im Bus angebracht ist. Ganz wichtig: Beim Aussteigen bitte wieder „auschecken“, denn die App trennt nicht automatisch. Die Luca-App lässt sich im Android oder Applestore aufs
Handy laden. Die eigenen Kontaktdaten muss man nur einmal eingeben. Dritte können nicht auf die verschlüsselten Daten zugreifen. Die App speichert, wer wann und mit wem wo war. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass jemand mit Covid19 infiziert war, kann er
seine Kontakte mithilfe der App auf digitale Weise an das Gesundheitsamt übermitteln.

Die rund 170 Busse, die für die VKU unterwegs sind, werden derzeit alle mit individuellen QR-Codes ausgestattet. Auch die fahrtwind-ServiceZentralen in Lünen und Kamen haben ihren eigenen QR-Code am Eingang.

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten Servicezentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung: Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrtwind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store).




Garten-Center röttger ist vorbereitet: Freiwillige Corona-Selbsttest für alle Mitarbeiter*innen

Das Garten-Center röttger an der Erlentiefenstraße hat über 50 Mitarbeiter*innen, die ab sofort einen wöchentlichen Corona-Selbst-Test im Betrieb durchführen können – die Durchführung des Tests ist für alle Mitarbeiter*innen freiwillig.

Inhaberin Claudia Röttger stattet Ihre Mitarbeiter*innen seit Beginn der Pandemie mit notwendigen Masken, Handschuhen etc aus und sorgt für den Infektionsschutz der Besucher*innen durch mehrere Desinfektionsstellen im Garten-Center sowie mit einem „Desinfektions-Tuchspender“, den Besucher*innen für die Reinigung von Einkaufswagengriffen verwenden können.

Die gesamten bisherigen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen bedeuten für Claudia Röttger Ausgaben im fünfstelligem Bereich – die Inhaberin stellt klar: „Jedes Mal Hände desinfizieren, Masken tragen und Abstände einhalten hilft mit, die Gesundheit meiner Mitarbeiter*innen und auch der Besucher*innen zu schützen“, ebenso ergänzt Sie: „die Kosten und die Organisation für den Infektionsschutz sind notwendig und alle Maßnahmen werden von meinen Mitarbeiter*innen vorbildlich mitgetragen.“




Fragen zu Corona-Schutzregeln: Antworten in FAQ-Liste

Seit heute gelten im Kreis Unna strengere Corona-Schutzregeln – und darum drehen sich natürlich viele Fragen. Der Kreis gibt Antwort in einer FAQ-Liste.

Am Wochenende hatte der Kreis Unna im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsministerium die neue Allgemeinverfügung mit den strengeren Regeln veröffentlicht. Insbesondere zur nächtlichen Ausgangssperre gibt es etliche Fragen. Auf der Internetseite www.kreis-unna.de hat der Kreis Unna eine FAQ-Liste mit vielen Antworten veröffentlicht. Die Liste wird ständig aktualisiert:

Besuche und Aufenthalt nach 21 Uhr
Die Ausgangssperre gilt ab 21 Uhr. Tätigkeiten, die nicht mit der Berufsausübung in Zusammenhang stehen oder unter die weiteren Ausnahmen fallen, sind so zu planen, dass die Ausgangssperre ab 21 Uhr eingehalten werden kann.
Der Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist über Nacht zulässig. Der Besuch ist so zu planen, dass die Ausgangssperre eingehalten werden kann.

Versorgung von Tieren
Die Versorgung von Tieren ist als Ausnahme in der Allgemeinverfügung aufgeführt. Zur Versorgung von Tieren gehören auch die Tiere eines landwirtschaftlichen Hofs oder Reitstalls etc. Das Ausführen von Haustieren sollte so geplant werden, dass dies vor 21 Uhr abgeschlossen ist. Sollte aus besonderen Gründen (sind glaubhaft zu machen) ein Ausführen von Haustieren nach 21 Uhr unausweichlich sein, haben diese nur wohnortnah zu erfolgen.

Lebensmittelhandel, Einzelhandel und Tankstellen
Eine Schließung dieser ist nicht Teil der Allgemeinverfügung und somit nicht vorgegeben. Es bleibt jedem Geschäft selbst überlassen, zu entscheiden, ob geöffnet bleibt oder geschlossen wird.

Lieferdienste und Gastronomie
Lieferdienste sind als berufliche Tätigkeit zulässig. Der Außerhausverkauf ist nach 21 Uhr möglich, allerdings nur in Form der Lieferung oder an Kunden, die sich nach 21 Uhr im Rahmen der Allgemeinverfügung draußen aufhalten dürfen.

Berufsausübung
Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist nicht notwendig. Personen können sich bei Kontrollen über ihren Personalausweis ausweisen und angeben, wo sie arbeiten bzw. welchen Grund sie haben, sich nach 21 Uhr im öffentlichen Bereich zu bewegen. Dieses wird dann – wenn nötig – am nächsten Tag bzw. wenn es zeitlich möglich ist, überprüft. Es steht den Arbeitgebern allerdings frei – zur Vermeidung von Nachfragen, selbst Bescheinigungen auszustellen.

Fahrdienste zur Berufsausübung
Soweit keine andere Möglichkeit besteht (ÖPNV, eigenes Fahrzeug), ist es möglich sich von einer anderen Person zum Zweck der Berufsausübung auch nach 21 Uhr fahren zu lassen. Dieses hat auf direktem Wege zu erfolgen und der Fahrer fährt anschließend auf direktem Wege wieder zurück.

ÖPNV
Der öffentliche Personennahverkehr bleibt grundsätzlich in Betrieb und darf genutzt werden, z. B. durch Berufstätige oder andere Berechtigte.

Sport und körperliche Bewegung
Personen dürfen sich im Rahmen der neuen Regeln nach 21 Uhr nicht mehr zur körperlichen Bewegung im Freien aufhalten. Spazieren gehen oder Joggen ist also nicht zulässig.

Religionsausübung
Die von § 1 Abs. 3 der Coronaschutzverordnung getroffenen Regelungen für Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung werden von der durch den Kreis Unna erlassenen Allgemeinverfügung nicht berührt. Hinweis: Gestattet ist nur die An- und Abreise zum und vom Gottesdienst.

Konkret zum Ramadan
Das gilt folglich auch für die An- und Abreise zu den Moscheen – das heißt, für die An- und Abreise sind die Besucher der Gottesdienste von der Ausgangssperre befreit.

Ausschließlich die An- und Abreise gelten somit als Ausnahme von der Ausgangssperre. Das gilt zudem nur für den direkten Weg und nur unmittelbar für die Zeit kurz vor und nach dem Gottesdienst in der Moschee. Im Idealfall führen die Gläubigen eine Bescheinigung ihres Moscheevereins mit. Eine glaubwürdige Erklärung reicht jedoch als Begründung aus.

Dazu zählen allerdings nicht die sich daran anschließenden Aktivitäten mit mehr weltlichem Charakter. Darüber hinaus nochmals dringend auf die Einhaltung der Bestimmungen der Coronaschutzverordnung hingewiesen. Das gilt insbesondere für die Beschränkung der Teilnehmerzahlen an den Gottesdiensten.

Jagd
Die jagdliche Tätigkeit dient der Abwendung einer Gefahr für das Eigentum (Wildschäden auf forst- und landwirtschaftlichen Flächen) und kann in einzelnen Fällen auch ein gewichtiger sowie unabweisbarer Grund sein. Sofern von einer jagdlichen Tätigkeit in der Woche der Gültigkeit der Allgemeinverfügung tatsächlich nicht abgesehen werden kann, ist diese aus den vorbezeichneten Gründen in Einzeljagd statthaft.

Bußgelder
Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen können mit Bußgeld geahndet werden. Über die Höhe des Bußgeldes entscheidet die örtlich zuständige Ordnungsbehörde.

Urlaub
Eine Fahrt zum Flughafen oder Bahnhof zum Antritt des Urlaubs wäre aktuell in Ausnahmefällen möglich, sofern beispielsweise Abflugzeit und der Urlaub dokumentiert werden können.

An- / Abreise zum/vom Flughafen/Bahnhof
Sofern das Ticket vorgelegt werden kann, ist die An-/Abreise möglich, hat aber auf direktem Wege zu erfolgen. Grundsätzlich ist der Transport, wenn möglich, so zu planen, dass eine Rückkehr des Fahrenden um 21 Uhr gewährleistet ist.

Was sind ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke?
In Einzelfällen kann es Gründe geben, die es erforderlich machen bzw. bei denen es sich nicht verhindern lässt, im Zeitraum der Ausgangssperre aushäusig zu sein. Beispielsweise kann eine Autopanne dazu führen, nicht rechtzeitig um 21.00 Uhr an der Wohnung anzukommen. Eine Zug- oder Busverbindung hat Verspätung, so dass bis 21.00 Uhr die Wohnung nicht pünktlich erreicht werden kann. Über diese Einzelfälle entscheidet die örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder Polizei entsprechend des geschilderten Sachverhalts. PK | PKU




Endoprothetische Behandlung der Kniegelenksarthrose: Onlinevortrag von Chefarzt Priv.-Doz. Dr. med. Frank Rubenthaler

Priv.-Doz. Dr. Frank Rubenthaler.

Einen Online-Informationsabend zum Thema „Endoprothetische Behandlung der Kniegelenksarthrose“ bietet das Klinikum Westfalen am kommenden Mittwoch, 21. April, um 18.00 Uhr an. Priv.-Doz. Dr. Frank Rubenthaler, Chefarzt der Klinik für Orthopädie, Spezielle orthopädische Chirurgie und Wirbelsäulenchirurgie am Knappschaftskrankenhaus Dortmund, stellt an diesem Abend verschiedene Verfahren des Gelenkersatzes mit sogenannten Teil- und Vollprothesen vor und gibt auch einen kurzen Überblick über gelenkerhaltende, operative Maßnahmen.

Wegen der Corona-Pandemie wird der Vortrag als Online-Angebot organisiert und kann im Internet live verfolgt werden. Im anschließenden Chat sind auch Fragen an den Referenten möglich. Nähere Informationen zur Teilnahme gibt es unter www.klinikum-westfalen.de.




DIE LINKE hält nächtliche Ausgangssperre für ein ungeeignetes Instrument gegen Corona

Ursprünglich wollte DIE LINKE an mehreren Stellen in Bergkamen Unterschriften für die Volksinitiative Gesunde Krankenhäuser sammeln. „Aufgrund einer Inzidenz von aktuell 336,50 in der Stadt Bergkamen – ab einer Inzidenz von 200 soll bekanntlich eine Notbremse greifen – haben wir uns dazu entschieden von der o.g. Sammelaktion abzusehen. Zudem fordern wir die Stadt Bergkamen zum Handeln auf und aktiv Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2, samt der Mutanten B.1.1.7 und B.1.351 zu ergreifen“, erklärt dazu Oliver Schröder vom Ortsverband.

Allerdings wendet er sich gegen die nächtliche Ausgangssperre, wie sie aktuell vom Kreis Unna angeordnet und auch im Bundestag diskutiert worden ist. „Stattdessen sprechen wir LINKE uns für einen harten und kurzen Lockdown aus – wie u.a. in Portugal angewandt – um die dritte Welle wirkungsvoll zu brechen. So wie es führende Virologen auch den Entscheidungsträgern auf Landes- und Bundesebene seit Monaten(!) empfehlen und nahe legen“, so Schröder weiter.