Impf-Aktion vor Ort am Donnerstag auf dem Wochenmarkt in Bergkamen

In der Mittagspause oder nach dem Einkaufen – und einfach so im Vorbeigehen: Zusammen mit den Städten und Gemeinden, der KVWL und weiteren Partnern bietet der Kreis Unna in den kommenden Tagen Impf-Aktionen vor Ort an.

Geimpft wird spontan und ohne Termin. Die VKU stellt für die Impf-Teams übrigens Busse als Impf-Mobile zur Verfügung. Termin am Donnerstag, 29. Juli, ist: Bergkamen, Wochenmarkt (7.30 bis 13 Uhr)

Notwendige Unterlagen für die Impfung sind neben dem Personalausweis auch die Versichertenkarte und, sofern vorhanden, der Impfausweis. Falls der Impfausweis nicht vorhanden ist, aber eine Zweitimpfung durchgeführt werden soll, muss die Erstimpfung anders nachgewiesen werden (Bescheinigung). Minderjährige (geimpft werden Personen ab 16 Jahre) sollten eine formlose Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten und eine Kopie dessen Personalausweises mitbringen. PK | PKU




Impfangebot für Kinder ab 12 Jahre: Freitags ins Impfzentrum Unna

Auch im Impfzentrum für den Kreis Unna können sich jetzt Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren gegen Corona impfen lassen: Ab Freitag, 30. Juli, steht immer freitags zwischen 14 und 18 Uhr eine Kinderärztin oder ein Kinderarzt zur Verfügung. Einen Termin brauchen die Kinder mit ihren Eltern nicht, es gibt aber trotzdem einiges zu beachten.

Laut Ständiger Impfkommission (STIKO) können Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren eine Corona-Schutzimpfung erhalten. Voraussetzung sind eine ärztliche Aufklärung und eine individuelle Risikoakzeptanz. Weil die Aufklärung durch einen Kinderarzt oder eine Kinderärztin durchgeführt werden muss, kann die Impfung nur zu speziellen Zeiten angeboten werden. Im Impfzentrum für den Kreis Unna ist das ab sofort immer freitags von 14 bis 18 Uhr.

Alle Sorgeberechtigten müssen zustimmen
Ein Erlass des Landes sieht vor, das alle sorgeberechtigen Personen das Kind begleiten und der Impfung zustimmen. Wenn nicht beide Elternteile bzw. alle Sorgeberechtigten mitkommen können, ist eine schriftliche formlose Einverständniserklärung notwendig. Sie muss durch eine Kopie oder Vorlage eines Ausweispapieres belegt werden.

Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig. Ansonsten sollten die Impfwilligen Ausweis, Krankenkassenkarte und ein Impfbuch mitbringen, sofern vorhanden. Wenn übrigens Eltern oder andere Angehörige noch nicht geimpft sind, können diese unkompliziert zum Termin mitgebracht werden und zur selben Zeit die Impfung erhalten. PK | PKU




Coronavirus: Nur ein neuer Fall im Kreis Unna – und zwar in Lünen

Heute ist der Gesundheitsbehörde kein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden.

Ein neuer Fall ist heute gemeldet worden. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 19.047 Fälle gemeldet worden, 2879 n Bergkamen. 8 Personen mehr gelten als wieder genesen, eine in Bergkamen. Die Zahl der aktuell infizierten Personen liegt derzeit bei 47, in Bergkamen bei fünf.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 1,8 (Stand: 2. Juli 2021).

Aktuell befindet sich der Kreis Unna in Stufe 1 gemäß Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Die aktuell geltenden Regeln hat das Land NRW in einer Tabelle zusammengefasst: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.




Coronavirus: Gesundheitsamt meldet keinen neuen Fall im Kreis Unna

Heute ist der Gesundheitsbehörde kein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Ebenso ist kein neuer Corona-Fall gemeldet worden. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 19.046 Fälle gemeldet worden, 2879 in Bergkamen. 34 Personen mehr gelten als wieder genesen, 6 in Bergkamen. Die Zahl der aktuell infizierten Personen liegt derzeit bei 54, in Bergkamen bei 6.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 4,1 (Stand: 01. Juli 2021).

Aktuell befindet sich der Kreis Unna in Stufe 1 gemäß Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Die aktuell geltenden Regeln hat das Land NRW in einer Tabelle zusammengefasst: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.




Coronavirus: Ein neuer Fall im Kreis Unna – keiner in Bergkamen

Heute ist der Gesundheitsbehörde kein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden.

Ein neuer Fall ist heute gemeldet worden, keiner in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 19.046 Fälle gemeldet worden, 2879 in Bergkamen. 15 Personen mehr gelten als wieder genesen, drei on Bergkamen. Die Zahl der aktuell infizierten Personen liegt derzeit bei 88 in Bergkamen bei 12.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 4,6 (Stand: 30. Juni 2021).

Aktuell befindet sich der Kreis Unna in Stufe 1 gemäß Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Die aktuell geltenden Regeln hat das Land NRW in einer Tabelle zusammengefasst: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.




Corona-Testzentrum am Globus wird am Mittwoch geschlossen

Das Corona-Testzentrum am Globus in der Geschwister-Scholl-Straße 1 in 59192 Bergkamen wird aufgrund der geringen Nachfrage (bspw. wegen fallender Inzidenzen) morgen (30.06.21) geschlossen.




Coronavirus: Kein neuer Fall in Bergkamen

Heute ist der Gesundheitsbehörde kein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden.

Zwei neue Fälle sind heute gemeldet worden, keiner in Bergkamen.. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 19.044 Fälle gemeldet worden, 2.879 in Bergkamen. 21 Personen mehr gelten als wieder genesen, eine in Bergkamen. Die Zahl der aktuell infizierten Personen liegt derzeit bei 11. in Bergkamen bei 18.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 6,1 (Stand: 28. Juni 2021).

Aktuell befindet sich der Kreis Unna in Stufe 1 gemäß Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Die aktuell geltenden Regeln hat das Land NRW in einer Tabelle zusammengefasst: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.




Coronavirus: Drei Neuinfektionen im Kreis Unna – keine in Bergkamen

Heute ist der Gesundheitsbehörde kein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden.

Drei neue Fälle sind heute gemeldet worden, und zwar in Kamen, Unna und Werne. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 19.042 Fälle gemeldet worden, 2879 in Bergkamen.. Fünf Personen mehr als am Donnerstag gelten als wieder genesen, davon zwei in Bergkamen. Die Zahl der aktuell infizierten Personen liegt derzeit bei 138,in Bergkamen bei 19.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 3,8 (Stand: 25. Juni 2021).

Aktuell befindet sich der Kreis Unna in Stufe 1 gemäß Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Die aktuell geltenden Regeln hat das Land NRW in einer Tabelle zusammengefasst: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.




Land NRW verlängert die Corona-Schutzverordnung um zwei Wochen

Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutzverordnung um zwei Wochen. Damit gelten die bereits Anfang der Woche in Kraft getretenen weitgehenden Aufhebungen hinsichtlich der Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Freien und anderen Reduzierungen von Schutzmaßnahmen einstweilen bis zum 8. Juli 2021. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung erfolgen erste weitere Anpassungen etwa hinsichtlich der Maskenpflicht bei der Nutzung von Sitzplätzen in Bibliotheken oder bei der Aufhebung der Testpflicht bei Proben von Laienmusikern im Freien oder auf Ausflugsschiffen. Die Änderungen treten am Freitag, 25. Juni 2021, in Kraft.

Damit sind grundsätzlich fast alle Angebote und Tätigkeiten in Nordrhein-Westfalen weiterhin wieder zulässig. Dies gilt gerade auch für die wichtigen Freizeitangebote und etwa Jugendreisen und Ferienprogramme für Kinder und Jugendliche in den kommenden Sommerferien. Die Grundregeln des Infektionsschutzes sind aber nach wie vor zu beachten. Und: Testpflichten bleiben bei bestimmten Angeboten bestehen, um die Öffnungen abzusichern.

Die Regelungen im Überblick:
Seit dem 21. Juni 2021 gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien in Regionen der Inzidenzstufe 1 wie im Kreis Unna nur noch da, wo typischerweise wegen hoher Personendichte das Einhalten von Abständen schwerfällt:

  • in Warteschlangen sowie an Ständen, Kassen und Schaltern
  • bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes
  • dort, wo Kommunen im Einzelfall zur Bekämpfung von Missständen eine Maskenpflicht anordnen

Nur für das Personal mit Kundenkontakt in gastronomischen Einrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht auch im Außenbereich, weil hier beim Service regelmäßig Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
In fast allen Fällen, in denen weiterhin Masken getragen werden müssen, ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben grundsätzlich weiterhin bestehen, wobei aber die Maske bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung an festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen abgenommen werden darf, wenn näher bestimmte weitere Schutzmaßnahmen (zu Testnachweisen, Abstand und Rückverfolgbarkeit) eingehalten werden. Dies gilt ab 25. Juni 2021 auch für Sitzplätze in Bibliotheken.

Die bestehenden Testpflichten bleiben grundsätzlich bestehen, um die Öffnungsschritte abzusichern. Allerdings kann zusätzlich auch bei den auf Einzelpersonen begrenzten körpernahen Dienstleistungen, der Nutzung von Ausflugsschiffen etc. mit Einhaltung der Mindestabstände und Proben von Theatergruppen, Chören etc. im Freien künftig auf einen negativen Test verzichtet werden. Eine weitere kleinere Änderung betrifft den Betrieb von Freizeitparks und ähnlichen Einrichtungen, bei denen auf Basis eines genehmigten Hygienekonzeptes in der Inzidenzstufe 1 künftig mehr Personen in Innenräumen (1 Person je 10 statt bisher 20 qm) zugelassen werden können.

Alle Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung sind unter dem diesem Link zu finden.

 




Alle Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens ab 16 können ab Samstag einen Termin in den Impfzentren vereinbaren

Alle Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens ab 16 Jahren können ab Samstag, 26. Juni 2021, einen Impftermin in den nordrhein-westfälischen Impfzentren vereinbaren. Das hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute in Düsseldorf bekanntgegeben. Damit entfällt in den Impfzentren die aktuell noch gültige Schwerpunktsetzung auf Personen über 60 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen. So können nun auch die Menschen, die schon lange auf Termine für ihre Erst- und Zweitimpfung gewartet haben, endlich einen Impftermin erhalten.

Zugleich weist er darauf hin, dass aufgrund der Begrenztheit der verfügbaren Impfstoffe nicht alle Impfwilligen unmittelbar in den nächsten Tagen einen Termin erhalten können: „Wir öffnen die Terminbuchungsmöglichkeiten für alle. Aber wir haben nach wie vor nicht sofort Impfstoff für alle. Aber: Bis Ende Juli werden alle impfwilligen Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens mindestens einmal gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sein können“, so Laumann.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Impftermin in den Impfzentren erhalten möchten, können ab Samstag, 26. Juni, 8.00 Uhr Impftermine über die bereits bekannten Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen buchen. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil ( (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland). Das Ministerium weist darüber hinaus darauf hin, dass Kinder im Alter von 12 bis unter 16 Jahren, für die durch die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Impfung empfohlen wird (beispielsweise wegen einer Vorerkrankung), beim niedergelassenen Kinder- oder Hausarzt ein Impfangebot erhalten.

Mit dem Fortschreiten der Impfkampagne rückt zugleich auch das Ende der Impfzentren in ihrer jetzigen Form näher. Laumann: „Die Zahlen verdichten sich: Aktuell ist von einer Impfbereitschaft von rund 80 Prozent in der nordrhein-westfälischen Bevölkerung auszugehen. Bis Ende Juli können alle impfwilligen Personen mindestens die erste Impfung erhalten haben. Bis Ende September 2021 werden dann bei ihnen auch die Zweitimpfungen abgeschlossen sein. Das Impfgeschehen kann dann von den Impfzentren regelhaft in die Arztpraxen übergehen. Daher gehe ich Stand heute davon aus, dass die Impfzentren zum 30. September 2021 schließen werden.“

Ab Oktober werde es in den Arztpraxen zunächst nur noch vereinzelte Impfungen für Spätentschlossene, Genesene oder für Personen, die aus anderen Gründen nicht vorher geimpft werden konnten, geben müssen. Zu der Frage, ob und wann in den nächsten Monaten gegebenenfalls Auffrischungsimpfungen nach der zweiten Impfung, beziehungsweise Erstimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson notwendig werden, gebe es hingegen noch keine ausreichende wissenschaftliche Datenbasis. Doch auch nach dem Ende der Impfzentren soll es verlässliche Strukturen geben, um im Bedarfsfall schnell wieder Impfungen durchführen zu können: „Wir erarbeiten derzeit die notwendigen Konzepte, damit auch nach dem 30. September 2021 in den Kreisen und kreisfreien Städten die Koordination von Impfungen sichergestellt ist. Auch nach diesem Zeitpunkt muss gewährleistet sein, dass mobile Impfungen in Pflegeeinrichtungen oder in sozial benachteiligten Stadtteilen, in denen die Bürgerinnen und Bürger möglicherweise seltener über die Ärzteschaft erreicht werden, schnell und erfolgreich umgesetzt werden – zum Beispiel, wenn Auffrischungsimpfungen notwendig werden sollten“, erklärte Laumann.




Coronavirus: Elf neue Fälle im Kreis Unna, davon drei in Bergkamen

Heute ist der Gesundheitsbehörde kein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden.

Elf neue Fälle sind heute gemeldet worden, davon drei on Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 19.039 Fälle gemeldet worden, 2879 in Bergkamen. Neun Personen mehr als am Dienstag gelten als wieder genesen, keine weiteren in Bergkamen. Die Zahl der aktuell infizierten Personen liegt derzeit bei 140, in Bergkamen bei 21.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 4,1 (Stand: 24. Juni 2021).

Aktuell befindet sich der Kreis Unna in Stufe 1 gemäß Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Die aktuell geltenden Regeln hat das Land NRW in einer Tabelle zusammengefasst: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.